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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1110600 times)
comby
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June 05, 2024, 12:16:58 PM
 #3521

Hat jemand Erfahrungen mit Veräußerungen als GmbH ? Konkret bzgl. des Steuerfreien Verkaufs aufgrund der 1 Jahr Haltefrist, oder greift das hier nicht (warum nicht?) ?
Anonymous
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June 05, 2024, 02:25:14 PM
 #3522

Hat jemand Erfahrungen mit Veräußerungen als GmbH ? Konkret bzgl. des Steuerfreien Verkaufs aufgrund der 1 Jahr Haltefrist, oder greift das hier nicht (warum nicht?) ?

Soweit ich mich erinnere greift das nicht, aber am besten hier nachlesen https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.html
Turbartuluk
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June 06, 2024, 09:23:25 AM
 #3523

Hat jemand Erfahrungen mit Veräußerungen als GmbH ? Konkret bzgl. des Steuerfreien Verkaufs aufgrund der 1 Jahr Haltefrist, oder greift das hier nicht (warum nicht?) ?

Also die Steuerfreiheit nach 1 Jahr ist ja die Regel der Versteuerung als "privates Veräußerungsgeschäft", entsprechend funktioniert das für Firmen so nicht.

Bei Firmen werden meines Wissens einfach alle Einnahmen und Ausgaben in der EÜR bzw. Bilanz zusammengefasst, sodass man zwar die Steuerfreiheit nicht hat, dafür aber Gewinne/Verluste mit anderen Einkommen-/Ausgabenarten flexibler verrechnen kann, als das privat der Fall wäre.


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Skerberus
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June 10, 2024, 05:23:22 PM
 #3524

Hat hier jemand Erfahrung mit der Besteuerung von Einkünften aus checker Nodes (Aethir, Xai, Sophon). Bei z. B. Aethir konnte man ja NFTs kaufen, die es einem ermöglichen demnächst über Checker Nodes Token als Rewards zu erhalten. Wenn ich jetzt z. B. einen externen Diensteleister bezahle ( z. B. https://x.com/easeflow_), der die Node aufsetzt,verwaltet und ich dort 20$ pro Monat zahle und dann die Rewards bekomme wäre das ja nach dem BMF Schreiben meines Erachtens eher wie Cloud-Mining anzusehen und daher nicht gewerblich? Ich hab ja gar nichts mit der Hardware zu tun (wie beim Cloud-Mining) und auch wirklich keinen Aufwand im gewerblichen Sinne.

Wie seht ihr das?

2. Frage: Wie ist das eigentlich generell geregelt wenn eine Tätigkeit im Nachhinein als gewerblich angesehen wird? Ich nehme an, dass nur die Token im Gewerbe landen die unmittelbar damit zu tun haben und die man daraus bekommt. Der Rest bleibt ja in privater Vermögensverwaltung oder wird dann alles gewerblich (was ja fatal wäre).
Lakai01
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June 27, 2024, 01:13:13 PM
Merited by Skerberus (1)
 #3525

Wie seht ihr das?
Würde ich grundsätzlich auch so sehen, ja. Vor allem ist fraglich ob der so erzielte Gewinn überhaupt in einem Bereich ist, für den ein Gewerbebetrieb vertretbar ist, dadurch entstehen ja weitere Kosten wie Kammerumlagen und co.

Grundsätzlich würde ich die Frage aber an einen crypto-affinen Steuerberater stellen um sicher zu gehen. Diese bieten oft auch kostenlose Erstgespräche an!

Auf eine Aussage in einem Forum würde ich mich nicht verlassen!


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July 05, 2024, 08:09:37 AM
 #3526

Hat jemand Erfahrungen mit Veräußerungen als GmbH ? Konkret bzgl. des Steuerfreien Verkaufs aufgrund der 1 Jahr Haltefrist, oder greift das hier nicht (warum nicht?) ?

