Sozialtourist
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August 15, 2017, 10:28:29 PM |
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Wieso gilt das für Dich nicht?
Wenn Du bspw für 1000€ BTC kaufst und diese dann für Altcoins im Wert von 1500€ wieder verkaufst, hast Du (fürs Finanzamt) auch 500€ Gewinn gemacht, obwohl Du ja garkeine Euros erhalten hast.
Änliches gilt beim Kauf, ob Du nun für 1000€ kaufst, oder für (CS:Go-)Kram im Wert von 1000€, am Preis ändert das nix.
Vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist für mich dann der Gegenwert der im Tausch erhaltenen Bitcoins in Euro zum Zeitpunkt des Tauschs wichtig und den sollte ich mir notieren. Der (CS:Go-)Kram hat schließlich keinen fest zu beziffernden Wert. Tut mir Leid wenn ich bei meiner Fragerei etwas naiv wirke. Ich muss doch zugeben, dass ich erst durch den in letzter Zeit aufgekommenen Hype auf Bitcoin und Co. aufmerksam geworden bin und als Student habe ich noch wenig mit dem FA zu tun gehabt .
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lassdas
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August 15, 2017, 10:43:01 PM |
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Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist für mich dann der Gegenwert der im Tausch erhaltenen Bitcoins in Euro zum Zeitpunkt des Tauschs wichtig und den sollte ich mir notieren.
Ja, da hast Du mich richtig verstanden. Der (CS:Go-)Kram hat schließlich keinen fest zu beziffernden Wert.
Privat veräußerter Kram (ob nun CS:Go, Autos, Möbel, whatever) hat selten einen fest zu beziffernden Wert, Käufer und Verkäufer müssen sich auf einen Wert einigen und dürfen dabei sogar miteinander verhandeln, fest geht anders.
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slammerjam
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August 17, 2017, 06:22:04 AM |
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Ich frag lieber nochmal nach, entschuldigt mich, falls das schon genau besprochen wurde.
Angenommen folgender fiktiver Fall:
Man kauft im Februar BTC, tauscht das ganze in eine beliebige Altcoin um, diese macht im Laufe des Jahres ordentlich Gewinn, sagen wir mal man hat VIEL Glück und man macht Investment x100. Das ganze tauscht man dann bspw. im November in BTC wieder um.
Gehen wir mal aus von: 10.000 Euro -> BTC -> Altcoin -> BTC im Wert von 1 Mio. Euro.
Der Umtausch in Euro erfolgt nicht, die BTC werden gehalten. Muss man dann den Gewinn versteuern in 2017? Das würde bedeuten, dass man eine ziemlich hohe Steuerlast hat, denn woher soll man das Geld für die Steuer hernehmen, sofern man die Coins nicht in Fiat umtauscht? Gut, wenn es so ist, ist es so und dieser Fall ist rein fiktiv, habe bei weitem nicht solche Gewinne eingefahren bislang. Im Fall der Fälle geh ich eh zum Steuerberater, bzw. frage das Finanzamt..
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lassdas
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August 17, 2017, 06:32:08 AM |
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Muss man dann den Gewinn versteuern in 2017?
Ja. ..denn woher soll man das Geld für die Steuer hernehmen, sofern man die Coins nicht in Fiat umtauscht?
Ob Du für das Geld, mit dem Du Deine Steuerlast begleichst, arbeiten gehst, Dein Haus verpfändest, oder ein paar Deiner Bitcoins verkaufst, ist dem Finanzamt vermutlich ziemlich egal, solange Du nur zahlst.
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flitschbirne
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August 17, 2017, 04:22:32 PM |
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danke für die mühe. sehr hilfreich!
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danpolo
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August 17, 2017, 05:57:03 PM |
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Hallo zusammen, ich habe auch eine kleine Frage zum Thema Steuerrecht. Wie kann denn das FA prüfen wie "alt" meine BTC sind? Hypothetisches Beispiel: ich ertausche mir heute 1 BTC gegen Bargeld von einem Mycelium Nutzer und morgen verkaufe ich den BTC und erhalte FIAT. Oder ich mine mir einen BTC oder Altcoin, woher weiß das FA, dass ich den BTC/Altcoin nicht schon ein, zwei, drei Jahre gehalten habe und zu welchem Preis ich ihn gekauft habe? Sorry falls das eine total blöde Frage ist Vielen Dank schon mal und Grüße
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SmokeTrader
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August 17, 2017, 07:12:52 PM |
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Ich frag lieber nochmal nach, entschuldigt mich, falls das schon genau besprochen wurde.
