bullrun2024bro
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November 30, 2022, 11:31:20 PM |
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Nein, ich bezweifle, dass jeder so ein Stück Scheiße ist, wie der Spinner auf 4chan. Zum Glück auch, denn sonst wäre die Menschheit am Ende. Selbst, wenn es nur 10% wären. Wie man sich über ein witziges Meme so dermaßen echauffieren kann... Du musst mal wirklich bisschen chillen @1miau. Was sollen denn die unnötigen Beleidigungen? Ich habe ein Meme gepostet und du witterst wieder eine Verschwörung. Jedem dürfte doch klar sein, dass die Story niemals stimmt und es sich um einen Witz handelt.
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1miau
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November 30, 2022, 11:47:33 PM |
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Wie man sich über ein witziges Meme so dermaßen echauffieren kann...
Ich sag's halt bloß, wie es ist. Was sollen denn die unnötigen Beleidigungen?
Ist die Frage, ob die Beleidigungen "unnötig" sind oder die Aktion von dem Vogel da auf 4chan. Ich glaube ja eher, dass die Aktion von dem Vogel da auf 4chan deutlich unnötiger ist als mein Hinweis auf seine Asozialität. Jedem dürfte doch klar sein, dass die Story niemals stimmt und es sich um einen Witz handelt. Auf 4chan liegen Satire und Realität leider oft sehr nah beieinander. Man fragt sich auch öfter bei den neueren Postillon-Artikeln, ob die wirklich Satire sind oder schon echt.
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GekkeBelg
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December 23, 2022, 11:43:10 PM |
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Hallo,
Ich habe eine Frage. Wie bei vielen von uns Bitcoin-Inhabern habe ich einen ziemlich hohen nicht realisierten Wertverlust meiner Bitcoin (und Ethereum). Ich habe einige im Frühjahr 2022 und einige mehr im Sommer gekauft ... und der Wert ist seitdem stark gesunken. Gibt es eine Chance, dass ich einen Teil dieser Verluste über die Steuern zurückerhalten kann? Ich weiß, dass ich dafür meine Bitcoin und Ethereum verkaufen müsste, aber ich bin bereit, das zu tun (und dann 2 Wochen später im neuen Jahr werde ich sie zurückkaufen).
Die Sache ist jedoch, dass ich gelesen habe, dass dies nur möglich ist, wenn Sie innerhalb desselben Zeitraums andere Gewinne mit "PVG" haben. Und ich leider nicht. Ich habe keine Immobilien, Edelmetalle, Schmuck oder Kunstwerke. Alles, was ich habe, sind Zinseinnahmen (aber richtig viel) und mein reguläres Gehalt. Also, ich nehme an, hier ist für mich nichts möglich, oder übersehe ich etwas? Ich wollte nur nochmal nachsehen. Weil es ziemlich nervig ist, über 2022 viel Steuern zahlen zu müssen, obwohl es eigentlich ein Scheißjahr war, in dem mein Vermogen nur niedriger wurde als ein Jahr zuvor.
Vielen Dank im Voraus!
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Münzpräger
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December 24, 2022, 11:31:34 AM |
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Es sieht so aus, wie du beschrieben hast. Momentan gibt es noch ein Verrechnungsverbot. Trotzdem könntest du die Verkäufe mit Verlust jetzt tätigen und dann einen Verlustvortrag bei der Steuer einreichen. Diese Verluste kannst du mit in die Zukunft nehmen. Wenn du also z.B. im Bullrun 2024 wieder steuerliche Gewinne hast, können diese um die Verluste aus 2022 geschmälert werden.
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GekkeBelg
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December 24, 2022, 07:17:26 PM |
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Es sieht so aus, wie du beschrieben hast. Momentan gibt es noch ein Verrechnungsverbot. Trotzdem könntest du die Verkäufe mit Verlust jetzt tätigen und dann einen Verlustvortrag bei der Steuer einreichen. Diese Verluste kannst du mit in die Zukunft nehmen. Wenn du also z.B. im Bullrun 2024 wieder steuerliche Gewinne hast, können diese um die Verluste aus 2022 geschmälert werden.
