real1510
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February 18, 2018, 09:25:10 PM |
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Hier wird sich nie etwas ändern, selbst wenn die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gehen, wird dieses wie IMMER die Klage ablehnen.
Zur Info: Eine Beschwerde in Sachen gesetzliches Zahlungsmittel und rechtswidriger Umgehung des EuGH liegt beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 2 BvR 273/17 vor. Ich gehe davon aus, daß diese Tatsache von den üblichen Quellen ignoriert wird. Sollte die Beschwerde zurückgewiesen werden dann wird die Information garantiert überall verbreitet. Sollte die Beschwerde wider Erwarten Erfolg haben dann gehe ich davon aus, daß es dazu kaum ein Medienecho geben wird.
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Saxnot
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February 19, 2018, 08:26:57 AM |
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Hier wird sich nie etwas ändern, selbst wenn die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gehen, wird dieses wie IMMER die Klage ablehnen.
Einzig eine politische Kampagne, deren Ziel eine Alternative zur derzeitigen Abgabe darstellt, hat Chancen. Ich finde den Ansatz im letzten Absatz interessant, eine Steuer, statt einer Abgabe, da diese gerechter ist für Menschen mit geringerem Einkommen ist, die bisher den gleichen Satz zahlen müssen, wie Menschen mit höherem Einkommen. Die anteilige monatliche Belastung ist für Geringverdiener somit ungleich höher.
Ich beschränke mich auf mein kleines Störfeuer mit ausbleibenden Zahlungen solang es immer wieder geht (das mache ich nun schon einige Jahre), aber du hast schon recht mit dem das sich nicht viel ändern wird. Thema Steuern ist da eben ganz praktisch, von der einen wie auch anderen Seite. Steuern bzgl. GEZ hat aber das Problem das Steuern nicht zweckgebunden sein können sondern doch immer in den großen Topf fließen, da wehren die GEZler sich natürlich da dann auch ganz schnell ihnen der Geldhahn zugedreht werden könnte. Dann schieben die auch gleich ganz schnell das Argument der "Unabhängigkeit" hinter her
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mezzomix
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February 19, 2018, 10:09:27 AM |
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Einzig eine politische Kampagne, deren Ziel eine Alternative zur derzeitigen Abgabe darstellt, hat Chancen.
Eine solche Kampagne hat keine Chancen. Die Piratenpartei hatte ursprünglich eine ziemlich kritische Position gegenüber dem ÖR Rundfunk und dessen Finanzierung eingenommen. Das ist inzwischen Geschichte. Ein paar Einzelkämpfer machen Ärger
Dann gibt es noch die Einzelkämpfer, die mit erstaunlichem Furor gegen den Beitrag kämpfen und etwa zur Barzahlung aufrufen, um den Eintreibern möglichst viel Aufwand zu bescheren. Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, sagt Eva-Maria Michel: „Keiner ist gekommen.“ Vor den lautstarken Beitragsverweigerern fürchtet man sich jedenfalls nicht. Im vergangenen Jahr seien gerade einmal 3800 Klagen eingereicht worden, „absolut überschaubar“. Dass da eine Millionen-Bewegung entstehe, wie angesichts einer beachtlichen Nichtzahlerquote von 10,9 Prozent schon geschrieben wurde, hält man für Unsinn. Mit den Vertretern der Alternative für Deutschland, die für die Privatisierung von ARD und ZDF eintritt, zugleich aber für einen steuerfinanzierten „Staatsrundfunk“, werde man sich gerne in den Rundfunkräten auseinandersetzen. Da seien schon die Piraten gezähmt worden.
Den Nachweis findet man in der aktuellen Position der Piratenpartei zum ÖR Rundfunk. Bezüglich der Barzahlung finde ich übrigens den folgenden Ausschnitt interessant: Man habe extra Barzahlungsmöglichkeiten geschaffen, sagt Eva-Maria Michel: ...
Eine klare Lüge, oder warum ist es keinem möglich, diese "extra geschaffene Barzahlungsmöglichkeit" zu nutzen?!
