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Author Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?  (Read 34151 times)
Skerberus
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June 08, 2017, 05:59:08 PM
 #201

Was denkt ihr denn wie sieht das bei Byteball aus? Das beruht ja komplett auf Airdrops und was ist mit den Waves Community Token, sind die als "Zins" zu verstehen?
X68N
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June 09, 2017, 04:22:30 AM
 #202

also ich möchte hier mal in die Runde werfen das es ein Fehler ist nur um auf biegen und brechen Steuern zu sparen seine Entscheidung für einen Verkauf von der Frist abhängig zu machen. ich habe den Fehler 2013 gemacht und aus potentiellen 70k$ sind am ende nur 29k geworden weil ich dachte ich kann Steuern sparen, nun ja der Kurs ist gefallen auf fast 0 und ich musste 3 jahre warten um die RestCoins mit viiiiel Glück
für ~12k zu verkaufen.

als Beispiel damals wäre nach Steuern 50k übrig geblieben ich habe nach Steuern aber nur 17k verkauft. also 33k€ nicht realisierter gewinn!

jetzt nach 3,5 Jahren kann ich durch Glück ~13k€ steuerfrei realisieren. Also rückblickend war es ein Fehler, vielleicht lernt daraus auch Jemand von euch Smiley. Takeprofit und Stopploss + Priceaction sollte an erster Stelle stehen.

Das ist eben das was ich auch nicht verstehe, ich kann doch auch Funds zwischen meinen Wallets hin- und herschieben, die verschiedenen "Töpfe" miteinander vermischen, das ändert doch an meinen Trades nix?! Huh Bis jetzt war doch der Stand, dass nur die Trades relevant sind und NICHT das Verschieben der Funds in eine persönliche Wallet von mir etc.

Du darfst die 2 Grundprinzipien nicht vermischen.
1. wenn du die 1 Jahresfrist nicht in anspruch nehmen willst dann kannst du die coins mischen wie du willst.
2. sobald du aber die 1 Jahresfrist für dich in anspruch nehmen willst musst du Nachweisen können das es genau diese coins sind die du 1 Jahr hältst. Am besten geht das in dem man trading wallets und lokale "spar/langzeit"-wallets verwendet.


Das klingt jetzt drastischer als es gemeint war. Z.B. ist es halt einfach so, dass ich eine Zeit lang herumgetraded habe, ohne signifikante Gewinne zu machen. Natürlich war ich zwischenzeitlich auch im Plus, aber es widerspricht einfach meinem persönlichen Rechtsverständnis, wenn ich selbst dann darauf Steuern zahlen soll, wenn ich es später durch einen Trade mit einem anderen Coin wieder verloren habe! Sad Schließlich muss man auch die Tätigkeit als ganzes betrachten, die mir Gewinn einbringt, und dabei sind eben Gewinne UND Verluste die Regel, und nur das, was am Ende (d.h. beim Auszahlen in Fiat) wirklich über bleibt, ist für mich ein Gewinn, von dem ich auch wirklich etwas habe und den ich natürlich auch gerne versteuere.
Das dritte Grundprinzip ist einfach du rechnest alles realisierten Gewinne und Verluste zusammen die du innerhalb des Steuerjahres gemacht hast. (1.1.2017 00:00h bis 31.12.2017: 23:59h) Selbstverständlich zählen Gebühren und wechselkursverlust als posten die man anrechnen kann und sollte.

Die vierte Regel war das Investments in Coins wo man das Geld von unversteuertem Gewinn reinvestiert hat und noch hält,
deren Gegenwert in Euro am 31.12.2017: 23:59h auschlaggeben ist ob man darauf noch mehr Steuern zahlen muss.
Beispiel:
habe 3000€ Gewinn durch Altcoins 2017 erwirtschaftet und kaufe davon für 2000€  1 Bitcoin zum Kurspreis von 2000€/BTC

Fall 1: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 1500€/BTC habe ich 500€ Verlust gemacht den ich anrechnen kann
weil die 3000€ Gewinn aus dem Jahr 2017 ja noch unversteuert sind

Fall 2: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 2500€/BTC habe ich 500€ mehr Gewinn gemacht den ich angeben muss obwohl ich ja "nur" 1000€ + 1 BTC besitze. Daher ist die korrekte Gewinnsumme 1000€ + 2500€ =3500€ Gewinn

