kassiopeia
|
|
October 20, 2016, 02:46:07 AM |
|
So sehr ich Dir einen Erfolg wünsche, so sehr bin ich davon überzeugt, dass Du ihn nicht haben wirst.
|
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 20, 2016, 05:24:47 AM |
|
Du solltest allen Bürgern erfolg wünschen. Wenn Gesetze einfach ignoriert werden und willkürlich eigene Regeln geschaffen und umgesetzt werden, dann geht das alle Bürger an. Und in diesem Fall geht es sogar um das zentrale Instrument unserer Zeit - überlege Dir mal, wie lange Du ohne Geld in dieser Gesellschaft überleben würdest.
Der Einschätzung gebe ich allerdings recht. Ich sehe nahezu 99% Chancen, dass der Kläger verliert, obwohl in kaum einem Fall die Rechtslage so klar ist, wie in diesem. Es gibt allerdings noch eine geringe Chance, dass in dem Korb mit faulen Äpfeln doch noch ein guter - wie im Fall der 5. Kammer des LG Tübingen - zu finden ist.
Sollte es erwartungsgemäss enden, ist für mich persönlich die spannende Frage, ob das Gericht einfach wie bei mir alle Punkte ignoriert und behauptet ist halt so. Oder das Gericht macht sich, angesichts eines anwesenden Anwalts, die Mühe, Begriffe zu verdrehen und vielleicht sogar Kommentare zu den Gesetzen von Rundfunkmitarbeitern als Nachweis zu zitieren, wie der BGH.
|
|
|
|
nrg1zer
Legendary
Offline
Activity: 1190
Merit: 1000
|
|
October 20, 2016, 06:59:49 AM |
|
Könnte man nicht eine Art crowdfunding für einen renomierten Star-Anwalt auf die Beine stellen? Meistens sinds ja "irgendwelche" Dorfanwälte die wie Verschwörungstheoretiker wirken. Klar haben auch die Recht, aber in diesem Staat ist das ja eher zweitrangig. Würde so etwas Sinn machen, oder würde auch ein bekannter Anwalt nicht ernst genommen werden? So wie ich das verstanden habe, bist du mezzo ja an einem Punkt angelangt, wo es nur noch mit Anwalt weitergeht, oder?
|
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 20, 2016, 09:16:51 AM Last edit: October 20, 2016, 09:31:23 AM by mezzomix |
|
Könnte man nicht eine Art crowdfunding für einen renomierten Star-Anwalt auf die Beine stellen?
Der Anwalt von Herrn Häring scheint nicht ganz unbekannt zu sein. Ob ich ihn Star-Anwalt nennen würde ist eine andere Frage. Meistens sinds ja "irgendwelche" Dorfanwälte die wie Verschwörungstheoretiker wirken. Klar haben auch die Recht, aber in diesem Staat ist das ja eher zweitrangig. Würde so etwas Sinn machen, oder würde auch ein bekannter Anwalt nicht ernst genommen werden? So wie ich das verstanden habe, bist du mezzo ja an einem Punkt angelangt, wo es nur noch mit Anwalt weitergeht, oder?
Nach meinem aktuellen Stand sind diese "Dorfanwälte" kein Problem. Bisher haben alle Einzelanwälte, kleineren Kanzleien und auch bereits zwei grosse bundesweit tätige Kanzleien eine Vertretung in meinem Fall abgelehnt. Es stehen jetzt noch zwei Anfragen aus, und dann ist mein Fall sowieso mangels Anwalt erledigt. Das ist übrigens der Trick im System. Es gibt zwar eine Anwaltspflicht seitens des Gerichts, es gibt aber keine Vertretungsverpflichtung für Anwälte. Diese sind also frei, sich ihre Mandanten auszusuchen oder eben abzulehnen. So einfach versperrt man Rechtsweg für unliebsame Personen/Sachverhalte. Das ist ähnlich zum Giralgeld. Die Bank kann sich ihre Kunden auch frei aussuchen (ja es gibt auf dem Papier ein theoretisches Recht auf ein Bankkonto - die Praxis sieht anders aus). Ohne Bank keine Giralgeldzahlung. Vielleicht wacht ja der Eine oder Andere doch noch auf.
|
|
|
|
nrg1zer
Legendary
Offline
Activity: 1190
Merit: 1000
|
|
October 20, 2016, 09:25:20 AM |
|
Ist das ätzend...