Ich sehe es ähnlich, dass ich an deiner Stelle wahrscheinlich mich nicht auf Aussagen aus diesem Forum verlassen würde. Zieh deinen Anwalt oder Steuerberater hinzu.
marcoreus
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August 27, 2024, 09:34:52 AM
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 #3527

Frage zur richtigen Eintragung des Verlustvortrages in Elster Online.

Ich habe im Steuerjahr 2023 einen Verlust bei Kryptowährungenshandel über 2000€ gemacht (verschiedenes Hin- und Her getrade mit unterschiedlichen Kryptoassets). Festgestellt mit meinem Kryptosteuertool.
Meine Einkünfte liegen allerdings unter dem Grundfreibetrag. Nächstes Jahr erwarte ich deutlich höhere Einnahmen und damit verbunden Steuerzahlungen.

Ich möchte die Verluste aus dem "privaten Veräußerungsgeschäft" in das nächste Jahr vortragen. Ist mein Ansatz so richtig?
  • 1. Unter "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" den Haken bei
    Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags setzen
  • 2. Unter Anlage SO -> 9. Privates Veräußerungsgeschäft -> Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token die Eintragungen vornehmen

Fragen:
  • Kann ich alles zusammgefasst angeben oder muss es granular aufgeschlüsselt werden? Beispiel für zusammengefasst: "Handel mit Kryptowährungen", Zeitpunkt 01.01.23 - 31.12.23., Verlust: 2000€. Bei Nachfragen kann ich das Dokument vom Kryptosteuertool nachreichen
  • Ist es korrekt, dass der Verlust nicht mit den Einkünften von diesjähriger Steuererklärung (automatisch) verrechnet wird und dann "rausgenommen" wird? Oder muss ich zusätzlich zu 1) noch irgendwo ein Häkchen machen?
  • Wird der Verlustvortrag dann in den folgenden Jahren automatisch "aufgebraucht" sobald ich einen Gewinn bei Privaten Veräußerungsgewinn erziele oder habe ich eine Wahlfreiheit?

Vielen Dank für die Beantwortung. Es ist das erste Mal, dass ich dies nutze und ich will mir natürlich die Steuerersparnis nicht entgehen lassnen
Skerberus
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August 29, 2024, 11:41:27 AM
 #3528

Frage zur richtigen Eintragung des Verlustvortrages in Elster Online.

Ich habe im Steuerjahr 2023 einen Verlust bei Kryptowährungenshandel über 2000€ gemacht (verschiedenes Hin- und Her getrade mit unterschiedlichen Kryptoassets). Festgestellt mit meinem Kryptosteuertool.
Meine Einkünfte liegen allerdings unter dem Grundfreibetrag. Nächstes Jahr erwarte ich deutlich höhere Einnahmen und damit verbunden Steuerzahlungen.

Ich möchte die Verluste aus dem "privaten Veräußerungsgeschäft" in das nächste Jahr vortragen. Ist mein Ansatz so richtig?
  • 1. Unter "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" den Haken bei
    Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags setzen
  • 2. Unter Anlage SO -> 9. Privates Veräußerungsgeschäft -> Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token die Eintragungen vornehmen

Fragen:
  • Kann ich alles zusammgefasst angeben oder muss es granular aufgeschlüsselt werden? Beispiel für zusammengefasst: "Handel mit Kryptowährungen", Zeitpunkt 01.01.23 - 31.12.23., Verlust: 2000€. Bei Nachfragen kann ich das Dokument vom Kryptosteuertool nachreichen
  • Ist es korrekt, dass der Verlust nicht mit den Einkünften von diesjähriger Steuererklärung (automatisch) verrechnet wird und dann "rausgenommen" wird? Oder muss ich zusätzlich zu 1) noch irgendwo ein Häkchen machen?
  • Wird der Verlustvortrag dann in den folgenden Jahren automatisch "aufgebraucht" sobald ich einen Gewinn bei Privaten Veräußerungsgewinn erziele oder habe ich eine Wahlfreiheit?

