kingbtcvl
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December 12, 2013, 10:26:52 AM Last edit: December 12, 2013, 01:05:17 PM by kingbtcvl |
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aus dem thread zum aktuellen kursverlauf hier nun zur diskussion gestellt! ich für meine fällte kann aus dem link von w4llace keinen hinweis entnehmen, warum gewinne nach einem jahr nicht komplett steuerfrei sind. im gegenteil, in dem text steht Bitcoins werden damit steuerlich günstiger behandelt als die Geldanlage beispielsweise in Aktien, Anleihen oder Zertifikaten: Für diese Anlageformen muss die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgeführt werden. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoins dagegen sind nach dem Ablauf einer einjährigen Haltefrist steuerfrei.
weiß es einer wirklich genau?
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ImI
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December 12, 2013, 12:13:45 PM |
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wallace hat einfach blödsinn verzapft
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ionication
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December 12, 2013, 02:10:09 PM Last edit: December 13, 2013, 11:02:49 AM by ionication |
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wallace hat einfach blödsinn verzapft
Würde ich auch so sehen. Problematisch wird es erst, wenn Dein Handel mit Bitcoins vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wird. Denn nur private Veräußerungsgeschäfte sind nach 12 Monaten steuerfrei. Über die Gewerblichkeit gibt es aber noch keine rechtssicheren Kriterien. Es bestehen wohl gute Chancen, dass immerhin der Handel an geschlossenen Börsen mit Orderbuch und automatischer Orderausführung keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt bzw. sich nicht an die Allgemeinheit richtet. Dies wäre eine essentielle Voraussetzung für Gewerblichkeit.
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LiteCoinGuy
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December 12, 2013, 05:48:02 PM |
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Wenn Du BTC gegen LTC tauscht, dann veräußerst Du Deine BTC. Wenn das weniger als 12 Monate nach dem Kauf der BTC geschieht, dann ist der Gewinn zu versteuern. Wie der Gewinn allerdings in dem Fall ermittelt wird, ist mir auch noch nicht klar. Die Problematik müsste es aber auch beim Kauf und Verkauf von Fremdwährungen geben.
verkaufst du die btc gegen ltc oder tauscht du btc gegen ltc? das würde ich mich fragen. eventuell gibt es hier einen unterschied. sagen wir, ich hätte gold und silber und würde dies innerhalb eines jahres hin und hertauschen. wie würde es da aussehen steuerlich? ...hmmm...
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kingbtcvl
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December 12, 2013, 08:53:04 PM |
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Wenn Du BTC gegen LTC tauscht, dann veräußerst Du Deine BTC. Wenn das weniger als 12 Monate nach dem Kauf der BTC geschieht, dann ist der Gewinn zu versteuern. Wie der Gewinn allerdings in dem Fall ermittelt wird, ist mir auch noch nicht klar. Die Problematik müsste es aber auch beim Kauf und Verkauf von Fremdwährungen geben.
verkaufst du die btc gegen ltc oder tauscht du btc gegen ltc? das würde ich mich fragen. eventuell gibt es hier einen unterschied. sagen wir, ich hätte gold und silber und würde dies innerhalb eines jahres hin und hertauschen. wie würde es da aussehen steuerlich? ...hmmm... was das direkte tauschen von btc gegen ltc angeht, hab ich bis jetzt zwei unterschiedliche meinungen gehört: 1. btc gegen ltc tauschen ist äquivalent zum btc verkaufen und dann ltc kaufen 2. es fallen zunächst keine steuern an, aber die haltedauer der btc übertragt sich nicht auf die ltc, sondern wird auf null resettet. werden die coins (egal ob ltc oder btc, falls du wieder zurücktauscht) dann irgendwann verkauft und die haltefrist ist unter einem jahr, musst du die gewinne (verkaufspreis der ltc/btc - kaufpreis der btc) versteuern. was richtig ist, kann ich dir leider auch nicht sagen. nach meinen bisherigen recherchen geh ich aber erstmal davon aus, dass zumindest beide sichtweisen im moment nicht falsch sind, weil es diesbezüglich noch keine rechtssprechung gibt und auch die bundesregierung sich zu diesem speziellen thema noch nicht geäußert hat.