Angenommen folgender fiktiver Fall:
Man kauft im Februar BTC, tauscht das ganze in eine beliebige Altcoin um, diese macht im Laufe des Jahres ordentlich Gewinn, sagen wir mal man hat VIEL Glück und man macht Investment x100. Das ganze tauscht man dann bspw. im November in BTC wieder um.
Gehen wir mal aus von: 10.000 Euro -> BTC -> Altcoin -> BTC im Wert von 1 Mio. Euro.
Der Umtausch in Euro erfolgt nicht, die BTC werden gehalten. Muss man dann den Gewinn versteuern in 2017? Das würde bedeuten, dass man eine ziemlich hohe Steuerlast hat, denn woher soll man das Geld für die Steuer hernehmen, sofern man die Coins nicht in Fiat umtauscht? Gut, wenn es so ist, ist es so und dieser Fall ist rein fiktiv, habe bei weitem nicht solche Gewinne eingefahren bislang. Im Fall der Fälle geh ich eh zum Steuerberater, bzw. frage das Finanzamt..
Total simpel: -du kauft den BTC, das ist dein Anschaffungspreis. -du tauschst ihn gegen *coin ein. In diesem Augenblick hat der BTC einen Wert. Ist dieser z.b. 100€ höher als dein Anschaffungspreis hast du 100€ zu versteuern. Der *coin hat auch einen Wert in € und dieser ist dann dein neuer Anschaffungspreis. (es könnte ja eine Differenz aufgrund von Gebühren der verwendeten Börse geben) -dann tauschst du den *coin wieder in BTC. Ich denke es ist schon klar was kommt... Hast du Gewinn erzielt zahlst du entsprechend Steuer.
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SmokeTrader
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August 17, 2017, 07:26:14 PM |
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Hallo zusammen, ich habe auch eine kleine Frage zum Thema Steuerrecht. Wie kann denn das FA prüfen wie "alt" meine BTC sind? Hypothetisches Beispiel: ich ertausche mir heute 1 BTC gegen Bargeld von einem Mycelium Nutzer und morgen verkaufe ich den BTC und erhalte FIAT. Oder ich mine mir einen BTC oder Altcoin, woher weiß das FA, dass ich den BTC/Altcoin nicht schon ein, zwei, drei Jahre gehalten habe und zu welchem Preis ich ihn gekauft habe? Sorry falls das eine total blöde Frage ist Vielen Dank schon mal und Grüße Das Finanzamt könnte auf blockchain.info nachsehen wie alt die coins sind. Oder dich nach einer Quittung fragen. Du bist da halt in der Beweispflicht. Mining wird ziemlich klar als selbstständige Tätigkeit ausgelegt da es mit Gewinnerzielungsabsicht und eigenverantwortlich geschieht. Wenn du also Bitcoin minerst musst du zuerst mal einen Gewerbeschein haben, und wie im ersten Post schon steht ist dir dann wohl zuzutrauen das du einen Steuerberater hast... Tja, das Steuerrecht mag ja nicht für Bitcoin geschaffen sein doch es ist damit nicht alles einfach Steuerfrei nur weil es neu ist. Die bestehenden Gesetzte und Regelungen lassen sich imho prima auf BTC anwenden. Also seit der Unsinn mit der Umsatzsteuer geklärt ist
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strohhirn
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August 18, 2017, 06:38:04 PM Last edit: August 24, 2017, 08:11:54 PM by strohhirn |
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Hat einer ne Idee wie man Airdrops oder Faucet-Einkünfte behandeln soll? Das sind ja eigentlich nur paar cent, aber wer weiß wie viel das mal Wert ist. Hab vor kurzen sogar 4 Stratis geschenkt bekommen. Sollte man da auch eine Exel-Tabelle führen? Und gilt da auch die 1 Jahr Haltefrist?
