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Author Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?  (Read 34162 times)
Haunebu
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June 05, 2014, 05:12:38 PM
 #21

@ phill90

wenn du 100 btc für 400€ kaufst hat dich das ganze 40.000€ gekostet.
Vermehrst du die btc nun wie in deinem beispiel um das 10 fache und verkaufst die 1000btc wieder für 400€ (400.000€) ohne dass du die 1000 btc mindestens 12 monate gehalten hast, dann hast du nen Gewinn von 360.000€ den du versteuern musst.

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raulillo
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February 24, 2016, 09:55:39 AM
 #22

Hier habe ich eine andere Antwort bekommen:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1098242

Also ist es dann nicht mehr so, oder doch? Also ganz kurz:

Februar 2016 Bitcoins mit Fiat kaufen, und gleich mit diesen Bitcoins altcoins kaufen.
November 2016 Altcoins verkaufen und BTCs bekommen (viel mehr).

Bis dann sollte ich diese Bitcoins halten, bevor ich diese für Fiat umtausche, damit sie steuerfrei sind? Bis Februar 2017 oder bis November 2017, da diese "neue" Bitcoins sind?

Ich bedanke mich im Voraus!

P.S.: Natürlich frage ich nach Steuern in Deutschland.
Momimaus
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February 24, 2016, 10:00:33 AM
 #23

Ich glaub du kennst die Antwort schon und willst sie nur nicht wahr haben.
Wie lang hast du die Altcoins gehalten? Weniger als ein Jahr --> versteuern

Die neuen Bitcoin die du durch den Verkauf der Alts bekommen hast wieder ein Jahr, also dafür November 2017. Dadurch wird der Altcointrade natürlich nicht steuerfrei.

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raulillo
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February 24, 2016, 11:02:49 AM
 #24

OK, jetzt dann alles klar.

Altcoins ein Jahr behalten und für Bitcoins umtauschen. Dann diese Bitcoins noch ein Jahr behalten. Schade Sad.
raulillo
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February 24, 2016, 12:16:53 PM
 #25

Es wäre viel besser, wenn ich die altcoins direkt zu Fiat umtauschen könnte, dann müsste ich nur ein Jahr warten. Hoffentlich wird das bald möglich sein (einige altcoins können sogar jetzt direkt umtauscht werden). Ich hatte nicht daran gedacht.

Also:
Fiat -> Bitcoins -> Altcoins -> 1 Jahr warten -> Fiat

Das wäre steuerfrei in Deutschland, wenn ich richtig verstanden habe.
Gandalf86
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January 27, 2017, 08:53:36 AM
Last edit: January 27, 2017, 09:06:19 AM by Gandalf86
 #26

Ich krame mal diesen alten Thread wieder aus, weil sich an der Frage nichts geändert hat ...

1. Mit wie vielen Steuern müsste man denn rechnen, wenn man Gewinne aus Altcoinhandel besteuert?

2. Gilt das dann als Einkommen? Ich bin im Moment noch in der Familien-Krankenversicherung, was allerdings nur bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen gilt. Gleiches auch bei der Sozialversicherung, die erst ab soundsoviel pro Jahr greift. "Einkommen" ist doch normalerweise ein regelmäßiges Einkommen und keine unregelmäßigen Einzahlungen oder?

3. Rein faktisch habe ich einfach nur Glück gehabt, da ich zufällig einen Coin erwischt habe der danach durch die Decke explodiert ist. Muss man dieses "Glück" wirklich versteuern?  Huh

4. Die Sache mit dem "Nachweisen" von Transaktionen. Also erstens hab ich mir das natürlich nicht alles aufgeschrieben, manche Exchanges wurden zwischendurch gehackt und neu aufgesetzt, ich handle auch mit anonymen Währungen (Zcoin etc.). Was passiert denn, wenn ich nicht genau nachweisen kann, warum ich plötzlich so viele Bitcoins habe?