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mezzomix
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February 22, 2018, 09:37:32 PM |
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Und dann sollte zum Thema Barzahlung noch Hans-Jürgen Papier mit seiner Rede auf dem 3. Bargeldsymposium am 13.06.2016 (S. 4/5, Gesetzliche Begrenzungen von Bargeldzahlungen – verfassungsrechtlich zulässig?) zu Wort kommen: Soweit der Gesetzgeber den Bürgern Bargeldzahlungen verbietet, greift er ferner in die grundrechtlich gewährleistete Vertragsfreiheit ein. Nach Art. 2 Abs. 1 GG hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Damit sind sehr verschiedene Freiheitsbetätigungen geschützt, dieser Artikel dient als eine Art Auffanggrundrecht für Freiheitsbetätigungen, die nicht unter eines der nachfolgend genannten speziellen Freiheitsrechte fallen. Ein anerkannter Ausfluss jener Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ist die Vertragsfreiheit. Sie beinhaltet das Grundrecht jedermanns, selbst zu bestimmen, ob, mit wem und mit welchem Inhalt vertragliche Bindungen eingegangen werden sollen. Gewährleistet ist also die Abschluss- genauso wie die Inhaltsfreiheit. Soweit es um Verträge in Ausübung beruflicher beziehungsweise gewerblicher Tätigkeiten geht, ist diese Vertragsfreiheit durch die speziellere verfassungsrechtliche Gewährleistung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützt. Wenn der Gesetzgeber den Bürgern von Gesetzes wegen verbietet, geschuldete Geldleistungen durch Bargeldzahlungen zu erfüllen, greift er in diese Inhaltsfreiheit ein. Denn zu dieser Freiheit gehört das Recht der Vertragsparteien, selbst über die Leistungsmodalitäten und Zahlungsformen zu bestimmen. Im Übrigen gewährleisten die Grundrechte allgemein und das Grundrecht der Vertragsfreiheit im Besonderen auch die sogenannte negative Freiheit. Das bedeutet im Hinblick auf die Vertragsfreiheit das Recht, keine vertraglichen Bindungen einzugehen und das Recht, solche vertraglichen Beziehungen zu bestimmten Personen oder Unternehmen nicht einzugehen. Soweit der Gesetzgeber Bargeldzahlungen von Rechts wegen verbietet, zwingt er die Bürger zur Nutzung der Systeme bargeldloser Zahlungen, mithin zum Abschluss entsprechender Verträge mit jenen Unternehmen oder Institutionen, die in solche Systeme bargeldloser Zahlungen eingebunden sind.
Mal schauen, ob seine ehemaligen Kollegen das auch verstehen.
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Saxnot
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February 23, 2018, 06:52:25 AM |
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Das man mit Bargeld heut zu einer austerbenden Art gehört ist mir ja bei der ganzen Digitalisierung klar, zwar schade aber ich nutze es solang ich kann. Aber wie stehst du zu dem Thema wenn jetzt die GEZ-Anstalt Bitcoinzahlungen zulassen würde in Verbindung mit einer Identifizierung, sprich mit einem auf deine Person verifizierten Adresse, wäre das dann auch ein Problem für dich? Das Grundproblem mit der GEZ besteht dann immer noch nur der Übertragungsweg wäre für dich ein besserer.
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mezzomix
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February 23, 2018, 09:54:17 AM |
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Aber wie stehst du zu dem Thema wenn jetzt die GEZ-Anstalt Bitcoinzahlungen zulassen würde in Verbindung mit einer Identifizierung, sprich mit einem auf deine Person verifizierten Adresse, wäre das dann auch ein Problem für dich?
Das wäre nicht nur beim ÖR Rundfunk ein Problem, das aktzeptiere ich (fast) nirgends. Wenn ich einkaufe, dann bezahle ich einfach. Sobald das Geld beim Empfänger ist, ist die Ware/Dienstleistung bezahlt. Eine zusätzliche Verifizierung kommt dabei nicht vor. Es ist übrigens egal, ob ich bezahle, oder ob ich jemand anderen für mich bezahlen lasse - ich sorge für die Tilgung der Schuld. Wie ich das organisiere ist meine Sache. Im allgemeinen ist das Zahlungsmittel die Folge einer freien Vereinbarung. Finde ich mit einem Geschäftspartner kein aktzeptables gemeinsames Zahlungsmittel, dann kommt eben kein Geschäft zustande. Ich habe in letzter Zeit rund 50% aller Online-Käufe aus diesem Grund abgebrochen. Bei Behörden sieht die Sache nochmal anders aus, da die Zahlungen erzwungen werden. Solange Bitcoin nicht in der EU als gesetzliches Zahlungsmittel (mit allen Folgen) deklariert wird, können sie gerne Bitcoin als freiwillige Option anbieten. Einen Zwang zu Bitcoin Zahlungen würde ich in diesem Fall trotzdem nicht aktzeptieren.
