das Thema gewerblichkeit ist tatsächlich mein Hauptanliegen in meiner Anfrage an die Bafin, also ob, wenn ich eine UG gründen würde, die nur mit meinem eigenen Geld auf Börsen wie Kraken bitcoins handelt, eine erlaubnis braucht. (ist halt wegen der steuerlichen Behandlung interessant, weil man dann zb. fest 25% auf die gewinne zahlt und sie nicht nach dem einkommenssteuersatzt berechnet wird)
Clevere Idee. Zumal die Gründung einer UG nicht nur wegen der Abzugsfähigkeit von Ausgaben bei der Gewinnermittlung, sondern auch unter Gesichtspunkten einer eventuellen Haftung interessant ist. Es stellt sich aber aus meiner Sicht die Frage nach dem Unternehmenszweck. ja.. genauer hab ich mich auch noch nicht mit beschäftigt.. die Idee hab ich von Evil-Knievel hier aus dem Forum. Ich kenne mich auch sonst überhaupt nicht mit sowas aus, wollte aber erstmal die Antwort der Bafin abwarten, bevor ich mich weiter damit beschäftige.
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Grundlage für diese These: Bitcoin soll ja eine Währung sein. Ihr "innerer Wert" ist der Nutzen als kostengünstiges internationales Wertübertragungsmittel ohne notwendige Finanzinstitutionen, z.B, für Remittances und Online-Payments. Je höher die Volatilität, um so geringer aber der Nutzen für diesen Zweck, da das Risiko für die Nutzer steigt. Es folgt: Will Bitcoin sich "fortentwickeln" und nützlicher als Währung werden, muss die Volatilität abnehmen.
Wieso schlecht für den Bitcoin? Deine These ist ja auch recht gewagt... Ich würde sagen: Was Bitcoin genau ist werden wir in in paar Jahren (3-7?) wissen. Er eröffnet zahlreiche Möglichkeiten was der Planet draus macht wird sich zeigen. Und: Wir Deutschen sind etwas zu verwöhnt was die Währungsvolatilität angeht... Frag mal die Südamerikaner (oder Isländer ) Edit: die Stabilität kommt automatisch mit steigender Marktkapitalisierung. Das ist ja auch woran die ganzen HODLER hier glauben ;-) Und: Warum soll nicht eine halbe Mrd. Menschen mit Bitcoin hantieren? Wenn der CYN wirklich einmal den Dollar ablösen soll müssen die Chinesen etwas mehr Liberalität lernen... Dann werden die auch mit dem BTC klar kommen. Aber das ist noch ein weiter Weg +1 Es ist noch lange nicht der Zeitpunkt erreicht, wo man auch nur daran denken kann/muss, wie es um die Volatilität steht. Das ist klar, dass das jetzt noch nicht gut ist und es wird auch noch lange dauern, das ist eig jedem klar. Es müssen sich halt erst die ganzen Bitcoin Start ups aufbauen und erfolgreich werden. Ohne solche Unternehmen, die den Bitcoin unterstützen und die Nutzung vereinfachen hat der Bitcoin keine Chance. Deswegen heißt es jetzt nur noch abwarten/solche Unternehmen fördern. Dann erledigt sich der Rest ganz von alleine, sowohl die kriminaliätet, als auch die Volatilität.
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Serpens66, thanks for raising this - I did exactly the same thing. Good to hear you got your code back - do you mean you found it in your browser history, or somewhere on the BTC-E site? Can't find mine...
Or is the code just the long string of characters at the end of the BTC-E authorisation e-mail link?
Thanks
there are 3 kinds of history. Trade history, order history and just "History". You find "History" under "finances" and then on the right on the bottom of the page as escrow.ms said. My problem was that I did not know this third history It's well hidden @goodhamh: is it ironic?