5. Wenn ich jemanden finde, der mir die Bitcoins mit Bargeld abkauft, wäre das dann Steuerhinterziehung??

Und dann gibt es natürlich noch so schattige Machenschaften wie eine Bitcoin-Creditkarte ausgestellt in Gibraltar oder eine Offshore-GmbH zu gründen für steuerfreie Einkünfte (beides Links von der selben Firma, die ich selber gerade erst gefunden habe - keine Werbung  Wink). Dann wird es aber langsam echt kriminell, wir sind ja alles ehrliche Menschen nicht?  Grin Ich habe kein Problem damit Steuern zu bezahlen, wenn sie nicht zu hoch sind.

Es gibt auch noch andere Kreditkartenanbieter, bei denen man mit Bitcoin aufladen kann (Link). Wie sieht es denn in so einem Fall mit den Steuern aus? Gerade wenn der Kreditkartenanbieter im Ausland sitzt, z.B. in England (Neteller) oder in Gibraltar.

Vielleicht sollten wir mal einen deutschen Anwalt crowd-finanzieren, genügend Geldmittel müssten in dieser Community ja zu finden sein. Jemand der die Sache mal eindeutig klärt bzw. uns sagt wie man damit am besten umgeht.

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iudica
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January 27, 2017, 12:08:30 PM
 #27

Ich krame mal diesen alten Thread wieder aus, weil sich an der Frage nichts geändert hat ...

1. Mit wie vielen Steuern müsste man denn rechnen, wenn man Gewinne aus Altcoinhandel besteuert?
Gewinn * persönlicher Grenzsteuersatz

Quote
2. Gilt das dann als Einkommen? Ich bin im Moment noch in der Familien-Krankenversicherung, was allerdings nur bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen gilt. Gleiches auch bei der Sozialversicherung, die erst ab soundsoviel pro Jahr greift. "Einkommen" ist doch normalerweise ein regelmäßiges Einkommen und keine unregelmäßigen Einzahlungen oder?
Steuerlich ist es Einkommen, Krankenversicherung zählt bei der Familienversicherung das Gesamteinkommen. Hier also auch ja. Sozialversicherung (Rente, AV usw. nein)

Quote
3. Rein faktisch habe ich einfach nur Glück gehabt, da ich zufällig einen Coin erwischt habe der danach durch die Decke explodiert ist. Muss man dieses "Glück" wirklich versteuern?  Huh
Ja

Quote
4. Die Sache mit dem "Nachweisen" von Transaktionen. Also erstens hab ich mir das natürlich nicht alles aufgeschrieben, manche Exchanges wurden zwischendurch gehackt und neu aufgesetzt, ich handle auch mit anonymen Währungen (Zcoin etc.). Was passiert denn, wenn ich nicht genau nachweisen kann, warum ich plötzlich so viele Bitcoins habe?
Wahrscheinlich gar nichts. Schlimmstenfalls ne Zuschätzung.

Quote
5. Wenn ich jemanden finde, der mir die Bitcoins mit Bargeld abkauft, wäre das dann Steuerhinterziehung??

Nein, die Steuerhinterziehung entsteht mit der Nichterklärung der positiven Veräußerungsgeschäftes. Ein Veräußerungsgeschäft ist jede(!) Realisierung von Gewinnen, also schon der Tausch von Altcoin zu BTC.


Quote
Und dann gibt es natürlich noch so schattige Machenschaften wie eine Bitcoin-Creditkarte ausgestellt in Gibraltar oder eine Offshore-GmbH zu gründen für steuerfreie Einkünfte (beides Links von der selben Firma, die ich selber gerade erst gefunden
Funktioniert nicht wirklich, wenn dann lieber face2face.

Quote
Es gibt auch noch andere Kreditkartenanbieter, bei denen man mit Bitcoin aufladen kann (Link). Wie sieht es denn in so einem Fall mit den Steuern aus? Gerade wenn der Kreditkartenanbieter im Ausland sitzt, z.B. in England (Neteller) oder in Gibraltar.
Grds. keine steuerl. Auswirkungen für dich.


Quote
Vielleicht sollten wir mal einen deutschen Anwalt crowd-finanzieren, genügend Geldmittel müssten in dieser Community ja zu finden sein. Jemand der die Sache mal eindeutig klärt bzw. uns sagt wie man damit am besten umgeht.

