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Author Topic: GEZ sparen  (Read 54656 times)
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June 04, 2015, 09:02:24 AM
Last edit: June 04, 2015, 09:13:55 AM by Bytekiller
 #1

interessanter Beitrag

http://norberthaering.de/de/27-german/news/355-rundfunkgebuehr-2#weiterlesen
http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_06_01_dav_aktuelles_gez.html

werd ich doch gleich freitag machen

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
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mezzomix
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June 04, 2015, 04:27:54 PM
 #2

Nach der Grundlage für den Giralgeldzwang habe ich hier vor vielen Monaten schon gefragt und keine gute Antwort bekommen.

Bei uns ist es allerdings noch nicht so weit. Irgendein Beitragsservice (eine nicht rechtsfähige Gesellschaft - tja, die kann dann wohl auch nicht rechtlich vorgehen wie das LG Tübingen unter 5 T 81/14 festgestellt hat Wink) möchte einige hundert EUR von mir haben. Allerdings hat mir bisher noch keine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt einen Beitragsbescheid geschickt, den ich anfechten könnte. Daher gibt es für irgendwelche Zahlungen noch nicht mal im Ansatz einen Grund.

Ich warte schon darauf, dass diese Typen ihre gierigen, dreckigen Pfoten ausstrecken, damit ich sie ihnen abhacken kann.  Grin
yxt
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June 04, 2015, 07:22:24 PM
 #3

schön wärs... ich habe aber so meine Zweifel..

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_06_01_dav_aktuelles_gez.html
Quote
Denn allein 60.000 Vollstreckungsbescheide pro Monat erwirkt der "Beitragsservice" aktuell gegen säumige Zahler. Ihnen droht im Zweifel dann schon einmal eine Wegfahrsperre am Auto oder die Erzwingungshaft.

http://norberthaering.de/de/27-german/news/385-rundfunkgebuehren-bar-zahlen
Quote
Ein aufgeweckter Leser hat mir den Hinweis zukommen lassen, ich sei ziemlich naiv und leitete meine Leser in die Irre, wenn ich davon ausginge, der Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio, lasse sich von meinem Barzahlungsangebot beeidrucken und verzichte lieber auf die Rundfunkgebühr als darauf einzugehen. Ich liefe vielmehr auf die Zwangsvollstreckung zu. Dem baue ich dann doch lieber vor.


@mezzomix
Wie kommt es dass du noch keinen Beitragsbescheid bekommen hast?

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mezzomix
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June 04, 2015, 07:42:16 PM
 #4

schön wärs... ich habe aber so meine Zweifel..

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2015_06_01_dav_aktuelles_gez.html
Quote
Denn allein 60.000 Vollstreckungsbescheide pro Monat erwirkt der "Beitragsservice" aktuell gegen säumige Zahler. Ihnen droht im Zweifel dann schon einmal eine Wegfahrsperre am Auto oder die Erzwingungshaft.

Ja im Marketing sind die Burschen ganz gross. Lies mal das Urteil zum oben angegebenen Aktenzeichen. Dort hat das LG Tübingen sehr klar und deutlich geschrieben, was von diesen illegalen Praktiken zu halten ist. Ein erneuter Verstoss dürfte unter Vorsatz laufen. Bei uneinsichtigen Wiederholungstätern würde ich dann alles daran setzen, dass hier jemand in den Knast wandert.

@mezzomix
Wie kommt es dass du noch keinen Beitragsbescheid bekommen hast?

Keine Ahnung. Ich warte immer noch darauf, damit ich diesen Typen den Widerspruch und die inzwischen angesammelte Begründung um die Ohren hauen, und sie in der Folge vor das Verwaltungsgericht zitieren kann. Da sie sich allerdings weigern, mir einen Beitragsbescheid (korrekt ausgestellt von einer öffentlich rechtlichen Runfunkanstalt) zu schicken und stattdessen, den nicht rechtsfähigen Beitragsservice mit einer Mahnung voranschicken, gibt es für mich im Augenblick nichts, was ich machen könnte.
pazor_true
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June 04, 2015, 07:46:43 PM
 #5

Nach der Grundlage für den Giralgeldzwang habe ich hier vor vielen Monaten schon gefragt und keine gute Antwort bekommen.

das heist du hast eine antwort bekommen, oder ?

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mezzomix
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June 04, 2015, 08:00:08 PM
 #6

Nach der Grundlage für den Giralgeldzwang habe ich hier vor vielen Monaten schon gefragt und keine gute Antwort bekommen.
das heist du hast eine antwort bekommen, oder ?

Keine sinnvolle, die mit dem Worlaut der Gesetze einen Sinn ergibt.

Also mehr in die Richtung "ist halt so, darf man aber nicht hinterfragen aber der Kumpel der einen Polizisten kennt ist auch dieser Meinung".

Sowas ist aber keine ausreichende Grundlage um nennenswerte Zahlungen an eine Organisation zu leisten, die ich aus grundsätzlicher Überzeugung ablehne. Im Augenblick halte ich die rechtliche Grundlage dafür ungefähr vergleichbar mit der einer Schutzgelderpressung der Mafia.
pazor_true
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June 04, 2015, 09:07:49 PM
 #7

welche strategie verfolgst du dann ?

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david123
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June 05, 2015, 08:51:46 AM
 #8

Interessant finde ich auch den Punkt mit dem Finanzamt.
Hat jemand von euch Lust es da mal mit dem Barzahlungsangebot zu versuchen? Cheesy
Ich denke da wird man eher eine Antwort bekommen (falls es einem darum
geht.. um die Steuern wird man sich wohl nicht drücken können), da es
um höhere Beträge geht und da es sich ja um eine etwas “offiziellere“ Stelle handelt.
mezzomix
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June 05, 2015, 10:58:33 AM
 #9

welche strategie verfolgst du dann ?

Wie oben beschrieben warte ich auf einen Beitragsbescheid. Ohne diesen ist jegliche Rechnung des Beitragsservice gegenstandslos und ausserdem habe ich nur mit einem ordentlichen, persönlich unterschriebenen Beitragsbescheid, ausgestellt von einem identifizierbaren Menschen, eine Handhabe für weitere rechtliche Schritte. Gegen eine nicht rechtsfähige Gesellschaft ohne Ansprechtpartner kann man nicht rechtlich vorgehen.

Interessant finde ich auch den Punkt mit dem Finanzamt.
Hat jemand von euch Lust es da mal mit dem Barzahlungsangebot zu versuchen? Cheesy

Bis vor kurzem hatte meine FA Niederlassung zumindest noch einen Kassenschalter. Ich gehe davon aus, dass ich meine Steuern dort mit echtem Fiat-Geld begleichen könnte.
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June 06, 2015, 07:29:27 AM
 #10

nur weil man 2 monate keine reaktion bekommt bedeutet das nicht, dass die öffentliche hand auf ihre zwangsgelder verzichtet. ich denke nicht, dass dies funktionieren wird.

aber einen versuch war es wert ;-)

thandie
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June 06, 2015, 10:31:51 AM
 #11


Bis vor kurzem hatte meine FA Niederlassung zumindest noch einen Kassenschalter. Ich gehe davon aus, dass ich meine Steuern dort mit echtem Fiat-Geld begleichen könnte.


Ich habe das bisher zweimal getan.
Einmal handelte es sich um eine Steuernachzahlung, einmal um eine kleine Geldbuße auf Grund des abgelaufenen Perso's.

Allerdings muß man die FA Leute übertölpeln, also einfach hingehen und Hallo, ich will bezahlen ausrufen.
Denn in deren Schreiben habe ich noch keinen Hinweis auf Barzahlung gefunden.


thandie
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June 06, 2015, 10:51:37 AM
 #12

Es ist schon so, daß einige Leute seit der Umstellung 2013 noch keinen Bescheid von ARD/ZDF/Deutschlandradio bekommen haben. Wahrscheinlich hat das auch damit zu tun, daß diese auch vorher nie eine Beziehung zur GEZ hatten, also keinen Dauerauftrag, keine Lastschrift, nichts bezahlt etc. Vielleicht auch ein Großstadtphänomen...

Wenn man aber erst einmal angeschrieben wurde, lassen die nicht mehr locker. Die Mahnungen können sich über ein, zwei Jahre hinziehen, irgendwann bekommt man dann Post von der netten Vollziehungsbeamtin des zuständigen FA. Und dann kann man ja immer noch mit Scheinen und Münzen bei der FA Kasse bezahlen  Cool




mezzomix
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June 07, 2015, 09:11:21 AM
 #13

Die Mahnungen können sich über ein, zwei Jahre hinziehen, irgendwann bekommt man dann Post von der netten Vollziehungsbeamtin des zuständigen FA.

Die dann sofort wieder gehen kann. Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen vom 19. Mai 2014 (Az. 5 T 81/14) gelesen?!  Undecided

Ohne Bescheid einer öffentlich rechtlichen Organisation, ohne Unterschrift und ohne Ansprechtpartner gibt es keinerlei Handhabe. D.h. Vollstreckungsgerichte und Vollstreckungsbeamte handeln illegal, falls sie auf die Idee kommen hier irgendwie tätig zu werden. Und wie jeder andere Kriminelle dürfen/müssen sie dann auch behandelt werden.
david123
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June 07, 2015, 10:26:23 AM
 #14

Zu dem thema stand heute was in der bild am sonntag.
Habs nur auf der titelseite gesehen, aber vielleicht hat jemand
den artikel gelesen..?
Lincoln6Echo
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June 07, 2015, 11:10:15 AM
 #15

Zu dem thema stand heute was in der bild am sonntag.
Habs nur auf der titelseite gesehen, aber vielleicht hat jemand
den artikel gelesen..?

Seit wann gibt es in der Bild etwas nennenswertes zu lesen?Roll Eyes
david123
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June 07, 2015, 11:25:24 AM
 #16

Ja, so ne antwort hab ich ja schon erwartet :/
Ich habe freilich wenig Interesse, hier jetzt über die Qualität der Bild-Zeitung zu
streiten. Aber es könnte schon einen kleinen Unterschied machen, ob 3 Leute
bei der GEZ auf Barzahlung bestehen weil es in irgendeinem Nischenforum
gepostet wird, oder ob es zig tausende machen weils in der Bild als
Patentösung präsentiert wird. Wink
Lincoln6Echo
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June 07, 2015, 11:46:23 AM
 #17

Könnten die nicht sagen:,, Na wenn ihr unbedingt Bar bezahlen wollt dann kommt doch nach Köln. Da haben wir eine Kasse."

meph
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June 07, 2015, 09:06:12 PM
 #18

der artikel

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/finanzstrategie-sparen/kippt-ein-bargeld-trick-die-rundfunkgebuehr-41253298.bild.html


pazor_true
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June 07, 2015, 09:44:42 PM
 #19

das wird noch interessant...

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mezzomix
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June 08, 2015, 06:21:36 AM
 #20


Quote
Ebenso gut möglich scheint, dass sich der Beitragsservice und Häring vor Gericht sehen.

Was soll denn dieser Bullshit? Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gesellschaft. Mich würde interessieren, wie und warum man diese vor Gericht sehen sollte. Man kann den Beitragsservice dadurch nicht verklagen (nur die Menschen dort, falls man sie zu fassen bekommen würde) und ich vermute stark, dass Gesellschaft auch keine Klage anstossen kann.

Eigentlich müsste das die entsprechende Landesrundfunktanstalt machen, aber die hält sich (vermutlich aus gutem Grund) vornehm zurück.
Memminger
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June 09, 2015, 05:52:21 PM
 #21

Ich warte schon darauf, dass diese Typen ihre gierigen, dreckigen Pfoten ausstrecken, damit ich sie ihnen abhacken kann.  Grin

Solche Sprüche habe ich schon oft gehört.

Selbst mein Rechtsanwalt hat sich vor kurzem noch so ähnlich geäußert. Jetzt ist er eingeknickt und zahlt.
mezzomix
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June 10, 2015, 06:02:58 AM
 #22

Selbst mein Rechtsanwalt hat sich vor kurzem noch so ähnlich geäußert. Jetzt ist er eingeknickt und zahlt.

Wenn er tatsächlich dem nicht rechtsfähigen (man kann es bei der Leseschwäche hier gar nicht oft genug schreiben) Beitragsservice etwas bezahlt, ohne einen ordentlichen Beitragsbescheid bekommen zu haben, dann würde ich mir ganz schnell einen anderen Rechtsanwalt suchen.

Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen gelesen und verstanden?!
david123
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June 10, 2015, 09:37:46 AM
 #23

Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen gelesen und verstanden?!
Ich hab grade mal drüber gelesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Es ist
doch hauptsächlich ein Formfehler, wenn die GEZ-Jungs also ihren Briefkopf verbessern dann ist
deren Forderung vor Gericht doch durchsetzbar, oder nicht Huh
mezzomix
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June 10, 2015, 09:45:36 AM
Last edit: June 10, 2015, 10:47:50 AM by mezzomix
 #24

Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen gelesen und verstanden?!
Ich hab grade mal drüber gelesen, aber so richtig schlau bin ich nicht draus geworden. Es ist
doch hauptsächlich ein Formfehler, wenn die GEZ-Jungs also ihren Briefkopf verbessern dann ist
deren Forderung vor Gericht doch durchsetzbar, oder nicht Huh

Nein, man kann auch nicht anonym eine Forderung per Gerichtsbeschluss eintreiben lassen. Das AG Nagold hätte den Vollstreckungsbescheid niemals ausstellen dürfen, Der Vollstreckungsbeamte hätte niemals tätig werden dürfen! Warum der Beitragsservice nicht rechtlich in Erscheinung treten darf, dürfte anhand der Rechtsform klar sein. Damit macht sich jeder, der unter dem Beitragsservice persönlich in Erscheinung tritt, strafbar. Deshalb gibt es auch nur anonyme Forderungen aus dieser Richtung.

Was fehlt ist nicht eine kosmetische Änderung am Briefkopf, sondern der Beitragsbescheid einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt!

Quote from: LG tübingen 5 T 81/14
Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Und nochmals in einem anderen Urteil bestätigt:

Quote from: LG Tübingen 5 T 296/14
Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung. Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz. Das Vollstreckungsgericht ist nicht befugt, unzureichende Gläubigerangaben in einem Titel (hier: Vollstreckungsersuchen) im Wege der Rubrumsberichtigung zu korrigieren.

Damit gilt ohne einen wirksamen (also anerkannten) Bescheid: GAME OVER für das Dreckspack!

Und nur, weil sonst gleich wieder ein leseinkompetenter Mensch was komisches behauptet:

Impressum

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Dem Rechtsanwalt von Memminger empfehle ich, seine Zulassung schnellstens abzugeben. Wer sich von einem solchen Anwalt vertreten lässt muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein.  Grin

Quote from: Albert Einstein
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Memminger
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June 10, 2015, 06:09:23 PM
 #25

1. Das ist nicht mein Anwalt, sondern ein Kunde von mir, der eben Rechtsanwalt ist.
2. Das, was Du über den Beitragsbescheid sagst, ist schon richtig, aber meines Wissens werden pro Tag 160.000 Beitragsbescheide verschickt. Also denke ich mal, bist auch Du irgendwann dran.
mezzomix
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June 11, 2015, 05:58:09 AM
 #26

1. Das ist nicht mein Anwalt, sondern ein Kunde von mir, der eben Rechtsanwalt ist.

Dann hoffe ich mal, dass er nicht allzuviele Opfer (Kunden) hat.

2. Das, was Du über den Beitragsbescheid sagst, ist schon richtig, aber meines Wissens werden pro Tag 160.000 Beitragsbescheide verschickt. Also denke ich mal, bist auch Du irgendwann dran.

Darauf warte ich, denn gegen einen korrekten Beitragsbescheid kann man tatsächlich vorgehen und benötigt dafür beim Verwaltungsgericht noch nicht mal einen Anwalt. Die Kosten sind für mich damit gering, aber für die Rundfunkanstalt bedeutet es einen sehr hohen Aufwand. Würde jeder, der die Rundfunkgebühren in dieser Form ablehnt (einen Grund dafür sollte fast jeder denkende Mensch finden) und sich die paar EUR leisten kann, vor Gericht ziehen, hätte dieser Irrsinn sehr schnell ein Ende.

Übrigens ist  ist der fettgedruckte Teil wichtig: Egal wieviel Bescheide verschickt werden, korrekt sollen diese wohl trotzdem nicht sein. Auch hierzu geben die Urteile des LG Tübingen einen guten Hinweis. Wenn also so ein Schrott draufsteht wie "dieser Bescheid wurde von einer Datenverarbeitungsanlage erstellt und ist deshalb ohne Unterschrift gültig", dann wäre er schon mal nicht korrekt. Allerdings kann man von organisierten Verbrecherbanden auch keine korrekten Bescheide erwarten. Die Mafia verschickt ja anscheinend auch keine rechtlich korrekten Bescheide zur Schutzgelderpressung.
jadefalke
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June 11, 2015, 06:05:44 AM
 #27

Die Frage die ich mir immer stelle, will ich Lebenszeit verschwenden wegen den paar Euro? Wenn du Frau und Kinder hast, fängst du irgendwann an, dir die Kämpfe auszusuchen die du ausfechten willst.
Ich finde das auch mehr als Grenzwertig was die tun, aber da gibt es andere Baustellen in DE die wichtiger sind.
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June 11, 2015, 07:15:07 AM
 #28

ok dann nicht gegen die GEZ dann eben halt gegen das schmarotzertum der IHK

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
mezzomix
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June 11, 2015, 08:29:51 AM
 #29

Die Frage die ich mir immer stelle, will ich Lebenszeit verschwenden wegen den paar Euro? Wenn du Frau und Kinder hast, fängst du irgendwann an, dir die Kämpfe auszusuchen die du ausfechten willst.

Der Aufwand an Zeit und Geld dafür ist überschaubar. Ausserdem ist das, im Gegensatz zu vielen anderen Gaunerstücken (z.B. VDS, EEG,  TTIP), etwas bei dem Du persönlich direkt angegangen wirst. Wenn man selbst hier keine Grenze zieht, wo dann?!

Ich finde das auch mehr als Grenzwertig was die tun, aber da gibt es andere Baustellen in DE die wichtiger sind.

Das Stelle ich nicht in Frage, da gibt es (zu) viele.  Bei den aktuell wichtigsten hast Du aber keine reale Chance, solange Du nicht Polizei und Militär mit im Boot hast, bzw. solange Polizei und Militär Aufträge ausschliesslich von einem Gangstersyndikat entgegen nehmen.
Aswan
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June 11, 2015, 08:30:21 AM
 #30

ok dann nicht gegen die GEZ dann eben halt gegen das schmarotzertum der IHK

Oder die Gema, oder das Finanzamt. Gibt genug...
mezzomix
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June 11, 2015, 08:39:03 AM
 #31

Oder die Gema, ...

Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...

gegen das schmarotzertum der IHK

Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin
Memminger
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June 11, 2015, 09:07:21 AM
 #32


Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin


Und wie?
Hast Du denen auch Barzahlung angeboten?
mezzomix
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June 11, 2015, 09:34:53 AM
 #33

Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin
Und wie?
Hast Du denen auch Barzahlung angeboten?

Nö, ich habe auf den Gewerbeschein verzichtet.  Wink
Aswan
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June 11, 2015, 09:41:11 AM
 #34


Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...


Vielleicht nicht an dich, aber an Personen, die gerne Musik für ihre Gäste hätten. Die Gema Vermutung (das Problem wird unter anderen Hier beschrieben) ist in einem Rechtsstaat einfach nicht tragbar.
mezzomix
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June 11, 2015, 09:53:59 AM
 #35

Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...
Vielleicht nicht an dich, aber an Personen, die gerne Musik für ihre Gäste hätten.

Mit den richtigen Gästen kann man das dann durchaus etwas lockerer sehen. Bei den Falschen ist die Frage, ob man die noch als "Gast" bezeichnen möchte.

Die Zeiten, als ich persönlich an die GEMA Geld für Musik bezahlt habe sind seit über 25 Jahren vorbei. Inzwischen bezahle ich aus Prinzip weder für selbstgemachte Musik noch für Musik aus der Konservendose etwas (ausgenommen die indirekte Pauschalabgabe). Meine Gäste suche ich mir allerdings auch selbst aus!

So langsam wird's OT...
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June 11, 2015, 11:18:37 AM
 #36

Oder die Gema, ...

Bis auf die Pauschalabgaben, kann man die GEMA ganz gut ausbremsen. Mache ich ebenfalls. Bei den Pauschalabgaben wird es schwierig, da die GEMA sich nicht an mich direkt wendet, sondern an eine Partei in der Lieferkette...

gegen das schmarotzertum der IHK

Stimmt, die umgehe ich ebenfalls.  Grin


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June 13, 2015, 07:33:53 AM
 #37

nur weil man 2 monate keine reaktion bekommt bedeutet das nicht, dass die öffentliche hand auf ihre zwangsgelder verzichtet. ich denke nicht, dass dies funktionieren wird.

aber einen versuch war es wert ;-)

http://www.focus.de/finanzen/videos/es-geht-ist-aber-teuer-bargeld-wahnsinn-bei-der-gez-jetzt-reagieren-die-zwangseintreiber-auf-den-zahl-trick_id_4747584.html


aus der "Traum"  Grin

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June 13, 2015, 09:35:14 AM
 #38

Toll, da steht man soll zur bank gehen und eine bargeldüberweisung machen.
Aus meiner Sicht hat die GEZ damit gar nicht reagiert sondern nur nochmal wiederholt,
dass sie das Geld auf ihr Konto überwiesen haben will. So ein Saftladen..
thandie
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June 13, 2015, 09:40:12 AM
 #39

Die Mahnungen können sich über ein, zwei Jahre hinziehen, irgendwann bekommt man dann Post von der netten Vollziehungsbeamtin des zuständigen FA.

Die dann sofort wieder gehen kann. Hast Du eigentlich das Urteil des LG Tübingen vom 19. Mai 2014 (Az. 5 T 81/14) gelesen?!  Undecided

Ohne Bescheid einer öffentlich rechtlichen Organisation, ohne Unterschrift und ohne Ansprechtpartner gibt es keinerlei Handhabe. D.h. Vollstreckungsgerichte und Vollstreckungsbeamte handeln illegal, falls sie auf die Idee kommen hier irgendwie tätig zu werden. Und wie jeder andere Kriminelle dürfen/müssen sie dann auch behandelt werden.


Ja ja, habe ich gelesen...

Ich beschrieb lediglich den zeitlichen Ablauf des Versuches der Geldeintreibung.

Ich persönlich habe in dieser Richtung noch nichts bezahlt und habe es auch nicht vor  Shocked
mezzomix
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June 13, 2015, 04:56:50 PM
 #40

Toll, da steht man soll zur bank gehen und eine bargeldüberweisung machen.
Aus meiner Sicht hat die GEZ damit gar nicht reagiert sondern nur nochmal wiederholt,
dass sie das Geld auf ihr Konto überwiesen haben will. So ein Saftladen..

Ganz richtig. Die einzige Antwort (falls ein anfechtbaren, korrekter Beitragsbescheid bzw. das Gerichturteil dazu vorliegt) ist, mit Bargeld zur zuständigen Rundfunkanstalt zu gehen und das Geld dort auf den Tisch zu legen. Natürlich lässt man sich eine Unterschrift geben, dass die Forderung damit beglichen ist. Sollte die Rundfunkanstalt das Geld nicht annehmen, würde ich sofort eine Rechnung abgeben, die den vergeblichen Aufwand in Rechnung stellt.

Genau so werde ich es handhaben, sobald ich einen korrekten Beitragsbescheid bekommen und den Rechtsweg über alle Instanzen verloren habe. Daneben lasse ich mir mit der Zahlung unterschreiben, dass ich die Zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leiste.
mezzomix
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September 01, 2015, 06:59:20 AM
 #41

Hier mal wieder eine Interessante Meldung dazu: http://heise.de/-2794949

Ich habe übrigens inzwischen ein Schreiben erhalten, welches (selbstverständlich) nicht den gesetzlich niedergeschriebenen Voraussetzungen für einen amtlichen Bescheid entspricht. Dieses Schreiben habe ich zurückgewiesen worauf die Rundfunkanstalt alle Argumente praktisch ignoriert hat und in ihrer Begründung sogar den Parapgraphen, der eindeutig beschreibt wie ein Bescheid auszusehen hätte, genannt hat.

Dann geht das ganze eben erst mal zum Verwaltungsgericht, wobei diese ja sowieso angewiesen sind, alle diesbezüglichen Anträge ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Gesetzestexte abzuweisen.

Übrigens kann man das Geld gar nicht rechtlich sauber bei einem Dritten (einer Bank) einzahlen. Kommt es dann nicht an, kann sich die Rundfunkanstalt (zurecht) auf den Standpunkt stellen, die Zahlung wäre nicht für diesen Dritten bestimmt gewesen.

Vielen Dank übrigens an euch alle, die mir diesen ganzen Mist eingebrockt haben!  Lips sealed
Aswan
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September 01, 2015, 01:51:53 PM
 #42

Bei uns ist es allerdings noch nicht so weit. Irgendein Beitragsservice (eine nicht rechtsfähige Gesellschaft - tja, die kann dann wohl auch nicht rechtlich vorgehen wie das LG Tübingen unter 5 T 81/14 festgestellt hat Wink) möchte einige hundert EUR von mir haben. Allerdings hat mir bisher noch keine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt einen Beitragsbescheid geschickt, den ich anfechten könnte. Daher gibt es für irgendwelche Zahlungen noch nicht mal im Ansatz einen Grund.

Ich habe übrigens inzwischen ein Schreiben erhalten, welches (selbstverständlich) nicht den gesetzlich niedergeschriebenen Voraussetzungen für einen amtlichen Bescheid entspricht. Dieses Schreiben habe ich zurückgewiesen worauf die Rundfunkanstalt alle Argumente praktisch ignoriert hat und in ihrer Begründung sogar den Parapgraphen, der eindeutig beschreibt wie ein Bescheid auszusehen hätte, genannt hat.

Dann geht das ganze eben erst mal zum Verwaltungsgericht, wobei diese ja sowieso angewiesen sind, alle diesbezüglichen Anträge ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Gesetzestexte abzuweisen.


Interessant diesbezüglich ist das Urteil des BGH (Az. I ZB 64/14), in welchem die Entscheidung des LG Tübingen aufgehoben wurde, und dessen Begründung. Vllt ist es demnach doch keine so gute Idee das rechtlich lösen zu wollen und bedarf stattdessen einer politischen Lösung.
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September 01, 2015, 02:21:28 PM
 #43

Interessant diesbezüglich ist das Urteil des BGH (Az. I ZB 64/14), in welchem die Entscheidung des LG Tübingen aufgehoben wurde, und dessen Begründung. Vllt ist es demnach doch keine so gute Idee das rechtlich lösen zu wollen und bedarf stattdessen einer politischen Lösung.

Es wurde nur eines der beiden Tübinger Urteile vom BGH aufgehoben. Allerdings sollte sich jeder mal das BGH Urteil durchlesen und seine eigenen Schlüsse ziehen. Ich habe es für mich so zusammengefasst: Auch ein rechtswidriges Vorgehen (des SWR) ist aktzeptabel, wenn es einem (von der Richterin bzw. dem SWR) für gut befundenen Zweck dient. Netterweise hat die Richterin Schwonke das Urteil nicht unterschrieben, sondern war dann im Urlaub.

Man könnte übrigens nun auch eine Datenverarbeitungsanlage damit beauftragen, ein Schreiben auszudrucken, welches die Rundfunkforderung zurückzieht. Sollte nach dem BGH Urteil aktzeptabel sein. Allerdings wage ich die Prognose, dass man in diesem Fall eine komplett unterschiedliche Einschätzung(sic) vom BGH kassieren wird.

Widerstand lohnt sich in diesem Fall aber auch bei politisch weisungsgebundener Justiz und kostet nicht viel. Wenn das nur 10.000 Menschen machen, liegt unser Rechtssystem am Boden und an einer anderen (und hoffentlich ordentlichen) Lösung führt kein Weg mehr vorbei. Da das Schreiben (ein Bescheid kann es rechtlich gar nicht sein, ausser wir haben Neusprech im Gesetz) nur für die Vergangenheit gilt, lässt sich der ganze Ablauf immer wieder durchführen, bis die Rundfunkanstalt es gelernt hat oder aufgibt.
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September 01, 2015, 03:15:08 PM
 #44

ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?

Christian1998
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September 01, 2015, 03:49:33 PM
 #45

ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?
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September 01, 2015, 05:47:40 PM
 #46

ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?

Dann wäre es eine Steuer. Obwohl bei der jetzigen Neusprech-Definition wäre es trotzdem eine Vorzugsleistung.
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September 02, 2015, 09:50:37 AM
 #47

Von anderer Seite unterstützen Aussagen in einem Gutachten des BMF übrigens ebenfalls die Argumente der Gegner des ÖR Rundfunk. Die Gerichte interessiert das allerdings überhaupt nicht. Die haben eine andere Agenda und andere Herren.

 http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html
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September 19, 2015, 09:40:00 PM
 #48

ich bin dafür, dass der GEZ Beitrag steigt und als Soli für Griechenland uns Asylanten gebraucht wird.

Okay?

Ich habe das erst für einen Witz gehalten, das die GEZ bereits Flüchtlingslager kontaktierte. Und das du dich ("uns Asylanten") als Asylanträger selbst identifizierst.

Die suchten wohl GEZ-Flüchtige.


Im Prinzip ist es ja gut das wir öffentlich rechtliche Medien finanzieren. Und es nicht nur RTL2 gibt da draussen. Es gibt so viele Menschen die haben nichts mehr im Leben ausser dem Musikantenstadel, und warten auf den Tod. Das einzige was mir sauer aufstösst ist das ich für die Koksnasen vom Stadl den Stoff bezahlen muss.

thandie
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September 20, 2015, 08:26:50 AM
 #49

Im Prinzip ist es ja gut das wir öffentlich rechtliche Medien finanzieren. Und es nicht nur RTL2 gibt da draussen. Es gibt so viele Menschen die haben nichts mehr im Leben ausser dem Musikantenstadel, und warten auf den Tod. Das einzige was mir sauer aufstösst ist das ich für die Koksnasen vom Stadl den Stoff bezahlen muss.

Stimmt schon irgendwie. Außerdem gibt es die Privaten auch nicht umsonst. Die haben wir alle schon indirekt durch Konsum bezahlt, beim Kauf von Käse oder Wurst bei ReWe & Co., bei der Anschaffung des Samsung Galaxy S XX, der Xer Kombi Flat von 1&1 et cetera.
Andererseits kann man natürlich darüber nachdenken, ob der unendliche Müll in den unendlich vielen dritten Programmen und Spartenkanälen wirklich sein muß und wie die Gebühren aussehen würden, wenn man dort mal ausmistet.

Deshalb bin ich ja immer noch gegen diese Zwangsabgabe und zahle auch nicht [freiwillig]...
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September 21, 2015, 07:05:28 AM
 #50

Im Prinzip ist es ja gut das wir öffentlich rechtliche Medien finanzieren. Und es nicht nur RTL2 gibt da draussen.

Wenn das tatsächlich Deine Meinung ist, finanziere Du sie eben. Es gibt aber keinen Grund, warum ich das machen sollte.

Es gibt so viele Menschen die haben nichts mehr im Leben ausser dem Musikantenstadel, und warten auf den Tod.

Dafür gibt es einfachere, direktere und vor allem günstigere Möglichkeiten.  Wink

Das einzige was mir sauer aufstösst ist das ich für die Koksnasen vom Stadl den Stoff bezahlen muss.

Daneben noch das grösste Preistreiben für populäre Massensportübertragung, einseitige Berichterstattung, Subventionen getarnt als Kulturförderung, zusätzliche Abschiebestellen für "verdiente" Politiker, ständig steigende Forderungen aufgrund fehlender Leistungsefinition (Stichwort Vorzugsleistung), einer staatlich geschützten Kriminellen Organisation die sich an keinerlei Gesetze hält und auch nicht halten muss, ...
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September 21, 2015, 09:44:16 AM
 #51

Daneben noch das grösste Preistreiben für populäre Massensportübertragung, einseitige Berichterstattung, Subventionen getarnt als Kulturförderung, zusätzliche Abschiebestellen für "verdiente" Politiker, ständig steigende Forderungen aufgrund fehlender Leistungsefinition (Stichwort Vorzugsleistung), einer staatlich geschützten Kriminellen Organisation die sich an keinerlei Gesetze hält und auch nicht halten muss, ...

Ist Privatfernsehen die bessere, oder die schlechtere Alternative zum Gebührenfinanzierten Sumpf?
Kulturförderung wirst du von RLT2, PRO7 und Konsorten nicht finden.

Einseitigkeit der Berichterstattung, das stößt ja mittlerweile allen auf, das gibts als "Johurnailismus" aus dem eher gebildeterem Spektrum der Medienkritik bis hin zur "Lügenpresse", ein Begriff der ja leider in unseliger Tradition steht aber nichtsdestotrotz den Nagel auf den Kopf trifft. Die ganze Ukraineangelegenheit und Russenhetze der vergangenen Monate.

Über die Programmqualität habe ich im Prinzip schon mit den Füssen abgestimmt. Hier steht noch ein alter Röhrenfernseher, der hat aber keinen Kabel oder Antennenanschluss mehr dran. Wird nur noch zum DVDs einlegen genutzt, die teilweise schon im USB Anschlussformat eingelegt werden. Zeitung kam früher im Abonement, das hat sich aber auch erledigt seitdem die Edelfedern sich da selbst so de­s­a­vou­ie­ren mussten. Der Joffe von der Zeit hat da dem Fass den Boden ausgeschlagen.

Letzlich habt ihr mit eurer Zahlungsverweigerung die einzige Protestform gewählt, die dort oben verstanden wird. Das erspart uns vielleicht mühselige Eskalationen. Argumentieren nützt nichts, man sitzt da oben auf dem ganz hohen Ross.

Nur zu! Wenn es funktioniert wäre ich sogar zur Zahlungszurückhaltung bereit, Obwohl ich im Grunde die Idee öffentlich-rechtlicher Medien unterstütze. Verrück, aber die Welt ist halt so. Eine nicht wirksame Protestform lehne ich jedoch ab, da ist die weitere Eskalation vorzuziehen.


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September 21, 2015, 11:07:09 AM
 #52

Ist Privatfernsehen die bessere, oder die schlechtere Alternative zum Gebührenfinanzierten Sumpf?
Kulturförderung wirst du von RLT2, PRO7 und Konsorten nicht finden.

Natürlich die bessere. Ich kann mich nämlich entscheiden, es nicht zu nutzen und auch nicht zu bezahlen. Ich muss es noch nicht mal indirekt über den Kauf von heftig beworbenen Markenprodukten bezahlen.

Über die Programmqualität habe ich im Prinzip schon mit den Füssen abgestimmt. Hier steht noch ein alter Röhrenfernseher, der hat aber keinen Kabel oder Antennenanschluss mehr dran. Wird nur noch zum DVDs einlegen genutzt, die teilweise schon im USB Anschlussformat eingelegt werden. Zeitung kam früher im Abonement, das hat sich aber auch erledigt seitdem die Edelfedern sich da selbst so de­s­a­vou­ie­ren mussten. Der Joffe von der Zeit hat da dem Fass den Boden ausgeschlagen.

Und Du bist da nicht alleine, siehe die Studie des BFM. Trotzdem wird vor Gericht (erfolgreich) anhand der verkauften Geräte Argumentiert, dass die meisten Haushalte ÖR Rundfunk kosumieren und die paar die es nicht machen als Kollateralschaden aktzeptiert werden müssen. Klar, wenn Gesetzgeber Justiz und Rundfunk in einem Boot (zusammen mit dern Parteifreunden) sitzen.

Letzlich habt ihr mit eurer Zahlungsverweigerung die einzige Protestform gewählt, die dort oben verstanden wird. Das erspart uns vielleicht mühselige Eskalationen.

Solange viele ihre Meinung nur in Foren und am Stammtisch äussern, werden wir maximal den Aufwand erhöhen. Erst wenn sich noch ein paar Leute entschliessen, nicht nur zu meckern, sondern dagegen vorzugehen, kann sich tatsächlich was ändern. Ich schätze bei 10.000 Menschen, die den Beitrag zurückweisen, würden die Gerichte zusammenbrechen. Vermutlich sogar schon viel früher.

Argumentieren nützt nichts, man sitzt da oben auf dem ganz hohen Ross.

Allerdings. Die machen sich nicht mal die Mühe, auf Zurückweisungen einzugehen sondern schicken einfach Standardschreiben zurück, da sie genau wissen, dass sie vor Gericht sogar mit einem weisen Blatt Papier als rechtsültigem Bescheid durchkommen. Juristen sind halt der Bodensatz der Gesellschaft, die sind sich für nichts zu schade.

Nur zu! Wenn es funktioniert wäre ich sogar zur Zahlungszurückhaltung bereit, Obwohl ich im Grunde die Idee öffentlich-rechtlicher Medien unterstütze. Verrück, aber die Welt ist halt so. Eine nicht wirksame Protestform lehne ich jedoch ab, da ist die weitere Eskalation vorzuziehen.

"Ich kann ja doch nichts ändern, also aktzeptiere ich das böse Spiel" ändert allerdings sicher nichts. Warum auch, es geht um 8 Milliarden EUR! Du würdest Dir auch keine 8 Milliarden EUR einfach so wegnehmen lassen.
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October 13, 2015, 11:51:10 AM
Last edit: October 13, 2015, 03:35:12 PM by Bytekiller
 #53

hab noch etwas sehr interesants über die GEZ gefunden

10 Punkte Plan gegen die GEZ  Grin
https://www.youtube.com/watch?v=TPH8D7GKCiw


incl. Anschreiben
https://www.youtube.com/watch?v=6lZtDuMCxu4
https://www.youtube.com/watch?v=rSLMCXI8ZW4

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 #54

Funktioniert allerdings nicht dauerhaft, weil spätestens das Gericht ein Schreiben vom Rundfunk bekommt, welches übrigens unterschrieben ist. Dem Gericht sind dann die Gesetze schlichtweg scheissegal. Der Richter nimmt einfach an, dass das Vorgehen bzw. das rechtswidrige Verhalten von Beitragsservice/Rundfunk nur richtig interpretieren muss und wertet es dann einfach als rechtmässig (BGH 1 ZB 64/14).
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October 13, 2015, 04:03:27 PM
 #55

ist eine Unterschrift von einem Richter der nicht im Beamtensatus ist überhaupt rechtsgültig?

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October 13, 2015, 04:23:29 PM
 #56

ist eine Unterschrift von einem Richter der nicht im Beamtensatus ist überhaupt rechtsgültig?
Richter sind eigentlich nie Beamte.
Das Dienstrecht von Richtern dem von Beamten aber durchaus ähnlich.

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October 13, 2015, 04:52:50 PM
 #57

ist eine Unterschrift von einem Richter der nicht im Beamtensatus ist überhaupt rechtsgültig?

Schreiben an das Gericht sind vom Personal (ob Beamter oder nicht ist unklar) des Runfunks unterschrieben, nicht vom Beitragsservice. So steht es jedenfalls auf den Schriftsätzen.

Das oben genannte Urteil des BGH ist zumindest nicht von der Richterin Schwonke unterschrieben, da diese anscheinend im Urlaub war!
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October 15, 2015, 04:38:41 AM
Last edit: October 15, 2015, 05:57:38 AM by Bytekiller
 #58

Die berufen sich aber ständig auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Der weder ein Vertrag noch ein Gesetzt ist!

Steht schon in der zweiten Zeile das es NUR eine Inforamtion ist

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Wäre es ein Gesetz dann würden wir zweckgebundene Steuern zahlen
Ein gültiger Vertrag ist es auch nicht, denn Verträge zu lasten Dritter fallen unter Sittenwidrig und Wucher

der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung (gleichzustellen mit Kindergarten) also weder Amt noch Behörde ;-)

Das beste abwimmeln des OGV hab ich auf https://www.youtube.com/channel/UCjMlcdB-PFlR6s-E5I4AWaw/videos gefunden

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October 15, 2015, 06:35:29 AM
 #59

Die berufen sich aber ständig auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Der weder ein Vertrag noch ein Gesetzt ist!

Steht schon in der zweiten Zeile das es NUR eine Inforamtion ist

Das steht auf diesem Papier. Der eigentliche Runfunkstaatsvertrag wurde vom jeweiligen Ministerpräsidenten unterschreiben, ist also trotz des Namens ein Gesetz. Allerdings vertösst es in einigen Punkten gegen generellere Gesetze.

Wäre es ein Gesetz dann würden wir zweckgebundene Steuern zahlen

Nein. Es soll, wie die Abwassergebühren auch, eine Vorzuslast sein. Allerdings ist die Ausgestaltung so, dass die Bedingungen für eine Vorzugslast nicht gegeben sind. Auch das ist ein Grund es abzulehnen.

Ein gültiger Vertrag ist es auch nicht, denn Verträge zu lasten Dritter fallen unter Sittenwidrig und Wucher

Lass Dich nicht vom Namen täuschen - es wurde trotz des irreführenden Namens als Landesgesetz in Kraft gesetzt, was natürlich nicht heisst, dass es legal ist oder dass sich die Runfunkanstalten auch nur tatsächlich daran halten würden.

der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung (gleichzustellen mit Kindergarten) also weder Amt noch Behörde ;-)

Der Beitragsservice hat gar nichts zu melden. Allerdings kommt irgendwann mal die Rundfunkanstalt selbst, und die hat (bzw. nimmt sich) in diesem Fall Hoheitsrechte und setzen diese auch durch, falls man sich nicht dagegen wehrt.

Das beste abwimmeln des OGV hab ich auf https://www.youtube.com/channel/UCjMlcdB-PFlR6s-E5I4AWaw/videos gefunden

Das kann man machen und so die Sache deutlich verzögern, am Ende führt es allerdings trotzdem zu BGH 1 ZB 64/14. Oder man sorgt dafür, dass am Ende nichts mehr zu holen ist.
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October 15, 2015, 12:14:38 PM
Last edit: October 15, 2015, 12:49:13 PM by Bytekiller
 #60

Der Rundfunkbeitragsstaatvertrag ist kein Gesetz!
alle gesetze sind unter http://www.gesetze-im-internet.de/ zu finden. Dort gibt es aber kein RBStV

die rundfunk anstalten haben kein hoheitsrecht da sie keine Beamte sind (ups es gibt ja gar keine Beamte mehr), denn sie sind nur Firmen mit Angestellte.

Die haben sich auch an das mahnverfahren zu halten.
einfach dargestellt.
1. erste mahnung
2. zweite mahnung
3. Gerichtlicher Mahnbescheid (korrekte Formalitäten sind einzuhalten nicht nur ein bisschen)
  - Rechtsbehelf widerspruch möglich
4. Vollsteckungsbeischeid (korrekte Formalitäten sind einzuhalten nicht nur ein bisschen)

  - Rechtsbehelf widerspruch möglich

nur die GEZ mafia läst 3 und 4 weg und schickt den OGV in ihren Namen (häm da stehn nicht mal ein Name drauf) und einem Vollstreckungsbescheid der von keinem Richter unterschrieben ist.
mehr dazu auf http://heimatundrecht.de/unterschriftspflicht
ein Vollstreckungsbescheid MUSS formel richtig sein ansonsten bgb 125 (Nichtigkeit wegen Frommangels).

Selbst wenn ein Richter unterschreibt muss die Unterschrift nach BGB 126 korrekt sein ;-) und das macht z.Z KEIN Richter denn solte es später zu einem rechtsstreit kommen sagt er das ist keine Unterschrift nach BGB 126 ich war das nicht. (hat mit der Abschaffung der Staatshaftung, vollumfänglichen Privaten haftung und Beamtenstatus zu tun. Ist aber wieder was anderes)
Jedes Schreiben das rechtsfolgen auslösen kann sind als Urkunde anzusehn und nach BGB 126 Namentlich zu unterschreiben. (Es gibt auch eine Vorschrift wie die auszusehn hat (Quer und senkrechte striche sind nicht erlaubt))
ein "in Vertretung" oder "in Autrag" macht den inhalt nichtig.

Man darf zum OGV nicht sagen "den Beitrag zahl ich nicht" man nicht ich muss sagen "Ich kann und werde zahlen aber nur wenn es rechtlich richtig ist"

im prinziep geht es nicht darum die gez nicht zu bezahlen sondern das ganze wegen formfehler zu verzögern und das ganze zum stillstand zu bringen.


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October 15, 2015, 12:54:21 PM
 #61

Der Rundfunkbeitragsstaatvertrag ist kein Gesetz!
alle gesetze sind unter http://www.gesetze-im-internet.de/ zu finden. Dort gibt es aber kein RBStV
Du wirst dort auch keine Bauvorschriften / Brandschutz etc. finden.
Häng' deine Argumentation nicht an Begrifflichkeiten auf.

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October 15, 2015, 01:26:00 PM
 #62

Der Rundfunkbeitragsstaatvertrag ist kein Gesetz!
alle gesetze sind unter http://www.gesetze-im-internet.de/ zu finden. Dort gibt es aber kein RBStV
Du wirst dort auch keine Bauvorschriften / Brandschutz etc. finden.
Häng' deine Argumentation nicht an Begrifflichkeiten auf.

Sind ja auch Vorschriften und keine Gesetze ;-)
Das ganze was ich hier ablasse ist auch keine Rechtsbelehrung!
Kann jeder für sich selbst zum anstoß nehmen und selbst recherchieren

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October 15, 2015, 01:34:11 PM
 #63

Der Rundfunkbeitragsstaatvertrag ist kein Gesetz!
alle gesetze sind unter http://www.gesetze-im-internet.de/ zu finden. Dort gibt es aber kein RBStV
Du wirst dort auch keine Bauvorschriften / Brandschutz etc. finden.
Häng' deine Argumentation nicht an Begrifflichkeiten auf.
Sind ja auch Vorschriften und keine Gesetze ;-)
Wie ich schon sagte, Begrifflichkeiten.
Im Zweifel ist selbst das gesprochene Wort des Brandschaubeauftragten Gesetz.
In dem Sinne, dass du keine Aussicht auf Erfolg hast, dich dem zu widersetzen. Roll Eyes
Aber wir weichen ein wenig vom Thema ab, ich bin immer noch frustriert über die letzte Brandschau Angry

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October 27, 2015, 01:24:54 PM
 #64

Hier noch eine Fundstelle bezüglich Barzahlung.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32010H0191:DE:HTML

Quote from: 2010/191/EU
1.   Allgemeine Definition des Begriffs gesetzliches Zahlungsmittel
Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollte der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel Folgendes beinhalten:

a) Verpflichtende Annahme:
Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.

b) Annahme zum vollen Nennwert:
Der monetäre Wert von Euro-Banknoten und -Münzen entspricht dem auf den Banknoten und Münzen angegebenen Wert.

c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen:
Ein Schuldner kann sich selbst von einer Zahlungsverpflichtung entlasten, indem er dem Zahlungsempfänger eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen anbietet.

Wird wohl für den ÖR Rundfunk schwer werden, sich gegen diese Definition eines gesetzlichen Zahlungsmittels der EU zu wenden. Zusammen mit §14 BBankG dürfte diese Definition kaum noch Angriffspunkte bieten.
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 #65

So, und dann denk einfach einen Schritt weiter und lese die weiteren Gesetze durch

Schulden sind Bringschuld. Also ab nach Köln und das Geld hinbringen. Die müssen nur Ja sagen und du stehst schön dumm da. Oder noch besser, die sagen Ja und erklären dir dann wo ihre Kasse ist: Sparkasse, Postbank, Deutsche Bank...etc und erklären dir eine dieser Banken zu nutzen.

Du denkst doch nicht wirklich das die deswegen drauf verzichten? So oder so ist es etwas das dich mehr stört als die. Also was genau willst du damit erreichen? Und du kannst sie nicht zwingen in deinem Ort bequem für dich erreichbar eine Kasse einzurichten sonst zahlst du nicht.

Und da ändern auch die versuche irgendwelche Hansel nicht. Die am Ende nämlich nicht schreiben, wie sie dann doch gezahlt haben. Den es ging schliesslich garnicht ums Zahlen oder nicht zahlen, sondern um die Ablehnung der Banken.

Grundsätzlich stimmt es natürlich das man im Zweifel alles Bar zahlen darf. Jeder muss das akzeptieren. Aber die Rahmenbedingungen legt dabei nicht der Schuldner fest sondern der Gläubiger. Weil Schulden eben Bringschuld sind. Und ebenso muss ein Gläubiger nur bedingt Kleingeld annehmen. Der Schuldner muss wohlwollend mitarbeiten und nicht destruktiv dagegen. Das findest du nicht in Gesetzesblättern sondern in richterlichen Urteilen zu diesen Gesetzen.
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October 29, 2015, 08:19:25 PM
 #66

Schulden sind Bringschuld. Also ab nach Köln und das Geld hinbringen.

Ganz sicher werde ich nicht einer nicht rechtsfähigen Organisation das Geld geben. Der Bescheid kommt (angeblich) vom Rundfunk(amt), meinen Prozess führe ich gegen dieses "Amt" und auch das Schutzgeld werde ich notfalls persönlich dort abgeben. Allerdings nur gegen rechtsverbindliche Unterschrift und Nachweis, dass der entsprechende Beamte bevollmächtigt ist, die Zahlung entgegenzunehmen.

Die müssen nur Ja sagen und du stehst schön dumm da. Oder noch besser, die sagen Ja und erklären dir dann wo ihre Kasse ist: Sparkasse, Postbank, Deutsche Bank...etc und erklären dir eine dieser Banken zu nutzen.

Geht leider nicht. Jede Bank wird sich hüten, mir eine Erklärung abzugeben, dass sie in öffentlichem Auftrag das Geld entgegennimmt und damit die Forderung beglichen ist. Kann sie nämlich nicht, da die Bank ein unbeteiligter Dritter ist. Sollte die Bank nach meiner Einzahlung pleite gehen oder der Geschäftsführer mit der Kasse durchbrennen (oder etwas andere passieren) gilt die Forderung nämlich trotzdem nicht als beglichen. Eine rechtssichere Begleichung der Forderung ist gegenüber einem Dritten nicht möglich.

Du denkst doch nicht wirklich das die deswegen drauf verzichten? So oder so ist es etwas das dich mehr stört als die.

Stört mich nicht im geringsten. Ich habe auch meinen bisherigen Schriftverkehr bei der Runfunkanstalt persönlich abgegeben - gegen Unterschrift und Sigel!

Grundsätzlich stimmt es natürlich das man im Zweifel alles Bar zahlen darf. Jeder muss das akzeptieren. Aber die Rahmenbedingungen legt dabei nicht der Schuldner fest sondern der Gläubiger. Weil Schulden eben Bringschuld sind. Und ebenso muss ein Gläubiger nur bedingt Kleingeld annehmen. Der Schuldner muss wohlwollend mitarbeiten und nicht destruktiv dagegen.

Und aus diesem Grund bin ich bereit, das Schutzgeld persönlich bei der Rundfunkanstalt abzugeben. Gegen eine Bestätigung, dass meine diesbezügliche Willenserklärung zur Kenntniss genommen wurde und dass die ausgewiesene Person berechtigt war, die Zahlung in Empfang zu nehmen.

Umgekehrt gilt nämlich auch, dass der Gläubiger nicht destruktiv die Annahme der Zahlung erschweren darf. Er kann also nicht festlegen, dass ich sie im Büro auf der dunkle Seite des Mondes abgeben muss, wenn sich sein Hauptsitz in erreichbarer Entfernung befindet.

Soweit die Theorie. Praktisch kann ein Aggressor alles machen, solange er mehr Waffen (Personal, Feuerwaffen etc.) und weniger Skrupel besitzt.
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December 04, 2015, 06:51:42 AM
 #67

Es wollte ja früher keiner glauben, aber so langsam drehen die total ab: http://heise.de/-3031472

Und auch hier werden die Gerichte wieder kein Problem mit der "Rundfunk" "Grundversorgung" sehen. Was kommt als nächstes? Paketlogistik Rundfunk? Lebensmittelverteilungsrundfunk? Luftreinhaltungsrundfunk? Energieversorgungsrundfunk?

Ich danke allen gutmeinenden Beitragszahlern, dass sie mir diese Schweinerei auf's Auge drücken. Vielen vielen Dank euch allen! Und an die Ministerpräsidenten: Geht sterben - besser heute als morgen. Dreckspack.

Das Gegenteil von gut ist nicht böse, sondern gut gemeint!
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December 04, 2015, 07:51:55 AM
 #68

Drücke dir weiterhin die Daumen, denn auch mich wird der Spaß/Irrsinn bald erwarten.
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December 04, 2015, 08:18:14 AM
 #69

Eine rechtssichere Begleichung der Forderung ist gegenüber einem Dritten nicht möglich.

Das ist Käse. Sobald sich dein Vertragspartner eines Dritten bedient ("Zahl da bitte ein") ist dieser Vertreter oder Empfangsbote. Alle Probleme, die dieser Dritte nach dem Empfang des Geldes haben könnte, fallen dann in die Risikosphäre deines Vertragspartners.

Wenn Du bei Aldi einkaufen gehst, verlangst Du ja auch nicht, dass einer der Aldi-Brüder das Geld in Empfang nimmt. Du gibst es einer Kassiererin. Der gehört der Laden aber nicht, sie ist nur einer Vertreterin.

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December 04, 2015, 09:16:37 AM
 #70

Eine rechtssichere Begleichung der Forderung ist gegenüber einem Dritten nicht möglich.
Das ist Käse. Sobald sich dein Vertragspartner eines Dritten bedient ("Zahl da bitte ein") ist dieser Vertreter oder Empfangsbote. Alle Probleme, die dieser Dritte nach dem Empfang des Geldes haben könnte, fallen dann in die Risikosphäre deines Vertragspartners.

Wenn die Bank mein Geld nimmt, ist die Forderung eines Gläubiger eben nicht in diesem Moment bereits erfüllt. Erst nachdem der Gläubiger das Geld von der Bank erhalten hat, ist seine Forderung erfüllt. Sollte etwas schief gehen, dann bin ich in der Pflicht, den Geldeingang beim Gläubiger nachzuweisen.

Hätte der Gläubiger die Bank mit der tatsächlich mit der Annahme beauftragt, wäre die Forderung mit der Zahlung an die Bank erfüllt. Da spielt aber die Bank aus gutem Grund nicht mit, da sie sonst für die Forderung plötzlich persönlich haftet.
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December 04, 2015, 09:25:05 AM
 #71

Und damit wir hier nicht nur behaupten, hier der Nachweis aus einem Urteil des BGH vom 28.10.1998 (VIII ZR 157/97)

Quote
1. Gemäß § 362 Abs. 1 BGB erlischt das Schuldverhältnis erst, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Bewirkt ist die Leistung im Sinne des § 362 BGB in der Regel noch nicht mit der Vornahme der Leistungshandlung, sondern erst mit dem Eintritt des Leistungserfolges (BGHZ 87, 156, 162 m. w. Nachw. ). Eine Geldschuld wie die Verpflichtung des Käufers aus § 433 Abs. 2 BGB zur Zahlung des Kaufpreises kann zwar anstatt durch Barzahlung auch durch Banküberweisung erfüllt werden, wenn die Parteien dies vereinbart haben; dabei ist es eine untergeordnete Frage, ob dann eine Leistung im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB oder eine Leistung an Erfüllungs statt im Sinne des § 363 BGB vorliegt (BGHZ aaO; 98, 24, 29 f). Unabhängig davon wird auch bei einer Banküberweisung der zur Erfüllung erforderliche Leistungserfolg mangels anderer Vereinbarung nur dann erzielt, wenn der Gläubiger den geschuldeten Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhält (BGH, Beschluß vom 23. Januar 1996 - XI ZR 75/95 = WM 1996, 438 unter 1; vgl. auch MünchKomm/Heinrichs, BGB, 3. Aufl. , § 362 Rdnr. 23).
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December 04, 2015, 11:03:36 AM
 #72

Das BGH-Urteil hier nicht anwendbar. In dem vorliegenden Fall wurde das Geld ja gutgeschrieben, aber der Gläubiger hatte an dem Konto nur Mitverfügungsgewalt. Der Schuldner hat das Geld auf ein "eigenes" Konto eingezahlt und dann anschließend weiter überwiesen, die Entgültigkeit hat gefehlt.

Seine Behauptung, das Geld sei in den Verfügungsbereich des Gläubigers gekommen, weil dieser ihn angewiesen habe, das Geld weiterzuüberweisen, konnte er nicht unter Beweis stellen.

Du musst etwas auseinanderhalten: Wenn Du deiner Bank Geld gibts, bist Du für Deine Bank und deren Übertragungsfehler verantwortlich. Wenn Du aber das Geld direkt (bar) der Bank gibst, welche dein Gläubiger ausgesucht hat, dann fällt das in die Risikosphäre deines Gläubigers.

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December 04, 2015, 11:57:17 AM
 #73

Hast Du eine Quelle die belegt, dass eine Forderung in diesem Fall als befriedigt gilt, bevor der Gläubiger darüber verfügen kann?! Dann raus damit!

Wobei das sowieso theoretisch ist. Die Bank wird sich hüten, mir einen schriftlichen Nachweis darüber zu geben, dass mit der Zahlung der Summe die Forderung der Rundfunkanstalt mir gegenüber erfüllt ist. Wollen wir wetten? 10 BTC? 100 BTC?
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December 04, 2015, 12:02:58 PM
 #74

Wenn Du aber das Geld direkt (bar) der Bank gibst, welche dein Gläubiger ausgesucht hat, dann fällt das in die Risikosphäre deines Gläubigers.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Dazu müsste die Bank vom Gläubiger mit der Zahlungsentgegennahme in seinem Namen bevollmächtigt werden, was regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.
Ansonsten bleibt die Bank allenfalls Erfüllungsgehilfe, und in dem Fall dürfte der Auftraggeber, in dem Fall also der Einzahler das Risiko tragen.

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December 05, 2015, 11:48:36 PM
 #75

Wobei das sowieso theoretisch ist. Die Bank wird sich hüten, mir einen schriftlichen Nachweis darüber zu geben, dass mit der Zahlung der Summe die Forderung der Rundfunkanstalt mir gegenüber erfüllt ist. Wollen wir wetten? 10 BTC? 100 BTC?

Du schmeißt da mehrere Sachen durcheinander. Die Bank ist und bleibt dritte Person. Sie muss nur das Geld in Empfang nehmen und diesen Empfang quittieren. Das hierdurch Erfüllung eingetreten ist, würde dann aus dem Gesetz heraus erfolgen. Die Bank kann und will diese gesetzliche Folge nicht prüfen oder gar fingieren. Ist auch nicht ihre Aufgabe.


Quote from: qwk
Dazu müsste die Bank vom Gläubiger mit der Zahlungsentgegennahme in seinem Namen bevollmächtigt werden, was regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.
Ansonsten bleibt die Bank allenfalls Erfüllungsgehilfe, und in dem Fall dürfte der Auftraggeber, in dem Fall also der Einzahler das Risiko tragen.

1. Wir reden nicht von regelmäßig, sondern davon, dass die Gläubigerin den Schuldern auffordert, das Geld bei einer (bestimmten) Bank bar einzuzahlen.

2. Wenn die Bank bevollmächtigt ist, dann ist sie Vertreterin, wenn Sie sich nur in der Risikosphäre des anderen befindet, dann Empfangsbotin.

Mal ein Beispiel aus dem Leben: Wenn Du jemanden Geld schuldest und willst es vorbeibringen. Und dieser jemand sagt dann, nee, ich kann nicht, aber bring es zu meinem Kumpel Jörg. Du gehst dann zu Jörg und gibst es ihm. Später stellt sich heraus, dass Jörg das Geld verloren/ausgegeben/geklaut bekommen hat. Was würdest Du dann sagen? a. War nicht meine Idee mit Jörg, dein Pech oder b. Sorry, du hattest ja noch nicht die endgültige Verfügungsgewalt, hier hast Du die Kohle noch ein Mal.



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December 06, 2015, 11:15:54 AM
 #76

Sage ich doch die ganze Zeit. Solange der Dritte offiziell zur Entgegennahme der spezifischen Forderung ermächtigt wurde und er dieses Mandat annimmt ist das möglich. Genau das aber bei einer Bank nicht der Fall.

Die Bank kann und will diese gesetzliche Folge nicht prüfen oder gar fingieren.

Genau das sagte ich - und auch das BGH - ja.
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December 07, 2015, 07:06:38 AM
 #77

@mezzomix, nochmal: Du wirfst da einige Sachen zusammen. Ich habe weder von offiziell noch von ermächtigen gesprochen. Auch von einer Annahme seitens des Bevollmächtigten/Boten. Daher ist dein Schluss nicht zulässig.

In dem obigen Beispiel von Jörg könnte ich das Geld auch in den Briefkasten von Jörg schmeißen, ohne das Jörg vorher etwas davon wusste, oder per Brief schicken. Sobald das Geld angekommen ist (Einwurf in den Briefkasten) ist es in der Risikospäre des Gläubigers.

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December 07, 2015, 07:08:58 AM
 #78

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Ich habe die Forderung and den Rundfunk beglichen und gestern der Bank das Geld eingeworfen. Mal sehen wie weit ich damit komme (Antwort: natürlich keinen Millimeter).  Grin Grin Grin
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December 07, 2015, 08:24:32 AM
 #79

Warum macht man das? Langeweile?
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December 07, 2015, 09:30:17 AM
 #80

Warum macht man das? Langeweile?

Was?
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December 08, 2015, 10:16:20 AM
 #81

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Ich habe die Forderung and den Rundfunk beglichen und gestern der Bank das Geld eingeworfen. Mal sehen wie weit ich damit komme (Antwort: natürlich keinen Millimeter).  Grin Grin Grin

haste das mit Bildern dokumentiert?
Nur des Spasses wegen, der Umschlag mit Geld der in den Bankbriefkasten gesteckt wird mit "Geld von Mezzomix an GEZ" Smiley

If you like to give me a tip:  bc1q8ht32j5hj42us5qfptvu08ug9zeqgvxuhwznzk

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December 08, 2015, 10:44:45 AM
 #82

ich kann immer noch nicht begreifen, wie in einem Gebilde, das sich "Rechtsstaat" nennt, so etwas wie dieser Zwangsbeitrag möglich ist. Es wäre technisch überhaupt kein Problem, so etwas über ein Gebührenmodell zu realisieren. Dann zahlen wirklich nur die, die es auch nutzen. Das wäre rechtsstaatlich und zudem wesentlich billiger, weil weniger Verwaltungsaufwand. Aber solch einem Verein derart weitreichende Rechte einzuräumen, hat mit "gerecht" nichts zu tun.
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December 08, 2015, 11:01:33 AM
 #83

haste das mit Bildern dokumentiert?
Nur des Spasses wegen, der Umschlag mit Geld der in den Bankbriefkasten gesteckt wird mit "Geld von Mezzomix an GEZ" Smiley

Analog zu YM könnte ich ein Beweis-Video machen. Am (für mich) negativen Ausgang wird sich natürlich trotzdem nichts ändern.  Grin

ich kann immer noch nicht begreifen, wie in einem Gebilde, das sich "Rechtsstaat" nennt, so etwas wie dieser Zwangsbeitrag möglich ist.

Ganz einfach, indem das Gebilde kein Rechtsstaat ist. Nur weil ein paar Menschen das behaupten, trifft das noch lange nicht zu. Solange das Gesetz nicht für alle Menschen gleichermassen gilt, kann es sich faktisch nicht um einen Rechtsstaat handeln. Dazu müsste es in einem Rechtsstaat für jeden Menschen möglich sein, den Rechtsweg zu beschreiten. Das wird in DE aber durch den Anwaltszwang erfolgreich verhindert. Findest Du keinen Anwalt oder kannst Du ihn nicht bezahlen, gilt das Gesetz für dich praktisch nicht mehr. Das ist effektiv die Macht des Stärkeren in der reinsten Form, womit auch die Legende vom Sozialstaat widerlegt wäre.