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Also eigentlich sind wir uns einig. Wenn du jetzt immeronch glaubst, dass aktives kaufen und verkaufen auf Börsen erlaubnispflichtig ist, dann lass es halt sein, mir egal Ich glaube in dem Fall hast du recht. Im Auftrag dritter, ist handeln egal auf welchen Börsen, an eine erlaubnis gebunden. Ist auch verständlich denn man kann ja fremdes Geld verbrennen und das will die Bafin verhindern. Im eigenen Auftrag auf Börsen wie kraken oder btc-e zu handeln, ist es wohl erlaubnisfrei. Oder zumindest sehr Unwahrscheinlich, dass es da zu Problemen kommen kann, da kaum Auffällig solange da nicht Millionen an gewinnen zurück fließen und man diese steuerfrei behalten will. Was bitcoin.de und localbitcoins angeht, so ist es wohl nur erlaubnisfrei, solange es im geringen Umfang erfolgt der keinen gewerblichen Handel begründet. Und da ist es egal ob man im eigenen Namen handelt. Gewerblich mit bitcoins handeln, egal auf welcher Börse, setzt eine erlaubnis voraus. Und wenn man auf bitcoin.de oder Localbitcoins, millionen hin und her schiebt, fällt das auf! Kurz: Mich hat deine aussage: gewinnerzielungsabsicht usw ist egal, es kommt ausschließlich auf "im Auftrag dritter" an, ob du eine Bafinerlaubnis brauchst. ...verwundert und ich dachte schon das es eine neue Regelung gibt, die mir entgangen ist. Aber die gibt es nicht, es ist alles beim Alten. Deine Aussage stimmt also nur bedingt. ja gut, dann sind wir uns ja mehr oder weniger einig, dennoch denke ich dass "geringer Umfang" völlig egal ist, wenn es auf bitcoin.de erlaubnispflichtig sein sollte, wovon ich nicht ausgehe, wäre der Umfang völlig egal. Steuern müssen natürlich so oder so gezahlt werden, das hat nichts mit bafin zu tun das Thema gewerblichkeit ist tatsächlich mein Hauptanliegen in meiner Anfrage an die Bafin, also ob, wenn ich eine UG gründen würde, die nur mit meinem eigenen Geld auf Börsen wie Kraken bitcoins handelt, eine erlaubnis braucht. (ist halt wegen der steuerlichen Behandlung interessant, weil man dann zb. fest 25% auf die gewinne zahlt und sie nicht nach dem einkommenssteuersatzt berechnet wird) Wie gesagt warte ich da noch auf antwort.
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thank you Dargo, yes the Fidor bank has sometimes some problems =/ and security is very important of course. We're also considering what we can do to speed up the release process until a more permanent solution is in place. this is what I meant, thanks
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nein ich widerspreche mir nicht selbst Der Umsatz ist völlig egal. Schau dir die Zitate nochmal an. Wenn eine Person damit wirbt usw. was passiert dann? Dann kommen Leute zu ihm, die bitcoins kaufen oder verkaufen wollen. Das heißt also dass er damit einen MArkt schafft und er dann im Auftrag dieser Leute, die zu ihm kommen, bitcoins handelt. Verstanden? Das ergibt keinen Sinn. Wenn ich eine Anzeige darüber Schalte, in der ich einen Fernseher zum verkauf anbiete. Und dann kommen potentielle Käufer zu mir und wollen diesen kaufen. Dann handle ich nicht im Auftrag dieser Leute. Sondern ich verkaufe immer noch einen Fernseher im eigenen Auftrag, solang es meiner ist. Nur der Anbieter braucht eine Lizenz, nicht derjenige der das Angebot annimmt. einverstanden Das heißt wenn du auf irgendeiner Börse regelmäßig Bitcoins kaufst und verkaufst, brauchst du keine Lizenz, egal wieviel Geld du da wie oft reinsteckst. Widerspruch, zum vorherigen Zitat. Wenn du bitcoins verkaufst, bist du automatisch ein Anbieter von bitcoins... und: Nur der Anbieter braucht eine Lizenz, nicht derjenige der das Angebot annimmt. Nur diese Börse brauch