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Author Topic: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?  (Read 27679 times)
twbt
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March 06, 2014, 10:30:59 PM
 #301

@OhSchei8e: in dem Spekulaten-Thread (Der Aktuelle Kursverlauf) hast du schon dein Leid ausgiebig geäußert und hattest auch verkündet, dass du Urlaub machen und nichts mehr mit Bitcoin zu tun haben willst. Warum tust du dir nicht selbst den Gefallen und machst das ganz einfach? Deine Verhalten zeigt schon krankhafte Züge, du steigerst dich immer mehr rein und verlierst völlig den Bezug zur Realität. Ich kann verstehen, dass so ein Verlust, auch und erst recht, wenn man weiß, dass es eigene Dummheit war, schmerzlich ist. Aber diese Selbstzerfleischung macht es nur noch schlimmer. Mach einen Schlussstrich und hör auf, dich in BTC Foren rumzutreiben. Schau ab und zu in der Presse (heise.de ist seriös, die liefern mit höchstens 1-2 Tagen Delay die Nachrichten) nach, wenn du auf Infos hoffst, dass vielleicht noch Geld von Gox zurückzuholen ist. Aber tu dir selbst diese unsinnigen Diskussionen hier im Forum nicht mehr an. Das grenzt doch schon an Masochismus.

Und jetzt zurück zu den Fragen, die etwas mit dem Thema dieses Threads zu tun haben. Die Frage war, was passiert mit den Gewinnen, die man bei Gox gemacht hat und dort für immer (!) vergammeln, muss man die versteuern? Mein Standpunkt dazu:

Fall 1: ich habe 10000€ zu Gox transferiert und dort daraus 100000€ gemacht, egal ob in BTC oder Fiat. Ich komme nie wieder ran, futsch. Dann sind diese virtuellen 90000€ Gewinn natürlich nicht zu versteuern. Warum sollte man so blöd sein und diesen fiktiven, von niemanden nachzuprüfenden und belegbaren Gewinn beim Finanzamt angeben? Der Verlust der 10000€ kann aber auch nicht geltend gemacht werden, kann also nicht mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Fall 2: ich habe 10000€ zu Gox transferiert und dort daraus 100000€ gemacht, egal ob in BTC oder Fiat. 30000€ davon konnte ich rechtzeitig in Sicherheit bringen, die restlichen 70000€ sind weg. Dann sind 20000€ Gewinn zu versteuern. Selbe Begründung wie oben.

Etwas kompliziert wird es, wenn das Geld von Gox nach Jahren doch noch auftaucht und wieder in Deutschland auf dem Konto landet - was ich nicht glaube. Aber egal, nehmen wir es mal an. Dann müsste dem FA gegenüber erklärt werden, woher das kommt. Ich würde es dann in der Tat damit versuchen, dass man nicht über den Gewinn verfügen konnte, er also  in der ganzen Zeit nicht zugeflossen ist, Thema "Freie Verfügungsgewalt". Wenn dann noch die Jahresfrist abgelaufen ist, was sehr wahrscheinlich sein wird, denn Insolvenzabwicklungen dauern Jahre, ist alles steuerfrei.

Andere Frage war, wie soll ich die Käufe/Verkäufe nachweisen, wenn man von Gox keine Auszüge mehr runterladen kann. Wenn man es wegen dieser "höheren Gewalt" nicht mehr belegen kann, dann erstellt man Eigenbelege, das ist auch sonst so, wenn einem Quittungen fehlen. Wenn die glaubhaft und nachvollziehbar aussehen, reicht das dem FA auch. Ist aber nur o.g. im Fall 2 relevant, in dem tatsächlich Gewinne realisiert wurden.


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OhShei8e
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March 06, 2014, 11:26:00 PM
 #302

@OhSchei8e: in dem Spekulaten-Thread (Der Aktuelle Kursverlauf) hast du schon dein Leid ausgiebig geäußert und hattest auch verkündet, dass du Urlaub machen und nichts mehr mit Bitcoin zu tun haben willst. Warum tust du dir nicht selbst den Gefallen und machst das ganz einfach?