Selbst wenn die Gesetze für alle gleichermassen gelten würden, wäre der ÖR Rundfunk übrigens immer noch keine Vorzugslast. Dafür fehlt einfach die eindeutige Definition der Leistung, die der Zahlungspflichtige für diese Gebühr bekommt. Ein Beispiel für eine tatsächliche Vorzugslast wären die Müllgebühren. Dort ist klar definiert, dass Du (persönlich) z.B. 12 Leerungen pro Jahr mit 200 Liter einer definierten Müllart für 300,- EUR/a in Anspruch nehmen kannst. Im Gegensatz dazu gibt es beim Rundfunk keinerlei definierte und damit auch einklagbare Leistung. Alleine deshalb sind Rundfunkgebühren schon rechtswidrig.
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December 08, 2015, 12:07:57 PM
 #84

Naja, so extrem ist das jetzt auch wieder nicht. Du hast immer einen Anspruch auf Notanwalt oder Pflichtverteidiger.
An den unteren Gerichten (AG, VerwG etc) kannst du dich sehr wohl selbst vertreten. Das genügt ja in vielen Fällen schon. Wenn nicht, bekommst du einen Anwalt vom Gericht zugeteilt, wenn du kein Geld hast.

Nur wenn Du vorher vollständig die Hosen runtergelassen hast und demnach gar nichts verwertbares mehr besitzt und das Gericht festestellt, dass Du das Verfahren gewinnen kannst (wirst). Erkennst Du die Probleme?

Iwann wird das Gesetz nun mal so komplex, dass es für Laien schwierig ist, damit umzugehen, dann brauchst du eine Verteidigung, um den Ablauf ein bisschen geregelter zu gestalten. Das liegt aber nicht nur am Gesetzgeber, sondern vor allem an dem gesellschaftlichen Wandel etc. Außerdem gibt es ja den Grundsatz der Prozessökonomie, um Kosten zu sparen.

Und genau das darf kein Grund sein. Ausserdem deckt es sich mit dem, was ich schon geschrieben hatte. Das Rechtssystem wird (auch) durch finanzielle Beschränkungen asymetrisch.

Würde da jetzt jeder Bürger klagen können, ohne sich vorher mal erkundigt zu haben, ob es Aussicht auf Erfolg hat, wäre das für die Gerichte kaum zu bewältigen. Dafür gibt es ja dann auch Rechtsschutzversicherungen Wink

Jetzt benötige ich also nochmal ein (Versicherungs-)Unternehmen, um Zugang zum Rechtsystem zu erhalten?! Irgendwie macht es das noch schlimmer und nicht besser.

Mit den 10 Geboten kommt man halt auch nicht sehr weit heutzutage Wink Mit der Zeit muss man sich eben von starren Definitionen von Rechtsstaat und Sozialstaat lösen, weil es einfach nicht mehr zur heutigen Gesellschaft passt.

Mit dem aktuellen asymetrischen Rechtssystem kommt man erst recht nicht weiter. Der Stärkere klagt so lange, bis dem Gegner die Puste ausgeht und zingt ihn dadurch in die Knie. Und jetzt komm nicht und behaupte das sei unrealistisch. Genau so laufen üblicherweise die Verfahren zwischen zwei ungleichen Gegnern ab. Der ÖR Rundfunk ist dafür ein Paradebeispiel, wobei er mit Gerichtshofspräsidenten im Aufsichtsrat, Richterclans die die Gesetzesvorlagen liefern und gleichzeitig die Richter stellen und juristischen Seilschaften in den Schlüsselpositionen noch ein paar weitere Joker auf der Hand hat.

Das alles erlaubt es mir mit absoluter Sicherheit zu behaupten und jede Wette einzugehen: Wer auch immer gegen den ÖR Rundfunk klagt wird am Ende verlieren. Sollte er zwischendurch ein anderslautendes Urteil ergattern, so wird sich der Rundfunk straflos trotzdem nicht daran halten (Stichwort: ZDF, BVerfG) und er wird am Ende trotzdem verlieren. Das liegt allerdings nicht an den qualitativ hochwertigen Gesetzen, der sauberen konsistenten rechtlichen Basis und an der vorbildlichen Umsetzung.
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December 08, 2015, 12:10:55 PM
 #85

Eben,  gibt ja auch noch Prozesskostenhilfe.
Mezzomix ist leider schon sehr auf der Spur, dass das Gebilde Deutschland ja von uns allen nur das schlimmste will. Womöglich vertritt er auch die Theorie einer Deutschland GmbH, wo wir alle Mitarbeiter sind. Oder oder oder. Dann fängt man an jeden Blödsinn zu glauben und verbreitet diesen Mist dann auch noch. Von wegen kein Rechtsstaat. Wenn ich sowas höre und mal einen Blick in den Rest der Welt schweifen lasse und sehe was in den meisten anderen Ländern für Zustände herrschen, bekomme ich echt einen Hals!
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December 08, 2015, 12:23:52 PM
 #86

Du konstruierst Probleme, wo keine sind.
Zum Thema Hose runter lassen, wenn man Prozesskostenhilfe braucht, kann ich dazu sagen, dass wenn man Prozesskostenhilfe braucht, man bereits die Hosen runter gelassen hat wegen hartz4 oder Wohngeld etc.
Das das Gericht die Aussicht auf Erfolg prüft finde ich als Steuerzahler auch richtig.
Ebenso mit deiner angeblichen Ungleichheit, dass der mit dem meisten Geld gewinnt, ist quatsch. Wenn du vor Gericht gehst und gegen Gesetzmäßigkeiten klagst, ist das eine Art Glücksspiel. Entweder hast du das Spielgeld und kannst es investieren oder halt nicht. Aber auf Staatskosten hier sinnlos die Gerichte zu beschäftigen, kannste aber mal total vergessen. Was du forderst ist absurd!
Und wie gesagt, deine Aussage von wegen man braucht eine Versicherung, um am Rechtssystem teilzunehmen ist Blödsinn. Das ist einfach eine freiwillige Absicherung. Genauso wie Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc
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December 08, 2015, 05:42:31 PM
 #87

Aber auf Staatskosten hier sinnlos die Gerichte zu beschäftigen, kannste aber mal total vergessen.

Stimmt. Wenn das Ergebnis vom Gegner bereits festgelegt wurde kann man das so sehen. Jetzt sollte ich nur noch der Richter sein, d.h. die stärkere Waffe in der Hand halten. Wie ich bereits sagte - das Recht des Stärkeren in seiner reinsten Form.

Was du forderst ist absurd!

Das Recht mich selbst verteidigen zu dürfen? In einem Rechtsstaat nicht!
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December 09, 2015, 01:21:21 AM
 #88

Ich bin auch jemand der es nach dem 10 Punkte Plan versucht.

Ist das Timing eigentlich gewollt jetzt wo man davon ausgeht das die Weihnachtsgehälter aufs Konto kommen und man Feiertage in Ruhe genießen will nochmals mit Gerichtsvollzieher gedroht wird? Smiley Hab vor paar Tagen entsprechende Post bekommen. Ähnliches Vorgehen kenne ich bereits von anderen nicht wirklich seriösen Unternehmen...

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December 09, 2015, 05:35:03 AM
 #89

haha nice  Cheesy Immerwieder gut zu hören das sich Leute noch gegen diese Unnötigen gebühren wären!
Ich persöhnlich nutze zum größten Teil nur das Itnernet und eigtl. gar nicht einen Fernseher oder das Radio.

Wie sieht das so bei euch aus?

regards
lama-hunter
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December 09, 2015, 06:13:14 AM
 #90

Ist das Timing eigentlich gewollt jetzt wo man davon ausgeht das die Weihnachtsgehälter aufs Konto kommen und man Feiertage in Ruhe genießen will nochmals mit Gerichtsvollzieher gedroht wird?
Drohen kann man damit vielleicht, aber ich wage zu bezweifeln, dass man um die Weihnachtszeit einen Gerichtsvollzieher bekommt. Die machen doch auch den üblichen Winterschlaf Wink

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December 09, 2015, 06:19:05 AM
 #91

haha nice  Cheesy Immerwieder gut zu hören das sich Leute noch gegen diese Unnötigen gebühren wären!
Ich persöhnlich nutze zum größten Teil nur das Itnernet und eigtl. gar nicht einen Fernseher oder das Radio.

Wie sieht das so bei euch aus?

Ebenso. Dort nutze ich alles mögliche. Allerdings bin ich noch nie auf die Idee gekommen, die Seiten der ÖR Rundfunkanstalten zu nutzen.

Aber das Internet "gehört" ja jetzt auch bald dem Rundfunk: http://heise.de/-3031472. Wenn etwas absurd ist , dann die grenzenlose Ausweitung des Runfunk auf alle Medienarten. Wann werden wir wohl BD mit ÖR Rundfunk-Inhalten (ähnlich wie die AOL Werbe-CD) sehen, nur damit die Anstalten eine Daseinsberechtigung und höhere Beiträge an den Haaren herbeiziehen können?!

Merke: Was sich wie eine kriminelle Bande verhält ist meistens auch eine.
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December 09, 2015, 09:55:09 AM
 #92

Quote

Analog zu YM könnte ich ein Beweis-Video machen. Am (für mich) negativen Ausgang wird sich natürlich trotzdem nichts ändern.  Grin


Bei Yesminer geht dir einer ab, oder? Armer Kerl...



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December 09, 2015, 10:00:41 AM
 #93

Ich sehe nicht ein, dass ich als doofer, für jede meiner Firmen, für jedes Auto und auch noch privat GEZ bezahle, obwohl ich nur EINMAL GEZ Rundfunk irgendwo konsumieren kann. Ich kann ja schlecht zu Hause und im Auto gleichzeitig Radio hören. ABER es ist nun mal Gesetz und daran habe ich mich und alle anderen auch zu halten.
Deshalb finde ich die Haushaltsabgabe gut, damit die Leute nicht bescheissen können und sagen man hätte angeblich kein tv und Radio zu Hause.
Für mich ist die GEZ auch Blödsinn, aber habe zu zahlen, weil die Politik das nunmal so bestimmt hat und ich in diesem Land lebe und nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten habe. Genauso, wie ich als Unternehmer nach schreiben der Rechnung an meinen Kunden sofort die darauf ausgewiesene MwSt abführen muss, obwohl ich das Geld mit der enthaltenen MwSt vom Kunden noch gar nicht bekommen habe. Das Geld fehlt mir dann als Unternehmer bei Investitionen, aber das ist nunmal auch Gesetz. Analog zu eurem GEZ Spiel, könnte ich nun auch die Zahlung der MwSt im voraus verweigern. Mal schauen, wie lange es mein Unternehmen dann noch gibt...
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December 09, 2015, 11:49:04 AM
 #94

Hast Du persönlich nun eine saubere Definition der Dir persönlich erbrachten Vorzugslast bekommen oder nicht?!

Wenn nicht, warum sollte dann die Rundfunksteuer in dieser Form legal sein? Weil bisher alle Kläger verloren haben?

Fassn wir zusammen: Alles was vor irgend einem Gericht durchgeht ist aus Deiner dicht rechtlich einwandfrei und Du begrüsst sämtliche Folgen die daraus entstehen. Was im Gesetz steht interessiert Dich dabei überhaupt nicht.  Undecided
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December 09, 2015, 07:06:42 PM
 #95

Wir leben in einem Staat, wo jeder Rechte hat und gewisse Pflichten. Wenn die vom Volk gewählten Politiker das so festlegen, ist es so. Es wird nie jedem Bürger alles recht sein, was so beschlossen wird.
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 #96


Ich muss mich wiederholen, oder war es nicht deutlich genug:

Hast Du persönlich nun eine saubere Definition der Dir persönlich erbrachten Vorzugslast bekommen oder nicht?!

Wenn nicht, dann haben die Politiker überhaupt nichts festgelegt. Eine Steuer wäre die mögliche Alternative, was aber bisher entschieden abgelehnt wurde.

Übrigens im folgenden ein weiterer Punkt, dem man nachgehen müsste. Ist Dir aber vermutlich egal, denn die von Dir gewählten Politiker werden sicherlich alles korrekt geregelt haben.

http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-12/lobbyismus-transparenz-zdf-lobbyradar-beendet/komplettansicht

Quote
Das Zweite Deutsche Fernsehen will den Lobbyradar einstellen, das erfuhr ZEIT ONLINE aus Kreisen des ZDF-Fernsehrats. Der Chefredakteur des ZDF, Peter Frey, habe dem Aufsichtsgremium des Senders Ende November angekündigt, das Lobbyismus-Transparenz-Projekt zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Angeblich gab es politischen Druck, das Angebot nicht mehr unter dem Logo des ZDF weiterzuführen, behaupten Mitarbeiter.
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December 09, 2015, 08:39:14 PM
 #97

Ich habe die Möglichkeit jederzeit mit einfachsten Mitteln mich politisch und naturwissenschaftlich zu bilden. Hierfür ist die Abgabe vorgesehen. Ob man diese Möglichkeit dann wahr nimmt oder nicht, sei jedem selbst überlassen. An für sich eine sehr gute Idee, die mittlerweile zu viel kosten verschlingt, weil dies über das nötigste hinaus geht, aber das ist ja nicht das Thema hier. Wink
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December 10, 2015, 07:38:16 AM
 #98

Das wäre dann ein steuerfinanzierter Rundfunksender. Für eine Vorzugslast reicht es aber nicht, dass Du zusammen mit Deiner "Mehrheit" den ÖR Rundfunk für eine gut Idee haltet. Dafür wäre im Gesetz eine Definition notwendig die exakt darlegt, welche eindeutig definierte Leistung jeder Gebührenzahler persönlich für seine Gebührenzahlung erhält.

Diese Definition fehlt und damit ist die Gebühr rechtswidrig, auch wenn sie von Deinen gewählten Politikern beschlossen worden ist.
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December 10, 2015, 07:45:52 AM
 #99

Wenn dir das alles so einleuchtet, warum zum Henker ist dann noch kein Bundes-weißtdudochnicht-Gericht auf den Trichter gekommen, den Kram abzuschaffen?
Da wird sich doch sonst auch um jeden Mist gestritten.
Zur Not mit einer Petition, die du anführst/startest, 20 Millionen Unterschriften, Murksel höchstselbst unterschreibt die Abschaffungsverfügung.

Dieses "ich zahl kein GEZ"-Gebrabbel ist wie mit McDonalds: Alle sagen "bäh, da geh ich nicht hin" und dennoch ist die Butze immer voll.

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December 10, 2015, 08:37:44 AM
 #100

Wenn Du wissen willst, wie der Hase vom Prinzip her läuft, dann lese Dir BGH I ZB 64/14 durch.

Mann könnte das Urteil ungefähr so zusammenfassen: Der Beitragsservice hatte als nicht rechtsfähige Organisation nicht das Recht zu pfänden und der Gläubiger und dessen Berechtigung war selbst dem Gericht nicht wirklich klar. Das ist allerdings völlig egal, denn im Kern ist ja trotzdem was gutes dabei rausgekommen. Da das Gericht der Auffassung (sic) ist, dass der Gläubiger es sicherlich gut gemeint hat, wird die Klage abgewiesen.

Ihren Namen wollte die Richterin Schwonke aber dann doch nicht unter so einem Urteil stehen haben, sodass es nicht von ihr unterschrieben wurde weil sie schnell mal Urlaub machen musste.

Ich habe übrigens beim Gericht angerufen und höflich(!) nachgefragt ob ich ein paar Details bezüglich des Urteils erfahren dürfte. Nach der Nennung des Aktenzeichens hat die Sachbearbeiterin einen hysterischen Anfall bekommen und mir vorgeworfen, ich hätte doch schon mehrfach angerufen (war mein erster Anruf überhaupt bei denen) und was ich mir erlaube sie dauernd zu belästigen. Ich durfte mir dann noch weitere 5min die Beschimpfungen und Vorwürfe der Frau anhören, wobei sich mein Beitrag darauf beschränkt hat, meinen Namen zu wiederholen und zu beteuern, dass dies mein erster erster Anruf überhaupt bei diesem Gericht sei. Zur eigentlichen Frage ist es dann gar nicht mehr gekommen, da ich nicht für einen Herzinfarkt der Sachbearbeiterin verantwortlich sein wollte. Ehrlich gesagt bin ich mir dabei vorgekommen, als wäre ich gerade im falschen Film.

Schau Dir einfach die Besetzung der Rundfunkräte, der Parteien und der Gerichte an, dann weisst Du warum der Kram nicht abgeschafft wird. Selbst eine Steuerfinanzierung, die im Gegensatz zur Vorzugslast rechtlich durchaus machbar wäre, wird entschieden bekämpft. Vermutlich weil man dann mit den anderen öffentlichen Institutionen um die Fleischtöpfe konkurrieren müsste und es mit der grenzenlose Selbstbedienung vorbei wäre.
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December 10, 2015, 10:14:57 AM
Last edit: December 10, 2015, 10:31:35 AM by hodlcoins
 #101

Na hoffentlich hast du die von den tausend Anrufen der anderen "Querulanten" so genervte Sachbearbeiterin anständig verklagt! Wink
Vielleicht hatte die auch einfach nur zuwenig/zuviel Sex und/oder Alkohol am Vorabend.

Edit:
OMG, ich habe mal eben nach dem Urteil gegoogelt.
Man kann gar nicht so schnell blinzeln wie man da auf Seiten kommt, die sofort die Rechtsstaatlichkeit der BRD anzweifeln, das GG gilt nicht, wir "aktivieren" Gemeinden nach dem Recht der Allierten von 1914 und so weiter.

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December 10, 2015, 11:20:59 AM
Last edit: December 10, 2015, 11:35:00 AM by mezzomix
 #102

Ja und?! Ändert das etwas an der fischigen Urteilsbegründung und an den Begleitumständen?

Übrigens bis Du in den Augen von 80M Deutschen auch nur so ein Bitcoin Spinner, der ein sich mit einem Schneeballsystem/Ponzi beschäftig, welches ausschliesslich Terroristen und Kinderficker zur Finanzierung ihrer kriminellen Umtriebe nutzen . Den schliesslich weiss jeder einzelne von diesen 80M Menschen ganz genau, dass Geld nur dann echt sein kann wenn der Staat für dessen Wert garantiert.  Grin

Ach ja, wer sowas für rechtmässig hält, der sollte um Hessen einen grossen Bogen machen. Damit sollte einem denken Menschen klar werden, dass nicht alles was in irgendeinem Gesetz steht, auch tatsächlich rechtmässig ist.

Quote
Verfassung des Landes Hessen
Artikel 21. Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
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December 10, 2015, 01:34:24 PM
 #103

Tja, die Verfassung des Bundeslandes Hessen steht aber rechtlich unter den Gesetzen des Bundes, und damit sind solche Sachen hinfällig.
Ist wie mit AGB, da steht auch allerlei Scheiß drin, der letztendlich von geltenden Gesetzen gestoppt wird, daher ja auch die salvatorische Klausel. Nicht das noch einer auf den Trichter kommt, das ein ungültiger Paragraph den ganzen Wälzer zu Altpapier macht.

Und in wieweit ich meine BTC-Affinität herausposaune, kannst du gar nicht wissen. Smiley
Nicht nur Schwule werden hierzulande unterdrückt, Rebellen auch, und ich schwimm mit dem Strom. Tote Fische tun das nunmal so.

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December 10, 2015, 02:46:27 PM
 #104

Tja, die Verfassung des Bundeslandes Hessen steht aber rechtlich unter den Gesetzen des Bundes, und damit sind solche Sachen hinfällig.

Und exakt so sieht das mit RStV und RBStV auch aus. Die stehen auch nicht über dem VwVfG, den anderen Gesetzen und den EU Verordnungen - auch wenn sie so tun.
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January 19, 2016, 04:16:39 PM
 #105

Hier mal ein paar aktuelle Entwicklungen im Fall Norbert Häring. Scheint so, als ob Bargeld eine harte Nuss für den öffentlich rechtlichen Rundfunk ist.  Grin

Schade, dass ich den Termin der Diskussionsrunde mit dem Verursacher (Kirchhof) dieses rechtswidrigen Rundfunkstaatsvertrags zu spät mitbekommen habe. Hört sich nach einer interessanten Veranstaltung an.

http://norberthaering.de/de/27-german/news/524-rundfunkbeitrag-diskussion

http://norberthaering.de/de/27-german/news/526-hinterlegung-rundfunkbeitrag
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January 19, 2016, 05:02:22 PM
 #106

ganz interessant, thx

Echt mal gespannt wie des ausgeht

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January 19, 2016, 08:57:26 PM
 #107

Und exakt so sieht das mit RStV und RBStV auch aus. Die stehen auch nicht über dem VwVfG, den anderen Gesetzen und den EU Verordnungen - auch wenn sie so tun.

Genau das ist der Punkt. Rechtlich sind der RStV, RBStV, RFinStV und was die nicht noch alles haben alle auf der gleichen Ebene einzuordnen wie der Pizzaflyer den ich vor ein paar Tagen im Briefkasten hatte. Damit der Pizzaflyer toll kling kürze ich ihn noch mit PLDV (Pizza Lieferdienst Vertrag) ab Smiley Im RBStV steht ja sogar drin das es nur eine Information und kein Gesetz ist, und das direkt am Anfang noch vor dem ersten Paragraphen! Seht bitte selbst nach! Die daraus resultierenden Folgen, sogar egal ob nach privaten Recht oder öffentlichem Recht sind jedesmal die gleichen Smiley

Das Problem vieler ist das sie einfach die falsche vom Beitragsservice und den Rundfunkanstalten verkaufte Tatsache akzeptieren deren Informationsblätter und Verträge stünden auf der gleichen Ebene wie irgendwelche Verordnungen oder Gesetze. Dazu kommen noch die vielen falschen Infos die man im Internet findet, die Unwissenheit und/oder Faulheit am Ende dann nur irgend ein Musterschreiben, deren Wirkung und Folgen man letztendlich dann auch nicht kennt, zu benutzen für welches der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten längst selbst Musterantwortschreiben besitzen. Ich selbst hatte auch lange Zeit mit genau diesen Problemen zu kämpfen und wollte schon fast nur das Symptom hinauszögern statt die Ursache zu beseitigen.

Ich habe anfangs selbst nach Begriffen wie "GEZ umgehen" und ähnlichem gegoogelt und die Theorien von Barzahlung bis hin zu Nazideutschland gefunden. Daraus resultierte dann immer die Unsicherheit nach egal welchen Ratschlägen ich vorgehen wollte oder vorgegangen bin ob denn dies oder jenes nun seine Richtigkeit hat, ob mir am Ende dann doch die Pfändung bevorsteht oder Schlimmeres. Nach dem ich allerdings den Ratschlägen sich selbst zu Informieren und selbst alles nachzuprüfen gefolgt bin sitze ich nun gelassen zuhause und drehe mittlerweile den Spieß um und ärgere die Rundfunkanstalt!

Wie oben angesprochen, je nach dem wie großzügig man ist und ob man den Rundfunkanstalten und dem Beitragsservice einen gewissen falschen Status anerkennt,
TL; DR: ist in beiden Fällen ist die auf der Rückseite der ganzen Schreiben angegebene Rechtsgrundlage ungültig. Einmal sieht man eben im VwVfG nach, das andere mal im BGB. Das nur mal als Anfang.

Leider ist das ganze Thema nichts wo man an einem Nachmittag sich einliest und komplett versteht. Hat bei mir auch seine Zeit gedauert.

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mezzomix
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January 19, 2016, 11:10:32 PM
 #108

Leider stehen die Rundfunkstaatsverträge für die Behörden auf der gleichen Stufe, wie andere Landesverordnungen auch. Mit Rückendeckung durch die Gerichte setzen sie daher ihre Interessen unabhängig von der geschriebenen Rechtslage durch. Am Ende kannst Du nur gewinnen, wenn bei Dir nichts zu holen ist (vor allem kein Grundbesitz, der sich hervorragend für Zwangshypotheken eignet) bzw. wenn Du letztendlich besser bewaffnet bist als das SEK.

Wie ich bereits sagte gilt auch in DE am Ende ein Leben nichts mehr, wenn es um Geld geht!
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January 22, 2016, 12:38:08 PM
 #109

Ist es aktuell nicht so dass er einen Festsetzungsbescheid bekommen hat? Bin nicht mehr so auf dem Laufenden?
Das ist echt ein Kackverein.
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January 22, 2016, 02:02:32 PM
 #110

Ist es aktuell nicht so dass er einen Festsetzungsbescheid bekommen hat? Bin nicht mehr so auf dem Laufenden?

Doch. Als erstes kommt der Festsetzungsbescheid mit der Androhung der Zwangsvollstreckung. Norbert Häring hat daraufhin die Barzahlung angeboten, was vom Rundfunk verweigert wurde. Damit befindet sich der Rundfung im Annahmeverzug, wobei dieser (oder vermutlich illegalerweise der Beitragsservice - siehe BGH 1 ZB 64-14) anscheinend trotzdem vollstrecken lassen möchte.

Mit der Hinterlegung der Summe beim Amtsgericht hat nun Norbert Häring den Ball zurückgespielt. Es kann zwar immer noch vollstreckt werden, aber das wäre dann noch illegaler, als es bereits ist. Ob das am Ende ein Gericht stört, wird sich zeigen. Nach den bisherigen Erfahrungen sind die Gerichte in diesem Fall bereit, jede rechtswidrige Aktion seitens des Rundfunk/Beitragsservice zu tollerieren.
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January 22, 2016, 02:05:53 PM
 #111

Klingt interessant, bin mal gespannt wie das weiter geht. Wenn dem wirklich so ist dass die Gerichte das tolerieren löst das hoffentlich irgendwas aus und es versuchen mehr Menschen auf diese Art und Weise. Aber so wie ich unser schönes Land kenne wird es darauf hinaus laufen, dass die Gerichte es nicht einmal tolerieren sondern die GEZ sogar dabei unterstützen und in Zukunft komplett ein Riegel den Barzahlern vorgeschoben wird.
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January 22, 2016, 02:58:31 PM
 #112

Aber so wie ich unser schönes Land kenne wird es darauf hinaus laufen, dass die Gerichte es nicht einmal tolerieren sondern die GEZ sogar dabei unterstützen und in Zukunft komplett ein Riegel den Barzahlern vorgeschoben wird.

Dann wird es schwierig. Solange die Menschen aus Bequemlichkeit, Angst oder was auch immer jeglichen Gesetzverstoss tolerieren, wird sich da nichts ändern. Im Gegenteil, jeder Vorfall gibt ja eine positive Rückmeldung, dass man sich als angehöriger der Herrscherkaste über jedes Gesetz problemlos hinwegsetzen kann.

Kanzleramt, Verfassungsschutz und BND haben ja in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls Beispiele dafür geliefert, dass die Gesetze für sie völlig irrelevant sind und nicht gelten. Das ganze entwickelt sich langsam aber sicher zu einem Selbstläufer.
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March 18, 2016, 10:29:11 AM
 #113

Bundesverwaltungsgericht: http://www.welt.de/politik/deutschland/article153428015/Rundfunkbeitrag-ist-rechtens.html

"Die Fähigkeiten, die man braucht, um eine richtige Lösung zu finden, sind genau jene Fähigkeiten, die man braucht, um eine Lösung als richtig zu erkennen.“ Dunning - Kruger
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March 18, 2016, 10:33:41 AM
 #114

ätzend....
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March 18, 2016, 10:57:47 AM
 #115

Vor allem die Begründung! Das Gericht ist nicht darauf eingegangen, dass der Beitrag (also eine Vorzugslast) eine klare, eindeutige und einklagbare Definition der Leistung benötigt, die dem entsprechenden Haushalt geschuldet wird. Wobei der Ausgang klar war und ich auch schon den Ausgang des Verfahrens beim BVerfG kenne. Wobei das nicht daran liegt, dass die Rechtslage für den Rundfunk spricht. Immerhin müssen die Richter erhebliche Klimmzüge machen, um viele Klippen herumeiern und Wörter/Sachverhalte neu definieren, um das gewünschten Ergebnis zu erhalten.
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March 20, 2016, 02:23:09 PM
 #116

Hier wird sich nie etwas ändern, selbst wenn die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gehen, wird dieses wie IMMER die Klage ablehnen.

Einzig eine politische Kampagne, deren Ziel eine Alternative zur derzeitigen Abgabe darstellt, hat Chancen. Ich finde den Ansatz im letzten Absatz interessant, eine Steuer, statt einer Abgabe, da diese gerechter ist für Menschen mit geringerem Einkommen ist, die bisher den gleichen Satz zahlen müssen, wie Menschen mit höherem Einkommen. Die anteilige monatliche Belastung ist für Geringverdiener somit ungleich höher.

Allerdings wäre dies auch nur ein Kompormiss, denn generell lehne ich die Gebühr, zumindest in der derzeitigen Höhe ab. Wie wohl die meisten.
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March 21, 2016, 07:39:06 AM
 #117

Aber so wie ich unser schönes Land kenne wird es darauf hinaus laufen, dass die Gerichte es nicht einmal tolerieren sondern die GEZ sogar dabei unterstützen und in Zukunft komplett ein Riegel den Barzahlern vorgeschoben wird.

Dann wird es schwierig. Solange die Menschen aus Bequemlichkeit, Angst oder was auch immer jeglichen Gesetzverstoss tolerieren, wird sich da nichts ändern. Im Gegenteil, jeder Vorfall gibt ja eine positive Rückmeldung, dass man sich als angehöriger der Herrscherkaste über jedes Gesetz problemlos hinwegsetzen kann.

Kanzleramt, Verfassungsschutz und BND haben ja in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls Beispiele dafür geliefert, dass die Gesetze für sie völlig irrelevant sind und nicht gelten. Das ganze entwickelt sich langsam aber sicher zu einem Selbstläufer.


Die stehn alle unter der Fuchtel der Amerikaner.
Zitat von obama: "Von einem "no Spy" Abkommen war nie die Rede"

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March 21, 2016, 09:32:50 AM
 #118

Ich finde den Ansatz im letzten Absatz interessant, eine Steuer, statt einer Abgabe, da diese gerechter ist für Menschen mit geringerem Einkommen ist, die bisher den gleichen Satz zahlen müssen, wie Menschen mit höherem Einkommen.

Der Ansatz Steuer ist bei der derzeitigen Konstruktion die einzige Möglichkeit für den Rundfunk, tatsächlich Geld zu bekommen. So wie der Rundfunk"beitrag" gerade umgesetzt wurde ist es eine Allgemeinlast, die gar nicht als Beitrag erhoben werden darf. Eine Vorzugslast benötigt eine eindeutige Definition der Leistung. Wer eine echte Vorzugslast sehen möchte, der sollte sich den Müllgebührenbescheid ansehen. Wer sich danach den Rundfunk"gebühren"bescheid anschaut, dem sollte der Unterschied (nämlich die fehlende einklagbare definierte Leistung beim Rundfunk) selbst als Laie unmittelbar ins Auge fallen.

Allerdings möchte der Rundfunk keine Steuer haben, da er sich sonst mit allen anderen Haushalten in der politischen Diskussion ums Budget befindet. So kann er mit der eigenen Kommsision die Beiträge festlegen und damit für ein grenzenloses Wachstum der Einnahmen sorgen. Durch die fehlende Leistungsdefinition kann man ihn daran auch gar nicht hindern.

Rechtmässig ist das ganze Konstrukt selbstversändlich nicht, aber solange die Gerichte mitspielen und feststehende Begriffe der deutschen Sprache neu efinieren um den Vorgängen einen legalen Anstrich zu verpassen (Stichwort "neuartige" Rundfunkemfänger, Einordnung einer Datenverabeitungsanlage als geheim und autonom arbeitender Beamter), wird nichts diese Machenschaften erschüttern können.
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April 04, 2016, 02:41:43 PM
 #119

nur wer richtig Eiern in der Hose hat, geht so weit  Cheesy


Sieglinde Baumert weigert sich seit 2013, für ARD und ZDF die Rundfunkgebühren zu zahlen – wie viele. Nun erfährt sie Bewunderung. Denn sie ist die Erste, die dafür ins Gefängnis gegangen ist.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153966392/Die-erzwungenen-Einnahmen-werden-dann-rausgeschmissen.html


wobei das mit den Eiern.....  Lips sealed  Tongue

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April 04, 2016, 02:46:11 PM
 #120

ai du warst schneller... wollte es auch gerade posten. Warum ist sie denn im Gefängnis? Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.
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April 04, 2016, 04:29:23 PM
Last edit: April 04, 2016, 04:45:26 PM by mezzomix
 #121

Steht doch im Artikel:
Quote
Eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung hatte sie nicht unterzeichnet:

Im übrigen halte ich das für journalistischen Schwachsinn. Der Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson und hat als solche gar nichts zu melden. Vermutlich ist ein entsprechender (Amts?)richter gemeint.

Nebenbei kann man sowas nur machen, wenn man absolut nichts mehr zu verlieren hat. Alles was den Behörden bekannt ist (KFZ, Grundstücke, Immobilien) ist nämlich danach weg (enteignet). Die Frage ist dann, ob man in so einem Fall nicht lieber zu Acetylen und Sauerstoff greift und noch ein paar Mitläufer mitnimmt.

Nachtrag: Der erste Verlust ist schon da.
Quote
Nach der Verhaftung am Arbeitsplatz erhielt sie die Kündigung.

Je nachdem, wird sie nun (ungelernt) auch keinen Arbeitsplatz mehr bekommen. D.h. wegen einer rechtswidrigen Forderung, die nur durch Umdefinition der deutschen Sprache einen Anschein der Rechtmässigkeit bekommen kann, übt der Staat körperliche Gewalt aus.
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April 04, 2016, 04:46:31 PM
Last edit: April 04, 2016, 05:34:28 PM by Bytekiller
 #122

Steht doch im Artikel:
Quote
Eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung hatte sie nicht unterzeichnet:

Im übrigen halte ich das für journalistischen Schwachsinn. Der Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson und hat als solche gar nichts zu melden. Vermutlich ist ein entsprechender (Amts?)richter gemeint.

Nebenbei kann man sowas nur machen, wenn man absolut nichts mehr zu verlieren hat. Alles was den Behörden bekannt ist (KFZ, Grundstücke, Immobilien) ist nämlich danach weg (enteignet). Die Frage ist dann, ob man in so einem Fall nicht lieber zu Acetylen und Sauerstoff greift und noch ein paar Mitläufer mitnimmt.


Auch wenn er eine Privatperson ist das ist dem doch egal. Der zieht sein ding mit hilfe der Polizei durch und Du ziehst den kürzeren.
Der Polizei ist es auch egal die werden gut bezahlt.

mal versuchen das Schreiben des GV zurückzuweisen:

•   Formmangels § 125 und 126 BGB
•   Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen, hier Zivilprozessordnung (ZPO)
•   Amtsanmaßung § 132 und 132a StGB
•   Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
•   Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
•   Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
•   Diebstahl § 242 StGB
•   Betrug § 263 StGB
•   Nötigung § 240 und 241 StGB
•   Erpressung § 253 StGB
•   Hochverrat gegen Bund oder ein Land §§ 81 und 82 StGB
•   Anwendung aufgehobener Gesetze (Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung)
•   Anwendung eines verbotenen nationalsozialistischen Gesetzes (Justizbeitreibungsverordnung vom 11.03.1937)
•   Verstoß (Kriegsverbrechen nach Artikel 46 und 47) gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Hager Landkriegsordnung (HLKO)  

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April 04, 2016, 07:14:43 PM
 #123

nur wer richtig Eiern in der Hose hat, geht so weit  Cheesy


Sieglinde Baumert weigert sich seit 2013, für ARD und ZDF die Rundfunkgebühren zu zahlen – wie viele. Nun erfährt sie Bewunderung. Denn sie ist die Erste, die dafür ins Gefängnis gegangen ist.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153966392/Die-erzwungenen-Einnahmen-werden-dann-rausgeschmissen.html


wobei das mit den Eiern.....  Lips sealed  Tongue

Gerade auf gulli gesehen. Mir fehlen einfach die Worte.
Chefin
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April 05, 2016, 05:22:36 AM
Last edit: April 05, 2016, 05:52:01 AM by Chefin
 #124

Bevor man da in den Bau geht wird das mindestens 4 mal Angekündigt.

Zuerst im Mahnverfahren. Dort kann man sich gegen die Forderung verteidigen und ein Richter entscheidet. Dann erfolgt die Belehrung das man das Geld nun zahlen muss ansonsten...(hier dann die Auflistung aller Konsequenzen, ist Pflichtsprüchlein des Richters).

Dann geht der Gläubiger (die Gebührenzentrale) zum GV und der kommt und fragt nach Vermögen. Dabei muss man ein Schriftstück unterzeichnen, macht man das nicht, wird der Gerichtsvollzieher die Verweigerung vermerken, es gilt aber trotzdem als gesehen von seiten des Schuldners. Gerichtsvollzieher sind nicht wirklich Privatpersonen, da sie gesetzlich vereidigt sind. Auch wenn es keine Beamten sind, haben sie eine Sonderstellung und werden per Gericht in einem Bezirk gestellt. Sie unterstehen direkt der Justiz und haben einige Sonderrechte. zB können sie die Polizei anfordern ohne dazu erst einen Richter um Erlaubniss fragen zu müssen. Hier wird jedenfalls ein weiteres Mal auf EV und mögliche Konsequenzen hingewiesen.

Dann kommt das Schriftstück das einen auffordert einen Termin wahrzunehmen zur Abgabe der EV. Hier wird nun ganz zu oberst und Fett auf die mögliche Konsequenz hingewiesen, das ein Nichterscheinen zur Zwangsvorführung führt und bei Nichtabgabe eine Erzwingungshaft erfolgt.

Geht man dort nicht freiwillig hin, erscheint die Polizei mit Haftbefehl von einem Richter (hier kommt dann auch die Justiz in form eines Richters wieder ins Spiel) der die Vorführung veranlasst. Die Polizei geleitet nun den Schuldner zum Gerichtsvollzieher. Dieser fordert zur Abgabe der EV auf und belehrt hier wieder das Erzwingungshaft erfolgen kann.

Und erst wenn man auch hier die Abgabe verweigert erfolgt Erzwingungshaft.

Also da hat man seit dem Mahnbescheid (dem ja einige Schriftwechsel vorweg gehen bevor es überhaupt zum Mahnbescheid kommt) mindestens 4 x die Androhung gelesen bzw gesagt bekommen. Und wenn man dann in Erzwingungshaft geht ist man selbst schuld. die EV nicht abgeben heist ja es wäre Geld da es zu zahlen. Den wenn kein Geld da ist, könnte man das ja sagen und mittels EV bestätigen und man hätte ruhe.

Man könnte es auch unter Vorbehalt zahlen, was einem die Möglichkeit gibt es zurück zu holen. Es sei den ARD und ZDF gehen Pleite (der ist gut...gelle). So oder so, hier will jemand alle Gesetze ignorieren. Das geht halt nicht. Und Mitleid muss ich da keines haben. Hier geht jemand bewusst und gewollt in den Knast um populismus auszuüben. Was damit bezweckt werden soll ist mir schleierhaft. Den ausser ein paar unwissenden wird hier keiner diese Tussi bewundern. Sie hat sich bewusst in diese Situation gebracht, sie hätte das jederzeit anders machen können. Es wird ihr auch sicher nicht um die 17 Euro gehen sondern will mit dem Kopf durch die Wand.

edit: Nachtrag aus berufenen Munde

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/04/04/knast-statt-gez/

PS: in 6 Monaten hat sie die Erzwingungshaft hinter sich. Dann ist 18 Monate ruhe, da nur alle 2 Jahre eine EV beantragt werden kann. Und dann geht das Spiel von vorne los. Und das ohne das sie sich überhaupt mal Anwalt nimmt und dagegen vorgeht. So funktioniert das eben nicht.
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April 05, 2016, 05:56:59 AM
 #125

Dass soviel Schriftverkehr vorgegangen ist wage ich nicht eine Sekunde zu bezweifeln. Mich stört nach wie vor wie weit es gehen kann, wenn man aus Prinzip nicht für etwas zahlen will das... für GEZ halt. Ich denke es wurde genug erläutert warum das vielen, und auch mir, ein Dorn im Auge ist. Ich bewundere sie nicht, warum auch?! Es steigt lediglich die Abneigung gegen die GEZ. Selbst bei Mahngebühren verspüre ich nicht annähernd den gleichen Frust wie bei der Zahlung des Haushaltsbeitrags. E ist einfach scheiße. Man kann es drehen und wenden wie man will.

Nachtrag:
Selbst wenn sie sich einen Anwalt nehmen sollte. Was soll das bringen? Ich hab das Gefühl die GEZ steht über dem Gesetz bzw. das Gesetz wurde angepasst dass es nicht den Anschein hat sie stünden über dem Gesetz.
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April 05, 2016, 06:50:26 AM
Last edit: April 05, 2016, 07:06:13 AM by mezzomix
 #126

Erstens mal kostet ein Gerichtsverfahren 105,- EUR. Das Gericht nutzt übrigens jede Gelegenheit, sich auf der Seite des Rundfunks zu positionieren. Das Gericht hat mir nun schon zweimal nahegelegt, die Klage zurückzuziehen, da ich sowieso verlieren werde. Als Begründung haben sie Entscheidungen anderer Gerichte aufgeführt, die mit meiner Klagebegründung nichts zu tun haben.

Ich werde natürlich auf einer Entscheidung des Gerichts bestehen, auch wenn das Gericht jetzt schon weiss, dass ich unabhängig von der Begründung verlieren werde. Sollte jeder mal mitmachen, um zu lernen, dass die Sache nichts mehr mit Recht zu tun hat sondern ausschliesslich mit Macht.

Insofern handelt Frau Baumert absolut richtig und kann die Sache nun auch konsequent durchziehen, denn nun hat sie wirklich nichts mehr zu verlieren. Den Arbeitsplatz hat sie schon verloren (genauer, die Staatsgewalt hat ihr den Arbeitsplatz genommen) und jetzt scheint der Staat ihr nur noch das Leben nehmen zu können.
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April 05, 2016, 06:56:44 AM
 #127

Ich werde natürlich auf einer Entscheidung des Gerichts bestehen, auch wenn das Gericht jetzt schon weiss, dass ich unabhängig von der Begründung verlieren werde. Sollte jeder mal mitmachen, um zu lernen, dass die Sache nichts mehr mit Recht zu tun hat sondern ausschliesslich mit Macht.

Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.
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April 05, 2016, 07:26:22 AM
 #128

es müsten einfach viel mehr soweit gehn, das blöde ist nur die Kündigung.
überfüllung der Gefängnisse

Ist die EV nicht eine Aussage gegen sich selbst?

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
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April 05, 2016, 07:39:17 AM
 #129

Ist die EV nicht eine Aussage gegen sich selbst?

Doch, letztendlich ist sie das.
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April 05, 2016, 07:40:24 AM
 #130

Ist die EV nicht eine Aussage gegen sich selbst?

Doch, letztendlich ist sie das.


War da nicht irgendetwas mit "man muss nicht gegen sich selbst aussagen"?

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April 05, 2016, 07:57:10 AM
 #131

Ist die EV nicht eine Aussage gegen sich selbst?
Doch, letztendlich ist sie das.
War da nicht irgendetwas mit "man muss nicht gegen sich selbst aussagen"?

In diesem Fall (ZPO) eben doch. Wobei die ZPO ebenfalls auf wackligen Beinen steht. Interessiert die Nutzniesser aber genausowenig - was nicht passt wird passend gemacht. Dafür kann der Jurist auch Worte umdefinieren, sodass aus Unrecht problemlos Recht wird und umgekehrt. Das beste wäre, man würde entsprechend §146 GG dem ganzen Spuk ein Ende bereiten. Allerdings geht das nur mit massivem Kriegswaffeneinsatz, da sich die selbsternannte Elite sicherlich nicht freiwillig die Butter vom Brot nehmen lässt.
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April 05, 2016, 08:15:10 AM
 #132

Ist die EV nicht eine Aussage gegen sich selbst?
Doch, letztendlich ist sie das.
War da nicht irgendetwas mit "man muss nicht gegen sich selbst aussagen"?

In diesem Fall (ZPO) eben doch. Wobei die ZPO ebenfalls auf wackligen Beinen steht. Interessiert die Nutzniesser aber genausowenig - was nicht passt wird passend gemacht. Dafür kann der Jurist auch Worte umdefinieren, sodass aus Unrecht problemlos Recht wird und umgekehrt. Das beste wäre, man würde entsprechend §146 GG dem ganzen Spuk ein Ende bereiten. Allerdings geht das nur mit massivem Kriegswaffeneinsatz, da sich die selbsternannte Elite sicherlich nicht freiwillig die Butter vom Brot nehmen lässt.


Vor dem Gesetzt sind alle gleich nach dem Gesetzt nicht mehr.

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April 05, 2016, 08:50:16 AM
 #133

Etwas OT: Wer sich schon mal gewundert hat, wie man auf die Idee kommen kann, ein Urteil durch juristische Laien erstellen zu lassen (USA), der findet hier den Grund. Einem Laien wird man kaum klarmachen können, warum die Worte seiner Muttersprache plötzlich nicht mehr die übliche, und für jeden Normalbürger verständliche, Bedeutung haben, sondern vor Gericht plötzlich zu einer vollständig anderen, gegensätzlichen Aussage führen.

Die Folgen einer Laien-Jury sind zwar auch nicht immer positiv, vor allem ist Manipulation ein grosses Thema. Allerdings könnte so ein Ansatz den völligen Amoklauf der vereinigten Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative), wie wir ihn hier sehen, verhindern.
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April 05, 2016, 09:09:36 AM
 #134

Schade, dass die Nazis mezzomix, Bytekiller und LiteCoinGuy nicht auch in den Knast müssen.  Cry
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April 05, 2016, 09:14:00 AM
 #135

Schade, dass die Nazis mezzomix, Bytekiller und LiteCoinGuy nicht auch in den Knast müssen.  Cry

Es gibt fast keine Nazis mehr! Die wo es noch gibt sind irgendwo im Altersheim!

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April 05, 2016, 09:36:52 AM
 #136

Schade, dass die Nazis mezzomix, Bytekiller und LiteCoinGuy nicht auch in den Knast müssen.  Cry

Es gibt fast keine Nazis mehr! Die wo es noch gibt sind irgendwo im Altersheim!

Wenn's um deinen eigenen Arsch geht fängste doch ganz schnell an zu differenzieren was die genaue Wortwahl angeht. Interessant.
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April 05, 2016, 09:51:08 AM
 #137

Schade, dass die Nazis mezzomix, Bytekiller und LiteCoinGuy nicht auch in den Knast müssen.  Cry

Es gibt fast keine Nazis mehr! Die wo es noch gibt sind irgendwo im Altersheim!

Wenn's um deinen eigenen Arsch geht fängste doch ganz schnell an zu differenzieren was die genaue Wortwahl angeht. Interessant.


Sind wird nicht alle ein bisschen links, rechts, mitte, rot, grün, lila?

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April 05, 2016, 11:33:13 AM
 #138

Ich habe noch die folgenden Interessanten Teile in den aktuellen Berichten gefunden:

Womit Baumert den Beitragsservice noch ärgern dürfte: Die Kosten für ihren Aufenthalt im Gefängnis müssen vom Gläubiger, also im Zweifel vom Beitragsservice selbst (und damit von den anderen Gebührenzahlern), vorgestreckt werden.

Sollte das tatsächlich den Tatsachen entsprechen ist das interessant. Ich überlege gerade ob ich nicht mein Vermögen beiseite schaffe und auch mal ein halbes Jahr dem Rundfunk auf der Tasche liege, falls in meiner Branche die totale Auftragsflaute einkehren sollte. Ein halbes Jahr lang Bücher Ruhe zum Bücher lesen klingt nicht schlecht. Meine Kunden interessieren sich glücklicherweise nicht dafür, was ich die letzten Monate genau gemacht habe, d.h. ich verbaue mir dadurch keine Chancen auf zukünftige Aufträge. Und der Rundfunk verliert > 20k EUR - eine geniale Art dieses Gangstersyndikat zu bekämpfen.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erwägt, ab 2021 die Rundfunkbeiträge auf über 19 Euro zu erhöhen. Das bestätigte ein Kommissionsmitglied dieser Zeitung.

Die können den Hals wirklich nicht voll genug bekommen. Nunja, zumindest ist der zukünftige Weg damit klar dokumentiert. Der hohe Juristenanteil in den Vorständen des ÖR Rundfunk wird schon dafür sorgen, dass die Einnahmen nur so sprudeln.
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April 05, 2016, 11:49:26 AM
Last edit: April 05, 2016, 12:18:16 PM by Bytekiller
 #139

Ich habe noch die folgenden Interessanten Teile in den aktuellen Berichten gefunden:

Womit Baumert den Beitragsservice noch ärgern dürfte: Die Kosten für ihren Aufenthalt im Gefängnis müssen vom Gläubiger, also im Zweifel vom Beitragsservice selbst (und damit von den anderen Gebührenzahlern), vorgestreckt werden.

Sollte das tatsächlich den Tatsachen entsprechen ist das interessant. Ich überlege gerade ob ich nicht mein Vermögen beiseite schaffe und auch mal ein halbes Jahr dem Rundfunk auf der Tasche liege, falls in meiner Branche die totale Auftragsflaute einkehren sollte. Ein halbes Jahr lang Bücher Ruhe zum Bücher lesen klingt nicht schlecht. Meine Kunden interessieren sich glücklicherweise nicht dafür, was ich die letzten Monate genau gemacht habe, d.h. ich verbaue mir dadurch keine Chancen auf zukünftige Aufträge. Und der Rundfunk verliert > 20k EUR - eine geniale Art dieses Gangstersyndikat zu bekämpfen.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten erwägt, ab 2021 die Rundfunkbeiträge auf über 19 Euro zu erhöhen. Das bestätigte ein Kommissionsmitglied dieser Zeitung.

Die können den Hals wirklich nicht voll genug bekommen. Nunja, zumindest ist der zukünftige Weg damit klar dokumentiert. Der hohe Juristenanteil in den Vorständen des ÖR Rundfunk wird schon dafür sorgen, dass die Einnahmen nur so sprudeln.


Nach der Aussage von Beckenbauer "Jeder hat ein Recht auf Fussball" fühlt sich die GEZ-Mafia für den Fussball berufen. Damit dort Milionen Gehälter bezahlt werden können und sich auch jeder Spieler einen Ferrari leisten kann.

Große Fussballspiele gehören ins PayTV

PS:
die wurde nach 61 Tagen aus dem Gefängniss entlassen

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April 05, 2016, 12:18:04 PM
Last edit: April 05, 2016, 12:43:16 PM by mezzomix
 #140

Nochmal eine Neuigkeit:

Nachtrag vom 5. April 2016, 10:51 Uhr

Die Frau wurde am Montagabend um 18 Uhr aus der Haft entlassen, teilte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt Chemnitz Golem.de auf Anfrage mit. Zu den Gründen gibt es keine Angaben.

Wobei mich der Grund brennend interessieren würde, schliesslich spiele ich ja ebenfalls mit dem Gedanken mir in Zukunft irgendwann mal 6 Monate lang die Muse zum Bücher Lesen bezahlen zu lassen. Da ist es doof, wenn dann die Behörden die ganze Planung durcheinanderbringen.  Wink

Kann man eigentlich die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis verweigern, nachdem ein Richter auf Anforderung des Gläubigers 6 Monate Erzwingungshaft verhängt hat, solange man der EV Forderung nicht nachkommt?!

Nachtrag: Jetzt ist der Grund bekannt.

Nachtrag vom 5. April 2016, 14:30 Uhr

"Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob", erklärte Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen der Welt. Burschel erklärte: "Der MDR kann nun 30 Jahre lang versuchen, sein Geld anderweitig einzutreiben."

Schweinerei, nicht mal mehr auf den ÖR Rundfunk kann man sich verlassen. Kaum berichtet die (tatsächlich) freie Presse, dann knickt das Gangstersyndikat ein und zieht den Schwanz ein.
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April 05, 2016, 01:04:11 PM
 #141

Nochmal eine Neuigkeit:

Nachtrag vom 5. April 2016, 10:51 Uhr

Die Frau wurde am Montagabend um 18 Uhr aus der Haft entlassen, teilte ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt Chemnitz Golem.de auf Anfrage mit. Zu den Gründen gibt es keine Angaben.

Wobei mich der Grund brennend interessieren würde, schliesslich spiele ich ja ebenfalls mit dem Gedanken mir in Zukunft irgendwann mal 6 Monate lang die Muse zum Bücher Lesen bezahlen zu lassen. Da ist es doof, wenn dann die Behörden die ganze Planung durcheinanderbringen.  Wink

Kann man eigentlich die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis verweigern, nachdem ein Richter auf Anforderung des Gläubigers 6 Monate Erzwingungshaft verhängt hat, solange man der EV Forderung nicht nachkommt?!

Nachtrag: Jetzt ist der Grund bekannt.

Nachtrag vom 5. April 2016, 14:30 Uhr

"Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob", erklärte Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen der Welt. Burschel erklärte: "Der MDR kann nun 30 Jahre lang versuchen, sein Geld anderweitig einzutreiben."

Schweinerei, nicht mal mehr auf den ÖR Rundfunk kann man sich verlassen. Kaum berichtet die (tatsächlich) freie Presse, dann knickt das Gangstersyndikat ein und zieht den Schwanz ein.

zu den gründen für den Rückzug gabs leider keine Angaben.

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April 05, 2016, 02:00:48 PM
 #142

Nein. Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass der plötzliche Sinneswandel nach 2 Monaten Haft an der Berichterstattung liegt. Lichtscheues Gesindel scheut numal das Licht.
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April 05, 2016, 02:01:27 PM
 #143

naja...die Gründe sind offensichtlich. 190 Euro lohnen nicht sich einem derartigen Presserummel auszusetzen.

Was bleibt? Die Frau muss ein P-Konto machen. Dafür wird die Bank sorgen, der wohl kaum verborgen geblieben ist, das da vor geht. Und die natürlich Schufaeinsicht hat und dort den GEZ-Eintrag findet.

Was genau ist diese EV eigentlich bzw was hat der Gläubiger davon? Er bekommt Daten zum Arbeitgeber und zum Konto, so das er die Pfändungen passend einreichen kann. Oder er bekommt Infos ob pfändbare Besitztümer da sind und welche bzw wie man rankommt. Da sie das nicht abgegeben hat, ist es schwerer die Daten zu bekommen. Aber bei Leibe nicht unmöglich.

Wobei der Gerichtsvollzieher alles was er in Erfahrung bringt auch weiter geben darf. Und wer schonmal im Knast war, weis das man dort ohne Geld aufgeschmisen ist. Aber dort gibts keine Bankautomaten, wo man mal eben Geld ziehen kann oder Onlinebanking machen. Des weiteren kommt hier der Vermieter ins Spiel. Das Gericht muss den zb informieren, wenn durch den Knast seine Miete in Gefahr ist. Und schon kommt der Gerichtsvollzieher an Kontodaten, die wird der Vermieter doch gerne rausrücken.

Möglicherweise läuft jetzt die Pfändung auf dem Konto auf, möglicherweise verliert sie ihre Hartz4 durch den Knast usw. Der BAll ist ins Rollen gekommen und den hält nun keiner mehr auf. Und ja...zahlen muss das alles erstmal der Gläubiger. Der es aber vom Schuldner wiederholen kann. Aus 190 Euro sind nun vermutlich 1000 geworden. Zahlen unter Vorbehalt ist ebenfalls keine Anerkennung der Rechtmässigkeit einer Forderung.

@Mezzo
Um 6 Monate in den Knast zu kommen wegen sowas, wirst du deinen Laden vorher schliessen müssen. Also ich geh mal davon aus, das du das eher ironisch gemeint hast, da die Konsequenzen nur tragbar sind, wenn nichts mehr zu holen ist.

Und was die Gerichtsurteile angeht: die folgen dem Gesetz. Diese ist überholt und nicht mehr Zeitgemäss und glaub mir, ich mache dieser Haushaltsabgabe das Leben auch schwer, für jeden Betrag lasse ich die mindestens ein Schriftstück aufsetzen. Und vierteljährlich erfolgt die Abfrage der über mich gespeicherten Daten. Wehe es kommt keine Antwort, auch wenn das nur die Antwort ist, das noch kein Jahr rum ist. 2x hat mein Anwalt schon geschrieben. Ja...kostet mich mehr als die 17 Euro. Aber ums Geld gehts mir nicht, sondern drum, das denen die Arbeit zu viel wird. Je mehr Arbeit die mit dem Geldeintreiben haben, desdo weniger bleibt den Sendern und das Geld geht auch noch für Arbeitsplätze drauf, die damit geschaffen werden. Den seien wir doch mal ehrlich. Die Leute die dort arbeiten machen halt auch nur ihren job. Und je mehr Beschwerden, desdo mehr Arbeitsplätze und desdo mehr Geld fliest wieder zurück in die Wirtschaft.

Und irgendwann wird dieses Gesetz auch gekippt werden. Aber bestimmt nicht in dem man sich über die Gesetze stellt. Sondern nur, wenn man sich dagegen stemmt.

In dem Sinn, macht ihnen das Leben schwer. Erfindet täglich neue Leute die dazu ziehen oder wegziehen und schreibt denen das. Mein Freund aus der USA ist zu mir gezogen, muss ich nun mehr bezahlen. Die wollen ein Formular ausgefüllt haben, füllt es nicht aus, sondern schreibt die Infos verschwubbelt in eine Email am besten als PDF Anhang. Macht ein Passwort davor, das ihr in die Mail reinschreibt, so von wegen Datenschutz und ihr habt ja keine Verschlüsselung. Je mehr Verwirrung, desdo mehr Zeit kostet es und sie muss nun auch erst nachfragen, ob man die PDF öffnen darf. Aber PDFs sind ja Standard geworden inzwischen. Sollen sie also schön alles selbst raussuchen und zusammen stellen für ihre Masken. Kündigt auch öfters mal, wartet auf das nötige Formular, schwubbelt die Antworten wieder in ein PDF und cancelt die Abmeldung 20 Minuten später, weil ihr nun doch bleibt. Nichts illegales, legal und lustig und viel Arbeit für die. Schliesslich ist an und abmelden kostenlos. Fragt was ihr machen müsst wenn sich der Name ändert durch Heirat. Und sobald die dann etwas offizielles sehen wollen, fragt ob zb statt der Heiratsurkunde auch eine Zeitungsanzeige gilt. Wenn dann das Nein kommt, fragt ob die Hochzeitskarte möglich ist, da du nicht weist wie du die Urkunde kopieren sollst mangels Möglichkeiten. Und wenn dann genug Schriftstücke geflogen sind, cancel die Hochzeit.

Habt ihr den alle keine Phantasie? Gegen Windmühlen kämpfen schafft keiner, aber Sand ins Getriebe ist einfach. Nach 3 Jahren fängt es allerdings an das sie dir nichts mehr glauben. Zum Glück habe ich nun eine neue Sachbearbeiterin, die weis wohl nichts von mir, ich zieh gerade wieder alle Register neu. So funktioniert ziviler Ungehorsam und nicht indem man sich in den Knast setzt.
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April 05, 2016, 02:14:25 PM
Last edit: April 05, 2016, 03:27:41 PM by mezzomix
 #144

@Mezzo
Um 6 Monate in den Knast zu kommen wegen sowas, wirst du deinen Laden vorher schliessen müssen. Also ich geh mal davon aus, das du das eher ironisch gemeint hast, da die Konsequenzen nur tragbar sind, wenn nichts mehr zu holen ist.

Vor allem muss ich meinen Grundbesitz und meine deutschen Konten loswerden. Deshalb greife ich, wie Du auch zu anderen Mitteln. Gerade z.B. die Verwaltungsgerichtsklage, gefolgt von der Barzahlung, da ich bei meinem aktuellen Auftrag sowieso bei der zuständigen Rundfunkanstalt vorbeikomme.

Und was die Gerichtsurteile angeht: die folgen dem Gesetz. Diese ist überholt und nicht mehr Zeitgemäss und glaub mir, ich mache dieser Haushaltsabgabe das Leben auch schwer, für jeden Betrag lasse ich die mindestens ein Schriftstück aufsetzen. Und vierteljährlich erfolgt die Abfrage der über mich gespeicherten Daten. Wehe es kommt keine Antwort, auch wenn das nur die Antwort ist, das noch kein Jahr rum ist. 2x hat mein Anwalt schon geschrieben. Ja...kostet mich mehr als die 17 Euro. Aber ums Geld gehts mir nicht, sondern drum, das denen die Arbeit zu viel wird. Je mehr Arbeit die mit dem Geldeintreiben haben, desdo weniger bleibt den Sendern und das Geld geht auch noch für Arbeitsplätze drauf, die damit geschaffen werden.

Freut mich zu hören, dass es auch noch andere gibt, die dem Laden Sand ins Getriebe streuen. Richtig, es bringt direkt nichts, ist aber auf Dauer unbequem, vor allem wenn die sich mit individuellen Sturköpfen auseinandersetzen müssen. Alles was nicht automatisierbar ist, ist lästig und benötigt echte Arbeit.

Und irgendwann wird dieses Gesetz auch gekippt werden. Aber bestimmt nicht in dem man sich über die Gesetze stellt. Sondern nur, wenn man sich dagegen stemmt.

Die Dame hat geleistet (bzw. leistet) auf ihre Art zivilen Widerstand. Ich respektiere das und masse mir nicht an ein Urteil darüber zu fällen ob das nun für/mit/gegen das Gesetz ist. Letztendlich kann es als Art 20 Abs 4 GG  sehen. Ob man dafür erst mal den kompletten Rechtsweg bestreiten (und vor allem bezahlen!) muss, ist auch nur eine Auslegung eines Gerichts, welches offensichtlich nicht unparteiisch ist. Da die Gerichte sowieso, unabhängig vom Inhalt der Klage, bei der Einreichung schon wissen, dass man gegen den Rundfunk verliert (siehe mein Beitrag weiter oben), kann man den Instanzweg sehr wohl als beschritten betrachen und zum Widerstand übergehen.

In dem Sinn, macht ihnen das Leben schwer.

Kann ich nur unterschreiben. Und danke für die Tips. Wenn jeder auf seine Art Widerstand leistet, schafft das den maximalen Aufwand und ist auf Dauer extrem unbequem.
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April 05, 2016, 02:40:17 PM
 #145

@Mezzo
Um 6 Monate in den Knast zu kommen wegen sowas, wirst du deinen Laden vorher schliessen müssen. Also ich geh mal davon aus, das du das eher ironisch gemeint hast, da die Konsequenzen nur tragbar sind, wenn nichts mehr zu holen ist.

Vor allem muss ich meinen Grundbesitz und meine deutschen Konten loswerden. Deshalb greife ich, wie Du auch zu anderen Mitteln. Gerade z.B. die Verwaltungsgerichtsklage, gefolgt von der Barzahlung, da ich bei meinem aktuellen Auftrag sowieso bei der zuständigen Rundfunkanstalt vorbeikomme.

Und was die Gerichtsurteile angeht: die folgen dem Gesetz. Diese ist überholt und nicht mehr Zeitgemäss und glaub mir, ich mache dieser Haushaltsabgabe das Leben auch schwer, für jeden Betrag lasse ich die mindestens ein Schriftstück aufsetzen. Und vierteljährlich erfolgt die Abfrage der über mich gespeicherten Daten. Wehe es kommt keine Antwort, auch wenn das nur die Antwort ist, das noch kein Jahr rum ist. 2x hat mein Anwalt schon geschrieben. Ja...kostet mich mehr als die 17 Euro. Aber ums Geld gehts mir nicht, sondern drum, das denen die Arbeit zu viel wird. Je mehr Arbeit die mit dem Geldeintreiben haben, desdo weniger bleibt den Sendern und das Geld geht auch noch für Arbeitsplätze drauf, die damit geschaffen werden.

Freut mich zu hören, dass es auch noch andere gibt, die dem Laden Sand ins Getriebe streuen. Richtig, es bringt direkt nichts, ist aber auf Dauer unbequem, vor allem wenn die sich mit individuellen Sturköpfen auseinandersetzen müssen. Alles was nicht automatisierbar ist, ist lästig und benötigt echte Arbeit.

Und irgendwann wird dieses Gesetz auch gekippt werden. Aber bestimmt nicht in dem man sich über die Gesetze stellt. Sondern nur, wenn man sich dagegen stemmt.

Die Dame hat geleistet (bzw. leistet) auf ihre Art zivilen Widerstand. Ich respektiere das und masse mir nicht an ein Urteil darüber zu fällen ob das nun für/mit/gegen das Gesetz ist. Letztendlich kann es als Art 20 Abs 4 GG  sehen. Ob man dafür erst mal den kompletten Rechtsweg bestreiten (und vor allem bezahlen!) muss, ist auch nur eine Auslegung eines Gerichts, welches offensichtlich nicht unparteiisch ist.

In dem Sinn, macht ihnen das Leben schwer.