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mezzomix
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March 04, 2018, 10:31:51 AM Last edit: March 05, 2018, 08:57:33 PM by mezzomix |
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Auch in der Schweiz funktioniert manipulation durch die Presse. Ich glaube daher nicht, dass die Schweizer für grosse Änderungen stimmen. Warum "die Demokratie" keine zwangsfinanzierte Zeitungen, zwangsfinanzierte Messenger, zwangsfinanzierte Stammtische etc. benötigt wurde erst gar nicht thematisiert. Dabei wäre gerade in der Schweiz gar keine "Demokratieabgabe" (welch ein Euphemismus) notwendig. Viele dürften auch über die Ankündigung der massiven Gebührensenkung erst mal ruhiggestellt worden sein. Die meisten Menschen lehnen das Unbekannte ab. Also lieber alles so lassen wie es "schon immer" war. Aber gut - ist deren Sache, nicht meine. https://swprs.org/die-propaganda-matrix/Und hier das Krebsgeschwür, welches daraus beispielsweise folgt: https://uebermedien.de/17802/stern-de-autor-muss-sich-nicht-fake-news-produzent-nennen-lassen/
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MinerVonNaka
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March 05, 2018, 06:36:40 PM |
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"Wenn Wahlen etwas änderten, wären sie längst verboten." (angeblich von Kurt Tucholsky)...deswegen bleibt alles wie es ist
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mezzomix
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March 12, 2018, 01:13:19 PM |
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Im folgenden Blog werden schön die (rechtswidrigen) Tricks der Richter herausgearbeitet: http://norberthaering.de/de/27-german/news/957-faschingsurteilHerausragend finde ich die zwei folgenden Tricks der Richter. Es geht dabei um §14 Abs 1 BBankG ("Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."). Im ersten Fall lassen die Richter die Worte "einzige unbeschränkte gesetzliche" weg und interpretieren den Satz nur mit dem Wort "Zahlungsmittel". Daraus folgern sie dann, dass es Banknoten nur eines von vielen Zahlungsmitteln sind und das Gesetz ausser dieser Feststellung keine weitere Bedeutung hat. Also einfach ein bedeutungsloses Gesetz. Im zweiten Fall erweitern die Richter den Satz auf "einzige unbeschränkte gesetzliche Barzahlungsmittel" und folgern dann, dass es im Gesetz nur um Barzahlungsmittel geht und somit eine Behörde die Nutzung jedes unbaren Zahlungsmittels nach belieben regeln kann. Für das, was die Richter hier gemacht haben, gibt es übrigens auch ein eigenes Gesetz - nämlich §339 StGB.
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Spray.
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April 06, 2018, 06:33:41 PM |
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mezzomix
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April 06, 2018, 06:53:44 PM |
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Wichtig wäre auch noch, festzustellen ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag überhaupt rechtlich wirksam geworden ist. Laut EuGH ist der Rundfunkbeitrag als staatliche Beihilfe zu werten (Az C-337/06). In der aktuellen Grössenordnung wäre damit rechtlich gesehen vor der Verabschiedung als Gesetz eine Notifizierung der EU Kommission notwendig geworden (Art 108 AEUV). Die EU Kommission hätte dann die Änderung der Staatsverträge als staatliche Beihilfe vor deren Verabschiedung genehmigen müssen. Ohne diese Genehmigung dürften diese Gesetze sowieso irrelevant sein.
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mezzomix
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April 12, 2018, 07:24:44 AM |
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Es steht endlich ein Termin für die Verfassungsbeschwerden fest: 16./17. Mai Kann mir beim besten Willen kein positives Urteil vorstellen, schön wärs aber.