Alles was ich mache, mache ich zu 100%. Urlaub beginnt am Samstag. Dann bin ich im Flieger.
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March 06, 2014, 11:34:28 PM
 #303

@OhSchei8e: in dem Spekulaten-Thread (Der Aktuelle Kursverlauf) hast du schon dein Leid ausgiebig geäußert und hattest auch verkündet, dass du Urlaub machen und nichts mehr mit Bitcoin zu tun haben willst. Warum tust du dir nicht selbst den Gefallen und machst das ganz einfach?

Alles was ich mache, mache ich zu 100%. Urlaub beginnt am Samstag. Dann bin ich im Flieger.

Etwas Erholung könnte Dir wirklich guttun, OhShei8e. Wünsche Dir: viel davon!

OhShei8e
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March 06, 2014, 11:50:07 PM
 #304

Etwas Erholung könnte Dir wirklich guttun, OhShei8e. Wünsche Dir: viel davon!

Danke.  Wink
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March 07, 2014, 07:15:09 AM
 #305

Info von meiner Front:

Ich habe Einkommensteuerbescheide für 2011 (geändert weil neu hinzugekommen: Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) und 2012 (enthält auch Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) vom Finanzamt bekommen.

Die Bescheide sich nicht vorläufig.

Ich hatte lediglich das entsprechende Formular mit Zahlen befüllt (Kaufpreis, Veräußerungserlös, Gegenstand: "Bitcoin", Nebenkosten), also keine weitere Buchhaltung dazu beigelegt.

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March 07, 2014, 07:19:43 AM
 #306

Tatsache ist aber: Die meisten hat es auf Gox zerrissen und weitere werden folgen. Das kann/sollte man nicht ausblenden. Bevor man an Steuern denkt, sollte man zuerst dafür sorgen, dass man das Geld auch wirklich auf seinem Bankkonto hat. First things first.

Ich hab das vielleicht verpasst (lange nicht hier gelesen), aber köntte man nicht, falls man Bitcoins auf gox verloren hat, diese als "Verkauf für 0€" verbuchen?

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March 07, 2014, 07:27:26 AM
 #307

Dieses "wir" impliziert mich einfach nicht, OhShei8e. Das ist best practice, die Du selbst offensichtlich einfach ignoriert hast.
Armory ist ein einziges Durcheinander. Signaturen nur partiell vorhanden. Und wer signiert? Hallo? Es gibt bis heute kein Coldwallet in Form einer einfach zu nutzenden USB-Distro von einer vertrauenswürdigen Quelle analog zu Bankix.  

trezor? paperwallet?

Die Ausrede es sei schwierig coins sicher zu verwahren wird mit der Zeit immer unglaubwürdiger. Ich denke bei vielen ist es Faulheit und die Hoffnung es werde schon gutgehen. Natürlich auch die Gier gleich zum Verkauf bereit zu sein falls eine Panik auftritt.

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March 07, 2014, 10:28:13 AM
 #308

Dieses "wir" impliziert mich einfach nicht, OhShei8e. Das ist best practice, die Du selbst offensichtlich einfach ignoriert hast.
Armory ist ein einziges Durcheinander. Signaturen nur partiell vorhanden. Und wer signiert? Hallo? Es gibt bis heute kein Coldwallet in Form einer einfach zu nutzenden USB-Distro von einer vertrauenswürdigen Quelle analog zu Bankix.  

trezor? paperwallet?

Die Ausrede es sei schwierig coins sicher zu verwahren wird mit der Zeit immer unglaubwürdiger. Ich denke bei vielen ist es Faulheit und die Hoffnung es werde schon gutgehen. Natürlich auch die Gier gleich zum Verkauf bereit zu sein falls eine Panik auftritt.



ist schon ein dilemma, finde ich: es ist zwar sicherer coins offline zu haben wegen hacks. die kursabsturzgefahr ist aber auch real und da ist es beruhigender, wenn man die coins an der börse hat um schnell handeln zu können.

das geht wohl nur wenn man aufteilt...
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March 07, 2014, 11:22:17 AM
 #309

trezor? paperwallet?