Ja gerne :-) ist aber eigentlich schon klar, die meisten (auch Finanzamt) haben mit der Umsetzung halt ein paar Schwierigkeiten.

Btw.: Bis die Geldmittel zusammen sind, freue ich mich aber auch über sonstiges Feedback (z.B. FB-like, google+, linkedin, tweet). Das hilft anderen Suchenden (außerhalb von BCTT) den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Gandalf86
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January 27, 2017, 02:12:40 PM
 #28

Danke! Diese schnelle Antwort hat mich jetzt echt überrascht!  Cheesy

1. Mit wie vielen Steuern müsste man denn rechnen, wenn man Gewinne aus Altcoinhandel besteuert?
Gewinn * persönlicher Grenzsteuersatz

Na das ist ja schön.  Grin Ich hab nämlich kein eigenes Einkommen, d.h. mein persönlicher Grenzsteuersatz wäre Null oder? Was wäre, wenn ich einen 450€ Job hätte?

Ich hatte auch schon was über die Nichtveranlagungsbescheinigung und Grundfreibetrag und Abgeltungssteuer gelesen, habs aber nicht ganz verstanden. Bis zu welchem Betrag kann ich mir jetzt die Bitcoins steuerfrei auszahlen? Brauche ich dazu eine NV-Bescheinigung oder nicht? Und spielt ein 450€-Job (geringfügiges Einkommen) dabei eine Rolle?

Ich finds gerade super dass du sowas anbietest!  Cool Hab mir deine Webseite schonmal abgespeichert.

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iudica
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January 27, 2017, 02:27:20 PM
 #29

Dein Grenzsteuersatz ist nur "Null" wenn Du unter dem Grundfreibetrag (solo bei 8.652,- EUR in 2016) bist. Wenn Du mit deinen Veräußerungsgewinnen darüber kommst, zahlst Du Steuern.

Bei deinem 450 EUR Job kommt es darauf an, ob der pauschal versteuert wird (2%) oder nach Lohnsteuerkarte. Bei letzterem wirkt sich das bei deiner Einkommensteuer aus.

NV-Bescheinigung ist für die Abgeltungssteuer bei den Kapitaleinkünfte. BTC sind sonstige Einkünfte. Daher gibt es hierfür keine NV.

"Dir steuerfrei auszahlen" kannst Du nicht. Wenn Du Gewinne realisierst, musst du sie versteuern. Eine konkrete Zahl kann ich Dir nicht nennen, weil ich ja nicht weiß, wie deine Lohneinkünfte behandelt wurden. Evtl. entsteht für dich auch eine Krankenkassenpflicht, so dass Du auch hier Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst.

Gandalf86
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January 27, 2017, 05:41:43 PM
Last edit: January 27, 2017, 05:53:51 PM by Gandalf86
 #30

Wie läuft das eigentlich mit den Steuern? Sagen wir mal ich verkaufe 15 BTC und habe plötzlich 14.000€ auf dem Konto. Muss ich dann irgendwem Bescheid sagen? Oder bekomm ich 2 Monate später einen Brief und muss das dann wohin überweisen?  Huh Denn eine "Steuererklärung" musste ich noch nie machen in dem Sinne.  Wink

Gilt denn dann eigentlich die Abgeltungssteuer von 25%, oder was anderes? Weil 25% ist ziemlich happig, aber auch kein Beinbruch wenn man darauf vorbereitet ist. Kommt dann noch irgendwas dazu was man nicht auf dem Zettel haben könnte?

Und wenn ich also 8.820€ (den aktuellen Grundfreibetrag) auf mein Konto einzahle und sonst nix, dann kümmert es auch keinen oder wie? Und bei 8.821€ bekomm ich dann das gleiche Spektakel wie bei 14.000€?

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rquermann
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January 28, 2017, 04:41:38 PM
 #31

Gewinne aus der Veräußerung von was-auch-immer sind innerhalb der Jahresfrist sind dem Grunde nach steuerpflichtig. § 24 Abs. 1 Ziff. 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Ob eine Steuer entsteht, hängt noch von anderen Fragen ab.

Ein Tausch führt steuerlich immer zur Gewinnrealisierung, auch wenn nicht gegen Fiat getauscht wird.