Vielen Dank für die Beantwortung. Es ist das erste Mal, dass ich dies nutze und ich will mir natürlich die Steuerersparnis nicht entgehen lassnen

1.Also bei Wiso Steuer habe ich einfach den Gesamtverlust angeben und dann auf Nachfrage des Finanzamts die einzelnes Trades nachgereicht. In WISO konnte man keinen negativen Betrag angeben, daher habe ich einfach einen Trade erstellt, bei dem das gewünschte Minus rauskommt und dahinter geschrieben "Gesamtverlust - Alle Trades verrechnet / Details auf Anfrage". Das wurde bisher immer so akzeptiert, ich musste aber auch immer Details nachreichen.
2.Du kannst generell Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften ausgleichen. Im selben Jahr werden die verrechnet.
3.Wird soweit ich weiß automatisch verrechnet, Wahlfreiheit besteht glaube ich nicht.


Edit: Bedenke du kannst auch Verluste 1 Jahr per Verlustrücktrag zurücktragen. Da kannst du meines Wissens nach auch angeben wieviel du zurücktragen willst um nachträglich deine Steuer zu senken, wenn du im Vorjahr Gewinne mit privaten Veräußerungsgeschäften hattest.
marcoreus
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August 30, 2024, 01:18:02 PM
 #3529

1.Also bei Wiso Steuer habe ich einfach den Gesamtverlust angeben und dann auf Nachfrage des Finanzamts die einzelnes Trades nachgereicht. In WISO konnte man keinen negativen Betrag angeben, daher habe ich einfach einen Trade erstellt, bei dem das gewünschte Minus rauskommt und dahinter geschrieben "Gesamtverlust - Alle Trades verrechnet / Details auf Anfrage". Das wurde bisher immer so akzeptiert, ich musste aber auch immer Details nachreichen.
2.Du kannst generell Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften ausgleichen. Im selben Jahr werden die verrechnet.
3.Wird soweit ich weiß automatisch verrechnet, Wahlfreiheit besteht glaube ich nicht.


Edit: Bedenke du kannst auch Verluste 1 Jahr per Verlustrücktrag zurücktragen. Da kannst du meines Wissens nach auch angeben wieviel du zurücktragen willst um nachträglich deine Steuer zu senken, wenn du im Vorjahr Gewinne mit privaten Veräußerungsgeschäften hattest.


Danke für deine Antworten. 1) hilft für die Einschätzung. So werde ich es auch machen.
2) Dann hat mein Verlust in diesem Jahr keine steuersenkende Wirkung. OK, verstehe das.
3) OK, macht irgendwie auch Sinn und wahrscheinlich am leichtesten

zu Edit) Danke, das war mir bewusst. Allerdings hatte das für mich keine Relevanz.
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October 30, 2024, 09:40:09 AM
Last edit: October 30, 2024, 09:52:10 AM by seolein
 #3530

hi zusammen,
meine Krypto Historie geht bis 2017 zurück und leider habe ich bis 2020 ziemlich viel altcoins hin und her getraded, teilweise auf Kryptobörsen die es nicht mehr gibt und ich keine Nachweise/Belege habe (zB Cryptopia). Sorry vllt ne dumme Frage aber, die Situation ist dass ich zB Kaufbelege habe für 10 BTC insgesamt (fiktives Beispiel), aber durch das hin und her traden tatsächlich nur noch 2 BTC besitze. Ist doch jetzt dann eigtl egal WELCHE Kaufbelege  ich für den Kauf der 2 BTC einreiche als Nachweis oder? also zB ob ich jetzt die Käufe von 2017/18 nehme oder eher die von letztem Jahr. oder gibt es irgendwas was ich beachten sollte bzw übersehe?
Turbartuluk
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October 31, 2024, 09:22:05 AM
 #3531