Kann ich nur unterschreiben. Und danke für die Tips. Wenn jeder auf seine Art Widerstand leistet, schafft das den maximalen Aufwand und ist auf Dauer extrem unbequem.


kann man das auch in 1 ct stücke zahlen?
Ein normaler händler kann sowas ja verweigern. Gilt das auch für öffentlich rechtliche?

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April 05, 2016, 03:18:12 PM
 #146

kann man das auch in 1 ct stücke zahlen?

Erst mal müssen sie überhaupt Dein Bargeld annehmen. Anscheinend verweigern manche ÖR Rundfunkanstalten die Annahme generell. Falls sie das Bargeld doch annehmen sollten, verstossen sie vermutlich als nächstes gegen ihre eigene Satzung, worauf Du das Geld zurückfordern solltest. Nehmen sie Dein Geld nicht an, befinden sie sich im Annahmeverzug. Sollten sie das Geld dann trotz Annahmeverzug eintreiben wollen, epmfehle ich (nach Norbert Häring) den Betrag in Bar bei Deinem lokalen Amtsgericht schuldbefreiend zu hinterlegen. Die Auslösung des Betrags kostet die Gaunerband dann ordentlich Geld.

Ein normaler händler kann sowas ja verweigern. Gilt das auch für öffentlich rechtliche?

Bezahlen in 1ct Stücken dürfte bei öffentlichen Stellen genausowenig rechtmässig sein, wie bei sonstigen Gläubigern auch. §3 Abs 1 MünzG sieht keine Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gläubigern vor.

Quote
Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

Exakt 50 Münzen (notfalls den Rest in 5 EUR Scheinen) sollten aber OK sein, falls sie Barzahlung überhaupt aktzeptieren.  Grin
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April 05, 2016, 04:23:04 PM
 #147



Quote
Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen
Aber normale Münzen sind keine Gedenkmünzen...

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 #148

Quote
Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen
Aber normale Münzen sind keine Gedenkmünzen...

Ist wie alles, was von Juristen verbrochen wird schwamming und interpretierbar. 50 EUR Münzen und 0 Gedenkmünzen könnten auch abgedeckt sein.

Daneben gibt es noch den Teil IV Artikel 11 EG Verordnung 974/98 der hier eine eindeutige Aussage trifft.
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April 06, 2016, 02:20:42 PM
 #149

Bei diesen Münzmengen gibt es schon etliche Urteile, die im allgemeinen darauf hin zielen, was du normalerweise noch im Geldbeutel unterbringst. Darauf lässt der Richter dann ein bischen Zuschlag zu um nicht kleinlich zu wirken und das ist dann die Obergrenze an Münzen die man zum Bezahlen größerer Summen benutzen darf.

Wo sich dann die einzelnen Richter ihre Stückzahlen setzen kommt immer auch etwas auf den Einzelfall an und die äusseren Umstände. In meiner Jugend habe ich zb öfters auf Kirmes im Bierzelt gejobbed und da hat man diese großen Bedienungsgeldbeutel. Da passt locker 100 Geldstücke rein, vieleicht sogar 150, müsste man mal testen. Mehr wird aber keiner regulär rumschleppen.

Alles andere wäre dann eben Schikane und über diese Definition wird Schikane von noch vertretbarer Geldmenge abgegrenzt. Ich war ja da auch des öfteren in der Verlegenheit, wenn man am Ende abrechnet dem Wirt die Scheine und das Großgeld zu geben. Die ganzen 50er, 10er, Kupfergeld wollte der auch nicht. Die blieben mir also in meiner Bezahlung und da war es leicht möglich, das ich auch mal sehr sehr viele Münzen bei einem Kauf benutzt habe. Wollte die ja auch loswerden. Nur hier ist meine Motivation bzw der Grund eben das jobben im Bierzelt gewesen. Und nicht das Schikanieren.

Und genau das versuchen sie als Grenze irgendwie in Worte zu fassen.

Das ist daher auch ein sehr ausgenudelter Vorgang. Und beim Finanzamt sehen die das sehr sportlich. Ich durfte meine KFZ-Steuer in kleinen Münzen zahlen, musste sie aber selbst zählen, rollen (Papier wurde gestellt) und das wurde dann auf einer Rollenwaage nachgewogen. Die hatten sowas. Und ich 30 Minuten Arbeit bis ich die 10 Euro Mahngebühr losgeworden bin. Wer da am ende der moralische Verlierer war will ich jetzt mal nicht vertiefen. So kanns jedenfalls auch gehen. Also sind cent-stücke keine gute Idee. Unter Umständen lassen die dich dann auch nur diesen einen Monat zahlen und sagen dir: den nächsten Monat kommen sie bitte wieder. Bargeld nehmen wir nur Monatsweise an, sorry.  Deine 17,00 Euro jedesmal durch Anreisen zu bezahlen...bist du auch nicht der Gewinner. Wie gesagt...so könnte es auch ausgehen. Oder sie verweigern es grundsätzlich, weil keine Kasse und bitten dich das bei der Bank einzuzahlen, direkt auf ihr Konto. Auch auf diesem Weg können sie das managen. Die Bank als "Dienstleister" anzugeben und du musst dann klagen, das sowas nicht zulässig wäre...gewagt. Ich kenne da jedenfalls keine Urteile die verbieten die Bank als Kasse zu "missbrauchen".

Aber probiers einfach, mal schauen wie sie reagieren. Wäre sicher auch für andere Interessant, ob die Kasse haben und wie die das managen bzw wo man hier Lücken nutzen kann.
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April 06, 2016, 02:40:43 PM
Last edit: April 06, 2016, 02:58:18 PM by mezzomix
 #150

Unter Umständen lassen die dich dann auch nur diesen einen Monat zahlen und sagen dir: den nächsten Monat kommen sie bitte wieder. Bargeld nehmen wir nur Monatsweise an, sorry.

Bezogen auf den Rundfunk können sie das nicht machen. Die haben eine Forderung per Bescheid gestellt und dort ist ein Forderungsbetra aufgeführt. Wäre dann Annahmeverweigerung. Da bleibt mir dann nur noch die (für den Rundfunk teure) Option, das Geld schuldbefreiend bei (meinem lokalen) Amtsgericht zu hinterlegen.

Deine 17,00 Euro jedesmal durch Anreisen zu bezahlen...bist du auch nicht der Gewinner.

Wenn der Rundfunk 17,00 fordert und das Gericht letztendlich dem Rundfunk recht gibt, dann werde ich selbstverständlich anreisen, um die Forderung vorläufig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu begleichen.

Oder sie verweigern es grundsätzlich, weil keine Kasse und bitten dich das bei der Bank einzuzahlen, direkt auf ihr Konto. Auch auf diesem Weg können sie das managen. Die Bank als "Dienstleister" anzugeben und du musst dann klagen, das sowas nicht zulässig wäre...gewagt. Ich kenne da jedenfalls keine Urteile die verbieten die Bank als Kasse zu "missbrauchen".

Das ist möglich, wenn die Bank von der Behörde autorisiert wird, die Forderung anstelle der Behörde anzunehmen und mir die Begleichung der Forderung zu quittieren (Stempel und Unterschrift). Ausserdem muss mir die Bank oder der Rundfunk diese Autorisierung zur Prüfung vorlegen. Da ich mit einer Vollstreckung bedroht werde bestehe ich auf eine formale Legitimation und eine Urkunde als Quittung!

Einfach ein Konto angeben geht nicht, da die Bank meine Zahlung in diesem Fall zwar entgegennimmt, die schuldbefreiende Wirkung allerdings erst mit endgültigen Verfügungsgewalt des Rundfunk über die Summe wirksam wird. Die Bank wird mir die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung in diesem Fall auch nicht quittieren. Klar, da wäre die Bank auch schön blöd, da sie wiederum die Forderung kennen und prüfen müssen um die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung sicherzustellen. Ohne entsprechende Verträge mit dem Rundfunk quittiert mir eine Bank sowas niemals.
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April 07, 2016, 05:37:23 AM
Last edit: April 07, 2016, 06:39:09 AM by Chefin
 #151

Naja...es ging ja drum, das man mit Unmengen an Münzen zahlen will und die GEZ das ganz einfach so umdrehen kann, das du der gearschte bist. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sind groß. Zumal solche Firmen fast alle über mehrere Konten bei verschiedenen Unternehmen verfügen. Und ziemlich sicher entweder ein Sparkassen oder Postbankkonto haben. Und damit eine Filiale vor Ort zu der sie dich schicken können. Und ob du die Postbank mit einem Sack Geldstück beeindrucken kannst wage ich zu bezweifeln. Mein letzter Versuch diesbezüglich vor ca 10 Jahren hatte dazu geführt, das die Sparkasse einen Zählautomaten angeworfen hat und dafür 3 Euro wollte. Alternativ hätte ich mein Geld zurück nehmen können, was mich ja auch nicht weiter gebracht hätte. Also war ich derjenige, welcher sich geärgert hat. Im Boxkampf würde man sagen 3:12 gegen mich. Ein bischen habe ich auch gewonnen, aber nur ein ganz kleines bischen.

Die Forderung ist auch eine Monatsforderung, die lediglich in 3 Monatlichen Abrechnungen überwiesen wird. Den es kostet ja auch den "Kunden" Geld eine Überweisung zu tätigen, jedenfalls in manchen Fällen. Aber es bleibt natürlich eine Monatsforderung. Das steht auch schön auf der Rechnung. Und es wird auch immer schön der Monat aufgeführt.

Man tendiert ja gerne dazu, dann die eigene Interpretationso zurecht zu biegen, das sie bestens zur eigenen Ansicht passt. Aber so funktioniert das nunmal nicht. Im Zivilrecht (und darum gehts auch bei dieser geldforderung letztendlich wenn es vor gericht landet) stehen sich nicht Staat und Mensch gegenüber sondern 2 Menschen. Folglich wird jeder seine eigene Interpretation der Dinge haben. Und der Richter wird nun versuchen rauszufinden wie es die Mehrheit/Allgemeinheit sieht. Aufgrund der doch recht hohen Zahlungsbereitschaft dürfte die Mehrheit also eher NICHT deine Interpretation benutzen.

Du weist doch selbst, das Worte meistens Gummi sind die jeder sich so zurecht ziehen kann, wie es ihm passt. Und was du machst, musst du auch anderen zugestehen. Alles andere scheitert. Nur wenn man das so betrachtet, findet man die Lücken, die auch die Gegenseite nicht wegargumentieren kann.

Edit
Achja, die eigene Bank heranzuziehen ist wohl Blödsinn, da kannst auch gleich überweisen. Ebenfalls eine völlig unbeteiligte Bank vor Ort, die will dann Gebühren dafür.
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April 07, 2016, 06:47:29 AM
 #152

Die Forderung ist auch eine Monatsforderung, die lediglich in 3 Monatlichen Abrechnungen überwiesen wird. Den es kostet ja auch den "Kunden" Geld eine Überweisung zu tätigen, jedenfalls in manchen Fällen. Aber es bleibt natürlich eine Monatsforderung. Das steht auch schön auf der Rechnung. Und es wird auch immer schön der Monat aufgeführt.

Komischerweise steht im Vertrag (oder wars die Satzung), dass das Geld Quartalsweise in der Mitte des Monats zu zahlen ist. Hört sich für mich nach einer Quartalsforderung an. Wobei sich das selbst die Gerichte (LG Tübingen und BGH) nicht sicher sind, wie die entsprechende Stelle genau zu interpretieren ist. Wobei die exakte rechtliche Grundlage (laut BGH Urteil) sowieso egal ist, so wie es der Rundfunk praktisch umsetzt, ist es rechtmässig (laut BGH Urteil).

Man tendiert ja gerne dazu, dann die eigene Interpretationso zurecht zu biegen, das sie bestens zur eigenen Ansicht passt. Aber so funktioniert das nunmal nicht.

Doch, wenn man Schwonke heisst und Richterin ist, dann funktioniert es genau so (siehe BGH Urteil). Wobei Frau Schwonke das Urteil nicht mal unterschrieben hat, da sie angeblich im Urlaub war.

Du weist doch selbst, das Worte meistens Gummi sind die jeder sich so zurecht ziehen kann, wie es ihm passt.

Nur wenn man Jurist an einem Gericht oder in einem öffentlichen Amt ist. Jeder andere kann das zwar versuchen, aber die Definitionshoheit über die Worte haben nur die besagten Juristen. Nennt man glaube ich Willkür und dagegen gibt es sogar einen entsprechenden Artikel im GG.

Da wir (ich auf der einen Seite, Rundfunk/Gerichte/Polizei auf der anderen Seite) mit ungleichen Waffen kämpfen, bleibt mir sowieso nur der Kleinkrieg übrig. Letztendlich gilt das Recht des stärkeren und einer gut bewaffnete und gewaltbereiten Polizeitruppe habe ich nunmal wenig entgegenzusetzen.

Und was du machst, musst du auch anderen zugestehen.

Mach ich. Ich erwarte nur Zahlungen, nachdem ich eine definierte und vom Auftraggeber explizit angeforderte Leistung erbracht und geliefert habe. Das gestehe ich jedem anderen (auch dem ÖR Rundfunk) ebenfalls zu. Ich bin sogar so nett und zahle Steuern, welchen von den (von mir nicht gewählten - kein einziger davon!) "Volks"vertretern dann zu irgendwelchen Zwecken eingesetzt werden, die ich manchmal gut finde, die mir vielfach egal sind und die ich meist für eine üble Geldverschwendung oder sogar für kriminell und rechtswidrig (vor kurzem Landesverrat) halte. Öffentliche Beiträge zahle ich allerdings bisher nur für Leistungen, die ich auch in Anspruch nehme (Abwasser, Müll). Nun kommt plötzlich der ÖR Rundfunk und möchte Beiträge für eine nicht definierte, nicht angeforderte und nicht in Anspruch genommene Leistung. Sowas mache ich nicht, und damit gestehe ich das auch keinem anderen zu!
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April 15, 2016, 09:20:11 AM
 #153

Wer die Forderung des ÖR Rundfunk in Bar beglichen hat, kann übrigens umgehend das Geld zurückfordern, falls der Empfänger der Zahlung einen entsprechenden Abschnitt in seiner Satzung stehen hat.

Satzung des Südwestrundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
...
§10 Zahlungen
...
(2) Der Beitragsschuldner kann  die  Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender  Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung,
3. Dauerüberweisung.
...

In diesem Fall wäre eine Annahme der Barzahlung rechtswidrig, da sie gegen die eigene Satzung verstösst! Rechtlich hat aber der Bundestag klargestellt, dass ein Barzahlung zwingend zu aktzeptieren ist, wenn nicht per zivilrechtlichem Vertrag eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Catch-22!  Grin Grin Grin
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April 15, 2016, 10:11:41 AM
 #154

Rechtlich kann der Bundestag garnichts klarstellen. Er kann ein Gesetz beschliessen. In dem Gesetz kann stehen, das man Bar bezahlen kann. Das könnte dann auch nicht per AGB oder Satzung ausgeschlossen werden.

Oder sie hat kein solches Gesetz, dann gilt AGB oder Satzung oder Vertragswortlaut.

Aber klarstellen kann es nur ein Richter. Und der hat absolut nichts mit dem Bundestag zu tun. Nicht jeder Pups den ein Abgeordneter abgibt hat eine Bedeutung auf dieser Welt. Eher sind die meisten heise Luft und werden immer öfter von Gerichten entsorgt.

Die Satzung mit "Bargeldlos" kannte ich jetzt noch nicht, aber es ist auch uninteressant, da man mit einem Sack Bargeld nichts gewinnt.

Allerdings tät mich dann mal eine Sache interessieren: wenn ich, mit dem nötigen Aufwand und Geduld, verweigere ein Konto anzulegen und dann Barzahlung aktiv anbiete (Aktiv = mit dem Geldsack vor Ort), wie würde da ein Richter entscheiden. Den wenn mein Vermieter mitspielt kann ich durchaus Miete und Strom mit Bargeld zahlen. Auch Sozialämter müssen noch Bargeld auszahlen, auch wenn das via Barscheck erfolgt, den dann eine Bank bar auszahlt. Hartz4 hat das abgeschafft seit es P-Konto gibt und jeder ein Konto bekommen MUSS. Zwar gibt es noch die Bareinzahlung bei der Bank, aber wenn die Empfängerbank nicht am Ort sitzt, kostet es bei einer fremden Bank Geld und das nicht wenig. Diese Mehrkosten dürfen aber nicht zu meinen Lasten gehen. Dafür ist das Gesetz, das es eine kostenfreie Zahlungsmöglichkeit geben muss da. Egal welche, sie muss kostenfrei sein. Nun beisen sich zwei Anforderungen und ein Richter muss abwägen was mehr wiegt. Mein Recht ohne Konto zu leben oder das recht auf günstige Verwaltung seitens der TV-Anstalten.

Leider sind Menschen welche wirklich ohne Konto leben können, finanziell am unteren Rand der Gesellschaft und damit nicht in der Lage sowas dann durchzuboxen. Weder finanziell noch von der Kondition die man dazu braucht.
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April 15, 2016, 11:01:10 AM
 #155

Rechtlich kann der Bundestag garnichts klarstellen. Er kann ein Gesetz beschliessen. In dem Gesetz kann stehen, das man Bar bezahlen kann. Das könnte dann auch nicht per AGB oder Satzung ausgeschlossen werden.

Oder sie hat kein solches Gesetz, dann gilt AGB oder Satzung oder Vertragswortlaut.

Aber klarstellen kann es nur ein Richter. Und der hat absolut nichts mit dem Bundestag zu tun. Nicht jeder Pups den ein Abgeordneter abgibt hat eine Bedeutung auf dieser Welt. Eher sind die meisten heise Luft und werden immer öfter von Gerichten entsorgt.

Im Gesetz steht "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."( §14 Abs. 1 BBankG). Der Bundestag hat hier offiziell einen Beschluss mit Begründung bezüglich einer Petition gefasst. Das ist nochmal was anderes, als wenn ein Abgeordneter seine private Meinung kundtut.

Natürlich kann ein Richter machen was er will, er muss dabei nicht mal irgendein Gesetz beachten. Wenn dies am Ende der Richter am BVerfG macht oder der Kläger kein Geld mehr für die nächste Instanz hat, dann wird selbstverständlich Unrecht zu Recht (und Widerstand zur Pflicht). Das ist das Recht des Stärkeren!

Die Satzung mit "Bargeldlos" kannte ich jetzt noch nicht, aber es ist auch uninteressant, da man mit einem Sack Bargeld nichts gewinnt.

Wir werden sehen. Erst mal muss das Verwaltungsgericht meine Klage abschmettern, dann werde ich zur nächsten Eskalationsstufe übergehen.

Allerdings tät mich dann mal eine Sache interessieren: wenn ich, mit dem nötigen Aufwand und Geduld, verweigere ein Konto anzulegen und dann Barzahlung aktiv anbiete (Aktiv = mit dem Geldsack vor Ort), wie würde da ein Richter entscheiden.

Da Norbert Häring gerade eine Klage vor dem hessischen Verwaltungsgericht am laufen hat, werden wir in ca. einem Jahr sehen, wie da ein hessischer Richter entscheidet. Die Rechtslage ist eigentlich ganz klar und wurde ja auch in der Beratung bezüglich der Petition vom Bundestag bestätigt. Da es um den Rundfunk geht wird Norbert Häring, unabhängig von der Rechtslage, wohl trotzdem verlieren.

Den wenn mein Vermieter mitspielt kann ich durchaus Miete und Strom mit Bargeld zahlen.

Das ist jetzt Zivilrecht. Wenn ich Dein Vermieter bin und ich möchte von Dir Bitcoin haben, dann ist Deine einzige Wahl, in Bitcoin zu zahlen oder aber auf die Anmietung meiner Wohnung zu verzichten. Du hast keine Chance bei mir irgendeine Zahlungsart ohne meine Einwilligung zu erzwingen (siehe die Einschränkung bezüglich des Zivilrechts in der Begründung zur Petition). Hast Du meine Wohnung gemietet, zerstörst diese mutwillig und ich Klage erfolgreich auf Schadensersatz, dann kannst Du allerdings diese Forderung in Bar begleichen, da wir ja bezüglich dieser Forderung keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Auch Sozialämter müssen noch Bargeld auszahlen, auch wenn das via Barscheck erfolgt, den dann eine Bank bar auszahlt. Hartz4 hat das abgeschafft seit es P-Konto gibt und jeder ein Konto bekommen MUSS.

Ob das rechtlich OK ist, weiss ich nicht. Allerdings möchte der Sozialhilfeempfänger hier etwas vom Sozialamt haben. Man könnte es so sehen, dass er durchaus eine Buchgeldzahlung ablehnen kann. Das Sozialamt kann dann die Barzahlung ablehnen und aufgrund der fehlenden Geschäftsgrundlage kommt eben gar keine Zahlung zustande. Falls das Sozialamt eine Behörde ist, sollte es allerdings mit einer solchen Argumentation nicht durchkommen.

Zwar gibt es noch die Bareinzahlung bei der Bank, aber wenn die Empfängerbank nicht am Ort sitzt, kostet es bei einer fremden Bank Geld und das nicht wenig.

Das ist nicht der Punkt. Ich kann durch Bareinzahlung bei der Bank keine Forderung gegenüber einem Gläubiger begleichen. Wenn der Gläubiger bösartig ist, dann kann er behaupten, ich hätte die Forderung nicht beglichen. Ich bin dann in der Beweispflicht und habe keinerlei Urkunde (Quittung), mit der ich die Begleichung der Forderung nachweisen kann. Hat sich bei der z.B. Kontonummer ein Zahlendreher eingeschlichen und das Geld ist tatsächlich nicht beim Gläubiger angekommen, dann bin ich am Ende der Depp. Ich muss dann der Bank einen Fehler nachweisen und gegen die Bank klagen. Nebenher kann der Gläubiger mir die Vollstreckung auf den Hals hetzen.

Leider sind Menschen welche wirklich ohne Konto leben können, finanziell am unteren Rand der Gesellschaft und damit nicht in der Lage sowas dann durchzuboxen. Weder finanziell noch von der Kondition die man dazu braucht.

Es gibt aber durchaus Menschen, die die finanziellen Mittel haben und ohne ein Konto bei einer Bank leben möchten. Es wäre mir neu, dass es einen Zwang zur Geschäftsbeziehung mit einer privaten Firma (Geschäftsbank) gibt. Wobei, heutzutage wundert mich nichts mehr. Der Strafvollzug und die Vollstreckung sind ja bereits privatisiert. Wenn jetzt noch die Gerichte privatisiert werden, ergibt das eine neue Multimilliarden EUR Industrie. Als nächsten Schritt könnte man Dich ja z.B. konsequenterweise unter die Verwaltung der Deutschen Bank stellen, die dann "für dich sorgt".  Embarrassed
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April 16, 2016, 01:44:54 PM
 #156

Brief abgeschickt und Einzugsermächtigung gekündigt! 
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April 16, 2016, 06:13:29 PM
 #157

Hoffentlich mindestens per Einwurfeinschreiben?! Empfänger Landesrundfunkanstalt oder Beitragsservice? Es kann übrigens sehr gut sein, dass Deine Widerruf der Einzugsermächtigung ignoriert wird und weiterhin eingezogen wird. Kommt anscheinend öfters vor. Also Augen offen halten und die rechtswidrigen Abbuchung stornieren lassen.

Wirst Du dann selber bezahlen oder wartest Du auf den amtlichen Bescheid (Achtung, die wollen dann einen Säumniszuschlag, was ich als rechtswidrig betrachte - ohne Bescheid keine behördliche Forderung für eine Vorzugslast, also kann gleichzeitig mit dem Bescheid gar kein Verzug eingetreten sein)? Buchgeld, Bargeld oder gar kein Geld?

Falls Du auf einen Bescheid wartest: Der Rundfunk datiert die Bescheide teilweise um mehrer Wochen zurück, um damit die Widerspruchsfrist zu verkürzen! Vor Gericht hat der Rundfunk das bei mir sogar zugegeben - natürlich ohne die geringsten Folgen für den Rundfunk. D.h. der Rundfunk darf sich jegliche unrechtmässige Handlung erlauben und das Gericht wird sie nachträglich sanktionieren!

Quote from: Bertolt Brecht
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
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April 17, 2016, 06:10:29 AM
 #158

Hoffentlich mindestens per Einwurfeinschreiben?! Empfänger Landesrundfunkanstalt oder Beitragsservice? Es kann übrigens sehr gut sein, dass Deine Widerruf der Einzugsermächtigung ignoriert wird und weiterhin eingezogen wird. Kommt anscheinend öfters vor. Also Augen offen halten und die rechtswidrigen Abbuchung stornieren lassen.

Wirst Du dann selber bezahlen oder wartest Du auf den amtlichen Bescheid (Achtung, die wollen dann einen Säumniszuschlag, was ich als rechtswidrig betrachte - ohne Bescheid keine behördliche Forderung für eine Vorzugslast, also kann gleichzeitig mit dem Bescheid gar kein Verzug eingetreten sein)? Buchgeld, Bargeld oder gar kein Geld?

Falls Du auf einen Bescheid wartest: Der Rundfunk datiert die Bescheide teilweise um mehrer Wochen zurück, um damit die Widerspruchsfrist zu verkürzen! Vor Gericht hat der Rundfunk das bei mir sogar zugegeben - natürlich ohne die geringsten Folgen für den Rundfunk. D.h. der Rundfunk darf sich jegliche unrechtmässige Handlung erlauben und das Gericht wird sie nachträglich sanktionieren!

Quote from: Bertolt Brecht
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Danke für die Info aber ich denk die GEZ sollte nicht schlimmer sein als Jobcenter/WalldorfAbzocker/Krankenversicherer/DeutscheBank/Bafög etc. ich bin gewohnt mich, wenn es sein muss gerichtlich, durchzuboxen. Alles nur Verbrecherbanden die einem die letzten Kröten aus der Tasche ziehen wollen. Dagegen kämpf ich an, und wenn ich mit wehenden Fahnen untergehe.
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April 17, 2016, 09:29:41 AM
 #159

Quote
Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

Exakt 50 Münzen (notfalls den Rest in 5 EUR Scheinen) sollten aber OK sein, falls sie Barzahlung überhaupt aktzeptieren.  Grin

Quote
"Das Bundesfinanzministerium hatte sie im Februar als "weltweite Münzneuheit" vorgestellt. ... Sie kann auch als Zahlungsmittel verwendet werden."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/5-Euro-Muenze-mit-blauem-Polymerring-erhaeltlich-3173406.html
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April 17, 2016, 09:47:22 AM
 #160

ich bin gewohnt mich, wenn es sein muss gerichtlich, durchzuboxen.

Kannst Du beim Rundfunk vergessen. Ein Richter, der gegen den Rundfunk entscheidet, kann seine Karriere vergessen. Deshalb sind die entsprechenden Urteile auch so skurril und haben praktisch nichts mit irgendwelchen realen Gegegebenheiten und Gesetztexten zu tun. Dafür werden Interpretationen und Aufsätze von Rundfunkjuristen herangezogen, die dann statt der Gesetzestexte die Begründung für ein Urteil liefern. Ein ganz krasser Fall ist ein die Ablehnung einer Klage durch das BVerfG, da ein Verwaltungsgericht vorher über den Fall eintscheiden sollte. Die Verwaltungsgerichte nehmen diesen Verweise nun als Grundlage und Begründung, alle Klagen abzuschmettern, da ja das BverfG angeblich dagegen entschieden hat (nein, hat es natürlich nicht - es hat den Fall an die Verwaltungsgerichte verwiesen!). Deshalb verweigern manche Richter (siehe BGH I ZB 64/14) auch die Unterschrift unter ihrem Urteil. Jedes Wort im Gesetzestext bekommt bei Bedarf vor Gericht einfach eine neue Bedeutung, die nichts mehr mit der üblichen Bedeutung zu tun hat, die man z.B. im Duden findet.

Die theoretischen Grundlagen dafür hat George Orwell schon vor vielen Jahren erarbeitet. Die Umsetzung wird von den jursitischen Seilschaften gerade perfektioniert.
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April 18, 2016, 12:35:32 AM
 #161

Die theoretischen Grundlagen dafür hat George Orwell schon vor vielen Jahren erarbeitet. Die Umsetzung wird von den jursitischen Seilschaften gerade perfektioniert.

Du verwechselst da doch nicht etwa George Orwell mit Franz Kafka? "Der Prozess" war von Kafka, die Bundes-STASI ist eher Orwell. Natürlich arbeiten die Hand in Hand. Die Zeiten in denen die Werke von אנשיל der Bücherverbrennung anheimfielen sind vorbei, aber die Methoden bleiben erhalten.
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April 18, 2016, 05:05:13 AM
Last edit: April 18, 2016, 05:32:09 AM by mezzomix
 #162

Beim, vom Rundfunk und von der Judikative, gepflegten und weiterentwickelten Instrument der Neudefinition unserer Sprache hat George Orwell (Newspeak) die theoretischen Grundlagen erarbeitet. Die Prozesse und Abläufe dieser Gruppen basieren allerdings tatsächlich eher auf den Vorarbeiten von Franz Kafka.

Damit ist es heute möglich geworden jeden Menschen auf der Bais beliebiger Gesetze fertig zu machen, ohne sofort unmittelbare physische Gewalt anzuwenden. Ein nennenswerter Nebeneffekt dieser Methode ist, dass der gemeine Pöbel diese Methoden - im Gegensatz zu den historischen mittelbaren Gewaltmassnahmen seitens der damaligen Herrscher - bedenkenlos unterstützt und gutheisst. So leuchtet es inzwischen jedem guten Bürger selbstverständlich ein, dass das Gerät, welches früher als Computer bezeichnet wurde, rechtlich gesehen ein Rundfunkempfänger ist. Dabei ist es völlig egal, dass dieses Gerät keine Rundsendungen unangefordert empfängt und ist einigen Fällen nicht mal über funkfähige Hardware verfügt. Jedem Bürger ist das nach entsprechender Gehrinwäsche auch völlig klar und die älteren Bürger, die noch ein anderes Bild von einem Rundfunkempfänger hatten, fragen sich, wie sie die naheliegende, unbestreitbare und absolut logische Tatsache jemals übersehen konnten. Rundfunk und Judikative feiern dagegen diese Sternstunde der Justiz und arbeiten fleissig daran, das erfolgreiche Instrument weiter auszubauen. Nun da die Effektivität nachgewiesen wurde sind alle Dämme gebrochen und für die weitere Nutzung gibt es keine Grenzen mehr. Daneben verteidigen sich selbst ausgewählte Blockbürger im Internet die neuartige Judikative und wiederholen gebetsmühlenartig, dass dies alles seine Richtigkeit hat.
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April 18, 2016, 06:27:46 AM
 #163

Neue Idee: Als Angehöriger eines Tauschrings könnte man dem Rundfunk eine Zahlung in Crossy (Cr) anbieten. Tom Buhrow erhält vom WDR 367.232,- EUR pro Jahr, wenn man der Quelle glauben darf. Das wären bei 220 Arbeitstagen und 8 Stunden pro Tag etwas über 200 EUR/h. Eventuelle Nebeneinkünfte ignorieren wir einfach.

Nehmen wir dann den Vorschlag des Tauschrings:
Tauschleistungen können in der Verrechnungseinheit „Crossy“ (Cr) vergütet werden. Es wird empfohlen, für je 5 Minuten Arbeitszeit 1 Cr zu vergüten (12 Cr pro Stunde).
Zusammen mit den Markregeln:
In der Tauschgemeinschaft gelten die folgenden Höchstpreisbestimmungen:
- Pro Stunde Arbeitszeit darf nicht mehr als 12 Cr berechnet werden (1 Cr pro 5 Minuten), unabhängig von der Art der Arbeit

Eine Forderung über 1.000,- EUR des Rundfunks entspricht damit einer Arbeitszeit von 5 Stunden. Damit wäre es absolut angemessen, dem Rundfunk 60 Cr für diese Forderung anzubieten. Die Forderung kann man somit mit einer eigenen Arbeitsleistung von 5 Stunden abarbeiten.

Wenn ich am Ende vom Gericht zur Zahlung gezwungen werde, wäre ich durchaus auch bereit, mich statt einer Barzahlung für 4 Stunden (bisherige Forderung ca. 800,- EUR) z.B. an der Landschaftspflege (Büsche und Bäume schneiden, Rasen mähen etc.)  rund um die Sendeanstalt zu beteiligen.  Wink
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May 12, 2016, 11:18:22 AM
 #164

Wie genial. Die Rundfunkanstalten sind offenbar aufgewacht und haben ihren Amigos bei den Amtsgerichten einen Tip gegeben:

Leserzuschriften zufolge scheint es, dass die meisten Amtsgerichte die Hinterlegung in Fällen der Barzahlungsverweigerung durch die Rundfunkanstalten ablehnen.

Das heisst wohl, die Barzahler haben Recht, aber sie können es (bald) nicht mehr durchsetzen!  Embarrassed
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May 12, 2016, 11:33:12 AM
 #165

Wie genial. Die Rundfunkanstalten sind offenbar aufgewacht und haben ihren Amigos bei den Amtsgerichten einen Tip gegeben:

Leserzuschriften zufolge scheint es, dass die meisten Amtsgerichte die Hinterlegung in Fällen der Barzahlungsverweigerung durch die Rundfunkanstalten ablehnen.

Das heisst wohl, die Barzahler haben Recht, aber sie können es (bald) nicht mehr durchsetzen!  Embarrassed


Naja, "die meisten Amtsgerichte" heißt ja, dass es zum einen nicht alle tun, und es zum anderen da entsprechende Uneinigkeit bei den Gerichten gibt. Man kann sich ja einfach an eines wenden das die Hinterlegung akzeptiert.
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May 12, 2016, 11:51:31 AM
 #166

Natürlich ist das ganze nicht dafür gedacht bestehende Regeln zu missachten.

Man hat hier eine Grauzone, so das es im Ermessen der Richter liegt wie sie entscheiden. Das ist ja dann auch ihr Job.

Auch ist dieses Instrument dazu gedacht Menschen zu helfen die in einer Gesetzeslücke feststecken und nicht dazu gedacht Widerstand gegen ein Gesetz das einem nicht passt aufzubauen. Für solche Aktionen sind andere Instrumente da. Auch wenn die nicht übermässig viel Wirkung zeigen.

Man kann ja jederzeit sich dahin gehend äussern das man Banken nicht traut und denen schon garnicht Geld für Überweisungen in den Rachen stopfen möchte. Aber leider GEZ eine der wenigen sind die kein Bargeld annehmen und man deswegen nicht in Zahlungsverzug kommen will.

Auf die richtigen Argumente kommt es an. Dann klappt das auch. Aber wer schon eine Internetseite hat auf der er passiven Widerstand publiziert, darf nicht erwarten das einem das Gericht nun dabei auch noch unterstützt. Dieses Treuhandgesetz hat klare Grenzen um genau sowas zu unterbinden.
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May 12, 2016, 12:31:07 PM
 #167

Wie genial. Die Rundfunkanstalten sind offenbar aufgewacht und haben ihren Amigos bei den Amtsgerichten einen Tip gegeben:

Leserzuschriften zufolge scheint es, dass die meisten Amtsgerichte die Hinterlegung in Fällen der Barzahlungsverweigerung durch die Rundfunkanstalten ablehnen.

Das heisst wohl, die Barzahler haben Recht, aber sie können es (bald) nicht mehr durchsetzen!  Embarrassed


Naja, "die meisten Amtsgerichte" heißt ja, dass es zum einen nicht alle tun, und es zum anderen da entsprechende Uneinigkeit bei den Gerichten gibt. Man kann sich ja einfach an eines wenden das die Hinterlegung akzeptiert.

Und wenn irgendwann kein Gericht mehr die Barzahlung aktzeptiert, darf man zu einer Bank kriechen und ein Konto erbetteln oder eine Barzahlungsstrafe abdrücken?!

Ich werde jedenfalls garantiert keine Überweisung an den Rundfunk vornehmen und damit meine Bankverbindung für zukünftige Kontenpfändungen auf dem Silbertablett servieren!
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July 28, 2016, 12:38:47 PM
 #168

Nun habe ich ein Urteil vom Verwaltungsgericht erhalten. Um es kurz zu machen, es ist noch schlimmer als ich befürchtet hatte. Das Gericht ist auf keinen einzigen meiner Anträge und dazugehörenden Argumente eingegangen. Dafür hat es festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäss ist und dass der Rundfunkbeitrag Aufgrund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zu zahlen sei. Das GG hatte ich gar nicht ins Spiel gebracht und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eigentlich auch nicht. Dafür haben sie jedes einzelne meiner Argumente ignoriert. Das Urteil sieht so aus, als hätten sie meine Klagebegründung erst gar nicht gelesen.

Drecksbande!

Damit ist ein Barzahlungsangebot angesagt, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Ich weiss übrigens schon wie die Antwort lauten wird: Abgelehnt!  Wink

Da das Gericht Klagebegründungen offensichtlich nicht liest, werde ich mir nach dem nächsten Bescheid die Mühe einer ordentlichen Begründung nicht mehr machen, sondern nur noch einen Copy-and-Paste Text hinschicken.  Roll Eyes
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July 28, 2016, 01:13:20 PM
Last edit: July 28, 2016, 01:23:25 PM by MemberCount+1
 #169

Einfach nicht zahlen und gut, was wollen sie machen, kündigen, einsperren, hängen? Nach der Eskalationsstufe Knast ist das Medienecho wieder groß, das sie von allein ablassen. Übrigens gelben Schein hinschicken, dann lassen sie von einem ab  Cool Bei uns zahlt keiner mehr, wir kommen aber aus Dunkeldeutschland, keine Ahnung wie es ausschaut wenn irgendwo noch die Merkel-Sonne scheint.
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July 28, 2016, 03:12:52 PM
 #170

Einfach nicht zahlen und gut, was wollen sie machen, kündigen, einsperren, hängen?

Ich würde sagen, die enteignen dann einfach meinen Grundbesitz. Anders gefragt, wer sollte sie davon abhalten?! Bei Frau Baumert war z.B. nichts zu holen, bzw. die Behörden sind nicht an irgendwelche Werte herangekommen, sonst wäre sie einfach enteignet worden. Das sieht bei mir leider etwas anders aus.

Nach der Eskalationsstufe Knast ist das Medienecho wieder groß, das sie von allein ablassen.

Das geht nur, wenn man gar nichts hat. Wo nichts ist kann man selbstverständlich auch nichts holen.

Übrigens gelben Schein hinschicken, dann lassen sie von einem ab  Cool Bei uns zahlt keiner mehr, wir kommen aber aus Dunkeldeutschland, keine Ahnung wie es ausschaut wenn irgendwo noch die Merkel-Sonne scheint.

Was ist ein gelber Schein?!
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July 28, 2016, 05:05:42 PM
 #171

Gelber Schein ist nachweiß für Deutsche Staatsangehörigkeit.
hat glaub was mit Reichsbürger zu tun.

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
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July 28, 2016, 05:17:39 PM
 #172

Einfach nicht zahlen und gut, was wollen sie machen, kündigen, einsperren, hängen?

Ich würde sagen, die enteignen dann einfach meinen Grundbesitz. Anders gefragt, wer sollte sie davon abhalten?! Bei Frau Baumert war z.B. nichts zu holen, bzw. die Behörden sind nicht an irgendwelche Werte herangekommen, sonst wäre sie einfach enteignet worden. Das sieht bei mir leider etwas anders aus.

Nach der Eskalationsstufe Knast ist das Medienecho wieder groß, das sie von allein ablassen.

Das geht nur, wenn man gar nichts hat. Wo nichts ist kann man selbstverständlich auch nichts holen.

Naja da sieht es schon bissel komplizierter aus, (folgendes überspitzt und nicht auf dich bezogen) wenn man nen dicken Benz fährt und die 17,50EUR, vielleicht grad auch aus Überzeugung, nicht zahlt. Ich würde jetzt spaßeshalber sagen, ne Truppe Russen vor sein Anwesen postieren und mal abwarten, aber nein, Spaß beiseite.

In der Endkonsequenz kann ich dir da nur empfehlen(sofern man auf gerichtlicher Seite in einer Sackgasse steckt), Gesinnungsgenossen sammeln -> Verein/Petition/Organisation, seine Überzeugung in der Öffentlichkeit verbreiten(Film doch den Einsatz der genervten Einsatzkräfte  Smiley, AfD wählen und auf die Abschaffung warten. (vielleicht setzten die Linken sich auch dafür ein, keine Ahnung)

Für nen gelben Schein brauchste ne inbrünstige Überzeugung, die man auch nach außen vertritt. Findest du schon  Wink

Ich selbst habe den politischen Weg und die Ausgangslage, wo nichts ist kann nichts geholt werden, gewählt.
mezzomix
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July 28, 2016, 07:53:55 PM
 #173

Naja da sieht es schon bissel komplizierter aus, (folgendes überspitzt und nicht auf dich bezogen) wenn man nen dicken Benz fährt und die 17,50EUR, vielleicht grad auch aus Überzeugung, nicht zahlt. Ich würde jetzt spaßeshalber sagen, ne Truppe Russen vor sein Anwesen postieren und mal abwarten, aber nein, Spaß beiseite.

Funktioniert auch nicht. Sollte das normale Einsatzkommando dort kapitulieren, steht schneller das SEK da, als Du bis 10 zählen kannst. Am Ende zählt nur das Recht des Stärkeren, also Waffen und Mitläufer.

In der Endkonsequenz kann ich dir da nur empfehlen(sofern man auf gerichtlicher Seite in einer Sackgasse steckt), Gesinnungsgenossen sammeln -> Verein/Petition/Organisation, seine Überzeugung in der Öffentlichkeit verbreiten(Film doch den Einsatz der genervten Einsatzkräfte  Smiley,

Bringt letztendlich nichts. Da gibt es nicht wenige Bürger, die argumentieren, als würden sie selbst von den üppigen freiwilligen Funktionärspensionen profitieren. Die meisten Menschen sind elende Mitläufer. Eigentlich braucht keiner von denen sich zu Fragen, wie sich irgendein Diktator halten konnte/kann bzw. wie es jemals zu irgendwo einer Dikattur kommen konnte. Genau diese diese Typen sind dafür verantwortlich!

AfD wählen und auf die Abschaffung warten. (vielleicht setzten die Linken sich auch dafür ein, keine Ahnung)

Die AfD ist leider fast die einzige Partei, die den Rundfunk in seiner jetzigen Form ablehnt. Dafür wollen die aber einen staatlichen Rundfunk. Das ist zwar minimal besser, aber letztendlich immer noch eine schlechte Lösung. Daneben haben sie aber auch Positionen, die völlig untragbar sind, sodass diese "Alternative" nicht wirklich eine Alternative ist. Ganz zu schweigen davon, dass sie in der Praxis leider (oder auch glücklicherweise) nicht mal im entferntesten auch nur daran denken, an ihren Punkten zu arbeiten.

Die Piraten leider auch nicht mehr. Eva-Maria Michel (Justitiarin und stellvertretende Intendantin des WDR sowie Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des Beitragsservice):

Mit den Vertretern der Alternative für Deutschland, die für die Privatisierung von ARD und ZDF eintritt, zugleich aber für einen steuerfinanzierten „Staatsrundfunk“, werde man sich gerne in den Rundfunkräten auseinandersetzen. Da seien schon die Piraten gezähmt worden.

Wer findet, dass die Tante eine bedenkliche Rechtsauffassung hat, die eher in eine südamerikanischen Diktatur passt als in einen Rechtsstaat - das sehe ich auch so!

Für nen gelben Schein brauchste ne inbrünstige Überzeugung, die man auch nach außen vertritt. Findest du schon  Wink

Der gelbe Schein hilft gegen Gesetzlose und Gewalttäter erst mal überhaupt nicht. Wenn man nichts zu verlieren hat, kann man sich in diesem Fall auch den Schein der Arbeitsagentur holen, dann zahlt man ebenfalls nichts mehr. Falls möglich kann man auch den Wohnsitz abmelden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, aber nachdem Behörden und Gerichte deutlich machen, dass ihnen die Gesetze am Arsch vorbeigehen, hätte ich dabei keinerlei Hemmungen.
Chefin
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July 29, 2016, 08:31:11 AM
 #174

Dir sind die Konsequenzen eines Gerichtsvollziehers nicht so ganz bekannt.

Die haben nun ein Urteil, das sie vollstrecken können. Wenn du nichts hast, jedenfalls nichts über der Pfändungsgrenze, mag dir das am Arsch vorbei gehen. Aber deiner Bank nicht. Du bekommst dann ein P-Konto. Kostet dich so 10Euro/mtl Grundgebühr.

Hast du aber noch irgendwas Verwertbares, wird das verwertet. Und die Mitarbeit hierzu erzwingt der Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl. Dann holt dich die Polizei ab, bringt dich zum Gerichtsvollzieher, du machst deine Angaben und musst die an Eides statt versichern. Minimumstrafe 2 Jahre, daher nicht zur Bewährung geeignet. Wegen 17,50 in den Knast gehen? Und das auch noch ohne das die Schulden damit getilgt werden?

Den Aufruhr interessiert keinen. Das was du ab und zu liest sind künstlich hochgekochte Artikel aus politischen Gründen. Du bist aber keiner, für den sich eine politische Vereinigung interessiert. Dein Knastgang wird sehr einsam sein.

Natürlich, wenn du nichts hast, das man dir nehmen kann, dann kannst drüber lachen. Leider dürfte Lachen dann der einzige Luxus sein, den du dir leisten kannst.
Aswan
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July 29, 2016, 08:52:50 AM
 #175

Seit wann kommt man denn in den Knast weil man seine Schulden nicht bezahlt? Wieso sollte es einen Haftbefehl geben weil man nicht mit dem Gerichtsvollzieher zusammenarbeiten will? Warum, wer, und vor allem mit welcher Begründung sollte jemand zwangsweise ein P-Konto bekommen?

Mach den Leuten hier doch nicht so viel Angst. Eine titulierte forderung kann vom GV eingetrieben werden, aber der kommt nicht mit einem Haftbefehl, sondern er schickt erstmal einen brief und fordert zur Zahlung auf. Wenn man dann nicht reagiert, dann kommt er evtl. einfach mal vorbei oder Pfändet ggf. sofort die bekannten Konten. Wenn das nicht reicht, Pfändet er ggf. Wohnungsinventar oder auch Immobilien. Man muss da aber weder selbst mit Hand anlegen, noch wird man mit einem Haftbefehl zur Mitarbeit gezwungen.
Erst wenn man sich weigert eine Eidesstattliche Versicherung anzugeben, kann man in Beugehaft genommen werden. Übrigens hier nicht "Minimumstrafe 2 Jahre", sondern max. 6 Monate beugehaft. Woher die 2 Jahre kommen, das wüsste ich allerdings sehr gerne. Aber soweit würde es bei Mezzo ja garnicht kommen, da er, wie er selbst sagt, ja Pfändbares Han und Gut hat.

Auch ein P-Konto wird natürlich nicht zwangsweise für den Schuldner eröffnet/in dieses ungewandelt. Das P-Konto dient, wie der Name schon sagt, nur dem Pfändungsschutz. Ob man das will oder nicht, das kann jeder selbst entscheiden. Man kann auch garkein Konto haben oder ein ganz normales. Hat man nur ein Girokonto, so kann eben voll gepfändet werden, ohne Grenze. Bei dem Betrag wohl nicht so tragisch.


Ganz so tragisch sehe ich das also nicht, bin aber auf Gegenargumente gespannt.

Edit: Was ist eigentlich, wenn man eine EV abgibt um nicht in Beugehaft zu kommen und wahrheitsgemäßt sagt, dass man nichts hat außer unmengen an BTC, diese allerdings passwortgesichert sind und es in Internet genug kopien der geschützten Datei gibt? Das PW gibt man natürlich nicht raus.
Eine Sicherstellung wäre dann ja nicht möglich.
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July 29, 2016, 08:53:24 AM
 #176

Es ist in DE nicht erlaubt einen mit Haftbefehl zu drohen. Fällt glaub unter pychische Folter.
Ist eine Eidesstattliche Versicherung nicht eine aussage gegen sich selbst?
Heist es nicht das man nicht gegen sich selbst aussagen muss?

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July 29, 2016, 09:04:14 AM
Last edit: July 29, 2016, 09:21:39 AM by Aswan
 #177

Es ist in DE nicht erlaubt einen mit Haftbefehl zu drohen.
Ist eine Eidesstattliche Versicherung nicht eine aussage gegen sich selbst?
Heist es nicht das man nicht gegen sich selbst aussagen muss?

Nicht direkt. Natürlich müsste man in einer EV nie eine selbst begangene Straftat oder ähnliches gestehen, aber hier geht es ja darum, dass man seine Vermögensverhältnisse offenbart.
Natürlich kann es dann dazu kommen, dass das Vermögen gepfändet wird, aber die Pfändung geschieht nicht wegen der EV, sondern wegen einem Schuldverhältnis. Die EV ist also nicht gegen einen, sie ist neutral und meistens geht es ja darum, dass jemand versichert, dass er nichtsmehr hat. Durch die EV ist die Strafe für eine Falschaussage höher als ohne EV. Diese Androhung der höheren Strafe soll den Schuldner zur korrekten Angabe der Vermögensverhältnisse motivieren.
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July 29, 2016, 10:10:35 AM
 #178

Ich hatte mal einen gewerblichen Schuldner der nicht zahlen wollte (oder konnte).
Mercedes vor der eigenen kleinen Firma usw.

Waren 1500 Euro oder so.
Folgegeschäfte waren von mir nicht geplant also hab ichs durchgezogen - schon um mal zu sehen wie's läuft. Das er diesen relativ kleinen Betrag hatte machte ich mir auch keine Sorgen. (Stichwort: schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen)

Das Ganze hat 8 bis 9 Monate gedauert, dann kam laut Protokoll die Polizei zur Vollstreckung des Haftbefehls. Bei denen hat er dann 1/3 bezahlt und gesagt den Rest zahlt er jeden Monat die nächsten 2 Monate - was für die Polizei in Ordnung war. In den folgenden 2 Monaten hat er dann auch immer pünktlich bezahlt. Ab dann hatte ich auch Kontodaten von ihm, vorher nicht.

Natürlich war es nach Titel, und Anwaltskosten für die ganzen Schritte nochmal 1000 Euro mehr oder so aber das war eben so.

Die EV hat er verweigert (deshalb wurde dann ja auch der Haftbefehl erlassen).

Er war noch so 'dumm' keinerlei Widersprüche gegen Mahnbescheid, Vollsteckungsbescheid usw. zu machen, daher war es noch die schnellstmögliche Variante für eine private Person bzw. Firma wie mich. Bei der GEZ (sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts) geht es wie bei Banken und Behörden natürlich erheblich schneller das ganze.


- Fazit. So wild mit Haftbefehl/Knast wie von Chefin beschrieben ist es bei weitem nicht. Der Typ hat ganz normal weitergearbeitet, die ganze Zeit waren die Bescheide zustellbar und der Mercedes vor der Tür.

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July 29, 2016, 10:16:59 AM
 #179

Der eigentliche Knackpunkt ist das Schuldverhältnis. Dort wird der Fehler gemacht, weil keiner sich mit der Rechtmässigkeit der Forderung beschäftigen will. Wenn die Forderung gültig ist weil "ist halt so", egal was das Gesetz dazu sagt, dann läuft einfach der ganz normale bürokratische Irrsinn an. Und am Schluss muss man sich vorhalten lassen, man hätte ja gegen die Forderung (also die "ist halt so" Forderung) vorgehen können.

Kafka hätte es nicht besser beschreiben können. Für Leute die gerne Filme anschauen wäre Brazil ein empfehlenswerter Dokumentarfilm zum Thema.
Aswan
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July 29, 2016, 10:22:55 AM
 #180

Der eigentliche Knackpunkt ist das Schuldverhältnis. Dort wird der Fehler gemacht, weil keiner sich mit der Rechtmässigkeit der Forderung beschäftigen will. Wenn die Forderung gültig ist weil "ist halt so", egal was das Gesetz dazu sagt

So siehts aus, aber außer den Weg der Instanzen zu klettern bleibt einem da wohl leider nicht viel übrig. Ist das Urteil denn schon rechtskräftig? Wirst du weiter vorgehen?
klaus
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July 29, 2016, 10:25:30 AM
Last edit: July 29, 2016, 10:40:31 AM by klaus
 #181

@mezzomix

Ich habe Deine Schilderungen aufmerksam verfolgt.
Ist schon ein dicker Hund das die augenscheinlich gar nicht Deine Klagebegründung gelesen haben sondern mit Copy und Paste Texten per Grundgesetz und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abschmettern.


Ich rate Dir die Pille zu schlucken, das Thema zu vergessen und der GEZ eine Lastschriftvollmacht zu erteilen.
Ich kann mir vorstellen das daß, das letzte ist was Du willst und es Dir unmöglich ist.
Aber Du kämpfst wie Don Quichotte gegen Windmühlen!
Du hast doch gesehen das es denen gar nicht um Argumente geht.
Die sitzen mit allem was diesem Wahnsinn zuarbeitet am längeren Hebel. Am Ende wirst Du keinen negativen Schufa Eintrag riskieren wollen.

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July 29, 2016, 10:42:07 AM
Last edit: July 29, 2016, 10:52:44 AM by mezzomix
 #182

Der eigentliche Knackpunkt ist das Schuldverhältnis. Dort wird der Fehler gemacht, weil keiner sich mit der Rechtmässigkeit der Forderung beschäftigen will. Wenn die Forderung gültig ist weil "ist halt so", egal was das Gesetz dazu sagt
So siehts aus, aber außer den Weg der Instanzen zu klettern bleibt einem da wohl leider nicht viel übrig. Ist das Urteil denn schon rechtskräftig? Wirst du weiter vorgehen?

Nein, das Urteil wird erst in knapp vier Wochen rechtskräftig.

Da ich, bildlich gesprochen, im wilden Westen sicherlich nicht unbewaffnet dem Revolverhelden ans Bein pinkle, werde ich natürlich zahlen. Und da ich nicht freiwillig zahle, sondern mich lediglich der Gewalt beuge, möchte ich selbstverständlich ausschliesslich mit dem einzigen in Europa bzw. in Deutschland verfügbaren gesetzlichen Zahlungsmittel bezahlen.

Ich kann allerdings jetzt schon riechen, dass die üblichen Verdächtigen auch hier wieder auf die Gesetze scheissen werden und die Annahme einfach verweigern.

Ich rate Dir die Pille zu schlucken, das Thema zu vergessen und der GEZ eine Lastschriftvollmacht zu erteilen.
Ich kann mir vorstellen das daß, das letzte ist was Du willst und es Dir unmöglich ist.
Aber Du kämpfst wie Don Quichotte gegen Windmühlen!
Du hast doch gesehen das es denen gar nicht um Argumente geht.
Die sitzen mit allem was diesem Wahnsinn zuarbeitet am längeren Hebel. Am Ende wirst Du keinen negativen Schufa Eintrag riskieren wollen.

Klar sitzen die am längeren Hebel. Ich kontrolliere weder ein bewaffnetes Sondereinsatzkommando noch eine Miliz. Deshalb aktzeptiere ich auch das Recht des Stärkeren - und nur das gilt offensichtlich. Trotzdem werde ich mich nicht in den Staub werfen, zum Gewalttäter hinkriechen und ihm nach dem Auspeitschen noch die Füsse küssen. Die Gangster bekommen mein Geld, aber jede einzelne Zahlung wird für sie so unbequem wie nur möglich sein. Irgendwie müssen die Gangster auch mal merken, dass sie den Bogen überspannt haben.
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July 29, 2016, 10:49:53 AM
 #183

Wenn du zahlen solltest, mach einen Schrieb(Einschreiben ggf. Rückschein oder Antwort erbeten) vorher fertig in dem du die Gegenpartei drauf hinweist das du ab jetzt unter Vorbehalt zahlst. So kannst im ab dem Zeitpunkt immer alles später (bei günstiger Wetterlage)  zurück fordern bzw. erstattet bekommen.

Gibt es eigentlich was vergleichbares außer der GEZ? Mir fällt nichts ein Gas/Wasser/Strom selbst Müll kann man unkomplizierter Abbestellen bzw. kündigen.

Wenn ich doch mal gerichtlich einen Angriff versuche würde ich darauf pochen das ich mich benachteiligt fühle, gegenüber Obdachlosen und Schwerreichen. Der Obdachlose kann sich ein Radio kaufen ohne GEZ, der Superreiche wird weniger belastet als ich im Vergleich und da ich zur Abgabe gezwungen werde würde ich Gleichberechtigung verlangen wenn man schon nicht kündigen bei Nicht-Nutzung kann.
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July 29, 2016, 10:55:56 AM
 #184

Wenn du zahlen solltest, mach einen Schrieb(Einschreiben ggf. Rückschein oder Antwort erbeten) vorher fertig in dem du die Gegenpartei drauf hinweist das du ab jetzt unter Vorbehalt zahlst. So kannst im ab dem Zeitpunkt immer alles später (bei günstiger Wetterlage)  zurück fordern bzw. erstattet bekommen.

Der Vorteil einer Barzahlung ist ja auch, dass ich mir den Empfang bestätigen lassen und dabei auch gleich eine Willenserklärung abgeben kann. Genau das habe ich geplant. Ich schätze aber, dazu wird es nicht kommen.

Gibt es eigentlich was vergleichbares außer der GEZ?

Die GEMA und die IHK kommen vermutlich aus einer ähnlichen Ecke. Ich habe aber glücklicherweise mit beiden nichts zu tun.

Wenn ich doch mal gerichtlich einen Angriff versuche würde ich darauf pochen das ich mich benachteiligt fühle, gegenüber Obdachlosen und Schwerreichen. Der Obdachlose kann sich ein Radio kaufen ohne GEZ, der Superreiche wird weniger belastet als ich im Vergleich.  Cool

Wenn Du nicht mal Gesetze anführen kannst wirst Du bei sowas sowieso verlieren. Du hast dann nicht mal die Befriedigung, dass Dein Gegner auf seine eigenen Gesetze scheisst. Letztendlich ist es aber egal, Du wirst sowieso verlieren. Interessant ist eigentlich nur wie Du verlierst - der Weg ist das Ziel!
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July 29, 2016, 10:57:16 AM
 #185

Wenn du zahlen solltest, mach einen Schrieb(Einschreiben ggf. Rückschein oder Antwort erbeten) vorher fertig in dem du die Gegenpartei drauf hinweist das du ab jetzt unter Vorbehalt zahlst. So kannst im ab dem Zeitpunkt immer alles später (bei günstiger Wetterlage)  zurück fordern bzw. erstattet bekommen.

Der Vorteil einer Barzahlung ist ja auch, dass ich mir den Empfang bestätigen lassen und dabei auch gleich eine Willenserklärung abgeben kann. Genau das habe ich geplant. Ich schätze aber, dazu wird es nicht kommen.

Gibt es eigentlich was vergleichbares außer der GEZ?

Die GEMA und die IHK kommen vermutlich aus einer ähnlichen Ecke. Ich habe aber glücklicherweise mit beiden nichts zu tun.


Ich hab mit beiden zu tun   Smiley Nö GEMA kannste abmelden, IHK kannste abmelden, also das sind "normale" Vereine. Bei der GEZ muss ich mich obdachlos melden um es abmelden zu können, das steht nicht im Verhältnis.
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July 29, 2016, 11:03:10 AM
 #186

Gibt es eigentlich was vergleichbares außer der GEZ? Mir fällt nichts ein Gas/Wasser/Strom selbst Müll kann man unkomplizierter Abbestellen bzw. kündigen.

Müll evtl doch Smiley
Hier ist es so dass man eine Marke für die Mülltonne kaufen kann damit diese auch geleert wird.
Man kann aber auch drauf verzichten, wenn man eben keinen Müll hat.

aber man muss dennoch eine Pauschale pro Haushalt an die Stadt zahlen zur Abfallentsorgung.


ist also fast genauso.


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"Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." Bertolt Brecht
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July 29, 2016, 11:14:38 AM
 #187

Bei uns kann man sich von den kostenpflichtigen Müllarten befreien lassen, wenn man schriftlich bestätigt, dass diese Müllart (z.B. Kompostierbares) nicht anfällt. Entsprechende Nachzahlungen, wenn man dann seinen Müll dann auf fremden Grundstücken entsorgt oder andere Grundstücke durch seine Entsorgung beeinträchtigt (z.B. über das Grundwasser) halte ich für fair.
Aswan
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July 29, 2016, 01:01:46 PM
 #188

Ich hab mit beiden zu tun   Smiley Nö GEMA kannste abmelden, IHK kannste abmelden, also das sind "normale" Vereine. Bei der GEZ muss ich mich obdachlos melden um es abmelden zu können, das steht nicht im Verhältnis.

Ich glaube er bezog sich auf die GEMA-Vermutung, also die Tatsache, dass angenommen wird, dass Musik über die GEMA lizensiert ist, auch wenn das garnicht der Fall ist, und dass man in dem Fall nachweisen muss, dass die Musik nicht über die GEMA lizensiert ist. Andernfalls muss man bezahlen.
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July 29, 2016, 02:53:54 PM
 #189

Ich habe Deine Schilderungen aufmerksam verfolgt.
Ist schon ein dicker Hund das die augenscheinlich gar nicht Deine Klagebegründung gelesen haben sondern mit Copy und Paste Texten per Grundgesetz und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abschmettern.

Ich habe das ganze Urteil nochmal durchgelesen und auch mal mit den öffentlich verfügbaren Urteilen (anderer Gerichte) verglichen. In den anderen Fällen haben die Gerichte wenigstens noch die Argumente gewürdigt und sich bei der Begründung etwas gewunden, um auf das gewünschte Ergebnis zu kommen (vgl. I ZB 64/14 BGH).

Mir ist allerdings ein zentraler Unterschied aufgefallen. Bei allen anderen Urteilen wurde der Kläger durch einen Anwalt vertreten. Ich kann mir nur vorstellen, dass man dort den Genossen aus der eigenen Kaste nicht völlig respektlos begegnen wollte. Da ich kein juristische Staatsexamen abgelegt habe, war es vermutlich in deren Augen einfach unter ihrer "Würde", die Argumente auch nur anzuschauen.

Irgendwie wünscht man sich da fast, solchen Leuten würden jetzt in der Türkei leben. Von ihrem Rechtsverständnis her passen sie zumindest perfekt dorthin.

Quote
Mehr als 3000 Richter und Staatsanwälte suspendiert
Türkei will Vermögen von Juristen einziehen


Mehr als 3000 Richter und Staatsanwälte hat die türkische Regierung bereits suspendiert, jetzt will sie auch deren Privatvermögen beschlagnahmen.
...
Beschlagnahmt werden sollen unter anderem Immobilien, Bankkonten und Fahrzeuge.

http://www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-putsch-141.html
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July 29, 2016, 03:07:00 PM
Last edit: July 29, 2016, 03:17:30 PM by MemberCount+1
 #190

Ich habe Deine Schilderungen aufmerksam verfolgt.
Ist schon ein dicker Hund das die augenscheinlich gar nicht Deine Klagebegründung gelesen haben sondern mit Copy und Paste Texten per Grundgesetz und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abschmettern.

Ich habe das ganze Urteil nochmal durchgelesen und auch mal mit den öffentlich verfügbaren Urteilen (anderer Gerichte) verglichen. In den anderen Fällen haben die Gerichte wenigstens noch die Argumente gewürdigt und sich bei der Begründung etwas gewunden, um auf das gewünschte Ergebnis zu kommen (vgl. I ZB 64/14 BGH).

Mir ist allerdings ein zentraler Unterschied aufgefallen. Bei allen anderen Urteilen wurde der Kläger durch einen Anwalt vertreten. Ich kann mir nur vorstellen, dass man dort den Genossen aus der eigenen Kaste nicht völlig respektlos begegnen wollte. Da ich kein juristische Staatsexamen abgelegt habe, war es vermutlich in deren Augen einfach unter ihrer "Würde", die Argumente auch nur anzuschauen.

Irgendwie wünscht man sich da fast, solchen Leuten würden jetzt in der Türkei leben. Von ihrem Rechtsverständnis her passen sie zumindest perfekt dorthin.

Quote
Mehr als 3000 Richter und Staatsanwälte suspendiert
Türkei will Vermögen von Juristen einziehen


Mehr als 3000 Richter und Staatsanwälte hat die türkische Regierung bereits suspendiert, jetzt will sie auch deren Privatvermögen beschlagnahmen.
...
Beschlagnahmt werden sollen unter anderem Immobilien, Bankkonten und Fahrzeuge.

http://www.tagesschau.de/ausland/tuerkei-putsch-141.html

Das ist doch logisch, wenn du nicht mit Anwalt bist kann es passieren das der Richter es nicht mal gelesen hat. War das eine mündliche Verhandlung oder hast du die Klage nur eingereicht, ohne das die Parteien überhaupt erscheinen mussten?