Die Ausrede es sei schwierig coins sicher zu verwahren wird mit der Zeit immer unglaubwürdiger. Ich denke bei vielen ist es Faulheit und die Hoffnung es werde schon gutgehen. Natürlich auch die Gier gleich zum Verkauf bereit zu sein falls eine Panik auftritt.



ist schon ein dilemma, finde ich: es ist zwar sicherer coins offline zu haben wegen hacks. die kursabsturzgefahr ist aber auch real und da ist es beruhigender, wenn man die coins an der börse hat um schnell handeln zu können.

das geht wohl nur wenn man aufteilt...

There ain't no such thing as a free lunch. - Natürlich ist es eine Abwägungs- und Aufteilungssache. Entscheidet man sich aber, fast seine gesamten Coins auf einer Zombie-Börse zu belassen, die sich zunehmend vom Markt abgekoppelt hat (dafür aber beste Buchgewinne bietet), konzentriert man eben auch seine Risiken.

Doch zurück zum Thema. Über Gox hatten wir in diesem Thread ja schon ausführlicher diskutiert (so etwa ab hier). Mit dem tatsächlichen Eintreten der Insolvenz von Gox liest sich unsere damalige Diskussion tatsächlich nochmal anders. Hier noch mal der mE einschlägige Kommentar, der sich so recht gut auf die Situation bei Gox anwenden lässt:

Deshalb muß für den Zufluß allein entscheidend sein, ob der Steuerpflichtige gutgeschriebene Werte im Einzelfall tatsächlich realisieren kann. Dies hängt von der Zahlungsfähigkeit und Erreichbarkeit des Gutschreibenden, nicht aber von dessen sonstiger Wirtschaftstätigkeit ab. Die Frage, ob Gutschriften materiell erwirtschaftet und somit ein steuerbarer Ertrag sind, hat mit dem Zufluß nichts zu tun, da sonst mit Hilfe des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG Entscheidungen der §§ 13 ff. EStG über die Erwirtschaftskomponente umgangen werden würden. [...] Daher reicht es für den Zufluß bereits aus, wenn der Steuerpflichtige im Einzelfall die Auszahlung hätte erreichen können. Der Zufluß ist rein objektiv zu beurteilen und entzieht sich der Beeinflussung durch den Steuerpflichtigen. Vereinfachend läßt sich sagen, daß die §§ 13 ff. EStG mit der Art und Weise des Erwirtschaftens alles das umfassend regeln, was das Tätigwerden des Steuerpflichtigen bzw. die von ihm beeinflußbaren Bereiche betrifft. Die Frage dagegen, ob das eigentlich Erwirtschaftete auch tatsächlich in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer miteinbezogen wird bzw. im Sinne von § 11 Abs. 1 EStG zugeflossen ist, hängt von mit der Zahlungsfähigkeit, der Zahlungswilligkeit und der Erreichbarkeit des Geschäftspartners von Kriterien ab, auf die der Steuerpflichtige eben keinen Einfluß hat.

Jetzt stellt sich die Frage: Seit wann ist Gox de facto zahlungsunfähig gewesen? Hierzu bietet der zitierte Aufsatz ein Fallbeispiel:

Ein Steuerpflichtiger hält über Jahre eine Beteiligung an Erträgen, die durch spekulative Geschäfte erwirtschaftet werden sollen. Ihm werden Renditen gutgeschrieben, die er stehenläßt. Später stellt sich heraus, daß die Anlagegeschäfte keinen Ertrag abgeworfen haben und etwaige Renditezahlungen lediglich aus den Einlagen der Anleger bestritten wurden. [...] Es kann [...] unklar sein, ob die Einnahmen überhaupt den §§ 2 Abs. 1, 13 ff. EStG unterfallen. So dreht sich insbesondere die aktuelle Diskussion über „Schneeball-Anlegersysteme" (3. Fall) um die Frage, ob etwaige Erlöse überhaupt unter § 20 EStG fallen oder von der Einkommensteuer möglicherweise gar nicht erfaßt werden mit der Folge, daß über den Zuflußzeitpunkt nicht mehr nachgedacht zu werden braucht.