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ImI
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December 12, 2013, 09:37:52 PM |
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was das direkte tauschen von btc gegen ltc angeht, hab ich bis jetzt zwei unterschiedliche meinungen gehört: 1. btc gegen ltc tauschen ist äquivalent zum btc verkaufen und dann ltc kaufen 2. es fallen zunächst keine steuern an, aber die haltedauer der btc übertragt sich nicht auf die ltc, sondern wird auf null resettet. werden die coins (egal ob ltc oder btc, falls du wieder zurücktauscht) dann irgendwann verkauft und die haltefrist ist unter einem jahr, musst du die gewinne (verkaufspreis der ltc/btc - kaufpreis der btc) versteuern.
hast du eine quelle für die 2. meinung?
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kingbtcvl
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December 12, 2013, 10:34:01 PM |
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was das direkte tauschen von btc gegen ltc angeht, hab ich bis jetzt zwei unterschiedliche meinungen gehört: 1. btc gegen ltc tauschen ist äquivalent zum btc verkaufen und dann ltc kaufen 2. es fallen zunächst keine steuern an, aber die haltedauer der btc übertragt sich nicht auf die ltc, sondern wird auf null resettet. werden die coins (egal ob ltc oder btc, falls du wieder zurücktauscht) dann irgendwann verkauft und die haltefrist ist unter einem jahr, musst du die gewinne (verkaufspreis der ltc/btc - kaufpreis der btc) versteuern.
hast du eine quelle für die 2. meinung? nein, leider nicht. das war die private meinung, die mir jemand mitteilte, der sehr erfolgreich sein erstes staatsexamen in jura gemacht hat und sich aktuell im refrendarit befindet, nachdem er sich auf meine bitte hin intesiv mit der thematik der versteuerung von spekulationsgewinnen aus bitcoingeschäften und insbesondere auch mit dem aspekt des direkten tauschens von bitcoins gegen andere cryptocurrencies beschäftigt hat.
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ImI
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December 12, 2013, 10:53:19 PM |
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was das direkte tauschen von btc gegen ltc angeht, hab ich bis jetzt zwei unterschiedliche meinungen gehört: 1. btc gegen ltc tauschen ist äquivalent zum btc verkaufen und dann ltc kaufen 2. es fallen zunächst keine steuern an, aber die haltedauer der btc übertragt sich nicht auf die ltc, sondern wird auf null resettet. werden die coins (egal ob ltc oder btc, falls du wieder zurücktauscht) dann irgendwann verkauft und die haltefrist ist unter einem jahr, musst du die gewinne (verkaufspreis der ltc/btc - kaufpreis der btc) versteuern.
hast du eine quelle für die 2. meinung? nein, leider nicht. das war die private meinung, die mir jemand mitteilte, der sehr erfolgreich sein erstes staatsexamen in jura gemacht hat und sich aktuell im refrendarit befindet, nachdem er sich auf meine bitte hin intesiv mit der thematik der versteuerung von spekulationsgewinnen aus bitcoingeschäften und insbesondere auch mit dem aspekt des direkten tauschens von bitcoins gegen andere cryptocurrencies beschäftigt hat. ok, wäre zumindest wünchenswert das es so gehandhabt wird
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X68N
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December 18, 2013, 09:44:36 AM |
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Also ich habe ehrlich gesagt kein Bock auf Rechtstreitigkeiten und so. Aus Erfahrung geht man davon aus das Finanzamt will einen zu Tode besteuern , daher schreiben die meisten hier einfach was Sie sich wünschen z.B. das der Gewinn nach einem Jahr steuerfrei ist . Da will ich meine Theorie auch mal posten Ich habe ein ähnliches Problem, nur das ich nicht dieses Jahr, sondern erst im nächsten versteuern will. Als Argument, habe ich folgendes: meine Gewinne mit Bitcoins sind ja in US-Dollar(Fremdwährung=Devisen) und im Ausland. (Eingezahlt in Euro 2013) Daher wäre ein Gewinn doch erst wenn ich wieder Euros auf meinem Deutschen Konto habe, oder? Abgesehen davon habe ich über tausend trades quer über den Globus gemacht , so das mir eine Aufschlüsselung unmöglich erscheint. Das ganze dann auch noch kreuzweise über Alt-Coins . Dazu kommt das die Trade History nur begrenzt gespeichert wird. Ich habe irgendwann auf gehört eine Statistik zu führen. Eine Gefahr wäre wenn das Finanzamt die USD bereits als Gewinn sieht. Dies ergibt irgendwie keinen Sinn das wäre so als ob man Aktien hat und die wegen dem Finanzamt verkaufen müsste, um hypothetische Gewinne zu versteuern. Irgende ist das alles sehr Nutzerunfreudlich. Kennt jemand einen Bitcoin Steuerberater in Berlin?
