Fragen:
- Kann ich alles zusammgefasst angeben oder muss es granular aufgeschlüsselt werden? Beispiel für zusammengefasst: "Handel mit Kryptowährungen", Zeitpunkt 01.01.23 - 31.12.23., Verlust: 2000€. Bei Nachfragen kann ich das Dokument vom Kryptosteuertool nachreichen
- Ist es korrekt, dass der Verlust nicht mit den Einkünften von diesjähriger Steuererklärung (automatisch) verrechnet wird und dann "rausgenommen" wird? Oder muss ich zusätzlich zu 1) noch irgendwo ein Häkchen machen?
- Wird der Verlustvortrag dann in den folgenden Jahren automatisch "aufgebraucht" sobald ich einen Gewinn bei Privaten Veräußerungsgewinn erziele oder habe ich eine Wahlfreiheit?
Vielen Dank für die Beantwortung. Es ist das erste Mal, dass ich dies nutze und ich will mir natürlich die Steuerersparnis nicht entgehen lassnen
Hat sich vermutlich schon erledigt, aber vielleicht trotzdem für andere interessant zu lesen:
1. Ja kannst du, wenn du einen Steuerreport in der Hinterhand hast. Ich nutze Blockpit und bekomme da eine pdf und in der Zusammenfassung auch Bilder der ausgefüllten Anlagen zur Steuererklärung in Papierform, sprich da ist ziemlich eindeutig vorgegeben was wo einzutragen ist. Beschreibung ist meist "siehe Blockpit Steuerreport" oder sowas. Der wird dann auch immer angefordert, aber bisher hab ich immer nur die Zusammenfassung hingeschickt, weil sich die 100 Seiten Trades eh kein Mensch anschaut.
2. Ja ist korrekt. Zuerst werden die Verluste mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Haus, Kunst, Oldtimer, Gold etc.) verrechnet und wenn dann ein Verlust übrig bleibt wird der solange forgeschrieben bis du zukünftig mal unterjährige Gewinne hast mit denen du verrechnen kannst.
3. Ja, wird automatisch verrechnet sobald sich die Möglichkeit ergibt. Im Margin Trading (mit Hebel) zählen Gewinne/Verluste zu den Kapitalerträgen. Hab da noch alte "gute" Verluste aus 2018 die sich mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnen lassen (also z.B. Aktiengewinnen), wird aber auch jedes Jahr mit etwaigen Guthabenszinsen verrechnet, selbst wenn ich von den Zinsen her deutlich unter Freibetrag liege, Wahlfreiheit gibt es da nicht....
hi zusammen,
meine Krypto Historie geht bis 2017 zurück und leider habe ich bis 2020 ziemlich viel altcoins hin und her getraded, teilweise auf Kryptobörsen die es nicht mehr gibt und ich keine Nachweise/Belege habe (zB Cryptopia). Sorry vllt ne dumme Frage aber, die Situation ist dass ich zB Kaufbelege habe für 10 BTC insgesamt (fiktives Beispiel), aber durch das hin und her traden tatsächlich nur noch 2 BTC besitze. Ist doch jetzt dann eigtl egal WELCHE Kaufbelege ich für den Kauf der 2 BTC einreiche als Nachweis oder? also zB ob ich jetzt die Käufe von 2017/18 nehme oder eher die von letztem Jahr. oder gibt es irgendwas was ich beachten sollte bzw übersehe?
Wenn es nur um den Mittelherkunftsnachweis geht dann dürfte das relativ egal sein, welche BTC du nachweist.
Bei der Steuer sind die 2 BTC auch egal (müssen nicht angegeben werden) sofern sie "übriggeblieben" sind, d.h. 2017/18 gekauft und nie getauscht wurden.
Hast du 10 BTC komplett in Altcoins getauscht und bspw. 2024 die Reste zusammengekratzt und in BTC zurück getauscht ist dies der Zeitpunkt des Erwerbes. Falls du da unterjährig wärst dann wären entsprechende Gewinne zu versteuern.
Was die Altcoins angeht zählen ggf. auch die einzelnen Trades, d.h. wenn einzelnen Coins mit Gewinn verkauft wurden sind diese trotz Gesamtverlust steuerpflichtig, es sei denn natürlich du hast auch da die coins über 1 jahr gehalten.