Ich denke man sollte (wenn ich paar Kröten hab werde ich es auch tun) nicht gegen die GEZ-Abgabe an sich vorgehen sondern dagegen das man nicht kündigen kann oder nur sehr umständlich (Keine Wohnung). Hier ist man doch in seiner Freiheit eindeutig eingeschränkt als mündiger Bürger frei zu entscheiden. Dann bitte auch direkt als Steuer. Grad der Grund warum das überhaupt eingeführt wurde ist angreifbar. Man kann doch nicht in "Sippenhaft" genommen werden nur weil es der Anstalt zu aufwendig ist das alte Prozedere beizubehalten. Man kann auch dem Bürger nicht pauschal unterstellen falsche Angaben zu machen, das wäre ja schon Umkehr der Beweislast und Vorverurteilung, da hätten wir ja schon das Unschuldsprinzip über Bord geworfen.

Aber bevor ich paar Kröten übrig habe, komme ich wohl mit der politischen Seite schneller vorwärts  Grin
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July 29, 2016, 04:11:17 PM
 #191

Das ist doch logisch, wenn du nicht mit Anwalt bist kann es passieren das der Richter es nicht mal gelesen hat. War das eine mündliche Verhandlung oder hast du die Klage nur eingereicht, ohne das die Parteien überhaupt erscheinen mussten?

Ich habe, wie auch die Rundfunkanstalt, auf eine mündliche Verhandlung verzichtet. Da der nächste Bescheid schon ansteht und ich jetzt weiss wie der Hase läuft, werde ich mir allerdings für mein Geld nächstes mal den Spass machen und die Abordnung vom Rundfunk persönlich antanzen lassen! Ich überlege mir dann auch eine Grundsatzrede, sodass der Klüngel allesamt mindestens einen halben Tag beschäftigt ist.  Cool

Ich denke man sollte (wenn ich paar Kröten hab werde ich es auch tun) nicht gegen die GEZ-Abgabe an sich vorgehen sondern dagegen das man nicht kündigen kann oder nur sehr umständlich (Keine Wohnung). Hier ist man doch in seiner Freiheit eindeutig eingeschränkt als mündiger Bürger frei zu entscheiden. Dann bitte auch direkt als Steuer. Grad der Grund warum das überhaupt eingeführt wurde ist angreifbar. Man kann doch nicht in "Sippenhaft" genommen werden nur weil es der Anstalt zu aufwendig ist das alte Prozedere beizubehalten.

Genau gegen die Steuer und für die Typisierung hat allerdings der Kirchof Clan schon ein Urteil des BVerfG geschrieben. Diese Argumentation ist zwar stichhaltig, wurden aber bereits vom BVerfG abgebügelt.

Man kann auch dem Bürger nicht pauschal unterstellen falsche Angaben zu machen, das wäre ja schon Umkehr der Beweislast und Vorverurteilung, da hätten wir ja schon das Unschuldsprinzip über Bord geworfen.

Und wen interessiert das?! Die meisten Richter an einem deutschen Gericht jedenfalls nicht. Ich habe den Eindruck, solange deren Einnahmen stimmen und sie unter ihresgleichen angesehen sind, sind ihnen alle anderen Prinzipien völlig egal.

Der Mythos von der hohen Moral der Richter

Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird selten gestört. Kritik von Prozessparteien, Anwälten und Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und funktionierender Selbstimmunisierungsmechanismen ab. Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zuruckgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlass, in eine kritische Auseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen‑, gewerkschafts‑ und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Oberverwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter ist der Strafprozess noch immer ein "Gesundbrunnen" und das Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben. Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein "anständiges" Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von Prozessparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere Instanz wird als tadelnde "Schulnote" missverstanden. Nicht wenige Richterkollegen beurteilen den Wert ihrer richterlichen Arbeit nach der Anzahl ihrer Aufhebungen. Politisch steht der Feind ‑ insbesondere bei den Obergerichten ‑ weiterhin links und nicht rechts. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die erstinstanzlichen Zuständigkeiten in politischen Strafsachen und bei Großprojekten bei den Oberlandesgerichten beziehungsweise Oberverwaltungsgerichten angesiedelt worden sind. Bei den Obergerichten hat Bismarck bis heute gesiegt. Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von heute. In der Personalförderung wird immer noch der Rechtstechnokrat und Paragraphenreiter bevorzugt, der mit einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet, wendig und anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der Personalpolitik wenig Chancen. Dies muss geändert werden. Neue Richterinnen und Richter braucht das Land. Es wird Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt.

Wolfgang Neskovic – seinerzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck, danach Richter am Bundesgerichtshof und derzeit Mitglied des Deutschen Bundestages in der Fraktion der PDS/Die Linke

Quelle: Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP) vom 25.7.1990, S. 625
Aber bevor ich paar Kröten übrig habe, komme ich wohl mit der politischen Seite schneller vorwärts  Grin

Auf der politischen Seite kommst Du überhaupt nicht vorwärts.

Eva-Maria Michel (Justitiarin und stellvertretende Intendantin des WDR sowie Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des Beitragsservice):

Mit den Vertretern der Alternative für Deutschland, die für die Privatisierung von ARD und ZDF eintritt, zugleich aber für einen steuerfinanzierten „Staatsrundfunk“, werde man sich gerne in den Rundfunkräten auseinandersetzen. Da seien schon die Piraten gezähmt worden.

Wenn Du Dir das Programm der Piraten durchliest siehst Du, dass sie recht hat. Die sind leider bereits vollständig eingeknickt und sprechen sich für den aktuellen ÖR-Rundfunk aus.
Aswan
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July 29, 2016, 08:38:25 PM
 #192

Ich habe, wie auch die Rundfunkanstalt, auf eine mündliche Verhandlung verzichtet. Da der nächste Bescheid schon ansteht und ich jetzt weiss wie der Hase läuft, werde ich mir allerdings für mein Geld nächstes mal den Spass machen und die Abordnung vom Rundfunk persönlich antanzen lassen! Ich überlege mir dann auch eine Grundsatzrede, sodass der Klüngel allesamt mindestens einen halben Tag beschäftigt ist.  Cool

Da musst du uns aber rechtzeitig den Termin der mündlichen Verhandlung durchgeben Smiley
mezzomix
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July 30, 2016, 07:15:10 AM
 #193

Sollte ich vermutlich machen.  Grin

Ich habe mal gehört, das Gericht reserviert bei unwürdigen Klägern wie mir oft nur wenige Minuten für so einen Prozess. Heisst das dann, dass ich meine Argumente nicht vorbringen darf und (notfalls gewaltsam) aus dem Saal rausgeworfen werde?! Steht das dann so im Protokoll? Oder ist meine Information falsch? Mit einem rechtsstaatlichen Vorgehen hätte sowas nämlich dann auch nichts mehr zu tun.

Ausser einem Strafprozess wegen illegalem Waffenbesitz (ein Taschenmesser) habe ich keine Erfahrung mit mündlicher Verhandlung. Dort wurde ich damals einfach vom Richter und Staatsanwalt gemeinschaftlich platt gemacht, sodass ich den Prozess freiwillig nach wenigen Minuten beendet habe.
klaus
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July 30, 2016, 09:46:28 AM
 #194


Tröste Dich mit der Gewissheit das alles 'Im Namen des Volkes' geschieht und das Justitia blind ist.



-> wenn Du kotzen musst, ja ich muss auch kotzen

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mezzomix
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August 05, 2016, 11:02:28 AM
 #195

Der Vorteil einer Barzahlung ist ja auch, dass ich mir den Empfang bestätigen lassen und dabei auch gleich eine Willenserklärung abgeben kann. Genau das habe ich geplant. Ich schätze aber, dazu wird es nicht kommen.

Wer auch barzahlen möchte findet hier noch ein bischen Munition:

Gesetzliches Zahlungsmittel
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).
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August 21, 2016, 10:32:21 AM
 #196

Interessant wie die Heuchel-GEZ-Gruppen-Sender am Ende der olympischen Spiele nun kritische Berichte über Rio senden. Nach dem Motto: erst absahnen und dann wenn der Rubel gerollt ist noch die Einschaltquoten mit paar "grausigen" Momentaufnahmen pushen wie elendig es doch ist und für die Bevölkerung vor Ort es nichts gebracht hat. Abartig der Verein!
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August 21, 2016, 10:39:41 AM
 #197

Da sie eine Definition der gelieferten Leistung (Stichwort: Vorzugslast) verweigern, können sie machen was sie wollen und damit die politische Agenda der Führung durchziehen. Da es keine Definition gibt, kann es auch keinen Widerspruch gegen die gesendeten Inhalte geben. So herrscht man heute.
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August 29, 2016, 09:26:10 PM
Last edit: September 02, 2016, 02:09:17 PM by mezzomix
 #198

Nachdem das Urteil nun rechtskräftig ist und das Gericht somit der Rundfunkanstalt rechtswidrigerweise einen Zahlungsanspruch zugeschustert hat, habe ich der Rundfunkbehörde eine Zahlung der Schutzgeldsumme in Bar angeboten. Jetzt wird sich zeigen, ob sie sich in diesem Fall an das (Bundes und EU) Recht halten, oder ob sie hier ebenfalls die Gesetze ignorieren.
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August 30, 2016, 08:40:39 AM
 #199

Nachdem das Urteil nun rechtskräftig ist und das Gericht somit Rundfunkanstalt rechtswidrigerweise einen Zahlungsanspruch zugeschustert hat, habe ich der Rundfunkbehörde eine Zahlung der Schutzgeldsumme in Bar angeboten. Jetzt wird sich zeigen, ob sie sich in diesem Fall an das (Bundes und EU) Recht halten, oder ob sie hier ebenfalls die Gesetze ignorieren.



die geschichte hier kennst du vermutlich auch schon:

http://www.n-tv.de/wirtschaft/Finanzamt-wegen-Bargeldverbots-verklagt-article18526661.html


If you like to give me a tip:  bc1q8ht32j5hj42us5qfptvu08ug9zeqgvxuhwznzk

"Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." Bertolt Brecht
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August 30, 2016, 09:13:59 AM
 #200

Seinen gescheiterter Versuch, die Steuern in Bar zu bezahlen, kannte ich bereits. Die Klage war mir neu. Übrigens müsste das Finanzamt rechtlich gesehen (was natürlich die Behörde nicht interessiert) sogar Euro Münzen in unbegrenzter Menge annehmen:

Artikel  11
...
Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechts-vorschriften   des   ausgebenden Mitgliedstaats   speziell benannt   werden,   ist   niemand   verpflichtet,   mehr   als fünfzig   Münzen   bei   einer   einzelnen   Zahlung anzunehmen.
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September 13, 2016, 07:42:38 AM
 #201

Das Resultat meines Zahlungsangebots an den Rundfunk war nun wie erwartet eine Verweigerung der Annahme mit Hinweis auf die (laut Satzung!) verpflichtende Zahlung mit Giralgeld. Nebenbei droht mir der Rundfunk mit Vollstreckung. D.h. die verweigern die Annahme der Zahlung und wollen gleichzeitig vollstrecken, was vermutlich zu einer zwingenden Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels führt. Ausser die Behörden nehmen bei einer Vollstreckung auch kein Bargeld mehr an.

...
Eva-Maria Michel ..., Justitiarin und stellvertretende Intendantin des WDR sowie Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des Beitragsservice
...
Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, sagt Eva-Maria Michel: "Keiner ist gekommen."

D.h. wohl der Rundfunk nimmt im Prinzip Bargeld an - aber nicht von mir. Kommt also zu den sonstigen Verfehlungen auch noch Willkür und Nötigung hinzu.
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September 13, 2016, 09:39:58 AM
 #202

Was ist mit einer Hinterlegung beim Gericht? Der Gerichtsvollziehen muss doch zu Rechtmäßigkeit einer vollstreckung prüfen bevor er diese durchführt. Müsste dazu nicht auf gehören, ob etwas hinterlegt wurde? Mit dem Urteil und der Antwort der Rundfunkanstalt, die Zahlung nicht annehmen zu wollen, müsste eine solche hinterlegung doch möglich sein. Alternativ könntest du ja schonmal bei der für dich zuständigen verteilenden Stelle der Vollstreckungsaufträge nachfragen, ob eine Hinterlegung überprüft wird und ggf. nach Hinterlegung dieser Stelle einen Nachweis der Hinterlegung zukommen lassen noch bevor der Vollstreckungsauftrag eingeht. Vielleicht kannst du das ganze so schon im Keim ersticken. Interessant wäre es jedenfalls.

Die nächste Verhandlung könnte dann die sein, in der du die zusätzlich entstandenen Kosten der Vollstreckung von der Rundefunkanstalt willst Cheesy
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September 13, 2016, 09:57:22 AM
 #203

Die Rundfunkanstalt ist keine Behörde und kann nicht selbst Vollstrecken. Also muss auch sie erstmal einen Mahnbescheid und alle nachfolgenden Schritte vor Gericht durchexerzieren.

Hier wäre nun der Punkt an dem man eingreifen kann. Indem man nun erklärt das ein Mahnbescheid nicht nötig ist, da man per Bargeld bezahlen möchte und das bisher vom Kläger nicht akzeptiert wurde. Wobei du nicht vergessen darfst das du eine Bringschuld hast, also erwähnen musst das du natürlich bereit warst das Geld direkt zu ihnen zu bringen.

Das dürfte dazu führen das die Klage abgewiesen wird, da keine Zahlungsverweigerung vorliegt.

Ist der Mahnbescheid aber schon durch, und du willst das erst im Nachhinein so managen dürftest du schlechte Karten haben. Das geht definitiv dann zum Gerichtsvollzieher und in die Schufa. Die Kosten fallen dir auch zur Last, auch wenn du dann dem Gerichtsvollzieher das Bargeld gibst. Prüfen muss der NUR ob der Mahnbescheid rechtskräftig ist. Nicht mehr ob du das Geld hinterlegt hast. Hinterlegst du also das Geld bei Gericht aufgrund des Mahnbescheides, dann muss dieser ja auch zurück genommen werden. Jedenfalls wenn das Gericht deine Zahlung annimmt. Es einfach nur zu hinterlegen oder hinzuschicken oder auf den Tisch zu legen reicht also nicht. Das Gericht muss es förmlich annehmen und den Mahnbescheid aufheben.Allerdings wird der Mahnbescheid weiterhin in den Akten stehen und bei der Schufa. Zwar ale erledigt aber das reicht ja schon für eine beschissene Abwertung.

Weis also momentan nicht so genau wo du stehst...weil schreiben tun die viel, wahr ist davon wenig oder es ist eine verklausulierte Drohung. Also eine "wir werden Vollstrecken (wenn wir alles so durchbekommen wie wir uns das denken)."
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September 13, 2016, 11:02:24 AM
 #204

Witzig finde ich, das sich da einer über Willkür und Nötigung aufregt, gleichzeitig aber völlig willkürlich einen anderen Weg als ca. 30 Millionen andere nehmen möchte und den Zahlungsempfänger nötigt, nutzlosen Aufwand zu treiben, einfach nur, weil er zurückärgern will. Es ist ja nun nicht so, das ein Konto und eine einfache Zahlungsmöglichkeit bei beiden vorhanden wäre, und die lachen über diese Kaspereien.
Ist wie bei den Versicherungen: Die Verweigerer machen Kosten, der Rest darf diese Kosten dann tragen.
Kein Wunder, das der Verein "euch" alle als Spinner darstellt.
Und bevor ich jetzt Haue bekomme: Die Rechtmäßigkeit der Forderung stelle ich hier weder in Frage noch als Tatsache auf. Ja, wegen mir sollten mehr Leute verweigern. Und? Die Gerichte haben ja auch sonst nichts zu tun...
_Das_ wäre ein Punkt, an dem man ansetzen muss, nicht die angeblich im Gesetz stehende Pflicht zur Bargeldannahme (wobei gleichzeitig darüber geschimpft wird, das sich der Verein nicht an Gesetze hält, man aber wünscht, an dieses eine würde er sich bitte halten.)....

Alles wird gut, die Frage ist nicht ob, nur wann!
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September 13, 2016, 11:27:32 AM
 #205

also wenn es mich nicht täsucht können die GEZ, IHK und Kirche direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen ohne den umweg übers Gericht.

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
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September 13, 2016, 11:55:41 AM
Last edit: September 13, 2016, 12:20:27 PM by Aswan
 #206

Die Rundfunkanstalt ist keine Behörde und kann nicht selbst Vollstrecken. Also muss auch sie erstmal einen Mahnbescheid und alle nachfolgenden Schritte vor Gericht durchexerzieren.

Du meinst wohl einen grichtlichen Mahnbescheid.
Vielleicht hast du die ganze Vorgeschichte nicht im Kopf. Es gibt bereits ein rechtskräftiges Urteil; man darf also wohl davon ausgehen, dass dieses Vollstreckbar ist.

Hier wäre nun der Punkt an dem man eingreifen kann. Indem man nun erklärt das ein Mahnbescheid nicht nötig ist, da man per Bargeld bezahlen möchte und das bisher vom Kläger nicht akzeptiert wurde. Wobei du nicht vergessen darfst das du eine Bringschuld hast, also erwähnen musst das du natürlich bereit warst das Geld direkt zu ihnen zu bringen.

Da ein Mahnbescheid wohl unnötig ist zur Vollstreckung des Urteils, kann man wohl erst beim Gerichtsvollziehen bzw. frühestens bei der Verteilerstelle der Aufträge für die Gerichtsvollzieher eingreifen.

Das dürfte dazu führen das die Klage abgewiesen wird, da keine Zahlungsverweigerung vorliegt.

Mezzo wurde bereits verurteilt und dieses Urteil ist auch rechtskräftig.


Ist der Mahnbescheid aber schon durch, und du willst das erst im Nachhinein so managen dürftest du schlechte Karten haben. Das geht definitiv dann zum Gerichtsvollzieher und in die Schufa. Die Kosten fallen dir auch zur Last, auch wenn du dann dem Gerichtsvollzieher das Bargeld gibst. Prüfen muss der NUR ob der Mahnbescheid rechtskräftig ist.

Nein, einen rechtskräftigen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden erwirken, kostet nichtmal viel, geht sogar online. Ein Gerichtsvollzieher wird sich hüten wegen einem Mahnbescheides tätig zu werden; allein schon deswegen, weil dieser nichtmal auf den Inhalt, sondern nur auf die Formalitäten geprüft wird.
In diesem Fall wird der Gerichtsvollzieher die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils überprüfen und dann tätig werden.

Nicht mehr ob du das Geld hinterlegt hast.

Eine Hinterlegung beim Amtsgericht hat befreiende wirkung. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsnachweis (z.B. den Nachweis der Hinterlegung) erhalten hat, muss er das überprüfen (oder den Nachweis ungeprüft hinnehmen).
Hinterlegst du also das Geld bei Gericht aufgrund des Mahnbescheides, dann muss dieser ja auch zurück genommen werden.

Das Gericht nimmt Gelder zur Hinterlegung z.B: bei Annahmeverweigerung des Gläubigers entgegen, nicht aufgrund eines Mahnbescheides. Im übrigen ist mir keine Pflicht zur Rücknahme eines Mahnbescheides bekannt wenn dieser nicht schon rechtsmissbräuchlich beantragt wurde.

Jedenfalls wenn das Gericht deine Zahlung annimmt. Es einfach nur zu hinterlegen oder hinzuschicken oder auf den Tisch zu legen reicht also nicht. Das Gericht muss es förmlich annehmen und den Mahnbescheid aufheben.Allerdings wird der Mahnbescheid weiterhin in den Akten stehen und bei der Schufa. Zwar ale erledigt aber das reicht ja schon für eine beschissene Abwertung.

Ja, man muss natürlich erstmal das Gericht darum bitten, dass es das Geld für die Hinterlegung annimmt, bekommt aber im Gegenzug auch einen Nachweis, dass es nun dort hinterlegt ist.
Im übrigen darf eine Schufaeintragung nur bei unbestrittenen Forderungen vorgenommen werden. Ein Mahnbescheid, dem man widerspricht, wird dort also wohl nicht stehen (und wenn doch, dann hat man einen unverzüglichen Löschanspruch)

Weis also momentan nicht so genau wo du stehst...weil schreiben tun die viel, wahr ist davon wenig oder es ist eine verklausulierte Drohung. Also eine "wir werden Vollstrecken (wenn wir alles so durchbekommen wie wir uns das denken)."

Naja, da es schon ein Urteil gibt, denke ich, dass die sehr wohl eine Vollstreckung versuchen werden. Deswegen ja mein Vorschlag bei der ersten Instanz an die so ein Vollstreckungsersuchen geht, gleich mal zu schreiben und infor einzuholen, welche Beweise für Annahmeverweigerung etc. der Gerichtsvollzieher braucht um die Vollstreckung auszusetzen.




Witzig finde ich, das sich da einer über Willkür und Nötigung aufregt, gleichzeitig aber völlig willkürlich einen anderen Weg als ca. 30 Millionen andere nehmen möchte und den Zahlungsempfänger nötigt, nutzlosen Aufwand zu treiben, einfach nur, weil er zurückärgern will. Es ist ja nun nicht so, das ein Konto und eine einfache Zahlungsmöglichkeit bei beiden vorhanden wäre, und die lachen über diese Kaspereien.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Mezzo in Bitcoin bezahlen würde - ich würde es tun. Es ist ja nicht so, dass nicht auf beiden seiten ein Gerät existiert, mit dem Bitcoinzahlungen gesendet und angenommen werden können, und das noch einfacher, schneller, sicherer und in vielen Fällen günstiger als bei einem Bankkonto.

Nur weil eine größere Anzahl an personen etwas macht, muss es ja nicht gut sein. Besonders dann nicht, wenn damit geroht wird, dass aus der Reihe tanzen sanktioniert wird. Niemand weiß, wieviele Barzahler es geben würde, wenn man denen nicht ans Beim pissen würde. Allein deine Aussage könnte doch schon Einfluss darauf haben ob jemand Bar zahlt oder nicht. Wenn du jemanden blöd anmachst, weil er Barzahler ist oder es gern sein würde, dann erzeugt das nunmal gesellschaftlichen Druck. Wenn das noch mehr Leute machen, dann wird es nur schlimmer.

Es ist nunmal so, dass eine Forderung zunächst mal in Bargeld zu begleichen ist. Wenn dann jemand an kommt und in z.B. Silberunzen bezahlt werden will, dann kann man das ablehnen. Ich seh dabei kein Problem. Wenn man auf eine Bestimmte Art und Weise bezahlt werden will, dann bietet man seine Leistung eben nur Kunden an, die damit einverstanden sind und lässt es bei denen, die nicht auf die gewünschte Weise bezahlen wollen, bleiben, so einfach sieht das aus.
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September 13, 2016, 12:18:47 PM
 #207

Was ist mit einer Hinterlegung beim Gericht?

Genau das werde ich nun machen!

Der Gerichtsvollziehen muss doch zu Rechtmäßigkeit einer vollstreckung prüfen bevor er diese durchführt.

Nein, muss er nicht und macht er nicht. Man kann aber (danach) gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung klagen.

Die Rundfunkanstalt ist keine Behörde und kann nicht selbst Vollstrecken. Also muss auch sie erstmal einen Mahnbescheid und alle nachfolgenden Schritte vor Gericht durchexerzieren.

Falsch. Die Rundfunkanstalten sind Behörden. Nur aus diesem Grund können sie Bescheide über die Rundfunkbeiträge austellen und eine Amtshilfevollstreckung beauftragen.

Witzig finde ich, das sich da einer über Willkür und Nötigung aufregt, gleichzeitig aber völlig willkürlich einen anderen Weg als ca. 30 Millionen andere nehmen möchte und den Zahlungsempfänger nötigt, nutzlosen Aufwand zu treiben, einfach nur, weil er zurückärgern will. Es ist ja nun nicht so, das ein Konto und eine einfache Zahlungsmöglichkeit bei beiden vorhanden wäre, und die lachen über diese Kaspereien.
Ist wie bei den Versicherungen: Die Verweigerer machen Kosten, der Rest darf diese Kosten dann tragen.
Kein Wunder, das der Verein "euch" alle als Spinner darstellt.

Die Verantwortung dafür trägst Du, zusammen mit den anderen 30 Millionen. Ihr habt zugelassen, dass eine Client-Server Punkt zu Punkt Verbindung heute als Rund-Funk bezeichnet wird. Ihr habt zugelassen, dass 20% der Beiträge für freiwillige überdurchschnittliche Pensionsleistungen draufgehen. Ihr habt zugelassen, dass Grundversorgung heute keine Grenzen mehr kennt. Ihr habt zugelassen, dass die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten nur noch auf dem Papier besteht und die Parteien ihre untragbaren verdienten Soldaten beim Runfunk abladen können. Ihr habt zugelassen, dass Politiker unliebsame Intendanten beim "unabhängigen" Rundfunk feuern können. Ihr habt zugelassen, dass eine Steuer als Beitrag deklariert wird und plötzlich die Eigenschaft einer Wohnung als Voraussetzung für den Rundfunkempfang deklariert wird. Und wenn so ein paar Spinner, wie ich, sich dagegen dagegen wehren, dann lassen Du und diese 30 Millionen ihr in Zukunft noch noch vielmehr von dieser Scheisse durchgehen.

_Das_ wäre ein Punkt, an dem man ansetzen muss, nicht die angeblich im Gesetz stehende Pflicht zur Bargeldannahme (wobei gleichzeitig darüber geschimpft wird, das sich der Verein nicht an Gesetze hält, man aber wünscht, an dieses eine würde er sich bitte halten.)....

Unabnhängig vom Rundfunk ist Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ein zentraler Punkt. Es gibt einfach kein anderes Zahlungsmittel, d.h. jede Behörde könnte dann entscheiden ob Du Deine Zahlungen zukünftig in Giralgeld oder Arbeitsstunden beim Autobahnbau abzuleisten hast. Aber egal, Du und die 30 Millionen würden auch das zulassen. So ist das, wenn es nur noch um Brot und Spiele geht und einem alles andere völlig egal ist.

Im übrigen, hätten die Gerichte sich im Vorfeld an die Gesetze gehalten und nicht versucht, selbst politische Fakten zu schaffen, dann hätten sie den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk schon lange in seine Schranken gewiesen und solche Aktionen wäre gar nicht mehr notwendig.
Aswan
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September 13, 2016, 12:29:17 PM
 #208

Was ist mit einer Hinterlegung beim Gericht?

Genau das werde ich nun machen!

Der Gerichtsvollziehen muss doch zu Rechtmäßigkeit einer vollstreckung prüfen bevor er diese durchführt.

Nein, muss er nicht und macht er nicht. Man kann aber (danach) gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung klagen.

Man kann ihm aber auch einen Zahlungsnachweis zukommen lassen (z.B: die Hinterlegung). Zumindest der Hinterlegte Betrag kann ja nich noch einmal Vollstreckt werden.

Es bleibt also spannend bei der ganzen Sache. Ich freu mich auf weitere Updates.

Edit: Toll wäre auch, wenn du gleich nach der Hinterlegung die Rundfunkanstalt aufforderst, den Originaltitel herauszugeben Smiley
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September 13, 2016, 12:40:27 PM
 #209

Man kann ihm aber auch einen Zahlungsnachweis zukommen lassen (z.B: die Hinterlegung). Zumindest der Hinterlegte Betrag kann ja nich noch einmal Vollstreckt werden.

Klar, wenn die Summe hinterlegt ist, kann er das nicht mehr. Solange die Behörde allerdings "nur" im Annahmeverzug ist, könnte diese trotzdem auf die Idee kommen, zu Vollstrecken. Ob das legal wäre, ist eine andere Frage, die vom Gerichtsvollzieher nicht geprüft wird.

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.

Nun, im Augenblick ist das ja wohl umgekehrt. Der Rundfunk lehnt die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels ab und ich erleide die rechtlichen Nachteile, da ich mich gegen eine drohende Vollstreckung zur Wehr setzen muss.

... die angeblich im Gesetz stehende Pflicht zur Bargeldannahme ...

Gesetz über die Deutsche Bundesbank
§ 14 Notenausgabe

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
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September 13, 2016, 01:49:08 PM
 #210

Hat sich das seit GEZ geändert?

Die musste noch Mahnbescheid erwirken und Gerichte bemühen.

Und soweit ich das bei der Rundfunkgebührenzentrale sehe ist sie eher ein Verein. Also bitte mal genau erklären wo die das recht zur Amtshilfe her nehmen wollen. Amtshilfe ist es aber nicht, wenn ein Richter zustimmt. Dann nennt man das ein Urteil.
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September 13, 2016, 03:02:47 PM
 #211

Die Landesrundfunkanstalten sind öffentlich-rechtliche Institutionen, also (Landes-)Behörden. Der Beitragsservice (früher mal GEZ) ist eine nicht rechtsfähige (!) Organisation, die im Auftrag der Rundfunkanstalten Gelder einzieht. Da hat sich, ausser dem Namen, auch nichts geändert.

Da diese Organisation nicht rechtsfähig ist, kann man sie nicht verklagen und auch sonst rechtlich auf keine Art dagegen vorgehen - sie ist unangreifbar. Theoretisch kann dieser Beitragsservice auch nicht rechtlich gegen irgendjemanden vorgehen, was denen aber praktisch egal ist (illegal, aber sanktioniert z.B. durch I ZB 64/14 BGH).

Gesetze, die gegen höherrangige Gesetze verstossen, sind theoretisch ungültig. Die Praxis sieht anders aus. Auch aus diesem Grund gilt in DE ganz einfach nicht das Gesetz, sondern das Recht des Stärkeren. Wo die Grenzen liegen teste ich (als sogenannter Spinner) gerade aus.
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September 14, 2016, 09:00:31 AM
 #212

Mezzo, da hast du mich genau und gründlich missverstanden.

Ich bin genau auf deiner Wellenlänge und würde den Verein lieber heute als morgen abschaffen, aber genau darum gehts mir.
Du pinkelst denen ans Bein mit deiner "ich will aber bar bezahlen"-Mentalität, obwohl du genau weißt, das dieses Argument keiner anerkennt, denn
- du und die haben ein Konto, es ist dir also nicht unmöglich zu überweisen. Verständnis hätte ich und vielleicht sogar ein Richter, wenn es dir absolut unmöglich wäre, irgendwo in deiner Nähe ein Konto aufzumachen.
- das Mittel der Überweisung auch an die GEZapo ist millionenfach ausprobiert und funktioniert einwandfrei, wenn auch ausschließlich in deren Sinn. Es funktioniert also, und du brauchst keine Angst haben, das deine Zahlung abhanden kommt.
- du verlangst, das sie sich an Gesetze wie das Bargeldgesetz halten, gleichzeitig bemängelst du, das sie sich nicht an Gesetze halten. Warum sollten sie ausgerechnet dieses, das ihnen noch mehr zum Nachteil einbringen würde, anerkennen, und die anderen von dir genannten ignorieren? Du bist einer von denen die an einem Kindergarten noch mehr Schilder aufstellen. Dabei sind die Raser, die das 50-Schild nicht sehen, diejenigen die auch das 30-Schild nicht sehen.
Wo ist deine Argumentation für einen Grund, das du zwangsläufig bar zahlen musst, wenn sie doch eine Überweisung akzeptieren? Nur weil da steht, das sie Bargeld annehmen müssten?
Dein Verfahren wird doch aufgrund genau dieser Gründe gegen dich gedreht, oder nicht?
Du willst eine Bargeldannahme, sie reden dir die Bargeldabgabe aus, sie gewinnen. Wie kontert Mezzo?

Nebenbei fällt mir auf, das da "Banknoten" genannt wird.
Euros sind Banknoten? Seit wann das denn? Was ist mit Münzen? Sind die in "Banknoten" mit eingenommen?

Alles wird gut, die Frage ist nicht ob, nur wann!
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September 14, 2016, 09:33:17 AM
 #213

Mezzo, da hast du mich genau und gründlich missverstanden.

Ich bin genau auf deiner Wellenlänge und würde den Verein lieber heute als morgen abschaffen, aber genau darum gehts mir.
Du pinkelst denen ans Bein mit deiner "ich will aber bar bezahlen"-Mentalität, obwohl du genau weißt, das dieses Argument keiner anerkennt, denn

Du behauptest also, das gesetzliche Zahlungsmittel wurde in DE defakto abgeschafft? Gegenüber den anderen Gesetzen ist das gesetzliche Zahlungsmittel ein grundlegendes Gesetz, mit dem alles andere steht und fällt. Wenn dieses Gesetz ignoriert wird, braucht man sich um kein anderes Gesetz mehr Gedanken machen. Das möchte ich gerne schriftlich haben.

- du und die haben ein Konto, es ist dir also nicht unmöglich zu überweisen. Verständnis hätte ich und vielleicht sogar ein Richter, wenn es dir absolut unmöglich wäre, irgendwo in deiner Nähe ein Konto aufzumachen.

Schöne Argumentation. Ich könnten den Sachbearbeiter auch erschlagen. Er wusste ja, dass ich sauer bin und an diesem Tag komme. Da hätte er auch daheim bleiben können. Nein, das Konto ist absolut nicht relevant. Im übrigen mag ich diesen Leuten meine Bankverbindung nicht (implizit) mitteilen, denn sonst fackeln die nicht lange und pfänden in Zukunft gleich das Konto. Wenn schon, dann werde ich das Schutzgeld immer dem Eintreiber persönlich übergeben - und zwar in kleinster Stückelung. Mit einer unpersönlichen Kontenpfändung lasse ich die nicht davonkommen!

- das Mittel der Überweisung auch an die GEZapo ist millionenfach ausprobiert und funktioniert einwandfrei, wenn auch ausschließlich in deren Sinn. Es funktioniert also, und du brauchst keine Angst haben, das deine Zahlung abhanden kommt.

Siehe oben, das ist rechtlich gesehen kein sinnvolles Argument. Entweder es gibt Gesetze oder es gibt keine.

- du verlangst, das sie sich an Gesetze wie das Bargeldgesetz halten, gleichzeitig bemängelst du, das sie sich nicht an Gesetze halten. Warum sollten sie ausgerechnet dieses, das ihnen noch mehr zum Nachteil einbringen würde, anerkennen, und die anderen von dir genannten ignorieren? Du bist einer von denen die an einem Kindergarten noch mehr Schilder aufstellen. Dabei sind die Raser, die das 50-Schild nicht sehen, diejenigen die auch das 30-Schild nicht sehen.
Wo ist deine Argumentation für einen Grund, das du zwangsläufig bar zahlen musst, wenn sie doch eine Überweisung akzeptieren? Nur weil da steht, das sie Bargeld annehmen müssten?

Wie gesagt, dieses Gesetz ist grundlegend und nicht nur auf den Rundfunk beschränkt. Sollte es ignoriert werden, lässt sich nicht mal mehr die Fassade "Rechtsstaat BRD" aufrecht erhalten. Und es zieht sogar noch weitere Kreise - die EU fällt dann gleich mit und damit alle EU Verträge und Verordnungen. Dies möchte ich schwarz auf weiss bescheinigt bekommen.

Dein Verfahren wird doch aufgrund genau dieser Gründe gegen dich gedreht, oder nicht?

Wenn sie die Fassade erhalten wollen nicht. Ansonsten ist es sowieso egal.

Du willst eine Bargeldannahme, sie reden dir die Bargeldabgabe aus, sie gewinnen. Wie kontert Mezzo?

Natürlich mit Barzahlung gegenüber dem Schutzgeldeintreiber! Der wird sich freuen, wenn er alle paar Monate bei mir aufschlagen darf, um die Münzen abzuholen.

Nebenbei fällt mir auf, das da "Banknoten" genannt wird.
Euros sind Banknoten? Seit wann das denn? Was ist mit Münzen? Sind die in "Banknoten" mit eingenommen?

Nur die Banknoten (die Scheine) sind das einzige(!) unbeschränkt gültige gesetzliche Zahlungsmittel. Die Münzen sind laut MünzG ein beschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. D.h. ausser dem Herausgeber (das ist das Bundesfinanzministerium, zu dem übrigens auch das Finanzamt gehört) muss niemand mehr als 50 Münzen zur Begleichung einer Schuld annehmen (das ist die Beschränkung!). Für Euro Scheine gibt es keine solche Beschränkung.

Eine Überweisung ist übrigens gar kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist eine ersatzweise Befriedigung, deren Nutzung man in gegenseitigem Einvernehmen, vereinbaren kann. Sie hat den selben Rang wie ersatzweise Arbeitsleistung oder andere Tauschwerte.

Soweit die offizielle Rechtslage, die ich übrigens nicht gemacht habe.
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September 14, 2016, 09:48:25 AM
 #214

In diesem Fall scheint das wohl so zu sein, das es kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr gibt.
Interessiert ja auch keinen, was es genau bedeutet, und die Diskussion ob Euroscheine Banknoten sind gibts auch schon länger. Gern auch unter denReichsbürgern usw., die die BRD nicht anerkennen, und auf der Welle reitet der Verein: Die die sowas erzählen haben alle einen an der Waffel.
Du glaubst doch selbst nicht, das einen Lappen an dich gibt, in dem auch nur im entferntesten und bei seeeehr voreingenommener Ansichtsweise der kleinste Eindruck entstehen könnte, das gesetzliche Zahlungsmittel wäre hier ungültig?
Was Fakt ist und was man beweisen kann sind zwei verschiedene Dinge. Al Capone ist ja auch nur wegen Steuern in den Bau gegangen. Wusste aber jeder, was er wirklich macht.

Was ich dir sagen oder von dir wissen wollte:
Mit welchem Argument kommst du, das es dir nicht möglich ist zu überweisen? Du trampelst wie ein kleines Kind auf dem Fakt rum, das irgendwo im Buch steht, das jeder Scheine annehmen _muss_.
Jeder sieht aber nur das nervige Blag, das rumzickt, nicht, das da der Gegner den Fehler macht.
Und wenn du drauf hinweist, sehen alle nur das man doch einfach überweisen kann und nicht dem Gericht und damit der Allgemeinheit auf der Tasche liegen muss.
Da kämst in den Augen der Öffentlichkeit besser weg, wenn du mit den Schultern zucken könntest *ich hab kein Konto und kann auch keins bekommen, wie soll ich bezahlen?*

Was ich am wenigsten verstehe:
Es gibt doch genug Verweigerer. Warum wird der Laden (und hunderte andere) nicht jeden Tag dreißigmal verklagt auf Bargeldannahme, weil das ja jeder nehmen muss und die Nichtannahme ein Gestzesverstoß ist?
Komm mir jetzt nicht mit "die sind alle gekauft und lehnen die Klagen wegen nichterfolgsaussicht ab". Dann eben das nächsthöhere Gericht wegen Förderung der illegalen Aktivität.
"Ihr" seid so kreativ.... Warum nicht so? Was überseh ich da?

Und mal so nebenbei: Welche Gesetze sind eigentlich noch alle zu ignorieren, und welche befolgst du? Warum überhaupt?

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September 14, 2016, 09:54:45 AM
 #215

Ich verfolge diesen Thread ebenfalls mit etwas Kopfschütteln, jedoch auch größerer Bewunderung für die Hartnäckigkeit, die Mezzo hier an den Tag legt. Macht man sich hinreichend deutlich, welche zentrale Rolle die Währungsverfassung in einer modernen Volkswirtschaft spielt, dann kommt man nicht umhin, unterm Strich gespannt zu sein, wie die Sache weitergeht. Das ganze mag nach Querulanz klingen, im Kern ist es davon aber mE meilenweit entfernt.

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September 14, 2016, 10:46:31 AM
Last edit: September 14, 2016, 11:49:08 AM by mezzomix
 #216

Was ich dir sagen oder von dir wissen wollte:
Mit welchem Argument kommst du, das es dir nicht möglich ist zu überweisen? Du trampelst wie ein kleines Kind auf dem Fakt rum, das irgendwo im Buch steht, das jeder Scheine annehmen _muss_.

Es ist rechtlich gesehen völlig egal, ob es Dir möglich ist zu überweisen oder eine andere Leistung zu bringen. Wenn eine Behörde diese Leistung bestimmt, dann wird sie diese auch Eintreiben. Ob Du dann ein Konto hast, oder beim Bau der Autobahn aus gesundheitlichen Gründen nicht helfen kannst, ist dabei völlig egal. Das einzige was zählt ist, ob die zwingende Überweisung oder die Zangsarbeit zum Bau der Autobahn rechtlich gesehen in Ordnung ist. In diesem Fall ist sie es eben nicht.

Im übrigen ist ein Sklavenhalter, der die Regeln bricht die er selbst den Sklaven verordnet hat, nur noch eine Witzfigur. Dementsprechend ist er zu behandeln.

Jeder sieht aber nur das nervige Blag, das rumzickt, nicht, das da der Gegner den Fehler macht.
Und wenn du drauf hinweist, sehen alle nur das man doch einfach überweisen kann und nicht dem Gericht und damit der Allgemeinheit auf der Tasche liegen muss.

Genau darauf hatte ich bereits geantwortet. Diese Personen der "Allgemeinheit" passen eigentlich eher als Leibeigene zu irgendeinem kranken Warlord - und genau dort würden sie ohne solche Spinner wie mich auch ganz schnell landen.

Da kämst in den Augen der Öffentlichkeit besser weg, wenn du mit den Schultern zucken könntest *ich hab kein Konto und kann auch keins bekommen, wie soll ich bezahlen?*

Warum muss ich in den Augen der anderen niedrigen Sklaven beim Sklavenhalter gut ankommen? Ich sage es Dir: Ich muss es nicht!

Was ich am wenigsten verstehe:
Es gibt doch genug Verweigerer. Warum wird der Laden (und hunderte andere) nicht jeden Tag dreißigmal verklagt auf Bargeldannahme, weil das ja jeder nehmen muss und die Nichtannahme ein Gestzesverstoß ist?

Falsch, es gibt eben nicht genug Verweigerer. Die Gründe hast Du oben bereits genannt: "Aber jeder muss doch die GEZ zahlen", "Aber ich kann ja sowieso nichts ändern", "Aber andere zahlen doch auch", ... Obrigkeitshörigkeit.

Dazu eine politische Gerichtsbarkeit und alles ist erledigt. Kein Gericht (auch nicht das BVerfG) wird gegen "etablierte" Zustände vorgehen. Vor allem nicht, wenn die tonangebenden Richter davon selbst profitieren. Ausserdem ist es nicht gut für die Karriere. Warum wohl äussern nur die ehemaligen(!) Richter öffentliche Kritik an diesem System?!

Nebenbei zeigt meine letzte Klage auch deutlich, das das Gericht sich gar nicht mit der Klage beschäftigt hat. Vermutlich weil das einfacher und schneller geht. Eine Klage ablehnen geht einfach, das Geld persönlich eintreiben nicht!

Und mal so nebenbei: Welche Gesetze sind eigentlich noch alle zu ignorieren, und welche befolgst du? Warum überhaupt?

Da es faktisch keine generell für alle gültigen Gesetze gibt, kann ich nur noch meine eigenen persönlichen "Regeln" befolgen. Warum ich diese befolge? Weil ich diese für sinnvoll halte und weil es mir einen Vorteil bringt - ganz einfach!
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September 14, 2016, 11:42:29 AM
Last edit: September 14, 2016, 12:05:48 PM by Aswan
 #217

- du und die haben ein Konto, es ist dir also nicht unmöglich zu überweisen.

"Die" und Mezzo können auch mit Bargeld umgehen und "die" haben auch eine Postadresse an der ein Wertbrief empfangen werden könnte. Es is ihnen also nicht unmöglich, Bargeld anzunehmen. ich glaube die Argumente heben sich gegenseitig auf.


Was ich am wenigsten verstehe:
Es gibt doch genug Verweigerer. Warum wird der Laden (und hunderte andere) nicht jeden Tag dreißigmal verklagt auf Bargeldannahme, weil das ja jeder nehmen muss und die Nichtannahme ein Gestzesverstoß ist?

Weil wenn ich jemandem eine Zahlung für eine Leistung anbiete, ich mich damit einverstanden erkläre, dass diese Leistug für mich zu diesen Betrag erbracht wird. Ein "Verweigerer" ist jemand, der nicht mit der Zwangsabgabe einverstanden ist. Er kann also garnicht die Barzahlung anbieten und somit kann es garnicht zu einer Annahmeverweigerung kommen. Im übrigen ist die Verweigerung der Annahme von Bargeld völlig legitim und kann nicht per Leistungsklage erzwungen werden. Die Nichtannahme ist auch kein Gesetzesverstoß. Jemanden "auf Bargeldannahme verklagen" wäre also schwachsinnig, auch deswegen macht das keiner. Mezzo hingegen verweigert nicht die Leistung, er möchte sie ja erbringen. Die Gegenpartei möchte lediglich nicht auf die Art und Weise bezahlt werden, die als einziges für beide Parteien verbindlich ist.
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September 14, 2016, 01:45:25 PM
 #218

Aswan hats begriffen! Grin
glaub ich....

Mezzo verweigert die Zahlung der nicht bestellten Leistung auf dem einzigen Weg, der ihm noch bleibt, und das ist der unmöglich gemachte Weg über die Barzahlung.
Ich hab aber das Gefühl Wink , das es ihm darum geht, das der Verein an sich nicht rechtmäßig ist, und er eigentlich nicht zahlen will.
Wenn ein Wertbrief geht, warum nutzt er ihn dann nicht? Weil er Angst vor den 5€ Porto hat, die er und nicht "der Steuerzahler" zahlen müsste?
Also macht er Ärger wo er nur kann, denn laut eigener Aussage gelten für ihn deutsche Gesetze nicht, oder nur wenn sie ihm gefallen.

@mezzo:
genau weil du die Masse der Bevölkerung als "niedrige Sklaven" und gewählte Volksverteter als "Sklavenhalter" bezeichnest, wirst du von den meisten Leuten als Spinner und Querulant wahrgenommen.
Wenn du dich herablassen könntest, dem gemeinen Volke eine Wahrnehmung zu gestatten, die dich als unschuldig verknackten erkennen lässt, hättest du deine geforderten Unterstützer.

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September 14, 2016, 02:11:34 PM
 #219

Aswan hats begriffen! Grin
glaub ich....

Mezzo verweigert die Zahlung der nicht bestellten Leistung auf dem einzigen Weg, der ihm noch bleibt, und das ist der unmöglich gemachte Weg über die Barzahlung.

Er verweigert die Zahlung doch gerade nicht. Anders als die "Verweigerer" hat er die Zahlung explizit angeboten, damit hat er doch die Forderung anerkannt.

Ich hab aber das Gefühl Wink , das es ihm darum geht, das der Verein an sich nicht rechtmäßig ist, und er eigentlich nicht zahlen will.

Naja, das ist aber eine andere Baustelle als die Barzahlsache. Zahlen kommt ja erst in frage, wenn man die Forderung anerkennt oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. In diesem Fall geht es also tatsächlich nur um die Art der Bezahlung.

Wenn ein Wertbrief geht, warum nutzt er ihn dann nicht? Weil er Angst vor den 5€ Porto hat, die er und nicht "der Steuerzahler" zahlen müsste?

Die Annahme des Wertbriefes kann ja auch hier verweigert werden. Ich wollte damit nur klar machen, dass man sich auch für Barzahlung nicht unbedingt zu einer bestimmten Zeit irgendwo treffen muss.
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September 14, 2016, 03:51:13 PM
 #220

Mezzo verweigert die Zahlung der nicht bestellten Leistung auf dem einzigen Weg, der ihm noch bleibt, und das ist der unmöglich gemachte Weg über die Barzahlung.

Es wäre durchaus auch möglich die Klage in die nächste Instanz zu bringen. Da dort Anwaltszwang herrscht, die Anwälte in meiner Umgebung eine Vertretung in dieser Sache abgelehnt haben und die weiteren Instanzen bis hin zum BVerfG sehr Rundfunkfreundlich sind bzw. die Haushaltsabgabe als Auftragsarbeit selbst geschrieben haben und wohl kein Urteil gegen sich selbst fällen werden, habe ich davon mehr oder weniger zwangsweise Abstand genommen.

Ich hab aber das Gefühl Wink , das es ihm darum geht, das der Verein an sich nicht rechtmäßig ist, und er eigentlich nicht zahlen will.

Das stimmt. Ich zahle allerdings unfreiwillig und möchte meinen Unmut darüber persönlich im Rahmen der Barzahlung loswerden. Ich zu dieser Zwangszahlung auch Freunde und Interessierte einladen, was aber durch die Annahmeverweigerung vereitelt wurde.  Wink

Wenn ein Wertbrief geht, warum nutzt er ihn dann nicht? Weil er Angst vor den 5€ Porto hat, die er und nicht "der Steuerzahler" zahlen müsste?

Siehe oben. Wenn ich diesen Mist bezahle, dann nur persönlich im Angesicht der entsprechenden Amtsperson.

Also macht er Ärger wo er nur kann, denn laut eigener Aussage gelten für ihn deutsche Gesetze nicht, oder nur wenn sie ihm gefallen.

Umgekehrt sieht es aus! Von mir aus können wir diese Gesetze sofort vergessen, sind ja nicht meine. Allerdings besteht die Gegenseite auf diese Gesetze, ohne sie dann aber auch konsequent zu beachten. Dabei haben die Behörden diese Gesetze selbst gemacht. Da ich nicht einsehe, dass diese Gesetze nur gelten, solange sie zu meinem Nachteil ausgelegt werden, aktzeptiere ich sie einfach gar nicht mehr.

@mezzo:
genau weil du die Masse der Bevölkerung als "niedrige Sklaven" und gewählte Volksverteter als "Sklavenhalter" bezeichnest, wirst du von den meisten Leuten als Spinner und Querulant wahrgenommen.
Wenn du dich herablassen könntest, dem gemeinen Volke eine Wahrnehmung zu gestatten, die dich als unschuldig verknackten erkennen lässt, hättest du deine geforderten Unterstützer.

Und was sollten die machen? Wenn die zu blöd sind ihre eigenen Interessen zu vertreten, kann man wohl kaum erwarten, dass sie meine Interessen vertreten. Es würde praktisch aber nichts ändern, da die Behörden ein anderes Interesse haben. Wie man hier sehen kann wirkt der Propagandafeldzug ja bereits, ohne dass er überhaupt ernsthaft begonnen wurde. Sollten sich Spinner in grösseren Mengen finden, werden wir einen beispiellosen Pressefeldzug erleben - man könnte es auch Hexenjagd nennen. Divide et impera.
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September 20, 2016, 05:45:22 AM
 #221

News? http://www.golem.de/news/ard-keine-haft-mehr-fuer-verweigerer-der-rundfunkgebuehr-1609-123323.html oder nicht? ^^

> Alles im Universum ist entweder eine Ente oder nicht. <
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September 20, 2016, 06:00:58 AM
 #222

Ist neu, aber in meinem Fall nicht relevant. Das betrifft nur die Fälle, in denen kein vollstreckbares Vermögen vorhanden ist.

Das ist auch nicht als Einlenken der Rundfunkanstalten zu sehen, sondern hat ganz einfache wirtschaftliche Gründe. Die Runfunkanstalten müssen nämlich die Kosten für den Gefängnisaufenthalt vorstrecken. Bei einem mittellosen Opfer werden sie diese Kosten (Gefängnis kostet täglich mehr als ein gutes Hotel in Deutschland!) nie mehr hereinholen.

In allen Fällen, in denen Vermögen über dem Existenzminimum vorhanden ist (Immobilien, Möbel, Schmuck, Elektrogeräte, Konten, Arbeitsplatz) werden sie sich selbstverständlich weiterhin da bedienen.

Im Gegensatz zum BGE (Bedingungsloses GrundEinkommen) ist der Rundfunkbeitrag ein LGE (Leistungsloses GrundEinkommen). Er dient auch nicht den Bürgern, wie das BGE. Es ist der Selbstbedienungsladen für Parteifunktionäre und deren Parteifreunde. Ausserdem ist es ihr persönliches Propagandainstrument um die Bürger gegeneinander aufzuhetzen - divide et impera.
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September 26, 2016, 05:50:26 AM
 #223

Ich habe jetzt eine Antwort der Hinterlegungsstelle erhalten. Die ist ausgefallen wie erwartet (und von Norbert Häring dokumentiert). Als ob sich die Behörden untereinander absprechen...

Jedenfalls ist die Aussage der Hinterlegungsstelle, dass eine Hinterlegung nicht möglich sei, da díe Rundfunkanstalt laut Satzung eine unbare Zahlung (aka Buchgeldzahlung) vorschreibe und da das BGB, welches die Hinterlegung regelt, für öffentlich-rechtliche Stellen nicht ungültig sei.

Dann werde ich dieser Hinterlegungsstelle wohl mal die folgenden Gesetze zitieren müssen, damit sie genau wissen wogegen sie verstossen:
Quote from: Art 31 GG
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Quote from: §14 Abs 1 BBankG
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Quote
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 395 Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften

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September 27, 2016, 07:33:52 AM
 #224

Etwas für mezzo:

http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-lg-tuebingen-erklaert-zwangsvollstreckung-fuer-unzulaessig-11005.html

Ist zwar jetzt kein "Heilsbringer" aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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September 27, 2016, 07:36:17 AM
 #225

Etwas für mezzo:

http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-lg-tuebingen-erklaert-zwangsvollstreckung-fuer-unzulaessig-11005.html

Ist zwar jetzt kein "Heilsbringer" aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Iudica, siehst du denn als unabhängiger Rechtsverdreher, eine Möglichkeit, aus dieser Miesere raus zu kommen? Mir wurde vor kurzem auch mit Zwangsvollstreckung gedroht und ich habe vorerst nachgegeben und die erste Summe per Barzahlung bei der Samtgemeinde beglichen.
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September 27, 2016, 09:35:50 AM
 #226

Etwas für mezzo:

http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-lg-tuebingen-erklaert-zwangsvollstreckung-fuer-unzulaessig-11005.html

Ist zwar jetzt kein "Heilsbringer" aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Falls das BGH nicht wieder mal reingrätscht (BGH 1 ZB 64/14). Das LG Tübingen ist ein Glücksfall, was aber nicht hilft wenn der Gegner das BGH im Sack hat.

Mir hilft es nicht, da ich bereits zugegeben habe, die Bescheide erhalten zu haben. Schade, dass das LG Tübingen nicht meine Revisionsinstanz bezüglich der Hinterlegung ist. Ich befürchte nämlich, die Hinterlegungsstelle wird meinen Hinterlegungsantrag ablehnen.
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September 27, 2016, 11:22:00 AM
 #227

Iudica, siehst du denn als unabhängiger Rechtsverdreher, eine Möglichkeit, aus dieser Miesere raus zu kommen?

Legales fällt mir da leider nicht ein.

Aufgrund der Datenflut sind die Prüfungen allerdings am Anfang noch recht lasch, so dass viele die Sachbearbeiter gut täuschen können. Wenn man allerdings schon auf der Ebene einer Zwangsmaßnahme ist, wird es schwieriger.

Einige sind dann genervt umgezogen...

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September 27, 2016, 12:20:29 PM
 #228

Eine Abmeldung wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Keine Meldung ist, soweit ich weiss, nur eine Ordnungswidrigkeit. Einen Verstoss gegen das Meldegesetz könnte man, nach aktueller Sachlage, sogar durch Art 20 Abs 4 GG rechtfertigen. Bei Mietern wird das Ganze allerdings durch die neuen Blockwartregeln (der Vermieter soll seine Mieter denunzieren) erschwert. Je nach Ort hat auch noch der Schornsteinfeger ein Auge darauf, dass sich keine unregistrierten Juden Mieter (Seitenhieb auf die Ursprünge der Schornsteinfegerpflicht) in der Wohnung aufhalten.
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September 29, 2016, 03:10:06 PM
 #229

fyi

Gerichtsurteil: GEZ ist Unternehmen, keine Behörde – Verwaltungsvollstreckung unrechtmäßig

http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gerichtsurteil-gez-ist-ein-unternehmen-keine-behoerde-zwangsvollstreckungen-sind-unrechtmaessig-a1940654.html

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September 29, 2016, 03:27:02 PM
Last edit: September 29, 2016, 03:39:27 PM by mezzomix
 #230

Auf das Urteil hatte iudica bereits hingewiesen. Das war erst die zweite Instanz. Der BGH wird das Urteil in der dritten und letzten Instanz sicher wieder einkassieren und der Richter am LG Tübingen weiss das auch schon lange. Trotzdem ist es ihm hoch anzurechnen, dass er sich nicht in die Reihe der dreckigen gewalttätigen Verbrecher einreiht, die am Ende - wie immer - von nichts gewusst haben wollen.

Quote from: Urteil des LG Tübingen 5 T 162/15
29
Die Bundesregierung erläutert dies (VMBl 1957 S. 630) anschaulich: "Dem Schuldner ist zunächst ein Leistungsbescheid zu erteilen, in dem er zur Leistung aufgefordert wird. In dem Leistungsbescheid ist dem Schuldner bekanntzugeben, welche Leistung er schuldet. ... Der Leistungsbescheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen." Die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht findet, was - ohne Wertung zumindest offenlegungswürdig erscheint - in der zitierten Literatur ausschließlich durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Vorgängerin (Tucholke in Beck`scher Kommentar zum Rundfunkrecht) sowie nun in einer Anmerkung zum BGH-Beschluss durch Engelhart-Kehle und Seiß, ausweislich der Parallelakte Beitragsreferentinnen des verfahrensbetroffenen SWR, Rückhalt. Soweit in BVerfG, 1 BvR 829/06 auch noch eine Kommentierung durch Hermann/Lausen zitiert wird, stammt diese von einem Intendanten und einem Mitarbeiter des (vgl. http://www.urheberrecht.org/institut/members/) durch die Rundfunkanstalten unterstützten Instituts.

Zusammengefasst: Die Mitarbeiter der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten schreiben faktisch die Urteile des BGH.

Das nennt man umgangssprachlich den Bock zum Gärtner machen!

Quote from: Bertolt Brecht
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Quote from: Art 20 GG
...
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Damit und auch durch meinen persönlichen Nachweis steht fest, dass das Konstrukt "Rechtsstaat BRD" nicht existiert. Möge jeder seine eigenen Konsequenzen daraus ziehen.
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October 05, 2016, 03:38:04 PM
 #231

Nun habe ich auch einen offiziellen Bescheid erhalten. Meine Hinweise und die zitierten Gesetze hat die Hinterlegungsstelle - erwartungsgemäss - vollständig ignoriert. Im Bescheid bestehen sie darauf, dass mein Zahlungsangebot (mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel!) unrechtmässig sei, da der Rundfunk eine bargeldlose Zahlung vorschreibe. Einen Hinweis auf eine entsprechende gesetzliche Regelung oder wenigsten ein Grundsatzurteil ist nicht vorhanden. Der Bescheid enthält seitens der Hinterlegungsstelle also nur Behauptungen, während meine Begründung sich auf Gesetze stützt.

Das Argument, dass das BGB für öffentlich-rechtlichen Belange ungültig sei ist allerdings nicht mehr zu finden.

Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid, der sich ausschliesslich auf Behauptungen anstatt auf gesetzliche Quellen stützt, ist rausgegangen!
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October 07, 2016, 01:29:54 PM
 #232

Eine Abmeldung wäre tatsächlich eine Möglichkeit. Keine Meldung ist, soweit ich weiss, nur eine Ordnungswidrigkeit. Einen Verstoss gegen das Meldegesetz könnte man, nach aktueller Sachlage, sogar durch Art 20 Abs 4 GG rechtfertigen. Bei Mietern wird das Ganze allerdings durch die neuen Blockwartregeln (der Vermieter soll seine Mieter denunzieren) erschwert. Je nach Ort hat auch noch der Schornsteinfeger ein Auge darauf, dass sich keine unregistrierten Juden Mieter (Seitenhieb auf die Ursprünge der Schornsteinfegerpflicht) in der Wohnung aufhalten.


Und dann?  Spätestens wenn der Ausweis ausläuft, ist Sense. Und GEZ hat zwar ein faktensiebendes aber langes Gedächtnis. Die werden sich freuen, da
die kostengünstig alle Mahn- und Mahnungsmahngebühren und sonstwas in einem Rutsch fordern können und die Summe so hoch ist, dass die das
schnell durchziehen werden...

Ich habe noch nie GEZ Schutzgeld bezahlt, da das System an sich obskur und grenzlegal ist, völlig unverhältnissmässig teuer in Anbetracht der Milliardenüberschüße und
ohne Spartarife für Leute ohne Einkommen, die kein ALG2 oder Bafög bekommen (Studenten kriegen seltener Bafög als manch einer es glauben mag, und kann jederzeit entzogen werden,
wenn man zB eine Rentenversicherung abschließt) , bei Wohngemeinschaften ist es absolute Debilität, dass wenn einer nicht befreit ist, muss er für die ganze Wohnung zahlen. Wird aber nicht mehr lange so bleiben, mit dem Nichtbezahlen.

Letztens eine Vor-Vollstreckungsmahnung bekommen,das Interessanteste dort war, dass ich nur die Mahngebühren binnen 3 Wochen zu zahlen habe um eine Vollstreckung abzuwenden.
Habe die 0,4BTC an Mahngebüren von einem Freund bezahlen lassen (im Verwendungszweck natürlich meine Schutzgeldnummer) ... Vom eigenen Konto
den Mahngebühren überweisen, aber sonst auf Barzahlung bestehen, wäre ja lächerlich.

Bin mal gespannt  Smiley


PS: Wäre die GEZ nicht mal eine richtige Herausforderung für die Scambaiterheaven, nicht irgendwelche Anus Forderungen von der Chaingang,
sondern mal ein richtiger Scamer  Tongue

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" eksperteille: vitalik please hardfuck once more"
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October 07, 2016, 01:56:33 PM
 #233

Und dann?  Spätestens wenn der Ausweis ausläuft, ist Sense. Und GEZ hat zwar ein faktensiebendes aber langes Gedächtnis.

Du kannst Dich kurz irgendwo(!) anmelden, einen Ausweis machen lassen und nach zwei Monaten wieder abmelden. So schnell ist der Rundfunk nicht. Abgesehen davon ist ein abgelaufener Ausweis kein Drama. Ich werde mir keinen neuen Ausweis mehr kaufen.

Letztens eine Vor-Vollstreckungsmahnung bekommen,das Interessanteste dort war, dass ich nur die Mahngebühren binnen 3 Wochen zu zahlen habe um eine Vollstreckung abzuwenden.
Habe die 0,4BTC an Mahngebüren von einem Freund bezahlen lassen (im Verwendungszweck natürlich meine Schutzgeldnummer) ... Vom eigenen Konto
den Mahngebühren überweisen, aber sonst auf Barzahlung bestehen, wäre ja lächerlich.

Bin mal gespannt  Smiley

Sobald vollstreckt wird, solltest Du sowieso Bar bezahlen können. Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen. Ich habe die Barzahlung angeboten, der Rundfunk und die Hinterlegungsstelle haben das abgelehnt. Mal schauen wie es weitergeht.

Die Frage ist, ob der Beitragsservice nach dem erneuten Schuss vor den Bug (LG Tübingen 5 T 232/16) nicht erst mal dem BGH eine entsprechende Korrektur diktiert, bevor er wieder mit den Vollstreckungen weitermacht.
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October 07, 2016, 02:13:59 PM
 #234

Ich werde mir keinen neuen Ausweis mehr kaufen.

Kaufen?  Grin

Sobald vollstreckt wird, solltest Du sowieso Bar bezahlen können. Ich werde es jedenfalls darauf ankommen lassen. Ich habe die Barzahlung angeboten, der Rundfunk und die Hinterlegungsstelle haben das abgelehnt. Mal schauen wie es weitergeht.

Die Frage ist, ob der Beitragsservice nach dem erneuten Schuss vor den Bug (LG Tübingen 5 T 232/16) nicht erst mal dem BGH eine entsprechende Korrektur diktiert, bevor er wieder mit den Vollstreckungen weitermacht.


Wenn es soweit ist, werde ich mal von einem Anwalt abwägen lassen, wie sinnvoll das ist, vorallem in Anbetracht der kippenden Stimmung ggü GEZ und den eventuell anstehenden Verhandlungen in höherer Instanz, aber soweit ich mich nicht irre, gings doch nur um die Art und Weise der Vollstreckung, nicht um die Legalität der aktuellen Kopfsteuer für Bürger mit Wohnsitz an sich. In nächsten Jahr soll die Gebühr um wenige Cent gesenkt werden um dann in drei Jahren auf (nagelt mich nicht drauf fest) 21€ /m zu steigen.