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molecular
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December 18, 2013, 09:58:26 AM |
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Eine Gefahr wäre wenn das Finanzamt die USD bereits als Gewinn sieht. Dies ergibt irgendwie keinen Sinn das wäre so als ob man Aktien hat und die wegen dem Finanzamt verkaufen müsste, um hypothetische Gewinne zu versteuern.
Ich befürchte das ist so (USD gewinne sind direkt Gewinne bei dir, ob in Japan oder auf deutschen Konto. Einfach Kurs nehmen, umrechnen). Ich hatte diese Argumentation bei meinem Steuerberater versucht ("Das sind ja nicht mal echte USD, mtGox ist ja keine Bank. Der führt halt ein Guthaben von mir in USD, also sind das ja nur Schulden die der bei mir hat"). Es hat nicht gefruchtet. Eine kleine Chance könnte es aber geben: die Argumentation meine SB war irgendwie soetwas wie: "Wenn Sie uneingeschränkten Zugriff auf die USD haben...". Bei mtGox könnte man eventuell argumentieren, daß der Zugriff halt vielleicht nicht uneingeschränkt ist? Irgende ist das alles sehr Nutzerunfreudlich.
Ja alter, das ist alles ein Riesenscheiss. Man könnte (ich schlage das hier jetzt aber nicht so vor) einfach mal gucken was das FA denn im Prüfungsfalle sehen/rausfinden könnte und sich dann darauf beschränken? Mit der altcoin-traderei ist das ja oft unmöglich überhaupt an "offizielle" Daten von den "Exchanges" zu kommen. Vielleicht könnte man das dann wirklich so machen wie in Punkt 2 aus dem anderen post oben bzgl. Tauschhandel (obwohl ich glaube, daß 1. richtig ist) und alle coins, ebal ob Bit- oder LIte- oder Scam-Coin quasi als "cryptocurrency" ansehen und die traderei zwischen diesen einfach ignorieren, mit dem Argument daß der Aufwand unangemessen hoch ist, und dann nur die Trades vs. FIAT betrachten. Was meint ihr, würde das FA sowas schlucken?
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X68N
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December 18, 2013, 12:25:49 PM |
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Eine Gefahr wäre wenn das Finanzamt die USD bereits als Gewinn sieht. Dies ergibt irgendwie keinen Sinn das wäre so als ob man Aktien hat und die wegen dem Finanzamt verkaufen müsste, um hypothetische Gewinne zu versteuern.