Fragen:
  • Kann ich alles zusammgefasst angeben oder muss es granular aufgeschlüsselt werden? Beispiel für zusammengefasst: "Handel mit Kryptowährungen", Zeitpunkt 01.01.23 - 31.12.23., Verlust: 2000€. Bei Nachfragen kann ich das Dokument vom Kryptosteuertool nachreichen
  • Ist es korrekt, dass der Verlust nicht mit den Einkünften von diesjähriger Steuererklärung (automatisch) verrechnet wird und dann "rausgenommen" wird? Oder muss ich zusätzlich zu 1) noch irgendwo ein Häkchen machen?
  • Wird der Verlustvortrag dann in den folgenden Jahren automatisch "aufgebraucht" sobald ich einen Gewinn bei Privaten Veräußerungsgewinn erziele oder habe ich eine Wahlfreiheit?

Vielen Dank für die Beantwortung. Es ist das erste Mal, dass ich dies nutze und ich will mir natürlich die Steuerersparnis nicht entgehen lassnen

Hat sich vermutlich schon erledigt, aber vielleicht trotzdem für andere interessant zu lesen:
1. Ja kannst du, wenn du einen Steuerreport in der Hinterhand hast. Ich nutze Blockpit und bekomme da eine pdf und in der Zusammenfassung auch Bilder der ausgefüllten Anlagen zur Steuererklärung in Papierform, sprich da ist ziemlich eindeutig vorgegeben was wo einzutragen ist. Beschreibung ist meist "siehe Blockpit Steuerreport" oder sowas. Der wird dann auch immer angefordert, aber bisher hab ich immer nur die Zusammenfassung hingeschickt, weil sich die 100 Seiten Trades eh kein Mensch anschaut.

2. Ja ist korrekt. Zuerst werden die Verluste mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Haus, Kunst, Oldtimer, Gold etc.) verrechnet und wenn dann ein Verlust übrig bleibt wird der solange forgeschrieben bis du zukünftig mal unterjährige Gewinne hast mit denen du verrechnen kannst.

3. Ja, wird automatisch verrechnet sobald sich die Möglichkeit ergibt. Im Margin Trading (mit Hebel) zählen Gewinne/Verluste zu den Kapitalerträgen. Hab da noch alte "gute" Verluste aus 2018 die sich mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnen lassen (also z.B. Aktiengewinnen), wird aber auch jedes Jahr mit etwaigen Guthabenszinsen verrechnet, selbst wenn ich von den Zinsen her deutlich unter Freibetrag liege, Wahlfreiheit gibt es da nicht....



hi zusammen,
meine Krypto Historie geht bis 2017 zurück und leider habe ich bis 2020 ziemlich viel altcoins hin und her getraded, teilweise auf Kryptobörsen die es nicht mehr gibt und ich keine Nachweise/Belege habe (zB Cryptopia). Sorry vllt ne dumme Frage aber, die Situation ist dass ich zB Kaufbelege habe für 10 BTC insgesamt (fiktives Beispiel), aber durch das hin und her traden tatsächlich nur noch 2 BTC besitze. Ist doch jetzt dann eigtl egal WELCHE Kaufbelege  ich für den Kauf der 2 BTC einreiche als Nachweis oder? also zB ob ich jetzt die Käufe von 2017/18 nehme oder eher die von letztem Jahr. oder gibt es irgendwas was ich beachten sollte bzw übersehe?

Wenn es nur um den Mittelherkunftsnachweis geht dann dürfte das relativ egal sein, welche BTC du nachweist.
Bei der Steuer sind die 2 BTC auch egal (müssen nicht angegeben werden) sofern sie "übriggeblieben" sind, d.h. 2017/18 gekauft und nie getauscht wurden.
Hast du 10 BTC komplett in Altcoins getauscht und bspw. 2024 die Reste zusammengekratzt und in BTC zurück getauscht ist dies der Zeitpunkt des Erwerbes. Falls du da unterjährig wärst dann wären entsprechende Gewinne zu versteuern.
Was die Altcoins angeht zählen ggf. auch die einzelnen Trades, d.h. wenn einzelnen Coins mit Gewinn verkauft wurden sind diese trotz Gesamtverlust steuerpflichtig, es sei denn natürlich du hast auch da die coins über 1 jahr gehalten.