Leider bleiben die Ausführungen zu diesem Aspekt in der Folge dann etwas schwammig:

Die Qualifikation der Einkünfte im 3. Beispielsfall wirft eigene Schwierigkeiten auf und liegt gerade im schwierigen Übergangsbereich zwischen den eindeutig lösbaren beiden anderen Fällen. [...] Im Detail hängt die Einordnung vom Einzelfall ab und kann hier nicht geleistet werden. [...] Die Beurteilung wird deshalb schwierig, wenn der Anleger gutgeschriebene Profite stehenläßt, die gar nicht erwirtschaftet worden sind. Dann wäre theoretisch denkbar, einen Gewinn als solchen abzulehnen. Praktizierbar wäre dies aber wohl nur in Evidenzfällen, während das Steuerrecht ansonsten mit nicht beherrschbaren Beurteilungen belastet würde. Deshalb ist es angemessener, sich die Vorzüge der Gewinnermittlung zunutze zu machen. Wenn Buchgutschriften zu Gewinn führen, dann wird dieser Gewinnausweis durch Verluste spätestens dann wieder kompensiert, wenn das eingesetzte Kapital aufgezehrt worden ist.

Hm. Das lasse ich einfach mal so stehen.

Aber sowas von
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March 07, 2014, 11:26:07 AM
 #310

Info von meiner Front:

Ich habe Einkommensteuerbescheide für 2011 (geändert weil neu hinzugekommen: Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) und 2012 (enthält auch Einkünfte aus privater Veräußerung von Bitcoins) vom Finanzamt bekommen.

Die Bescheide sich nicht vorläufig.

Ich hatte lediglich das entsprechende Formular mit Zahlen befüllt (Kaufpreis, Veräußerungserlös, Gegenstand: "Bitcoin", Nebenkosten), also keine weitere Buchhaltung dazu beigelegt.

Könntest du das bitte hier eintragen, das wäre sehr hilfreich. Vielleicht melden sich dann mal weitere und berichten ihre Erfahrungen.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
Aber sowas von
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March 07, 2014, 11:33:18 AM
 #311

Da dieser Thread SEHR umfangreich ist, schlage ich vor, ihr eröffnet einen neuen, der sich nur mit dem Thema "Steuerliche Behandlung von MtGox Geschäften" beschäftigt. Ich verlinke den dann in meiner Übersicht.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
twbt
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March 07, 2014, 11:38:55 AM
 #312

Da dieser Thread SEHR umfangreich ist, schlage ich vor, ihr eröffnet einen neuen, der sich nur mit dem Thema "Steuerliche Behandlung von MtGox Geschäften" beschäftigt. Ich verlinke den dann in meiner Übersicht.

Ja, das ist wahrscheinlich sinnvoll.

Serpens66
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March 07, 2014, 01:20:14 PM
 #313

Da dieser Thread SEHR umfangreich ist, schlage ich vor, ihr eröffnet einen neuen, der sich nur mit dem Thema "Steuerliche Behandlung von MtGox Geschäften" beschäftigt. Ich verlinke den dann in meiner Übersicht.

Ja, das ist wahrscheinlich sinnvoll.
gibt es doch bereits: https://bitcointalk.org/index.php?topic=479784.msg5284197#msg5284197
Edit: "Aber sowas von" du hast ihn doch schon hier gepostet Cheesy also warum einen neuen aufmachen

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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twbt
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March 07, 2014, 01:37:58 PM
 #314

Da dieser Thread SEHR umfangreich ist, schlage ich vor, ihr eröffnet einen neuen, der sich nur mit dem Thema "Steuerliche Behandlung von MtGox Geschäften" beschäftigt. Ich verlinke den dann in meiner Übersicht.