Ja, aber ich bin kein Trader. Eigentlich halte ich immer alles mehr als 1 Jahr. Bis jetzt habe ich uberhaupt noch nie Crypto verkauft.
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bct_ail
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December 25, 2022, 09:37:06 PM |
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Die Sache ist jedoch, dass ich gelesen habe, dass dies nur möglich ist, wenn Sie innerhalb desselben Zeitraums andere Gewinne mit "PVG" haben.
Genau. Du kannst Verluste durch Kryptowährungen nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (PVG) verrechnen (horizontaler Verlustausgleich). Beachte hierbei aber, dass bei Kryptowährungen die Haltefrist von einem Jahr gilt, welches meistens unabhängig vom Steuerjahr ist Was du aber machen kannst, ist die Verluste zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder vorzugetragen (Verlustvortrag). Verlustrücktrag geht nur rückwirkend in das vorausgegangene Jahr. Verlustvorträge kannst du unbeschränkt in die kommenden Jahre übertragen. Solange bis es wieder Gewinne gibt.
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GekkeBelg
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December 27, 2022, 03:29:18 AM |
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Die Sache ist jedoch, dass ich gelesen habe, dass dies nur möglich ist, wenn Sie innerhalb desselben Zeitraums andere Gewinne mit "PVG" haben.
Genau. Du kannst Verluste durch Kryptowährungen nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (PVG) verrechnen (horizontaler Verlustausgleich). Beachte hierbei aber, dass bei Kryptowährungen die Haltefrist von einem Jahr gilt, welches meistens unabhängig vom Steuerjahr ist Was du aber machen kannst, ist die Verluste zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder vorzugetragen (Verlustvortrag). Verlustrücktrag geht nur rückwirkend in das vorausgegangene Jahr. Verlustvorträge kannst du unbeschränkt in die kommenden Jahre übertragen. Solange bis es wieder Gewinne gibt. Ja, aber wenn ich meine Krypto nie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufe (wenn ich sie jemals verkaufe, dann erst nach 5 oder 10 Jahren), dann hat das keinen Zweck, richtig? Und in diesem Fall verkaufe ich meine Krypto besser nicht jetzt und kaufe sie eine Woche später zurück, weil es nur zweimal unnötige Gebühren kosten wird.
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bct_ail
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December 27, 2022, 10:37:32 PM |
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Was du aber machen kannst, ist die Verluste zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder vorzugetragen (Verlustvortrag). Verlustrücktrag geht nur rückwirkend in das vorausgegangene Jahr. Verlustvorträge kannst du unbeschränkt in die kommenden Jahre übertragen. Solange bis es wieder Gewinne gibt.
Ja, aber wenn ich meine Krypto nie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufe (wenn ich sie jemals verkaufe, dann erst nach 5 oder 10 Jahren), dann hat das keinen Zweck, richtig? Und in diesem Fall verkaufe ich meine Krypto besser nicht jetzt und kaufe sie eine Woche später zurück, weil es nur zweimal unnötige Gebühren kosten wird. Wahrscheinlich wird es irgendwann wieder einern Bullenmarkt geben. Wenn du dann einige Coins hast, die du innerhalb der Jahresfrist mit guten Gewinn verkaufen könntest, kannst du den Verlust aus dem Verlustvortrag gegenrechnen und müsstest weniger Steuern bezahlen. Den richtigen Zeitpunkt zum Verkaufen zur Steueroptimierung schafft man natürlich nicht.
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GekkeBelg
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December 27, 2022, 11:42:32 PM |
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Was du aber machen kannst, ist die Verluste zurückzutragen (Verlustrücktrag) oder vorzugetragen (Verlustvortrag). Verlustrücktrag geht nur rückwirkend in das vorausgegangene Jahr. Verlustvorträge kannst du unbeschränkt in die kommenden Jahre übertragen. Solange bis es wieder Gewinne gibt.