Der Tausch oder Verkauf gegen Fiat selbst ist keine Steuerhinterziehung. Die liegt erst dann vor, wenn die Steuererklärungsfrist um ist und das Finanzamt pflichtwidrig nicht von der Steuerschuld in Kenntnis gesetzt wurde. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__370.html
Der Verkauf/Tausch gegen Fiat ist damit keine Hinterziehung, die Nichtangabe kann eine sein.

Entsteht auch bei Angabe der Gewinne keine Steuerschuld, kanns auch keine Hinterziehung sein. Die Steuerschuld kann hier überschlägig gerechnet werden http://steuerberater-quermann.de/widgets/w_ersttg.html

Das Argument Spielgewinn bzw. Glücksspiel ist dünn. Zum einen zeigen diverse Foren, dass mit den Coins wohl planmäßig gehandelt wird. Zum anderen werden -unter weiteren Voraussetzungen- auch Gewinne z. B. von Profizockern versteuert. Was angegeben wird und wer erwischt wird, steht immer auf einem anderen Blatt.
Auch kann man sich bei der Steuer nicht stetig auf Ausführungen zu Bitcoin beziehen und auf der anderen Seite Altcoin als Spielgeld behandeln.

Die Dokumentation bei den coin-Geschichten ist heikel und hängt vom Einzelfall ab.
Das Problem wird aktuell verschärft, da die Finanzverwaltung gerade mit großem Aufwand die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Aufzeichnungen verkündet. Die gelten originär nur für Unternehmer. Die Rechtsgedanken betreffen aber alle. Meines Wissens entschied das BVerfG aber einmal, dass sich staatliche Auflagen im Rahmen des Erfüllbaren zu halten haben. Wenn also naturgemäß nur dürftige Belege vorhanden sind, muss auch das FA damit auskommen. Um so mehr Bedeutung bekommt dann die ordnungsgemäße Dokumentation.

Bietet der Handelspartner keine Belege an, helfen Screenshots als Notbehelf. Das ist nichts Amtliches, aber besser als gar nichts. Letztlich kann das Finanzamt auch nur schätzen. Einer willkürlichen Schätzung stehen dann aber die Screenshots als Schätzungsgrundlage entgegen.

Beim Handel mit anonymen Partnern kann es Probleme mit dem Empfängernachweis geben. Das ist ein ewiger Streitpunkt im Steuerrecht.

Es bleibt eine Unsicherheit bei der Umsatzsteuer.
Der EuGH stellte Bitcoin gesetzlichen Zahlungsmitteln gleich und sah Umsätze mit Bitcoin als umsatzsteuerfrei an. Andere Dinge, mit denen man grundsätzlich auch zahlen kann, sind nicht umsatzsteuerfrei, vlg. Prepaid-Karten und Geschenkkarten. Verschiedene coins bieten neben der Zahlungsfunktion auch noch andere Möglichkeiten, siehe Colored Coins oder Token bei einer DAO. Auch werden Altcoin nicht im Umfang von BTC als Zahlungsmittel akzeptiert.

Damit ist für mich fraglich, wo die Grenzziehung zum Zahlungsmittel verläuft. Solange das ungeklärt ist, ist die Umsatzsteuerfreiheit von Altcoin nicht gesichert.



Gandalf86
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January 28, 2017, 10:17:07 PM
 #32

Damit ist für mich fraglich, wo die Grenzziehung zum Zahlungsmittel verläuft. Solange das ungeklärt ist, ist die Umsatzsteuerfreiheit von Altcoin nicht gesichert.

Ok aber die Umsatzsteuer betrifft uns doch als private Trader/Investoren sowieso nicht oder?

Was jetzt die Dokumentation betrifft, so werde ich sicherlich nicht bei jedem 0.1-BTC Trade auf Yobit einen Screenshot machen.  Grin Und auch sonst ... ich weiß ja noch nichtmal mehr was ich wann in größeren Mengen hin- und her getradet habe. Was kann denn passieren wenn  ich jetzt gar nichts nachweisen kann? Was bedeutet das mit der "Schätzung"?