|
|
|
|
kassiopeia
|
|
October 20, 2016, 11:58:30 AM |
|
ich glaube schon lange nicht mehr, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Im Grunde ist es bei uns auch nicht viel besser, als in der Türkei oder Russland. Zum Richter wird nur benannt, wer seine Staatsergebenheit bewiesen hat. Dann kann so etwas grundgesetzwidriges wie die GEZ entstehen. Ich habe im Frühjahr einen Grundsteuerbescheid erhalten für eine Wohnung, die ich im Jahre 2013 verkauft hatte. Natürlich habe ich Einspruch eingelegt. Doch die Sache ist nicht etwa verhandelt worden, sondern die Stadt hat ihren Bescheid zurückgenommen und mich dann aufgefordert, die Klage nun zurück zu nehmen. Ich hätte ja jetzt keinen Grund mehr zur Klage. Das ist der Trick, denn wenn ich die Klage zurücknehme, entscheidet das Gericht über die Kosten des Verfahrens. In meinem Fall hat das Gericht entschieden, dass die Stadt eine kleine Mitschuld trägt und 1/3 der Gerichtskosten zahlen muss. 2/3 muss ich zahlen, weil ich den Verkauf nicht an die Stadt gemeldet habe. Das muss man zwar auch nicht, und es macht natürlich auch niemand, aber die Stadt hat eine Verwaltungsempfehlung aus dem Jahre 18xx herausgekramt, in der stand, dass es wegen der oftmals mangelhaften Kommunikatiosmöglichkeiten empfehlenswert wäre, wenn Immobilienverkäufe sicherheitshalber bei der Stadt angezeigt würden. Für den Fehler der Stadt musste ich also 78,- € zahlen. Das ist deutsches Verwaltungsrecht.
|
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 20, 2016, 12:16:42 PM |
|
ich glaube schon lange nicht mehr, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Im Grunde ist es bei uns auch nicht viel besser, als in der Türkei oder Russland. Zum Richter wird nur benannt, wer seine Staatsergebenheit bewiesen hat. Dann kann so etwas grundgesetzwidriges wie die GEZ entstehen.
Deshalb sollte man sich auch nicht scheuen, sich ebenfalls nicht an die Richtlinien (die sie fälschlicherweise Gesetze nennen) zu halten. Ich werde mir jedenfalls meine Unkosten in diesem Fall an anderer Stelle wieder holen. Ob ich dabei gegen irgendwelche Richtlinien verstosse ist mir ehrlich gesagt scheissegal, bzw. ist halte es sogar für meine Pflicht. Sinnvollerweise werde ich natürlich nur dort lügen, betrügen und falsche Angaben machen, wo ich damit durchkomme und mir keiner etwas nachweisen kann. Schliesslich möchte ich dabei nicht so einen kleinen dreckigen Mitläufer im Nacken sitzen haben, welcher versucht mir ans Bein zu pinkeln. Man muss nur flexibel sein und hier einen gewissen sportlichen Ehrgeiz im Umgang mit den Gebietsherren entwickeln. Ansonsten heisst es ganz schnell, manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen. Andererseit ist ein Leben ohne Rechtsstaat auch ganz nett. Man kann seine persönlichen Ziele verfolgen, ohne sich wegen irgendwelcher Verstösse gegen die Richtlinien schlecht fühlen zu müssen. Man hat nämlich damit das absolute moralische Recht, vollständig nach den eigenen Massstäben zu handeln.
|
|
|
|
iudica
|
|
October 20, 2016, 12:25:08 PM |
|
Bisher haben alle Einzelanwälte, kleineren Kanzleien und auch bereits zwei grosse bundesweit tätige Kanzleien eine Vertretung in meinem Fall abgelehnt. ... Das ist übrigens der Trick im System. Es gibt zwar eine Anwaltspflicht seitens des Gerichts, es gibt aber keine Vertretungsverpflichtung für Anwälte. Diese sind also frei, sich ihre Mandanten auszusuchen oder eben abzulehnen. So einfach versperrt man Rechtsweg für unliebsame Personen/Sachverhalte.