Ich befürchte das ist so (USD gewinne sind direkt Gewinne bei dir, ob in Japan oder auf deutschen Konto. Einfach Kurs nehmen, umrechnen). Ich hatte diese Argumentation bei meinem Steuerberater versucht ("Das sind ja nicht mal echte USD, mtGox ist ja keine Bank. Der führt halt ein Guthaben von mir in USD, also sind das ja nur Schulden die der bei mir hat"). Es hat nicht gefruchtet. Eine kleine Chance könnte es aber geben: die Argumentation meine SB war irgendwie soetwas wie: "Wenn Sie uneingeschränkten Zugriff auf die USD haben...". Bei mtGox könnte man eventuell argumentieren, daß der Zugriff halt vielleicht nicht uneingeschränkt ist? Hast du schon eine Erklärung mit deinem Steuerberater fertiggestellt? Zu meiner Argumentation bin ich gekommen, da Bitstamp keine Bank sondern ein Broker ist. Mann kann nichts mit seinem Guthaben anfangen außer Bitcoins handeln und sein Geld auf das eigene Konto auszahlen lassen. Ich meine um einer Steuerpflicht für 2013 zu entgehen müsste mann komplett wieder Bitcoins kaufen? Das würde meinem Risikomanagement wiedersprechen. Als Alternative müsste ich dann am 31.12.2013 um 23:58h kaufen die Coins 3-4 Minuten halten und wieder verkaufen, das wäre machbar. Aber echt krank das mann so ein Kasperletheater veranstalten muss. Allein schon das man einen Steuerberater benötigt zeigt doch wie einfach das System ist, und jedem Bürger gleich einleuchtet wofür Steuern gedacht sind... Wenn man nicht viel Gewinn gemacht hat könnte man Gold mit Bitcoins kaufen oder auch Privat per Kleinanzeigen. Das habe ich aber nicht vor. Ich werde mir demnächst einen Berater suchen müssen der sich auskennt. Allerdings scheint es so als ob das auch keine 100%ige Garantie ist, weil das FA ein Labyrint mit vielen wenn und aber's ist.
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ImI
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December 18, 2013, 01:40:54 PM |
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Ja alter, das ist alles ein Riesenscheiss. Man könnte (ich schlage das hier jetzt aber nicht so vor) einfach mal gucken was das FA denn im Prüfungsfalle sehen/rausfinden könnte und sich dann darauf beschränken? Mit der altcoin-traderei ist das ja oft unmöglich überhaupt an "offizielle" Daten von den "Exchanges" zu kommen. Vielleicht könnte man das dann wirklich so machen wie in Punkt 2 aus dem anderen post oben bzgl. Tauschhandel (obwohl ich glaube, daß 1. richtig ist) und alle coins, ebal ob Bit- oder LIte- oder Scam-Coin quasi als "cryptocurrency" ansehen und die traderei zwischen diesen einfach ignorieren, mit dem Argument daß der Aufwand unangemessen hoch ist, und dann nur die Trades vs. FIAT betrachten. Was meint ihr, würde das FA sowas schlucken?
Genau das hoffe ich ehrlich gesagt im moment. Dann würde nur noch zählen: Rein in crytpcurrencies, Raus aus Cryptocurrencies. Ansonsten ist es im Gunde fast unmöglich korrekt zu bilanzieren. Man denke zB nur mal an Coins für welche zum Kaufzeitpunkt noch gar keine Exchange vorhanden war.
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LiteCoinGuy
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December 18, 2013, 07:13:32 PM |
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was das direkte tauschen von btc gegen ltc angeht, hab ich bis jetzt zwei unterschiedliche meinungen gehört: 1. btc gegen ltc tauschen ist äquivalent zum btc verkaufen und dann ltc kaufen 2. es fallen zunächst keine steuern an, aber die haltedauer der btc übertragt sich nicht auf die ltc, sondern wird auf null resettet. werden die coins (egal ob ltc oder btc, falls du wieder zurücktauscht) dann irgendwann verkauft und die haltefrist ist unter einem jahr, musst du die gewinne (verkaufspreis der ltc/btc - kaufpreis der btc) versteuern.
hast du eine quelle für die 2. meinung? nein, leider nicht. das war die private meinung, die mir jemand mitteilte, der sehr erfolgreich sein erstes staatsexamen in jura gemacht hat und sich aktuell im refrendarit befindet, nachdem er sich auf meine bitte hin intesiv mit der thematik der versteuerung von spekulationsgewinnen aus bitcoingeschäften und insbesondere auch mit dem aspekt des direkten tauschens von bitcoins gegen andere cryptocurrencies beschäftigt hat. ok, wäre zumindest wünchenswert das es so gehandhabt wird ich würde zu 1) tendieren aber ich glaube, dass wird jedes FA noch einige jahre (bis zu einem urteil) anders beurteilen. "das internet ist für uns alle neuland."
