Scooter32
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September 30, 2017, 08:44:22 PM |
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Wenn ich das hier alles so lese , bekomme ich echt Kopfschmerzen Was ist den wenn man so gut wie garnichts nachweisen kann ? Also z.B vor 5 Jahren mal einen Bitcoin bei Ebay ersteigert und der Bitcoin ist von einer Exchange zur anderen gewandert und jedesmal wurden zig verschiedene altcoins gekauft und verkauft . Zwischendurch sind viele Coins verschwunden durch schließung der Börsen wie z.B Dgex oder cryptorush und am ende ( stand heute ) steht man mit 2 Bitcoins da . Gibt es nicht irgendwie einen Höchstversteuerungssatz und gut is ? Wenn Du die Coins nur gekauft hast, ist es nur halb so schlimm. Mußt ja eigentlich nur nachweisen, dass Du Sie länger als 1 Jahr hast, oder Steuer Zahlen. Und 2 BTC sind jetzt ja auch nicht die Welt. Da dürfte es überhaupt keine Probleme geben Er hat sie aber eben nicht nur gekauft, sondern sie sind unzählige Wege gegangen. Das Problem ist tatsächlioch die Erfassung z.B. in einer Tabellekalkulation. Das ist meiner Meinung nach bei sehr komplexen Wegen fast unmöglich, wenn man es genau macht. Man braucht sich nur mal Cointacking.info ansehen, wie detailliert da 10 Transaktionen zerlegt werden. Das von Hand mit verschiedenen Börsen, Coins, Airdrops, Mining, Bounties usw. ist der Wahnsinn. Jeder der sagt, das wäre einfach, hat es nicht wirklich oder nicht richtig gemacht. genauso sieht es aus , es wäre für mich unmöglich alle Transaktionen aufzulisten. Am Anfang war alles wie ein spiel , täglich viele Transaktion , dazu kommt noch ein bisschen Mining und ein bisschen eine Masternode laufen lassen und Coins aus Airdrops . Also überhaupt nicht mehr nachvollziehbar . Und am Ende stehen 2BTC Wie kann man jetzt auf legalem wege die 2 BTC in Euro Tauschen oder bei der Steuererklärung angeben.
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Bambulee
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October 01, 2017, 02:43:22 AM |
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Nach herrschendem Steuerrecht könnte der Fiskus nichts dagegen tun, wenn jemand eine Villa in Bitcoins bezahlt, der laut Steuererklärung eigentlich nichts geerbt und wenig verdient hat. „Als Ausweg bliebe nur eine komplette Änderung des Steuerrechts“, sagt Ehrke-Rabel. Der Fiskus müsste notfalls dazu übergehen, das Vermögen zu besteuern. #
Steuerrechts-Professorin Ehrke-Rabel Ich liebe dieses Zitat
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EnViRoNmEnT
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October 02, 2017, 05:47:55 AM |
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Ist es eigentlich rechtlich legitim bzw. unbedenklich, wenn ich coins, bei denen ich aktuell dick im Minus bin, einmal kurz hin und her trade, um so Verluste entgegen rechnen zu können? Beispiel: Ich habe Coin A und bin damit aktuell 2k down. Diesen trade ich jetzt kurz in Coin B und danach sofort wieder in Coin A. Somit hätte ich ja jetzt mit diesem trade 2k Verluste realisiert, die ich von meinen Gewinnen abziehen könnte. Ist das legitim? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Bin im Steuerthema noch nicht wirklich drinnen, falls es schon irgendwo steht, sorry dafür!
Würde hierfür sehr gerne noch weitere Meinungen dazu hören Wenn dies tatsächlich so möglich wäre, könnte man doch jede Art von Steuern in Cryptos irgendiwe umgehen? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen?
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nullCoiner
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October 02, 2017, 06:08:49 AM |
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Ist es eigentlich rechtlich legitim bzw. unbedenklich, wenn ich coins, bei denen ich aktuell dick im Minus bin, einmal kurz hin und her trade, um so Verluste entgegen rechnen zu können? Beispiel: Ich habe Coin A und bin damit aktuell 2k down. Diesen trade ich jetzt kurz in Coin B und danach sofort wieder in Coin A. Somit hätte ich ja jetzt mit diesem trade 2k Verluste realisiert, die ich von meinen Gewinnen abziehen könnte. Ist das legitim? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Bin im Steuerthema noch nicht wirklich drinnen, falls es schon irgendwo steht, sorry dafür!
