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Author Topic: GEZ sparen  (Read 54649 times)
david123
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June 23, 2017, 09:29:34 AM
 #361

1. Ich ziehe es vor, hier in meinem Heimatland daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern. Man kann
nicht immer wegrennen aka auswandern wenns Probleme gibt Wink

2. Die politischen Einflussmöglichkeiten des kleinen Mannes gehen genau so weit, wie sie nicht die Interessen
der Eliten gefährden. Die von dir genannten Einflussmöglichkeiten sind reine Augenwischerei. Das kannst du
Verschwörungstheorie nennen, für mich ist es Lebenserfahrung.
So lange die aufgeblähte Rundfunk-Kaste gut mit der Politiker-Kaste klüngelt und in beide Richtungen alle Rädchen
gut geschmiert werden, kann keine noch so breite Bevölkerungsmehrheit die GEZ abschaffen. Weder in der Wahlstube
noch im Gerichtssaal. Vor allem nicht im obrigkeitshörigen Deutschland.

3. Im Grunde ist mein Ansatz zu tiefst demokratisch: Ich mache es diesen Menschen so schwer wie
möglich, an meine Kohle zu kommen. Wenn alle Menschen so handeln würden, wäre das GEZ-Raubrittertum
nicht zu organisieren.
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real1510
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June 25, 2017, 05:02:46 PM
Last edit: June 26, 2017, 05:53:09 AM by real1510
 #362

Prelude:

Quote from: Art. 128 AEUV
(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Quote from: §14 BBankG
1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.

Quote from: Empfehlung der Kommission 2010/191/EU
...
1. Allgemeine Definition des Begriffs gesetzliches Zahlungsmittel
Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollte der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel Folgendes beinhalten:
a) Verpflichtende Annahme:
Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.
b) Annahme zum vollen Nennwert:
Der monetäre Wert von Euro-Banknoten und -Münzen entspricht dem auf den Banknoten und Münzen angegebenen Wert.
c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen:
Ein Schuldner kann sich selbst von einer Zahlungsverpflichtung entlasten, indem er dem Zahlungsempfänger eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen anbietet.
...

Konklusion:

Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
...
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde war nicht geboten, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforden. (§29 Abs. 1 und 2 EGGVG).

Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Im Namen des Volkes! Weitere Worte unnötig.
real1510
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June 28, 2017, 06:14:26 AM
 #363

Ausserdem gibt es noch:
Quote from: VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998
TEIL IV - EURO-BANKNOTEN UND EURO-MÜNZEN

Artikel 10
Die EZB und die Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten setzen mit Wirkung vom jeweiligen Termin der Bargeldumstellung auf Euro lautende Banknoten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten in Umlauf.

Unbeschadet des Artikels 15 haben diese auf Euro lautenden Banknoten als Einzige in den teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Artikel 11
Mit Wirkung vom jeweiligen Termin der Bargeldumstellung geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten und den Bezeichnungen und technischen Merkmalen entsprechen, die der Rat nach Artikel 106 Absatz 2 Satz 2 des Vertrags festlegen kann. Unbeschadet des Artikels 15 dieser Verordnung und der Bestimmungen etwaiger Währungsvereinbarungen nach Artikel 111 Absatz 3 des Vertrags haben diese Münzen als Einzige in den teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.

Speziell der letzte Satz in Artikel 11 macht ebenfalls deutlich, daß die anderen Gesetze überhaupt keinen Interpretationsspielraum bezüglich der Annahmepflicht des gesetzlichen Zahlungsmittels bieten.

Die Bundesbank hat es offenbar verstanden:

Gesetzliches Zahlungsmittel
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).

Bereits im ersten Satz wird die Bedeutung des gesetzlichen Zahlungsmittels klargestellt.
weglaufbürger
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July 03, 2017, 08:34:57 PM
Last edit: July 03, 2017, 08:57:37 PM by weglaufbürger
 #364



Lustig, die behaupten von sich "Im Namen des Volkes" zu vollstrecken, aber das Volk darf nix wissen... Grin

Und ob ne Paraffe als Unterschrift ausreicht, da hab` ich meine Zweifel. Ein Facebookkommentar hierzu:

" Bei Gerichtsurteilen reicht es wenn das Orginal in der Akte unterschrieben ist und das würde man nur durch Akteneinsicht herausbekommen aber auch ob es nur mit einer Paraphe unterschrieben ist.
Ob eine Paraphe unter einem Urteil rechtsgültig ist - da kann sich die Rechtssprechung auch ganz schnell wieder ändern. Allerdings befindet sich unter der Abschrift des Urteils auch keine Unterschrift, so dass es ja rechtsungültig ist. Urteile zum eigenen Gunsten sind natürlich auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Also, dass eine Paraphe ungültig ist besagt ein Urteil, welches demgemäss aufgrund fehlender Unterschriften ungültig ist (BGH, Beschluss vom 21.02.2008 V ZB 96/07) und von dem man gar nicht weiss ob es nicht auch mit Paraphen unterschrieben ist und ob es von daher nicht noch ungültiger ist.

Allerdings ist es natürlich so, dass Urteile, die zum eigenen Gunsten Recht sprechen natürlich selbstverständlich gültig sind. Da wäre es dann genau umgekehrt und es wäre Unrecht, wenn diese aufgrund fehlender Unterschriften ungültig wären.

Das gleiche:
"Im Auftrag bedeutet nach Urteilen des BGH...." Diese Urteile sind genau so wenig unterschrieben und evtl. nur mit Praphen unterschrieben und somit rechtsungültig nach eigenen Erklärungen. Aber wenn man es zu seinem Vorteil gebrauchen kann, dann ist es natürlich selbstverständlich rechtsgültig.

Die Parteien erhalten eine (beglaubigte) Abschrift.

§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt.

In dem Film wurde aber tatsächlich auch mal eine "Ausfertigung" als Abschrift zugestellt. Wäre das Urteil zu seinem Gunsten gewesen, wäre es ihm aber auch egal.

Wenn dabei "im Auftrag" unterschrieben wird, dann wäre das ja nicht unbedingt falsch, denn für das Urteil übernehmen die Beurkunder ja auch gerade keine Verantwortung.

Es wäre zwar wünschenswert, wenn auch der Vorname genannt würde aber es gibt keine gesetzliche Regelung darüber.

In der Regel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 153 Gerichtsverfassungsgesetz)ein Beamter des mittleren Dienstes, teilweise auch ein Justiz- oder Verwaltungsfachangestellter.
Dem Beamten wird die Tätigkeit als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle anvertraut, wobei diese Betrauung keiner besonderen Form bedarf.
Auch derjenige Beamte des gehobenen Dienstes, der die Rechtspflegerprüfung bestanden hat, kann nach § 27 Abs. 1 RPflG vorübergehend mit der Wahrnehmung der Tätigkeit als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle betraut werden, ebenso derjenige, der nach seinem Wissens- und Leistungsstand einem Beamten des mittleren Dienstes gleichsteht.

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 153
(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird.
(2) Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst bei der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden hat. Sechs Monate des Vorbereitungsdienstes sollen auf einen Fachlehrgang entfallen.
(3) Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann auch betraut werden, ....".

Quelle: Facebook - Gerichtsprozeßbeobachter - Gruppe zur Wahrung der Rechte

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
nrg1zer
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July 04, 2017, 07:01:33 AM
 #365

Was ist eigentlich aus Mezzo geworden? Ob der nun in Bau gegangen ist wegen GEZ?
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July 05, 2017, 06:23:39 AM
Last edit: July 05, 2017, 07:35:35 AM by real1510
 #366

Hier noch ein Kommentar der u.a. das Urteil des OLG Stuttgart umfasst: http://norberthaering.de/de/27-german/news/854-ovg-muenster-olg-stuttgart.

Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben. Zuvor wurde das Urteil allerdings schon von einer Rundfunkanstalt in einem anderen Prozess als Argumentationsgrundlage missbraucht. Über dieses Verfahren in einem anderen Bundeslandund mit einer anderen Landesrundfunkanstalt wurde unser Anwalt vom Ausgang dieses Verfahrens "informiert". Das ist nicht nur faul das stinkt zum Himmel wenn die Klägerin und deren Anwalt erst über die Kostenrechnung bzw. unbeteiligte Dritte etwas vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens mitbekommen.