Wenn Poker um Geld legal wäre (was es meiner Meinung nach sein sollte, da es einfach ein Denksport wie Schach ist), dann müsste man auch am Ende, wenn man das Kasino verlässt, Steuern bezahlen auf den Gewinn den man durch die Tätigkeit "Poker" gemacht hat, und nicht auf jedes einzelne Spiel. Das würde nämlich ignorieren, dass die Fähigkeit, in einem Spiel wie diesem (wie auch Investing) einen Gewinn zu machen, letzten Endes eine Frage von Wahrscheinlichkeit und Risiko ist, und somit müssen die Gewinne aus einer Runde eben mit den Verlusten der darauf folgenden Runden verrechnet werden. Alles andere wäre (und ist) ein geradezu fahrlässiges Missverständnis von Spielen, die auf Unsicherheit beruhen.
Soweit ich weiß ist Poker legal , ist spiele seit mehreren Jahren Online um Geld und die Betreiber haben Lizenzen um Spieler aus Deutschland anzunehmen. Poker gilt für das Finanzamt als Glücksspiel daher ist es steuerfrei. Wenn das Finanzamt es als Beruf akzeptieren würde dann wäre die Folge das man wie in jedem normalen Geschäft auch Ausgaben und Verluste deklarieren kann.
Poker ist kein reines Glückspiel sondern eine mischund aus Können und Glück.

Dieses Missverständnis auf Seiten der Behörden verhindere ich gerne, indem ich nur den Gewinn angebe, den ich auch tatsächlich realisiert habe, und diesen mit tatsächlich stattgefundenen Trades belege (die eine Untermenge der Trades sind, die zwar stattgefunden haben, aber mir insgesamt (Gewinn-Verlust-Rechnung) keinen Gewinn eingebracht haben).

D.h. Anstatt so:

Code:
      __
     /
/\/\/

sieht mein Guthaben-Graph auf dem Papier dann so aus:

Code:
      __
 ____/
/

und ich gebe nur den ersten und den letzten Trade an, da diese die einzigen sind, die zum tatsächlich Gewinn beigetragen haben. "Womit ich das bezahlt habe" ist, wie man hier gut sehen kann, eben der letzte frühere Trade, der mir tatsächlich das Guthaben eingebracht hat, das ich zu dem Zeitpunkt dann einsetze.

genau das ist ok für die Steuerklärung wenn du keine Gewinne weglässt sondern alles plus und minus zusammen rechnest.
Die einzelnachweise der Trades speicherst du dir falls das FA mal eine Prüfung duchrführen will.
(und natürlich für die 1 Jahresfristen ebenfalls einen Nachweis zurecht dokumentieren)

mfg

PS: verzeiht meine Rechtschreibung ich habe unfreiwillig die Nacht durchgemacht (confirmation lags) Smiley

YOBIT IS SCAM , YOBIT IS SCAM , YOBIT IS SCAM meine Steuerdatei:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19244732#msg19244732
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June 09, 2017, 06:59:47 AM
 #203

also ich möchte hier mal in die Runde werfen das es ein Fehler ist nur um auf biegen und brechen Steuern zu sparen seine Entscheidung für einen Verkauf von der Frist abhängig zu machen. [...] Takeprofit und Stopploss + Priceaction sollte an erster Stelle stehen.
Das ist gut, dass das nochmal angemerkt wird. Ich halte es auch für sehr sinnig, Kurse in einem engen Zeitrahmen zu beobachten (den Zeitrahmen soll bitte jeder für sich definieren) und dann entsprechend zu reagieren....auch wenn dann eben Steuern auf den Gewinn bezahlt werden müssen. Steueroptimierungen können ja auch an anderer Stelle gemacht werden.
Bei zusätzlichen Token, die man innerhalb der Jahresfrist bekommt, sollte jeder für sich überlegen, woraus er mehr Gewinn schlägt. Entweder durch das Halten oder durch die zusätzlichen Token.
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June 09, 2017, 07:36:39 AM
 #204


Die vierte Regel war das Investments in Coins wo man das Geld von unversteuertem Gewinn reinvestiert hat und noch hält,
deren Gegenwert in Euro am 31.12.2017: 23:59h auschlaggeben ist ob man darauf noch mehr Steuern zahlen muss.
Beispiel:
habe 3000€ Gewinn durch Altcoins 2017 erwirtschaftet und kaufe davon für 2000€  1 Bitcoin zum Kurspreis von 2000€/BTC