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October 07, 2016, 03:39:29 PM
 #235

Ich werde mir keinen neuen Ausweis mehr kaufen.
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Kaufen. Die Behörden geben Dir den Ausweis üblicherweise nicht kostenlos, obwohl sie die einzigen sind, die diesen haben wollen. Nutztiere bekommen dagegen ihre Ohrmarke kostenlos.

Wenn es soweit ist, werde ich mal von einem Anwalt abwägen lassen, wie sinnvoll das ist, vorallem in Anbetracht der kippenden Stimmung ggü GEZ und den eventuell anstehenden Verhandlungen in höherer Instanz,

Leider brauchst Du auf die höhere und letzte Instanz (nämlich den BGH) nicht zu hoffen. Wie das LG Tübingen in 5 T 162/15 Absatz 29 festegestellt hat, findet "die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht ... ausschließlich durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Vorgängerin ... Rückhalt". Klartext: Der Rundfunk schreibt die BGH Urteile letztendlich selbst.

aber soweit ich mich nicht irre, gings doch nur um die Art und Weise der Vollstreckung, nicht um die Legalität der aktuellen Kopfsteuer für Bürger mit Wohnsitz an sich.

Falsch. Das LG Tübingen legt in 5 T 232/16 dar, dass der Rundfunk nach eigenem Ermessen als Behörde, als private Firma und als nicht rechtsfähige Organisation agiert, gerade wie es den Leuten dort jeweils ihrem persönlichen Vorteil zugute kommt. Nimmt man diesen - durchaus gut begründeten - Teil ernst, dann ergeben sich drastische Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die gesammte Konstruktion wäre dann in dieser Form nicht länger machbar. Das betrifft die Bezüge, die Verflechtung mit privaten Unternehmen, die Aufsichtsräte mit ihren Bezügen und auch die nicht offengelegten Geschäfte der Rundfunkanstalten.
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October 07, 2016, 04:54:16 PM
 #236


Falsch. Das LG Tübingen legt in 5 T 232/16 dar, dass der Rundfunk nach eigenem Ermessen als Behörde, als private Firma und als nicht rechtsfähige Organisation agiert, gerade wie es den Leuten dort jeweils ihrem persönlichen Vorteil zugute kommt. Nimmt man diesen - durchaus gut begründeten - Teil ernst, dann ergeben sich drastische Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die gesammte Konstruktion wäre dann in dieser Form nicht länger machbar. Das betrifft die Bezüge, die Verflechtung mit privaten Unternehmen, die Aufsichtsräte mit ihren Bezügen und auch die nicht offengelegten Geschäfte der Rundfunkanstalten.



Danke für die Richtigstellung. Allerdings halte ich die Schlußfolgerungen von dem Nickles für zu optimistisch.

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October 07, 2016, 06:06:55 PM
 #237

Das steht letztendlich im Beschluss. Allerdings wird dieser Beschluss aus politischen Gründen sowieso mit absoluter Sicherheit höchstrichterlich vom Rundfunk mit der Unterstützung des BGH gekippt. Die Justiziare und Intendanten des Rundfunk sind sicherlich gerade dabei, ein paar passende Randnoten für das zu erwartende BGH Urteil zu schreiben.
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October 11, 2016, 08:03:55 AM
 #238

Nun habe ich auch einen offiziellen Bescheid erhalten. Meine Hinweise und die zitierten Gesetze hat die Hinterlegungsstelle - erwartungsgemäss - vollständig ignoriert. Im Bescheid bestehen sie darauf, dass mein Zahlungsangebot (mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel!) unrechtmässig sei, da der Rundfunk eine bargeldlose Zahlung vorschreibe. Einen Hinweis auf eine entsprechende gesetzliche Regelung oder wenigsten ein Grundsatzurteil ist nicht vorhanden. Der Bescheid enthält seitens der Hinterlegungsstelle also nur Behauptungen, während meine Begründung sich auf Gesetze stützt.

Das Argument, dass das BGB für öffentlich-rechtlichen Belange ungültig sei ist allerdings nicht mehr zu finden.

Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid, der sich ausschliesslich auf Behauptungen anstatt auf gesetzliche Quellen stützt, ist rausgegangen!

Das ging jetzt Fix! Ich habe nun einen Gerichtsbeschluss bekommen, der bestätigt, dass die Einschätzung der Hinterlegungsstelle korrekt sei.

Lustigerweise gilt dieser Beschluss auch gleich als abgewiesene Klage in erster Instanz. Damit bleibt als Rechtsmittel nur noch die Klage in zweiter Instanz. Dort gilt - Anwaltszwang!
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October 11, 2016, 12:11:22 PM
 #239

Bezüglich meiner Erfahrung mit der Judikative wird mir inzwischen auch einiges klarer:

Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle erklärte bereits im Oktober im Handelsblatt offen, aus „Zeitgründen“ werde sich das Gericht noch monatelang nicht zu den EZB-Anleihen im noch ausstehenden Haupturteil zum ESM äußern können. Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunken Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen.
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October 19, 2016, 05:49:26 PM
 #240

Wer am Montag den 31. Oktober Zeit hat und in der Nähe von Frankfurt ist, sollte sich das nicht entgehen lassen. Die Rechtslage ist absolut klar. Entweder die Richter machen sich zum Affen (meine Vermutung) oder wir haben danach einen Präzedenzfall.

Am Montag, dem 31. Oktober 2016 um 9:30 Uhr ist es soweit. In öffentlicher Sitzung verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Adalbertstr. 18, Saal 1) meine Klage von Sommer 2015 gegen den HR, der mir die Befugnis abspricht, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel „Bargeld“ zu begleichen. Das bisher schriftlich geführte Verfahren ist reich an Skurrilitäten. Der Hessische Rundfunk hat vom meisten, was er behauptet, inzwischen auch das genaue Gegenteil erklärt.
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October 20, 2016, 02:46:07 AM
 #241

So sehr ich Dir einen Erfolg wünsche, so sehr bin ich davon überzeugt, dass Du ihn nicht haben wirst.
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October 20, 2016, 05:24:47 AM
 #242

Du solltest allen Bürgern erfolg wünschen. Wenn Gesetze einfach ignoriert werden und willkürlich eigene Regeln geschaffen und umgesetzt werden, dann geht das alle Bürger an. Und in diesem Fall geht es sogar um das zentrale Instrument unserer Zeit - überlege Dir mal, wie lange Du ohne Geld in dieser Gesellschaft überleben würdest.

Der Einschätzung gebe ich allerdings recht. Ich sehe nahezu 99% Chancen, dass der Kläger verliert, obwohl in kaum einem Fall die Rechtslage so klar ist, wie in diesem. Es gibt allerdings noch eine geringe Chance, dass in dem Korb mit faulen Äpfeln doch noch ein guter - wie im Fall der 5. Kammer des LG Tübingen - zu finden ist.

Sollte es erwartungsgemäss enden, ist für mich persönlich die spannende Frage, ob das Gericht einfach wie bei mir alle Punkte ignoriert und behauptet ist halt so. Oder das Gericht macht sich, angesichts eines anwesenden Anwalts, die Mühe, Begriffe zu verdrehen und vielleicht sogar Kommentare zu den Gesetzen von Rundfunkmitarbeitern als Nachweis zu zitieren, wie der BGH.
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October 20, 2016, 06:59:49 AM
 #243

Könnte man nicht eine Art crowdfunding für einen renomierten Star-Anwalt auf die Beine stellen? Meistens sinds ja "irgendwelche" Dorfanwälte die wie Verschwörungstheoretiker wirken. Klar haben auch die Recht, aber in diesem Staat ist das ja eher zweitrangig. Würde so etwas Sinn machen, oder würde auch ein bekannter Anwalt nicht ernst genommen werden? So wie ich das verstanden habe, bist du mezzo ja an einem Punkt angelangt, wo es nur noch mit Anwalt weitergeht, oder?
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October 20, 2016, 09:16:51 AM
Last edit: October 20, 2016, 09:31:23 AM by mezzomix
 #244

Könnte man nicht eine Art crowdfunding für einen renomierten Star-Anwalt auf die Beine stellen?

Der Anwalt von Herrn Häring scheint nicht ganz unbekannt zu sein. Ob ich ihn Star-Anwalt nennen würde ist eine andere Frage.

Meistens sinds ja "irgendwelche" Dorfanwälte die wie Verschwörungstheoretiker wirken. Klar haben auch die Recht, aber in diesem Staat ist das ja eher zweitrangig. Würde so etwas Sinn machen, oder würde auch ein bekannter Anwalt nicht ernst genommen werden? So wie ich das verstanden habe, bist du mezzo ja an einem Punkt angelangt, wo es nur noch mit Anwalt weitergeht, oder?

Nach meinem aktuellen Stand sind diese "Dorfanwälte" kein Problem. Bisher haben alle Einzelanwälte, kleineren Kanzleien und auch bereits zwei grosse bundesweit tätige Kanzleien eine Vertretung in meinem Fall abgelehnt. Es stehen jetzt noch zwei Anfragen aus, und dann ist mein Fall sowieso mangels Anwalt erledigt.

Das ist übrigens der Trick im System. Es gibt zwar eine Anwaltspflicht seitens des Gerichts, es gibt aber keine Vertretungsverpflichtung für Anwälte. Diese sind also frei, sich ihre Mandanten auszusuchen oder eben abzulehnen. So einfach versperrt man Rechtsweg für unliebsame Personen/Sachverhalte. Das ist ähnlich zum Giralgeld. Die Bank kann sich ihre Kunden auch frei aussuchen (ja es gibt auf dem Papier ein theoretisches Recht auf ein Bankkonto - die Praxis sieht anders aus). Ohne Bank keine Giralgeldzahlung.

Vielleicht wacht ja der Eine oder Andere doch noch auf.  Lips sealed
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October 20, 2016, 09:25:20 AM
 #245

Ist das ätzend...
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October 20, 2016, 11:58:30 AM
 #246

ich glaube schon lange nicht mehr, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Im Grunde ist es bei uns auch nicht viel besser, als in der Türkei oder Russland. Zum Richter wird nur benannt, wer seine Staatsergebenheit bewiesen hat. Dann kann so etwas grundgesetzwidriges wie die GEZ entstehen.
 
Ich habe im Frühjahr einen Grundsteuerbescheid erhalten für eine Wohnung, die ich im Jahre 2013 verkauft hatte. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt. Doch die Sache ist nicht etwa verhandelt worden, sondern die Stadt hat ihren Bescheid zurückgenommen und mich dann aufgefordert, die Klage nun zurück zu nehmen. Ich hätte ja jetzt keinen Grund mehr zur Klage. Das ist der Trick, denn wenn ich die Klage zurücknehme, entscheidet das Gericht über die Kosten des Verfahrens. In meinem Fall hat das Gericht entschieden, dass die Stadt eine kleine Mitschuld trägt und 1/3 der Gerichtskosten zahlen muss. 2/3 muss ich zahlen, weil ich den Verkauf nicht an die Stadt gemeldet habe. Das muss man zwar auch nicht, und es macht natürlich auch niemand, aber die Stadt hat eine Verwaltungsempfehlung aus dem Jahre 18xx herausgekramt, in der stand, dass es wegen der oftmals mangelhaften Kommunikatiosmöglichkeiten empfehlenswert wäre, wenn Immobilienverkäufe sicherheitshalber bei der Stadt angezeigt würden. Für den Fehler der Stadt musste ich also 78,- € zahlen. Das ist deutsches Verwaltungsrecht.
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October 20, 2016, 12:16:42 PM
 #247

ich glaube schon lange nicht mehr, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Im Grunde ist es bei uns auch nicht viel besser, als in der Türkei oder Russland. Zum Richter wird nur benannt, wer seine Staatsergebenheit bewiesen hat. Dann kann so etwas grundgesetzwidriges wie die GEZ entstehen.

Deshalb sollte man sich auch nicht scheuen, sich ebenfalls nicht an die Richtlinien (die sie fälschlicherweise Gesetze nennen) zu halten. Ich werde mir jedenfalls meine Unkosten in diesem Fall an anderer Stelle wieder holen. Ob ich dabei gegen irgendwelche Richtlinien verstosse ist mir ehrlich gesagt scheissegal, bzw. ist halte es sogar für meine Pflicht. Sinnvollerweise werde ich natürlich nur dort lügen, betrügen und falsche Angaben machen, wo ich damit durchkomme und mir keiner etwas nachweisen kann. Schliesslich möchte ich dabei nicht so einen kleinen dreckigen Mitläufer im Nacken sitzen haben, welcher versucht mir ans Bein zu pinkeln.

Man muss nur flexibel sein und hier einen gewissen sportlichen Ehrgeiz im Umgang mit den Gebietsherren entwickeln. Ansonsten heisst es ganz schnell, manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen.

Andererseit ist ein Leben ohne Rechtsstaat auch ganz nett. Man kann seine persönlichen Ziele verfolgen, ohne sich wegen irgendwelcher Verstösse gegen die Richtlinien schlecht fühlen zu müssen. Man hat nämlich damit das absolute moralische Recht, vollständig nach den eigenen Massstäben zu handeln.
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October 20, 2016, 12:25:08 PM
 #248

Bisher haben alle Einzelanwälte, kleineren Kanzleien und auch bereits zwei grosse bundesweit tätige Kanzleien eine Vertretung in meinem Fall abgelehnt.
...
Das ist übrigens der Trick im System. Es gibt zwar eine Anwaltspflicht seitens des Gerichts, es gibt aber keine Vertretungsverpflichtung für Anwälte. Diese sind also frei, sich ihre Mandanten auszusuchen oder eben abzulehnen. So einfach versperrt man Rechtsweg für unliebsame Personen/Sachverhalte.

Das ist Käse. Es gibt 163.772 Rechtsanwälte in Deutschland. Wenn man alle (europ.) Anwälte hinzuzählt, die jemanden auch vertreten dürften, dürfte man auf knapp eine Mio kommen (ob das Sinn macht, ist wieder etwas anderes).

Wenn man da keinen Rechtsanwalt finden kann, der einen vertritt und das, obwohl die Rechtsanwälte sich honorarmäßig mit dieser Haltung ins eigene Fleisch schneiden, liegt das an etwas anderen als einem Systemtrick.

Der Anwaltszwang ist auch Schutz der Bürger vor sich selbst. Und wenn man schon keinen Rechtsbeistand finden kann, ist das ein gewichtiges Indiz über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst.

@Kassiopeia: Du hast selbst geschrieben, dass Du Widerspruch (nicht Einspruch) eingelegt hast. Dieses Verfahren ist kostenlos. Wieso ist es Dir dort nicht gelungen, der Stadt mitzuteilen, dass Du nicht mehr Eigentümer bist? Zu einer Klage kann es ja nur kommen, wenn Du im Widerspruchsverfahren geschlafen hast, oder wenn Du in Bayern lebst und direkt Klage erhoben hast. In beiden Fällen trifft dich eine Mitschuld, denn Du hättest den Rechtsstreit auch ohne Anrufung eines Gerichtes beilegen können. Ein Telefonat vor Bestandskraft des Bescheides beim Amt hätte das wahrscheinlich gelöst. Und wenn "die" dann immer noch nicht reagiert hätten, hättest Du den Fall auch zu 100% gewonnen.


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October 20, 2016, 01:05:46 PM
 #249

die Sache mit der Grundsteuer ist noch viel skurriler als oben geschildert. Ich hatte den gleichen Grundsteuerbescheid nämlich auch schon für das Jahr 2014 bekommen. Aber die ganze Story würde hier zu weit führen. Dafür, dass ich in Bayern wohne, möchte ich mich natürlich entschuldigen. Aber hier geht's um die GEZ.

Tatsache ist und bleibt auf jeden Fall, dass es die GEZ, oder wie der Verein jetzt heißt, in einem Rechtsstaat niemals geben dürfte. Ich habe nämlich auch keinen Fernseher und hatte auch noch nie einen und muss jeden Monat Gebühr bezahlen für etwas, das ich grundsätzlich ablehne.
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October 20, 2016, 02:07:22 PM
Last edit: October 20, 2016, 03:11:29 PM by mezzomix
 #250

...
Das ist übrigens der Trick im System. Es gibt zwar eine Anwaltspflicht seitens des Gerichts, es gibt aber keine Vertretungsverpflichtung für Anwälte. Diese sind also frei, sich ihre Mandanten auszusuchen oder eben abzulehnen. So einfach versperrt man Rechtsweg für unliebsame Personen/Sachverhalte.
Das ist Käse. Es gibt 163.772 Rechtsanwälte in Deutschland. Wenn man alle (europ.) Anwälte hinzuzählt, die jemanden auch vertreten dürften, dürfte man auf knapp eine Mio kommen (ob das Sinn macht, ist wieder etwas anderes).

Schön, ich kann aber in 4 Wochen nicht bei 163.772 Rechtsanwälten nachfragen. Die Gerichte verweigern die Aussage zu den beteiligten Anwälten eines Verfahrens (Datenschutz!). Die Kammern geben nur allgemeine Auskünfte (Fachanwalt für ... aber keine Empfehlung, um keinem einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen).

Wenn man da keinen Rechtsanwalt finden kann, der einen vertritt und das, obwohl die Rechtsanwälte sich honorarmäßig mit dieser Haltung ins eigene Fleisch schneiden, liegt das an etwas anderen als einem Systemtrick.

Gut, dann kläre mich auf. An was liegt es dann, dass keine Kanzlei den Fall übernehmen möchte? Die Antwort, die ich bisher bekommen habe waren: "Rechnet sich nicht", "Ist nicht unser Gebiet, suchen sie sich einen Spezialisten" (Fachanwalt für Verwaltungsrecht!), "Ich würde ihnen raten, sich eine grössere Kanzlei zu suchen", "Da werden sie sowieso verlieren", "Wir Klagen nicht gegen den Rundfunk", ...

Ich lese aber aus der Antwort heraus, dass Du den Fall übernehmen würdest!?

Der Anwaltszwang ist auch Schutz der Bürger vor sich selbst. Und wenn man schon keinen Rechtsbeistand finden kann, ist das ein gewichtiges Indiz über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst.

Schön, da Du ja vom Fach bist, kannst Du das sicher mit Gesetzen und Grundsatzurteilen untermauern. Dann lernen hier sogar alle noch was dazu. Denn anscheinend ist es ja für die Anwälte insgeheim sonnenklar, dass man kein Recht auf Barzahlung hat und somit eine Hinterlegung nicht möglich ist. Warum willst Du dieses Wissen und die entsprechende Gesetze geheimhalten und uns nicht erleuchten?

Was ist das grosse Geheimnis, welches Art 128 AEUV und §14 BBankG sammt den dazugehörenden Erläuterungen und Empfehlungen (z.B. 2010/191/EU) ausser Kraft setzt.
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October 20, 2016, 02:11:27 PM
 #251

Das würde ich echt gerne sehen! Mezzo und iudica gegen die GEZ.
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October 20, 2016, 02:19:57 PM
Last edit: October 21, 2016, 10:16:15 AM by mezzomix
 #252

Der Anwaltszwang ist auch Schutz der Bürger vor sich selbst. Und wenn man schon keinen Rechtsbeistand finden kann, ist das ein gewichtiges Indiz über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst.

Dein Kollege, RA Gebauer, scheint übrigens dieses Wissen um die Rechtslage ebenfalls nicht zu besitzen (http://norberthaering.de/haering/news/Klageschrift%20Haering%20vs.%20HR.pdf).

Witzigerweise werden sonst alle möglichen aussichtlosen Klagen geführt und auch verloren, und wenn es nur um den Knallerbsenstrauch des Nachbarn geht. Sind hier die Erfolgsaussichten, trotz teilweise völlig fehlender Gesetze den individuellen Fall betreffend, deutlich besser? Oder warum nimmt jeder "Dorfanwalt" solch lächerliche Fälle an, auch wenn teilweise überhaupt keine Erfolgsaussichten bestehen?
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October 21, 2016, 01:23:08 PM
 #253

1. Auch wenn es mich wirklich freuen würde, dass diese Wegelagerer eine Abfuhr bekommen würde, bin ich in der Thematik nicht tief genug drin, dich hier angemessen vertreten zu können.

2. Wieso wendest Du Dich nicht an den Kollegen Lindeau, der auch Häring vertritt.

3. Ja, es wird jeder "Knallerbenstreit" verhandelt, daher wundert es mich umso mehr, dass Du keinen Rechtsbeistand findest.

4. Ich vermute sehr stark, dass Herr Häring unterliegen wird. Sein Verhalten ist rechtsmißbräuchlich. Er sucht sich die Barzahlung aus, weil er hofft, dass die GEZ diesen nicht bedienen kann oder er die GEZ dann aufgrund des gesteigerten Aufwandes schädigt. Der Zahlungsweg selbst hat keinen Vorteil für ihn, im Gegenteil. Ein solches Verhalten ist nicht zulässig.

5. Nicht falsch verstehen, ich bin gegen die GEZ. Für mich liegt das Problem woanders: Früher wurde der Beitrag mit einem Empfangsgerät verknüpft. Das war auch ok, da man Empfanggeräte nur dazu verwenden konnte staatliche Sender zu empfangen. Spätestens seit es den Kanal "Premiere" gibt, wäre es den Öffentlich-rechtlichen möglich gewesen, technisch den Empfang der Sendung an Nichtbeitragszahler zu verhindern. Dies ist jedoch nicht gewünscht. Gerade zu pervertiert wurde das System, indem man alle internetfähigen Geräte als Empfangsgeräte definiert hat. Ja, man kann das, aber das wäre genauso logisch, wie wenn den städtischen Schwimmbäder einen Beitrag für den Besitz einer Badehose verlangen, oder ein Bäcker einen Korb Brötchen auf die Straße stellt und dann von allen Vorbeifahrenden Wegezoll verlangt, weil sie ja die Möglichkeit hätten, sich an den Brötchen zu bedienen.

Dieser Punkt wird aber in den obigen Verfahren nicht geprüft, sondern nur, ob die Behörde im Rahmen der bestehenden Gesetze richtig gehandelt hat.


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October 21, 2016, 02:55:54 PM
 #254

Klär mich mal kurz auf, bitte: Wo ist in Punkt 4 der Unterschied Häring/mezzo? Huh

Alles wird gut, die Frage ist nicht ob, nur wann!
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October 21, 2016, 03:07:24 PM
 #255

1. Auch wenn es mich wirklich freuen würde, dass diese Wegelagerer eine Abfuhr bekommen würde, bin ich in der Thematik nicht tief genug drin, dich hier angemessen vertreten zu können.

2. Wieso wendest Du Dich nicht an den Kollegen Lindeau, der auch Häring vertritt.

Die Antwort 1.) habe ich ebenfalls schon erhalten. Ich vermute aber der Kern der Sache ist eher in der Antwort, dass sich der Fall angesichts des Streitwerts nicht rechnet, zu sehen.

Zu 2.): Auch diese Kanzlei hat an meinem Fall kein Interesse. Mag sein, dass Herr Häring hier einfach die besseren Beziehungen hat oder es liegen andere Gründe vor.

4. Ich vermute sehr stark, dass Herr Häring unterliegen wird. Sein Verhalten ist rechtsmißbräuchlich. Er sucht sich die Barzahlung aus, weil er hofft, dass die GEZ diesen nicht bedienen kann oder er die GEZ dann aufgrund des gesteigerten Aufwandes schädigt. Der Zahlungsweg selbst hat keinen Vorteil für ihn, im Gegenteil. Ein solches Verhalten ist nicht zulässig.

Ich vermute ebenfalls, dass Herr Häring zumindest vor diesem Gericht verlieren wird.

Trotzdem bin ich nicht Deiner Ansicht. Wie kann das sein, dass eine Zahlung mit dem einzigen rechtlich definierten Zahlungsmittel rechtsmissbräuchlich sein? Es ist selbst bei den Gerichten bekannt (und wurde früher bereits vom BGH so bewertet), dass eine Giralgeldüberweisung eine Leistung an Erfüllungs statt ist, deren Beauftragung nicht von einer Zahlungspflicht befreit. Diese Argumentation erinnert mich sehr stark an das Statistik-Argument (Wenn fast alle Autofahrer zu schnell fahren, dann ist das legal. Die wenigen Langsamfahrer handeln mit der Berufung auf die Geschwindigkeitsbeschränkung dann rechtsmissbräuchlich, da sie die schnelleren Fahrer behindern und somit schädigen).

Im übrigen: Geld entgegennehmen ein gesteigerter Aufwand?! Niemand zwingt den Rundfunk eine Forderung zu stellen. Wenn aber die Forderung gestellt wird, kann man sich danach nicht auf den Standpunkt stellen, der Aufwand, das Geld entgegenzunehmen wäre ein unzumutbarer Aufwand.

Daneben bleibt das Problem, dass mit einem Zwang zur Giralgeldzahlung eine Geschäftsbeziehung zu einem - erst mal - unbeteiligten Dritten (einer Bank) erzwungen wird. Solange ich als Schuldner nicht selbst als Bank auftreten darf und damit eine Schnittstelle zu den entsprechenden Systemen (SWIFT) bekomme, sehe ich nicht, wie das rechtlich in Ordnung sein kann. Im Gegenteil wäre es rechtsmissbräuchlich, einen Schuldner zu einer Geschäftsbeziehung zu zwingen, die mit dem Sachverhalt der die Schuld begründet nicht das geringste zu tun hat.

Dann stellt sich die Frage, was das Rechtskonstrukt "gesetzliches Zahlungsmittel" Deiner Meinung nach bedeutet? Niemand (zumindest öffentliche Stellen) muss es annehmen. In freier Vereinbarung kann sowieso jedes beliebige Tauschmittel bestimmt werden. Damit haben diese Banknoten und Münzen nur noch ausschliesslich die Eigenschaft, dass keiner sie fälschen darf?!

Im übrigen sieht die EU Kommission die Sache etwas anders als Du:
Quote from: Empfehlung der Kommission 2010/191/EU
1. Allgemeine Definition des Begriffs gesetzliches Zahlungsmittel
Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollte der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel Folgendes beinhalten:
a) Verpflichtende Annahme:
Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.

Nirgends taucht die Einschränkung auf, dass dies nur gilt, wenn der Gläubiger die Zahlung nicht als Rechtsmissbräuchlich empfindet.

5. Nicht falsch verstehen, ich bin gegen die GEZ. Für mich liegt das Problem woanders: Früher wurde der Beitrag mit einem Empfangsgerät verknüpft. Das war auch ok, da man Empfanggeräte nur dazu verwenden konnte staatliche Sender zu empfangen. Spätestens seit es den Kanal "Premiere" gibt, wäre es den Öffentlich-rechtlichen möglich gewesen, technisch den Empfang der Sendung an Nichtbeitragszahler zu verhindern. Dies ist jedoch nicht gewünscht. Gerade zu pervertiert wurde das System, indem man alle internetfähigen Geräte als Empfangsgeräte definiert hat. Ja, man kann das, aber das wäre genauso logisch, wie wenn den städtischen Schwimmbäder einen Beitrag für den Besitz einer Badehose verlangen, oder ein Bäcker einen Korb Brötchen auf die Straße stellt und dann von allen Vorbeifahrenden Wegezoll verlangt, weil sie ja die Möglichkeit hätten, sich an den Brötchen zu bedienen.

Dieser Punkt wird aber in den obigen Verfahren nicht geprüft, sondern nur, ob die Behörde im Rahmen der bestehenden Gesetze richtig gehandelt hat.

Und genau das hat sie nicht, da die Satzung einer Landesbehörde kein Bundesrecht brechen kann (Art 31 GG).
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October 24, 2016, 01:26:05 AM
 #256

Aktueller Stand:

Trotz Zahlung der Mahngebühren (nicht Rundfunksteuer), die laut dem Brief eine Vollstreckung verhindern würde(!!) bekam ich zwei Briefe, eins von der GEZ, dass die es an die Stadt übergeben und einen Brief von meiner Stadt, dass ich den Beitrag bitte begleichen soll. Lustigerweise ist der Betrag um soviel weniger, wie es hieß, dass dieses den Brief verhindert  Grin


PS:

Hat eigentlich noch jemand ein Problem mit "Rundfunk"beiträgen? Ich weiß nicht mehr, wann ich das letzte mal irgendwas in UKW empfangen habe  Tongue Selbst die Polizei hat vor einem Jahr auf Digital umgerüstet. Beamten sind immer etwas langsamer.

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October 24, 2016, 05:39:49 AM
 #257

Trotz Zahlung der Mahngebühren (nicht Rundfunksteuer), die laut dem Brief eine Vollstreckung verhindern würde(!!) bekam ich zwei Briefe, eins von der GEZ, dass die es an die Stadt übergeben und einen Brief von meiner Stadt, dass ich den Beitrag bitte begleichen soll.

Wenn ein Dritter neben der GEZ beteiligt ist, geht es wohl um eine Vollstreckung. Allerdings ist eine nicht rechtsfähige Organisation nicht befugt, eine Vollstreckung zu beauftragen. Was hat diese Stadt mit einer nicht rechtsfähigen Organisation zu schaffen?!

Wenn Du das tatsächlich präzise geschildert hast (GEZ = Beitragsservide) und es sich - wie ich annehme - um eine Amtshilfe(!)vollstreckung handelt (sonst wäre die Stadt nicht involviert), dann handelt es sich um eine (bzw. mehrere) Straftat(en). Dann würde ich mindestens mal §132, §240 und §263 StGB in Betracht ziehen.

Trotzdem wird natürlich kein heutiger Staatsanwalt gegen den Beitragsservice oder eine Rundfunkanstalt ermitteln. Dies soll Dir zeigen, dass diese Gesetze (auch das StGB) irrelevant sind.
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 #258

Nur weil man sich rechtsfehlerhaft eines falschen Verfahrens bedient, ist das weder Amtsanmaßung, noch Nötigung, noch Betrug. So ganz, ganz evtl. könnte man an Nötigung denken, weil ja die Vollstreckung via Amtshilfe tendenziell belastender ist als die zivilrechtliche, aber das ist dann schon sehr weit gespannt.

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October 24, 2016, 11:17:04 AM
 #259

Urkundenfälschung wäre vielleicht auch noch drin. Ich bin sicher, wenn ich dem Gericht eine Amtshilfevollstreckung unterschiebe, werde ich in der Folge von der SA verfolgt und mein Opfer kommt ungeschoren davon.
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October 25, 2016, 11:58:02 AM
 #260

Nein, Fälschen bedeutet das Abändern einer bestehenden Urkunde. Wenn ich schriftlich etwas fixiere, was nicht stimmt, ist es nur eine schriftliche Lüge, die wie alle Lügen als solche nicht strafbar sind.

mezzomix
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October 26, 2016, 03:37:18 PM
 #261

Ich habe jetzt auch noch persönlich mit einem Anwalt telefoniert, der eine Klage bezüglich der Bargeldhinterlegung ebenfalls ablehnt. Er hat mir erzählt, dass ihn die Abweisung der Hinterlegung nicht wundert, da die Behörden üblicherweise in den unteren Instanzen aus Gründen der Arbeitserleichterung und um zur Abschreckung solche Versuche immer abwehren. Er hat mit auch zu verstehen gegeben, dass er den Fall aus finanziellen Gründen nicht übernimmt. Er wäre nur gegen eine Individualvereinbarung mit 300,- EUR pro Stunde bereit gewesen, den Fall zu übernehmen, wobei ich diese Kosten (fast) vollständig tragen müsste, selbst wenn ich gewinne. Unter 40 anrechenbaren Stunden sei in der 2. Instanz nichts drin. Sein Einschätzung war aber, dass die Richter in der 2. Instanz auch keine Lust haben, sich hier gegen andere Behörden und den politischen Status Quo zu stellen. In der 3. Instanz würden sich dann die Kosten nochmal vervielfachen.

Soviel zum Thema Rechtssystem (Euphemismus).
thandie
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October 26, 2016, 03:45:06 PM
 #262

...da die Behörden üblicherweise in den unteren Instanzen aus Gründen der Arbeitserleichterung und um zur Abschreckung solche Versuche immer abwehren....

Soviel zum Thema Rechtssystem (Euphemismus).


Also faul aber nicht unparteiisch?
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October 26, 2016, 04:17:12 PM
 #263

...da die Behörden üblicherweise in den unteren Instanzen aus Gründen der Arbeitserleichterung und um zur Abschreckung solche Versuche immer abwehren....

Soviel zum Thema Rechtssystem (Euphemismus).
Also faul aber nicht unparteiisch?

So ist es. Mann darf es ruhig auch eine Bankrotterklärung nennen. Die bereits früher von mir zitierte Aussage von Andreas Vosskuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, passt da perfekt ins Bild:

... er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habe oder aber ... mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente ... (die) offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB ... umgehen.

Eine Rechtsbeugung durch einen Schwerstkriminellen ganz offen angekündigt!
iudica
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October 27, 2016, 08:42:05 AM
 #264

1. Warum konntest Du Dich nicht an die Klage von dem Kollegen Häring anhängen? Für die Rechtsanwälte wäre das ja ein recycelter Fall?

2. Versuche doch mal das Ruhen des Verfahrens zu erwirken, bis obiger Fall entschieden ist.

3. Es gibt so viele GEZ-Hasser, wieso sammelst Du von denen nicht Geld ein für einen "Präzedenzfall"?

mezzomix
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October 27, 2016, 10:23:13 AM
 #265

1. Warum konntest Du Dich nicht an die Klage von dem Kollegen Häring anhängen? Für die Rechtsanwälte wäre das ja ein recycelter Fall?

Keine Ahnung, da musst Du Deinen Kollegen fragen.

2. Versuche doch mal das Ruhen des Verfahrens zu erwirken, bis obiger Fall entschieden ist.

Gute Idee. Ich frage mal beim Gericht nach, ob sie die 4 Wochen Frist aussetzen, bis der Fall dieser Fall entschieden ist.

3. Es gibt so viele GEZ-Hasser, wieso sammelst Du von denen nicht Geld ein für einen "Präzedenzfall"?

Könnte man sich überlegen, ist aber vermutlich schwierig, da das Geld auch im Falle einer positiven Entscheidung offensichtlich weg ist. Nebenbei ist die Frist von 4 Wochen (jetzt noch eine Woche) ebenfalls darauf angelegt ein solches Vorhaben zu torpedieren.
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October 29, 2016, 08:30:28 AM
 #266


3. Es gibt so viele GEZ-Hasser, wieso sammelst Du von denen nicht Geld ein für einen "Präzedenzfall"?

Aber was heißt denn Hasser? Nichteinverstandene trifft es besser.
Faktisch ist das eine Zwangsabgabe, gegen meinen Willen. Warum soll man sowas lieben?

Und gefragt wird der Bürger vorher auch nicht, ob und welchen Schrott im öffentlich rechtlichen Radio- und Fernsehbetrieb und den dazugehörigen Medienkanälen im Internet man nutzt und bezahlen möchte. Abgesehen davon, daß sich ARD und ZDF immer mehr in Richtung DDR 1 und DDR 2 bewegen, also mit regierungsfreundlichen Sendungen neben all dem Mumpitz.

Ja sorry, das ist hier nicht das Thema.




Evolyn
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November 01, 2016, 07:21:00 AM
 #267

Mich würde Eure Meinung zu heimatundrecht, thetwinboys usw interessieren, die gehen ja ganz anders an die Sache ran. Gibt ja einige Foren zum Thema Beitragsservice im Internet aber dort wird alles was in die Richtung geht nicht gerne gesehen und entsprechend sofort gelöscht.

Was mich aber am meisten wundert, ich habe anfang dieses Jahres einen Brief mit drei Sätzen (hab nachgesehen, wirklich nur drei) an die für mich zuständige Rundfunkanstalt geschrieben nachdem ich vor allem von den twinboys inspiriert worden bin. Wie zu erwarten kam danach direkt ein Antwortschreiben mit dem typischen Bla bla aber jetzt kommt der kuriose Teil, ich habe danach nie wieder ein Schreiben weder vom Beitragsservice noch von der Rundfunkanstalt erhalten. Sonst immer pünktlich alle zwei oder drei Monate ein Schreiben im Briefkasten gehabt.

Wenn ich dann hier oder wo anders zu dem Thema lese, weiß ich nicht was ich dazu sagen soll. Es werden Romane geschrieben, es wird sich echt Mühe gegeben als würde man Vollzeit dafür bezahlt werden, aber das Resultat ist immer am Ende die knapp 20 Euro monatlich oder was das mittlerweile sind zähneknirschend zu zahlen. Ist es bei mir die Ruhe vor dem Sturm oder ist es wirklich so einfach von denen in Ruhe gelassen zu werden?

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November 01, 2016, 09:27:31 AM
 #268

Mich würde Eure Meinung zu heimatundrecht, thetwinboys usw interessieren, die gehen ja ganz anders an die Sache ran. Gibt ja einige Foren zum Thema Beitragsservice im Internet aber dort wird alles was in die Richtung geht nicht gerne gesehen und entsprechend sofort gelöscht.

Sie gehen anders an die Sache heran, werden aber gegen Gewalt seitens der Behörden letztendlich keinen Erfolg haben.

Ich stimme (leider) insofern inzwischen mit ihnen überein, dass die BRD im Sinne der üblichen Definitionen kein Rechtsstaat ist, den dafür müssten erst mal die Gesetze für alle gelten. Dabei ist noch keine Aussage getroffen, ob diese Gesetze überhaupt aktzeptabel sind oder nicht, weil sie z.B. Menschenfeindlich sind (Rassegesetze, Sharia, etc.). Inzwischen haben mir die Gerichte klar gemacht, das nicht mal diese Minimalanforderungen gegeben sind. Die Gerichte sind eher bemüht, den Rechtsweg zu versperren, als entsprechend den Gesetzen zu handeln.

Auf der jeweils höchsten Ebene im Klageweg wurden inzwischen Aufgrund von juristischen Aufsätzen von Rundfunkmitarbeitern Urteile gefällt bzw. Beschlüsse veröffentlicht, die, den unteren Gerichten ein bequemes Abwimmeln der Betroffenen ermöglicht.

Der Präsident des BVerfG hat selbst kundgetan, was er vom System hält und wie er es zur manipulation entsprechend der Interessen seiner Auftraggeber nutzt (er werde Urteile mit "juristischen Scheinargumenten" -sic- zu deren gunsten ausfallen lassen).

Die Presse beginnt übrigens gerade, durch den "Glücksfall" des Nürnberger Reichsbürgers unterstützt, eine Hetzkampagne gegen alle Abweichler. Das sind jetzt alles Spinner, Verwirrte, Rechtsradikale (selbst die Freeman Bewegung!) und gefährliche, gegen die mit maximaler Gewalt vorgegeangen werden muss. Wer nicht für uns ist ist gegen uns, lautet der neue (alte) Leitspruch.

Was mich aber am meisten wundert, ich habe anfang dieses Jahres einen Brief mit drei Sätzen (hab nachgesehen, wirklich nur drei) an die für mich zuständige Rundfunkanstalt geschrieben nachdem ich vor allem von den twinboys inspiriert worden bin. Wie zu erwarten kam danach direkt ein Antwortschreiben mit dem typischen Bla bla aber jetzt kommt der kuriose Teil, ich habe danach nie wieder ein Schreiben weder vom Beitragsservice noch von der Rundfunkanstalt erhalten. Sonst immer pünktlich alle zwei oder drei Monate ein Schreiben im Briefkasten gehabt.

Dann hast Du Glück und die sind in Deiner Gegend überlastet. In manchen Bundesländern scheinen noch nicht alle Menschen alles so widerspruchslos zu aktzeptieren, wie in den südlichen Bundesländern. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass Du nie wieder was von denen hörst.

Wenn ich dann hier oder wo anders zu dem Thema lese, weiß ich nicht was ich dazu sagen soll. Es werden Romane geschrieben, es wird sich echt Mühe gegeben als würde man Vollzeit dafür bezahlt werden, aber das Resultat ist immer am Ende die knapp 20 Euro monatlich oder was das mittlerweile sind zähneknirschend zu zahlen. Ist es bei mir die Ruhe vor dem Sturm oder ist es wirklich so einfach von denen in Ruhe gelassen zu werden?

Am Ende ist es bisher noch nie gut ausgegangen. Du kannst Dir allerdings Zeit verschaffen und den Gangstern das Leben so schwer und so teuer wie möglich machen. Am Ende wird sie mein Geld per Eintreibung mehr kosten, als sie dafür bekommen. Würde dies jeder machen, dann wären sie am Ende.
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November 01, 2016, 09:33:23 AM
 #269

Wer am Montag den 31. Oktober Zeit hat und in der Nähe von Frankfurt ist, sollte sich das nicht entgehen lassen. Die Rechtslage ist absolut klar. Entweder die Richter machen sich zum Affen (meine Vermutung) oder wir haben danach einen Präzedenzfall.

Am Montag, dem 31. Oktober 2016 um 9:30 Uhr ist es soweit. In öffentlicher Sitzung verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Adalbertstr. 18, Saal 1) meine Klage von Sommer 2015 gegen den HR, der mir die Befugnis abspricht, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel „Bargeld“ zu begleichen. Das bisher schriftlich geführte Verfahren ist reich an Skurrilitäten. Der Hessische Rundfunk hat vom meisten, was er behauptet, inzwischen auch das genaue Gegenteil erklärt.

Das Verfahren nimmt übrigens bisher die von mir erwartete Richtung.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat sich in der mündlichen Verhandlung meiner Klage auf Barzahlung der Rundfunkgebühr nicht in die Karten blicken lassen. Wegen der Bedeutung und Kompliziertheit der Materie wird das Gericht am Montag-Nachmittag nochmals beraten und dann ein Urteil fällen, das den Parteien nach unbestimmter Zeit zugehen wird. Klar wurde allerdings, dass das Gericht nicht über die strittige Hinterlegung beim Amtsgericht entscheiden will. Das wird erst entschieden, wenn und falls  eine Vollstreckungsabwehrklage von mir eingereicht wird.

Das Gericht geht möglichst vielen Klagepunkten aus dem Weg, verweigert dort eine Entscheidung und versucht in einer Geheimverhandlung, die berühmten juristischen Scheinargumente zum Abschmettern der Klage in den restlichen Punkten zu finden. Grosses Kino!  Roll Eyes

Die Judikative macht ihren direkten Vorgängern alle Ehre. Wer dies verstehen möchte, schaut sich die geschichtliche Entwicklung an!
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November 05, 2016, 10:08:51 PM
 #270

Ist es bei mir die Ruhe vor dem Sturm oder ist es wirklich so einfach von denen in Ruhe gelassen zu werden?

Ich hatte mal über einem Jahr nichts von den gehört. Die vergessen nichts.




Ich "musste" die illegale Steuer doch bezahlen... Habe weder das Geld, noch die Zeit dagegen juristisch vorzugehen.
Wir sind eben doch nicht alle gleich vor dem Gesetz. Die GEZ ist wohl am gleichesten...

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November 07, 2016, 09:52:49 AM
Last edit: November 07, 2016, 10:43:00 AM by MemberCount+1
 #271

Und wieder ein Beispiel wo eure GEZ Gelder hinwandern:

http://www.n-tv.de/politik/Niqab-Traegerin-empoert-Zuschauer-article19022696.html

Sinnlose Diskussionen mit Radikalen Islamisten im ÖR.  Grin Ich könnt mich ringeln vor Lachen, immer schön weiter zahlen, übrigens bekommt die Frau auch Fahrkostenzuschüsse und den PiPaPo für die Übernachtung.

Aber was rede ich, die Talkfritzen plappern schon Jahre lang, alles gelöst, alles toll ... nur die Probleme in der Realität werden immer mehr und die ÖR leiern die Mühle immer weiter mit unserem Geld. Perfides System!  
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November 07, 2016, 10:24:02 AM
 #272

Sinnlose Diskussionen..
Soweit richtig

..mit Radikalen Islamisten im ÖR.  
Das halte ich für sehr weit hergeholt,
hast Du die Sendung überhaupt gesehn?

..übrigens bekommt die Frau auch Fahrkostenzuschüsse und den PiPaPo für die Übernachtung.
Da reg ich mich aber eher über den Bosbach auf, der jede Woche in einer dieser Talkrunden sitzt und die Fahrkostenzuschüsse und den PiPaPo für die Übernachtung abgreift, obwohl er nie irgendwas sinnvolles zu den Diskussionen beizutragen hat.
Der wird halt gern genommen, weil er vermutlich sehr viel Zeit und sonst nix zutun hat.
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November 10, 2016, 06:57:56 AM
 #273

2. Versuche doch mal das Ruhen des Verfahrens zu erwirken, bis obiger Fall entschieden ist.
Gute Idee. Ich frage mal beim Gericht nach, ob sie die 4 Wochen Frist aussetzen, bis der andere Fall dieser Fall entschieden ist.

Damit ist dieses Thema auch erledigt. Das Gericht hat einer Fristverlängerung nicht zugestimmt, sodass eine Klage in der zweiten Instanz nicht mehr möglich ist. Ein paar der angefragten Anwälte haben gar nicht erst geantwortet. Die anderen Anwälte haben eine Vertretung mit unterschiedlichen Argumenten abgelehnt.

Damit ist Abhilfe nicht mehr möglich. Die Rechtslage ist klar, aber Behörden und Gerichte halten sich nicht daran und begründen dies gar nicht bzw. mit juristischen Scheinargumenten. D.h. hier muss sich keiner mehr an die Gesetze halten und ist absolut dazu berechtigt zu machen was er möchte (Art 20 Abs 4 GG).

Dann werde ich wohl abwarten müssen, ob/bis es zu einer Plünderung kommt und werde den Plünderern das Leben so schwer wie möglich machen. Ich habe schon mal einen Eimer voll mit kleinen Münzen gesammelt und hoffe, dass sich die Plünderer damit besänftigen lassen und von übermässiger Gewalt absehen. Falls nicht werden sie bei folgenden Plünderungen jeweils ein kleines Dankeschön aus Chemie und Stochastik für ihren gewaltsamen Einsatz ernten - jedenfalls werde ich mich bei diesen Plünderungen von den betroffenen Möbeln fern halten.
cisA
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November 10, 2016, 07:23:02 AM
 #274

...

Silbernitrat ist toll an den Händen. Hält lange an und ist keine Körperverletzung.

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November 10, 2016, 07:36:00 AM
 #275

....keine Körperverletzung.
Ohne vorherigen Hinweis auf den Effekt halte ich das für ein Gerücht...

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November 10, 2016, 07:57:03 AM
Last edit: November 10, 2016, 08:26:40 AM by mezzomix
 #276

...
Silbernitrat ist toll an den Händen. Hält lange an und ist keine Körperverletzung.

Ich habe noch Asbest und ein paar richtig gemeine Chemikalien herumliegen, die zwar keinen sofortigen Schaden anrichten, aber (vor allem in konzentrierter Form) auch nicht gerade eine Garantie für ein langes und glückliches Leben bieten. Da ich niemanden auffordere bei mir zu plündern und die Versiegelung der entsprechenden Schränke gewaltsam aufzubrechen, geht von meiner Seite keine Gewalt aus. Im Gegenteil - ich bin da absolut passiv, verbiete sogar die Plünderung und weise explizit jeden Plünderer darauf hin, dass er sich durch gewalttätiges Verhalten selbst schaden wird.

Im übrigen wäre Körperverletzung ein Rechtsbegriff aus einem (nun nachweislich) nicht existierenden Rechtssystem, der daher in diesem Fall sowieso nicht anwendbar ist. Damit hier kein Gewalttäter mit juristischen Scheinargumenten einen Grund für weitere Gewalttaten gegen mich konstruiert, werde ich keine sofort wirksame Chemie einsetzen.

Im Übrigen hoffe ich, dass die Plünderer wenigstens begrenzte Einsicht zeigen, mir ihre persönliche Haftung für ihre Handlung bestätigen, meine (Un)Willenserklärung bezüglich der Plünderung unterschreiben, meine Hinweise auf ihre(!) Gesetze unterschreiben, die Münzen aus dem Eimer abzählen, mir die geforderte Menge an Münzen gegen meinen expliziten Willen rauben, den gesammten Ablauf zu Protokoll nehmen, mir alles quittieren und dann wieder Leine ziehen.
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November 10, 2016, 08:18:57 AM
 #277

....keine Körperverletzung.
Ohne vorherigen Hinweis auf den Effekt halte ich das für ein Gerücht...


Silbernitrat ist ein Komplexbildner für Chlorid und wird als qualitativer Nachweis für jenes verwendet. Der Komplex aus Silbernitrat und Chlorid ist schwarz und absolut unlöslich in Wasser.
Wir haben sehr viel Chloridionen an unserer Haut. Der Spaß dringt paar zehntel mm in die Haut ein und beschert schwarze Hände bis Silvester.

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November 10, 2016, 09:47:43 AM
Last edit: November 10, 2016, 10:50:47 AM by mezzomix
 #278

Da ja die Vollstreckungsdrohung seitens des Rundfunks immer noch steht, werde ich jetzt noch eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Danach kann mir absolut niemand mehr vorwerfen, ich hätte nicht alles was mir möglich ist getan, um eine gewalttätige Plünderung seitens der Behörden zu verhindern. Ausserdem hätte ich mit der zu erwartenden Ablehnung der Klage einen perfekt dokumentierten Fall für den IStGH.

Da ich in der ZPO nichts dazu gefunden habe stellt sich die Frage, ob die vollstreckenden Personen Bargeld annehmen müssten, falls sie sich in diesem Aspekt überhaupt an das Gesetz halten würden. Ansonsten wäre es der Willkür dieser Personen überlassen, was sie mitnehmen. Damit könnte sie versuchen, durch geeignete Auswahl der Gegenstände, den grösstmöglichen Schaden bei ihren Opfern anzurichten.
cisA
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November 10, 2016, 10:23:39 AM
 #279

Klingt nach einer gut inszenierten modernen Enteignung des Volkes. Auf Raten eben, wie der Frosch mit dem Kochkopf.

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November 10, 2016, 10:36:17 AM
 #280

Ich denke nicht, dass es sich um einen grossen Masterplan handelt. Es ist eher so, dass jeder, der die Macht und die Skrupellosigkeit dafür besitzt, seinen persönlichen Vorteil auf Kosten der Bevölkerung erzwingt. Selbst die Untergebenen haben noch ihren relativen Gewinn dabei. Sie dürfen im Schatten ihrer Befehlshaber ihre niederen gewalttätigen Instinkte befriedigen, indem sie andere Menschen schädigen ohne die Konsequenzen tragen zu müssen. Am letzten Punkt werde ich allerdings etwas ändern, sollten sie dabei alle Grenzen überschreiten.
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November 10, 2016, 10:57:43 AM
 #281

@cisA
ich weiß was passiert,ich bezweifle aber, das so eine Aktion keine KV ist.

@mezzo
Auge um Auge?
Wie weit ist es bei dir bis zur Eskalation "wie bei dem Reichsbürger der in der Zeitung war"?
Ich bekomm schon ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln, wenn ich deine Ausführungen lese... Roll Eyes

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November 10, 2016, 11:42:22 AM
Last edit: November 10, 2016, 12:02:44 PM by mezzomix
 #282

@mezzo
Auge um Auge?

Auge um Auge bedingt einen Angriff meinerseits. Wo ist der Angriff meinerseits, wenn ich Geld in Klagen gegen gesetzlich nicht gerechtfertigte Vollstreckung stecke? Wo ist der Angriff meinerseits, wenn ich mich trotz anderslautender Gesetzeslage ausrauben lasse? Wo ist der Angriff meinerseits, wenn ich einen Plünderer darauf aufmerksam mache, dass seine Plünderung nach seinen eigenen Regeln nicht stattfinden dürfte. Wo ist der Angriff meinerseits, wenn ich dem nicht einsichtigen Plünderer nach einer Gewaltandrohung seinerseits mein Geld gebe? Wo ist der Angriff meinerseits, wenn der Plünderer mit dem Geld nicht zufrieden ist und stattdessen darauf besteht, meine Wohnungseinrichtung zu zerstören? Wo ist der Angriff meinerseits, wenn ich einen Plünderer darauf hinweise, dass er sich damit selbst schädigt? Wo ist der Angriff meinerseits, wenn der Plünderer nicht auf mich hört und sich beim zerstören meiner Wohnung selbst schädigt?

Aber ich verstehe schon, dass es absolut angesagt ist, dem Opfer die Schuld in die Schuhe zu schieben. Der gewalttätige Demonstrant hat mit seinem Gesicht die Faust des friedlichen Polizisten angegriffen und wurde daher verurteilt. Die Frau hat sich aufreizend gekleidet und ist daher selbst schuld, dass sie vergewaltigt wurde. Die Oma hat ihre Handtasche nicht losgelassen und wurde daher verurteilt, da sich der Räuber beim Entreissen der Handtasche den Finger gebrochen hat.

Und jetzt wieder stillgestanden, Augen geradeaus - aber zackig!

Tatsächlich kann man hier eigentlich nur noch Jan Vetter zitieren: Deine Schuld!
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November 10, 2016, 12:12:13 PM
 #283

Wenn ich so viel Ahnung wie mezzo hätte, wärde ich es genauso machen. Leider fehlt mir die Zeit mir das nötige Wissen anzueignen, daher wehre ich mich nicht ganz so extrem wie er. Aber wenn ich könnte, würde ich es auch tun.
Leider haben sich zu viele die Mentalität angeeignet, alles mit sich machen zu lassen. Sie verdrängen die Realität, denn die da "oben" wollen mir ja nichts böses. "Ach und zu verbergen habe ich auch nichts" Smiley
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November 10, 2016, 01:23:50 PM
 #284

Ich meinte, das du hier ganz offen ankündigst, das du dem GV und evtl. anwesenden Personen durchaus wissentlich Vergiftungen o.ä. zufügen willst, obwohl die durchaus Bargeld von dir annehmen und dann völlig gewaltfrei und ohne sich umzubringen wieder gehen.
Ein Raub ist das im übrigen nicht (Definition Raub enthält m.W. Gewalt gegen Leib und Leben, vulgo Waffengewalt), der von dir so betitelte Plünderer ist nichts weiter als ein Ausführender und kann daher nicht einsichtig sein, und Wohnungseinrichtungen zerstören die normalerweise nicht. Der will den Kram ja verkaufen, wo wäre der Sinn es kaputt zu machen?

Nach deiner Definition kannst du ja ein Schrotgewehr von innen vor die Tür stellen, eine Schnur vom Abzug an die Klinke ziehen, einen Zettel außen drankleben "Bei Öffnen der Tür werden sie schon sehen was passiert." und erwartest offensichtlich ernsthaft, das die dann dem Toten noch zurufen "Kuck nicht so doof, ich hab mich auch erschreckt" und einfach wieder gehen.
Oder vielleicht ja sogar ohne Zettel, schließlich darf ja keiner deine Tür öffnen.

Irgendwo ist da eine Grenze zum Querulanten, und m.M.n. winkst du von jenseits ganz ferne.
Und deine Beispiele sind typische Polemik für Personen ähnlicher Gesinnung.
Wo ist das Problem, dem Kerl einen Lappen zu geben auf dem er deine Unwilligkeit die Forderung anzuerkennen quittiert, ihm das Geld zu geben, dann "Komm mir bloß nicht wieder unter" nachzurufen und ihm den Mittelfinger zu zeigen?
Bei offener Androhung von langsam wirkenden Giften, hinterhältig verschwiegen und untergejubelt, da würde ich sagen ist schon Knast verdient. Oder Klinik.

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November 10, 2016, 02:30:00 PM
 #285

Ich meinte, das du hier ganz offen ankündigst, das du dem GV und evtl. anwesenden Personen durchaus wissentlich Vergiftungen o.ä. zufügen willst, obwohl die durchaus Bargeld von dir annehmen und dann völlig gewaltfrei und ohne sich umzubringen wieder gehen.

Das hast Du falsch verstanden. Wenn sie mir Gewalt androhen (gewaltsame Hausdurchsuchung, falls ich nicht zahle), werden sie das Geld in Bar (Münzen) ohne weitere Probleme bekommen. Sollten sie trotzdem eine gewaltsame Hausdurchsuchung durchführen (z.B. um mal zu zeigen wer der Boss ist oder aus anderen niedrigen Beweggründen, dann fühle ich mich nicht für ihre Gesundheit verantwortlich.

Nach deiner Definition kannst du ja ein Schrotgewehr von innen vor die Tür stellen, eine Schnur vom Abzug an die Klinke ziehen, einen Zettel außen drankleben "Bei Öffnen der Tür werden sie schon sehen was passiert." und erwartest offensichtlich ernsthaft, das die dann dem Toten noch zurufen "Kuck nicht so doof, ich hab mich auch erschreckt" und einfach wieder gehen.

Nein, ich erwarte, dass sie letzendlich mein Bargeld nehmen und dann wieder gehen. Mein Haus betreten kommt allerdings überhaupt nicht in Frage. Ausserdem besteht dafür kein Grund, da sie - wie mehrfach ausgeführt - das Geld bekommen, bevor sie mir die Türe eintreten müssen. Letztendlich beuge ich mich der Androhung physischer Gewalt.

Irgendwo ist da eine Grenze zum Querulanten, und m.M.n. winkst du von jenseits ganz ferne.
Und deine Beispiele sind typische Polemik für Personen ähnlicher Gesinnung.
Wo ist das Problem, dem Kerl einen Lappen zu geben auf dem er deine Unwilligkeit die Forderung anzuerkennen quittiert, ihm das Geld zu geben, dann "Komm mir bloß nicht wieder unter" nachzurufen und ihm den Mittelfinger zu zeigen?

Bis auf den Mittelfinger und dem Spruch war dies genau der Plan.

Bei offener Androhung von langsam wirkenden Giften, hinterhältig verschwiegen und untergejubelt, da würde ich sagen ist schon Knast verdient. Oder Klinik.

Ich drohe denen gar nichts an. Es wird halt im Ernstfall so sein, sollten sie mein Bargeld nicht nehmen, mir aber dafür das Haus zerlegen.
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November 10, 2016, 03:24:48 PM
 #286

Warum sollten sie das tun?
Das passiert nur, wenn du dich querstellst. Und selbst dann würde ich sagen das sie eher andere Wege finden. Du tust ja so als wenn die dir sofort mit KSK-Hundertschaft und Wasserwerfer die Bude zerlegen.
Der klingelt, wenns hochkommt mit 2 Polizisten zum Schutz und einem Schlüsselmeister, und wenn du aufmachst, passiert schon genau gar nichts mehr.

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November 10, 2016, 05:39:10 PM
Last edit: November 10, 2016, 05:53:14 PM by mezzomix
 #287

Ich weiss es nicht. Deshalb habe ich oben die Frage aufgeworfen, ob man bei einer Vollstreckung bezüglich einer Geldforderung mit (Bar)Geld bezahlen kann. Interessanterweise habe ich davon in der ZPO nämlich keine explizite Aussage gefunden. Implizit gilt natürlich weiterhin das gesetzliche Zahlungsmittel, aber wir haben ja nun (hoffentlich) alle gelernt, das diese Gesetze von den Behörden ignoriert werden und damit nicht relevant sind.

Wie auch immer. Da ich gegeb meinen Willen eine Zahlung angeboten habe, deren Annahme verweigert wurde, ist mein Teil erledigt. Sollten die Behörden das anders sehen, werde ich bis zur Androhung physischer Gewalt Widerstand leisten. Sollten die Behörden auf physische Gewalt bestehen, kann ich das leider nicht ohne Konsequenzen dulden. Diese Konsequenzen müssen aber verdeckt erfolgen, da die Behörden sonst eine weitere physische Eskalation anstreben, auf die ich gut verzichten kann. Daneben lehne ich die Ausübung physischer Gewalt meinerseits ab. Sollte jemand also eine bessere Idee haben, her damit.

Das sind die Spielregeln. Ich spiele das Spiel nicht freiwillig, sondern nur weil ich dazu gezwungen werde. Von mir aus könnten die Angreifer dieses Spiel sofort beenden. Allerdings scheinen sie aus irgendwelchen perversen Gründen Spass daran zu haben. Wirtschaftlich ist dieser Angriff für die Angreifer bereits jetzt ein Verlustgeschäft. Weitere Attacken machen das Spiel für beide Seiten nicht besser.
klaus
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November 10, 2016, 07:02:15 PM
 #288


Mezzomix hat doch bereits schmerzlich gelernt das unser sogenanntes 'gesetzliches Zahlungsmittel' -> Bargeld von denen nicht akzeptiert wird.
Ich kann seine Skepsis gegenüber dem bevorstehenden zu 100% nachvollziehen und verstehe voll und ganz wieso er befürchten muss das man ihm physisch in Erinnerung bringen will wer das Gewaltmonopol inne hat.

@hodlcoins

'warum sollten Sie das tun?' Geile Frage in Diesem Thread!

Warum nimmt die GEZ nicht sein Bargeld? Warum missachten mehrere Richter geltendes Recht zu seinen Ungunsten?

-> Es geht darum keine Präzedenzfälle entstehen zu lassen und Querulanten in Ihre Schranken zu weisen.
Andere Leute (auf der Kippe wie ich z.b.) werden dadurch auch noch abgeschreckt. Perfekt .. Win-Win.

Meiner Meinung nach hat Mezzo jeden Grund in dieser Sache mit allem zu rechnen - auch und vor allem physischer Gewalt auch ohne Notwendigkeit oder Provokation durch ihn.

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November 10, 2016, 07:21:24 PM
 #289

... Querulanten ...

Wobei es nebenbei spannend ist, wenn man in den Köpfen der Menschen bereits erfolgreich die Assoziation "besteht auf die Einhaltung zentraler Gesetze" => Querulant verankern konnte. Hat gewisse Ähnlichkeit mit Whistleblower => Terrorist. Aber mach Dir nichts draus, ich betrachte das als Auszeichnung.  Wink
klaus
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November 10, 2016, 07:36:26 PM
 #290


Für mich bist Du kein Querulant, das hast Du falsch verstanden - und Du hast das aus dem Zusammenhang gerissen.
Ich versetzte mich in diesem Satz in deren Denke.

Ich habe für Menschen wie Manning, Assange und Snowden nur ein Bild - echte Helden die alles opferten.

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November 11, 2016, 10:28:41 AM
 #291

@klaus
Du hast eins vergessen: Es kommt nicht die GEZ, um mezzo Verstand reinzuprügeln, sondern der GV, um eine Rechnung einzutreiben.
Der will nur das Geld und keinen Ärger.
Wenn man ihm dumm kommt, werden die beiden Polizisten für Ordnung sorgen, klar.
Die sind aber nur dazu da, physische Angriffe auf den GV zu vereiteln, solange mezzo also friedlich bleibt, bleiben die Jungs das auch.

Die treten nicht mal die Tür ein, dazu ist ein Schlüsseldienst dabei, der versucht das sogar spurlos, zumindest aber mit minimalstem Schaden. Aber normalerweise auch erst, wenn der "Kunde" schon ein paar mal aufgefallen ist.
Mit ein bissel Glück sind nichtmal die beiden Polizisten dabei und es klingelt ein ganz einfacher Mann, fragt freundlich um die Begleichung des fraglichen Betrags, dankt, grüßt, geht.

@mezzo
Querulant nicht, weil du auf die Einhaltung der Gesetze pochst, sondern einfach nur, weil du maximal möglichen Schaden anrichten willst, m.E. rein aus Boshaftigkeit.
Ich kann nicht mal erkennen, was du eigentlich willst...
Du erkennst die GEZ nicht an, damit auch ihre Forderungen nicht, soweit klar.
Du hast jetzt den Gerichtsweg verloren, soweit auch klar.
Nun bist du nunmal verpflichtet zu zahlen, ob du willst oder nicht.
Warum tust du das nicht einfach?
Dem GV mit Gewalt welcher Art auch immer zu begegnen, das ist das fiese. Der kann auch nichts dafür.
Und ihn mit 34kg Centstücken zu ärgern macht dich bei ihm nicht beliebt... Ich kann mir vorstellen, das dir das wurscht ist, es bringt aber auch nichts, denn er ist auch nur einer der auf seinem Formular "hat bezahlt" ankreuzen kann. Nicht "hat sehr genervt, ich wäre sehr froh wenn sie das nächste Mal auf das Eintreiben der Schuld verzichten würden" oder so.
Du machst ihn nur sauer, änderst aber nix an der Situation.
Boshaftigkeit rein der Boshaftigkeit wegen.
Und das könnte beim nächsten Besuch zur Eskalation führen, und die wirst du auch verlieren. Und die anschließenden Klagen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Mordversuch und vielleicht noch mehr ebenso.
Die GEZ wird danach weiter dich und andere nerven.
Dein ganzes Gekaspere hat dir außer Kosten nichts gebracht, die GEZ zahlt das aus der Mettbrötchenkasse.
Wo ist da der Sinn?