Hier noch die Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Stuttgart_19-VA-1716_SWR-Rundfunkbeitragssatzung-schliesst-Barzahlung-des-Rundfunkbeitrags-in-wirksamer-Weise-aus.news24495.htm
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July 05, 2017, 07:45:05 AM
 #367

Was ist eigentlich aus Mezzo geworden? Ob der nun in Bau gegangen ist wegen GEZ?
Haha stimmt von Mezzo habe ich lange nichts mehr gelesen. Hoffe mal, er hat nur
grade viel anderes zu tun und ist wohl auf!
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July 07, 2017, 10:10:29 AM
 #368

Zitat:

"Ein Großteil der jährlich von uns bezahlten Zwangsbeiträge von acht Milliarden Euro fließt nicht in das Programm, sondern in Gehälter und zunehmend auch in Pensionszahlungen der Angestellten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR)"  Embarrassed

http://www.journalistenwatch.com/2017/06/27/kampagne-nicht-mit-meinen-zwangsgebuehren/

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
Shoxc
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July 13, 2017, 07:48:59 AM
 #369

Hier noch ein Kommentar der u.a. das Urteil des OLG Stuttgart umfasst: http://norberthaering.de/de/27-german/news/854-ovg-muenster-olg-stuttgart.

Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben. Zuvor wurde das Urteil allerdings schon von einer Rundfunkanstalt in einem anderen Prozess als Argumentationsgrundlage missbraucht. Über dieses Verfahren in einem anderen Bundeslandund mit einer anderen Landesrundfunkanstalt wurde unser Anwalt vom Ausgang dieses Verfahrens "informiert". Das ist nicht nur faul das stinkt zum Himmel wenn die Klägerin und deren Anwalt erst über die Kostenrechnung bzw. unbeteiligte Dritte etwas vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens mitbekommen.

Hier noch die Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Stuttgart_19-VA-1716_SWR-Rundfunkbeitragssatzung-schliesst-Barzahlung-des-Rundfunkbeitrags-in-wirksamer-Weise-aus.news24495.htm

Haha, das ist echt die Höhe Cheesy
Bin mal gespannt, wie sich das in Deutschland noch weiterentwickelt. Sie wollen die Eintreibung des "ihnen zustehenden Geldes" in Zukunft ja einer Dritten Partei überlassen. Die werden dann auch sicher noch hartnäckiger sein^^
david123
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July 13, 2017, 07:30:22 PM
 #370

Freuuuunde, wer sagt eigentlich dass dieses nu****se P**k kein Bargeld akzeptiert?
Die Jungs haben meine Einzahlung akzeptiert  Grin Grin

(Es waren noch 5 ct mehr aufgeklebt, ist in dem Scan nicht zu sehen)


Soo, neues Quartal, neue sportliche Herausforderung  Cheesy
Mal schauen was ich mir diesmal einfallen lasse. Vielleicht akzeptieren die
auch Rewe-Pfandbons? Oder diese Sanifare-50ct-bons?

PS: Ich werde die Bilder bald wieder rausnehmen nachdem sich hier alle
amüsiert haben. Stehe nicht so auf persönliche Dokumente im Netz.
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July 14, 2017, 09:52:10 AM
 #371

Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
...
Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Dazu der BGH in einem ganz anderen Fall:
Quote from: BGH - 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
...
29 Geldschulden  sind  nach  der  gesetzlichen  Regelung  grundsätzlich  durch Barzahlung zu erfüllen. Die in der Praxis in vielen Bereichen verbreitete Tilgung durch  Banküberweisung  ist  zulässig,  wenn die  Parteien  dies  vereinbart  haben.
...

So sieht also eine offenkundige Auslegung ohne Raum für Zweifel aus. Alle Indizien sprechen für ein vorsätzliches Handeln der Richter am OLG Stuttgart. Deshalb greift hier klar §339 StGB. Da es sich nach §12 StGB um ein Verbrechen und somit um ein Offizialdelikt handelt muss der Fall auch ohne Anzeige von den zuständigen Behörden verfolgt werden.
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July 14, 2017, 11:34:10 AM
 #372

Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
...
Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Dazu der BGH in einem ganz anderen Fall:
Quote from: BGH - 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
...
29 Geldschulden  sind  nach  der  gesetzlichen  Regelung  grundsätzlich  durch Barzahlung zu erfüllen. Die in der Praxis in vielen Bereichen verbreitete Tilgung durch  Banküberweisung  ist  zulässig,  wenn die  Parteien  dies  vereinbart  haben.
...