Fall 1: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 1500€/BTC habe ich 500€ Verlust gemacht den ich anrechnen kann
weil die 3000€ Gewinn aus dem Jahr 2017 ja noch unversteuert sind

Fall 2: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 2500€/BTC habe ich 500€ mehr Gewinn gemacht den ich angeben muss obwohl ich ja "nur" 1000€ + 1 BTC besitze. Daher ist die korrekte Gewinnsumme 1000€ + 2500€ =3500€ Gewinn


Deine vierte Regel möchte ich aber mal zur Diskussion stellen, für mich sind das unrealisierte Gewinne bzw. Verluste, die Du zum Stichtag 31.12. nicht anrechnen darfst, egal ob der Investitionsbetrag schon versteuert wurde oder nicht. Der Verkauf des Altcoins ist völlig unabhägig vom Kauf des Bitcoins, selbst bei einem direkten Tausch.
Nur wenn Du den Bitcoin zum Stichtag 31.12. verkaufst oder gegen einen Altcoin tauschst und die Gewinne bzw. Verluste realisierst, darfst Du diese auch zum Ansatz bringen.
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June 09, 2017, 10:51:03 AM
 #205


Die vierte Regel war das Investments in Coins wo man das Geld von unversteuertem Gewinn reinvestiert hat und noch hält,
deren Gegenwert in Euro am 31.12.2017: 23:59h auschlaggeben ist ob man darauf noch mehr Steuern zahlen muss.
Beispiel:
habe 3000€ Gewinn durch Altcoins 2017 erwirtschaftet und kaufe davon für 2000€  1 Bitcoin zum Kurspreis von 2000€/BTC

Fall 1: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 1500€/BTC habe ich 500€ Verlust gemacht den ich anrechnen kann
weil die 3000€ Gewinn aus dem Jahr 2017 ja noch unversteuert sind

Fall 2: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 2500€/BTC habe ich 500€ mehr Gewinn gemacht den ich angeben muss obwohl ich ja "nur" 1000€ + 1 BTC besitze. Daher ist die korrekte Gewinnsumme 1000€ + 2500€ =3500€ Gewinn


Deine vierte Regel möchte ich aber mal zur Diskussion stellen, für mich sind das unrealisierte Gewinne bzw. Verluste, die Du zum Stichtag 31.12. nicht anrechnen darfst, egal ob der Investitionsbetrag schon versteuert wurde oder nicht. Der Verkauf des Altcoins ist völlig unabhägig vom Kauf des Bitcoins, selbst bei einem direkten Tausch.
Nur wenn Du den Bitcoin zum Stichtag 31.12. verkaufst oder gegen einen Altcoin tauschst und die Gewinne bzw. Verluste realisierst, darfst Du diese auch zum Ansatz bringen.

Das gleiche Problem mit der Regel hatte ich auch , siehe einige Posts weiter oben. Eine Betrachtung wie X68N sie hat, entspricht meinem Verständnis nach eher dem https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsverm%C3%B6gensvergleich. Für Privatpersonen als Nebentätigkeit, bei denen es wohl auf die Gewinnrealisierung durch Beendigung des Trades ankommt, würde ich es folgendermaßen lösen wollen: 3000€ sind steuerlich relevant. Der Kauf von einem BTC für 2000€ ist ein neues Geschäft und wird erst in dem Jahr steuerlich relevant, in dem er verkauft wird bzw. der Verkauf wird steuerfrei nach Ablauf der Haltefrist.. Wird er also für €2500 verkauft, sind davon 500€ zu versteuern. Wird er für 1500€ verkauft, kann man 500€ Verluste vortragen, aber jeweils erst in dem Jahr des Verkaufs.
Da ich kein Steuerberater bin, sind alle Beiträge lediglich als Diskussionsanstoß zu verstehen.
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June 09, 2017, 03:37:26 PM
 #206

Nur mal hypothetisch gedacht...
Wenn man die 10-Jahres-Frist wegen Staking umgehen wollte, würde es da reichen, wenn man auf einem neuen Wallet die ursprüngliche Menge an Coins vorweisen kann und somit die hinzugekommenen Coins quasi verzichtet? Macht sich das FA die Mühe, den gesamten Werdegang nachzuvollziehen?