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November 11, 2016, 10:31:57 AM
Last edit: November 11, 2016, 10:43:02 AM by MemberCount+1
 #292

Wenn von heut auf morgen die meisten sagen würden. "Ende, Schicht im Schacht", würde morgen in der Presse stehen, "Finanzierungsproblem" ... "wir müssen Millionen Eintreibungsversuche starten ..."

Und wäre das durchführbar? Nein, ganz einfach, nicht möglich, sie müssten sich einfach was anders einfallen lassen. Solang aber noch ein paar zahlen, solang geht das Theater weiter.

Weniger reden und mehr die Einzugsermächtigung kündigen. Wink Wenn man jedes Mal per Hand überweist, ist man sich schon ein mal bewusst was die Herren Kleber so an Geld fressen. Und dann ist der Schritt zum "Nö heut kriegt die Bande nichts mehr" gar nicht mehr so weit.

Jeder konnte die Systempresse ja bei der US-Wahl wieder sehen, wie abartig neutral und objektiv die berichteten. Leistung 6, setzen, kein Geld ab heut. Wenn ich meinen Kunden Dreck verkaufe, wischen die sich mit meiner Rechnung den Hintern ab und zahlen auch nicht mehr.
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November 11, 2016, 11:47:21 AM
 #293

So, und jetzt noch ein Weg der funktioniert, und du hast Millionen Follower. Grin

Mir ist für solche Kaspereien meine Zeit zu schade, denn die 17fuffzich sind günstiger als das Gerenne zu tausend Anwälten und Gerichten. Vom Schufascore wegen den ganzen Mahnverfahren mal zu schweigen.
Mir ist der Nutzen des Systems noch groß genug, das ich mit solchem Scheiß noch leben kann.
Bei Mezzo frag ich mich, warum er noch in GEZtapoland wohnt. Woanders kann man auch mit Euro zahlen und solche verdienen, spricht auch deutsch, hat aber keine GEZ.

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November 11, 2016, 01:17:30 PM
 #294

@mezzo
Querulant nicht, weil du auf die Einhaltung der Gesetze pochst, sondern einfach nur, weil du maximal möglichen Schaden anrichten willst, m.E. rein aus Boshaftigkeit.
Ich kann nicht mal erkennen, was du eigentlich willst...

Ich rede hier schon nicht mehr über die Forderung selbst. Die erkenne ich zwar nicht an, aber ich beuge mich der Gewalt.

Ich bestehe aber darauf, eine Geldforderung mit Geld zu bezahlen und nicht mit einer Leistung an Erfüllungs statt. Letzteres ist übrigens der juristisch korrekte Begriff für eine Überweisung. Damit ist auch klar - eine Überweisung ist kein keine direkte Erfüllung der Forderung!

Die Unterstützer der Herrscher und die Mitläufer haben sich das Gold (Golddeckung) rauben lassen und nun sind sie im Begriff, sich auch noch das Fiat Geld rauben zu lassen. Daran möchte ich mich keinesfalls Widerstandslos beteiligen und solange die Gesetze nicht geändert werden, ist das vollständig von den Gesetzen gedeckt.

Du erkennst die GEZ nicht an, damit auch ihre Forderungen nicht, soweit klar.
Du hast jetzt den Gerichtsweg verloren, soweit auch klar.
Nun bist du nunmal verpflichtet zu zahlen, ob du willst oder nicht.
Warum tust du das nicht einfach?

Du verstehst es nicht, oder?! Ich habe die Zahlung angeboten, aber der Rundfunk verweigert die Annahme meiner Zahlung! Trotzdem möchte er seine Forderung vollstrecken lassen. Hört sich verrückt an und ist es auch.

Dem GV mit Gewalt welcher Art auch immer zu begegnen, das ist das fiese. Der kann auch nichts dafür.

Solange er einfach die Zahlung für den Rundfunk abholt und ordentlich quittiert ist das erst mal gleichwertig zum Rundfunk. Da er sicherlich noch extra Geld haben möchte, darüber muss man sicherlich diskutieren (immerhin habe ich dem Rundfunk nachweislich die Zahlung angeboten). Wenn der GV trotzdem auf Gewalt besteht (was ich vermute), dann bin ich bereit, ihm am Ende das Geld(!) zu geben. Damit sind meine Zugeständnisse aber vollständig erschöpft. Möchte der GV sich an meinen Wertsachen vergreifen, dann sehe ich das als persönlichen Angriff und Schikane an. Dafür kann er dann sehr wohl etwas.

Und ihn mit 34kg Centstücken zu ärgern macht dich bei ihm nicht beliebt...

Nein, aber ich möchte auch keinen Beliebtheitspreis bekommen. Nebenbei demonstriere ich ja immer noch, dass ich die (Geld)Zahlung nur über die Androhung von Gewalt leiste und die Rechtmässigkeit der Eintreibung nicht anerkenne. Da er regelmässig wiederkommen muss, möchte ich natürlich auch keine komfortable Umgebung für ihn schaffen.

Du machst ihn nur sauer, änderst aber nix an der Situation.

Doch, er muss sich das das Geld erarbeiten. Nebenbei bin ich ebenfalls sauer und dazu noch im Recht - ändert aber vermutlich ebensowenig an der Situation.

Dein ganzes Gekaspere hat dir außer Kosten nichts gebracht, die GEZ zahlt das aus der Mettbrötchenkasse.

Ohne das "Gekaspere" hätte es mir ebenfalls nichts ausser Kosten gebracht. So habe ich demonstriert, dass ich mit ihren diversen Gesetzesvertössen nicht einverstanden bin. Wenn Du diese Organisation toll findest - schön für Dich. Wenn nicht - Deine Schuld!
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November 13, 2016, 05:15:14 PM
 #295


Du hast jetzt den Gerichtsweg verloren, soweit auch klar.


Wie ich das verstanden habe, wurde ihm das nicht ordentlich gewährt, sondern gähnend abgelehnt ohne die Möglichkeit in höherer Instanz Einspruch zu erheben.

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December 06, 2016, 11:43:49 AM
 #296

Ich vermute ebenfalls, dass Herr Häring zumindest vor diesem Gericht verlieren wird.

Hier lag ich (leider), auch bezüglich der (mangelhaften) Begründung, richtig: http://norberthaering.de/de/27-german/news/723-urteil-vg-frankfurt.

Es könne dahin stehen, ob die Regelung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz die Obliegenheit eines Gläubigers begründen könne, auch Barzahlungen zur Schuldenbegleichung entgegenzunehmen. Vieles spreche dafür, dass diese Vorschrift lediglich eine währungspolitische Aussage treffe und verdeutliche, dass ausschließlich die Bundesbank das Recht zur Ausgabe von Euro Banknoten habe. Jedenfalls sei es in Massenverfahren im Bereich des Abgabenrechts durchaus gerechtfertigt, eine bargeldlose Zahlungsweise vorzugeben. Dies stelle keinen Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht oder Unionsrecht dar. Das Gericht verwies in seinem Urteil auf eine parallele Regelung zur Entrichtung der Kraftfahrsteuer. Auch hier sei aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität ein rein unbarer Zahlungsverkehr vorgegeben.

Kurzfassung: Verwaltungsvereinfachung ist höherrangig als ein Gesetze - quod erat demonstrandum.
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December 06, 2016, 11:58:46 AM
 #297

Zahlst du deine KFZ-Steuer eigentlich auch bar? Wink

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December 06, 2016, 12:00:47 PM
 #298

Zahlst du deine KFZ-Steuer eigentlich auch bar? Wink
Die kann man aber auch abmelden wenn man kein Bedarf hat. Das ist fair das ist klar geregelt. Beziehe ich Leistung bezahle ich. Übrigens ist die Kfz-Steuer, wie der Name schon sagt eine Steuer. Sprich von dem Geld werden Kindergärten gebaut, Straßen gebaut, Harz4-Bedürftige bezahlt ...

Das Geld der GEZ-Scheiße fließt nur zu Leuten die mich (und andere) damit zur Verdummung bringen wollen. Ne bei GEZ geht mir langsam das Messer in der Tasche auf. Ich hör mal lieber auf drüber zu schreiben sonst laufe ich wieder enrage.
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December 06, 2016, 01:30:28 PM
 #299

Zahlst du deine KFZ-Steuer eigentlich auch bar? Wink

Ich überweise im Augenblick freiwillig die KFZ-Steuer. Die Einzugsermächtigung habe ich widerrufen.

Auch wenn der Betrag als Steuer nicht zuordenbar ist, nutze ich die Infrastruktur und beteilige mich auch an den Kosten. Die Einkommensteuer überweise ich aus ähnlichen Gründen ebenfalls. Allerdings finde ich es zunehmend problematisch, dass diese Überweisung von manchen Menschen fälschlicherweise als meine Zustimmung zur Bargeldabschaffung gewertet wird. Wenn es in diese Richtung weitergeht, bin ich gezwungen mein Vorgehen in Zukunft zu überdenken.  Undecided
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December 06, 2016, 04:51:29 PM
 #300

@membercount+1
Da hast du mein Anliegen ganz klar missverstanden, und bei @mezzo bin ich mir nicht sicher, ob das ebenso zutrifft.

Warum ist euch bei denen die Überweisung egal, und die GEZ wird zur SS?
So wie ich den zitierten Text verstehe kann man die KfzSt gar nicht bar bezahlen, weil $Begründung exakt der der GEZ entspricht.
Ja gut, ist eine Steuer, keine Zwangsgebühr, aber mir gings um den Aufstand mit der Barzahlung, nicht die GEZ an sich.
Was wohl passiert, wenn man das Steuergesocks auch mit Münzen besänftigen will... Roll Eyes

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December 06, 2016, 07:17:02 PM
 #301

Warum ist euch bei denen die Überweisung egal, und die GEZ wird zur SS?
So wie ich den zitierten Text verstehe kann man die KfzSt gar nicht bar bezahlen, weil $Begründung exakt der der GEZ entspricht.
Ja gut, ist eine Steuer, keine Zwangsgebühr, aber mir gings um den Aufstand mit der Barzahlung, nicht die GEZ an sich.
Was wohl passiert, wenn man das Steuergesocks auch mit Münzen besänftigen will... Roll Eyes

Ganz einfach. Will man ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum nutzen, dann bezahlt man für die Erlaubnis. Wenn man das nicht möchte, dann geht man diese Vereinbarung eben nicht ein, fährt kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum und bezahlt auch nicht.
Bei der GEZ ist es ebenso völlig legitim wenn man dafür bezahlen muss deren Dienstleistung zu nutzen. Aber wenn man das nicht möchte, dass kann es nicht sein, dann veruscht wird, einen dazu zu zwingen dennoch für dieses Angebot zu bezahlen. Es wäre kein Problem die Sender einfach zu verschlüsseln und nunoch Zahlern den Zugang zu gewähren, wird doch bei anderen Sendern schon zu genüge gemacht.
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December 06, 2016, 07:53:05 PM
Last edit: December 07, 2016, 02:19:19 PM by MemberCount+1
 #302

@membercount+1
Da hast du mein Anliegen ganz klar missverstanden, und bei @mezzo bin ich mir nicht sicher, ob das ebenso zutrifft.

Warum ist euch bei denen die Überweisung egal, und die GEZ wird zur SS?
So wie ich den zitierten Text verstehe kann man die KfzSt gar nicht bar bezahlen, weil $Begründung exakt der der GEZ entspricht.
Ja gut, ist eine Steuer, keine Zwangsgebühr, aber mir gings um den Aufstand mit der Barzahlung, nicht die GEZ an sich.
Was wohl passiert, wenn man das Steuergesocks auch mit Münzen besänftigen will... Roll Eyes

Naja ich zahl ja gar nicht, also es gibt ja viele Seiten von denen die Geldeintreiber-Bande Druck bekommen. Die sollen nur schon für jedes Stück Geld ( wenn ich es mal zahle) arbeiten so viel es eben nur geht. Anders kann ich mich ja nicht wehren oder sie geben mir die Möglichkeit zum "kündigen" und fertig. Wenn ich die Dienstleistung/Produkt wieder haben möchte melde ich mich an, das ist der normalste Ablauf auf der Welt.
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December 06, 2016, 11:34:41 PM
 #303

@membercount+1
Da hast du mein Anliegen ganz klar missverstanden, und bei @mezzo bin ich mir nicht sicher, ob das ebenso zutrifft.

Ich habe Dein Anliegen schon verstanden. Nach deren sich selbst auferlegten Regeln dürfte weder das Landratsamt bzw. der Zoll auf Giralgeld bestehen und schon gar nicht das Finanzamt (als Herausgeber der Euro Münzen).

Ich bezahle diese beiden Sachen (noch) mit Giralgeld, da in diesen beiden Fällen einfach meine persönliche rote Linie noch nicht überschritten wurde. Da meine Giralgeldzahlung allerdings verstärkt als Argument zum Zurückdrängen des Bargelds missbraucht wird, könnte dieses Entgegenkommen meinerseits bald beendet sein.

Beim ÖR Rundfunk ist es einfacher. Dort wurden bereits an anderer Stelle so viele Grenzen durchbrochen, dass sie jeden einzelnen Cent, den sie von mir haben wollen mit Gewalt (und einem entsprechenden Aufwand) aus mir herauspressen müssen. Giralgeld bekommen die von mir aus diesem Grund gar nicht. Wollen die mein Geld haben, dann werden sie in Zukunft einfach regelmässig (mit einem Verstoss gegen ihre eigenen Regeln) einen Gerichtsvollzieher bei mir vorbeischicken müssen. Sollte dieser sich tatsächlich als hirnloser Lakaie erweisen und den Auftrag nicht ablehnen, dann wird er jedes mal entsprechend viel Zeit benötigen um das Geld tatsächlich zu bekommen (ich plane, sehr kooperativ und prinzipiell Zahlungswillig zu sein - aber schliesslich muss alles seine Ordnung haben, damit der Bürokratie genüge getan ist!).
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December 07, 2016, 10:22:00 AM
 #304

Ja.  Roll Eyes
Also wie immer: Regeln gelten nur dann, wenn sie dir in den Kram passen.

Warum kündigst du die GEZ nicht einfach?  Grin
Es ist immer noch so, das du die Rechtmäßigkeit der Forderung ablehnst.
"Aber bar zahle ich euch euer Geld, ich muss ja".

Das schlimme ist, das ich mir fast sicher bin, das ich dich kenne.
Denn es läuft in meiner Umgebung noch jemand rum, der genau so drauf ist, und ganz ehrlich, ich hoffe, das das so oft nicht vorkommt.
Du heißt nicht zufällig Uwe?

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December 07, 2016, 11:47:50 AM
 #305

Ja.  Roll Eyes
Also wie immer: Regeln gelten nur dann, wenn sie dir in den Kram passen.

Exakt! Regeln, die von Anderen aufgestellt wurden, von diesen jedoch nicht beachtet werden, gelten für mich persönlich nur dann, wenn sie mir in den Kram passen.

Warum kündigst du die GEZ nicht einfach?  Grin

Ich kann nichts kündigen, was ich niemals bestellt habe.

Es ist immer noch so, das du die Rechtmäßigkeit der Forderung ablehnst.
"Aber bar zahle ich euch euer Geld, ich muss ja".

Ich lehne die Forderung ab, die Gegenseite droht mir Gewalt an. Da die Drohung ernstzunehmen ist, bezahle ich unter Protest in bar. Die Barzahlung wird - entgegen der eigenen Regeln - abgelehnt und dafür wird wieder mit Gewalt gedroht.

Das schlimme ist, das ich mir fast sicher bin, das ich dich kenne.
Denn es läuft in meiner Umgebung noch jemand rum, der genau so drauf ist, und ganz ehrlich, ich hoffe, das das so oft nicht vorkommt.
Du heißt nicht zufällig Uwe?

Nein, heisse ich nicht. Im übrigen respektiere ich Deine Freiheit, freiwillig zu zahlen. Du die meine, nicht freiwillig zu zahlen, jedoch nicht. Damit sollte ich vermutlich froh sein, Dich nicht in meiner Nähe zu haben. Hilft natürlich nicht, da sich in meiner Nähe trotzdem mehr als genug Menschen befinden, die ihre Mitmenschen nicht respektieren.
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December 07, 2016, 01:54:05 PM
 #306

Das ist genau was ich meine.  Roll Eyes
Schwupp, wird das ganze persönlich.
Meinst du nicht, das du die Regeln des Landes in dem du einen dauerhaften Wohnsitz betreibst ebenfalls respektieren solltest? So scheiße sie auch sein mögen...
Es steht dir ja frei, woanders deine Zelte aufzuschlagen.
"In X-Land ist es auch scheiße"?! Ja, das ist dann Pech. Deins.
Es gibt kein mezzoland, und der koffeinierte Orangenlimotrinker in mir bedauert das. Der Rest nicht. Grin

Ich finds zwar nicht gut, das ich jetzt schon von zwei Leuten weiß, die vom Großteil auch der intelligenten Menschen als "eigenartig" angesehen werden, denn das impliziert, das es noch mehr von euch gibt.
Aber zum Glück kenn ich dich anscheinend doch nicht näher, und darum bin ich auch froh. Wink

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December 07, 2016, 03:07:39 PM
 #307

Meinst du nicht, das du die Regeln des Landes in dem du einen dauerhaften Wohnsitz betreibst ebenfalls respektieren solltest?
Warum sollte er (ich, oder sonstwer) die Regeln respektieren, wenn selbst diejenigen, die diese Regeln aufgestellt haben, sich dazu nicht genötigt sehen?

Wenn Du Regeln aufstellst, aber Dich selbst nicht daran hälst, warum sollte sich überhaupt irgendjemand daran halten?
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December 07, 2016, 04:13:25 PM
 #308

Das schlimme ist, das ich mir fast sicher bin, das ich dich kenne.
Denn es läuft in meiner Umgebung noch jemand rum, der genau so drauf ist, und ganz ehrlich, ich hoffe, das das so oft nicht vorkommt.

Das ist genau was ich meine.  Roll Eyes
Schwupp, wird das ganze persönlich.

Ich habe die Konnotation sehr wohl verstanden. Sie war auch nicht wirklich versteckt. Daher ist dieser Vorwurf hier nicht angebracht.

Meinst du nicht, das du die Regeln des Landes in dem du einen dauerhaften Wohnsitz betreibst ebenfalls respektieren solltest?
Warum sollte er (ich, oder sonstwer) die Regeln respektieren, wenn selbst diejenigen, die diese Regeln aufgestellt haben, sich dazu nicht genötigt sehen?

Gennau das ist der Knackpunkt!

Im übrigen beruht mein aktueller Wohnsitz nicht auf (m)einer freien Entscheidung. Von dem Konzept der Sklaverei durch Abstammung sollte man so langsam wieder weg kommen. Die "Regeln des Landes" gibt es übrigens nicht, ein Land macht keine Regeln. Alle diese Regeln wurden von (einzelnen) Menschen gemacht. Viele davon in parasitärer Art und Weise zum persönlichen Vorteil dieser Menschen. Und wenn diese Regeln unbequem sind, dann werden sie kurzerhand einseitig nicht angewandt. Ich verstehe nicht, wie man ernsthaft ein solches System aktiv verteidigen kann, solange man nicht zu den wenigen Gewinnern gehört die dieses System hervorbringt.
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December 07, 2016, 06:43:24 PM
 #309

Ich verstehe nicht, wie man ernsthaft ein solches System aktiv verteidigen kann, solange man nicht zu den wenigen Gewinnern gehört die dieses System hervorbringt.


Hmm, ganz einfach, da gibt es nicht viele Möglichkeiten. Ohne bewertend zu sein.
  • Mangelnde Intelligenz, ich beneide diese Menschen, ernsthaft.
  • Profiteur, steht auf der Seite, die abfetten.
  • Faulheit, hat sich mit der Sache einfach nicht beschäftigt, denn den meisten geht erst nach einem "beschwerlichen" Weg ein Licht auf.
  • Uninteressant, weil freigekauft, wo welche Werte hinfließen ist egal weil genug da ist und sich darüber keine Gedanken gemacht wird.
  • Hamsterrad, so dermaßen ins System eingespannt das einfach gar keine Zeit zum Nachdenken ist.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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December 07, 2016, 07:09:02 PM
 #310

Bei Punkt 2 kann ich die aktive Propaganda nachvollziehen, auch wenn ich sie nicht gutheisse. Bei den Punkten 3-5 sind die Menschen so passiv, dass es nicht zu einer aktiven Propaganda kommen kann. Bei Punkt 1 müssen noch andere Defizite hinzukommen, um aktiv gegen die eigenen Interessen zu agitieren.
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December 08, 2016, 07:36:01 AM
 #311

Ja, ihr habts erkannt.
Ich bin ein Idiot (neben so ca. 82 Mio anderen Deutschen, und etlichen zig tausend anderen Nutzern hier aus dem Forum), und ihr seit erleuchtet.
Als einzige wisst ihr wie es auf diesem Planeten läuft.

Rein aus Interesse:
Wie, außer durch das Absitzen einer Haftstrafe, wird der Wohnsitz reell wirklich durch andere Leute bestimmt?
Ich bin zu dumm, zu erkennen, wie das laufen soll, tut mir leid.
Erhellt mich, oh mezzo.

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December 08, 2016, 10:17:44 AM
 #312

Warum kündigst du die GEZ nicht einfach?  Grin
Wie denn? Dann wäre das Problem ja geklärt.
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December 08, 2016, 11:00:45 AM
 #313

Rein aus Interesse:
Wie, außer durch das Absitzen einer Haftstrafe, wird der Wohnsitz reell wirklich durch andere Leute bestimmt?
Ich bin zu dumm, zu erkennen, wie das laufen soll, tut mir leid.
Erhellt mich, oh mezzo.

Dir fehlt anscheinend die Fähigkeit zu abstrahieren. Bei mir sind meine Eltern - strenggenommen meine früheren Vorfahren - schuld daran. Der exakte Ort innerhalb eines Herrschaftsbereichs meiner Besitzer ist dabei nicht relevant. Die exakte Ausprägung der Herrschaft (an der Langen Leine geführt zu werden oder jeden morgen augepeitscht zu werden) auch nicht.

Fakt ist, ich kann kein freies und selbstbestimmtes Leben führen, da meine Besitzer über mein Leben bis in Bereich der privatesten Entscheidungen bestimmen. Das ist bei Dir nicht anders. Der Unterschied ist nur, ob Du damit zufrieden bist bzw. die Herrschaft überhaupt noch bemerkst. Die genutzten Mechanismen entsprechen dem Stockholm-Syndrom, sodass Du durchaus der Meinung sein kannst, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, da Du Dir die Wünsche und Ziele Deiner Besitzer zueigen gemacht hast. Was Dich antreibt, diese fremden Ziele auch zu Deinen Ungunsten aktiv zu verteidigen, wollte ich von Dir wissen. Allerdings kam in dieser Hinsicht leider keine reflektierte Aussage, sondern nur ein persönlicher Angriff.
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December 08, 2016, 11:23:22 AM
 #314

@husel
Zum Bleistift durch Umzug in eines der 192 GEZ-freien Länder auf dieser Staubkugel.  Wink Grin

Oder durch Untermiete in einer WG, wobei ein anderer die Wohnung frei hält, denn es ist ja eine Wohnungsgebühr.
Der darf dann ja 42 Fernseher haben und nutzen, aber mezzo kann so dumme Leute ja nicht ertragen.

@mezzo:
Tut mir leid, ich spreche ihren Dialekt nicht.
Könntest du bitte mal in allgemeinverständlicher Sprache schreiben, was dich daran hindert deinen Job zu kündigen und auszuwandern?
Wenn du einigermaßen nach den Regeln der BRD lebst, hast du einen Perso bzw. kannst einen Pass beantragen, und damit steht es dir frei, die BRD zu verlassen.
Zack, GEZ-Problem gelöst.
Aber es muss hier wohl noch andere Annehmlichkeiten geben, die dir so gut gefallen, das du den Ärger mit der GEZ erträgst. Oder macht dir die Zickerei Spaß? Wink
Schulden? Kann man auch aus Australien bezahlen...
Gut bezahlter Job? Gibts sicher auch woanders...
"Meine Familie will nicht mit"? Wozu gibt's Skype, Flugzeuge und Besuchsvisa... Und in Grenznähe kannst du ja immer in DE übernachten, und sogar arbeiten.
Nein, ganz ehrlich, ich kann mir keinen, absolut und wirklich keinen Grund vorstellen, warum man das Leben in DE scheiße finden und gleichzeitig nicht gehen wollen kann.
Außer Knast.
Im Prinzip stehst du in der Disko, und alles ist Kacke. Laute Schlager, hässliche Weiber, Bier zu teuer.
Und du traust dich nicht, dem Taxifahrer zu sagen er soll mal in die andere Richtung fahren.

Das diese Diskussion so persönlich wird, ist schade, aber ich schätze dich genau so ein wie du mich. Wink

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December 08, 2016, 11:45:04 AM
 #315

@mezzo:
Tut mir leid, ich spreche ihren Dialekt nicht.
Könntest du bitte mal in allgemeinverständlicher Sprache schreiben, was dich daran hindert deinen Job zu kündigen und auszuwandern?

Was ich versucht habe zu erklären: Es ist woanders nicht besser - nur anders.

Wenn du einigermaßen nach den Regeln der BRD lebst, hast du einen Perso bzw. kannst einen Pass beantragen, und damit steht es dir frei, die BRD zu verlassen.

 Undecided

Darum geht es doch in diesem Thread. Ich wollte mich im Falle der Zahlung an die Rundfunkanstalt exakt an die Regeln der BRD halten. Die Rundfunkanstalt möchten sich aber nicht an diese Regeln halten, die Gerichte decken den Verstoss und versperren den Rechtsweg.
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December 08, 2016, 01:00:58 PM
 #316

That's it, i'm out.

Alles wird gut, die Frage ist nicht ob, nur wann!
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 #317

Ja, ihr habts erkannt.
Ich bin ein Idiot (neben so ca. 82 Mio anderen Deutschen, und etlichen zig tausend anderen Nutzern hier aus dem Forum), und ihr seit erleuchtet.
Als einzige wisst ihr wie es auf diesem Planeten läuft.
Informiere dich doch mal über das Thema und du wirst sehen das wir (beide) nicht die Einzigen sind  Wink Auswandern wegen GEZ, etwas overpaced meinste nicht? Dann doch sich lieber dafür einsetzen das es geändert/abgeschafft wird.
mezzomix
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December 09, 2016, 08:23:05 AM
 #318

Da ja die Vollstreckungsdrohung seitens des Rundfunks immer noch steht, werde ich jetzt noch eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Danach kann mir absolut niemand mehr vorwerfen, ich hätte nicht alles was mir möglich ist getan, um eine gewalttätige Plünderung seitens der Behörden zu verhindern. Ausserdem hätte ich mit der zu erwartenden Ablehnung der Klage einen perfekt dokumentierten Fall für den IStGH.

Das Gericht hat sich nun nach langer Zeit dazu herabgelassen, bezüglich meiner Vollstreckungsabwehrklage der Rundfunkanstalt zu schreiben, dass es einer Aussetzung der Vollstreckung ausgeht. Keine Ahnung, ob das tatsächlich als Verbot einer Vollstreckung zu werten ist oder nicht. Jedenfalls war noch keiner hier, der sich die Forderungssumme aus meiner inzwischen recht umfangreichen 1-50 Cent Münzsammlung abzählen wollte.  Wink
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December 30, 2016, 02:41:27 PM
 #319

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-das-Inkassobuero-schreibt-article19437931.html

Die Willkür wird ausgebaut  Grin
mezzomix
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December 30, 2016, 04:18:27 PM
 #320

Und was wollen die machen?! Sobald der Mahnbescheid kommt, kann man die Forderung zurückweisen. Dann muss das Inkassounternehmen eine privatrechtliche Klagen einreichen.

Wobei sich bei mir nach der Vollstreckungsabwehrklage auch nichts mehr bewegt.
klaus
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January 05, 2017, 11:48:05 AM
 #321


Hab hier was speziell für mezzomix.
Es geht hier nicht um die GEZ sondern um das völlig abgefahrene Selbstverständnis der deutschen Behörden und Beamten uns Bürgern gegenüber.

Zieh es Dir rein, aber sei gewarnt:
Am besten nüchtern denn sonst sehe ich eine akute Erbrechensgefahr.
Also wenn gerade was gegessen wurde, dann eine Kotztüte in Griffweite bereithalten.

https://youtu.be/gDFftLdnu00
Irren ist staatlich - 10 Jahre Informationsfreiheitsgesetz

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Hermann1337
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March 01, 2017, 05:08:55 PM
 #322

Heute hat das Landgericht Tübingen die Rundfunkanstalten als Unternehmen und nicht mehr als Behörden klassifiziert.
Mal schauen was sich daraus entwickelt.

Habe noch keinen Pressebericht dazu gefunden, der das Ganze zusammenfasst.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
mezzomix
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March 01, 2017, 09:39:54 PM
 #323

Die 5. Kammer des LG Tübingen hat hier immer schon eine klare Linie. Allerdings haben Mitarbeiter vom Beitragsservice und von der Rundfunkanstalt der Richterin am BGH einen Aufsatz geschrieben, wie sie diese Beschlüsse zu negieren hat.

Ich warte übrigens immer noch auf die Vollstreckung und habe ausreichend Bargeld gesammelt. Rechtsmittel waren mir nicht möglich, da in der zweiten Instanz Anwaltszwang herrscht und alle Anwälte/Kanzleien die Vertretung bezüglich einer Bargeldzahlung abgelehnt haben. Kein Anwalt - keine Klage. So ist das in DE.
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March 09, 2017, 10:34:38 AM
 #324

https://www.youtube.com/watch?v=B4XQ9R8LoE8

Sehr interessant (sollte man bis zum Ende schauen) das sich schon Stadtratsversammlungen damit beschäftigen. Ich geh jetzt auch aktiv mit diesen Informationen gegen die GEZ(-Eintreibung) bei uns in der Stadt vor.
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March 09, 2017, 11:16:21 AM
 #325

Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!
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March 09, 2017, 11:19:08 AM
 #326

Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!

Haste genug Zeugen die dich unterstützen?
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March 09, 2017, 11:46:19 AM
Last edit: March 09, 2017, 12:01:00 PM by mezzomix
 #327

Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!
Haste genug Zeugen die dich unterstützen?

Ich habe mindestens einen Zeugen. Da es sich bei der Amtshilfevollstreckung um einen "hoheitlichen"/öffentlichen Vorgang auf meinem eigenen Grund und Boden handelt, halte ich auch eine Kamera bereit, um den Ablauf zusätzlich (auch gegen Alzheimer der Beteiligten) zu dokumentieren.

Nebenbei rechne ich fest damit, dass man einen Richter zuschalten muss, da sich die vollstreckende Nicht-Amtsperson vermutlich weigert, mir die notwendigen Urkunden für das gerichtliche Nachspiel zu unterzeichnen und meine Eingaben zur Niederschrift aufzunehmen. Schliesslich kann ich das Geld nur übergeben, wenn alles seine Ordnung hat. Hierzu gehört, dass jedes einzelne Gesetz, jede Verordnung und jede juristische Interpretation peniebel beachtet werden und in strittigen Fällen ein richterlicher Beschluss klarheit schafft.
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March 09, 2017, 01:37:17 PM
 #328

Ich warte immer noch auf die Vollstreckung. Scheint so, als ob die sich da etwas Zeit lassen wollen. Egal, ich habe genügend Kleingeld (Bargeld!) und Dokumente, um der entsprechenden Person absolut eindeutig klar zu machen, was ich von der Sache halte. Ich denke ich kann diese Person mindestens einen halben Tag mit dieser Vollstreckung beschäftigen. Viel Arbeit für wenig Geld!
Haste genug Zeugen die dich unterstützen?

Ich habe mindestens einen Zeugen. Da es sich bei der Amtshilfevollstreckung um einen "hoheitlichen"/öffentlichen Vorgang auf meinem eigenen Grund und Boden handelt, halte ich auch eine Kamera bereit, um den Ablauf zusätzlich (auch gegen Alzheimer der Beteiligten) zu dokumentieren.

Nebenbei rechne ich fest damit, dass man einen Richter zuschalten muss, da sich die vollstreckende Nicht-Amtsperson vermutlich weigert, mir die notwendigen Urkunden für das gerichtliche Nachspiel zu unterzeichnen und meine Eingaben zur Niederschrift aufzunehmen. Schliesslich kann ich das Geld nur übergeben, wenn alles seine Ordnung hat. Hierzu gehört, dass jedes einzelne Gesetz, jede Verordnung und jede juristische Interpretation peniebel beachtet werden und in strittigen Fällen ein richterlicher Beschluss klarheit schafft.

Wirst dich ja eh informiert haben, zwei-drei Leute, die vielleicht nicht mal mit dir verwandt sind, sind da immer gut  Smiley Reicht ja zu wenn ihr auf die Unterschrift/Stempel vom Richter pocht, das haben ja fast alle nicht zur Hand  Grin da dackeln die dann auch wieder ab. Und immer freundlich bleiben!  Tongue
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March 09, 2017, 02:24:54 PM
 #329

Reicht ja zu wenn ihr auf die Unterschrift/Stempel vom Richter pocht, das haben ja fast alle nicht zur Hand  Grin da dackeln die dann auch wieder ab. Und immer freundlich bleiben!  Tongue

Das klappt soweit ich gelesen habe im Osten der Republik, vielleicht auch im Norden, aber nicht im Süden/Westen. Hier denken die Gerichte nicht mal mehr über Gesetze nach. Wenn irgend etwas nicht in ihren Kram passt, dann wird das (mit fadenscheinigen Argumenten) niedergebügelt. Denen sind die Gesetze dann völlig egal. Die Exekutive hinterfragt hier auch nichts, was von den Behörden kommt, sodass es da keinen Ausweg gibt, solange etwas zu holen ist. Sowas wie Rechtsstaat existiert hier nur als Feigenblatt - oder (manchmal) bei privaten Auseinandersetzungen.

Einzige mir bekannte Ausnahme von dieser Regel ist das LG Tübingen, welches man aber nur mit Anwalt (und dem passenden Wohnort) erreichen kann (2. Instanz).
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March 09, 2017, 03:22:52 PM
 #330

Reicht ja zu wenn ihr auf die Unterschrift/Stempel vom Richter pocht, das haben ja fast alle nicht zur Hand  Grin da dackeln die dann auch wieder ab. Und immer freundlich bleiben!  Tongue

Das klappt soweit ich gelesen habe im Osten der Republik, vielleicht auch im Norden, aber nicht im Süden/Westen. Hier denken die Gerichte nicht mal mehr über Gesetze nach. Wenn irgend etwas nicht in ihren Kram passt, dann wird das (mit fadenscheinigen Argumenten) niedergebügelt. Denen sind die Gesetze dann völlig egal. Die Exekutive hinterfragt hier auch nichts, was von den Behörden kommt, sodass es da keinen Ausweg gibt, solange etwas zu holen ist. Sowas wie Rechtsstaat existiert hier nur als Feigenblatt - oder (manchmal) bei privaten Auseinandersetzungen.

Einzige mir bekannte Ausnahme von dieser Regel ist das LG Tübingen, welches man aber nur mit Anwalt (und dem passenden Wohnort) erreichen kann (2. Instanz).

Oha klingt ja gar nicht so angenehm, naja bei uns hier im Dunkeldeutschland ticken dir Uhren noch etwas anders. Aber wer weiß wie lange noch, deswegen müssen auch wir hier aktiv werden.
weglaufbürger
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March 10, 2017, 03:15:24 PM
Last edit: March 10, 2017, 03:47:56 PM by weglaufbürger
 #331

Ich habe mindestens einen Zeugen. Da es sich bei der Amtshilfevollstreckung um einen "hoheitlichen"/öffentlichen Vorgang auf meinem eigenen Grund und Boden handelt, halte ich auch eine Kamera bereit, um den Ablauf zusätzlich (auch gegen Alzheimer der Beteiligten) zu dokumentieren.

Habe hierzu mal eine Anfrage im Juraforum gestellt: http://www.juraforum.de/forum/t/staatliche-gewalt-filmen.580041/
Schön zu beobachten, wie die Herren Juristen bereits auf der 2. Seite herablassend beleidigend werden, wenn ein Bürger deren Antworten hinterfragt. Ich empfehle, das Video nicht heimlich aufzunehmen, sondern die private Firma, die bei dir vollstrecken will (nichts anderes sind Gerichtsvollzieher), bei laufender Aufnahme laut und deutlich darauf hinzuweisen, dass der Vollstreckungsakt aus Gründen der Beweissicherung per Audio/Video dokumentiert wird. Obwohl es schon viele Videos bei YouTube gibt, die den Abbruch von Vollstreckungen incl. Polizeischutz dokumentieren würde ich deine Beweissicherungen nicht im Netz hochladen. Aber wenn zeitgleich jemand anderes den Vollstreckungsakt aus einer anderen Perspektive filmt und dann anonym bei YT hochlädt.... na ja, da kannste dann ja nix für.

Als nächstes solltet ihr alle euch hier mal anmelden: https://www.facebook.com/groups/823498281114909/?ref=nf_target&fref=nf

.....und dann zusätzlich euren eigenen Account bei Facebook gründen und ein Netzwerk um euch herum aufbauen. Hierbei geht es ebenfalls darum Freunde zu finden, die euch im Fall der Fälle als Zeugen vor Gericht begleiten, sodaß der Richter merkt, daß er vom Volk beobachtet wird, weil er ja auch "Im Namen Des Volkes" urteilt. 1 oder zwei Zuschauer... da lacht der Richter drüber, das muss ne Masse sein. Und bitte keine auf Krawall gebürstete Bande. Das ganze muss seriös und ruhig (also souverän) ablaufen. Gleiches gilt auch für den Vollstreckungsakt. Auch da sollten möglichst viele Bürger anwesend sein und alles protokollieren. Und nochmal: alles ruhig und gelassen... kein Geschrei !

Als nächstes einige ziemlich abgefahrene Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=Ib6uR7ldVok
https://www.youtube.com/watch?v=nQSLjiCKxWc
https://www.youtube.com/watch?v=ZFPQdB2r0Lw

Ich recherchiere jetzt schon über ein Jahr in dieser Angelegenheit und das scheint, so unglaubwürdig es klingt, wahr zu sein. Also mach es so wie im letzten Video am Ende gezeigt wird: Bring eine Protokollführer/in mit, die sich dem Richter gegenüber auch als solche bestellt. Klärt zu Beginn der Verhandlung ab, ob der Richter im Saal DEIN Richter ist, der das Urteil über dich fällt. Protokolliert diesen Vorgang und laßt den Richter seinen Namen möglichst buchstabieren. Hiermit hat der Richter ein Problem, denn im allgemeinen unterschreiben die ihre Urteile nicht, was jedoch erforderlich ist, damit es Rechtskraft erlangt. Vor dem Bürger wird das geheim gehalten, indem man ihm eine vollstreckbare Ausfertigung gibt. Warum wird dem Verurteilten eigentlich keine Kopie vom unterschriebenen Urteil ausgehändigt, wäre doch viel billiger, als das ganze nochmals von einer Urkundsbeamtin abschreiben und beglaubigen zu lassen. Klar, die Urkundsbeamtin beglaubigt den Wortlaut des Urteils und nicht, dass der Richter sein Urteil gar nicht unterschrieben hat. Habe hierzu auch mal einen Artikel in meinem Blog geschrieben: https://buergerzukunft.wordpress.com/2015/11/03/gesetzgebung-und-rechtsprechung-in-alternierende-expertenhand/ Also auch hier und für alle erkennbare Beweissicherung und wenn dann irgendwo im Saal noch en Diktiergerätchen läuft oder alle Zuschauer versehentlich den Recordbutton gedrückt haben... na ja, da kannste ja auch nix für. Danach dann alles in einem Gedächtnisprotokoll niederschreiben und von möglichst vielen Zeugen unterschreiben lassen.

Viel Glück !

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
mezzomix
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March 10, 2017, 03:51:33 PM
 #332

Ich betrachte den Hinweis auf §201 StGB als irrelevant. Die Vollstreckungsperson ist in öffentlichem Auftrag auf meinem Grund. Wäre er privat da, dann würde nämlich mein Hausverbot greifen.

Trotzdem ist es am Ende natürlich so, dass Recht haben und Recht bekommen bei dieser Sache diametral gegensätzliche Dinge sind. Am Ende läuft es trotzdem auf die einfache Frage hinaus, wer ist stärker. Da ich - solange die Vollstreckungsperson nach Abwicklung aller Formalitäten mein Bargeld nimmt - nicht vorhabe, diese Person umzulegen, greift hier einfach die höhere Gewalt(bereitschaft) seitens der Behörden. Man muss hier einfach realistisch sein und sich klarmachen, ob man es letztendlich z.B. auf eine Auseinandersetzung mit einem SEK ankommen lassen möchte.

Der Tip war trotzdem gut. Ich kann schliesslich nichts dafür, wenn mir der Richter die Filmaufnahme nach viel hin und her verbietet, aber einer meiner Zeugen trotzdem eine "illegale" Aufnahme macht und ins Netz stellt. Ausserdem weiss doch heute jeder, dass meine Webcams im Haus alles ohne meine Zustimmung und trotz meiner expliziten Deaktivierung alles in die Cloud streamen, wo es dann geklaut und veröffentlicht wird.  Wink
Bitbel
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March 21, 2017, 01:45:14 AM
 #333

Ich finde an und für sich die Rundfunkgebühren erstmal gar nicht so schlecht, gerade im Hinblick auf die Nachrichten, Kultur und Geld für junge progressive Sendungen, die so wohl nie in den privaten Laufen würden, weil damit kein großes Geld zu machen ist.

Aber ich habe wenig Verständnis dafür, dass so ein hoher Betrag gezahlt wird und trotzdem dann z.B. Olympia nicht mehr ausgestrahlt wird. Ich wünsche mir Vielfalt für das Geld und nicht den 6 Millionsten Krimi auf ARD/ZDF. Vielfalt bedeutet dann auch dass ich nicht 60 verschiedene Rundfunkorchester finanzieren kann.
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March 21, 2017, 06:55:35 AM
 #334

Da Du hier vermutlich nicht alleine bist, sollte es kein Problem sein ein entsprechendes Programm mit Nachrichten und Kultur gegen einen kleinen (<< 8 Milliarden EUR) Obulus bereitzustellen.

Im Gegenteil verhindern diese 8++ Milliarden EUR im Augenblick, dass ein entsprechendes unabhängiges Programm angeboten wird. Wobei das für Nachrichten nicht vollständig korrekt ist. Dort sind einige unabhängige Angebote verfügbar - zumindest bis ihnen in Zukunft ein "Fake"-News Gesetz den Garaus macht. Für Kultur dürfte der Markt zu klein sein, um gegen die Übermacht des ÖR Rundfunk eine Alternative bieten zu können. Richtige Konkurrenz ist im Augenblick nur bei den umsatzstarken Sparten (Sportübertragung, Mainstream Filme) möglich.
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March 22, 2017, 07:53:09 AM
 #335

Bin gerade im Netz über folgenden Link gestolpert:

https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/14/besatzungsmaechte-dulden-nicht-laenger-auspluenderung-der-menschen-in-deutschland/

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
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March 22, 2017, 08:38:12 AM
 #336

Ist wohl eher ein Scherz. Falls bei Dir etwas zu holen ist, empfehle ich nicht, es tatsächlich auszuprobieren.
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March 22, 2017, 09:37:16 PM
 #337



Ich kenn dich nicht, also daher die Frage: ist das dein ernst?! Warum verbreitest du hier so nen Schwachsinns-Link?
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March 23, 2017, 09:49:53 AM
 #338

Sagen wir mal so, bestimmte Teile sind ja durchaus stichhaltig und verifizierbar. Das Hilft aber nicht, wenn die Praxis nichts mit der Theorie zu tun hat. Du kannst auch in ein Krisengebiet fahren und Dich auf die Menschenrechte und die Genfer Konvention berufen. Da bist Du völlig im Recht und am Ende trotzdem tot.

Nochmal: Die Gesetze und diverse Vereinbarungen sind nichts als Richtlinien auf einem Papier. Letztendlich gültig ist ausschliesslich die höhere Gewalt(bereitschaft) und (militärische) Stärke einer Gruppierung. Kurz: Die Macht des stärkeren.
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March 24, 2017, 12:09:31 AM
Last edit: March 24, 2017, 01:29:15 AM by weglaufbürger
 #339

...also daher die Frage: ist das dein ernst?!

Wenn ich in einem Forum etwas kommentarlos verlinke, dann mache ich mir nicht den Inhalt zu Eigen. Vielmehr ist das mein Angebot, über etwas zu diskutieren, wozu Foren eigentlich gedacht sind. In diesem Fall geht es um die Frage, ob staatliche Gewalt überhaupt durch BRD-Organe rechtlich zulässig ist, da die BRD kein Staatsgebiet hat. Die Bundesregierung bestätigt hierzu selbst auf ihrer Internetseite https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964:

Zitat: "Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist."

Da nach Völkerrecht auf einem Qm nicht zeitgleich zwei politische Regime wirken können und da das deutsche Staatsgebiet nach wie vor zum Staat "Deutsches Reich" gehört und dieses immer noch existiert, hat die BRD kein Staatsgebiet. Und einem Völkerrechtssubjekt ohne Staatsgebiet fehlt die völkerrechtlich erforderliche Legitimation. Die BRD ist somit kein Staat und darf somit auch keine Staatsgewalt ausüben.

Neben dem Staatsgebiet ist auch die "Weimarer Verfassung" weder von den alliierten Siegermächten, noch von einem Verfassungsrichter und auch von keinem bundesdeutschen Politiker für ungültig erklärt worden. Also ist die Weimarer Verfassung für alle Deutschen Bürger gültig und die Bürger sind ihr auch verpflichtet, ansonsten müßten sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen. Und wenn du das bestreitest, dann kannst du ja mal nen Link hier posten, aus dem hervorgeht, wann und von wem die Weimarer Verfassung für ungültig erklärt wurde. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß, wie ich mich als Deutscher 1. an die Weimarer Verfassung halten soll und zeitgleich 2. an das Grundgesetz. Als Bürger kann ich nicht zeitgleich zwei Staatsnormen dienen und da ist es für mich auch nicht hilfreich, wenn mir das Bundesverfassungsgericht mitteilt, daß beide Rechtssubjekte (Weimarer Verfassung, Grundgesetz) als Völkerrechtssubjekt identisch sind. Nein, sie sind nicht identisch, was dir sicherlich beim Lesen beider Rechtssubjekte allein schon anhand ihrer Präambel auffallen dürfte.

Dieses Problem haben die Vertreter der Siegermächte am 01.07.1948 an die Ministerpräsidenten der Länder der westlichen Besatzungszone übergeben und sie aufgefordert, dieses bis zum 01.09.1948 durch eine Volksabstimmung zu lösen [http://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0012_fra&object=facsimile&l=de]. Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen Ministerpräsidenten um politische Vertreter der Weimarer Republik handelt, also des Deutschen Reichs und sie waren allesamt auf die Weimarer Verfassung vereidigt! (Hinweis: die Bundesrepublik Deutschland ist erst im Folgejahr 1949 gegründet worden). Das hätte also nur gelöst werden können, indem man zuerst per Volksentscheid (eine Forderung der Alliierten) die Weimarer Verfassung sowie das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" für ungültig erklärt und zeitgleich das Grundgesetz sowie das Völkerrechtssubjekt "Bundesrepublik Deutschland" beschließt und proklamiert.

Seit nunmehr 69 Jahren wird dies also von unseren Volksvertretern ignoriert, statt dessen exportieren sie willfährig Finanzhoheit (Euro), nationale Rechtsprechung und politische Verantwortung konsequent nach Brüssel, an eine Institution, die noch niemals von deutschen Bürgern legitimiert wurde. Der Staat wird also durch politische Auslagerung seiner Handlungsfähigkeit beraubt, sodaß langfristig wieder ein Zustand entsteht, wie im April 1945, bei dem der testamentarische Nachfolger des Führers, Karl Dönitz zwar Staatspräsident des Deutschen Reichs war, aber wegen Inhaftierung handlungsunfähig, sodass die Alliierten die Staatsführung Deutschlands übernehmen mußten.

Frage: Mit zwei Weltkriegen und politischer Apathie in den darauf folgenden 69 Jahren haben die deutschen Bürger 4 Generationen lang 3 mal Chaos auf ihrem Staatsgebiet verursacht. Was würdest du sagen, nach dem wievielten Mal sollte man sie endgültig und auch dauerhaft wegen politischer Unfähigkeit bzw. Sprachlosigkeit entmündigen ?

...Schwachsinns-Link

Zu Entscheiden, ob ich unter Schwachsinn leide oder nicht, das überlass mal bitte meinem Hausarzt. Die frei gewordene Zeit kannst du aber gerne nutzen, hier deine Qualitätslinks zum Thema zu posten.

Ich kenn dich nicht...

Wäre mir Recht, wenn wir das auch so belassen könnten.

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March 24, 2017, 01:38:44 AM
 #340

Die Macht des stärkeren.

Das bestreite ich! Gandhi war ja, körperlich gesehen, ein Schwächling, jedoch einer, der allein mit Worten das britische Empire aus seinem Land jagte. Nicht der Stärkere hat die Macht, sondern derjenige, der das Wort zu gebrauchen weiß.

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March 24, 2017, 11:29:50 AM
 #341

Die Macht des stärkeren.
Das bestreite ich! Gandhi war ja, körperlich gesehen, ein Schwächling, jedoch einer, der allein mit Worten das britische Empire aus seinem Land jagte. Nicht der Stärkere hat die Macht, sondern derjenige, der das Wort zu gebrauchen weiß.

Was wären denn die richtigen Worte, um einen gewaltbereiten Richter mit seinem Polizeitrupp davon abzubringen, Dich in den Knast zu stecken, wenn Du die Rundfunkgebühren nicht bezahlst, die eidesstattliche Versicherung verweigerst und auch nicht freiwillig dorthin gehst?

Bringe mir ein einziges Beispiel, bei dem gewaltfreier Widerstand letztendlich erfolgreich zum endgültigen Verzicht der Beitragsforderung seitens einer Rundfunkanstalt geführt hat.
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March 25, 2017, 11:30:20 PM
Last edit: March 26, 2017, 12:42:47 AM by weglaufbürger
 #342

Was wären denn die richtigen Worte, um einen gewaltbereiten Richter mit seinem Polizeitrupp davon abzubringen, Dich in den Knast zu stecken...

Gewaltbereite Richter gibt`s nicht und sie alle lassen die Drecksarbeit von willfährigen Helfern erledigen, die das Unrechtssystem zwar verstehen, aber ihrer selbst Willen trotzdem mitmachen. Aber auch dass sind Feiglinge. Bei mir erschienen mal zwei Vollstreckungsbeamte vom Finanzamt und glaub mir, die haben mehr Macht im Rücken als die Fifis vonne GEZ. Nachdem sie sich weigerten sich durch Vorlage ihres Dienstausweises zu legitimieren begann einer mit dem Ausfüllen seines Pfändungsprotokolls und während der darin rumkritzelte hab ich dann die 110 gewählt und den Polizeibeamten gebeten, man möge doch kurz einen Streifenwagen vorbeischicken, damit wenigstens die Polizei die Identität der Vollstreckungsbeamten im Polizeiprotokoll festhalten könnte. Der Polizeibeamte am Telefon bat mich dann darum, mein Handy dem Vollstreckungsbeamten weiter zu reichen, sofort lief der zum Fenster, damit ich ja nix mithören konnte, kam dann zurück und ohne sich wieder vor sein Formular zu setzen meinte er dann zu dem Anderen "ja das hat ja eh keinen Sinn hier, ich schlage vor, wir gehen dann mal wieder".

Sekunden später saß ich völlig sprachlos wieder allein in meinem Büro. Mir ging es nicht darum die Pfändung zu verhindern, nein, ich wollte lediglich die Namen der vollstreckenden Personen. Hab dann in den folgenden Wochen mit vielen Freunden von der Mahnwache darüber gesprochen und ich bin mir mittlerweile sehr sicher, dass diese Vollstreckungen rechtlich nicht zulässig sind, weil 1.) Richter sich weigern ihr Vollstreckungsurteil zu unterschreiben (und sich hierdurch der Strafverfolgung entziehen), wozu sie eigentlich gesetzlich verpflichtet sind und 2.) die öffentliche Gerichtsverhandlung nicht per Video aufgenommen und öffentlich publiziert werden darf (Verschleierung, Beweisvereitelung) und weil 3.) die vollstreckenden Personen die Flucht ergreifen, sobald sie merken, dass ihre Identität per Video oder zeugenschaftlich festgehalten wird (ebenfalls Verschleierung, Beweisvereitelung). So verhalten sich einzig Diebe, die wissen, dass sie etwas Verbotenes tun. Definitiv stimmt hier was nicht. Ein rechtstaatlicher Hoheitsakt hat es nicht nötig, sich so zu verstecken!

Bringe mir ein einziges Beispiel, bei dem gewaltfreier Widerstand letztendlich erfolgreich zum endgültigen Verzicht der Beitragsforderung seitens einer Rundfunkanstalt geführt hat.

Hier hat sich mal einer die Mühe gemacht, einiges aneinander zu schneiden (leider nicht in der Qualität von Toto und Harry, aber die Betroffenen hatten wohl andere Sorge, als gute Videoaufnahmen zu machen): https://www.youtube.com/results?search_query=Der+Widerstand+der+Bevlkerung+wchst+Immer+mehr+angebliche+quotAmtshandlungenquot+platzen

Jedoch deinen Wunsch nach endgültigen Verzicht der Beitragsforderung kann ich dir leider nicht erfüllen, weil Politiker ihr Versagen grundsätzlich von psychologisch geschulten Mietmäulern als gloreichen Erfolg der Demokratie verkaufen werden. Sorry, daher nur vereitelte Vollstreckungen.

Zuerst also solltest du erkennen, dass nicht Du derjenige bist, der Angst haben sollte, sondern dein Richter.

Losgetreten durch die Geschehnisse um Gustl Mollat und viele andere (z.B. Harry Wörtz) ist in dem socialMedia nutzenden Teil der Bevölkerung (Facebook, Twitter etc.) die Erkenntnis gewachsen, dass bei Gericht nicht Recht, sondern zuweilen auch vorsätzlich Unrecht gesprochen wird, d.h. die Juristen, und damit auch dein Richter, stehen plötzlich im Licht der Öffentlichkeit. Weiterhin hat sich ihr Ruf um die Geschehnisse, die im Netz unter "Braunbuch" oder "Akte Rosenburg" gehandelt werden, noch mehr ruiniert. D.h. Richter wissen, dass sie "unter Beobachtung" stehen und deswegen solle dein Richter und nicht Du Angst haben.

Die richtigen Worte, nach denen du fragst sollten also darauf hinauslaufen, daß du dem Richter klar zu verstehen gibst, dass du ihn verklagen wirst und du als Mensch (nicht als Person) nur zum Zwecke der Beweissicherung (Audo, Video, Zeugenschaftlich) im Zuschauerbereich!!! anwesend bist. Bereits oben von mir beschrieben wie das zu machen ist. Einen ausführlichen Artikel dazu schreibe ich in meinen Blog, aber da brauch ich noch einige Monate, bis meine Recherche alles beisammen hat. Ist alles schwer verdauliche Kost und auch sehr umfangreich. Link schicke ich dir daher vorab als PM, werde das aber ca. Mitte des Jahres für alle hier rein stellen.

Bringt ihr alle bitte den Bitcoin weiter nach vorne und ich bearbeite andere Baustellen in unserem System. Gemeinsam schaffen wir das.



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March 26, 2017, 10:05:35 AM
Last edit: March 26, 2017, 12:22:44 PM by mezzomix
 #343

Diese Geschichten kenne ich aus dem Osten. Im Süden und Westen lässt sich die herbeigerufene Polizei nicht von einer simplen Nachfrage nach einem Dienstausweis aus dem Konzept bringen. Die wissen sehr gut, dass jede Handlung automatisch immer nachträglich von einem Richter legitimiert wird.

Es war übrigens ein User hier, der auch mal eine solche Pfändung dokumentiert hat. Der ist mit solchen Nachfragen kein Stück weitergekommen. Das hat die Behörden überhaupt nicht in ihrer Handlung gestört.

Ich werde die ganzen Register selbst auch ziehen, sollte doch mal einer vorbeikommen. Viel Erfolg rechne ich mir damit aber hier bei uns nicht aus. Die Hinterlegungsstelle und der Richter haben ja bereits im Beschluss dokumentiert, dass sie auf diese Gesetze scheissen.
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March 26, 2017, 12:27:59 PM
Last edit: March 26, 2017, 12:45:31 PM by weglaufbürger
 #344

Im Süden und Westen lässt sich die herbeigerufene Polizei nicht von einer simplen Nachfrage nach einem Dienstausweis aus dem Konzept bringen. Die Wissen sehr gut, dass jede Handlung automatisch immer nachträglich von einem Richter legitimiert wird.
Ich stamme aus 47804, also westlicher geht`s nicht.

Eigentlich befinden wir uns hier in der humansten Form eines Bürgerkrieges, in dem Bürger allein mit Worten gegen die Exekutive kämpfen:

  • Seitdem Politiker die Kölner Steifenpolizei in das Sylvesterchaos schickten, machen die unteren Dienstgrade auch hier im Westen nicht mehr mit.
  • Und seitdem Rainer Wendt, oder Chefredakteure der öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten dem Volk von Maulkorberlassen berichteten schwenkt auch die Chefetage der Exekutive um, weg vom Politiker und hin zum Volk.
  • Und seitdem Avaaz, Petition.org, Campain, Abgeordnetenwatch &Co immer mehr Details ins Volk leaken wechseln immer mehr Schlafbürger auf die Seite der Aktivisten.
  • Und mit jedem weiteren politischen Vollstreckungsakt (CETA, Bargeldabschaffung, Souveränitätsexport nach Brüssel,erzwungene Geldentwertung durch Draghi etc.) wird sich der Vorgang der politischen Selbstentmachtung beschleunigen.
   
Dieser Kampf der Worte ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit, in der diejenigen die die Macht haben, immer machtloser werden.    

....Richter haben ja bereits im Beschluss dokumentiert, dass sie auf diese Gesetze scheissen
Sei doch froh, dass sich die Justiz anhand des GEZ-Pillepapp selbst vorführt und den Volkszorn auf sich lenkt. Und die Politik ist auch noch so instinktlos, dass sie die Bürger zukünftig neben der GEZ-Gebühr für`s Werbung gucken auf Pro7 zusätzlich bezahlen läßt.  Gorbatschow würde jetzt sagen: "Juristen die zu spät kommen, die bestraft das Leben"

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March 26, 2017, 12:38:31 PM
 #345

Da widerspreche ich Dir generell auch gar nicht. Allerdings muss man realistisch bleiben und dafür sorgen, dass bösartige Gewalttäter Dir selbst keinen Schaden zufügen können, der ihren dafür betriebenen Aufwand bei weitem übersteigt.

Mit einem Hinweis auf die formale Ungültigkeit der Gesetze nach denen sie zu handeln behaupten, wirst Du jedenfalls in den meisten Fällen keinen Erfolg haben. Ein Beispiel dafür gibt es übrigens auch aus dem Thüringen: Sieglinde Baumert. Die hat dieser Freiheitsberaubung auch nicht selbst zugestimmt.
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March 26, 2017, 01:03:55 PM
Last edit: March 26, 2017, 01:14:15 PM by weglaufbürger
 #346

.....und dafür selbst sorgen.

Habe mir mal erlaubt, deinen Hinweis zu ergänzen. Gandhi sagte mal: "Sei du selbst die Veränderung, die du dir von dieser Welt wünschst". Und das ist der Punkt, den die meisten Aktivisten noch nicht verinnerlicht haben, weil sie noch nicht erkannt haben, dass Lebensqualität eben nicht aus hemmungslosen Konsum besteht. Wenn wir selbst uns nicht vom hemmungslosen Edith: sinnlosen Konsum abwenden, werden uns die Goldmanbrothers immer wieder auf`s neue, politisch einfangen.

Simple Beispiele:

Seit Jahren laber ich meinen Kumpels vonne Mahnwache vor, sie sollen doch bitte im Winter ihren Kühlschrank abschalten und ihr Kühlgut auf Fensterbank, Terrasse oder Balkon stellen. Hierdurch kann im Winter dann ein Kohlekraftwerk abgeschaltet werden, ergo weniger Climawandel, ergo weniger Climaflüchtlinge. Keiner hat`s gemacht oder bessere Vorschläge gemacht.

Und wenn ich denen dann auch noch mit Bitcoins komm, dann wird mir auch noch Spekulantentum vorgeschlagen, und ebenso kommt natürlich kein Gegenvorschlag, wozu ich sie bei Facebook mehrfach gebeten habe.

Die Menschen, auch die Aktivisten, stehen sich mit ihrer Trägheit immer noch selbst im Weg.... aber dat wird schon, bin da immer noch zuversichtlich.

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March 26, 2017, 01:24:25 PM
Last edit: March 26, 2017, 02:16:26 PM by weglaufbürger
 #347

Ein Beispiel dafür gibt es übrigens auch aus dem Thüringen: Sieglinde Baumert. Die hat dieser Freiheitsberaubung auch nicht selbst zugestimmt.

Und das ist ihr Trick: indem sie Eine inhaftieren, steuern sie die übrigen 82 Millionen mit Angst.

Intelligenter wäre, wenn die übrigen 82 Millionen bei ihrer örtlichen Justiz vorsprechen würden mit der Bitte, ebenfalls inhaftiert zu werden, weil man auch nicht bereit sei zu zahlen. Wie viel Bürger würden dann tatsächlich inhaftiert?

Keiner


Edith:
Wäre eigentlich mal ne lustige Kampagne. In meiner Stadt leben ca. 250.000 Bürger. Wenn nun 1% mitmachen würden (Hartzer, EinEuroJobber, Arbeitslose etc.) und bei ihrem örtlichen Polizeipräsidenten um Inhaftierung wegen GEZ-Verweigerung bitten würden, fehlen dem 2.500 Gefängniszellen und de facto würde keiner inhaftiert werden. Die genannten Personengruppen möchte ich mit diesem Vorschlag nicht diskreditieren und ich habe sie nur benannt in der Annahme, dass sich aus der Gruppe der oberen 10.000 keiner melden würde, weil die ja mit Konsumtätigkeiten, terminlich völlig ausgelastet sind. Ansonsten würden die natürlich gerne mitmachen. Und eine Woche später ist das dann via SocialMedia bundesweit bekannt, sodass sich zur ersten Stadt, nunmehr die Zweite stellt und 5.000 Zellen fehlen u.s.w. KEINER würde tatsächlich inhaftiert werden und spätestes in der dritten Woche wäre eine solche Kampagne auch bundesweit in allen Medien.

Und das Volk würde endlich mal begreifen, was es bedeutet, der Souverän gem. GG zu sein und Richter würden endlich mal verinnerlichen, dass sie IM NAMEN DES VOLKES zu urteilen haben und nicht auf Anweisung der Politik.

Machst du mit ?  

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March 27, 2017, 08:11:14 AM
 #348

Wäre eigentlich mal ne lustige Kampagne. In meiner Stadt leben ca. 250.000 Bürger. Wenn nun 1% mitmachen würden (Hartzer, EinEuroJobber, Arbeitslose etc.) und bei ihrem örtlichen Polizeipräsidenten um Inhaftierung wegen GEZ-Verweigerung bitten würden, fehlen dem 2.500 Gefängniszellen und de facto würde keiner inhaftiert werden.

Die Idee ist Lustig. Die genannten Gruppen werden aber nicht inhaftiert, da sie sowieso nichts zahlen müssten. Ausserdem wird natürlich nicht auf Aufforderung inhaftiert, sondern nach eigenem Gutdünken der Herrscher. Also brauchen wir Angestellte mit hohem Einkommen und wertvollem Immobilienbesitz. Allerdings werden die ebenfalls nicht inhaftiert, sondern die Immobilien werden notfalls beschlagnahmt, falls man nicht an den Lohn, die Konten oder andere Dinge herankommt.