Ja, aber wenn ich meine Krypto nie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufe (wenn ich sie jemals verkaufe, dann erst nach 5 oder 10 Jahren), dann hat das keinen Zweck, richtig? Und in diesem Fall verkaufe ich meine Krypto besser nicht jetzt und kaufe sie eine Woche später zurück, weil es nur zweimal unnötige Gebühren kosten wird. Wahrscheinlich wird es irgendwann wieder einern Bullenmarkt geben. Wenn du dann einige Coins hast, die du innerhalb der Jahresfrist mit guten Gewinn verkaufen könntest, kannst du den Verlust aus dem Verlustvortrag gegenrechnen und müsstest weniger Steuern bezahlen. Den richtigen Zeitpunkt zum Verkaufen zur Steueroptimierung schafft man natürlich nicht. Ja, aber ganz ehrlich verkaufe ich auch im Bullenmarkt nicht innerhalb von ein Jahr nach Ankauf.
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Münzpräger
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December 28, 2022, 02:09:02 PM |
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Dann müssen Steuern dich auch nicht interessieren, im Guten wie im Schlechten.
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micro1
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January 02, 2023, 08:48:19 PM |
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Hat jemand Erfahrung mit gewerblichen Mining mit eine Kleingewerbe und EÜR?
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bct_ail
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January 03, 2023, 09:54:07 AM |
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Dann müssen Steuern dich auch nicht interessieren, im Guten wie im Schlechten.
Damit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen. --------------------- Hat jemand Erfahrung mit gewerblichen Mining mit eine Kleingewerbe und EÜR?
Ich habe keine Erfahrung, aber würde mich an dem Dokument " Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" vom Bundesfinanzministerium orientieren. Ansonsten würde ich für den Anfang zusätzlich auch einen kryptoaffinen Steuerberater hinzuziehen und über diesen die Steuererklärung einreichen. Danach kann man es auch eigenständig machen, wenn es nicht zu kompliziert ist.
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micro1
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January 03, 2023, 10:37:20 AM |
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[/quote] Ich habe keine Erfahrung, aber würde mich an dem Dokument " Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" vom Bundesfinanzministerium orientieren. Ansonsten würde ich für den Anfang zusätzlich auch einen kryptoaffinen Steuerberater hinzuziehen und über diesen die Steuererklärung einreichen. Danach kann man es auch eigenständig machen, wenn es nicht zu kompliziert ist. [/quote] Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.
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bct_ail
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January 03, 2023, 11:29:59 AM |
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Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.
Das Finanzamt wird dir aber keine steuerliche Beratung geben. Die werden auch nur auf die entsprechenden Schreiben verweisen. Oder ist das nur eine ganz kurze Frage, die sie vielleicht wirklich beantworten könnten? Aber du kannst deine Frage auch hier stellen. Vielleicht kriegen wir das alles selber zusammen, weil es nicht so kompliziert ist.
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micro1
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January 03, 2023, 12:09:42 PM |
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Das schreiben kenne ich danke. Ich werde mal mit dem FA sprechen.
Das Finanzamt wird dir aber keine steuerliche Beratung geben. Die werden auch nur auf die entsprechenden Schreiben verweisen. Oder ist das nur eine ganz kurze Frage, die sie vielleicht wirklich beantworten könnten? Aber du kannst deine Frage auch hier stellen. Vielleicht kriegen wir das alles selber zusammen, weil es nicht so kompliziert ist. 1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking. 2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie? Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz
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gdm41
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January 11, 2023, 06:34:02 AM |
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Moin,
ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.
LG
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bct_ail
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January 11, 2023, 09:05:29 AM |
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1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.