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molecular
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December 18, 2013, 08:16:42 PM |
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Eine Gefahr wäre wenn das Finanzamt die USD bereits als Gewinn sieht. Dies ergibt irgendwie keinen Sinn das wäre so als ob man Aktien hat und die wegen dem Finanzamt verkaufen müsste, um hypothetische Gewinne zu versteuern.
Ich befürchte das ist so (USD gewinne sind direkt Gewinne bei dir, ob in Japan oder auf deutschen Konto. Einfach Kurs nehmen, umrechnen). Ich hatte diese Argumentation bei meinem Steuerberater versucht ("Das sind ja nicht mal echte USD, mtGox ist ja keine Bank. Der führt halt ein Guthaben von mir in USD, also sind das ja nur Schulden die der bei mir hat"). Es hat nicht gefruchtet. Eine kleine Chance könnte es aber geben: die Argumentation meine SB war irgendwie soetwas wie: "Wenn Sie uneingeschränkten Zugriff auf die USD haben...". Bei mtGox könnte man eventuell argumentieren, daß der Zugriff halt vielleicht nicht uneingeschränkt ist? Hast du schon eine Erklärung mit deinem Steuerberater fertiggestellt? Ja, hab ihm die Zahlen am Sonntag geschickt. Buchhaltung hab ich selber gemacht nach mit ihm abgestimmter Methodik. Das ganze besteht am Ende ja nur aus ein paar Zahlen pro Jahr. Aus einer Antwort auf eine Frage von mir sieht man, was da FA zunächst zu Augen bekommt: Die Anschaffungskosten werden zum Anschaffungszeitpunkt berechnet und im Verkaufsjahr berücksichtigt nach der Formel: Veräußerungspreis ./. Verkaufsnebenkosten ./. Anschaffungskosten ./. Anschaffungsnebenkosten = Gewinn/Verlust
das ganze natürlich summarisch. Kommt dann in dieses hübsche Formular: mal gespannt was passiert. Auf eine eventuelle Prüfung bin ich jedenfalls vorbereitet.
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X68N
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December 19, 2013, 11:40:48 AM Last edit: December 20, 2013, 09:20:08 AM by X68N |
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OK, aber mir stellt sich die wichtige Frage, ab wann zählen den die Bitcoins als verkauft? Ich sehe das so, das meine USD Devisen sind die ich halte, und erst wenn ich diese in Euro zurück auf mein Konto Überweise ist die Aktion endgültig. Ich wäre sonst ja nach jedem Verkauf steuerpflichtig. Ahh ich werde noch verrückt mit dieser Scheiße! Es gibt nicht wenige die Traden Bitcoin gegen USD. Den ersten Treffer bei google zum Thema Bitcoin Steuerberater ergab bei mir für eine Telefonberatung 250€ pro Stunde.... Wohlgemerkt nur Beratung ohne was handfestes. Das erscheint mir doch extrem überzogen. Daher suche ich jetzt einfach einen Steuerberater für Devisenhandel. Den Bereich gibt es schon viel länger, und daher dürfte das nicht so übertrieben sein. Ich suche gerade nach einem Steuerberater, was genau kostet denn deiner bzw. wie berechnet sich der Lohn? EIDT: so nach einiger Suche habe ich was hilfreiches gefunden: http://www.steuerberaterstern.de/content/honorar.php
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Ente
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December 21, 2013, 06:32:45 PM |
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Top, danke für den Link! Ente
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molecular
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December 22, 2013, 10:25:55 PM |
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Eine Gefahr wäre wenn das Finanzamt die USD bereits als Gewinn sieht.
Laut FAZ scheint das so zu sein: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-steuern-auf-bitcoins-12711783.htmlIch quote mal das ganze ding: Die Internetwährung Bitcoin kommt immer mehr in Mode. Sie ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern eine Rechnungseinheit, die als privates Zahlungsmittel verwendet werden kann („virtuelles Geld“). Die Bitcoins erhalten einen Wert, weil einige Händler und Dienstleister diese als Zahlungsmittel akzeptieren. Angesichts eines in den vergangenen Monaten stark steigenden Kurses erwerben Anleger Bitcoins aber nicht nur zur späteren Verwendung als Zahlungsmittel, sondern auch zur Kapitalanlage. Das hat steuerliche Folgen.