Die genannten Personengruppen möchte ich mit diesem Vorschlag nicht diskreditieren und ich habe sie nur benannt in der Annahme, dass sich aus der Gruppe der oberen 10.000 keiner melden würde, weil die ja mit Konsumtätigkeiten, terminlich völlig ausgelastet sind. Ansonsten würden die natürlich gerne mitmachen.

Sie würden nicht mitmachen, da das Ergebnis vermutlich ist: Keine Inhaftierung, aber dafür Enteignung. Enteignen kann man auch 10.000 Menschen, solange diese sich nicht wehren bzw. man die gewalttätigeren "Argumente" besitzt.

Und das Volk würde endlich mal begreifen, was es bedeutet, der Souverän gem. GG zu sein und Richter würden endlich mal verinnerlichen, dass sie IM NAMEN DES VOLKES zu urteilen haben und nicht auf Anweisung der Politik.

Machst du mit?

Wie Du dem Thread entnehmen kannst, wehre ich mich bereits nach Kräften gegen diesen Scheiss. Ergebnis wird wohl sein, dass irgendwann ein Vollstrecker vor der Tür steht. Auch gegen den werde ich alles machen, was mir so einfällt. Mehr als Fiat-Bargeld lasse ich aber nicht enteignen. Sobald es an mein Eigentum geht hört bei mir der gewaltfreie Widerstand auf. Dann wird es für die Angreifer eine böse Überraschung geben, von der sie ganz persönlich betroffen sein werden.

Wie sieht es bei Dir aus? Wann gehst Du ins Gefängis, bzw. bestehst auf Inhaftierung?
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March 29, 2017, 04:15:23 PM
 #349

Wie sieht es bei Dir aus? Wann gehst Du ins Gefängis, bzw. bestehst auf Inhaftierung?

Ich vermute mal ca. gegen Ende dieses Jahres. Hintergrund ist meine zweite Webseite, die ich zu ca. 80% fertig habe. Darin greife ich massiv die Justiz, die Stadtverwaltung, aber auch Privatpersonen an, die mich betrogen haben und alles wird ungeschwärzt und auch mit unverpixelten Fotos der Täter publiziert. Diese Verletzung des Persönlichkeitsrecht (dessen Rechtmäßigkeit ich bestreite) wird mir Geldstrafen bescheren, die ich mich weigere zu bezahlen. Spätestens dann wird`s wahrscheinlich Ernst für mich und ich weiß wovon ich Rede, denn ich kenn einen, der 12 Jahre dort Kost und Logis frei hatte.

Wenns dich Interessiert, dann PM an mich und ich kann dir Links und dazugehörige Passwörter schicken.

Sobald es an mein Eigentum geht hört bei mir der gewaltfreie Widerstand auf. Dann wird es für die Angreifer eine böse Überraschung geben, von der sie ganz persönlich betroffen sein werden.

Deine Beiträge hier im Forum qualifizieren dich als überdurchschnittlich denkbefähigten Menschen, sodaß ich dir nicht sagen muss, dass das Quatsch ist. Und infolge unterbelichtetem Trittbrettfahrertums sollten wir alle so etwas auch nicht öffentlich posten. Im Übrigen bringt das nichts. Nehmen wir mal an, du beförderst eine vollstreckende Person in den Rollstuhl (mein Bekannter hat das bei einem JVA-beamten gemacht, daher die 12 Jahre). Dann wirst du nach deiner Freilassung aus dem Gefängnis feststellen, dass das Bargeld bereits abgeschafft ist und sie werden dir immer noch die GEZ direkt vom Konto abbuchen, sodass du nun als nächstes, den auf "Enter" drückenden Bankangestellten in den Rollstuhl befördern kannst. Also, gewaltbereit ist keine Lösung.

Infolge (Google:) Zwangshypothek ist dir bekannt, dass der Staat uns Immobilien häppchenweise in 25% Schritten bereits seit Generationen wegnimmt (gilt auch für Mieter, denn die kriegen die Annuität der Zwangshypothek über die Kaltmiete verbraten). Alternative Wohnformen hab ich in meinem Blog vorgestellt. Also Haus sofort verkaufen und in mobile Vermögensspeicher (Bitcoin, Gold, Edelsteine etc.) investieren, die man im Einmachglas irgendwo im Wald vergraben kann. Klingt abenteuerlich, wird aber seit Jahrhunderten so gemacht und gelegentlich finden dann Archäologen Schätze, die von den Eigentümern nicht mehr genutzt werden konnten, weil der Staat sie z.B. umgebracht hat. Also kauf dir keine Keule, die du durch die Luft schwingst, sondern nen Spaten.

Die Idee ist Lustig. Die genannten Gruppen werden aber nicht inhaftiert, da sie sowieso nichts zahlen müssten. Ausserdem wird natürlich nicht auf Aufforderung inhaftiert, sondern nach eigenem Gutdünken der Herrscher.

Habe meinen Vorschlag auch mehr als "Volksfest mit wachsender Beteiligung" verstanden, bei dem die Herrscher öffentlich vorgeführt werden. Z.B. bin ich in Köln mit über 300.000 Menschen gegen CETA marschiert und das ist, zumindest vorerst vom Tisch und alle Medien sind voll drauf abgefahren. Also ihr Lük, kauft euch nen tragbaren Grill, Würschtkes, Apfelschorle und dann nicht im Park, sondern vorm Amtgericht fiere. Motte: Ich will rein Hab meinen Vorschlag übrigens zeitgleich in FB gepostet und da keiner geliked hat, gehe ich mal davon aus, dass der Leidensdruck beim GEZgedönskam unterhalb der Leidensgrenze liegt.




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March 30, 2017, 06:48:26 AM
Last edit: March 30, 2017, 07:44:30 AM by mezzomix
 #350

Wie sieht es bei Dir aus? Wann gehst Du ins Gefängis, bzw. bestehst auf Inhaftierung?
Ich vermute mal ca. gegen Ende dieses Jahres. Hintergrund ist meine zweite Webseite, die ich zu ca. 80% fertig habe. Darin greife ich massiv die Justiz, die Stadtverwaltung, aber auch Privatpersonen an, die mich betrogen haben und alles wird ungeschwärzt und auch mit unverpixelten Fotos der Täter publiziert. Diese Verletzung des Persönlichkeitsrecht (dessen Rechtmäßigkeit ich bestreite) wird mir Geldstrafen bescheren, die ich mich weigere zu bezahlen. Spätestens dann wird`s wahrscheinlich Ernst für mich und ich weiß wovon ich Rede, denn ich kenn einen, der 12 Jahre dort Kost und Logis frei hatte.

Ich würde Dir raten, das nochmal zu überdenken. In allen bekannten Fällen der letzten Jahre wurden letztendlich die Opfer der Behörden lediglich ein weiteres mal geschädigt. Aufgrund einer massiven Mehrheit einer passiven Bevölkerung und der wesentlich ausgefeilteren Propaganda (siehe Topic), wirst Du ausser einem persönlichen Schaden keine Veränderung erreichen.

Wenns dich Interessiert, dann PM an mich und ich kann dir Links und dazugehörige Passwörter schicken.

Du solltest schauen, dass soviele Informationen wie möglich öffentlich sind und so möglichst gut verteilt werden können. Ob es sinnvoll ist, einen Teil der Informationen nur privat zu verteilen, musst Du entscheiden.

Sobald es an mein Eigentum geht hört bei mir der gewaltfreie Widerstand auf. Dann wird es für die Angreifer eine böse Überraschung geben, von der sie ganz persönlich betroffen sein werden.
Deine Beiträge hier im Forum qualifizieren dich als überdurchschnittlich denkbefähigten Menschen, sodaß ich dir nicht sagen muss, dass das Quatsch ist.

Das ist kein Quatsch, denn ich  bin weder Jesus noch Gandhi. Ich strapaziere das Prinzip actio = reactio in grossem Umfang, wenn es um mein Verhältnis zu andere Menschen geht. Ich habe aber, im Gegensatz zu diesen Ikonen einen Punkt, an dem ich Gewalt gegen mich nicht mehr toleriere bzw. weiter unterstütze. Meine Reaktion wird aber hinterhältig, gemein und idealerweise nicht auf mich zurückzuführen sein. Im übrigen werde ich keinen Menschen aktiv schädigen - es wird sicher jeder einzelne Gewalttäter bei seiner gewaltsamen Aktionen gegen mich selbst schädigen. Mein Beitrag besteht maximal aus einer Unterlassung bzw. mangelnder detaillierter Aufklärung über vorhandene Gefahren.

Also ihr Lük, kauft euch nen tragbaren Grill, Würschtkes, Apfelschorle und dann nicht im Park, sondern vorm Amtgericht fiere. Motte: Ich will rein Hab meinen Vorschlag übrigens zeitgleich in FB gepostet und da keiner geliked hat, gehe ich mal davon aus, dass der Leidensdruck beim GEZgedönskam unterhalb der Leidensgrenze liegt.

Nicht vor - im Gericht! Die Prozesse finden im Namen des Volkes statt, also sollte sich Volk auch dort zeigen - und zwar zahlreich. Die sicher folgende Weigerung seitens der Behörden, das komplette anwesende Volk einzulassen, demonstriert den Punkt sehr viel besser als alles andere. Wenn dieses Volk kein Interesse hat, kann man allerdings wenig machen. Ich sehe es nicht als Deine oder meine Aufgabe, mir weit über die eigenen Interessen hinaus für die anderen Menschen (unnötigt weil ohne Wirkung) Gewalt antun zu lassen.
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March 30, 2017, 05:10:07 PM
Last edit: March 30, 2017, 09:08:24 PM by weglaufbürger
 #351

Ich würde Dir raten, das nochmal zu überdenken. In allen bekannten Fällen der letzten Jahre wurden letztendlich die Opfer der Behörden lediglich ein weiteres mal geschädigt.

Das Volk hat doch schon längst damit begonnen, die Justiz zu maßregeln. Nachdem Gustl Mollat durch alle Instanzen bis hin zur Justizministerin hoffnungslos verurteilt und 8 Jahre lang in der Psychiatrie zwangsmedikamentiert wurde hat sein privates Umfeld die öffentlichkeit im Internet mobilisiert. Danach wurden alle Verurteilungen revidiert und die Karrieren der Täter (Richter und Justizministerin) sind dauerhaft gestört und ihr Ruf ist bundesweit ruiniert. Alle Petitionsplattformen treiben doch momentan täglich irgendeinen Politiker vor sich her, bis der aufgibt und z.B. Gabriel ein Befürworter von CETA ist seinen Parteivorsitz und seine Kanzlerschaft verlustig und wurde eine Etage tiefer gestellt, d.h. Cheffe ist heute nur noch Minister. Der Martin Schulzeffekt ist binnen 14 Tagen verpufft, nachdem bekannt wurde, dass der CETA befürwortet.  Die Bitcoiner haben faktisch das Finanzministerium kalt gestellt, was jedoch noch nicht im Volk durchgedrungen ist, da nur 1% der Deutschen Bitcoiner sind. Also grundsätzlich läßt sich schon mal feststellen, dass hier das gesamte System in Bewegung geraten ist und ich bin fest davon überzeugt, dass die Bürgerschaft in den nächsten 20 Jahren die Politik eigenverantwortlich übernehmen wird. Ich widerspreche daher mal mit einer philosophischen Erwiderung: "Es gibt keinen gefährlicheren Virus für den Menschen, als ein Gedanke" und wir und viele andere sind diejenigen, die diese Gedanken ins (noch) schlafende Volk schreien. Und wenn ich dabei ein weiteres Mal von den Behörden geschädigt werde, so what? Die Geschwister Scholl sind hierbei ein ungleich höheres Risiko eingegangen und wir sollten durch bedachtes Agieren bemüht sein, dass sich unser Geschäftsrisiko, letztendlich im Bereich von Pillepapp bewegt  

Du solltest schauen, dass soviele Informationen wie möglich öffentlich sind und so möglichst gut verteilt werden können.
Sorry, hab mich nicht vollständig ausgedrückt. Momentan sind meine Artikel zum Korrekturlesen und werden danach durch einen Rechtsanwalt überprüft. Das ändert aber nichts an der beabsichtigten Persönlichkeitsrechtverletzung, mit der ich Amtsträger, aber auch privat tätige Betrüger publiziere. Ich werde den betroffenen Personen allerdings eine Woche vor Wegnahme des Passwortes Link und Passwort zusenden und sie auffordern, der Veröffentlichung zu widersprechen. Tun sie das, dann bleibt der Artikel erst mal unter Passwortschutz, aber ich fahre dann Petitionen bei Avaaz & Co, in denen ich die gleichen Artikel anhänge, allerdings in verpixelter Form mit unkenntlichen Namen. Befürwortet dann eine repräsentative Anzahl von Avaazern ihr öffentliches Interesse, indem sie die Petition unterschreiben, dann nehme ich das Passwort weg und die Artikel werden unverpixelt und mir Klarnamen veröffentlicht. Wenn mein Richter mich dann wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung angeht, geht sofort danach die nächste Avaazkampangne los, in der ich die Avaazer auffordere, dem Richter öffentlich zu widersprechen u.s.w. Frage: Wie lang hält ein Richter das durch? Wie lange sind die Richter der Folgeinstanzen gewillt ihren Vorgänger zu decken mit dem Risiko, dass sie danach selbst in die Öffentlichkeit gezogen zu werden?

Meine Reaktion wird aber...
O.k., wenn dann dein Vollstrecker in eine mit Stroh abgedeckte Güllegrube fällt bin ich bei dir, solang die nur Schulterhoch befüllt ist.

Nicht vor - im Gericht!
Absolut richtig, aber Step by Step, dann macht`s mehr Spaß. Wenn also nur 10 vor dem Gericht stehen und einer brüllt "Ich will inhaftiert werden", dann passiert nix. Einen Monat später hat sich das rumgesprochen und es stehen dann 100 vor Gericht, zwei bitten um Inhaftierung und der Rest grölt rum. Und das dann monatlich wiederholen und steigern, bis die Masse der grillenden Menschen das System dazu zwingt, den Verkehr um zu leiten. Irgendwann bekommt dann einer der Personen die um Inhaftierung gebeten haben nen Strafbefehl/Ladung etc. Und dann erst mit alle Mann rein und dann im Gericht weiter feiern. Anders geht`s nicht. Du must erst warten, bis sich die Masse formiert hat und alle merken, dass Geschlossenheit in der Gruppe besteht und alle Schulter an Schulter stehen. Erst wenn das in den Köpfen der Menschen drin ist, gehen die auch mit dem von der Justiz ausgesuchten Opfer in den Gerichtssaal. Und alle Steps von Anfang an natürlich in Facebook, Avaaz & Co rein. Bin mir sicher, dass das Bewegung in die Justiz bringt (s. oben). Oder um`s mal ganz einfach auszudrücken: Würde Gustl Mollat oder Marianne Grimmenstein brüllen "ich will rein", wäre das Ding schon längst durch, weil die nämlich schon bekannt sind.

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May 15, 2017, 04:23:56 PM
 #352


Interview mit Werner Altnickel - die ersten 15 Minuten reichen schon.

Unfassbare Zustände.

https://youtu.be/EZ6PnMoGgjU


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June 15, 2017, 11:41:49 AM
 #353

Mezzos Fall?  Wink
http://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfunkbeitrag-in-bar-oder-sonst-gar-nicht-article19890050.html

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June 17, 2017, 06:32:35 PM
 #354

gerade in meinem Mailaccount gefunden:

Einladung zum Gerichtsverfahren  GEZ nach Stuttgart

wie beim letzten Infotreffen besprochen wollen einige Prozessbeobachter
Frau Zotu bei Ihrem Verfahren  zur GEZ in Stuttgart am 30.6.2017
unterstützen. Wer noch mitfahren will oder selber fährt bitte ab 19.6.
bei mir  melden Tel. 07504 91177 abends.

Einladung von Frau Zotu:

Hallo Hr. Nägele,

ich melde mich aus Stuttgart bei Ihnen seit längerer Zeit mal wiedermit
der
Bitte, den Termin am Freitag, den 30.06.2017 um 11:30 Uhr, Saal 301 beim
Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, für meine Angelegenheit gegen den SWR
den Mitgliedern der Warnglocke bekannt zu machen. Es ist eine sehr wichtige
Verhandlung gegen die Institution SWR (Südwestrundfunk), die seit Jahren
von
diesem Amateurengericht verhindert wird, weil es sich um eine sehr wichtige
"Sache" handelt. Nach diversen Tricks, wie z.B. der Unzuständigkeit des
einen Gerichts, dann die Verweisung zu einem anderen Gericht, dann die
Zurückverweisung zu der ersten Instanz, dann wegen eines dreimaligen
Richterwechsels, dann wegen angeblicher Prozessunfähigkeit wie im Fall
Molath, und anderen Schikanen, hat sich jetzt der dritte dafür zuständige
Richter überzeugt, dass ich Recht habe, und versucht mich mit einem
Vergleich einzuschüchtern, zu dem ich nicht einverstanden bin. Denn es
betrifft meine Existenz.

Ich hoffe, dass auch einige Interessenten sich finden werden, die den Weg
nach Stuttgart machen wollen, um mich zu unterstützen. Ich habe keinen
Anwalt, weil es ist schon mit jeweils drei meinen bisherigen Anwälten zu
einem Interview beim SWR3 gekommen, und ich vermute eine
Bestechung/Bestechlichkeit dahinter. Das hatte ich auch dem Richter und dem
Staatsanwalt geschrieben, aber bis jetzt erfolgten keine weitere Schritte
gegen diese Rechts-Vertreter, weder von dem einen, noch von dem anderen.

Ich hoffe, dass einige Prozessbeobachter kommen können, denn wenn Zuschauer
im Saal sind, verhandeln die Richter auch anders.

Mit freundlichen Grüßen
Zotou.



Mit freundlichen Grüßen,

Die Bürgerinitiative Prozessbeobachter

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June 17, 2017, 09:28:31 PM
 #355

Ich habe es bei der letzten Abrechnung so gemacht: Den geforderten Betrag minus 2,13 Euro
von drei verschiedenen Konten überwiesen, jeweils mit nicht automatisch lesbarem Betreff
(z.B. einmal bei der Kundennummer eine 1 durch ein i ersetzt, einmal nur meinen Namen
angegeben ohne Beitragsnummer). Dann habe ich 2,12 (jaa, da muss ich mich wohl verrechnet
haben, sorrrryyy  Tongue) in Münzen an die GEZ geschickt. Dabei mit meiner Sauklaue auch die Beitragsnummer
etwas unleserlich geschrieben, aber mit ein bisschen gutem Willen kann man ja meine Adresse
entziffern und dann alle nötigen Daten rausfinden.

Das ist jetzt 7 Wochen her und gab noch keine Mahnung, also haben sie es wohl gefressen..?


Manch einer mag das kindisch finden. Nur zur Erklärung warum ich so vorgehe:
Ich bin nicht der Meinung, dass ich mit meiner Ablehnung der GEZ im Recht bin, juristisch
gesehen. Wenn dieser Staat (oder die Buddys und Verwandten der Leute mit Regierungsverantwortung)
von mir Kohle sehen wollen, dann können die das so hinbiegen dass das juristisch und
formal sauber aussieht. Das ist Fakt.
Wenn man jetzt aufgrund irgendwelcher Spitzfindigkeiten (Gesellschaftsform der GEZ, fehlende
Unterschrift, Formfehler etc) klagt oder Einspruch einreicht, dann wird man entweder abgebügelt
oder der Staat passt die GEZ so an, dass die gekauften Richter das im nächsten Quartal brav
abnicken, wie beauftragt vom Brötchengeber.

Deswegen ist es mir persönlich nur noch wichtig, dass von der Kohle, die ich zähneknirschend
abdrücke, möglichst wenig und das wenige möglichst unbequem in den Taschen landet,
in denen es meiner Meinung nach nichts zu suchen hat.
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June 19, 2017, 08:41:50 AM
 #356

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/14/keine-barzahlung-von-rundfunkbeitraegen/

Vieleicht haben sie einfach nur gewartet, bis dieses Urteil durch war.

Oder sie warten noch bis es BGH Urteil wird, weil gerade da was anhängt. Denen bringt es nichts, 1000 Verfahren in der Schwebe zu haben. Den wenn ein BGH-Urteil zu erwarten ist, kann ein Verfahren in Schwebe gehalten werden. Das kann Jahre in dem Zustand sein, bis dann endlich das Urteil gesprochen werden kann.

Man mag dir die 2 Euro nachsehen, es mag auch sein, das sie deswegen nicht mahnen. Wenn ich mal wieder die Autosteuer zu spät zahle (vergesse ich gerne und die Lastschrift widerrufe ich grundsätzlich sofort nach Anmeldung), zahle ich die Mahnung auch ungerne. Nur taucht die dann immer wieder auf meinem Konto auf. Bis zum Tag an dem ich das Auto abmelde und 50 Euro zurück bekommen würde. Tja und dann nur 44,37 zurück bekomme, weil die 5 Euro + Zinsen Mahngebühren durchgeschleppt haben. Nun müsste ICH klagen. Und bei mir hats 3 Jahre gedauert bis das Auto weg musste.

Heist...die buchen den Betrag drauf, lassen den Rest auf deinem Beitragskonto im Minus stehen. Und verbuchen alle zukünftigen Zahlungen entsprechend. Wenn sich was zuordnen lässt, trotz Sauklaue, wird es zugeordnet. Wenn nicht oder wenn es zum zweiten doer dritten mal passiert, dann bleibt es halt weg. Irgendwann kommst du schon von dir aus an und schickst die Belege denen als Nachweis. Nämlich dann, wenn deine Differenz so groß geworden ist, das die anfangen zu mahnen. Den unter 5 Euro nimmt kein Gericht überhaupt ein Mahnverfahren an. Man kann es aber auch anwachsen lassen, deine "Ratenzahlungen" verbuchen soweit erkennbar und warten bis es hoch genug gewachsen ist.

PS: deine Sauklaue wird von einem Bankmitarbeiter eingetippt. Es kommt also drauf an, was der daraus erkennt. Hier wäre es zb Möglich, das der Mitarbeiter deine Überweisungen durchschaut, den das Empfängerkonto ist wohlbekannt. Und dein Verwendungszweck kann man dann aus früheren Überweisungen rauslesen. Dann hast du statt der GEZ deine Bank geärgert. Den handschriftliche Belege verlassen die Filiale nur um ins Papierarchiv der jeweiligen Bank zu wandern. Weiter gehen die nicht, in der Filiale werden die gescannt und archiviert. Der Scan dient dann auch dem Eintippen. Und wenn sie deine Nummer nicht wissen, gehts eben so raus und bleibt unzuordenbar und auf deinem Beitrags-Konto im Minus.
david123
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June 19, 2017, 09:11:44 AM
 #357

Chefin mal wieder.. Vielleicht nicht nur querlesen sondern richtig lesen? Nur ein Vorschlag Wink

1. Bin ich nur 1 ct statt 2 Euro schuldig
2. Habe ich auf keinem Überweisungsträger eine Sauklaue, sondern auf einem
Brief an die GEZ. Ich habe alle Überweisungen elektronisch durchgeführt. Ein Bankmitarbeiter
bekommt niemals was zu lesen bei dem ganzen Vorgang.
y6@i
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June 21, 2017, 10:19:53 AM
 #358

seid ihr asozial, echt. Wenn ihr euch von unserer Gesellschaft abspalten wollt dann haut ab in ein anderes Land, aber belastet nicht unsere Gerichte und Institutionen, die wir mit unserem sauber verdienten Geld finanzieren. Ihr könnt jederzeit gehen wenn es euch bei uns nicht gefällt!
david123
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June 21, 2017, 11:03:21 AM
 #359

Nur die dümmsten Schafe..
Wie naiv kann man sein, der GEZ ihre Mission abzukaufen: Unabhängige Information, weit gefächerte Medienlandschaft.
Bullshit. Die GEZ existiert nur aus einem einzigen Grund: Leuten die Taschen zu füllen, die vor lauter Kohle ohnehin nicht
mehr wissen wohin damit. Die Masche der GEZ ist zutiefst asozial, nur einige Beispiele:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/gez-rentner-aus-duisburg-klagt-gegen-den-rundfunkbeitrag-aid-1.6574829
https://www.welt.de/wirtschaft/article161756926/Wenn-der-Beitragsservice-beim-Fluechtling-klingelt.html
http://www.ksta.de/kultur/rundfunkgebuehren-auch-blinde-muessen-zahlen-3990874
y6@i
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June 22, 2017, 10:39:58 PM
 #360

Der Rundfunkbeitrag ist eine politische Entscheidung, die wir - als Gemeinschaft - getroffen haben. Wenn Du das ändern willst hält Dich keiner auf politisch darauf hinzuwirken. Entgegen der Einbildung von einer lauten Minderheit haben wir in Deutschland tatsächlich den Luxus, dies tun zu können. Nein, kein mimimi. Wer das anders sieht darf gerne in eine Diktatur einreisen. Tschüss.

Nur weil Du selbst etwas ungerecht empfindest, gibt Dir das kein Recht, unser Rechtssystem auf Kosten von uns zu belasten. Wer etwas ändern will, muss es selbst in die Hand nehmen. Alles andere in Kindergarten von erwachsenen Menschen.
david123
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June 23, 2017, 09:29:34 AM
 #361

1. Ich ziehe es vor, hier in meinem Heimatland daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern. Man kann
nicht immer wegrennen aka auswandern wenns Probleme gibt Wink

2. Die politischen Einflussmöglichkeiten des kleinen Mannes gehen genau so weit, wie sie nicht die Interessen
der Eliten gefährden. Die von dir genannten Einflussmöglichkeiten sind reine Augenwischerei. Das kannst du
Verschwörungstheorie nennen, für mich ist es Lebenserfahrung.
So lange die aufgeblähte Rundfunk-Kaste gut mit der Politiker-Kaste klüngelt und in beide Richtungen alle Rädchen
gut geschmiert werden, kann keine noch so breite Bevölkerungsmehrheit die GEZ abschaffen. Weder in der Wahlstube
noch im Gerichtssaal. Vor allem nicht im obrigkeitshörigen Deutschland.

3. Im Grunde ist mein Ansatz zu tiefst demokratisch: Ich mache es diesen Menschen so schwer wie
möglich, an meine Kohle zu kommen. Wenn alle Menschen so handeln würden, wäre das GEZ-Raubrittertum
nicht zu organisieren.
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June 25, 2017, 05:02:46 PM
Last edit: June 26, 2017, 05:53:09 AM by real1510
 #362

Prelude:

Quote from: Art. 128 AEUV
(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Quote from: §14 BBankG
1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.

Quote from: Empfehlung der Kommission 2010/191/EU
...
1. Allgemeine Definition des Begriffs gesetzliches Zahlungsmittel
Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollte der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel Folgendes beinhalten:
a) Verpflichtende Annahme:
Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.
b) Annahme zum vollen Nennwert:
Der monetäre Wert von Euro-Banknoten und -Münzen entspricht dem auf den Banknoten und Münzen angegebenen Wert.
c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen:
Ein Schuldner kann sich selbst von einer Zahlungsverpflichtung entlasten, indem er dem Zahlungsempfänger eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen anbietet.
...

Konklusion:

Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
...
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde war nicht geboten, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforden. (§29 Abs. 1 und 2 EGGVG).

Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Im Namen des Volkes! Weitere Worte unnötig.
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June 28, 2017, 06:14:26 AM
 #363

Ausserdem gibt es noch:
Quote from: VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998
TEIL IV - EURO-BANKNOTEN UND EURO-MÜNZEN

Artikel 10
Die EZB und die Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten setzen mit Wirkung vom jeweiligen Termin der Bargeldumstellung auf Euro lautende Banknoten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten in Umlauf.

Unbeschadet des Artikels 15 haben diese auf Euro lautenden Banknoten als Einzige in den teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Artikel 11
Mit Wirkung vom jeweiligen Termin der Bargeldumstellung geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten und den Bezeichnungen und technischen Merkmalen entsprechen, die der Rat nach Artikel 106 Absatz 2 Satz 2 des Vertrags festlegen kann. Unbeschadet des Artikels 15 dieser Verordnung und der Bestimmungen etwaiger Währungsvereinbarungen nach Artikel 111 Absatz 3 des Vertrags haben diese Münzen als Einzige in den teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.

Speziell der letzte Satz in Artikel 11 macht ebenfalls deutlich, daß die anderen Gesetze überhaupt keinen Interpretationsspielraum bezüglich der Annahmepflicht des gesetzlichen Zahlungsmittels bieten.

Die Bundesbank hat es offenbar verstanden:

Gesetzliches Zahlungsmittel
Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).

Bereits im ersten Satz wird die Bedeutung des gesetzlichen Zahlungsmittels klargestellt.
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July 03, 2017, 08:34:57 PM
Last edit: July 03, 2017, 08:57:37 PM by weglaufbürger
 #364



Lustig, die behaupten von sich "Im Namen des Volkes" zu vollstrecken, aber das Volk darf nix wissen... Grin

Und ob ne Paraffe als Unterschrift ausreicht, da hab` ich meine Zweifel. Ein Facebookkommentar hierzu:

" Bei Gerichtsurteilen reicht es wenn das Orginal in der Akte unterschrieben ist und das würde man nur durch Akteneinsicht herausbekommen aber auch ob es nur mit einer Paraphe unterschrieben ist.
Ob eine Paraphe unter einem Urteil rechtsgültig ist - da kann sich die Rechtssprechung auch ganz schnell wieder ändern. Allerdings befindet sich unter der Abschrift des Urteils auch keine Unterschrift, so dass es ja rechtsungültig ist. Urteile zum eigenen Gunsten sind natürlich auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Also, dass eine Paraphe ungültig ist besagt ein Urteil, welches demgemäss aufgrund fehlender Unterschriften ungültig ist (BGH, Beschluss vom 21.02.2008 V ZB 96/07) und von dem man gar nicht weiss ob es nicht auch mit Paraphen unterschrieben ist und ob es von daher nicht noch ungültiger ist.

Allerdings ist es natürlich so, dass Urteile, die zum eigenen Gunsten Recht sprechen natürlich selbstverständlich gültig sind. Da wäre es dann genau umgekehrt und es wäre Unrecht, wenn diese aufgrund fehlender Unterschriften ungültig wären.

Das gleiche:
"Im Auftrag bedeutet nach Urteilen des BGH...." Diese Urteile sind genau so wenig unterschrieben und evtl. nur mit Praphen unterschrieben und somit rechtsungültig nach eigenen Erklärungen. Aber wenn man es zu seinem Vorteil gebrauchen kann, dann ist es natürlich selbstverständlich rechtsgültig.

Die Parteien erhalten eine (beglaubigte) Abschrift.

§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung
(1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt.

In dem Film wurde aber tatsächlich auch mal eine "Ausfertigung" als Abschrift zugestellt. Wäre das Urteil zu seinem Gunsten gewesen, wäre es ihm aber auch egal.

Wenn dabei "im Auftrag" unterschrieben wird, dann wäre das ja nicht unbedingt falsch, denn für das Urteil übernehmen die Beurkunder ja auch gerade keine Verantwortung.

Es wäre zwar wünschenswert, wenn auch der Vorname genannt würde aber es gibt keine gesetzliche Regelung darüber.

In der Regel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 153 Gerichtsverfassungsgesetz)ein Beamter des mittleren Dienstes, teilweise auch ein Justiz- oder Verwaltungsfachangestellter.
Dem Beamten wird die Tätigkeit als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle anvertraut, wobei diese Betrauung keiner besonderen Form bedarf.
Auch derjenige Beamte des gehobenen Dienstes, der die Rechtspflegerprüfung bestanden hat, kann nach § 27 Abs. 1 RPflG vorübergehend mit der Wahrnehmung der Tätigkeit als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle betraut werden, ebenso derjenige, der nach seinem Wissens- und Leistungsstand einem Beamten des mittleren Dienstes gleichsteht.

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 153
(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird.
(2) Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst bei der Arbeitsgerichtsbarkeit bestanden hat. Sechs Monate des Vorbereitungsdienstes sollen auf einen Fachlehrgang entfallen.
(3) Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann auch betraut werden, ....".

Quelle: Facebook - Gerichtsprozeßbeobachter - Gruppe zur Wahrung der Rechte

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July 04, 2017, 07:01:33 AM
 #365

Was ist eigentlich aus Mezzo geworden? Ob der nun in Bau gegangen ist wegen GEZ?
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July 05, 2017, 06:23:39 AM
Last edit: July 05, 2017, 07:35:35 AM by real1510
 #366

Hier noch ein Kommentar der u.a. das Urteil des OLG Stuttgart umfasst: http://norberthaering.de/de/27-german/news/854-ovg-muenster-olg-stuttgart.

Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben. Zuvor wurde das Urteil allerdings schon von einer Rundfunkanstalt in einem anderen Prozess als Argumentationsgrundlage missbraucht. Über dieses Verfahren in einem anderen Bundeslandund mit einer anderen Landesrundfunkanstalt wurde unser Anwalt vom Ausgang dieses Verfahrens "informiert". Das ist nicht nur faul das stinkt zum Himmel wenn die Klägerin und deren Anwalt erst über die Kostenrechnung bzw. unbeteiligte Dritte etwas vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens mitbekommen.

Hier noch die Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Stuttgart_19-VA-1716_SWR-Rundfunkbeitragssatzung-schliesst-Barzahlung-des-Rundfunkbeitrags-in-wirksamer-Weise-aus.news24495.htm
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July 05, 2017, 07:45:05 AM
 #367

Was ist eigentlich aus Mezzo geworden? Ob der nun in Bau gegangen ist wegen GEZ?
Haha stimmt von Mezzo habe ich lange nichts mehr gelesen. Hoffe mal, er hat nur
grade viel anderes zu tun und ist wohl auf!
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July 07, 2017, 10:10:29 AM
 #368

Zitat:

"Ein Großteil der jährlich von uns bezahlten Zwangsbeiträge von acht Milliarden Euro fließt nicht in das Programm, sondern in Gehälter und zunehmend auch in Pensionszahlungen der Angestellten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR)"  Embarrassed

http://www.journalistenwatch.com/2017/06/27/kampagne-nicht-mit-meinen-zwangsgebuehren/

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
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July 13, 2017, 07:48:59 AM
 #369

Hier noch ein Kommentar der u.a. das Urteil des OLG Stuttgart umfasst: http://norberthaering.de/de/27-german/news/854-ovg-muenster-olg-stuttgart.

Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben. Zuvor wurde das Urteil allerdings schon von einer Rundfunkanstalt in einem anderen Prozess als Argumentationsgrundlage missbraucht. Über dieses Verfahren in einem anderen Bundeslandund mit einer anderen Landesrundfunkanstalt wurde unser Anwalt vom Ausgang dieses Verfahrens "informiert". Das ist nicht nur faul das stinkt zum Himmel wenn die Klägerin und deren Anwalt erst über die Kostenrechnung bzw. unbeteiligte Dritte etwas vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens mitbekommen.

Hier noch die Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Stuttgart_19-VA-1716_SWR-Rundfunkbeitragssatzung-schliesst-Barzahlung-des-Rundfunkbeitrags-in-wirksamer-Weise-aus.news24495.htm

Haha, das ist echt die Höhe Cheesy
Bin mal gespannt, wie sich das in Deutschland noch weiterentwickelt. Sie wollen die Eintreibung des "ihnen zustehenden Geldes" in Zukunft ja einer Dritten Partei überlassen. Die werden dann auch sicher noch hartnäckiger sein^^
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July 13, 2017, 07:30:22 PM
 #370

Freuuuunde, wer sagt eigentlich dass dieses nu****se P**k kein Bargeld akzeptiert?
Die Jungs haben meine Einzahlung akzeptiert  Grin Grin

(Es waren noch 5 ct mehr aufgeklebt, ist in dem Scan nicht zu sehen)


Soo, neues Quartal, neue sportliche Herausforderung  Cheesy
Mal schauen was ich mir diesmal einfallen lasse. Vielleicht akzeptieren die
auch Rewe-Pfandbons? Oder diese Sanifare-50ct-bons?

PS: Ich werde die Bilder bald wieder rausnehmen nachdem sich hier alle
amüsiert haben. Stehe nicht so auf persönliche Dokumente im Netz.
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July 14, 2017, 09:52:10 AM
 #371

Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
...
Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Dazu der BGH in einem ganz anderen Fall:
Quote from: BGH - 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
...
29 Geldschulden  sind  nach  der  gesetzlichen  Regelung  grundsätzlich  durch Barzahlung zu erfüllen. Die in der Praxis in vielen Bereichen verbreitete Tilgung durch  Banküberweisung  ist  zulässig,  wenn die  Parteien  dies  vereinbart  haben.
...

So sieht also eine offenkundige Auslegung ohne Raum für Zweifel aus. Alle Indizien sprechen für ein vorsätzliches Handeln der Richter am OLG Stuttgart. Deshalb greift hier klar §339 StGB. Da es sich nach §12 StGB um ein Verbrechen und somit um ein Offizialdelikt handelt muss der Fall auch ohne Anzeige von den zuständigen Behörden verfolgt werden.
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July 14, 2017, 11:34:10 AM
 #372

Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
...
Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Dazu der BGH in einem ganz anderen Fall:
Quote from: BGH - 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
...
29 Geldschulden  sind  nach  der  gesetzlichen  Regelung  grundsätzlich  durch Barzahlung zu erfüllen. Die in der Praxis in vielen Bereichen verbreitete Tilgung durch  Banküberweisung  ist  zulässig,  wenn die  Parteien  dies  vereinbart  haben.
...

So sieht also eine offenkundige Auslegung ohne Raum für Zweifel aus. Alle Indizien sprechen für ein vorsätzliches Handeln der Richter am OLG Stuttgart. Deshalb greift hier klar §339 StGB. Da es sich nach §12 StGB um ein Verbrechen und somit um ein Offizialdelikt handelt muss der Fall auch ohne Anzeige von den zuständigen Behörden verfolgt werden.

Die beteiligten Richter können sich jetzt nochmal bewähren und den Verdacht des vorsätzlichen Handelns ausräumen:
Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben.

Sollten sie die Gelegenheit nicht nutzen gibt es vermutlich keine andere Möglichkeit mehr als auf einer Strafverfolgung zu bestehen oder aber vor dem organisierten Verbrechen zu kapitulieren.
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July 24, 2017, 08:17:23 AM
 #373

Was ist eigentlich aus Mezzo geworden? Ob der nun in Bau gegangen ist wegen GEZ?

Nein, aber der Aufenthaltsort war durchaus mit einer Zelle im Gefängnis vergleichbar. Aber immerhin konnte ich bestimmen wohin ich mit der Zelle fahre und es gab immer frischen Fisch.  Wink

Hier noch ein Kommentar der u.a. das Urteil des OLG Stuttgart umfasst: http://norberthaering.de/de/27-german/news/854-ovg-muenster-olg-stuttgart.

Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben.

Wenn ich raten soll würde ich sagen, das Gericht wird die Rüge ignorieren und beim Beschluss bleiben. Natürlich kostet die Ablehnung nochmal Geld. Falls möglich werden sie die Rüge einfach kommentarlos im Mülleimer entsorgen.

Wie ich bereits geschrieben hatte: Gesetze interessieren bei den Gerichten (und auch sonst) keinen! Sich auf Gesetze zu berufen, die sowieso nicht gelten ist sinnlos. Wir haben hier keinen Rechtsstaat! Aber wenigstens hast Du diese Tatsache den Idioten, die hartnäckig das Gegenteil behaupten, wieder einmal klar demonstriert. Hoffentlich würdigen diese Dummköpfe wenigstens Deine Investition.  Lips sealed
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July 25, 2017, 05:15:49 AM
 #374

Ich bin in diesem Fall auch nicht sehr optimistisch. Trotzdem will ich hier nicht einfach nichts machen. Ausserdem kann ich dann am Schluss Art 20 Abs 4 GG für mich in Anspruch nehmen wenn sich am Ende herausstellt daß Abhilfe nicht möglich ist.
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July 25, 2017, 05:44:25 AM
Last edit: July 25, 2017, 06:05:34 AM by mezzomix
 #375

Ich bin in diesem Fall auch nicht sehr optimistisch. Trotzdem will ich hier nicht einfach nichts machen. Ausserdem kann ich dann am Schluss Art 20 Abs 4 GG für mich in Anspruch nehmen wenn sich am Ende herausstellt daß Abhilfe nicht möglich ist.

Darüber bin ich schon hinaus. Da bei mir kein Anwalt den Fall übernehmen wollte, darf ich jetzt gegen Regierung, Gerichte und Polizei vorgehen und alle Gesetze ignorieren. Da die bis an die Zähne bewaffnet und im Gegensatz zu mir gewaltbereit sind, muss ich das aber verdeckt machen. Ist halt so, wenn alleine das Gesetz des Stärkeren gilt.
Cezka
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July 25, 2017, 06:48:21 AM
 #376

Gibt es leute die schon über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt haben`? War jetzt 10 Monate im Ausland und soll c.a 200€ schnellstmöglich bezahlen lol.
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July 25, 2017, 07:22:49 AM
 #377

Ich habe noch nie etwas bezahlt. Ich warte darauf, dass sich ein Gerichtsvollzieher zeigt, damit ich eine Erinnerung dagegen einlegen kann.
david123
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July 25, 2017, 08:23:36 PM
 #378

Mezzo, würdest du dich eigentlich als libertär bezeichnen?
mezzomix
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July 25, 2017, 10:07:21 PM
 #379

Mezzo, würdest du dich eigentlich als libertär bezeichnen?

Hängt von Deiner genauen Definition ab. Aber zumindest dürfte die Schnittmenge recht gross sein.
weglaufbürger
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August 19, 2017, 10:05:40 AM
 #380

https://www.youtube.com/watch?v=OGuiwvWMexs

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
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August 19, 2017, 12:12:33 PM
 #381

Und was lässt Dich glauben, dass die Gerichte (ausser dem LG Tübingen) und die Polizei diese Gesetze beachten werden, solltest Du auf deren Durchsetzung bestehen?!

Bisher sieht es hier und auch beim ESM, bei Landesverrat und in unzähligen anderen Fällen so aus, als wären die Gesetze generell nicht gültig, sobald sie für "wichtige" Leute unbequem werden.

Im einfachen Fall Bargeld wurden die Fakten hier nachgewiesen und netterweise mit den entpsrechenden Gesetzen und Gerichtbeschlüssen eindeutig belegt. Es gibt hier auch keinen fundierte Widerspruch mehr (jemanden als Reichsbürger zu diffamieren, ist übrigens kein fundierter Widerspruch!).
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August 19, 2017, 09:04:41 PM
Last edit: August 20, 2017, 01:38:08 PM by weglaufbürger
 #382

Im einfachen Fall Bargeld wurden die Fakten hier nachgewiesen und netterweise mit den entpsrechenden Gesetzen und Gerichtbeschlüssen eindeutig belegt. Es gibt hier auch keinen fundierte Widerspruch mehr (jemanden als Reichsbürger zu diffamieren, ist übrigens kein fundierter Widerspruch!).

Um es gleich vorweg zu sagen: Ich bin kein Reichsbürger und lehne jede Reaktivierung monachistischer Staatsformen, sowie die Anwendung von Gewalt ab!

Dennoch frage ich mich, wer bin ich. Unser Bundesverfassungsgericht (welche Verfassung eigentlich) teilt uns mit, dass der Bundesdeutsche Personalausweis zwar die Vermutung begründet, dass wir deutsche Bürger sind, ein Beweis ist es jedoch nicht. Insofern sind wir alle Deutschen im eigenen Land Flüchtlinge, sehr leicht auch daran zu erkennen, dass wir alle unseren deutschen Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Ausländerbehörde beantragen müssen. Ein Ausländer kann keine deutschen Bürgerrechte einfordern, weil er sie nicht hat. Wenn du also Gerichtsbeschlüsse erwähnst, dann bringt mir das nichts, denn ich weiß nicht, ob ein Ausländer geklagt hat, also ein BRD-Bürger oder einer gem. RuSta von vor 1913 (RuStaG = Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, 1913 = vor dem 1. Weltkrieg, denn danach waren wir infolge Besatzungsmächte aus 1. und 2. Weltkrieg nie mehr souverän, d.h. seit 1913ff sind wir fremdbeherrscht). Von Wem ? Von den alliierten Siegermächten, vertreten durch ihr Verwaltungskonstrukt BRD, dass uns einen Staat vortäuscht. Die BRD hat keinen Staat, weil sie kein Staatsgebiet hat, denn das gehört immer noch dem Deutschen Reich, von dem unser Bundesverfassungsgericht selbst mitteilt, dass dieses nie unter gegangen ist. Weiterhin wird mitgeteilt, die BRD sei der "Rechtsnachfolger des deutschen Reiches". Frage: Wann hat je ein Vertreter des deutschen Reiches die BRD legitimiert, solches von sich zu behaupten. Man kann nur dann Rechtsnachfolger sein, wenn der Rechteinhaber sein Recht auf jemand anderes überträgt und dieser die Annahme erklärt. Das ist aber bis heute nicht geschehen. Insofern bestreite ich, dass die BRD Rechtsnachfolger ist.

So und jetzt wird`s interessant. Hast du einen Staatsbürgerschaftsnachweis gem. RuStaG 1913 !!!, dann darf dich kein Richter der BRD aburteilen, da du noch die vollen Bürgerrechte von vor 1913 hast und das sind andere, als sie uns die BRD zugesteht. Und wenn du dann noch Mitglied der Facebook-Gruppe "Prozessbeobachter" bist, dann sitzen viele Bürger hinter dir im Gerichtssaal, die jedes Wort protokollieren. Jeder Richter, der merkt, dass Prozesszeugen anwesend sind, weiß, dass er privat für sein Unrechtsurteil haftet. Also wird er gar nicht erst die Verhandlung eröffnen. Könnte jetzt noch sehr viel mehr dazu schreiben, aber für heute ist das wahrscheinlich schon zu viel. Habe keine Lust darauf, dass nachher hier eine vom Maas beauftragte Weißkittelfraktion vor fährt.

Gebt bei You Tube ein: Der Staatsangehörigkeitsausweis - Teil I - Rico Handta
und ladet euch Teil 1 - 5 runter.

Und beeilt euch, Zitat Wikipedia:
"Der derzeit häufigste Verwendungszweck ist in der sogenannten Reichsbürgerszene, wo man die Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland bestreitet und sich stattdessen mittels dieses „gelben Scheins“ Vorteile erhofft. Aufgrund verstärkter Anträge aus diesem Personenkreis sind inzwischen viele Ausstellungsbehörden dazu übergegangen, solche Staatsangehörigkeitsausweise nur noch auszustellen, wenn die Staatsangehörigkeit tatsächlich unklar ist oder behördlicherseits bezweifelt wird. Diese Praxis wird durch die Rechtsprechung als rechtmäßig angesehen (so z. B. Verwaltungsgericht Potsdam[7])." https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

D.h. die BRD wird langsam unsicher und hat Angst, dass eine kritische Masse erreicht werden könnte. Wobei natürlich die Verweigerung des Staatsangehörikeitsausweises nichts an meiner rechtlichen Stellung und Träger von Bürgerrechten vor 1913 ändert. Ist halt nur mühsamer die ganzen Geburtsurkunden seiner Vorfahren ständig mit sich rum zu schleppen.


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August 22, 2017, 10:38:40 AM
 #383

Ich bin kein Reichsbürger
Der Begriff "Reichsbürger" ist zwangsläufig nicht trennscharf zu definieren, aber deine Argumentation folgt zumindest eindeutig den gängigsten Grundannahmen, die allgemein als kennzeichnend für "Reichsbürger" angesehen werden.
Insofern muss ich dir da widersprechen, in der Wahrnehmung durch Dritte wirst du als Reichsbürger gelten.

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August 22, 2017, 11:33:30 AM
 #384

Ich finde das schon interessant! Es liegt natürlich völlig im Interesse der Regierung und der Überwachungsbehörden, alle
Zweifel an der Rechtmässigkeit der Zustände ins Lächerliche zu ziehen. Daher ist der Begriff "Reichsbürger" für mich
nur eine Nebelkerze um alle die den status quo hinterfragen zu kriminalisieren/marginalisieren und ihnen Privilegien
abzuerkennen.
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August 22, 2017, 11:45:01 AM
 #385

Also, wenn man den oben empfohlenen Rico Handta länger als zwei Minuten ausgehalten hat auf Youtube, dann ist einem völlig egal, wie man den pseudo-juristischen Kappes letztendlich nennt...  Roll Eyes

mezzomix
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August 22, 2017, 03:32:22 PM
 #386

Ich finde das schon interessant! Es liegt natürlich völlig im Interesse der Regierung und der Überwachungsbehörden, alle
Zweifel an der Rechtmässigkeit der Zustände ins Lächerliche zu ziehen. Daher ist der Begriff "Reichsbürger" für mich
nur eine Nebelkerze um alle die den status quo hinterfragen zu kriminalisieren/marginalisieren und ihnen Privilegien
abzuerkennen
.

Ich würde ein Leben ohne Opfer willkürlicher unrechtmässiger Gewaltanwendung zu werden nicht unbedingt ein Privileg nennen. Wenn man dafür privilegiert sein muss, dann ist die Gesellschaft bereits weit (herunter)gekommen.

Ansonsten hast Du das genau richtig erkannt - abwertende Begriffe zu definieren und andere Menschen damit zu benennen wurde schon lange als Mittel von Machthabern genutzt, um unbequeme Menschen (erst Mund-, später tatsächlich) tot zu machen. Das ist ein ganz altes Konzept.
david123
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August 22, 2017, 03:34:55 PM
 #387

Ich meinte z.B. dass Reichsbürgern ihre Waffenbesitzkarten entzogen wurden. Ohne dass sie die geringste Verfehlung begangen
hätten, ausschliesslich mit der Begründung dass Reichsbürger per se unzuverlässig sind.
Das ist imho eine Dreistigkeit sondersgleichen. Damit fängts an, morgen der Führerschein, übermorgen das Wahlrecht etc.
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August 22, 2017, 03:42:20 PM
 #388

Ich meinte z.B. dass Reichsbürgern ihre Waffenbesitzkarten entzogen wurden. Ohne dass sie die geringste Verfehlung begangen
hätten, ausschliesslich mit der Begründung dass Reichsbürger per se unzuverlässig sind.
Das ist imho eine Dreistigkeit sondersgleichen.

Würdest Du als Machthaber Waffen in den Händen derer sehen wollen, die nicht an Deinen Lippen hängen, für die nicht jedes Deiner Worte eine göttliche Offenbarung darstellt, die nicht jede Deiner Schweinereien rechtfertigen und die nicht in vorauseilendem Gehorsam auf jeden tatsächlichen oder vermeintlichen Deiner Gegner einprügeln?!
david123
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August 22, 2017, 03:56:27 PM
 #389

Selbstverständlich ist die Handlungsweise der staatlichen
Repressionsorgane konsistent. Damit haben wir in diesem Land
ja viel Expertise..  Roll Eyes

Moralisch trotzdem eine Schweinerei.
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August 22, 2017, 08:18:31 PM
 #390

Moralisch trotzdem eine Schweinerei.

Rechtlich ebenfalls. Das interessiert aber die Schweine nicht, denn wie man aus "Animal Farm" weiss, sind alle Tiere gleich - nur die Schweine sind gleicher.
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August 23, 2017, 09:50:55 AM
 #391

Also, wenn man den oben empfohlenen Rico Handta länger als zwei Minuten ausgehalten hat auf Youtube, dann ist einem völlig egal, wie man den pseudo-juristischen Kappes letztendlich nennt...  Roll Eyes

Ich helf dir mal bei der Definition dieses Kappes:

pse̱u̱·do-

    1. aus dem Griechischen kommendes Bestimmungswort mit der Bedeutung „falsch“, „unecht“, „vorgetäuscht“, „fälschlich“; als Erstglied zusammengesetzter Adjektive; drückt aus, dass das mit dem Zweitglied Bezeichnete.
    2.eine krankhafte Erscheinung ist, bei der gelogen wird.

Ich lüge nicht, sondern ich trage Fakten zusammen:

D.h. unsere gesamte bundesdeutsche Justiz (du nennst das Kappes), alle Gesetze und Verwaltungsvorschriften der Nachkriegszeit wurden von Nationalsozialisten verfasst und ich gehe davon aus, dass mich das Völkerrecht nicht nötigt, solches zu respektieren. Also höhr bitte mit dieser herablassenden Beschlagwortung auf und respektiere bitte die Realität.


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August 23, 2017, 11:50:01 AM
 #392

D.h. unsere gesamte bundesdeutsche Justiz (du nennst das Kappes), alle Gesetze und Verwaltungsvorschriften der Nachkriegszeit wurden von Nationalsozialisten verfasst und ich gehe davon aus, dass mich das Völkerrecht nicht nötigt, solches zu respektieren. Also höhr bitte mit dieser herablassenden Beschlagwortung auf und respektiere bitte die Realität.

Und was hat das mit dem pseudojuristischen Kappes zu tun, den der von Dir empfohlene Rico H. so von sich gibt? - Weißte, das ist einfach das Problem mit diesem ganzen zusammengereimten Zeugs, das in dieser "Szene" so kursiert: Man kann sich damit argumentativ nicht sinnvoll auseinandersetzen. Selbst, wenn man gar nicht erst zu argumentieren versucht, kommt der nächste Kappes: "ich gehe davon aus, dass mich das Völkerrecht nicht nötigt, solches zu respektieren". Dann geh halt davon aus. Mezzo geht ja auch davon aus, dass mit den von ihm genannten Urteilen zur Barzahlung unser gesamtes Rechtssystem außer Kraft gesetzt wurde. Hindert ihn mWn auch niemand dran, davon auszugehen (um mal wieder entfernt aufs Threadthema zurückzukommen). Wink

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August 23, 2017, 02:50:24 PM
 #393

Das Recht wird ja hierzulande schon seit einiger Zeit so hingebogen, wie es den Machthabern gerade passt. Die Frage ist nur: War es jemals anders?
Meine Überzeugung ist ja, dass sich seit der Steinzeit am Grundprinzip wenig verändert hat: Wer die meisten Knüppel hat, gewinnt. Die Schaffung einer Rechtsordnung erfüllt diesbezüglich auch den Zweck, für die potentiell Unzufriedenen eine Illusion der Gerechtigkeit zu erzeugen, damit sie sich ihrer eignen, vereinigten Macht nicht bewusst werden und der Status Quo von ihnen nicht in Frage gestellt wird.

Der Widerstand gegen den parasitären Rundfunkapparat ist jedenfalls zu begrüßen. Jeder geistig klare und aufgeklärte Mensch wird erkennen, dass es sich hierbei um ein im Hinblick auf technologische Entwicklungen vollkommen anachronistisches Zwangssystem handelt, dass vornehmlich der Sicherung bestehender, leistungsunabhängiger Privilegien dient und mit freier Berichterstattung nichts zu tun hat.
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August 23, 2017, 05:58:42 PM
 #394

Mezzo geht ja auch davon aus, dass mit den von ihm genannten Urteilen zur Barzahlung unser gesamtes Rechtssystem außer Kraft gesetzt wurde.

Durch dieses Urteil und durch viele andere! Das Gesetzliche Zahlungsmittel ist deshalb so interessant, weil hier die Rechtslage ausnahmsweise mal eindeutig ist und (eigentlich) keinerlei Interpretationsspielraum lässt. Daher eignet sich dieser Fall besser als viele andere, um auf die Missachtung hinzuweisen. Andere Fälle erwarten von den Menschen etwas Hirn, um die Verletzung der Rechtslage zu erkennen - dieser absolut nicht.
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August 23, 2017, 08:38:06 PM
 #395

Der Widerstand gegen den parasitären Rundfunkapparat ist jedenfalls zu begrüßen. Jeder geistig klare und aufgeklärte Mensch wird erkennen, dass es sich hierbei um ein im Hinblick auf technologische Entwicklungen vollkommen anachronistisches Zwangssystem handelt, dass vornehmlich der Sicherung bestehender, leistungsunabhängiger Privilegien dient und mit freier Berichterstattung nichts zu tun hat.
Das hast du aber schön gesagt. Volle Zustimmung!
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August 25, 2017, 08:35:31 AM
 #396

Mezzo geht ja auch davon aus, dass mit den von ihm genannten Urteilen zur Barzahlung unser gesamtes Rechtssystem außer Kraft gesetzt wurde.

Durch dieses Urteil und durch viele andere! Das Gesetzliche Zahlungsmittel ist deshalb so interessant, weil hier die Rechtslage ausnahmsweise mal eindeutig ist und (eigentlich) keinerlei Interpretationsspielraum lässt. Daher eignet sich dieser Fall besser als viele andere, um auf die Missachtung hinzuweisen. Andere Fälle erwarten von den Menschen etwas Hirn, um die Verletzung der Rechtslage zu erkennen - dieser absolut nicht.

Ich hatte ja weiter oben vor einiger Zeit schon geschrieben, dass ich das Thema durchaus ebenfalls geldpolitisch grundsätzlich interessant finde. Allerdings sehe ich das nach Studium des Urteils des VG Frankfurt/M. v. 31.10.2016 unterm Strich anders als Du. Ich kann die Entscheidungsgründe recht gut nachvollziehen und sehe die Eindeutigkeit der Rechtslage ohne jeden Interpretationsspielraum unterm Strich nicht:

Nach § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel. Es kann offen bleiben, ob daraus - wie der Kläger meint - einfachgesetzlich bzw. unionssekundärrechtlich als geldpolitische Regelung eine grundsätzlich jedermann - und auch öffentliche Stellen - treffende Obliegenheit folgt, auf Euro lautende Banknoten zur Begleichung einer Schuld in bar anzunehmen mit der Folge, dass andernfalls Gläubigerverzug eintritt. Alternativ kommt - wozu die Kammer neigt - in Betracht, dass § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG bzw. Art. 10 Abs. 2 Euro-Einführungsverordnung lediglich die währungspolitische Aussage des § 14 Abs. 1 S. 1 BBankG verdeutlicht, dass ausschließlich die Bundesbank das Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten hat.

Denn der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG ist jedenfalls dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass in Massenverfahren im Abgabenrecht eine unbedingte Verpflichtung zur Annahme von Bargeld seitens des Abgabengläubigers nicht besteht. Eine Kollision mit höherrangigem Bundesrecht bzw. vorrangigem Unionsrecht liegt daher im Fall des § 10 Abs. 2 der Rundfunkbeitragssatzung nicht vor.

Sinn und Zweck des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG ist - die weitergehende Inhaltsbestimmung einer grundsätzlichen unbeschränkten Annahmepflicht für Eurobargeldnoten unterstellt -, dass jedenfalls auf Euro lautende Banknoten zur Begleichung von Geldschulden grundsätzlich nicht abgelehnt werden dürfen. Dies dient zum einen dem Schutz des Schuldners, der sich jedenfalls - ohne Vorliegen einer anderweitigen privatrechtlichen Abrede - durch Zahlung von Euro-Banknoten von seiner Schuld befreien kann. Zugleich dient diese Regelung dem Schutz des Gläubigers, der - sofern keine anderweitige Abrede getroffen wurde - zur Befriedigung seines Anspruchs keine anderen Währungseinheiten anzunehmen verpflichtet ist.

Die Regelung des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG ist grundsätzlich disponibel. Im Privatrechtsverkehr können die Parteien anderweitige Abreden treffen, die ihren Interessen besser entsprechen. Auch im öffentlichen Abgabenrecht finden sich Abweichungen vom - hier insoweit unterstellten - Inhalt des § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG. So sind nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO oder § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KraftStG bestimmte Abgaben nur unbar zu leisten. Diese Öffnung für Abweichungen von dem Grundsatz, wie ihn der Kläger in § 14 Abs. 1 S. 2 BBankG niedergelegt sieht, belegt, dass es in bestimmten Sachzusammenhängen aufgrund der Besonderheiten der jeweiligen Rechtsgebiete zulässig sein kann, von einer unbedingten Bargeldannahmepflicht durch öffentliche Stellen Ausnahmen vorzusehen.

So liegt der Fall nach Auffassung der Kammer jedenfalls auch hier. Bei Massenverfahren im Abgabenrecht - und hierzu ist das Recht der Rundfunkbeiträge zu zählen - ist es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität angezeigt, einen rein unbaren Zahlungsverkehr zuzulassen. Auch der Vergleich zu den - zugestandenermaßen auf derselben Normebene eines Bundesgesetzes stehenden - steuerrechtlichen Vorschriften der § 224 Abs. 3 S. 1 AO oder § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KraftStG zeigt, dass in solchen abgabenrechtlichen Massenverfahren Ausnahmen von der auch baren Zahlungsmöglichkeit möglich sind und auch erforderlich sein können.

Die Einführung des Rundfunkbeitrages anstelle der Rundfunkgebühr bezweckte gerade auch die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens. Im Rahmen des stark typisierenden Rundfunkbeitragsrechts stünde es in diesem Zusammenhang außer Verhältnis, den Rundfunkanstalten aufzugeben, eigens für einzelne Beitragspflichtige derzeit nicht bestehende Barzahlungskassen einzuführen. Die mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beabsichtigte Vereinfachung und Effektivierung des Beitragseinzugsverfahren würde dadurch konterkariert (vgl. hierzu im Ergebnis ebenso: VG München, Urteil vom 01.06.2016, M 6 K 15.6538; VG Regensburg, Gerichtsbescheid vom 14.01.2016, RO 3 K 15.1824; VG Augsburg, Urteil vom 17.02.2016, 7 K 15.954).

Die Regelung in § 10 Abs. 2 Rundfunkbeitragssatzung, dass der Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos entrichten kann, ist auch verhältnismäßig und verstößt insbesondere nicht gegen die in Art. 2 Abs. 2 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit.

So kann man das auch mE sehen und daraus kann man sicher nicht ableiten, dass in Deutschland Gesetze einfach nichts zählen. - Das alles ist aber im Grundsatz ja schon oben von Euch diskutiert worden. Ich weiß, dass Ihr das anders seht. So ist das nun mal bei Urteilen häufiger, in einem Rechtsstaat wird man sich mit ihnen dennoch unterm Strich arrangieren müssen.

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August 25, 2017, 12:32:40 PM
 #397

Urteil ist vom Sep 2016... keine Ahnung, ob das hier schon gepostet wurde:

https://deutsch.rt.com/inland/41400-landgericht-tubingen-zwangsvollstreckung-von-gez/

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August 30, 2017, 01:55:02 PM
 #398

einfach hartz4 beantragen und nie wieder gez zahlen  Grin

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August 31, 2017, 06:41:17 PM
 #399

Und vorher den Grundbesitz verkaufen und in Zukunft keine Rechnungen mehr schreiben und damit die Kunden aufgeben?! Toller Tip!
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September 02, 2017, 06:35:27 PM
 #400

https://deutsch.rt.com/inland/56613-gez-kritischer-richter-zieht-vor-eu-gerichtshof/

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September 02, 2017, 08:00:32 PM
 #401

Witzig, dass es tatsächlich noch einen solchen Juristen gibt. Ich denke eine weitere Karriere wird es für Herrn Dr. Sprissler nicht mehr geben, da er dem "heiligen" Kirchoff-Clan mit seinen Amigos ziemlich deutlich und fortgesetzt ans Bein gepinkelt hat. Vielleicht wird er auch demnächst in den (Vor)Ruhestand versetzt.

Jeder, der das LG Tübingen bei einer Rundfunk-Vollstreckung als Revisionsgericht hat, dürfte die nächsten Jahre Glück gehabt haben.  Wink
D.Wallace
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September 03, 2017, 10:17:48 AM
 #402

Und vorher den Grundbesitz verkaufen und in Zukunft keine Rechnungen mehr schreiben und damit die Kunden aufgeben?! Toller Tip!


war doch nun ein kleiner scherz

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September 03, 2017, 01:19:41 PM
 #403

Für diejenigen die keine Immobilien haben und ausschliesslich von ihrem (nicht nachweisbaren!) Vermögen leben, wäre das tatsächlich mein Ratschlag. Alle anderen haben die Möglichkeit leider nicht, da die Staatsgewalt überall den Finger drauf hat, damit ihre Sklaven nicht aufmucken.