Ich habe überlegt, mir das Schauspiel mal persönlich anzuschauen. Ich habe aber darauf verzichtet, weil ich mich sonst sehr zurückhalten müsste. Immerhin sitzt dort ein Kirchhof und entscheidet über ein Gesetz, dass der Bruder im Auftrag des ÖR Rundfunks erstellt hat. Damit ist eigentlich schon jetzt klar, was dabei herauskommen wird. Die einzige Frage ist noch, wie sie sich um die rechtlichen Fakten herumwinden. Das BVerfG hat - nicht nur in diesem Fall - seine Glaubwürdigkeit komplett verspielt und ist nur ein schlechter Witz.
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Spray.
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April 16, 2018, 05:59:08 PM |
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Es sind eh schon alle Plätze für Zuschauer ausgebucht
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Apfelzimtkerze
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April 20, 2018, 04:38:13 PM |
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LiptonIce
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April 21, 2018, 09:43:01 AM |
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Ob das auch wirklich funktioniert? Das ist eben immer so ne Sache
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weaknesswaran
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April 21, 2018, 12:56:49 PM |
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Ist zwar etwas Offtopic aber die Schweizer haben sich ja gegen ihre "GEZ" entschieden.
Ich glaube sowas könnte uns in Deutschland nicht passieren.
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Souri
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You work in Insurance? Message me.
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April 21, 2018, 02:33:06 PM |
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Ist zwar etwas Offtopic aber die Schweizer haben sich ja gegen ihre "GEZ" entschieden.
Ich glaube sowas könnte uns in Deutschland nicht passieren.
Nein sie haben sich gegen die Initiative zur Abschaffung des Billag (lies GEZ) entschieden. Wollen die Abgabe also mehrheitlich behalten. Das war durch diese Formulierungen etwas komisch man konnte mit Ja zu No Billag gegen die "GEZ" und mit Nein zu No Billag für die "GEZ" stimmen. Glaube mit 75% oder so haben die Schweizer entschieden weiter zahlen zu wollen.
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real1510
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July 12, 2018, 10:24:23 AM |
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Ich habe gerade von unserem Anwalt eine weitere Hiobsbotschaft bekommen. Der Richter am LG Tübingen Herr Dr. Sprißler wurde nun erfolgreich vom SWR abgesägt. Per Geschäftsverteilungsplan werden dort anscheinend nun die Klagen einer SWR Richterin zugewiesen die alle Klagen gegen den Rundfunk in zweiter Instanz kostenpflichtig zurückweist. Der SWR hat bereits letztes Jahr versucht diesen Richter versetzen zu lassen. Nachdem er sich geweigert das LG Tübingen zu verlassen oder einen anderen Geschäftsbereich anzunehmen hat hat der SWR nun offensichtlich eine Methode gefunden ihn auf Eis zu legen.
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mezzomix
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July 13, 2018, 08:05:25 AM |
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Es wird noch "besser". Die Handlanger der Elite machen sich nicht mal mehr die Mühe, die Instanzierung eines autokratischen Regimes zu verheimlichen. So hat die Medienstaatssekretärin aus RP Heike Raab bereits am 22. Juni im Deutschlandfunk zu besten gegeben, dass das BVerfG am 18 Juli über einige der aktuell laufenden Beschwerden entscheiden wird. Das BVerfG hatte den Termin zu dieser Zeit noch gar nicht bekannt gegeben und auch die Kläger wussten nichts davon! Der Termin wurde übrigens am 29. Juni vom BVerfG bestätigt! Allerdings war das ja nicht das erste mal, dass es bei Verfahren bei denen der Rundfunk am Drücker sitzt zu solchen Unstimmigkeiten kommt. Es wird aber noch interessanter. Sie kannte auch schon den Ausgang des Verfahrens und die Begründung "... wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann ...". Da müssen sich eigentlich nur noch sehr schlichte Gemüter fragen, ob man es hier mit organisierter Kriminalität oder aber mit wahrsagerischen Fähigkeiten zu tun hat. Der Deutschlandfunk hat das entsprechende Interview kurz danach übrigens umgeschnitten (oder um es klar auszdrücken gefälscht). Ich für meinen Teil habe die Antwort jedenfalls gefunden. Ich denke am 18 Juli wird das BVerfG jedem, der nicht mit vollständig geschlossenen Augen durchs Leben stolpert eindrucksvoll die Tatsache demonstrieren: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die dort referenzierte Ordnung ist allerdings bereits beseitigt worden, das Kind liegt schon im Brunnen. Das sollten sich alle Deutschen merken und auch entsprechend handeln!
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