Und kann mir vllt. noch jemand erklären wie das dann aussieht, wenn die Steuern "eingezogen" werden sollen? Die Bank weiß ja gar nicht wo das Geld herkommt, also bekomme ich irgendwann eine Mahnung o.ä. vom Finanzamt? Was ist der größte Steuersatz der hier auf einen zutreffen kann? Angeblich ja der private Steuersatz oder so, aber wenn man keinen sonstigen Job hat?

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January 29, 2017, 06:58:58 AM
Last edit: January 29, 2017, 09:31:43 AM by Wellensurfer
 #33

Was kann denn passieren wenn  ich jetzt gar nichts nachweisen kann? Was bedeutet das mit der "Schätzung"?
Aufgrund des deutschen Verwaltungsrechts kann und wird dann das Finanzamt mit Dir machen, was sie wollen. Sie werden einschätzen, wieviel bei Dir insgesamt zu holen sein könnte, und Dir dann einfach einen Steuerbescheid in dieser Höhe schicken. Wenn Du dann nicht glaubhaft darlegen kannst, dass Du gar nicht so viel "verdient" hast, bzw. zwischen Ankauf und Verkauf mehr als ein Jahr Abstand liegt, musst Du zahlen. Eventuell lässt sich das Finanzamt noch auf Ratenzahlungen ein, aber über die Höhe wird dann nicht mehr verhandelt.

Ich würde mich lieber nicht auf sowas einlassen. Die Schätzungen sind immer so hoch, dass Du in Zukunft keine Mühen scheuen wirst, um bei jedem 0.1-BTC Trade auf Yobit einen Screenshot zu machen.

der in einem Rechtsstaat übliche Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nur im Strafrecht. Beim Finanzamt gilt er nicht. Da ist es umgekehrt. Da musst Du Deine Unschuld, wenn vielleicht auch nicht beweisen, so doch zumindest glaubhaft darlegen. Ansonsten wird Dir das Finanzamt solange Steuerbescheide zuschicken, bis Du kein Geld bzw. keine Bitcoins mehr hast.


kingbtcvl
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January 29, 2017, 01:17:52 PM
 #34

Also:
Fiat -> Bitcoins -> Altcoins -> 1 Jahr warten -> Fiat

Das wäre steuerfrei in Deutschland, wenn ich richtig verstanden habe.

Das sehe ich persönlich ähnlich! Was meinen die anderen hier dazu?
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January 29, 2017, 01:28:33 PM
Last edit: January 29, 2017, 02:04:06 PM by Gandalf86
 #35

Also:
Fiat -> Bitcoins -> Altcoins -> 1 Jahr warten -> Fiat

Das wäre steuerfrei in Deutschland, wenn ich richtig verstanden habe.

Das sehe ich persönlich ähnlich! Was meinen die anderen hier dazu?

Naja Altcoin zu Fiat geht ja auch nicht immer einfach so. Man müsste erstmal zurück zu Bitcoin verkaufen, und dann zu Fiat. Also haben wir die Trades:
Fiat -(1)> Bitcoin -(2)> Altcoin -(3)> Bitcoin -(4)> Fiat.
Die Frage ist jetzt, zählt die Haltezeit von 1 Jahr zwischen 1 und 4, oder 2 und 3? Oder zwischen 3 und 4?

Ich sehe auch gar nicht ein, wenn ich mit Altcoins Gewinn mache, warum soll ich dann die Bitcoin 1 Jahr halten? Es ändern sich ja beide im Preis, und ich handle dann hin- und her wenn es günstig ist.