Würde hierfür sehr gerne noch weitere Meinungen dazu hören Wenn dies tatsächlich so möglich wäre, könnte man doch jede Art von Steuern in Cryptos irgendiwe umgehen? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen? Ich bin auch kein Fachmann, aber ich denke schon, dass der Verlust gegen gerechnet wird, denn letztlich geht's doch darum deinen Gewinn zu versteuern. Wenn Du also Verlust machst/realisierst schmälerst Du deinen Gewinn. Letztlich interessiert das Finanzamt i.d.R. dein Gewinn, und der wird als sonstiges Einkommen hinzugerechnet und dann wird besteuert. Und wenn Du "kurz" die Coins hin und her tauschst passiert Folgendes: 1. Muss Du ggf. Gewinn versteuern und zwar schon Alt in BTC, in deinem Fall machst Du 2k Verlust, also fallen keine Steuern an. - Da schon beim Tausch von Alt in BTC die Steuern anfallen, brauchst Du eigentlich keinen Coin B mehr 2. Falls Du dennoch Coin B gekauft hast, werden ggf. beim verkauf dessen auch wieder Gewinn oder Verlust relevant. 3. Deine Haltefrist von einem Jahr beginnt mit dem erneuten Kauf von Coin A von vorne. Unterm Strich: Coins hin und her macht Taschen leer.
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kalkulatorix
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October 02, 2017, 09:48:54 AM |
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Ist es eigentlich rechtlich legitim bzw. unbedenklich, wenn ich coins, bei denen ich aktuell dick im Minus bin, einmal kurz hin und her trade, um so Verluste entgegen rechnen zu können? Beispiel: Ich habe Coin A und bin damit aktuell 2k down. Diesen trade ich jetzt kurz in Coin B und danach sofort wieder in Coin A. Somit hätte ich ja jetzt mit diesem trade 2k Verluste realisiert, die ich von meinen Gewinnen abziehen könnte. Ist das legitim? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Bin im Steuerthema noch nicht wirklich drinnen, falls es schon irgendwo steht, sorry dafür!
Würde hierfür sehr gerne noch weitere Meinungen dazu hören Wenn dies tatsächlich so möglich wäre, könnte man doch jede Art von Steuern in Cryptos irgendiwe umgehen? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen? Das wurde hier schon einmal behandelt: Abgabenordnung (AO) § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.Also: Traden vom Coin A nach B und wieder zurück nach A, nur mit dem Zweck Steuern zu sparen, ist nicht in Ordnung. Alle Coins zu verkaufen, die seit dem Kauf im Minus sind, um einen weiteren Kursverlust zu vermeiden, ist allerdings meiner Meinung nach schon in Ordnung.
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bct_ail
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October 02, 2017, 08:03:12 PM |
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Ist es eigentlich rechtlich legitim bzw. unbedenklich, wenn ich coins, bei denen ich aktuell dick im Minus bin, einmal kurz hin und her trade, um so Verluste entgegen rechnen zu können? Beispiel: Ich habe Coin A und bin damit aktuell 2k down. Diesen trade ich jetzt kurz in Coin B und danach sofort wieder in Coin A. Somit hätte ich ja jetzt mit diesem trade 2k Verluste realisiert, die ich von meinen Gewinnen abziehen könnte. Ist das legitim? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Bin im Steuerthema noch nicht wirklich drinnen, falls es schon irgendwo steht, sorry dafür!
Würde hierfür sehr gerne noch weitere Meinungen dazu hören Wenn dies tatsächlich so möglich wäre, könnte man doch jede Art von Steuern in Cryptos irgendiwe umgehen? Kann ich mir irgendwie kaum vorstellen? Das wurde hier schon einmal behandelt: Abgabenordnung (AO) § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. (2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.Also: Traden vom Coin A nach B und wieder zurück nach A, nur mit dem Zweck Steuern zu sparen, ist nicht in Ordnung. Alle Coins zu verkaufen, die seit dem Kauf im Minus sind, um einen weiteren Kursverlust zu vermeiden, ist allerdings meiner Meinung nach schon in Ordnung. ich mag die Antwort von iudica in einem anderen Thread. Im Grunde genommen kommt es wie immer auf den einzelnen Fall an. Ich habe jetzt keine Literaturrecherche gemacht, daher folgende grobe Einschätzung:
Ich habe den Sachverhalt jetzt so verstanden: Wenn ein Coin in die Verlustzone läuft, verkaufe ich ihn und kaufe zurück. Damit habe ich einen Verlust perpetuiert, den ich mit anderen Gewinnen evtl. verrechnen kann. Der zurückgekaufte Coin erfährt dann hoffenlich eine Wertsteigerung, diese kann ich nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.