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June 09, 2017, 07:36:18 PM
 #207

Nur mal hypothetisch gedacht...
Wenn man die 10-Jahres-Frist wegen Staking umgehen wollte, würde es da reichen, wenn man auf einem neuen Wallet die ursprüngliche Menge an Coins vorweisen kann und somit die hinzugekommenen Coins quasi verzichtet? Macht sich das FA die Mühe, den gesamten Werdegang nachzuvollziehen?
Würdest du dir diese Mühe machen, wenn es was zu holen gibt? Das FA könnte in der Zukunft z.B. einen Crawler haben, der alle Blockchains automatisch durchschaut.
Razadiz
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June 09, 2017, 08:02:29 PM
 #208

    Wie verhält es sich überhaupt mit der Versteuerung von
    1.) Airdrops
    2.) Signature Campaigns
    3.) Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves)

    Wie ist da die Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist?
    1.) und 2.) würde ich als Einkommen ansehen, ohne Möglichkeit der Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist.
    Bei 3.) habe ich irgendwo mal gelesen, dass sich dann die 1-jährige Haltefrist auf 10 Jahre erhöht!

    Nach umfangreicher Recherche bin ich persönlich zu folgendem Entschluss gekommen und ich antworte mir einfach mal selber:

    Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Definition Wirtschaftsgut == Coin


    Airdrops:

    a.) Erhält man Airdrops innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Airdrops sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

    b.) Erhält man erstmalig Airdrops nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.[/li][/list]

    Signatur Campaigns:

    Sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben

    Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves):

    a.) Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

    b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.


    Fazit:

    Sobald man also Airdrops oder Leasinggebühren/Zinsen etc. innerhalb der Haltefrist von einem Jahr bekommt, so erhöht sich diese auf 10 Jahren. Dieses ist insofern ärgerlich, da man oft keine Möglichkeit hat, die Annahme der Airdrops zu verweigern. Außer man hat seine Coins auf einer Börse liegen.
    Wie es sich bei einem Hardwallet oder Papierwallet verhält, weiß ich nicht. -> Wer weiß das??? Erhält man dann auch Airdrops o.ä Huh


    Hallo zusammen:)

    hoffe jemand kann mir helfen undzwar habe ich mir die Tage Waves besorgt... wegen den Airdrops wollte ich die Coins erstmal zurück auf Bittrex verfrachten, weil sich das ganze ansonsten auf 10 Jahre verlängert mit den Steuern, habe nun festgestellt das ich MobileGo erhalten habe? Dort ist jedoch kein grüner Haken dahinter? Bedeutet das jetzt das es schon zu spät ist? Weil ich jetzt nen Airdrop erhalten habe? oder ist das ein sogenannter Fake Token der nicht zählt? Danke euch schon mal Smiley
    X68N
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    June 10, 2017, 03:13:29 AM
    Last edit: June 10, 2017, 09:23:21 PM by X68N
     #209


    Die vierte Regel war das Investments in Coins wo man das Geld von unversteuertem Gewinn reinvestiert hat und noch hält,
    deren Gegenwert in Euro am 31.12.2017: 23:59h auschlaggeben ist ob man darauf noch mehr Steuern zahlen muss.
    Beispiel:
    habe 3000€ Gewinn durch Altcoins 2017 erwirtschaftet und kaufe davon für 2000€  1 Bitcoin zum Kurspreis von 2000€/BTC

    Fall 1: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 1500€/BTC habe ich 500€ Verlust gemacht den ich anrechnen kann
    weil die 3000€ Gewinn aus dem Jahr 2017 ja noch unversteuert sind

    Fall 2: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 2500€/BTC habe ich 500€ mehr Gewinn gemacht den ich angeben muss obwohl ich ja "nur" 1000€ + 1 BTC besitze. Daher ist die korrekte Gewinnsumme 1000€ + 2500€ =3500€ Gewinn


    Deine vierte Regel möchte ich aber mal zur Diskussion stellen, für mich sind das unrealisierte Gewinne bzw. Verluste, die Du zum Stichtag 31.12. nicht anrechnen darfst, egal ob der Investitionsbetrag schon versteuert wurde oder nicht. Der Verkauf des Altcoins ist völlig unabhägig vom Kauf des Bitcoins, selbst bei einem direkten Tausch.
    Nur wenn Du den Bitcoin zum Stichtag 31.12. verkaufst oder gegen einen Altcoin tauschst und die Gewinne bzw. Verluste realisierst, darfst Du diese auch zum Ansatz bringen.