Ja, das ist wahrscheinlich sinnvoll.
gibt es doch bereits: https://bitcointalk.org/index.php?topic=479784.msg5284197#msg5284197
Edit: "Aber sowas von" du hast ihn doch schon hier gepostet Cheesy also warum einen neuen aufmachen

Stimmt auch wieder. Smiley

Aber sowas von
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March 07, 2014, 03:00:30 PM
 #315

Edit: "Aber sowas von" du hast ihn doch schon hier gepostet Cheesy also warum einen neuen aufmachen
stimmt. Sorry. Ich brauche auch Urlaub.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
OhShei8e
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March 07, 2014, 07:01:51 PM
 #316

ist schon ein dilemma, finde ich: es ist zwar sicherer coins offline zu haben wegen hacks. die kursabsturzgefahr ist aber auch real und da ist es beruhigender, wenn man die coins an der börse hat um schnell handeln zu können.

+1

Wobei ich darüber jetzt hinweg bin. Schau mir die Kurse gar nicht mehr an. Aber das ist natürlich ein ganz wichtiger Grund gewesen die Coins auf Gox zu lassen.

Ansonsten möchte ich mich für meine Anwürfe und patzige Art in diesem Thread entschuldigen. Hab mir das gerade nochmal angesehen und es war nicht okay. Bei mir liegen/lagen die Nerven mal wieder blank. Mein Flieger geht in 12h. Dann seit ihr mich los. Erstmal.  Wink
twbt
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March 07, 2014, 07:19:36 PM
 #317

Kann durchaus verstehen, dass da bei Dir die Nerven seit einiger Zeit blanklagen, OhShei8e. Fein, dass Du das mit etwas Abstand mit anderen Augen sehen kannst. - Wünsche Dir nochmal einen erholsamen Urlaub!

Aber sowas von
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March 07, 2014, 07:48:49 PM
 #318

Ebenfalls gute Erholung - und kein Surfen auf bitcoin Seiten! Nur Surfen auf Wasser.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
Roccker
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March 10, 2014, 01:55:16 AM
 #319

Hi!

Mach grad meine Steuerding das erste Mal mit Bitcoin-Gewinnen.
Danke für diesen Thread und andere. Extrem hilfreich.

Hier schreibe ich mal meinen Prozess wie ich es mache.

Bitstamp. Nov 2013 angefangen zu traden, alle Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist. Also alle Trading-gewinne versteuern (Verkaufserlös – Anschaffungskosten – Gebühren).

Anschaffungspreisberechnung nach Prinzip ‚First in first out fifo‘, weil es sich bei mir ausgeht und ich in Zukunft wohl auch Fifo haben will bzw. ich es nicht genau weiß und Fifo anscheinend etwas etablierter ist bei Gold oder so.

Ist dass ein Risiko: wenn der Umsatz höher als 17500 Euro ist dass auf alles dann Umsatzsteuer zu zahlen ist? (Umsatz höher als 17500euro geht ja leicht, einfach einmal für 10 000eur kaufen, dann verkaufen, dann wieder kaufen – und dann 5000euro umsatzsteuer zahlen?)

Berechnung + Aufzeichnung Bitcoin-Trading Gewinne:
Hab bitcointaxes.info verwendet. Bitstamp Log exportiert in Datei und dann dort hochgeladen. Dass macht mir die Gewinnberechnung dann mit First in – first out. Ist gratis.
Zuerst in dollar, dann csv runterladen und in excel importieren (daten -> text in spalten -> durch komma getrennt).  Dann in euro bitcointaxes.info und auch csv runter und in excel und dann die eurowerte so schon berechnet bekommen. Dann diese 2 Excels so zusammenfügen dass neben den dollars schön die euro umrechnung immer steht. Werte sind etwas schlecht formatiert, es steht zb ‚$1.3‘ zb. Daher kopierte ich die Spalte raus in word und entfernte mit ‚suchen+ersetzen‘ Dollarzeichen und machte aus Punkt Beistrich. Dann kopiere ich die ‚schönen Zahlen‘ wieder zurück in Excel. 
Umrechnungskurs hat bitcointaxes ja von onanda, ich mach dann händisch Spalte und rechne mir den Umrechnungskurs rückwirkend aus beim Kauf und beim Verkauf. Dass ist nur interessante Zusatzinfo, welche Wechselkurse verwendet wurden. Soll ich es wohl stehen lassen? Ich tendiere ja, weil dann ist das ganze transparenter/logischer.