Beispiel: 1 BTC = 1.000 EUR beim Kauf
BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR
Nach einem Jahr und einem Monat steht der BTC wieder bei 1.000 EUR. Ich verkaufe meinen BTC. Die Wertsteigerung von 800 EUR auf 1.000 EUR ist steuerfrei, der Verlust von 200 EUR hingegen bleibt.
§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.
Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig. Somit könnte man bei Invests, die jetzt ungeplant in den Verlust laufen und die man deshalb nicht schon innerhalb des Jahres glatt stellt, wenigstens einen Teil des Verlustes perpetuieren.
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EnViRoNmEnT
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October 03, 2017, 03:08:33 AM |
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ich danke euch zweien für die Antworten.
@bct_ail aber gerade dein aufgeführtes zittiertes Beispiel wäre ja genau gleich wie ich es auch beschrieben habe. Fällt ja dann eher unter Missbrauch würde ich sagen oder nicht?
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LibertValance
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October 03, 2017, 09:40:29 AM |
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Ist ja schon erschreckend, wie oft man sich bei Steuersachen im Ermessensbereich bewegt. Alles unnötig kompliziert. Im Zweifel gilt auch: nicht den Bogen überspannen. Wenn man dieses perpetuieren einmal im Jahr macht, wird es wohl nicht als systematische Praxis ausgelegt. Wenn man es hingegen 20 mal macht... Ist ein bisschen wie die Frage: ab wie viel Verkäufen ist man auf Ebay ein gewerblicher Verkäufer... _______________________________________________________________________________ Neue Frage von mir: ich komme zu dem Schluss, dass realisierte Gewinne - Verluste < 600€ in 2017. Genügt meine Feststellung, so dass ich für 2017 gar nichts anzugeben habe, oder muss ich den Finanzämtlern die Rechnung trotzdem zumindest aufführen, auch wenn sie eben zu keiner Steuerpflicht führt?
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Münzpräger
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October 03, 2017, 04:29:13 PM |
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Ist ja schon erschreckend, wie oft man sich bei Steuersachen im Ermessensbereich bewegt. Alles unnötig kompliziert. Im Zweifel gilt auch: nicht den Bogen überspannen. Wenn man dieses perpetuieren einmal im Jahr macht, wird es wohl nicht als systematische Praxis ausgelegt. Wenn man es hingegen 20 mal macht... Ist ein bisschen wie die Frage: ab wie viel Verkäufen ist man auf Ebay ein gewerblicher Verkäufer... _______________________________________________________________________________ Neue Frage von mir: ich komme zu dem Schluss, dass realisierte Gewinne - Verluste < 600€ in 2017. Genügt meine Feststellung, so dass ich für 2017 gar nichts anzugeben habe, oder muss ich den Finanzämtlern die Rechnung trotzdem zumindest aufführen, auch wenn sie eben zu keiner Steuerpflicht führt?
Es heißt ja immer das FA stellt die Steuerfreiheit fest, aber in einem Video hat ein Anwalt gesagt unter 600 bräuchte man gar nichts anzugeben. Kommt wahrscheinlich wieder auf den Einzelfall an. Wenn du 3 Trades über 50€ gemacht hast und am Ende bei 200 Gewinn stehst, ist die Freiheit evident. Wenn du Hochfrequenztrader mit allen Bots dieses Forums bist und 50k Trades hast, aber am Ende trotzdem nur 500 Gewinn, möchte das FA vielleicht doch mal drüberschauen.
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Skerberus
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October 03, 2017, 05:58:14 PM |
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Ist ja schon erschreckend, wie oft man sich bei Steuersachen im Ermessensbereich bewegt. Alles unnötig kompliziert. Im Zweifel gilt auch: nicht den Bogen überspannen. Wenn man dieses perpetuieren einmal im Jahr macht, wird es wohl nicht als systematische Praxis ausgelegt. Wenn man es hingegen 20 mal macht... Ist ein bisschen wie die Frage: ab wie viel Verkäufen ist man auf Ebay ein gewerblicher Verkäufer... _______________________________________________________________________________ Neue Frage von mir: ich komme zu dem Schluss, dass realisierte Gewinne - Verluste < 600€ in 2017. Genügt meine Feststellung, so dass ich für 2017 gar nichts anzugeben habe, oder muss ich den Finanzämtlern die Rechnung trotzdem zumindest aufführen, auch wenn sie eben zu keiner Steuerpflicht führt?