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torfnase123
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August 19, 2017, 09:13:08 PM |
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Hallo Leute, habe auch ein paar Fragen Bei einigen Börsen hat man keine Historie, wie soll ich da irgend etwas nachweisen ? Und wie viel % am Gewinn muss ich denn dann jeweils bezahlen wenn ich Student ohne Nebenjob bin ? Ich weis nicht wie hoch der Satz dann liegt und finde dazu auch keine Informationen. Sollte ich das einen Steuerberater machen lassen ? Wenn man auf zig Exchanges angemeldet ist hat man doch keine Chance das irgendwie darzulegen, oder wollen die beim Finanzamt 60 Seiten mit Exel Tabellen zugeschickt bekommen ? Ich finde es unmöglich das das Thema von der Politik immernoch so ignoriert wird und einem solche Steine in den Weg gelegt werden anstatt da mal klare Richtlinien einzuführen, in 5 Jahren heißt es wieder "die Asiaten sind uns halt technisch weit vorraus". Wäre super wenn da jemand was weis Viele Grüße
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Roccker
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August 19, 2017, 11:36:45 PM |
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Hi!
das ist vielleicht blöde Idee, aber Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?
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redhorse
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August 20, 2017, 06:39:11 AM |
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@altkoinz
Sobald du btc kaufst und noch am GLEICHEM Tag umwandelst in die TenX Token, so sollte es nicht zu versteuern sein, da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
Frage dazu: Wenn jetzt aber das FIFO-Prinzip angewendet wird und man noch über weitere vorher erworbene bitcoins verfügt, dann würden ja für die Steuerfeststellung diese alten coins für den Kauf betrachtet? Ist das wirklich so, auch wenn die alten coins in einer eigenen wallet liegen?
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SmokeTrader
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August 20, 2017, 06:55:00 AM |
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Hallo Leute, habe auch ein paar Fragen Bei einigen Börsen hat man keine Historie, wie soll ich da irgend etwas nachweisen ? selber Aufzeichnungen führen Und wie viel % am Gewinn muss ich denn dann jeweils bezahlen wenn ich Student ohne Nebenjob bin ?
Das kommt auf die höhe der Einkünfte an. grob zwischen 0% und 45% Ich weis nicht wie hoch der Satz dann liegt und finde dazu auch keine Informationen.
Schau mal beim Bundesministerium für Finanzen rein: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/Sollte ich das einen Steuerberater machen lassen ?
Meine persönliche Meinung? Ist besser. Der kann dir ggf. viel Geld sparen. Aber du kannst das auch selber mit einem Steuerprogramm machen. Das Programm wird dir eventuell aber nicht sagen was du im nächsten Jahr besser/anders machen könntest. Wenn man auf zig Exchanges angemeldet ist hat man doch keine Chance das irgendwie darzulegen, oder wollen die beim Finanzamt 60 Seiten mit Exel Tabellen zugeschickt bekommen ?
Ja! Jeder Trade aufgelistet nach Börse. Ich finde es unmöglich das das Thema von der Politik immernoch so ignoriert wird und einem solche Steine in den Weg gelegt werden anstatt da mal klare Richtlinien einzuführen, in 5 Jahren heißt es wieder "die Asiaten sind uns halt technisch weit vorraus". Wäre super wenn da jemand was weis Viele Grüße Kann ich jetzt nicht sagen, die Gesetzgebung ist doch eigentlich sehr gut. Du kaufst von einer CC, legst die in nem paper wallet in den Schrank, ein Jahr später verkaufst du alles und Zahlst keine Steurn. Wenn die Politik da dran geht und ein "Bitcoin Gesetz" macht kommt sehr wahrscheinlich so was wie mit der Störerhaftung beim W-LAN raus. Mehr Unsicherheit als Sicherheit.
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SmokeTrader
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August 20, 2017, 06:57:07 AM |
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Hi!
das ist vielleicht blöde Idee, aber Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?
Was würdest du denn dann erreichen? Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch?