Das ist Käse. Es gibt 163.772 Rechtsanwälte in Deutschland. Wenn man alle (europ.) Anwälte hinzuzählt, die jemanden auch vertreten dürften, dürfte man auf knapp eine Mio kommen (ob das Sinn macht, ist wieder etwas anderes). Wenn man da keinen Rechtsanwalt finden kann, der einen vertritt und das, obwohl die Rechtsanwälte sich honorarmäßig mit dieser Haltung ins eigene Fleisch schneiden, liegt das an etwas anderen als einem Systemtrick. Der Anwaltszwang ist auch Schutz der Bürger vor sich selbst. Und wenn man schon keinen Rechtsbeistand finden kann, ist das ein gewichtiges Indiz über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst. @Kassiopeia: Du hast selbst geschrieben, dass Du Widerspruch (nicht Einspruch) eingelegt hast. Dieses Verfahren ist kostenlos. Wieso ist es Dir dort nicht gelungen, der Stadt mitzuteilen, dass Du nicht mehr Eigentümer bist? Zu einer Klage kann es ja nur kommen, wenn Du im Widerspruchsverfahren geschlafen hast, oder wenn Du in Bayern lebst und direkt Klage erhoben hast. In beiden Fällen trifft dich eine Mitschuld, denn Du hättest den Rechtsstreit auch ohne Anrufung eines Gerichtes beilegen können. Ein Telefonat vor Bestandskraft des Bescheides beim Amt hätte das wahrscheinlich gelöst. Und wenn "die" dann immer noch nicht reagiert hätten, hättest Du den Fall auch zu 100% gewonnen.
|
|
|
|
kassiopeia
|
|
October 20, 2016, 01:05:46 PM |
|
die Sache mit der Grundsteuer ist noch viel skurriler als oben geschildert. Ich hatte den gleichen Grundsteuerbescheid nämlich auch schon für das Jahr 2014 bekommen. Aber die ganze Story würde hier zu weit führen. Dafür, dass ich in Bayern wohne, möchte ich mich natürlich entschuldigen. Aber hier geht's um die GEZ.
Tatsache ist und bleibt auf jeden Fall, dass es die GEZ, oder wie der Verein jetzt heißt, in einem Rechtsstaat niemals geben dürfte. Ich habe nämlich auch keinen Fernseher und hatte auch noch nie einen und muss jeden Monat Gebühr bezahlen für etwas, das ich grundsätzlich ablehne.
|
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 20, 2016, 02:07:22 PM Last edit: October 20, 2016, 03:11:29 PM by mezzomix |
|
... Das ist übrigens der Trick im System. Es gibt zwar eine Anwaltspflicht seitens des Gerichts, es gibt aber keine Vertretungsverpflichtung für Anwälte. Diese sind also frei, sich ihre Mandanten auszusuchen oder eben abzulehnen. So einfach versperrt man Rechtsweg für unliebsame Personen/Sachverhalte.
Das ist Käse. Es gibt 163.772 Rechtsanwälte in Deutschland. Wenn man alle (europ.) Anwälte hinzuzählt, die jemanden auch vertreten dürften, dürfte man auf knapp eine Mio kommen (ob das Sinn macht, ist wieder etwas anderes). Schön, ich kann aber in 4 Wochen nicht bei 163.772 Rechtsanwälten nachfragen. Die Gerichte verweigern die Aussage zu den beteiligten Anwälten eines Verfahrens (Datenschutz!). Die Kammern geben nur allgemeine Auskünfte (Fachanwalt für ... aber keine Empfehlung, um keinem einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen). Wenn man da keinen Rechtsanwalt finden kann, der einen vertritt und das, obwohl die Rechtsanwälte sich honorarmäßig mit dieser Haltung ins eigene Fleisch schneiden, liegt das an etwas anderen als einem Systemtrick.
Gut, dann kläre mich auf. An was liegt es dann, dass keine Kanzlei den Fall übernehmen möchte? Die Antwort, die ich bisher bekommen habe waren: "Rechnet sich nicht", "Ist nicht unser Gebiet, suchen sie sich einen Spezialisten" (Fachanwalt für Verwaltungsrecht!), "Ich würde ihnen raten, sich eine grössere Kanzlei zu suchen", "Da werden sie sowieso verlieren", "Wir Klagen nicht gegen den Rundfunk", ... Ich lese aber aus der Antwort heraus, dass Du den Fall übernehmen würdest!? Der Anwaltszwang ist auch Schutz der Bürger vor sich selbst. Und wenn man schon keinen Rechtsbeistand finden kann, ist das ein gewichtiges Indiz über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst.