Es heißt ja immer das FA stellt die Steuerfreiheit fest [...] Laut Iudica stimmt die Aussage nicht. Siehe auch https://bitcointalk.org/index.php?topic=1876340.msg20889354#msg20889354
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Münzpräger
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October 03, 2017, 11:11:32 PM |
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Ist ja schon erschreckend, wie oft man sich bei Steuersachen im Ermessensbereich bewegt. Alles unnötig kompliziert. Im Zweifel gilt auch: nicht den Bogen überspannen. Wenn man dieses perpetuieren einmal im Jahr macht, wird es wohl nicht als systematische Praxis ausgelegt. Wenn man es hingegen 20 mal macht... Ist ein bisschen wie die Frage: ab wie viel Verkäufen ist man auf Ebay ein gewerblicher Verkäufer... _______________________________________________________________________________ Neue Frage von mir: ich komme zu dem Schluss, dass realisierte Gewinne - Verluste < 600€ in 2017. Genügt meine Feststellung, so dass ich für 2017 gar nichts anzugeben habe, oder muss ich den Finanzämtlern die Rechnung trotzdem zumindest aufführen, auch wenn sie eben zu keiner Steuerpflicht führt?
Es heißt ja immer das FA stellt die Steuerfreiheit fest [...] Laut Iudica stimmt die Aussage nicht. Siehe auch https://bitcointalk.org/index.php?topic=1876340.msg20889354#msg20889354Das ist mal eine Aussage, die mir sehr gut gefällt.
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bct_ail
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October 04, 2017, 08:22:13 AM |
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@bct_ail aber gerade dein aufgeführtes zittiertes Beispiel wäre ja genau gleich wie ich es auch beschrieben habe. Fällt ja dann eher unter Missbrauch würde ich sagen oder nicht?
Wie LibertValance schon schrieb, würde ich es auch vom Umfang her betrachten. Und iudica schrieb ja auch, dass es ihrer Meinung nach grds. zulässig ist: § 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.
Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig.
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Scooter32
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October 05, 2017, 05:59:32 PM |
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Wenn ich das hier alles so lese , bekomme ich echt Kopfschmerzen Was ist den wenn man so gut wie garnichts nachweisen kann ? Also z.B vor 5 Jahren mal einen Bitcoin bei Ebay ersteigert und der Bitcoin ist von einer Exchange zur anderen gewandert und jedesmal wurden zig verschiedene altcoins gekauft und verkauft . Zwischendurch sind viele Coins verschwunden durch schließung der Börsen wie z.B Dgex oder cryptorush und am ende ( stand heute ) steht man mit 2 Bitcoins da . Gibt es nicht irgendwie einen Höchstversteuerungssatz und gut is ? Wenn Du die Coins nur gekauft hast, ist es nur halb so schlimm. Mußt ja eigentlich nur nachweisen, dass Du Sie länger als 1 Jahr hast, oder Steuer Zahlen. Und 2 BTC sind jetzt ja auch nicht die Welt. Da dürfte es überhaupt keine Probleme geben Er hat sie aber eben nicht nur gekauft, sondern sie sind unzählige Wege gegangen. Das Problem ist tatsächlioch die Erfassung z.B. in einer Tabellekalkulation. Das ist meiner Meinung nach bei sehr komplexen Wegen fast unmöglich, wenn man es genau macht. Man braucht sich nur mal Cointacking.info ansehen, wie detailliert da 10 Transaktionen zerlegt werden. Das von Hand mit verschiedenen Börsen, Coins, Airdrops, Mining, Bounties usw. ist der Wahnsinn. Jeder der sagt, das wäre einfach, hat es nicht wirklich oder nicht richtig gemacht. genauso sieht es aus , es wäre für mich unmöglich alle Transaktionen aufzulisten. Am Anfang war alles wie ein spiel , täglich viele Transaktion , dazu kommt noch ein bisschen Mining und ein bisschen eine Masternode laufen lassen und Coins aus Airdrops . Also überhaupt nicht mehr nachvollziehbar . Und am Ende stehen 2BTC Wie kann man jetzt auf legalem wege die 2 BTC in Euro Tauschen oder bei der Steuererklärung angeben. Weiß jemand Rat ? vielen Dank