Sind die Nebenkosten explizit anzuführen? Weil bitcointaxes macht das nicht aber rechnet es ein – in ‚Erlös‘ und ‚Kostenbasis‘. Ich glaube das passt schon so.

(Witzig: Ich dachte lang dass ist ein Fehler und habe alle Daten nochmal geprüft mit ursprünglichen Daten, es ist nämlich dass passiert:
Bei einem Verkauf habe ich in Dollar -0,74 dollar Verlust gemacht, in Euro aber 1,24 Euro plus. Wie kann dass sein? Anscheinend war der Wechselkurs beim Kauf so viel günstiger als beim Verkauf – also praktisch Wechselkurs Gewinne von etwa 1,5 Euro.)

(andere seiten:
Coinreporting.com
Schaut fein aus.. aber ich habe nicht kapiert wie ich bitcoin withdrawals eintrage.
Steuer-funktion gibt’s nur mit pro version.
0,08 für 1 jahr (also 2 steuererklärungen gehen sich aus) -> für 50 dollar. 40 euro. )

http://www.cointracer.de/
-> softwareprogramm zum Runterladen, hab es nicht benützt, kann jetzt nichts dazu sagen)



Steuererklärung auf finanzonline Österreich:

„Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften“ finde ich nicht. Dass ist wohl Deutschland und Österreich ist anders.
Es ist wohl ‚ Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31)‘:
Wikipedia:
„Veräußerungsgeschäfte gemäß § 29 Z2 EStG werden aufgeteilt in Spekulationsgeschäfte und Veräußerung von Beteiligungen.
Spekulationsgeschäfte
Maßgeblich für den Tatbestand des Spekulationsgeschäftes (§ 30 Abs. 1 EStG) ist die Spekulationsfrist zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wirtschaftsgutes. Bei Grundstücken beträgt die Frist zehn Jahre und bei anderen Wirtschaftsgüter ein Jahr (Rz 6626). Wurde für ein Grundstück innerhalb der letzten zehn Jahre eine begünstigte Herstellungsaufwendung abgesetzt, erhöht sich die Spekulationsfrist auf 15 Jahre. Eine Spekulationsabsicht ist nicht notwendig (Rz 6625). Bei einem (drohenden) behördlichen Eingriff liegt kein Spekulationsgeschäft vor im Falle der Veräußerung.“
- das hört sich richtig an.

Interessant für Österreicher:
„(3) Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen.
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).“

Buchhaltung:
Ich weiß nicht ob ich in meinem Einnahmen-Ausgaben-Journal für meine Bitcoin-unabhängige Selbstständigkeit die Spekulationsgewinne überhaupt eintrage bzw. wie.
Bei Steuererklärung auf finanzonline werden die Spekulationsgewinne ja losgelöst vom Einkommen durch selbstständige Arbeit eigens unter Spekulationsgewinne angeführt natürlich.

Ist da einfach ein eigener ‚Ordner‘ in meiner Buchhaltung mit ‚Spekulationsgewinnen‘ anzulegen? )Da dann als Beleg komplette Auflistung  first in first out Berechnung Gewinn/Verlust von jedem Trade, umgerechnet immer mit Tageskurs Euro/Dollar – eben meine Excel-File ausgedruckt.


Plan für 2014
Nur mehr einkaufen. Falls es innerhalb eines Jahres einen Bubble gibt dann entscheide ich vorher mit meinem Steuerwissen dass ich jetzt habe ob es sich auszahlt trotzdem zu verkaufen und wieder zu kaufen. Vorzuziehen wäre erst zu verkaufen (und wiedereinkaufen, hoffentlich billiger) wenn die 1 Jahres-Frist vorbei ist.

Noch nicht 100% sicher:
wenn ich Großteil meiner Coins in cold storage gebe, dann ist das ein ‚eigenes Depot‘ dass unabhängig vom ‚Depot dass ich auf dem Bitcoin-exchange‘ habe ist (?). Auswirkung: ich könnt mit den verbleibenden Coins lustig weitertraden ohne bei all meinen Coins die 1-jahresfrist zu versauen durch first in – first out.
Nach meiner jetzig-geplanten Buchführung wäre zweifelhaft dass das funktioniert – weil ich garnicht dokumentiere was ich an bitstamp sende oder abziehe - sondern  nur die (steuer-relevanten) Käufe und Verkäufe. Vielleicht sollte ich generell einfach in meiner Buchhaltung auch Abschrift vom gesamten Bitstamp Log machen (einzahlungen, auszahlungen, bitcoin und fiat).