Schön, da Du ja vom Fach bist, kannst Du das sicher mit Gesetzen und Grundsatzurteilen untermauern. Dann lernen hier sogar alle noch was dazu. Denn anscheinend ist es ja für die Anwälte insgeheim sonnenklar, dass man kein Recht auf Barzahlung hat und somit eine Hinterlegung nicht möglich ist. Warum willst Du dieses Wissen und die entsprechende Gesetze geheimhalten und uns nicht erleuchten? Was ist das grosse Geheimnis, welches Art 128 AEUV und §14 BBankG sammt den dazugehörenden Erläuterungen und Empfehlungen (z.B. 2010/191/EU) ausser Kraft setzt.
|
|
|
|
nrg1zer
Legendary
Offline
Activity: 1190
Merit: 1000
|
|
October 20, 2016, 02:11:27 PM |
|
Das würde ich echt gerne sehen! Mezzo und iudica gegen die GEZ.
|
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 20, 2016, 02:19:57 PM Last edit: October 21, 2016, 10:16:15 AM by mezzomix |
|
Der Anwaltszwang ist auch Schutz der Bürger vor sich selbst. Und wenn man schon keinen Rechtsbeistand finden kann, ist das ein gewichtiges Indiz über die Erfolgsaussichten in der Sache selbst.
Dein Kollege, RA Gebauer, scheint übrigens dieses Wissen um die Rechtslage ebenfalls nicht zu besitzen ( http://norberthaering.de/haering/news/Klageschrift%20Haering%20vs.%20HR.pdf). Witzigerweise werden sonst alle möglichen aussichtlosen Klagen geführt und auch verloren, und wenn es nur um den Knallerbsenstrauch des Nachbarn geht. Sind hier die Erfolgsaussichten, trotz teilweise völlig fehlender Gesetze den individuellen Fall betreffend, deutlich besser? Oder warum nimmt jeder "Dorfanwalt" solch lächerliche Fälle an, auch wenn teilweise überhaupt keine Erfolgsaussichten bestehen?
|
|
|
|
iudica
|
|
October 21, 2016, 01:23:08 PM |
|
1. Auch wenn es mich wirklich freuen würde, dass diese Wegelagerer eine Abfuhr bekommen würde, bin ich in der Thematik nicht tief genug drin, dich hier angemessen vertreten zu können.
2. Wieso wendest Du Dich nicht an den Kollegen Lindeau, der auch Häring vertritt.
3. Ja, es wird jeder "Knallerbenstreit" verhandelt, daher wundert es mich umso mehr, dass Du keinen Rechtsbeistand findest.
4. Ich vermute sehr stark, dass Herr Häring unterliegen wird. Sein Verhalten ist rechtsmißbräuchlich. Er sucht sich die Barzahlung aus, weil er hofft, dass die GEZ diesen nicht bedienen kann oder er die GEZ dann aufgrund des gesteigerten Aufwandes schädigt. Der Zahlungsweg selbst hat keinen Vorteil für ihn, im Gegenteil. Ein solches Verhalten ist nicht zulässig.
5. Nicht falsch verstehen, ich bin gegen die GEZ. Für mich liegt das Problem woanders: Früher wurde der Beitrag mit einem Empfangsgerät verknüpft. Das war auch ok, da man Empfanggeräte nur dazu verwenden konnte staatliche Sender zu empfangen. Spätestens seit es den Kanal "Premiere" gibt, wäre es den Öffentlich-rechtlichen möglich gewesen, technisch den Empfang der Sendung an Nichtbeitragszahler zu verhindern. Dies ist jedoch nicht gewünscht. Gerade zu pervertiert wurde das System, indem man alle internetfähigen Geräte als Empfangsgeräte definiert hat. Ja, man kann das, aber das wäre genauso logisch, wie wenn den städtischen Schwimmbäder einen Beitrag für den Besitz einer Badehose verlangen, oder ein Bäcker einen Korb Brötchen auf die Straße stellt und dann von allen Vorbeifahrenden Wegezoll verlangt, weil sie ja die Möglichkeit hätten, sich an den Brötchen zu bedienen.
Dieser Punkt wird aber in den obigen Verfahren nicht geprüft, sondern nur, ob die Behörde im Rahmen der bestehenden Gesetze richtig gehandelt hat.
|
|
|
|
hodlcoins
Legendary
Offline
Activity: 1100
Merit: 1058
|
|
October 21, 2016, 02:55:54 PM |
|
Klär mich mal kurz auf, bitte: Wo ist in Punkt 4 der Unterschied Häring/mezzo?
|
Alles wird gut, die Frage ist nicht ob, nur wann!