Hätte ich keinen Grundbesitz und ein paar Kunden, die ich nicht im Regen stehen lassen möchte, dann würde ich tatsächlich Hartz IV beantragen, da ich dann kein nachweisbares(!) Vermögen hätte. Entsprechende Angaben müssen nicht wahrheitsgemäss beantwortet werden, da sich die Behörden ebenfalls nicht an Gesetze halten.
Bambulee
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September 03, 2017, 07:10:46 PM
 #404

hey wir arbeiten 192 Tage in Deutschland  bis wir in die eigne Tasche arbeiten können mit GEZ ist es eben 1 tag mehr. Was solls  Grin
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September 03, 2017, 08:37:30 PM
 #405

Warum nur 1? Es gibt noch mehr untragbare Politiker und den vorhandenen könnte man auch die Pensionsansprüche aufstocken. Damit könnte man nochmal einige Tage mehr addieren. Und wo man gerade anfängt möchten sicher auch noch andere stramme Mitläufer etwas von unserem Kuchen abhaben, den Du gerade so freizügig verteilst. Mit dieser Einstellung ist es kein Problem, die 365 Tage vollzumachen. Also lass uns auf die übelsten Sklavenhaltergesellschaften der Menscheitsgeschichte einfach nochmal einen draufsetzen.
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September 10, 2017, 02:31:58 PM
 #406

http://www.focus.de/finanzen/news/rundfunkbeitrag-in-deutschland-eugh-prueft-zwangsgebuehren-kippt-jetzt-die-verhasste-abgabe_id_7568849.html

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September 13, 2017, 12:49:59 PM
 #407

Kann ich alles gar nicht so recht glauben. Hoffe das die tatsächlich endlich abgeschafft wird, aber ich befürchte sie wird weiterhin bestehen bleiben.
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September 13, 2017, 04:03:41 PM
 #408

Das hängt an Dir und Deinen Mitmenschen. Das System lebt nur von den Idioten, die es unterstützen.
phreeksta
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September 13, 2017, 08:44:09 PM
 #409

Das hängt an Dir und Deinen Mitmenschen. Das System lebt nur von den Idioten, die es unterstützen.

Ist halt eine Grauzone. Einfach verweigern und mit viel Pech verknackt werden, hab ich auch keine Lust drauf. Es gibt bisher keinen allg. gültigen Ansatz der aus gesetzlicher Sicht 100% wasserdicht ist. Habe da schon vieles Online gelesen und nichts davon war die ultimative Lösung. 
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September 14, 2017, 06:49:51 AM
 #410

Schon was gemerkt?
Also ich bin wieder mal in der Mahnungsphase, eigentlich müsste ich schon wieder kurz vor der Pfändungsandrohung stehen, aber nix... ist ja vor der Wahl  Grin da gibts garantiert ne interne Ansage den potentiellen Wähler nicht zu vergraulen. Die Halunken sind so scheinheilig, das geht ja gar nicht. Wer wählt, der gibt seine Stimme sprichwörtlich ab, danach dreschen sie wieder auf den Pöbel ein.

Ich zahl seit 2Jahren nur noch jedes halbe Jahr, das verzögert und erschwert erst einmal schön das System. Wenn ich was für mich passendes gefunden habe stell ich auch dies ein. Aber dazu müssen erst einmal paar andere Parteien gewählt werden.
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September 14, 2017, 02:35:20 PM
 #411

Schon was gemerkt?
Also ich bin wieder mal in der Mahnungsphase, eigentlich müsste ich schon wieder kurz vor der Pfändungsandrohung stehen, aber nix... ist ja vor der Wahl  Grin da gibts garantiert ne interne Ansage den potentiellen Wähler nicht zu vergraulen. Die Halunken sind so scheinheilig, das geht ja gar nicht.

Könnte sein, denn nachdem die Anwälte sich mit dem Rundfunk solidarisiert haben und sich kollektiv weigern, mich in der zweiten Instanz zu vertreten, warte ich - bisher ohne Erfolg - darauf, den GV kennenzulernen (oder besser er mich). Wobei ich das Gefühl habe, dass diese Gestalten den persönlichen Kontakt scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.

Ich zahl seit 2Jahren nur noch jedes halbe Jahr, das verzögert und erschwert erst einmal schön das System.

Wenn ich mich schon dem Recht des Stärkeren beuge zahle ich nur Bar. Nachdem der Rundfunk die Annahme verweigert, muss man sehen, ob der GV Bargeld aktzeptiert. Wenn nicht, dann wird es ein Problem geben. Inzwischen möchte der Rundfunk vermutlich so um die 1k EUR haben. Ich habe hier einen grossen Eimer voll mit dem Geld. Daraus darf sich der GV dann etwas abzählen. Falls er mehr als den geforderten Betrag haben möchte, muss er allerdings ein Niederschrift aufnehmen. Im Augenblick habe ich genug Material, sodass er vermutlich 4-8 Stunden hier beschäftigt ist.

Wenn ich was für mich passendes gefunden habe stell ich auch dies ein. Aber dazu müssen erst einmal paar andere Parteien gewählt werden.

Soweit ich das sehe, gibt es nur zwei Parteien, die den Rundfunk nicht unterstützen: AFD und Die Partei. Die FDP stellt den Rundfunk zwar in Frage, wird aber erfahrungsgemäss ganz schnell Kuschen, wenn der Intendant den StinkeZeigefinger hebt. Die Piraten hatten mal interessante Ansätze, wurde aber (laut FAZ Artikel und Wahlprogramm) "auf Linie gebracht" (sic).

Nachdem Herr Sonneborn bisher wenigstens im EU Parlament - so ziemlich als einziger - durch solide Arbeit aufgefallen ist, muss ich wohl zwangsläufig die wählen, wenn ich den Stimmzettel nicht ungültig machen möchte.
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September 27, 2017, 08:04:09 PM
 #412

http://www.n-tv.de/20055941

Wenn man nun sich daraus was dreht, wohnt man halt im eigenen Hotel wo kein Gerät steht.  Das ist doch mal eine Perspektive!  Grin

Lief doch ganz gut in der Wahl  Wink und ist toll anzusehen wie sich die etablierten Parteien über die ÖR monieren, kann ich nur sagen, weiter so!

Aber demnächst müssten ja wieder die Beitragsforderungen reinflattern, die Wahl ist vorbei der Pöbel kann wieder an die Kandare genommen werden. Wenn da nicht das Damoklesschwert der Neuwahlen wäre.  Mal sehen was die Etablierten ausbrüten oder ob sich weiter zerfleischen, zumindest wird alles was bei Frau M mitmacht über kurz oder lang zermerkelt werden Cool
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September 27, 2017, 10:50:44 PM
 #413

Leider sind (fast) alle Parteien, denen sich einen Platz nachgeworfen wurde, bezüglich Rundfunk auf Linie, da schert keiner aus. Nunja, dann wird sich wohl irgendwann mal der Vollstrecker mit mir auseinandersetzen müssen. Ich bin bereits jedenfalls bereit - High Noon.  Wink
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September 28, 2017, 01:51:36 AM
 #414

High Noon.  Wink

Ich bin gespannt auf Deinen Bericht. - Good luck, Mezzo!

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September 28, 2017, 09:06:15 PM
 #415

Wird wohl eher unspektakulär, weil ich das M77 in der Kiste lasse und auch nicht vorhabe, meinen alten Friedensstifter zu nutzen.  Cool
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September 29, 2017, 03:35:17 PM
 #416

Der Druck wird größer, aber grad jetzt sollten wir mit der Verweigerung gegen die Zwangsabgabe nicht nachlassen.
http://www.n-tv.de/20060132
mezzomix
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September 29, 2017, 04:28:46 PM
 #417

Davon würde ich mir nicht zuviel versprechen. Das BVerfG in den Händen eines Kirchhof Clans ist so etwas wie die PR Abteilung einer Gangsterorganisation.
Gyrsur
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October 02, 2017, 11:30:16 AM
 #418

das Bundesverfassungsgericht prüft erneut die öffentlich/rechtliche Rundfunkzwangssteuer:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Bundesverfassungsgericht-prueft-GEZ-article20061745.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/Neue-Hoffnung-fuer-GEZ-Gegner-article20021008.html

mezzomix
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October 02, 2017, 11:58:34 AM
 #419

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Bisher ging das BVerfG von einem staatlichen Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp waren.

Was für dämliche Drecksäcke! Halten die alle anderen Menschen für völlig verblödet?! Immer wenn man denkt, noch idiotischer können die Begründungen nicht werden, setzen die nochmal einen drauf.
Gyrsur
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October 02, 2017, 12:16:03 PM
 #420

Quote
Bisher ging das BVerfG von einem staatlichen Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp waren.

Was für dämliche Drecksäcke! Halten die alle anderen Menschen für völlig verblödet?! Immer wenn man denkt, noch idiotischer können die Begründungen nicht werden, setzen die nochmal einen drauf.


mezzo, bitte setze nicht voraus, dass staatliche behörden unternehmerisches marktwirtschaftliches denken "fahren". die leben echt in ihrer behördenwelt und -denken und wollen bzw. können (weil ein einzelner nicht das system ändern kann auch wenn er guten willens ist) nicht so handeln wie es dem technischen fortschritt entspricht.

weglaufbürger
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October 16, 2017, 02:29:50 PM
 #421

aus Facebook https://www.facebook.com/groups/vomvolkfuersvolk/?multi_permalinks=749594318557019%2C749288055254312&notif_id=1508092046499529&notif_t=group_activity&ref=notif:


RUNDFUNKBEITRAG:
VORLAGE AN EUGH
LG TÜBINGEN – 5 T 246/17
VOLLTEXTVERÖFFENTLICHUNG –
BESCHLUSS VOM 03.08.2017: VORLAGE AN DEN EUGH BZGL. ART. 267 AEUV I.V.M. DEM RUNDFUNKBEITRAG
18. August 2017
Der folgende Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 03.08.2017 wurde zur Verfügung gestellt von Rechtsanwältin Layla Sofan (http://www.kanzlei-sofan.de)

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom 17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23. Februar 2016 – GBl. S. 126, 129) mit Unionsrecht vereinbar, weil der dort grundsätzlich seit dem 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Badem Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommision bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?

2. Ist Art 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW” festgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unmittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?

3. Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich – rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird, dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?

4. Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) vereinbar, dass ein Mitgliedsstaat in nationalem, baden-württtembergischen Gesetz vorsieht, dass ein Fernsehsender, der als Behörde ausgestaltet ist, einen Beitrag zur Finanzierung gerade dieses Senders von jedem im Sendegebiet wohnhaften Erwachsenen bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt oder nur andere, nämlich ausländische oder andere, private Sender nutzt?

5. Ist das nationale Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW”, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag eine Alleinerziehende pro Kopf mit dem vielfachen dessen belastet, was ein Mitglied einer Wohngemeinschaft schuldet? Ist die Richtlinie 2004/113/EG so auszulegen, dass auch der streitgegenständliche Beitrag erfasst wird und dass eine mittelbare Benachteiligung ausreicht, wenn aufgrund der realen Begebenheiten zu 90 % Frauen höher belastet werden?

6. Ist das nationale Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW”, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen, die eine zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen benötigen, doppelt so hoch ausfällt wie bei anderen Berufstätigen?

7. Ist das nationale Gesetz “RdFunkBeitrStVtrBW”, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließĺich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits der Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der EU-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des deutschen Senders nicht interessiert sind?

Hier im ganzen nachzulesen:
https://rundfunkbeitragsklage.de/…/lg-tuebingen-beschluss…/…

Hier geht es zur Volksabstimmung, wir brauchen eine einfache Mehrheit dazu.
https://www.xn--vom-volk-frs-volk-c3b.de/
https://www.demokratiefuerdeutschland.de/
Unsere Gruppen: https://www.facebook.com/groups/vomvolkfuersvolk/?fref=mentions

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real1510
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October 21, 2017, 09:39:08 AM
 #422

Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben. Zuvor wurde das Urteil allerdings schon von einer Rundfunkanstalt in einem anderen Prozess als Argumentationsgrundlage missbraucht. Über dieses Verfahren in einem anderen Bundeslandund mit einer anderen Landesrundfunkanstalt wurde unser Anwalt vom Ausgang dieses Verfahrens "informiert". Das ist nicht nur faul das stinkt zum Himmel wenn die Klägerin und deren Anwalt erst über die Kostenrechnung bzw. unbeteiligte Dritte etwas vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens mitbekommen.

Wie bereits vermutet, hat das OLG Stuttgart auch die Anhörungsrüge zum Verfahren 19 VA 17/16 zurückgewiesen und weigert sich weiterhin, die entsprechende Rechtslage zu betrachten. Speziell gegen Art. 267 AEUV wurde eindeutig verstoßen:

Quote from: Art. 267 AEUV
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung
   a)    über die Auslegung der Verträge,
   b)    über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union,

Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.

Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.

Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren, das eine inhaftierte Person betrifft, bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, so entscheidet der Gerichtshof innerhalb kürzester Zeit.

Da die Richter eine Revision zum BGH untersagt haben, dürfte dieser Artikel deutlich genug sein und keinen Raum für Interpretation bieten. Ich denke nicht, daß die eigene persönliche Auffassung einen Richter von dieser Verpflichtung entbindet. Mit den gestellten Rechtsfragen bezüglich der Einordnung von Giralgeld als gesetzliches Zahlungsmittel haben sich die Richter am OLG Stuttgart leider nicht beschäftig.

Da ich eine solche Arbeitsverweigerung seitens der Richter für inaktzeptabel halte, hat unser Anwalt in dieser Sache gestern Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Inzwischen habe ich einige tausend Euro ausgegeben um zu demonstrieren, daß die Richter hier nur ihrer eigenen Auffassung bzw. angenommenen politischen Notwendigkeiten folgen und die Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Rechtslage scheuen. Ich werde das Verfahren in der Hoffnung weiterführen, daß sich irgendwann mal ein Gericht tatsächlich mit der Rechtslage bezüglich der Einordnung des gesetzlichen Zahlungsmittels auseinandersetzt. Für alle die mich dabei unterstützen möchten, habe ich eine Spendenadresse eingerichtet:

Code:
3KrZSGsNcnpLRoqMJTBhCrWtDYQbzPE3U6

Falls unser Anwalt einer Veröffentlichung der Verfassungbeschwerde zustimmt, werde ich die diese bereitstellen und hier verlinken. Ansonsten halte ich euch über das Verfahren auf dem Laufenden.
GreatFelix
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November 03, 2017, 12:46:03 PM
 #423

Ich bin aktuell BAföG-Empfänger - also von der GEZ befreit, aber statt diesem Leuten Geld in den Rachen zu werfen würde ich eher in die Beugehaft gehen.  Grin Was mich am meisten stört ist schlicht und ergreifend die "Verschwendungssucht" des Staatsfernsehens... Wenn ich mir anschaue was die BBC für ein Programm mit weniger Geld liefert und das eine Folge Tatort teurer ist als eine Folge Sherlock... Cry
weglaufbürger
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November 07, 2017, 08:08:23 AM
 #424

Stadt Köln blockiert Autos von GEZ-Verweigerern mit Wegfahrsperren:

https://www.facebook.com/groups/1380776162136226/permalink/2008395812707588/

ergo:  lieber mal ein paar Blocks weiter weg parken

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
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November 07, 2017, 10:15:53 PM
 #425

Stadt Köln blockiert Autos von GEZ-Verweigerern mit Wegfahrsperren:

https://www.facebook.com/groups/1380776162136226/permalink/2008395812707588/

ergo:  lieber mal ein paar Blocks weiter weg parken

echt jetzt?
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November 08, 2017, 02:30:26 PM
 #426

echt jetzt?

Da ich nicht aus Köln bin, kann ich das nicht bestätigen, aber auf dem verlinkten Foto sind ja zwei Telefonnummern der Stadtverwaltung Köln zu erkennen. Kannst ja ruhig mal da anrufen und dich erkundigen.

Und wenn sie dir bei Nichtzahlung der KFZ-Steuer die Karre stilllegen, warum denn dann nicht auch bei bei fehlender GEZ-Zahlung. Ist doch für die viel einfacher, als mit Gerichtsvollzieher und Polizeischutz die Pipen einzutreiben.

Im Grunde genommen sind wir es doch selbst, die wir uns in die Versklavung führen. Habe vor ca. vor 7 Jahren meine Karre verkauft. In der ersten Woche war das noch komisch, wieder alles mit dem Fahrrad zu erledigen, aber seitdem ich das "verkraftet" habe, hab ich immer nur noch ein breites Grinsen im Gesicht. An allen Ampeln fahr ich an Autos vorbei, keine Parkplatzausbeutung mehr, keine Steuerabzocke über Spritkosten etc. Dazu dann noch bei ebay-Kleinanzeigen nen Fahrradanhänger abgegriffen und das Transportproblem ist auch ganzjährig gelöst. Ich zieh mich raus aus dem System, konsequent.

Wir sollten uns viel mehr der Revision unseres eigenen Verhaltens befleißigen, als dieses Pack zu bekämpfen. Wenn alle Städter ihr heiligs Blechle verkaufen würden (Milliarden Chinesen beweisen, dass das Leben danach ganz normal weiter geht) dann würde das System merken, dass sie den Bogen überspannt haben.

Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
matt_medion
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November 20, 2017, 03:31:02 AM
 #427

https://youtu.be/wQH7Zdn1k8M
Hier passend zum Thema GEZ  Cheesy Cheesy Cheesy Cheesy
real1510
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November 28, 2017, 11:40:30 PM
 #428

Da ich eine solche Arbeitsverweigerung seitens der Richter für inaktzeptabel halte, hat unser Anwalt in dieser Sache gestern Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Nun kam auch eine erste Reaktion vom BverfG. Zugegeben nicht ganz unerwartet. Das BverfG versucht sich offenbar über Formfehler aus der Sache herauszuwieseln.





Es fehlt übrigens keine Information da die besagten Informationen in der Unterlagen des OLG Stuttgart vollständig und korrekt wiedergegeben wurden.
mezzomix
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November 29, 2017, 11:32:40 AM
 #429

Was erwartest Du vom BVerfG? Gerade bezüglich Geld hat Vosskuhle doch die Linie seines(sic) Gerichts (bzw. den Auftrag seines Halters) klar kommuniziert:

Bereits anlässlich eines Empfangs deutscher Studenten an der Universität Oxford im vergangenen Oktober – eigentlich ein eher ungewöhnlicher Rahmen für das Erscheinen des fünfhöchsten Mannes der Bundesrepublik und womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gericht – gab der Sinnesfreuden sichtbar zugetane Voßkuhle die Tendenz des Gerichts preis: Trotz der offensichtlichen Mandatsverletzung durch die Notenbank und der Bedenken der Bundesbank werde sich das höchste deutsche Gericht der EZB nicht in den Weg stellen. Er werde das Urteil bis auf weiteres hinauszögern und im Ergebnis ein Verbot von Draghis Anleihekäufen geschickt umgehen.

Noch Fragen?
BTCean
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December 10, 2017, 07:28:21 PM
 #430

Irgendwie muss man im endeffekt immer trotzdem Zahlen! Angry
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December 11, 2017, 03:56:04 PM
 #431

Irgendwie muss man im endeffekt immer trotzdem Zahlen! Angry

Solange man nicht in die Beugehaft gehen will - leider ja!  Undecided

Hoffentlich hat das ganze irgendwann einmal ein Ende und der Selbstbedienungsladen ÖR wird etwas "gesundgeschrumpft". Die ärmsten ersaufen in Beitragszahlungen und leiden an Verschwendungssucht.  Embarrassed
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December 14, 2017, 11:56:57 PM
 #432

Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Saxnot
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January 23, 2018, 03:29:13 PM
 #433

Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin
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January 23, 2018, 04:03:18 PM
 #434

Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin

Wo hat er geschrieben, dass er sofort einknickt?! Wobei klar sein dürfte, dass die Behörden nach vielen Jahren vermutlich zu gewalttätigen Aktionen greifen. Ich sehe einen gewaltlosen Widerstand, der an diesem Punkt endet, nicht als einknicken an, bzw. maximal die Duldung eines Rechts des Stärkeren. An irgend einem Punkt muss man sich angesicht eines gewaltbereiten Angreifers überlegen, ob man diese Schwelle ebenfalls überschreitet. Ich habe die Schwelle für mich bereits definiert - bis zum Fiat Geld reicht bei mir der Spielraum. Wenn es weiter geht, dann ist die Schwelle überschritten und es wird für die Angreifer unschön.

Da die Bürger in DE in den letzten Jahren immer weiter entwaffnet wurden, wird ein gewaltsames Vorgehen der Behörden für diese sehr risikoarm. In Bereiche, in denen mit handfestem Widerstand zu rechnen ist, trauen sich die Behörden sowieso oft nicht mehr (No Go Area). Dank Gehirnwäsche der Bevölkerung wird auch von Nachbarn kein Widerspruch/Widerstand gegen unrechtmässige Gewalt kommen. Wer Parallelen in der Geschichte erkennt liegt richtig. Sowas gibt es nicht zum ersten mal und wieder werden die schuldigen Arschlöcher danach scheinheilig die Frage stellen: Wie konnte das nur passieren?!
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January 27, 2018, 11:34:03 AM
 #435

Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin

Wo hat er geschrieben, dass er sofort einknickt?! Wobei klar sein dürfte, dass die Behörden nach vielen Jahren vermutlich zu gewalttätigen Aktionen greifen. Ich sehe einen gewaltlosen Widerstand, der an diesem Punkt endet, nicht als einknicken an, bzw. maximal die Duldung eines Rechts des Stärkeren. An irgend einem Punkt muss man sich angesicht eines gewaltbereiten Angreifers überlegen, ob man diese Schwelle ebenfalls überschreitet. Ich habe die Schwelle für mich bereits definiert - bis zum Fiat Geld reicht bei mir der Spielraum. Wenn es weiter geht, dann ist die Schwelle überschritten und es wird für die Angreifer unschön.

Da die Bürger in DE in den letzten Jahren immer weiter entwaffnet wurden, wird ein gewaltsames Vorgehen der Behörden für diese sehr risikoarm. In Bereiche, in denen mit handfestem Widerstand zu rechnen ist, trauen sich die Behörden sowieso oft nicht mehr (No Go Area). Dank Gehirnwäsche der Bevölkerung wird auch von Nachbarn kein Widerspruch/Widerstand gegen unrechtmässige Gewalt kommen. Wer Parallelen in der Geschichte erkennt liegt richtig. Sowas gibt es nicht zum ersten mal und wieder werden die schuldigen Arschlöcher danach scheinheilig die Frage stellen: Wie konnte das nur passieren?!


Ich leiste schlicht GEZ ungehorsam - genau wie hunderttausende Menschen in Deutschland. 
Meine Ablehnung basiert schlicht auf einigen Punkten:

- Das ganze System ist zu teuer und neigt zur Verschwendungssucht
- Im Vergleich zu öffentlichen Sendern wie die BBC ist das Programm jämmerlich schlecht
- Der Rundfunk ist politisch besetzt... Malu Dreyer ist etwa ZDF-Verwaltungsratschefin
- Mir kommen andere Quellen neutraler rüber (wieder BBC)
FaustDick
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January 30, 2018, 12:30:53 AM
 #436

Vor ein paar Tagen habe ich wieder so eine ekelhafte Forderung aus dem Briefkasten gefischt. Ich find es einfach schrecklich und fühle mich genötigt. Meine Ablehnung gegen die Überfinanzierung kann ich kaum in Worten ausdrücken... Warum braucht man bei allen möglichen Events 2 komplette Teams von ARD und ZDF? Grausam.
Freies Geld nutzen wollen aber vorm GEZ System einknicken? Das sind mir schon die richtigen  Grin

Wo hat er geschrieben, dass er sofort einknickt?! Wobei klar sein dürfte, dass die Behörden nach vielen Jahren vermutlich zu gewalttätigen Aktionen greifen. Ich sehe einen gewaltlosen Widerstand, der an diesem Punkt endet, nicht als einknicken an, bzw. maximal die Duldung eines Rechts des Stärkeren. An irgend einem Punkt muss man sich angesicht eines gewaltbereiten Angreifers überlegen, ob man diese Schwelle ebenfalls überschreitet. Ich habe die Schwelle für mich bereits definiert - bis zum Fiat Geld reicht bei mir der Spielraum. Wenn es weiter geht, dann ist die Schwelle überschritten und es wird für die Angreifer unschön.

Da die Bürger in DE in den letzten Jahren immer weiter entwaffnet wurden, wird ein gewaltsames Vorgehen der Behörden für diese sehr risikoarm. In Bereiche, in denen mit handfestem Widerstand zu rechnen ist, trauen sich die Behörden sowieso oft nicht mehr (No Go Area). Dank Gehirnwäsche der Bevölkerung wird auch von Nachbarn kein Widerspruch/Widerstand gegen unrechtmässige Gewalt kommen. Wer Parallelen in der Geschichte erkennt liegt richtig. Sowas gibt es nicht zum ersten mal und wieder werden die schuldigen Arschlöcher danach scheinheilig die Frage stellen: Wie konnte das nur passieren?!


Ich leiste schlicht GEZ ungehorsam - genau wie hunderttausende Menschen in Deutschland. 
Meine Ablehnung basiert schlicht auf einigen Punkten:

- Das ganze System ist zu teuer und neigt zur Verschwendungssucht
- Im Vergleich zu öffentlichen Sendern wie die BBC ist das Programm jämmerlich schlecht
- Der Rundfunk ist politisch besetzt... Malu Dreyer ist etwa ZDF-Verwaltungsratschefin
- Mir kommen andere Quellen neutraler rüber (wieder BBC)

Haste ja nett formuliert, dass sich bei den Öffentlich Rechtlichen mittlerweile um reines Propaganda- und "Schönwetter"fernsehen handelt. Das ist für mich das Schlimmste: Wir bezahlen die Staatspropaganda auch noch die wir fressen sollen.
Saxnot
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January 30, 2018, 04:39:35 PM
 #437

..
Haste ja nett formuliert, dass sich bei den Öffentlich Rechtlichen mittlerweile um reines Propaganda- und "Schönwetter"fernsehen handelt. Das ist für mich das Schlimmste: Wir bezahlen die Staatspropaganda auch noch die wir fressen sollen.
Das ist doch der Clou an der Sache.  Grin Schau dich doch um wie staathörig die Leute sind, das ist antrainiert, das geht schon im Kindergarten los.

Die einzige Daumenschraube die wir haben ist das Geld und statt die neue Währung zwischen den Leuten für den P2P Handel zu nutzen parken wir es auf Börsen und spekulieren auf immer neue Höhen.
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February 14, 2018, 09:05:50 AM
 #438

Es geht weiter Grin
Streit um Rundfunkbeitrag: Kein Recht auf Barzahlung von "GEZ"-Gebühr
https://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Barzahlung-von-GEZ-Gebuehr-article20283839.html

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February 14, 2018, 11:32:59 AM
 #439

Interessant, dass keiner dieser "Journalisten" jemals den AEUV und die klaren Aussagen der EU Kommission dazu ins Spiel bringt. Aber OK, das würde ja heissen, am Herrscher zu zweifeln. Sozusagen schlimmer als Gotteslästerung.
jdole
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February 18, 2018, 04:22:08 PM
 #440

Hier wird sich nie etwas ändern, selbst wenn die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gehen, wird dieses wie IMMER die Klage ablehnen.

Einzig eine politische Kampagne, deren Ziel eine Alternative zur derzeitigen Abgabe darstellt, hat Chancen. Ich finde den Ansatz im letzten Absatz interessant, eine Steuer, statt einer Abgabe, da diese gerechter ist für Menschen mit geringerem Einkommen ist, die bisher den gleichen Satz zahlen müssen, wie Menschen mit höherem Einkommen. Die anteilige monatliche Belastung ist für Geringverdiener somit ungleich höher.
real1510
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February 18, 2018, 09:25:10 PM
 #441

Hier wird sich nie etwas ändern, selbst wenn die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gehen, wird dieses wie IMMER die Klage ablehnen.

Zur Info: Eine Beschwerde in Sachen gesetzliches Zahlungsmittel und rechtswidriger Umgehung des EuGH liegt beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 2 BvR 273/17 vor.

Ich gehe davon aus, daß diese Tatsache von den üblichen Quellen ignoriert wird. Sollte die Beschwerde zurückgewiesen werden dann wird die Information garantiert überall verbreitet. Sollte die Beschwerde wider Erwarten Erfolg haben dann gehe ich davon aus, daß es dazu kaum ein Medienecho geben wird.
Saxnot
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February 19, 2018, 08:26:57 AM
 #442

Hier wird sich nie etwas ändern, selbst wenn die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gehen, wird dieses wie IMMER die Klage ablehnen.

Einzig eine politische Kampagne, deren Ziel eine Alternative zur derzeitigen Abgabe darstellt, hat Chancen. Ich finde den Ansatz im letzten Absatz interessant, eine Steuer, statt einer Abgabe, da diese gerechter ist für Menschen mit geringerem Einkommen ist, die bisher den gleichen Satz zahlen müssen, wie Menschen mit höherem Einkommen. Die anteilige monatliche Belastung ist für Geringverdiener somit ungleich höher.
Ich beschränke mich auf mein kleines Störfeuer mit ausbleibenden Zahlungen solang es immer wieder geht (das mache ich nun schon einige Jahre), aber du hast schon recht mit dem das sich nicht viel ändern wird. Thema Steuern ist da eben ganz praktisch, von der einen wie auch anderen Seite. Steuern bzgl. GEZ hat aber das Problem das Steuern nicht zweckgebunden sein können sondern doch immer in den großen Topf fließen, da wehren die GEZler sich natürlich da dann auch ganz schnell ihnen der Geldhahn zugedreht werden könnte. Dann schieben die auch gleich ganz schnell das Argument der "Unabhängigkeit" hinter her  Grin
mezzomix
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February 19, 2018, 10:09:27 AM
 #443

Einzig eine politische Kampagne, deren Ziel eine Alternative zur derzeitigen Abgabe darstellt, hat Chancen.

Eine solche Kampagne hat keine Chancen. Die Piratenpartei hatte ursprünglich eine ziemlich kritische Position gegenüber dem ÖR Rundfunk und dessen Finanzierung eingenommen. Das ist inzwischen Geschichte.

Ein paar Einzelkämpfer machen Ärger

Dann gibt es noch die Einzelkämpfer, die mit erstaunlichem Furor gegen den Beitrag kämpfen und etwa zur Barzahlung aufrufen, um den Eintreibern möglichst viel Aufwand zu bescheren. Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, sagt Eva-Maria Michel: „Keiner ist gekommen.“ Vor den lautstarken Beitragsverweigerern fürchtet man sich jedenfalls nicht. Im vergangenen Jahr seien gerade einmal 3800 Klagen eingereicht worden, „absolut überschaubar“. Dass da eine Millionen-Bewegung entstehe, wie angesichts einer beachtlichen Nichtzahlerquote von 10,9 Prozent schon geschrieben wurde, hält man für Unsinn. Mit den Vertretern der Alternative für Deutschland, die für die Privatisierung von ARD und ZDF eintritt, zugleich aber für einen steuerfinanzierten „Staatsrundfunk“, werde man sich gerne in den Rundfunkräten auseinandersetzen. Da seien schon die Piraten gezähmt worden.

Den Nachweis findet man in der aktuellen Position der Piratenpartei zum ÖR Rundfunk.

Bezüglich der Barzahlung finde ich übrigens den folgenden Ausschnitt interessant:
Quote
Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, sagt Eva-Maria Michel: ...

Eine klare Lüge, oder warum ist es keinem möglich, diese "extra geschaffene Barzahlungsmöglichkeit" zu nutzen?!
mezzomix
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February 22, 2018, 09:37:32 PM
 #444

Und dann sollte zum Thema Barzahlung noch Hans-Jürgen Papier mit seiner Rede auf dem 3. Bargeldsymposium am 13.06.2016 (S. 4/5, Gesetzliche Begrenzungen von Bargeldzahlungen – verfassungsrechtlich zulässig?) zu Wort kommen:

Quote
Soweit der Gesetzgeber den Bürgern Bargeldzahlungen verbietet, greift er ferner in die grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit ein. Nach Art. 2 Abs. 1 GG hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Damit sind sehr verschiedene Freiheitsbetätigungen geschützt, dieser Artikel dient als eine Art Auffanggrundrecht für Freiheitsbetätigungen, die nicht unter eines der nachfolgend genannten speziellen Freiheitsrechte fallen. Ein anerkannter Ausfluss jener Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ist die Vertragsfreiheit. Sie beinhaltet das Grundrecht jedermanns, selbst zu bestimmen, ob, mit wem und mit welchem Inhalt vertragliche Bindungen eingegangen werden sollen. Gewährleistet ist also die Abschluss- genauso wie die Inhaltsfreiheit. Soweit es um Verträge in Ausübung beruflicher beziehungsweise gewerblicher Tätigkeiten geht, ist diese Vertragsfreiheit durch die speziellere verfassungsrechtliche Gewährleistung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützt.
Wenn der Gesetzgeber den Bürgern von Gesetzes wegen verbietet, geschuldete Geldleistungen durch Bargeldzahlungen zu erfüllen, greift er in diese Inhaltsfreiheit ein. Denn zu dieser Freiheit gehört das Recht der Vertragsparteien, selbst über die Leistungsmodalitäten und Zahlungsformen zu bestimmen.
Im Übrigen gewährleisten die Grundrechte allgemein und das Grundrecht der Vertragsfreiheit im Besonderen auch die sogenannte negative Freiheit. Das bedeutet im Hinblick auf die Vertragsfreiheit das Recht, keine vertraglichen Bindungen einzugehen und das Recht, solche vertraglichen Beziehungen zu bestimmten Personen oder Unternehmen nicht einzugehen.
Soweit der Gesetzgeber Bargeldzahlungen von Rechts wegen verbietet, zwingt er die Bürger zur Nutzung der Systeme bargeldloser Zahlungen, mithin zum Abschluss entsprechender Verträge mit jenen Unternehmen oder Institutionen, die in solche Systeme bargeldloser Zahlungen eingebunden sind.

Mal schauen, ob seine ehemaligen Kollegen das auch verstehen.
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February 23, 2018, 06:52:25 AM
 #445

Das man mit Bargeld heut zu einer austerbenden Art gehört ist mir ja bei der ganzen Digitalisierung klar, zwar schade aber ich nutze es solang ich kann. Aber wie stehst du zu dem Thema wenn jetzt die GEZ-Anstalt Bitcoinzahlungen zulassen würde in Verbindung mit einer Identifizierung, sprich mit einem auf deine Person verifizierten Adresse, wäre das dann auch ein Problem für dich? Das Grundproblem mit der GEZ besteht dann immer noch nur der Übertragungsweg wäre für dich ein besserer.
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February 23, 2018, 09:54:17 AM
 #446

Aber wie stehst du zu dem Thema wenn jetzt die GEZ-Anstalt Bitcoinzahlungen zulassen würde in Verbindung mit einer Identifizierung, sprich mit einem auf deine Person verifizierten Adresse, wäre das dann auch ein Problem für dich?

Das wäre nicht nur beim ÖR Rundfunk ein Problem, das aktzeptiere ich (fast) nirgends. Wenn ich einkaufe, dann bezahle ich einfach. Sobald das Geld beim Empfänger ist, ist die Ware/Dienstleistung bezahlt. Eine zusätzliche Verifizierung kommt dabei nicht vor. Es ist übrigens egal, ob ich bezahle, oder ob ich jemand anderen für mich bezahlen lasse - ich sorge für die Tilgung der Schuld. Wie ich das organisiere ist meine Sache.

Im allgemeinen ist das Zahlungsmittel die Folge einer freien Vereinbarung. Finde ich mit einem Geschäftspartner kein aktzeptables gemeinsames Zahlungsmittel, dann kommt eben kein Geschäft zustande. Ich habe in letzter Zeit rund 50% aller Online-Käufe aus diesem Grund abgebrochen.

Bei Behörden sieht die Sache nochmal anders aus, da die Zahlungen erzwungen werden. Solange Bitcoin nicht in der EU als gesetzliches Zahlungsmittel (mit allen Folgen) deklariert wird, können sie gerne Bitcoin als freiwillige Option anbieten. Einen Zwang zu Bitcoin Zahlungen würde ich in diesem Fall trotzdem nicht aktzeptieren.
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March 03, 2018, 05:17:25 PM
 #447

Also in der Schweiz wird morgen abgestimmt https://www.n-tv.de/politik/Schweizer-stimmen-ueber-Rundfunkbeitrag-ab-article20316650.html Die können einen da drüben mit ihren Volksabstimmungen echt neidisch machen.
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March 04, 2018, 10:31:51 AM
Last edit: March 05, 2018, 08:57:33 PM by mezzomix
 #448

Auch in der Schweiz funktioniert manipulation durch die Presse. Ich glaube daher nicht, dass die Schweizer für grosse Änderungen stimmen. Warum "die Demokratie" keine zwangsfinanzierte Zeitungen, zwangsfinanzierte Messenger, zwangsfinanzierte Stammtische etc. benötigt wurde erst gar nicht thematisiert. Dabei wäre gerade in der Schweiz gar keine "Demokratieabgabe" (welch ein Euphemismus) notwendig. Viele dürften auch über die Ankündigung der massiven Gebührensenkung erst mal ruhiggestellt worden sein. Die meisten Menschen lehnen das Unbekannte ab. Also lieber alles so lassen wie es "schon immer" war. Aber gut - ist deren Sache, nicht meine.

https://swprs.org/die-propaganda-matrix/

Und hier das Krebsgeschwür, welches daraus beispielsweise folgt: https://uebermedien.de/17802/stern-de-autor-muss-sich-nicht-fake-news-produzent-nennen-lassen/
MinerVonNaka
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March 05, 2018, 06:36:40 PM
 #449

Also in der Schweiz wird morgen abgestimmt https://www.n-tv.de/politik/Schweizer-stimmen-ueber-Rundfunkbeitrag-ab-article20316650.html Die können einen da drüben mit ihren Volksabstimmungen echt neidisch machen.


"Wenn Wahlen etwas änderten, wären sie längst verboten." (angeblich von Kurt Tucholsky)

...deswegen bleibt alles wie es ist  Undecided
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March 12, 2018, 01:13:19 PM
 #450

Im folgenden Blog werden schön die (rechtswidrigen) Tricks der Richter herausgearbeitet: http://norberthaering.de/de/27-german/news/957-faschingsurteil

Herausragend finde ich die zwei folgenden Tricks der Richter. Es geht dabei um §14 Abs 1 BBankG ("Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.").

Im ersten Fall lassen die Richter die Worte "einzige unbeschränkte gesetzliche" weg und interpretieren den Satz nur mit dem Wort "Zahlungsmittel". Daraus folgern sie dann, dass es Banknoten nur eines von vielen Zahlungsmitteln sind und das Gesetz ausser dieser Feststellung keine weitere Bedeutung hat. Also einfach ein bedeutungsloses Gesetz.

Im zweiten Fall erweitern die Richter den Satz auf "einzige unbeschränkte gesetzliche Barzahlungsmittel" und folgern dann, dass es im Gesetz nur um Barzahlungsmittel geht und somit eine Behörde die Nutzung jedes unbaren Zahlungsmittels nach belieben regeln kann.

Für das, was die Richter hier gemacht haben, gibt es übrigens auch ein eigenes Gesetz - nämlich §339 StGB.
Spray.
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April 06, 2018, 06:33:41 PM
 #451

Es steht endlich ein Termin für die Verfassungsbeschwerden fest: 16./17. Mai
Kann mir beim besten Willen kein positives Urteil vorstellen, schön wärs aber.

http://www.deutschlandfunk.de/justiz-karlsruhe-verhandelt-im-mai-ueber-rundfunkbeitrag.1939.de.html?drn:news_id=869176
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
mezzomix
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April 06, 2018, 06:53:44 PM
 #452

Wichtig wäre auch noch, festzustellen ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überhaupt rechtlich wirksam geworden ist. Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag als staatliche Beihilfe zu werten (Az C-337/06). In der aktuellen Grössenordnung wäre damit rechtlich gesehen vor der Verabschiedung als Gesetz eine Notifizierung der EU Kommission notwendig geworden (Art 108 AEUV). Die EU Kommission hätte dann die Änderung der Staatsverträge als staatliche Beihilfe vor deren Verabschiedung genehmigen müssen. Ohne diese Genehmigung dürften diese Gesetze sowieso irrelevant sein.
mezzomix
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April 12, 2018, 07:24:44 AM
 #453

Es steht endlich ein Termin für die Verfassungsbeschwerden fest: 16./17. Mai
Kann mir beim besten Willen kein positives Urteil vorstellen, schön wärs aber.

Ich habe überlegt, mir das Schauspiel mal persönlich anzuschauen. Ich habe aber darauf verzichtet, weil ich mich sonst sehr zurückhalten müsste. Immerhin sitzt dort ein Kirchhof und entscheidet über ein Gesetz, dass der Bruder im Auftrag des ÖR Rundfunks erstellt hat. Damit ist eigentlich schon jetzt klar, was dabei herauskommen wird. Die einzige Frage ist noch, wie sie sich um die rechtlichen Fakten herumwinden.

Das BVerfG hat - nicht nur in diesem Fall - seine Glaubwürdigkeit komplett verspielt und ist nur ein schlechter Witz.
Spray.
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April 16, 2018, 05:59:08 PM
 #454

Es sind eh schon alle Plätze für Zuschauer ausgebucht Wink
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April 20, 2018, 04:38:13 PM
 #455


Hört sich interessant an
LiptonIce
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April 21, 2018, 09:43:01 AM
 #456


Das ist eben immer so ne Sache  Huh Cheesy
weaknesswaran
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April 21, 2018, 12:56:49 PM
 #457

Ist zwar etwas Offtopic aber die Schweizer haben sich ja gegen ihre "GEZ" entschieden.

Ich glaube sowas könnte uns in Deutschland nicht passieren.
Souri
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April 21, 2018, 02:33:06 PM
 #458

Ist zwar etwas Offtopic aber die Schweizer haben sich ja gegen ihre "GEZ" entschieden.

Ich glaube sowas könnte uns in Deutschland nicht passieren.
Nein sie haben sich gegen die Initiative zur Abschaffung des Billag (lies GEZ) entschieden. Wollen die Abgabe also mehrheitlich behalten. Das war durch diese Formulierungen etwas komisch man konnte mit Ja zu No Billag gegen die "GEZ" und mit Nein zu No Billag für die "GEZ" stimmen. Glaube mit 75% oder so haben die Schweizer entschieden weiter zahlen zu wollen.

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July 12, 2018, 10:24:23 AM
 #459

Ich habe gerade von unserem Anwalt eine weitere Hiobsbotschaft bekommen. Der Richter am LG Tübingen Herr Dr. Sprißler wurde nun erfolgreich vom SWR abgesägt. Per Geschäftsverteilungsplan werden dort anscheinend nun die Klagen einer SWR Richterin zugewiesen die alle Klagen gegen den Rundfunk in zweiter Instanz kostenpflichtig zurückweist. Der SWR hat bereits letztes Jahr versucht diesen Richter versetzen zu lassen. Nachdem er sich geweigert das LG Tübingen zu verlassen oder einen anderen Geschäftsbereich anzunehmen hat hat der SWR nun offensichtlich eine Methode gefunden ihn auf Eis zu legen.
mezzomix
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July 13, 2018, 08:05:25 AM
 #460

Es wird noch "besser". Die Handlanger der Elite machen sich nicht mal mehr die Mühe, die Instanzierung eines autokratischen Regimes zu verheimlichen. So hat die Medienstaatssekretärin aus RP Heike Raab bereits am 22. Juni im Deutschlandfunk zu besten gegeben, dass das BVerfG am 18 Juli über einige der aktuell laufenden Beschwerden entscheiden wird. Das BVerfG hatte den Termin zu dieser Zeit noch gar nicht bekannt gegeben und auch die Kläger wussten nichts davon! Der Termin wurde übrigens am 29. Juni vom BVerfG bestätigt! Allerdings war das ja nicht das erste mal, dass es bei Verfahren bei denen der Rundfunk am Drücker sitzt zu solchen Unstimmigkeiten kommt.

Es wird aber noch interessanter. Sie kannte auch schon den Ausgang des Verfahrens und die Begründung "... wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann ...". Da müssen sich eigentlich nur noch sehr schlichte Gemüter fragen, ob man es hier mit organisierter Kriminalität oder aber mit wahrsagerischen Fähigkeiten zu tun hat. Der Deutschlandfunk hat das entsprechende Interview kurz danach übrigens umgeschnitten (oder um es klar auszdrücken gefälscht).

Ich für meinen Teil habe die Antwort jedenfalls gefunden. Ich denke am 18 Juli wird das BVerfG jedem, der nicht mit vollständig geschlossenen Augen durchs Leben stolpert eindrucksvoll die Tatsache demonstrieren:
Quote from: Art 20 Abs 4 GG
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Die dort referenzierte Ordnung ist allerdings bereits beseitigt worden, das Kind liegt schon im Brunnen. Das sollten sich alle Deutschen merken und auch entsprechend handeln!
Bertrannus
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July 13, 2018, 03:48:31 PM
Last edit: July 13, 2018, 04:08:52 PM by Bertrannus
 #461

1) Laut Google wurde dieser Termin schon am 22 Juni angekündigt: https://imgur.com/a/Q9T9Fko
2) Meinst du diese Aufnahme?
mezzomix
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July 13, 2018, 04:30:09 PM
 #462

1) Ich meine:
Pressemitteilung Nr. 54/2018 vom 29. Juni 2018

Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17

2) Keine Ahnung, ob das die gefälschte Fassung oder das Original ist. Die Aussage müsste aber klar daraus hervorgehen: Die Rundfunkfürsten haben gewonnen und am 18. Juli wird es verkündet werden.
Bertrannus
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July 13, 2018, 06:05:51 PM
 #463

Ich bezweifle ja gar nicht, dass die Pressemitteilung am 29. veröffentlicht wurde. Ich behaupte nur, das Google angibt, der Termin wäre schon am 22. Juni auf z.B. dieser Webseite eingetragen gewesen. Das halte ich organisatorisch gesehen für plausibel.

Ich habe noch nicht die komplette Aufnahme durchhören können, daher kann ich mich nur auf diese eine Stelle ab 10:00 beziehen:

Quote from: Heike Raab
Die Medienpolitik der Zukunft ist eine, die geeignet ist, dass wir unser duales System weiterentwickeln, was ich in Deutschland für eines der besten - nein, für das Beste auf der Welt halte, schon alleine wenn wir unseren Blick in Europa schweifen lassen, dann ist Medienfreiheit, dann ist Pressefreiheit wirklich erheblich in Gefahr. Ich sehe mit Sorge was beim ORF gerade passiert, was in Ungarn, was in Polen für Einflussmöglichkeiten geltend gemacht worden sind. Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden - haben wir gefunden, die Urteilsverkündung wird am 18. Juli sein, aber wir müssen auch dafür sorgen dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln können [sic], aber dass sich alle Partner im dualen Mediensystem weiterentwickeln können. Da gehören die privaten Rundfunkveranstalter genauso dazu wie die Zeitungsverleger [...]

Ich kann jetzt hier nicht alles niederschreiben, aber es sollte klar sein, dass es eigentlich um was anderes geht und dieser Einwurf mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nur ein Teil einer Argumentationskette. Ich habe somit nicht vernehmen können, dass Frau Raab das Urteil bereits kennt.
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July 13, 2018, 07:09:35 PM
 #464

Quote from: Heike Raab
... Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden - haben wir gefunden, die Urteilsverkündung wird am 18. Juli sein, aber wir müssen auch dafür sorgen dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln können ...

Dieser Teil sollte für Politiker ausreichend klar sein, da gibt es eigentlich keine Diskussion mehr.

Ob ich richtig liege, wird sich am 18. Juli zeigen.
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July 13, 2018, 11:47:07 PM
 #465

Quote from: Heike Raab
... Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden - haben wir gefunden, die Urteilsverkündung wird am 18. Juli sein, aber wir müssen auch dafür sorgen dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln können ...

Dieser Teil sollte für Politiker ausreichend klar sein, da gibt es eigentlich keine Diskussion mehr.

Ob ich richtig liege, wird sich am 18. Juli zeigen.


also ich fasse die aussagen von Heike Raab auch so auf dass die entwicklung und förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allen mitteln verteidigt werden muss um die demokratische grundordnung zu sichern zumal man ja mehrheitlich in den staaten um uns herum sieht wie die demokratie den bach runter geht. im klartext der rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäss und ist keinesfalls eine verdeckte steuer sondern der beitrag der bürger um frieden und demokratie in deutschland aufrecht erhalten zu können.

Deutschland und Frau Merkel das letzte Bollwerk in der Welt für eine freiheitlich demokratische Grundordnung. Jawohl. Seid bereit... Immer Bereit! Heil Hitl... ähh Merkel.

Also langsam wirds lächerlich. Lasst die Kirche im Dorf. Wenn Frau Merkel in 2021 nicht mehr antritt geht die Welt unter oder was? Deshalb fürchte ich ja sie tritt nochmal an.  Grin

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July 15, 2018, 08:37:48 AM
 #466

Richtig. Wobei die Orwell die Dystopie bezüglich "Frieden" und "demokratischer Grundordnung" nicht besser darstellen könnte als diese Frau. Ihre Aussagen sind genauso pervers und richtig als würde man behaupten, in Nord-Korea oder dem Iran werde die Freiheit aller Menschen geachtet und respektiert.

Solange bewaffnete Gewalttäter im Auftrag einzelner Machthaber im Inneren wie auch im Äusseren Gewalttaten gegen die Freiheit friedlicher Menschen ausüben, kann man nicht von Frieden sprechen. Solange demokratische Entscheidungen kaum möglich sind und notfalls einfach missachtet werden, kann man nicht von einer demokratischen Grundordnung sprechen. Solange Gesetze zur Erweiterung und Sicherstellung persönlicher Macht durchgesetzt werden und diese Gesetze bei Bedarf ohne jede Konsequenz von den Initiatoren gebrochen werden, braucht man nicht das Märchen eines Rechtsstaats pflegen.

Es wird auch kaum versteckt, dass der Rundfunk und dessen Mediendiktatur hauptsächlich dazu dient, die Menschen passiv und auf Linie der Machthaber zu halten. Jede Abweichung wird sofort mit Manipulation und dem Schüren von Hass verfolgt. Die Bevölkerung soll in einem glücklichen Sklavendasein vor sich hin vegetieren. Jeder, der hier gegen den Strom schwimmt, soll mit aller Gewalt und unter dem Jubel der versammelten Sklaven verfolgt werden. Und diese Art der Herrschaft funktioniert erstaunlicherweise tatsächlich sehr gut.
Gyrsur
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July 20, 2018, 08:59:17 AM
Last edit: July 20, 2018, 10:47:39 AM by Gyrsur
 #467

alle noch geschockt ausser Mezzo? braucht ihr nicht! Regierungen beugen das Recht wie es ihnen beliebt, mal mehr mal weniger. Deutschland macht da keine KEINE Ausnahme.

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July 20, 2018, 12:23:17 PM
 #468

Ich lag schon wieder richtig. Leider muss ich in diesem Fall hinzufügen.

Die Einschränkung mit der Zweitwohnung wird übrigens bereits aufgeweicht. Selbstverständlich gehr das nur mit Antrag über den "die Rundfunkanstalt" (tatsächlich der nicht rechtsfähige Beitragsservice) entscheidet. Das soll also nicht als Recht(!) umgesetzt werden, sondern der Antragsteller wird zum Bittsteller degradiert.

Der besonders perverse Punkt dabei ist, dass hier bereits früher der Datenschutzt und jegliche Selbstbestimmung abgeschafft wurde und der Beitragsservice - hatte ich das nicht rechtsfähig bereits erwähnt?! - praktisch uneingeschränkten Zugriff auf die Meldedaten hat. Der Status als Zweitwohnung geht jedoch eindeutig aus den Meldedaten hervor. Es gibt hier also praktisch keinen Grund für weitere Schikane.

Dies zeigt sehr schön, worum es wirklich geht. Wer es immer noch nicht glaubt: Ich gehe davon aus, ich werde (leider) wieder recht behalten und nicht mal das Feigenblatt der Kirchhofs wird tatsächlich umgesetzt. Ich bin mir auch sehr sicher, mit dem nächsten Wurf wird trotzdem der Beitrag erhöht, um die Ausfälle durch die (theoretisch möglichen) Zweitwohnungsanträge zu kompensieren. Man muss jeden, der hierbei ohne die geringste Gegenwehr mitspielt, mit dem Titel "Idiot!" versehen.
andreas911
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July 22, 2018, 01:56:26 PM
 #469

Interessanter Artikel zum jüngsten Urteil:

https://www.journalistenwatch.com/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/

Stichwort: GEZ Brüder
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August 03, 2018, 05:22:24 PM
Last edit: August 03, 2018, 08:49:27 PM by mezzomix
 #470

Der Beitragsservice arbeitet nach eigenen Angaben derzeit daran, einen Antrag zur Freistellung von Zweitwohnungen zur Verfügung zu stellen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags werde eine Freistellung rückwirkend zum 18. Juli erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Für die Zeit davor sei eine Freistellung außerdem für die Besitzer von Zweitwohnungen möglich, die in dieser Sache Widerspruch oder Klage eingereicht haben, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind.

Aha, also praktisch keiner. Da haben die Kirchhofs also extra ein Feigenblatt erfunden, und dann sowas.

Also war zumindest der Beitrag für die Zweitwohnung sogar laut dem Haus- und Hofgericht der Runfunkanstalten, nämlich dem BVerfG, rechtswidrig, aber die behalten das Geld trotzdem?! Also wer von diesen Zweitwohnungsinhabern sich jetzt nicht völlig verarscht fühlt, dem kann wirklich gar keiner mehr helfen.

Es gibt nur eine logische Konsequenz: Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, die Gesetze mit der gleichen Konsequenz zu beachten wie diese kriminelle Bande.

Die zwingende logische Konsequenz muss analog zur Konsequenz der Führer lauten: Legal? Illegal? Scheissegal!
Gyrsur
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August 04, 2018, 07:15:15 AM
 #471

Die zwingende logische Konsequenz muss analog zur Konsequenz der Führer lauten: Legal? Illegal? Scheissegal!

ja, das stimmt, nur rückt der Staat in letzter konsequenz für den bürger mit dem SEK an und setzt seine interessen ohne wenn und aber durch.

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August 04, 2018, 07:37:45 AM
 #472

Die zwingende logische Konsequenz muss analog zur Konsequenz der Führer lauten: Legal? Illegal? Scheissegal!
ja, das stimmt, nur rückt der Staat in letzter konsequenz für den bürger mit dem SEK an und setzt seine interessen ohne wenn und aber durch.

Nun, ich hole mir inzwischen die Verluste durch kriminelles Handeln dieser selbsternannten Führer bzw. deren Mitläufer einfach an anderer Stelle wieder herein und lege noch eine kleine Summe als Ausgleich für den entstandenen Schaden und meinen Aufwand oben drauf. Und mein Stundensatz ist durchaus gut.

Natürlich soll niemand sich selbst, der Famillie oder unbeteiligten Menschen dabei einen Schaden durch gewalttätiges Handeln krimineller Banden mit ihrem SEK zufügen. Der tatsächliche Widerstand muss heimlich und gewaltlos durch lügen, betrügen und tricksen an anderer Stelle erfolgen.

Ich sehe, dass dies einen gewaltigen gesellschaftlichen Schaden verursacht. Daran sind aber nicht die Menschen die sich dagegen wehren schuld, sondern die Führer der kriminellen Banden, die diese Kampagnen anzetteln und mit aller Gewalt durchziehen. Es gab im Mittelalter eine vielversprechende Phase, in der die Gesellschaft unter grossen menschlichen Verlusten weiterentwickelt wurde. Leider wird dies inzwischen durch kriminelle Banden, die sich an kein Gesetz, keine Vereinbarung und keine gesellschaftliche Regel halten, unterminiert. Das Thema Staats"rundfunk" (Achtung Neusprech: Mit (Rund)Funk hat das inzwischen nur noch wenig zu tun) ist nur ein krankhafter Auswuchs dieser Entwicklung.

Quote from: Art 5 Abs 1 GG
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Diese ungehinderte Freiheit mit der gewalttätigen Umsetzung und dem Zwang des Staats"rundfunk" zu beantworten hat alleine schon orwellsche Qualität. Freiheit ist Sklaverei.
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August 31, 2018, 01:44:14 PM
 #473

Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
...
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde war nicht geboten, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforden. (§29 Abs. 1 und 2 EGGVG).

Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Wenn die Richter drohen unerlaubte Kapriolen zu machen, dann sieht die Regierung die Sache mit dem EuGH offensichtlich etwas anders:
Das zunächst noch für dieses Jahr angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die schwarz-rote Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung könnte länger auf sich warten lassen. Die Bundesregierung hat die Karlsruher Richter aufgefordert, den auf zahlreiche Verfassungsbeschwerden zurückgehenden Fall zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
cryptcoin_de
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September 10, 2018, 03:55:52 PM
 #474

Die dort referenzierte Ordnung ist allerdings bereits beseitigt worden, das Kind liegt schon im Brunnen. Das sollten sich alle Deutschen merken und auch entsprechend handeln!

Die meisten Menschen lieben ihr Sklavendasein, es gibt ihnen vermeintliche Sicherheit, oder aber (und ich denke das trifft auf die meisten zu) sie bemerken es überhaupt nicht. Dabei würde schon ein einfacher Blick auf die frei verfügbare Lebenszeit und das nach allen Steuern, Abgaben und Kosten frei verfügbare Einkommen genügen, damit sie im Spiegel erkennen, dass sie Sklaven sind. Die "Herren" haben nur gelernt, dass Sklaven in Ketten zur Rebellion neigen, dabei ist es am Ende des Tages völlig egal, ob man zwei Drittel seines Lebens mit oder ohne Ketten für den "Herren" schuftet.

Den Windmühlenkampf gegen die GEZ halte ich auch für verplemperte Lebenszeit, ausser Streß und erhöhtem Risiko zum Herzinfarkt bleibt da nix. Zahlen und an anderer Stelle schauen, wo man die Räuber austricksen kann.
mezzomix
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September 10, 2018, 05:47:04 PM
 #475

Den Windmühlenkampf gegen die GEZ halte ich auch für verplemperte Lebenszeit, ausser Streß und erhöhtem Risiko zum Herzinfarkt bleibt da nix.

Sehe ich anders. Dank der Kämpfer ist nun klar dokumentiert, dass sich die Gerichte und auch die Beamten nicht an die grundlegenden Gesetze halten wollen. Ausserdem haben sie klar gemacht, dass Abhilfe nicht möglich ist.

Zahlen und an anderer Stelle schauen, wo man die Räuber austricksen kann.

Damit hat nun jeder das Recht und die Pflicht, sich das geraubte Geld an anderer Stelle wieder zu holen. Nebenbei kann man sich dann auch gleich noch einen Ersatz für den angerichteten Schaden (Vollstreckungskosten, Einträge ins Schuldenregister etc.) und die geraubte Zeit genehmigen. Mache ich zumindest so und möchte das auch jedem anderen Opfer dringend empfehlen.
cryptcoin_de
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September 10, 2018, 05:59:32 PM
 #476


Damit hat nun jeder das Recht und die Pflicht, sich das geraubte Geld an anderer Stelle wieder zu holen. Nebenbei kann man sich dann auch gleich noch einen Ersatz für den angerichteten Schaden (Vollstreckungskosten, Einträge ins Schuldenregister etc.) und die geraubte Zeit genehmigen. Mache ich zumindest so fund möchte das auch jedem anderen Opfer dringend empfehlen.


Erwischen lassen darfst Du Dich dabei aber auch nicht, sonst zeigen Dir die Räuber eindrucksvoll, was sie von Deiner Rechtsauffassung halten. Wink
Mit passivem Widerstand kann unser Rechtssystem so überhaupt nicht umgehen...
Aber klar Recht hast Du. Ich sehe inzwischen nur Lebenszeit als wertvollstes Gut an und nutze sie so gut ich kann und dabei den Räubern nur das zu geben, was unumgänglich ist. Ein von vornherein sinnloser Rechtsstreit mit dem System ist für mich vertane Lebenszeit. Keine Sekunde kommt zurück.
mezzomix
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September 10, 2018, 06:23:01 PM
 #477

Erwischen lassen darfst Du Dich dabei aber auch nicht, sonst zeigen Dir die Räuber eindrucksvoll, was sie von Deiner Rechtsauffassung halten. Wink

Das machen wir auch nicht. Es ist allerdings erstaunlich, wieviel Geld man abziehen kann, wenn man sich nur richtig bemüht und mit anderen Leuten kooperiert.

Mit passivem Widerstand kann unser Rechtssystem so überhaupt nicht umgehen...

Ist nicht mein Problem. Ich habe ihnen mehr als nur eine faire Chance gegeben, die Gesetze zu beachten. Sie wollten das nicht, also will ich jetzt mein Geld für mich behalten. Sollen sie andere Leute abzocken, aber nicht mich.

Ein von vornherein sinnloser Rechtsstreit mit dem System ist für mich vertane Lebenszeit. Keine Sekunde kommt zurück.

Nein, aber ich wollte ihnen eine faire Chance geben. Sie haben mir eindrucksvoll bewiesen, was sie davon halten. Nun habe ich freies Schussfeld. Ich habe mit dem Rechtsbruch nicht angefangen. Jetzt wo die Spielregeln klar sind, habe ich mich allerdings angepasst und spiele ihr Spiel auch auf ihre (gesetzeswidrige) Art und Weise - zu meinem persönlichen Vorteil!  Cool

Denn wir haben von der selbsternannten Obrigkeit das Motto übernommen: Legal? Illegal? Scheissegal!
mezzomix
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June 14, 2019, 08:47:24 AM
 #478

Offensichtlich scheint es in DE doch noch fachkundige Juristen zu geben. Normalerweise besetzt man die Posten ja mit geisteskranken Psychopathen:

Quote from: BVerwG Leipzig, 6 C 6.18
Leitsätze:
1. § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verpflichtet öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-
Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. Ausnah-
men lassen sich nicht ohne weiteres auf Gründe der Verwaltungspraktikabilität oder
Kostenersparnis stützen, sondern setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz
voraus.

Ändert allerdings nichts daran, dass (m)ein Konto gepfändet wird (ist), wenn man darauf besteht eine "hoheitlich auferlegte Geldleistungspflicht" mit Euro Banknoten zu "erfüllen".  Angry

Tja, leider haben die Arschlöcher nicht bedacht, dass auf diesen Konto nichts mehr drauf ist und an die ausländischen Konten kommen sie nicht ran - auch weil ich für diese Konten offiziell gar nicht verfügungsberechtigt bin.

"Danke" übrigens an alle idiotischen Wähler der etablierten Parteien bei der EU Wahl, die die EU Bürger (und meist auch sich selbst) mit ihrer Stimme auch in dieser Sache einen Schritt weiter über den Abgrund geschoben haben.
mezzomix
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January 16, 2021, 11:29:31 AM
Last edit: January 16, 2021, 12:08:35 PM by mezzomix
 #479

Am Dienstag in einer Woche schlägt die Stunde der Wahrheit.

Dann werden alle - die nicht komplett schlafen - sehen ob, Euro Banknoten tatsächlich das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist, dessen Annahme niemand verweigern kann der einen auf Euro lautenden Anspruch gegen einen Anderen hat.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann würde ich die EU Gesetzgebung als faktisch ungültig ansehen: Jedes einzelne Wort kann dann in orwellschem Neusprech uminterpretiert werden und nach belieben ins Gegenteil verkehrt werden. Oder um es anders auszudrücken: Es gibt dann keine Rechtssystem, es gilt nur und ausschliesslich das Recht des Stärkeren.

Dienstag 26/01/2021 09:30 Urteil
Verb. Rechtssachen C-422/19 C-423/19
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thandie
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January 26, 2021, 12:33:43 PM
 #480

Am Dienstag in einer Woche schlägt die Stunde der Wahrheit.

Dann werden alle - die nicht komplett schlafen - sehen ob, Euro Banknoten tatsächlich das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist, dessen Annahme niemand verweigern kann der einen auf Euro lautenden Anspruch gegen einen Anderen hat.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann würde ich die EU Gesetzgebung als faktisch ungültig ansehen: Jedes einzelne Wort kann dann in orwellschem Neusprech uminterpretiert werden und nach belieben ins Gegenteil verkehrt werden. Oder um es anders auszudrücken: Es gibt dann keine Rechtssystem, es gilt nur und ausschliesslich das Recht des Stärkeren.

Dienstag 26/01/2021 09:30 Urteil
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Wars das denn jetzt?
So wie es aussieht, liegt der Ball rein theoretisch wieder beim Bundesverwaltungsgericht.
Aber das Resümee klingt eher ernüchternd, so daß der Ball eigentlich beim Bürger liegt, der Druck auf die Bundesregierung machen muß, auch mit Hilfe der Oppositionsparteien.

https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eugh-urteil/
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