in Deutschland eine Lizenz. Dieses "werben" ist auch der Grund, weshalb sich die Leute uneinig sind, wie das zb. bei Localbitcoins aussieht. Denn dort werben die meisten tatsächlich. Dies ist strittig. Aber auf richtigen Börsen ist die Sachlage eindeutig. eine Verkaufsanzeige bei bitcoin.de, ist in meinen Augen nichts anderes als eine Anzeige bei localbitcoin. ich hab das Gefühl dass wir uns nur einig werden, dass wir uns nicht einig werden Du hast meine Argumente und meine Belege. Ich hab sie erläutert und gut ist. Wenn du jetzt immeronch glaubst, dass aktives kaufen und verkaufen auf Börsen erlaubnispflichtig ist, dann lass es halt sein, mir egal Bitcoin.de ist ja so ein zwischending aus localbitcoins und Börsen, auch hier könnte es theoretisch Probleme geben. Aber darum kümmert sich bitcoin.de bereits und es ist doch schon sehr unwahrscheinlich. edit: aktuell habe ich aus noch einem weiteren Grund eine offene Anfrage bei der Bafin, unter anderem auch über diese Thematik hier mit der Bitte meine Auslegung zu bestätigen. Leider braucht die Bafin sehr lange um auf sowas zu antworten... Sobald die antwort irgendwann da ist, kann ich sie auch hier nochmal posten, wenn ich dran denke. Aktuell sind knapp 5 Wochen seit meiner Anfrage vergangen, ich hab aber eine Bestätigung erhalten dass meine Anfrage bearbeitet wird.
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erlaubnispflichtig wird es erst, wenn der darauffolgende Abschnitt zutrifft: Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten. ^^und wie ist das zu interpretieren? keine ahung =/ das ist vermutlich noch ziemlich ungeklärt... ich tippe mal drauf, dass es einfach heißt, dass jeder der so einen Pool anbietet möglicherweise eine Lizenz braucht, um legal in Deutschland zu operieren, aber was mining betrifft kenne ich mic selbst auch wenig aus.
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Den Bafin Artikel kenne ich, aber du widersprichst dir damit selbst.
erst schreibst du dass es nur darauf ankommt ob man im Namen dritter handelt, und jetzt zitierst du den Artikel und hebst auch noch die relevanten stellen hervor, aus denen hervorgeht, dass es eben nicht nur auf "im auftrag Dritter" ankommt.
"wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft." "sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten."
Wenn du also regelmäßig Bitcoins im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufst, dann betreibst du Eigenhandel. Und das erfordert eine Bafin lizenz.
Verkaufst du nur gelegentlich ein paar coins, die du geschürft oder erworben hast, dann brauchst du wohl keine lizenz, das sehe ich auch so. Aber kann man damit bei einem Umsatz von 100 000 Euro/Monat noch argumentieren? - Ich glaube nicht.
nein ich widerspreche mir nicht selbst Der Umsatz ist völlig egal. Schau dir die Zitate nochmal an. Wenn eine Person damit wirbt usw. was passiert dann? Dann kommen Leute zu ihm, die bitcoins kaufen oder verkaufen wollen. Das heißt also dass er damit einen MArkt schafft und er dann im Auftrag dieser Leute, die zu ihm kommen, bitcoins handelt. Verstanden? Nur der Anbieter braucht eine Lizenz, nicht derjenige der das Angebot annimmt. Das heißt wenn du auf irgendeiner Börse regelmäßig Bitcoins kaufst und verkaufst, brauchst du keine Lizenz, egal wieviel Geld du da wie oft reinsteckst. Nur diese Börse brauch in Deutschland eine Lizenz. Dieses "werben" ist auch der Grund, weshalb sich die Leute uneinig sind, wie das zb. bei Localbitcoins aussieht. Denn dort werben die meisten tatsächlich. Dies ist strittig. Aber auf richtigen Börsen ist die Sachlage eindeutig.
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wie begründest du deine Annahme?