    Zu deinem Einwand, es sind keine unrealisierten Gewinne/Verluste weil du durch Beendigung des vorherigen Trades Gewinn/Verlust realisiert hast.
    Diese Realisierung kannst du nicht durch einen neuen Trade "wegzaubern" Smiley . Das Finanzamt berechnet alle Gewinne in Euro egal ob Goldbarren,Orientteppiche oder Altcoins, alles muss umgerechnet werden um einen Objektiven Gewinn zu ermitteln.
    Auch Gewinne bei Tauschgeschäften ohne die Nutzung von Fiatgeld muss mann den Gegenwert in €uro angeben.

    Ich habe genauso wie ihr Argumentiert damals  gegenüber dem Sachbearbeiter. Der begründete die Regel damit das der Gewinn "realisiert" wurde.
    (wie geschrieben, durch einen neuen Trade macht man die realisierung des vorherigen nicht ungeschehen)
    Wie ich schon schrieb jeder kann sich einen Termin machen und selbst mit seinem Sachbearbeiter reden wenn er Zweifel oder Fragen hat.
    Ich gebe hier einen Leitfaden wie ich meine Steuererklärung nach den vorher abgesprochenen Vorganben von Finanzamt erstellt habe.
    (Siehe Steuerdatei in der Signatur) Mehr als die 4 Grundregeln braucht man nicht als Trader (Airdrops und Schenkung sind wohl Regel 5 +6),
    für 4 Fragen braucht man keinen Steuerberater sondern stellt Sie einfach dem Sachbearbeiter.(Immerhin bezahlt man ja schon mit seinen Steuern Wink

    zu der 10 Jahresfrist kann ich nur sagen das ist so lange da kann viel passieren, mir wäre es das aufgrund meiner Erfahrung nicht wert.
    1 jahr geht ja noch aber 10?
    dann lieber das Investitionsvehikel wechseln bzw so handeln das man die 1 Jahresfrist nutzen kann:

    also airdrop-coin nach Erhalt zum Marktwert sofort verkaufen (Steuern fallen an(je nach Preis wird es nicht viel sein)), ,
    dann sofort wieder zurück kaufen und 1 Jahr warten Smiley, Problem gelöst und Zeit-Risiko um 9 Jahre gesenkt


    YOBIT IS SCAM , YOBIT IS SCAM , YOBIT IS SCAM meine Steuerdatei:
    https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19244732#msg19244732
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    June 10, 2017, 11:08:08 AM
     #210


    Die vierte Regel war das Investments in Coins wo man das Geld von unversteuertem Gewinn reinvestiert hat und noch hält,
    deren Gegenwert in Euro am 31.12.2017: 23:59h auschlaggeben ist ob man darauf noch mehr Steuern zahlen muss.
    Beispiel:
    habe 3000€ Gewinn durch Altcoins 2017 erwirtschaftet und kaufe davon für 2000€  1 Bitcoin zum Kurspreis von 2000€/BTC

    Fall 1: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 1500€/BTC habe ich 500€ Verlust gemacht den ich anrechnen kann
    weil die 3000€ Gewinn aus dem Jahr 2017 ja noch unversteuert sind

    Fall 2: steht der Bitcoin kurs 31.12.2017: 23:59h bei 2500€/BTC habe ich 500€ mehr Gewinn gemacht den ich angeben muss obwohl ich ja "nur" 1000€ + 1 BTC besitze. Daher ist die korrekte Gewinnsumme 1000€ + 2500€ =3500€ Gewinn


    Deine vierte Regel möchte ich aber mal zur Diskussion stellen, für mich sind das unrealisierte Gewinne bzw. Verluste, die Du zum Stichtag 31.12. nicht anrechnen darfst, egal ob der Investitionsbetrag schon versteuert wurde oder nicht. Der Verkauf des Altcoins ist völlig unabhägig vom Kauf des Bitcoins, selbst bei einem direkten Tausch.
    Nur wenn Du den Bitcoin zum Stichtag 31.12. verkaufst oder gegen einen Altcoin tauschst und die Gewinne bzw. Verluste realisierst, darfst Du diese auch zum Ansatz bringen.