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SmokeTrader
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August 20, 2017, 07:07:22 AM |
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@altkoinz
Sobald du btc kaufst und noch am GLEICHEM Tag umwandelst in die TenX Token, so sollte es nicht zu versteuern sein, da soweit mir bekannt ist immer den Tageswert vom BTC nimmt (daher noch am gleichen Tag kaufen/umwandeln)
Frage dazu: Wenn jetzt aber das FIFO-Prinzip angewendet wird und man noch über weitere vorher erworbene bitcoins verfügt, dann würden ja für die Steuerfeststellung diese alten coins für den Kauf betrachtet? Ist das wirklich so, auch wenn die alten coins in einer eigenen wallet liegen? Die Feststellung in der quote ist imho schon falsch: Es wird immer das als Grundlage für die Steuer genommen was wirklich bei Anschaffung und Verkauf als Wert gültig war. Nicht ein gemittelter Tageswert oder so. Die Frage mit den unterschiedlichen Wallets stelle ich mir auch. Ich könnte mir sehr gut vorstellen das es sich um "unterschiedliche Bitcoins" handelt und das ist ja auch irgendwie plausibel darzulegen. Das wäre in sofern interessant weil es ja unterschiedliche Haltefristen gibt, je nachdem ob Zinsen erwirtschaftet werden oder nicht. Da ließen sich die Zinsen doch "bequem" monatlich auf jeweils ein Wallet übertragen und dann ein Jahr später steuerfrei ausgeben. Da hab ich mich noch nicht wirklich mit befasst, ist also ehr Wunschdenken und persönliche Meinung.
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redhorse
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August 20, 2017, 08:25:37 AM |
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Hi!
das ist vielleicht blöde Idee, aber Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?
Was würdest du denn dann erreichen? Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch? Die Idee von Rockker ist, dass vor einer eventuellen Abschaffung der Steuerfreiheit (wenn z.B. aufgrund von Gesetzesänderung auch alte Bitcoins > 1 Jahr steuerpflichtig werden würden) vorher die aufgelaufenen Gewinne noch steuerfrei zu realisieren, dann die Coins gleich wieder zu kaufen. Somit wären dann nur zukünftige Gewinne zu versteuern (Gewinnermittlung mit dem neuen Anschaffungspreis).
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Roccker
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August 20, 2017, 08:33:52 AM |
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edit: redhorse, du hast es besser erklärt Irgendwer auch solche Gedanken gehabt? Ich weiß nicht wie die Politik normalerweise da so vorgeht - macht sie Gesetz zb Ende 2018 und sagt dann 'Gewinne ab 2018 sind ab jetzt so zu versteuern' oder sagt sie ende 2018 'Ab jetzt' oder 'Ab nächstes Jahr'... Könnte es uns jederzeit treffen? Ohne dass wir es wissen? (ps Der einzige Nachteil für verkaufen-gleich wieder kaufen für mich ist dass die Haltefrist wieder beginnt. Ideal würde ich es bei einem bubble machen und bei einem starken fall dann um 300euro weniger gleich alles wieder einkaufen - aber das ist leicht gesagt natürlich:) ) meine Erklärung: Hi!
das ist vielleicht blöde Idee, aber Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?
Was würdest du denn dann erreichen? Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch? Da bist du richtig, aber die Idee war die bisherigen Gewinne wären mal 'gesichert' und steuerlich abgeschlossen - es wäre 'Vergangenheit' die nie mehr relevant ist. Hingegen wenn man 2009 bc gekauft hat - und 2030 verkauft, dann wird es erst dann 2030 steuerlich abgehandelt, welche Gesetze auch immer dann dort sind. Fiktiver Fall: Mensch kauft sich kurz nach Erfindung 2009 für 10 dollar bitcoin, jetzt sind sie 1 Million wert. Er verkauft sie jetzt, es ist steuerfrei weil länger als 1 Jahr gehalten. Dann kauft er sie sogleich wieder beim Kurs 3000 euro. Politik sagt nächstes Jahr 'Bitcoins werden jetzt auch immer versteuert nach Einkommenssteuer'. Kurs steigt auf 6000euro nach 2 Jahren. Sicher muss er wenn er jetzt verkauft den Kursgewinn 3000 auf 6000euro versteuern. Aber nicht mehr den Kursgewinnn von 0.000001 auf 6000euro.