"Anbieter, die als „Wechselstuben“ gesetzliche Währungen direkt in BTC umtauschen, erfüllen den Tatbestand des Eigenhandels. ..."
hier steht nichts von "im fremden namen". Wer bitcoins verkauft, tauscht gesetzliche Währungen in Bitcoins um.
diese Wechselstuben machen das aber eben im auftrag dritter. Wenn du für dich bitcoins von solchen Anbietern kaufst oder dort verkaufst (diese anbieter müssen eine Lizenz haben z.b auch bitcoin.de), dann machst du das für dich selbst. Für den normalen Nutzer gilt folgendes: Erlaubnispflicht: Die bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt. Gleiches gilt für den Kunden. Ebenso stellt das Mining der BTC an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, da der Miner die BTC nicht selbst emittiert oder platziert. Auch der Verkauf geschürfter oder erworbener BTC oder deren Ankauf sind grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig. Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.htmlerlaubnispflichtig wird es erst, wenn der darauffolgende Abschnitt zutrifft: Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.
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okay danke für die Info Mittlerweile funktionieren die Seiten auch ohne "Meckerei" von Firefox wieder
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Bei Fidor ist doch die Mastercard schon längst nicht mehr umsonst. Auch die Bonuszahlungen sind reduziert oder auch ganz verschwunden. Inzwischen herrscht dort Chaos und auch Panik.
Ich bin schon seit Monaten am Online-Zugang gehindert und was mit meinem Konto geschieht kann ich nur erahnen. Es erfolgten auch schon illegale Abbuchungen und meine Tausende Euros dort sind wohl in Auflösung begriffen. Als ich vorsichtig den Vorstand (mk) mittels E-mail fragte, ob mein Konto irgendwann wieder zugänglich wird und warum es eigentlich gesperrt ist, teilte er mir sofort mit, dass ich unverschämt bin eine solche Anfrage zu stellen und ich bleibe selbsverständlich gesperrt.
Immerhin hat Serpens66 der fidor-Werbung ein Ende gemacht, wenigstens ein kleiner Lichtblick.
Gruß Saladiner
Ich hab die Fidorwerbung nur weggenommen, weil da nun eine andere Werbung steht, die mir mehr einbringt und ich laut regeln keine andere Werbung drin haben darf ^^ Auf bitcoin.de mache ich weiterhin mit allen Kräften werbung für Fidor und auch in meinen Posts Das liegt aber weniger daran, dass ich die Fidorbank so unglaublich toll finde, sondern viel mehr an den unglaublich wichtigen Vorteilen die Fidor im Bitcoinbereich bietet. Sowohl bitcoin.de als auch Kraken.com arbeiten mit Fidor zusammen. Dadurch ist es Fidorkunden möglich praktisch von jetzt auf gleich bitcoins zu kaufen bzw. Geld nach Kraken zu schicken und es ist auch maximal innerhalb einer Stunde dort, auch am Wochenende und Feiertagen. Würden die Bitcoinbörsen mit einer anderen Bank arbeiten, würde ich also für diese Werbung machen Aus sonstigen Angelegenheiten was Matercard usw. angeht halte ich mich raus so gut es geht. Mich ineteressiert nur der Bitcoinhandel, für mein sonstiges Geld habe ich natürlich ein Konto bei einer anderen Bank. Was ich allerdings gut finde ist, dass die Fidor diese community hat. Es ist also durchaus möglich bei unfairer Behandlung bzw. Fehlern im System darauf aufmerksam zu machen und Fidor zum handeln zu bewegen, sowie man Mitarbeiter direkt anschreiben kann. Sofern man diese oder andere Community Mitglieder nicht gegen sich aufwiegelt ist das sogar sehr erfolgsversprechen wie man an dem Beispiel von FCFiedler sieht, dessen Konto erst geschlossen werden sollte, aber dank unseres Einsatz nun doch wie alle anderen Bitcoinkonten verschont bleibt.
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Dieser Verbindung wird nicht vertraut
Sie haben Firefox angewiesen, eine gesicherte Verbindung zu btc-e.com aufzubauen, es kann aber nicht überprüft werden, ob die Verbindung sicher ist.
Wenn Sie normalerweise eine gesicherte Verbindung aufbauen, weist sich die Website mit einer vertrauenswürdigen Identifikation aus, um zu garantieren, dass Sie die richtige Website besuchen. Die Identifikation dieser Website dagegen kann nicht bestätigt werden. Was sollte ich tun?