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 21, 2016, 03:07:24 PM |
|
1. Auch wenn es mich wirklich freuen würde, dass diese Wegelagerer eine Abfuhr bekommen würde, bin ich in der Thematik nicht tief genug drin, dich hier angemessen vertreten zu können.
2. Wieso wendest Du Dich nicht an den Kollegen Lindeau, der auch Häring vertritt.
Die Antwort 1.) habe ich ebenfalls schon erhalten. Ich vermute aber der Kern der Sache ist eher in der Antwort, dass sich der Fall angesichts des Streitwerts nicht rechnet, zu sehen. Zu 2.): Auch diese Kanzlei hat an meinem Fall kein Interesse. Mag sein, dass Herr Häring hier einfach die besseren Beziehungen hat oder es liegen andere Gründe vor. 4. Ich vermute sehr stark, dass Herr Häring unterliegen wird. Sein Verhalten ist rechtsmißbräuchlich. Er sucht sich die Barzahlung aus, weil er hofft, dass die GEZ diesen nicht bedienen kann oder er die GEZ dann aufgrund des gesteigerten Aufwandes schädigt. Der Zahlungsweg selbst hat keinen Vorteil für ihn, im Gegenteil. Ein solches Verhalten ist nicht zulässig.
Ich vermute ebenfalls, dass Herr Häring zumindest vor diesem Gericht verlieren wird. Trotzdem bin ich nicht Deiner Ansicht. Wie kann das sein, dass eine Zahlung mit dem einzigen rechtlich definierten Zahlungsmittel rechtsmissbräuchlich sein? Es ist selbst bei den Gerichten bekannt (und wurde früher bereits vom BGH so bewertet), dass eine Giralgeldüberweisung eine Leistung an Erfüllungs statt ist, deren Beauftragung nicht von einer Zahlungspflicht befreit. Diese Argumentation erinnert mich sehr stark an das Statistik-Argument (Wenn fast alle Autofahrer zu schnell fahren, dann ist das legal. Die wenigen Langsamfahrer handeln mit der Berufung auf die Geschwindigkeitsbeschränkung dann rechtsmissbräuchlich, da sie die schnelleren Fahrer behindern und somit schädigen). Im übrigen: Geld entgegennehmen ein gesteigerter Aufwand?! Niemand zwingt den Rundfunk eine Forderung zu stellen. Wenn aber die Forderung gestellt wird, kann man sich danach nicht auf den Standpunkt stellen, der Aufwand, das Geld entgegenzunehmen wäre ein unzumutbarer Aufwand. Daneben bleibt das Problem, dass mit einem Zwang zur Giralgeldzahlung eine Geschäftsbeziehung zu einem - erst mal - unbeteiligten Dritten (einer Bank) erzwungen wird. Solange ich als Schuldner nicht selbst als Bank auftreten darf und damit eine Schnittstelle zu den entsprechenden Systemen (SWIFT) bekomme, sehe ich nicht, wie das rechtlich in Ordnung sein kann. Im Gegenteil wäre es rechtsmissbräuchlich, einen Schuldner zu einer Geschäftsbeziehung zu zwingen, die mit dem Sachverhalt der die Schuld begründet nicht das geringste zu tun hat. Dann stellt sich die Frage, was das Rechtskonstrukt "gesetzliches Zahlungsmittel" Deiner Meinung nach bedeutet? Niemand (zumindest öffentliche Stellen) muss es annehmen. In freier Vereinbarung kann sowieso jedes beliebige Tauschmittel bestimmt werden. Damit haben diese Banknoten und Münzen nur noch ausschliesslich die Eigenschaft, dass keiner sie fälschen darf?! Im übrigen sieht die EU Kommission die Sache etwas anders als Du: 1. Allgemeine Definition des Begriffs gesetzliches Zahlungsmittel Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollte der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel Folgendes beinhalten: a) Verpflichtende Annahme: Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.