Gewinne aus Anlagen in Bitcoins sind steuerpflichtig, wenn diese innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert werden. Dann liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor und der Gewinn unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Der Abgeltungsteuersatz kommt nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zu anderen Anlagen, zum Beispiel Aktien oder Anleihen, behält das Kreditinstitut die Steuer nicht ein. Der Anleger muss folglich den steuerpflichtigen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklarieren.
Wurde aus den Bitcoins innerhalb der Jahresfrist ein Verlust erzielt, so sollte auch dieser in der Steuererklärung deklariert werden. Der Verlust kann jedoch nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust ist in Euro zu ermitteln, indem die angeschafften und veräußerten Bitcoins mit den jeweiligen Kursen in Euro konvertiert werden.
Unter einer Anschaffung wird der entgeltliche Erwerb der Bitcoins von einem Dritten verstanden. Sie liegt dann vor, wenn Bitcoins mit Euro oder durch den Verkauf von Kapitalanlagen (oder anderer Gegenstände) erworben werden. Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt.
Steuerregeln gelten auch für Fremdwährungsguthaben
Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist.
Wie ist der Gewinn zu ermitteln, wenn Bitcoins zu verschiedenen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Kursen erworben wurden? In diesen Fällen bedarf es einer Verbrauchsfolge, um festzulegen, welche Anschaffung der jeweiligen Veräußerung zugeordnet wird. Zu dieser Frage hat sich die Finanzverwaltung bisher nicht geäußert. In ähnlichen Fällen wird in der Regel die Fifo-Methode verwendet, nach der die zuerst angeschafften Bitcoins als zuerst veräußert gelten. Ungeklärt ist auch die Frage, ob die Verbrauchsfolge auf Ebene des einzelnen elektronischen Portemonnaie („wallet“) oder übergreifend anzuwenden ist.
Die dargestellten steuerlichen Regeln gelten auch für Fremdwährungsguthaben, also Guthaben bei Kreditinstituten in anderen Währungen als dem Euro. Zur Ermittlung des Gewinns ist der angeschaffte und veräußerte Fremdwährungsbetrag jeweils mit dem Tageskurs in Euro zu konvertieren und die Differenz in Euro zu ermitteln. Zins- und Dividendengutschriften in Fremdwährung führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes zu keiner Anschaffung der Fremdwährung. Aus diesen Fremdwährungsbeträgen können folglich auch bei Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung keine steuerpflichtigen Gewinne resultieren. Zu beachten ist zudem, dass sich die sogenannte Spekulationsfrist auf zehn Jahre verlängert, wenn aus dem Fremdwährungsguthaben Zinserträge erzielt werden.
Ein sehr guter Artikel. Hervorhebungen von mir.
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X68N
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December 23, 2013, 10:18:21 AM |
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Exakt, war bei einer Steuerberatung die haben das genauso erklärt. Das heist ich muss die Gewinne die momentan in USD sind versteuern. Was richtig beschissen ist, ich muss den ganzen Spaß irgendwie dokumentiern. (habe einige Lücken dabei und etliche Kleinbeträge ) Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.
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molecular
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December 23, 2013, 10:27:20 AM Last edit: December 23, 2013, 01:35:36 PM by molecular |
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Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.
Ganz ehrlich: ich glaube das ist als Verkauf von Bitcoins zu verbuchen. Ggf steuerrelevant. Besser "unsichtbar" machen?
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twbt
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December 23, 2013, 10:42:25 AM |
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Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.
Ganz ehrlich: ich glaube das ist als Verkauf von Bitcoins zu verbuchen. Ggf sterrelevant. Besser "unsichtbar" machen? Dann wäre jeder Kauf mit BTCs als Verkauf von BTCs zu bewerten. Muss ich wohl mal meine Pizza-BTC-Rechnungen rauskramen.
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