Und was ist wenn ich die Bitcoins in meiner Wallet auf dem PC abspeichere? Beim "zurücksenden" an den Exchange für Schritt 4 (Bitcoin -> Fiat) weiß der ja gar nicht, ob ich ihm jetzt die "neuen" Bitcoins oder die "alten" Bitcoins aus meiner Wallet gesendet habe.  Roll Eyes  Und was ist wenn ich meine "neuen" Bitcoins mit jemandem (Person A) tausche, ohne ein Geschäft zu machen, der seine Bitcoins schon 1 Jahr lang hatte? Einfach in dem wir uns die Private Keys am Telefon durchsagen. Oder ich verkaufe, als Dienstleistung, für Person A seine alten Bitcoins, werde für diese Dienstleistung mit eben dem Geld bezahlt, und schenke ihm dann meine "neuen" Bitcoins? Das ist doch alles völlig absurd.  Huh

Bitcoin (und alle kryptografischen Währungen) sind eben kein Gegenstand, sondern eine Guthaben-Bescheinigung die in der Blockchain festgeschrieben ist. Es macht da doch überhaupt keinen Sinn von "Alter" oder "Haltezeit" zu sprechen, denn wenn sich mein Guthaben verändert, dann ändert sich auch die Bescheinigung.

Ich meine, auch wenn ich mir selbst Bitcoins zwischen 2 verschiedenen Adressen hin- und her schicke, von PK1 nach PK2, dann kann ich doch gar nicht beweisen, dass PK1 jetzt auch schon mir gehört hat und nicht z.B. einem Exchange bei dem ich gerade meine Altcoins verkauft habe. Und wenn ich mir die einfach jeden Tag zwischen zig verschiedenen Adressen hin- und hersende weil ich Bock drauf habe, dann ändert das an meinem Guthaben auch nix.

Das heißt, wenn ich jemanden finde, der seine Bitcoins 1 Jahr lang nicht bewegt hat, und ihn bitte 20 BTC an meinen Exchange zu senden, und ich schicke ihm dafür 20 BTC an eine andere Adresse von ihm, dann kann ich sagen, "hier schaut, die Bitcoins, das waren meine, die haben da 1 Jahr lang rumgelegen und jetzt möchte ich sie verkaufen.".

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rquermann
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January 29, 2017, 05:51:59 PM
 #36

@Gandalf86
Den Begriff "privater Trader" kennt die Steuer nicht. Die Umsatzsteuer definiert den Unternehmer als jemanden, der eine Tätigkeit (Verkauf, Dienstleistung...) wiederholt oder mit Wiederholungsabsicht ausübt. Grenzfälle gibt es nur beim Handel mit Privatgegenständen wie z. B. dem eigenen Privatwagen im üblichen Umfang und Zeitrahmen.
Zur Unternehmereigenschaft führt grundsätzlich auch der Handel mit Fiat. Der Handel mit dieser "Ware" ist aber umsatzsteuerfrei.  grundsätzlich zur Unternehmereigenschaft. Das war der Hintergrund des Streits der Bitcoiner vor dem EuGH.

Wenn altcoin einer Währung NICHT gleichgestellt ist, entsteht Umsatzsteuer, wenn die Kleinunternehmergrenze von 17.500 € üerschritten ist.

Die Steuer entsteht auch unabhängig davon, ob jemand die Gründe einsieht. Das wird gerne jedes Finanzgericht bestätigen.


@Wellensurfer
"Aufgrund des deutschen Verwaltungsrechts kann und wird dann das Finanzamt mit Dir machen, was sie wollen."

<Klugsch***modus>
Ganz so schlimm ist es nicht. Selbst das Finanzamt ist durch umfangreiche Rechtsprechung gebunden. Schätzungen sind nur zum Ausgleich bestehender Unsicherheiten erlaubt. Sie müssen sich immer am nachprüfbaren Sachverhalt orientieren. Jeder noch so dünne Beleg hilft. Wenn Aufzeichnungspflichten verletzt werden, darf eine Schätzung mit Sicherheitszuschlag erfolgen; eine willkürliche Schätzung ist aber verboten. Die kassiert jedes Finanzgericht zu Gunsten des Steuerzahlers ein.

Die Schätzung wird etwa folgenden Ablauf nehmen:
Erst wird versucht, den tatsächlichen Gewinn nach den Trades überschlägig zu ermitteln.
Dann würde man die Gewinnermittlung anhand der Anfangs- und Endbestände der coins und den Ein- und Auszahlungen in Fiat schätzen.
Wenn auch das nicht geht, würde man eine Geldverkehrsrechnung versuchen. Die orientiert sich an den erklärbaren Mitteln aus Arbeitslohn, Unterhalt, Vermögen ... und auf der anderen Seite an den ausgegebenen Mitteln. Das neue Auto mit unklarer Herkunft des Kaufpreises ist da problematisch.
Wenn alle Krücken für eine Schätzung versagen, hat auch das Finanzamt ein Problem. Es muss nämlich die Systematik seiner Schätzung verteidigen können.  Und da hakt man ein, wenn die Schätzung nicht gefällt.
Ganz so willkürlich können die Herrschaften dann doch nicht vorgehen, auch wenn´s kaum für die Ministergehälter ausreicht.