Falls Sie für gewöhnlich keine Probleme mit dieser Website haben, könnte dieser Fehler bedeuten, dass jemand die Website fälscht. Sie sollten in dem Fall nicht fortfahren.
Diese Meldung taucht seit heute bei ein paar Seiten auf. Bisher sind blockchain.info und btc-e.com davon betroffen. Ich würde jetzt gern wissen, wieso das gerade heute kommt und was genau diese Meldung aussagt. Hat das was mit diesem Heartbleed Bug zu tun? Oder mit einem abgelaufenen Zertifikat der Websiten?
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Aber bei Bitcoin.de gibt es ja das Problem, das ich 14 Tage lang eine auszahlungssperre habe.. Wird die durch das anlegen eines Fidor Konto's etwa umgangen?
nope das mit dem Fidorkonto dauert aber sowieso ein paar Tage (postident Verfahren). Das heißt für jetzt sofort hilft das auch nicht. Aber für die Zukunft, falls du da nochmal bitcoins kaufen willst.
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https://bitcointalk.org/index.php?topic=570247.msg6211482#msg6211482und sonst: schaff dir ein Fidorkonto an, dann kannst du sowohl bei bitcoin.de als auch bei Kraken nahezu sofort kaufen, dauert dann maximal ne stunde und zusätzlich musst du weder angst vor unseriösen Anbietern haben, noch zahlst du zuviel für deine Bitcoins wie es sonst der Fall wäre. Wenn du ein Fidorkonto hättest, würde ich dir sogar anbieten dir bitcoins sofort zu kaufen und zu schicken, aber wie gesagt nur wenn du so ein Konto hättest, damit die Bezahlung eben schnell geht.
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Topic: "On hold"
Dargo could you please do something about this "on hold" problem? It is this problem when you send the same amount of money more than once to kraken in a "short" time (i think it was like 2-3days?).
You (Kraken) created this problem, but why are you not able to solve the cases of "on hold" in a short time? I heard from a german user, that he waits since one week. What should he do to speed it up?? You really should find something to speed those things up! (first Screenshots were acceptet, but now I heard they are not accepted anymore)
I think it is not okay that you created this problem, but are not able to solve it quickly. It should be a "standard" problem with a standard and quick solution since I guess every new User make at least once this mistake especially when he uses the Fidorbank.
(edit: I think Yunus told me, that screenshots are not acceptet anymore, but now I hear from that user, that support told him to send a screenshot) edit2: As "usual" there might be a missunderstanding with the user I mentioned and the support and that's why it took so long.. but anyway I don't think it's just this case and you should have a standard solution which is fast.
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Hab das grad nur mal überflogen... aber hier wird die aktuelle entwicklung wohl offensichtlich nicht als "Sieg" gefeiert wie bei mtgoxrecovery, oder? Welche Meinung habt ihr nach dem Lesen der beiden Auslegungsmöglicheiten? Was ist besser?
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Können die sich nicht vorstellen, dass alle Kunden inzwischen (zu recht!!!) supernervös sind!!!? ?? wieso gräbst du den Thread aus? War Kraken grad down? Falls nicht: natürlich ist Kraken schon seit einigen Tagen nicht mehr down....
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Wenn die Nachweise/Informationen sich so präsentieren lassen, dass der Hobbycharakter der Sache hervorgehoben wird und eine Gewinnerzielungsabsicht nicht zu erkennen ist, wäre es bestimmt auch von Vorteil.
gewinnerzielungsabsicht usw ist egal, es kommt ausschließlich auf "im Auftrag dritter" an, ob du eine Bafinerlaubnis brauchst.
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Laut §5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte eine außerordentliche Kündigung doch eigentlich immer mit einer "Frist" oder einer vorherigen Abmahnung einhergehen ... oder sehe ich da etwas falsch?
hab jetzt nicht mehr nachgeguckt, aber ich glaube da gabs 2 Varianten. Einmal mit und einmal ohne Frist in den AGB.
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