    Zu deinem Einwand, es sind keine unrealisierten Gewinne/Verluste weil du durch Beendigung des vorherigen Trades Gewinn/Verlust realisiert hast.
    Diese Realisierung kannst du nicht durch einen neuen Trade nicht "wegzaubern" Smiley . Das Finanzamt berechnet alle Gewinne in Euro egal ob Goldbarren,Orientteppiche oder Altcoins, alles muss umgerechnet werden um einen Objektiven Gewinn zu ermitteln.
    Auch Gewinne bei Tauschgeschäften ohne die Nutzung von Fiatgeld muss mann den Gegenwert in €uro angeben.

    Ich habe genauso wie ihr Argumentiert damals  gegenüber dem Sachbearbeiter. Der begründete die Regel damit das der Gewinn "realisiert" wurde.
    (wie geschrieben, durch einen neuen Trade macht man die realisierung des vorherigen nicht ungeschehen)
    Wie ich schon schrieb jeder kann sich einen Termin machen und selbst mit seinem Sachbearbeiter reden wenn er Zweifel oder Fragen hat.
    Ich gebe hier einen Leitfaden wie ich meine Steuererklärung nach den vorher abgesprochenen Vorganben von Finanzamt erstellt habe.
    (Siehe Steuerdatei in der Signatur) Mehr als die 4 Grundregeln braucht man nicht als Trader (Airdrops und Schenkung sind wohl Regel 5 +6),
    für 4 Fragen braucht man keinen Steuerberater sonder stellt Sie einfach dem Sachbearbeiter.(Immerhin bezahlt man ja schon mit seinen Steuern Wink

    zu der 10 Jahresfrist kann ich nur sagen das ist so lange da kann viel passieren, mir wäre es das aufgrund meiner Erfahrung nicht wert.
    1 jahr geht ja noch aber 10?
    dann lieber das Investitionsvehikel wechseln bzw so handeln das man die 1 Jahresfrist nutzen kann:

    also airdrop-coin nach erhalt zum Marktwert sofort verkaufen (Steuern fallen an(je nach preis wird es nicht viel sein)), ,
    dann sofort wieder zurück kaufen und 1 Jahr warten Smiley, Problem gelöst und Zeit-Risiko um 9 Jahre gesenkt



    Ich will ja auch gar nichts verzaubern Wink Oder wir reden aneinander vorbei...
    Der Gewinn aus den Altcoins ist die eine Sache, der muss versteuert werden, egal ob Du den Gewinn in Fiat hast oder wieder reinvestiert. Soweit ist das klar.

    Die Reinvestition ist ein neues Geschäft. Wenn Du Dir von dem Gewinn aus dem Altcoin-Verkauf Bitcoins kaufst und Du diese 1 Jahr hältst, ist doch ein Gewinn aus dem Bitcoin-Geschäft bei Verkauf nicht steuerpflichtig. Es entsteht schon gar kein Gewinn, wenn Du die Bitcoins gar nicht verkaufst und über den Jahreswechsel hältst. Genauso dürfen dann auch keine Verluste angesetzt werden. Ich sehe für das Bitcoin-Geschäft keinerlei Realisierung.

    Bist Du in Deinem Fall evt., weil gewerblich tätig, verpflichtet ein Betriebsvermögensvergleich zu erstellen?

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    June 10, 2017, 09:17:32 PM
     #211

    Wenn du so die Bedingung änderst dann stimmt das jetzt.
    Nein ich hatte/habe kein Gewerbe. Das braucht man als Spekulant/Investor/Trader auch garnicht (hat keine Vorteile).

    mfg

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    Skerberus
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    June 12, 2017, 09:14:42 AM
     #212

    Wie sieht das eigentlich bei der Angabe von Mining/Staking/Zinserträgen mit der Angabe in der Steuererklärung aus?

    Streng genommen müsste man ja jede erminte/erstakte Einheit angeben mit Zeitpunkt und Wert zu dem Zeitpunkt (für spätere Berechnung Gewinn/Verlust bei Trade). Jetzt ist es aber ja so, dass man oftmals Kleckerbeträge über viele Tage verteilt bekommt und die Dokumenatation bei den Mini-Beträgen sehr aufwendig wäre, kann man das einfach in der Steuererklärung unter Staking/Mining zusammenfassen? Wenn ja, welchen Gegenwert in Euro nimmt man denn dann da, da der Kurs ja über den gesamten Zeitraum schwankt?