In dubio pro reo gilt für das Steuerrecht wirklich nicht. Es gilt aber auch nicht umgekehrt. Bei der Steuer gilt der Grundsatz, dass für den Nachweis steuererhöhender Tatsachen das Finanzamt zuständig ist, für den Nachweis der steuersenkenden ist man selbst zuständig.</Klugsch***modus>
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January 29, 2017, 06:38:25 PM
 #37

oh wow, da läuft gewaltig was aus dem Ruder.

1. Umsatzsteuer: Damit habt ihr nur etwas am Hut, wenn dahinter eine konkrete Dienstleistung oder Ware steht. Solange der Coin das ist, was er normalerweise ist (Geld), ist der USt-frei. Der dt. Fiskus sah das anders, ich sehe das immer noch anders, aber der EuGH hat es entschieden. DAO Token sind ja ohnehin raus, weil es kein Austausch für eine Dienstleistung, sondern eine Einlage ist (für mich GBR), also Kapital. Es ist auch nichts ungesichert. Man kann ohne Probleme die bisherige Rechtsauffassung zu Gutscheinen/Geldwertkarten heranziehen, wenn man verstanden hat, wie ein bestimmter Coin funktioniert.

2. Das Finanzamt kann nicht mit einem machen, was es will. Manchmal versucht es das und wenn man keine Ahnung hat, haben die auch Erfolg. Bitte postet diese Reichsbürgermentalität im GEZ-Thread. DEN lese ich genau aus diesem Grunde nicht. Postet das aber nicht in Threads wo reale, sinnvolle Hilfestellung gewünscht wird.

3. Fiat -> BTC -> Altcoin -> BTC -> Fiat und die Wartezeit

Also, wie quermann schon geschrieben hat und wie man auch in den andern Thread hier finden kann, jeglicher Tausch führt theoretisch zur Gewinnrealisierung, also bei Fiat zu BTC, bei BTC zu Altcoin, bei Altcoin zurück zu BTC und bei BTC zu Fiat.

Es muss aber praktisch auch ein Gewinn angefallen sein.

Beispiel: Ich kaufe für 5.000 EUR BTC. Nach 4 Monaten sind die mittlerweile 5.500 EUR wert und ich tausche sie in Altcoins. Nach 14 Monaten tausche ich die Altcoins in BTC zu einem Wert von 8.000 EUR und tausche die BTC direkt wieder zu 8.000 EUR.

Dann muss ich die 500 EUR Gewinn, die ich vom Tausch EUR gegen BTC gemacht habe versteuern. Den Gewinn von 2.500 EUR nicht, weil die Spekulationsfrist abgelaufen ist und beim Tausch BTC gegen EUR ist kein Gewinn angefallen, daher ist auch nichts zu versteuern.

Wenn man auch noch Verluste gemacht hat, kann man die ebenfalls gegenrechnen, fragt euren Steuerberater hierbei.

4. Trader/Unternehmer vs. private Vermögensverwaltung
Die Finanzrechtsprechung hat den Traderstatus so exorbitant hoch gesetzt, dass es Euch beim normalen Traden an der Börse fast ausgeschlossen ist, gewerblichen Wertpapierhandel zu betreiben. Wenn es doch jemand schaffen sollte, hat der garantiert nen Steuerberater.
Etwas anderes ist der Handel face2face. Da ist man deutlich schneller im gewerblichen Handel und die BaFin hat auch ein großes Interesse daran, die Hürde für den gewerblichen Handel niedrig zu halten (Finanzamt wollte das in der Vergangenheit immer gerne hoch haben). Da es sich aber auch um 2 Rechtsgebiete handelt, kann es durchaus unterschiedliche Definitionen hierfür geben.