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LibertValance
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October 05, 2017, 06:33:13 PM |
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Wenn ich das hier alles so lese , bekomme ich echt Kopfschmerzen Was ist den wenn man so gut wie garnichts nachweisen kann ? Also z.B vor 5 Jahren mal einen Bitcoin bei Ebay ersteigert und der Bitcoin ist von einer Exchange zur anderen gewandert und jedesmal wurden zig verschiedene altcoins gekauft und verkauft . Zwischendurch sind viele Coins verschwunden durch schließung der Börsen wie z.B Dgex oder cryptorush und am ende ( stand heute ) steht man mit 2 Bitcoins da . Gibt es nicht irgendwie einen Höchstversteuerungssatz und gut is ? Wenn Du die Coins nur gekauft hast, ist es nur halb so schlimm. Mußt ja eigentlich nur nachweisen, dass Du Sie länger als 1 Jahr hast, oder Steuer Zahlen. Und 2 BTC sind jetzt ja auch nicht die Welt. Da dürfte es überhaupt keine Probleme geben Er hat sie aber eben nicht nur gekauft, sondern sie sind unzählige Wege gegangen. Das Problem ist tatsächlioch die Erfassung z.B. in einer Tabellekalkulation. Das ist meiner Meinung nach bei sehr komplexen Wegen fast unmöglich, wenn man es genau macht. Man braucht sich nur mal Cointacking.info ansehen, wie detailliert da 10 Transaktionen zerlegt werden. Das von Hand mit verschiedenen Börsen, Coins, Airdrops, Mining, Bounties usw. ist der Wahnsinn. Jeder der sagt, das wäre einfach, hat es nicht wirklich oder nicht richtig gemacht. genauso sieht es aus , es wäre für mich unmöglich alle Transaktionen aufzulisten. Am Anfang war alles wie ein spiel , täglich viele Transaktion , dazu kommt noch ein bisschen Mining und ein bisschen eine Masternode laufen lassen und Coins aus Airdrops . Also überhaupt nicht mehr nachvollziehbar . Und am Ende stehen 2BTC Wie kann man jetzt auf legalem wege die 2 BTC in Euro Tauschen oder bei der Steuererklärung angeben. Weiß jemand Rat ? vielen Dank Schwierig. Ohne dir zu nah treten zu wollen: musst du an das Geld dringend ran? Es gibt ja An-/Verkaufsstellen - zumindest im Ausland. 2 BTC wären eine kleine Reise in ein Nachbarland schon wert. Die Frage ist, wieviel davon noch übrig bleibt. Reisekosten, Gebühren, vermutlich schlechter Kurs... Oder du verkaufst es in kleinen Portionen, bzw. verkaufst es komplett und holst es in Portionen vom Exchange runter. Wenn monatlich en Fuffi von dem Geld eingeht, wird das wohl niemanden interessieren.
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nullCoiner
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October 06, 2017, 09:26:11 AM |
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@Scooter32 2 BTC sind nun für das FA nicht die Welt. Falls Du deinen Erwerb des 1 BTC vor 5 Jahren bei Ebay nachweisen kannst, könntest Du diesen z.B. 1:1 steuerfrei auszahlen lassen. Ich würde dann einfach sagen, dass Du diesen "nicht bewegt" hast, schwierig wird allerdings, wenn das FA tatsächlich die BTC Adressen sehen will. Den 2. BTC müsstest Du ggf. als sonstiges Einkommen in deiner Steuererklärung angeben. Auch hier wird's schwierig wenn das FA dann wissen möchte, wie Du aus einem, zwei BTC gemacht hast, da Du dies ja nicht mehr nachweisen kannst. Vielleicht kannst Du auch einfach mal einen Steuerberater, oder direkt beim FA nachfragen. Ob das FA tatsächlich Einzelnachweise möchte glaube ich nicht, aber darauf kannst Du dich natürlich nicht verlassen. Ansonsten könntest du noch hier gucken https://coinatmradar.com/ Mit der Option Crypto/Fiat + ATM Aber lies Dir nochmal die genauen Konditionen und Max Beträge etc. durch. https://coinatmradar.com/blog/how-to-sell-bitcoins-using-bitcoin-atm/
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iudica
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October 06, 2017, 01:18:48 PM |
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Also überhaupt nicht mehr nachvollziehbar .
Und am Ende stehen 2BTC
Wie kann man jetzt auf legalem wege die 2 BTC in Euro Tauschen oder bei der Steuererklärung angeben.