Nirgends taucht die Einschränkung auf, dass dies nur gilt, wenn der Gläubiger die Zahlung nicht als Rechtsmissbräuchlich empfindet. 5. Nicht falsch verstehen, ich bin gegen die GEZ. Für mich liegt das Problem woanders: Früher wurde der Beitrag mit einem Empfangsgerät verknüpft. Das war auch ok, da man Empfanggeräte nur dazu verwenden konnte staatliche Sender zu empfangen. Spätestens seit es den Kanal "Premiere" gibt, wäre es den Öffentlich-rechtlichen möglich gewesen, technisch den Empfang der Sendung an Nichtbeitragszahler zu verhindern. Dies ist jedoch nicht gewünscht. Gerade zu pervertiert wurde das System, indem man alle internetfähigen Geräte als Empfangsgeräte definiert hat. Ja, man kann das, aber das wäre genauso logisch, wie wenn den städtischen Schwimmbäder einen Beitrag für den Besitz einer Badehose verlangen, oder ein Bäcker einen Korb Brötchen auf die Straße stellt und dann von allen Vorbeifahrenden Wegezoll verlangt, weil sie ja die Möglichkeit hätten, sich an den Brötchen zu bedienen.
Dieser Punkt wird aber in den obigen Verfahren nicht geprüft, sondern nur, ob die Behörde im Rahmen der bestehenden Gesetze richtig gehandelt hat.
Und genau das hat sie nicht, da die Satzung einer Landesbehörde kein Bundesrecht brechen kann (Art 31 GG).
|
|
|
|
cisA
|
|
October 24, 2016, 01:26:05 AM |
|
Aktueller Stand: Trotz Zahlung der Mahngebühren (nicht Rundfunksteuer), die laut dem Brief eine Vollstreckung verhindern würde(!!) bekam ich zwei Briefe, eins von der GEZ, dass die es an die Stadt übergeben und einen Brief von meiner Stadt, dass ich den Beitrag bitte begleichen soll. Lustigerweise ist der Betrag um soviel weniger, wie es hieß, dass dieses den Brief verhindert PS: Hat eigentlich noch jemand ein Problem mit "Rundfunk"beiträgen? Ich weiß nicht mehr, wann ich das letzte mal irgendwas in UKW empfangen habe Selbst die Polizei hat vor einem Jahr auf Digital umgerüstet. Beamten sind immer etwas langsamer.
|
btc-e.com -> " eksperteille: vitalik please hardfuck once more"
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 24, 2016, 05:39:49 AM |
|
Trotz Zahlung der Mahngebühren (nicht Rundfunksteuer), die laut dem Brief eine Vollstreckung verhindern würde(!!) bekam ich zwei Briefe, eins von der GEZ, dass die es an die Stadt übergeben und einen Brief von meiner Stadt, dass ich den Beitrag bitte begleichen soll. Wenn ein Dritter neben der GEZ beteiligt ist, geht es wohl um eine Vollstreckung. Allerdings ist eine nicht rechtsfähige Organisation nicht befugt, eine Vollstreckung zu beauftragen. Was hat diese Stadt mit einer nicht rechtsfähigen Organisation zu schaffen?! Wenn Du das tatsächlich präzise geschildert hast (GEZ = Beitragsservide) und es sich - wie ich annehme - um eine Amtshilfe(!)vollstreckung handelt (sonst wäre die Stadt nicht involviert), dann handelt es sich um eine (bzw. mehrere) Straftat(en). Dann würde ich mindestens mal §132, §240 und §263 StGB in Betracht ziehen. Trotzdem wird natürlich kein heutiger Staatsanwalt gegen den Beitragsservice oder eine Rundfunkanstalt ermitteln. Dies soll Dir zeigen, dass diese Gesetze (auch das StGB) irrelevant sind.
|
|
|
|
iudica
|
|
October 24, 2016, 08:38:28 AM |
|
Nur weil man sich rechtsfehlerhaft eines falschen Verfahrens bedient, ist das weder Amtsanmaßung, noch Nötigung, noch Betrug. So ganz, ganz evtl. könnte man an Nötigung denken, weil ja die Vollstreckung via Amtshilfe tendenziell belastender ist als die zivilrechtliche, aber das ist dann schon sehr weit gespannt.
|
|
|
|
mezzomix
Legendary
Offline
Activity: 2730
Merit: 1263
|
|
October 24, 2016, 11:17:04 AM |
|
Urkundenfälschung wäre vielleicht auch noch drin. Ich bin sicher, wenn ich dem Gericht eine Amtshilfevollstreckung unterschiebe, werde ich in der Folge von der SA verfolgt und mein Opfer kommt ungeschoren davon.
|
|
|
|
iudica
|
|
October 25, 2016, 11:58:02 AM |
|
Nein, Fälschen bedeutet das Abändern einer bestehenden Urkunde. Wenn ich schriftlich etwas fixiere, was nicht stimmt, ist es nur eine schriftliche Lüge, die wie alle Lügen als solche nicht strafbar sind.
|
|
|
|
|