@rquermann, kein Coin ist in Deutschland einer Währung gleichgestellt. Coins sind Geld, oder nach der BaFin ne "Rechnungseinheit". Das ist ein ganz wichtiger Unterschied. Und willkommen hier im Forum!


rquermann
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January 30, 2017, 05:19:18 PM
 #38

@iudica Vielen Dank für den Willkomensgruß.

Bei den Begriffen coin & Währung lehmnte ich mich an den umgangssprachlichen Gebrauch von Google an. Suchanfrage: "sind bitcoin eine Währung"
Selbst der EuGH formulierte in der Rechtssache der Rechtssache C-264/14 zur Umsatzsteuerfreiheit von Bitcoin "...im Rahmen eines Rechtsstreits ... über die Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Umtauschs von konventionellen Währungen in die virtuelle Währung „Bitcoin“ ..."
Und dem EuGH wollen wir doch alle folgen, jedenfalls was die Ausführungen zur Umsatzsteuerfreiheit betrifft.
Streng formell definieren Gabler und Duden den Begriff der Währung natürlich anders.
nullCoiner
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March 27, 2017, 01:46:25 PM
 #39

Ich weiss, dass die Diskussion schon nen langen Bart hat, aber für ein kurzes Feedback zu folgender Überlegung wäre ich dankbar.
Klar ist, dass ich nach Welchsel von Alts in eine andere Währung mindestens 12 Monate halten muss.

Da BTC erheblichen Kursschwankungen unterliegt, welche zwar in der Vergangenheit eher aufwärts gingen, sehe ich u.a. wegen der Fork Diskussion eher die Tendenz nach unten, oder zumindest wären mir 12 Monate liegen lassen viel zu "gefährlich".

Was wäre nun, wenn ich in USD tausche,
EUR zu USD
27.03.2016   1,1165
26.03.2017   1,0830

Das müsste doch nach einem Jahr und vergleichbar geringer Schwankung dann auch steuerfrei sein oder?

Ich danke schon mal für's Feedback  Roll Eyes
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March 27, 2017, 02:11:03 PM
 #40

So ist es ggf. möglich keine Steuern zu zahlen bis das festgelegt ist. Warum soll man für
etwas Steuern bezahlen, was der Staat nicht konkret festgelegt hat?
Das ist Dummfug.
Der Staat muss das nicht für jeden einzelnen Coin explizit festlegen,
das ist allein Auslegungssache des Finanzamts, die überlegen sich dann schon, wie sie das einordnen.

Im Falle von Altcoins werden sie das genau so einordnen, wie Bitcoins, da gibts schlicht keinen Unterschied.

Laut der Anfrage* von Frank Schäffler, werden Bitcoins als "Wirtschaftsgüter"
bezeichnet die Gegenstand eines "privaten Veräußerungsgeschäfts" sein können.
Damit ist der Gewinn nach der persönlichen ESt steuerpflichtig.
Das ist so nur halb richtig.

Wenn Du Dir die entsprechenden Paragraphen des EStG mal ansiehst, wirst Du nämlich feststellen,
daß der Gewinn nur dann steuerpflichtig ist, wenn Du die Wirtschaftsgüter weniger als 12 Monate hälst.
Behalte Deine (Bit-, oder Alt-)Coins einfach mindestens 1 Jahr und schon ist der Gewinn steuerfrei.

Wenn man BTC z.B. in LTC tauscht, hat man keinen Gewinn gemacht,
Korrekt,
Du kannst zwischen den Coins soviel hin und her handeln, wie Du lustig bist,
solange Du nicht in EUR tauscht, ist das steuerlich irrelevant.
Sobald Du in EUR tauscht und damit Gewinn machst, ist dieser gegebenenfalls (<12 Monate) auch zu versteuern.

Grau ist da nichts. Wink

Weiß jemand ob das für Österreich auch gilt? Wenn ja, heißt dann sobald ich die BTC 1 Jahr auf meiner Wallet liegen lasse (müssen die auf der Wallet bleiben?)wäre der Gewinn Steuerfrei?

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