Lieben Gruß
Steuererklärung abschicken habe ich mich jetzt noch nicht getraut

The Case for Bitcoin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=4882599.msg43979219#msg43979219


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update 2018: not total newb anymore i guess- now turned megalomaniac
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1$ =1 MEC 2013 (2,56 $) 5$ =1MEC 2014 ?


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March 10, 2014, 07:08:23 AM
 #320

Hi!

Mach grad meine Steuerding das erste Mal mit Bitcoin-Gewinnen.
Danke für diesen Thread und andere. Extrem hilfreich.

Hier schreibe ich mal meinen Prozess wie ich es mache.

Bitstamp. Nov 2013 angefangen zu traden, alle Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist. Also alle Trading-gewinne versteuern (Verkaufserlös – Anschaffungskosten – Gebühren).

Anschaffungspreisberechnung nach Prinzip ‚First in first out fifo‘, weil es sich bei mir ausgeht und ich in Zukunft wohl auch Fifo haben will bzw. ich es nicht genau weiß und Fifo anscheinend etwas etablierter ist bei Gold oder so.

Ist dass ein Risiko: wenn der Umsatz höher als 17500 Euro ist dass auf alles dann Umsatzsteuer zu zahlen ist? (Umsatz höher als 17500euro geht ja leicht, einfach einmal für 10 000eur kaufen, dann verkaufen, dann wieder kaufen – und dann 5000euro umsatzsteuer zahlen?)

Berechnung + Aufzeichnung Bitcoin-Trading Gewinne:
Hab bitcointaxes.info verwendet. Bitstamp Log exportiert in Datei und dann dort hochgeladen. Dass macht mir die Gewinnberechnung dann mit First in – first out. Ist gratis.
Zuerst in dollar, dann csv runterladen und in excel importieren (daten -> text in spalten -> durch komma getrennt).  Dann in euro bitcointaxes.info und auch csv runter und in excel und dann die eurowerte so schon berechnet bekommen. Dann diese 2 Excels so zusammenfügen dass neben den dollars schön die euro umrechnung immer steht. Werte sind etwas schlecht formatiert, es steht zb ‚$1.3‘ zb. Daher kopierte ich die Spalte raus in word und entfernte mit ‚suchen+ersetzen‘ Dollarzeichen und machte aus Punkt Beistrich. Dann kopiere ich die ‚schönen Zahlen‘ wieder zurück in Excel.  
Umrechnungskurs hat bitcointaxes ja von onanda, ich mach dann händisch Spalte und rechne mir den Umrechnungskurs rückwirkend aus beim Kauf und beim Verkauf. Dass ist nur interessante Zusatzinfo, welche Wechselkurse verwendet wurden. Soll ich es wohl stehen lassen? Ich tendiere ja, weil dann ist das ganze transparenter/logischer.

Sind die Nebenkosten explizit anzuführen? Weil bitcointaxes macht das nicht aber rechnet es ein – in ‚Erlös‘ und ‚Kostenbasis‘. Ich glaube das passt schon so.

(Witzig: Ich dachte lang dass ist ein Fehler und habe alle Daten nochmal geprüft mit ursprünglichen Daten, es ist nämlich dass passiert:
Bei einem Verkauf habe ich in Dollar -0,74 dollar Verlust gemacht, in Euro aber 1,24 Euro plus. Wie kann dass sein? Anscheinend war der Wechselkurs beim Kauf so viel günstiger als beim Verkauf – also praktisch Wechselkurs Gewinne von etwa 1,5 Euro.)