Weiß jemand Rat ? vielen Dank [/quote] Ich kann Dir nur legale Ratschläge geben, aber ein gangbarer Weg wäre, die 2 BTC komplett als Ertrag anzusehen (= 0 Anschaffungskosten). Wenn Du sonst wenig Einkommen hast, zahlst Du etwa 30% oder weniger und gut ist. Zweiter Vorschlag, versuche grob den Hintergrund zu ermitteln. Wenn Du z.B. die Haltefrist von 1 Jahr bei 1 BTC plausibel machen kannst, sparst Du Dir schon 50% der Steuern. Drittens, die sogenannte Tatsächliche Verständigung. Schreib dem Finanzamt, dass du den Sachverhalt so und so einschätzt und frag, ob das für die ok ist. Wenn sie es akzeptieren, ist gut, wenn nicht, bist Du bei den obigen Vorschlägen.
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koeb88
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October 06, 2017, 02:22:00 PM |
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Soweit mir es bekannt ist, ist der Handel mit BTC so einzuordnen wie Aktienhandel,
die 1-Jahresfrist ist schön für BTC investments um wenn man nicht damit handelt, dann kann man es steuerfrei entnehmen!!
bei altcoins denke ich ist es das selbe Prinzip, da die ja auch Kryptowährungen sind... problem dabei ist, man kann sie nicht direkt um € kaufen, man braucht BTC; ETH LTC. Ich weis dann aber nicht ob der tausch dann wieder einen Jahresbindefrist auslöst, müsste man dem Finanzamt beibringen, dass es eben nur als kurzer Tausch zählt um den gewünschten altcoin zu bekommen.
beim aktiven traden wird es schwierig, da eben eine definitive Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Somit kommt es eben drauf an mit welchen Beträgen du handelst. Entweder mit geringen Beträgen, dh. man kann es als hobby sehen und wird steuerlich nicht relevant sein, da du davon eben nicht deinen Lebensunterhalt leisten kannst, oder eben schon solche Beträge womit du dir diesen eben locker leisten kannst. Dann aber hast du sozusagen ein Unternehmen am laufen und bist voll Steuerpflichtig und aufzeichnungspflichtig, was eben sehr sehr kompliziert werden kann bei den ganzen Trades. Es wird uns aber sicher in Zukunft vorgeführt werden, wie das Finanzamt das bewertet, da immer mehr Leute auf den Kryptowährungszug aufspringen.
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Skerberus
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October 06, 2017, 05:59:33 PM |
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Soweit mir es bekannt ist, ist der Handel mit BTC so einzuordnen wie Aktienhandel,
...
Und genau das ist schon falsch. Bei Aktien zahlt man Abgeltungssteuer und beim Handel mit Cryptowährungen gilt das ganze als privates Veräußerungsgeschäft ( Versteuerung mit persönlichem Einkommensteuersatz).
bei altcoins denke ich ist es das selbe Prinzip, da die ja auch Kryptowährungen sind... problem dabei ist, man kann sie nicht direkt um € kaufen, man braucht BTC; ETH LTC. Ich weis dann aber nicht ob der tausch dann wieder einen Jahresbindefrist auslöst, müsste man dem Finanzamt beibringen, dass es eben nur als kurzer Tausch zählt um den gewünschten altcoin zu bekommen.
Jahresfrist wird wieder ausgelöst, allerdings machst du ja keinen Gewinn wenn du direkt dann in Euro tauschst, da du mit dem BTC dann ja keinen Gewinn machst. (Also Altcoin->BTC->Euro)
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Duderino123
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October 11, 2017, 09:48:34 AM Last edit: October 11, 2017, 09:52:34 PM by Duderino123 |
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Moin zusammen! Ich habe noch einmal zwei Fragen zu dem Finanzgeflüster Link: https://www.finanzgefluester.de/steuerfalle-proof-of-stake/1. Dort ist von POS Coins die Rede, die "gesplittet" werden. Ist damit die Version gemeint, die die Staking Belohnung ("Zinsen") durch Inflation generiert? 2. Wenn dem so ist, dann steht dort ja, dass dieser Vorgang "steuerlich unbedeutend" sei. Warum verlängert sich dann dennoch die Haltefrist auf 10 Jahre? Oder betrifft das nur die hinzugewonnenen Coins?
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Stay Cloakstrong!
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iudica
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October 11, 2017, 03:03:48 PM |
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Leider sind die Sachen von Roland Elias ambitioniert aber nicht immer zutreffend.
So unter anderem die Frage nach dem Gewerbe und PoS und auch die 10 Jahresfrist.
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