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    June 12, 2017, 12:26:26 PM
     #213

    So langsam komme ich dahinter, aber eine Sache ist mir nicht klar.
    Wenn ich eine Währung halte (und stake...) und diese legt im Wert ordentlich zu, ich habe aber nicht vor, zu verkaufen (weder Fiat noch Btc oder ähnliches), muss ich den "Gewinn" dann trotzdem bei der Steuererklärung angeben? Eigentlich wäre das ja ein Scherz, denn dann müsste ich ja bei der Steuer in Vorleistung gehen, obwohl ich noch gar kein Geld habe oder ich müsste verkaufen, Steuern zahlen und wieder investieren...

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    June 12, 2017, 12:36:09 PM
     #214

    So langsam komme ich dahinter, aber eine Sache ist mir nicht klar.
    Wenn ich eine Währung halte (und stake...) und diese legt im Wert ordentlich zu, ich habe aber nicht vor, zu verkaufen (weder Fiat noch Btc oder ähnliches), muss ich den "Gewinn" dann trotzdem bei der Steuererklärung angeben? Eigentlich wäre das ja ein Scherz, denn dann müsste ich ja bei der Steuer in Vorleistung gehen, obwohl ich noch gar kein Geld habe oder ich müsste verkaufen, Steuern zahlen und wieder investieren...
    Erst beim Verkauf wird der Gewinn realisiert, du musst das also nicht versteuern wenn du hälst. Die Coins die du gestaked hast musst du ggf. schon versteuern, aber das dürfte ja idr nicht viel sein.
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    June 12, 2017, 03:22:11 PM
     #215

    Wie sieht das eigentlich bei der Angabe von Mining/Staking/Zinserträgen mit der Angabe in der Steuererklärung aus?

    Streng genommen müsste man ja jede erminte/erstakte Einheit angeben mit Zeitpunkt und Wert zu dem Zeitpunkt (für spätere Berechnung Gewinn/Verlust bei Trade). Jetzt ist es aber ja so, dass man oftmals Kleckerbeträge über viele Tage verteilt bekommt und die Dokumenatation bei den Mini-Beträgen sehr aufwendig wäre, kann man das einfach in der Steuererklärung unter Staking/Mining zusammenfassen? Wenn ja, welchen Gegenwert in Euro nimmt man denn dann da, da der Kurs ja über den gesamten Zeitraum schwankt?



    Was schon mal feststeht ist das du die Kosten für das mining gegenrechnen kannst falls du die Coins innerhalb eines Jahres verkaufst.

    was verstehst du unter "Staking" ?.
    Beim Mining ist ist die Frage ob du die Coins verkaufst oder hälts (über 1 Jahr).



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    June 12, 2017, 04:23:25 PM
     #216

    @Skerberus
    Danke für die Antwort. Wenn ich aber die gehaltenen Coins in etwas tausche, was etwas sicherer ist, also z.B. BTC, dann muss ich aber versteuern, oder habe ich das weiter oben falsch verstanden? Dann hätte ich aber wieder das Problem, dass ich in Vorleistung treten müsste...
    Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch...

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    June 12, 2017, 07:19:02 PM
     #217

    Ich habe jetzt übrigens doch mal mit einem Anwalt geschrieben, was ich im Übrigen nur empfehlen kann. In meinem Fall hat sich das auch gelohnt, denn aus der besonderen Situation bei mir, dass ich kein eigenes Einkommen habe, kann ich alles an Einkommen (inklusive Kapitalerträge), was unter dem Grundfreibetrag von 8.820€ liegt, von der Steuer absetzen, und bin daher fürs Jahr 2016 sowieso 100% steuerfrei.  Cheesy

    Glücklicherweise hatte ich meine ersten wirklich großen Gewinne erst im Januar.  Wink So spare ich mir den Aufwand, das ganze Chaos von 2016 dokumentieren und zurückverfolgen zu müssen. Was für so einen Freibetrag ausschlaggebend ist, ist der Gesamtgewinn am Ende des Jahres.

    Staking würde ich (wie gesagt) als technisch bedingten Inflationsausgleich werten bzw. argumentieren: Durch Inflation sinkt der Preis meiner Coins, durch die zusätzlichen Coins, die ich bekomme, wird das wieder ausgeglichen ... der Gewinn ist exakt 0, also nicht steuerlich relevant.