So sieht also eine offenkundige Auslegung ohne Raum für Zweifel aus. Alle Indizien sprechen für ein vorsätzliches Handeln der Richter am OLG Stuttgart. Deshalb greift hier klar §339 StGB. Da es sich nach §12 StGB um ein Verbrechen und somit um ein Offizialdelikt handelt muss der Fall auch ohne Anzeige von den zuständigen Behörden verfolgt werden.

Die beteiligten Richter können sich jetzt nochmal bewähren und den Verdacht des vorsätzlichen Handelns ausräumen:
Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben.

Sollten sie die Gelegenheit nicht nutzen gibt es vermutlich keine andere Möglichkeit mehr als auf einer Strafverfolgung zu bestehen oder aber vor dem organisierten Verbrechen zu kapitulieren.
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July 24, 2017, 08:17:23 AM
 #373

Was ist eigentlich aus Mezzo geworden? Ob der nun in Bau gegangen ist wegen GEZ?

Nein, aber der Aufenthaltsort war durchaus mit einer Zelle im Gefängnis vergleichbar. Aber immerhin konnte ich bestimmen wohin ich mit der Zelle fahre und es gab immer frischen Fisch.  Wink

Hier noch ein Kommentar der u.a. das Urteil des OLG Stuttgart umfasst: http://norberthaering.de/de/27-german/news/854-ovg-muenster-olg-stuttgart.

Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben.

Wenn ich raten soll würde ich sagen, das Gericht wird die Rüge ignorieren und beim Beschluss bleiben. Natürlich kostet die Ablehnung nochmal Geld. Falls möglich werden sie die Rüge einfach kommentarlos im Mülleimer entsorgen.

Wie ich bereits geschrieben hatte: Gesetze interessieren bei den Gerichten (und auch sonst) keinen! Sich auf Gesetze zu berufen, die sowieso nicht gelten ist sinnlos. Wir haben hier keinen Rechtsstaat! Aber wenigstens hast Du diese Tatsache den Idioten, die hartnäckig das Gegenteil behaupten, wieder einmal klar demonstriert. Hoffentlich würdigen diese Dummköpfe wenigstens Deine Investition.  Lips sealed
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July 25, 2017, 05:15:49 AM
 #374

Ich bin in diesem Fall auch nicht sehr optimistisch. Trotzdem will ich hier nicht einfach nichts machen. Ausserdem kann ich dann am Schluss Art 20 Abs 4 GG für mich in Anspruch nehmen wenn sich am Ende herausstellt daß Abhilfe nicht möglich ist.
mezzomix
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July 25, 2017, 05:44:25 AM
Last edit: July 25, 2017, 06:05:34 AM by mezzomix
 #375

Ich bin in diesem Fall auch nicht sehr optimistisch. Trotzdem will ich hier nicht einfach nichts machen. Ausserdem kann ich dann am Schluss Art 20 Abs 4 GG für mich in Anspruch nehmen wenn sich am Ende herausstellt daß Abhilfe nicht möglich ist.

Darüber bin ich schon hinaus. Da bei mir kein Anwalt den Fall übernehmen wollte, darf ich jetzt gegen Regierung, Gerichte und Polizei vorgehen und alle Gesetze ignorieren. Da die bis an die Zähne bewaffnet und im Gegensatz zu mir gewaltbereit sind, muss ich das aber verdeckt machen. Ist halt so, wenn alleine das Gesetz des Stärkeren gilt.
Cezka
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July 25, 2017, 06:48:21 AM
 #376

Gibt es leute die schon über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt haben`? War jetzt 10 Monate im Ausland und soll c.a 200€ schnellstmöglich bezahlen lol.
mezzomix
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July 25, 2017, 07:22:49 AM
 #377

Ich habe noch nie etwas bezahlt. Ich warte darauf, dass sich ein Gerichtsvollzieher zeigt, damit ich eine Erinnerung dagegen einlegen kann.
david123
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July 25, 2017, 08:23:36 PM
 #378

Mezzo, würdest du dich eigentlich als libertär bezeichnen?
mezzomix
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July 25, 2017, 10:07:21 PM
 #379

Mezzo, würdest du dich eigentlich als libertär bezeichnen?

Hängt von Deiner genauen Definition ab. Aber zumindest dürfte die Schnittmenge recht gross sein.
weglaufbürger
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August 19, 2017, 10:05:40 AM
 #380

https://www.youtube.com/watch?v=OGuiwvWMexs

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
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