2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie? Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz
Da kann ich dir leider auf Anhieb nicht helfen. Tut mir leid. Da würde ich mit einem Steuerberater sprechen. Und zusätzlich im Internet forschen. Aber zu 1 kann ich sagen, dass du auf jeden Fall dein Gewerbe jederzeit abmelden kannst und dann halt für 2022 den Gewerbekram bezahlen musst. Aber vielleicht lässt das FA auch mit sich reden, denn schließlich hast du aufgrund falscher Annahmen das Gewerbe angemeldet. ---------------- ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.
Mittlerweile gilt sogar eine walletbezogene Betrachtung. In der Randnummer 62 im Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token ( https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)" steht: 62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht. Beachte aber unbedingt Randnummer 61. Dort steht drin, dass entweder eine Einzelbetrachtung eines Coins grundsätzlich genommen werden soll. Ist das nicht möglich, dann kannst du die Durchschnittsmethode anwenden oder zur Vereinfachung FIFO nehmen. Es ist also möglich, hierbei steuerlich zu optimieren.
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gdm41
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January 12, 2023, 07:00:49 AM |
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@bct_ail
Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.
Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.
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micro1
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January 12, 2023, 09:00:00 PM |
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1. Ich bin Tezos Baker eigentlich aus Hobby. Also betreibe ich Forging und habe aufgrund des BMF Schreibens leider zu voreilig im Jahr 2022 ein Gewerbe angemeldet. Meine Frage wäre jetzt ob ich doch wieder abmelden kann rückwirkend und meine Forging Einnahmen einfach als sonstige Einkommen versteuern kann wie passives Staking.
2. Kann ich das nicht wäre die Frag da ich ein Kleingewerbe habe ob ich meinen Privaten Tezos Conis die ich nutze um den Validator zu betreiben ins Betriebsvermögen überführen muss. Und wenn ja wie? Ich wende die EÜR an. Keine Bilanz
Da kann ich dir leider auf Anhieb nicht helfen. Tut mir leid. Da würde ich mit einem Steuerberater sprechen. Und zusätzlich im Internet forschen. Aber zu 1 kann ich sagen, dass du auf jeden Fall dein Gewerbe jederzeit abmelden kannst und dann halt für 2022 den Gewerbekram bezahlen musst. Aber vielleicht lässt das FA auch mit sich reden, denn schließlich hast du aufgrund falscher Annahmen das Gewerbe angemeldet. ---------------- ich habe die letzten Jahre immer meine Steuererklärung nach FIFO Prinzip abgegeben, möchte nun jedoch Depottrennung anwenden. Wisst ihr ob man das nachträglich machen kann? Finde genau zu dieser Frage kaum bis gar keine Infos.
Mittlerweile gilt sogar eine walletbezogene Betrachtung. In der Randnummer 62 im Dokument "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token ( https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=2)" steht: 62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht. Beachte aber unbedingt Randnummer 61. Dort steht drin, dass entweder eine Einzelbetrachtung eines Coins grundsätzlich genommen werden soll. Ist das nicht möglich, dann kannst du die Durchschnittsmethode anwenden oder zur Vereinfachung FIFO nehmen. Es ist also möglich, hierbei steuerlich zu optimieren. Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.
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bct_ail
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January 13, 2023, 10:15:08 PM |
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Nach Klärung mit Finanzamt und Gewerbeamt durfte ich rückwirkend das Gewerbe abmelden.
Das ist doch klasse. Hätte ich nicht gedacht, dass das so geht. Was waren denn deine Argumente, denen sie zugestimmt hatten? ----------------------- @bct_ail
Danke für dein feedback. Bei mir ist es aber genau umgekehrt. Also wenn ich es richtig verstanden habe, gilt grundsätzlich erstmal die Depottrennung, aus vereinfachungsgründen kann jedoch auch FIFO genommen werden.
Ich habe bisher meine Steuererklärung nach FIFO gemacht und würde gerne jetzt zur Depottrennung wechseln.
Aber ist das nicht das gleiche? Also du kannst doch jetzt Depottrennung machen. Und die Verwendungsreihenfolge, welche dir am besten zukommt, nimmst du dann halt. Einzelbetrachtung, Durchschnittsmethode oder FIFO.
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