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    June 13, 2017, 04:29:34 AM
    Last edit: June 13, 2017, 05:07:35 PM by X68N
     #218

    @ Gandalf da sei dir nicht so sicher. Wenn du Hartz4 bekommen hast zählt das als Einkommen und dein Freibetrag ist komplett weg,
    das weiß ich sicher weil ich den gleichen Fall auch hatte. Wenn du es nicht glaubst frage beim Finanzamt nach.

    @Duderino123
    ein Tausch in BTC ist eine Gewinnrealisierung (weil es eine Veräußerung ist).
    Vom trading her macht doch ein Tausch in BTC wenig Sinn weil BTC weniger steigt als ein neuer Altcoin z.B.
    hatte ich Steigerungen von 60-100x BTC in der gleichen Zeit "nur" 10x Smiley.
    Ein Tausch in BTC wäre ein Verkauf worauf du Steuern zahlen müsstest. Du gehst nicht in "Vorleistung"* sondern den Betrag den du in Steuern zahlen musst finanzierst du durch den Tausch von Bitcoins in Euro. Wenn du das nicht möchtest dann musst du die Seuern aus
    deinem Euro-Vermögen bezahlen.
    *Vorleistung deshalb nicht weil du schon Gewinn realisiert hast durch den Tausch deiner Altcoins zu Bitcoins.
    Daher ist die Wertsteigerung zum Einkaufspreis umgesetzt worden.

    EDIT: @Skerberus,  ja genau xD.
    Zur Dokumentation, wenn man die 1 Jahresfrist erreich hat muss man diese Investition nicht melden. Mann muss sich aber sicher sein und nachweisen können
    das es mehr als 1 jahr sind das man genau diese Coins gehalten hat, sonst wäre es eine Strafbare steuerhinterziehung die bei einer FA-Prüfung leicht auffält.

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    June 13, 2017, 06:28:09 AM
     #219

    Ich habe jetzt übrigens doch mal mit einem Anwalt geschrieben, was ich im Übrigen nur empfehlen kann. In meinem Fall hat sich das auch gelohnt, denn aus der besonderen Situation bei mir, dass ich kein eigenes Einkommen habe, kann ich alles an Einkommen (inklusive Kapitalerträge), was unter dem Grundfreibetrag von 8.820€ liegt, von der Steuer absetzen, und bin daher fürs Jahr 2016 sowieso 100% steuerfrei.  Cheesy

    Glücklicherweise hatte ich meine ersten wirklich großen Gewinne erst im Januar.  Wink So spare ich mir den Aufwand, das ganze Chaos von 2016 dokumentieren und zurückverfolgen zu müssen. Was für so einen Freibetrag ausschlaggebend ist, ist der Gesamtgewinn am Ende des Jahres.

    Staking würde ich (wie gesagt) als technisch bedingten Inflationsausgleich werten bzw. argumentieren: Durch Inflation sinkt der Preis meiner Coins, durch die zusätzlichen Coins, die ich bekomme, wird das wieder ausgeglichen ... der Gewinn ist exakt 0, also nicht steuerlich relevant.

    Dokumentieren musst du das doch trotzdem und meines Erachtens auch einreichen? Die Steuerfreiheit entscheidet meines Erachtens das Finanzamt, man muss also trotzdem alles angeben oder liege ich da falsch?

    @X68N Du antwortest da aber auf Duderino123 Frage oder? Ich hab was zum Mining/Staking und der Zusammenfassung in der Steuererklärung gefragt Wink.
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    June 13, 2017, 06:42:16 AM
     #220

    @ Gandalf da sei dir nicht so sicher. Wenn du Hartz4 bekommen hast zählt das als Einkommen und dein Freibetrag ist komplett weg,
    das weiß ich sicher weil ich den gleichen Fall auch hatte. Wenn du es nicht glaubst frage beim Finanzamt nach.

    Glücklicherweise brauche ich kein Hartz 4. Wink  Ich habe bloß kein eigenes Einkommen.


    Dokumentieren musst du das doch trotzdem und meines Erachtens auch einreichen? Die Steuerfreiheit entscheidet meines Erachtens das Finanzamt, man muss also trotzdem alles angeben oder liege ich da falsch?

    Nein ich glaube dem Menschen einfach mal, dass das bei so einem geringen Betrag unkritisch ist. Im Zweifel kann ich mich ja sogar auf die Email vom Anwalt berufen.

    Grundsätzlich musst du für nicht zu versteuerndes Einkommen auch keine Steuererklärung abgeben.

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