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SmokeTrader
Jr. Member
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August 20, 2017, 09:31:08 AM |
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edit: redhorse, du hast es besser erklärt Irgendwer auch solche Gedanken gehabt? Ich weiß nicht wie die Politik normalerweise da so vorgeht - macht sie Gesetz zb Ende 2018 und sagt dann 'Gewinne ab 2018 sind ab jetzt so zu versteuern' oder sagt sie ende 2018 'Ab jetzt' oder 'Ab nächstes Jahr'... Könnte es uns jederzeit treffen? Ohne dass wir es wissen? (ps Der einzige Nachteil für verkaufen-gleich wieder kaufen für mich ist dass die Haltefrist wieder beginnt. Ideal würde ich es bei einem bubble machen und bei einem starken fall dann um 300euro weniger gleich alles wieder einkaufen - aber das ist leicht gesagt natürlich:) ) meine Erklärung: Hi!
das ist vielleicht blöde Idee, aber Sollte man vielleicht ziemlich alte Bitcoins mal kurz verkaufen und dann wieder kaufen - als Sicherung vor zukünftigen Gesetzesänderungen wenn sie vielleicht die Steuerfreiheit bei Verkauf (bei Halten > 1 Jahr) mal abschaffen?
Was würdest du denn dann erreichen? Du hättest doch wieder die gleiche Anzahl Coins (abzüglich eventueller Gebühren) nur das die wieder ein Jahr liegen müssen. Oder verstehe ich dich Falsch? Da bist du richtig, aber die Idee war die bisherigen Gewinne wären mal 'gesichert' und steuerlich abgeschlossen - es wäre 'Vergangenheit' die nie mehr relevant ist. Hingegen wenn man 2009 bc gekauft hat - und 2030 verkauft, dann wird es erst dann 2030 steuerlich abgehandelt, welche Gesetze auch immer dann dort sind. Fiktiver Fall: Mensch kauft sich kurz nach Erfindung 2009 für 10 dollar bitcoin, jetzt sind sie 1 Million wert. Er verkauft sie jetzt, es ist steuerfrei weil länger als 1 Jahr gehalten. Dann kauft er sie sogleich wieder beim Kurs 3000 euro. Politik sagt nächstes Jahr 'Bitcoins werden jetzt auch immer versteuert nach Einkommenssteuer'. Kurs steigt auf 6000euro nach 2 Jahren. Sicher muss er wenn er jetzt verkauft den Kursgewinn 3000 auf 6000euro versteuern. Aber nicht mehr den Kursgewinnn von 0.000001 auf 6000euro. Hmmm... eigentlich sind die BTC halt nach einem Jahr steuerfrei und damit ist die Sache durch. Wie im Link über mir auch erklärt wird. Ist schon sehr spekulativ davon aus zu gehen das sich die Gesetze so sehr (vor allem Rückwirkend) ändern das das nicht mehr zählt. Aber ja, das ist halt eine option. Nur was machen wenn sich im von dir genannten Beispiel die Gesetze dann so ändern das es heißt "alle in 2017 angeschafften BTC fallen unter...blabla neues Gesetz" dann wäre es besser gewesen das doch nicht zu machen weil die 2009 angeschafften coins dann gar nicht berücksichtigt werden würden. Muss jeder für sich entscheiden, ich mache mir da jetzt keine Gedanken drum bzw hadel da irgendwie vorsorglich entsprechend. Wenn es so kommt dann kommt es so.
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Wiss
Jr. Member
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Merit: 1
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August 20, 2017, 09:59:43 AM |
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v. 0.02
Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft. Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte coins, bei geminten coins oder coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen. Die Betonung liegt außerdem auf dem privaten Veräußerungsgeschäft. Wer gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.
Das ist aber nicht ganz richtig oder? Denn wenn die Auszahlungen das Grundeinkommen wesentlich übersteigen so liegt eine Gewerbe vor...das heißt Gewerbeschein muss gelöst werden...ist dies korrket?
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