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November 01, 2024, 10:38:46 AM
 #3532


hi zusammen,
meine Krypto Historie geht bis 2017 zurück und leider habe ich bis 2020 ziemlich viel altcoins hin und her getraded, teilweise auf Kryptobörsen die es nicht mehr gibt und ich keine Nachweise/Belege habe (zB Cryptopia). Sorry vllt ne dumme Frage aber, die Situation ist dass ich zB Kaufbelege habe für 10 BTC insgesamt (fiktives Beispiel), aber durch das hin und her traden tatsächlich nur noch 2 BTC besitze. Ist doch jetzt dann eigtl egal WELCHE Kaufbelege  ich für den Kauf der 2 BTC einreiche als Nachweis oder? also zB ob ich jetzt die Käufe von 2017/18 nehme oder eher die von letztem Jahr. oder gibt es irgendwas was ich beachten sollte bzw übersehe?

Wenn es nur um den Mittelherkunftsnachweis geht dann dürfte das relativ egal sein, welche BTC du nachweist.
Bei der Steuer sind die 2 BTC auch egal (müssen nicht angegeben werden) sofern sie "übriggeblieben" sind, d.h. 2017/18 gekauft und nie getauscht wurden.
Hast du 10 BTC komplett in Altcoins getauscht und bspw. 2024 die Reste zusammengekratzt und in BTC zurück getauscht ist dies der Zeitpunkt des Erwerbes. Falls du da unterjährig wärst dann wären entsprechende Gewinne zu versteuern.
Was die Altcoins angeht zählen ggf. auch die einzelnen Trades, d.h. wenn einzelnen Coins mit Gewinn verkauft wurden sind diese trotz Gesamtverlust steuerpflichtig, es sei denn natürlich du hast auch da die coins über 1 jahr gehalten.

Super danke. ich hab alle Coins inkl Altocoins schon länger wie ein Jahr. Frage mich nur ob vllt der Kaufnachweis der Börse nicht reichen wird und ich dann auch noch die passenden Bankauszüge die das entsprechende EUR Deposit an die Börse zeigt und vllt sogar noch Gehaltsnachweis zu dem Zeitpunkt einrechen muss. das könnte bei den vielen Transaktionen bisschen aufwendiger werden.
seolein
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Wenn es nur um den Mittelherkunftsnachweis geht dann dürfte das relativ egal sein, welche BTC du nachweist.
Bei der Steuer sind die 2 BTC auch egal (müssen nicht angegeben werden) sofern sie "übriggeblieben" sind, d.h. 2017/18 gekauft und nie getauscht wurden.
Hast du 10 BTC komplett in Altcoins getauscht und bspw. 2024 die Reste zusammengekratzt und in BTC zurück getauscht ist dies der Zeitpunkt des Erwerbes. Falls du da unterjährig wärst dann wären entsprechende Gewinne zu versteuern.
Was die Altcoins angeht zählen ggf. auch die einzelnen Trades, d.h. wenn einzelnen Coins mit Gewinn verkauft wurden sind diese trotz Gesamtverlust steuerpflichtig, es sei denn natürlich du hast auch da die coins über 1 jahr gehalten.

nochmal als follow up: wenn jetzt mal angenommen von den 2 BTC , 1 BTC unter einem Jahr gehalten wurde, kann ich ja trotzdem theoretisch Nachweise von älteren Käufen "benutzen" und diese vorzeigen um damit das ganze steuerfrei zu halten..? wäre ja ziemlich einfacher weg zu cheaten, was natürlich illegal wäre aber frage mich wie das einem jmd nachweisen soll...
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