(andere seiten:
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Schaut fein aus.. aber ich habe nicht kapiert wie ich bitcoin withdrawals eintrage.
Steuer-funktion gibt’s nur mit pro version.
0,08 für 1 jahr (also 2 steuererklärungen gehen sich aus) -> für 50 dollar. 40 euro. )

http://www.cointracer.de/
-> softwareprogramm zum Runterladen, hab es nicht benützt, kann jetzt nichts dazu sagen)



Steuererklärung auf finanzonline Österreich:

„Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften“ finde ich nicht. Dass ist wohl Deutschland und Österreich ist anders.
Es ist wohl ‚ Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31)‘:
Wikipedia:
„Veräußerungsgeschäfte gemäß § 29 Z2 EStG werden aufgeteilt in Spekulationsgeschäfte und Veräußerung von Beteiligungen.
Spekulationsgeschäfte
Maßgeblich für den Tatbestand des Spekulationsgeschäftes (§ 30 Abs. 1 EStG) ist die Spekulationsfrist zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wirtschaftsgutes. Bei Grundstücken beträgt die Frist zehn Jahre und bei anderen Wirtschaftsgüter ein Jahr (Rz 6626). Wurde für ein Grundstück innerhalb der letzten zehn Jahre eine begünstigte Herstellungsaufwendung abgesetzt, erhöht sich die Spekulationsfrist auf 15 Jahre. Eine Spekulationsabsicht ist nicht notwendig (Rz 6625). Bei einem (drohenden) behördlichen Eingriff liegt kein Spekulationsgeschäft vor im Falle der Veräußerung.“
- das hört sich richtig an.

Interessant für Österreicher:
„(3) Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 440 Euro nicht übersteigen.
(4) Führen Spekulationsgeschäfte in einem Kalenderjahr insgesamt zu einem Verlust, ist dieser nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 2).“

Buchhaltung:
Ich weiß nicht ob ich in meinem Einnahmen-Ausgaben-Journal für meine Bitcoin-unabhängige Selbstständigkeit die Spekulationsgewinne überhaupt eintrage bzw. wie.
Bei Steuererklärung auf finanzonline werden die Spekulationsgewinne ja losgelöst vom Einkommen durch selbstständige Arbeit eigens unter Spekulationsgewinne angeführt natürlich.

Ist da einfach ein eigener ‚Ordner‘ in meiner Buchhaltung mit ‚Spekulationsgewinnen‘ anzulegen? )Da dann als Beleg komplette Auflistung  first in first out Berechnung Gewinn/Verlust von jedem Trade, umgerechnet immer mit Tageskurs Euro/Dollar – eben meine Excel-File ausgedruckt.


Plan für 2014
Nur mehr einkaufen. Falls es innerhalb eines Jahres einen Bubble gibt dann entscheide ich vorher mit meinem Steuerwissen dass ich jetzt habe ob es sich auszahlt trotzdem zu verkaufen und wieder zu kaufen. Vorzuziehen wäre erst zu verkaufen (und wiedereinkaufen, hoffentlich billiger) wenn die 1 Jahres-Frist vorbei ist.

Noch nicht 100% sicher:
wenn ich Großteil meiner Coins in cold storage gebe, dann ist das ein ‚eigenes Depot‘ dass unabhängig vom ‚Depot dass ich auf dem Bitcoin-exchange‘ habe ist (?). Auswirkung: ich könnt mit den verbleibenden Coins lustig weitertraden ohne bei all meinen Coins die 1-jahresfrist zu versauen durch first in – first out.
Nach meiner jetzig-geplanten Buchführung wäre zweifelhaft dass das funktioniert – weil ich garnicht dokumentiere was ich an bitstamp sende oder abziehe - sondern  nur die (steuer-relevanten) Käufe und Verkäufe. Vielleicht sollte ich generell einfach in meiner Buchhaltung auch Abschrift vom gesamten Bitstamp Log machen (einzahlungen, auszahlungen, bitcoin und fiat).


Lieben Gruß
Steuererklärung abschicken habe ich mich jetzt noch nicht getraut


Coins werden wie Edlemetall behandelt, nach deutschen Recht.

Quote
Bitte zeichnen Sie in Ihrer Buchführung die bezogenen Goldlieferungen dieser Art gesondert auf (gesondertes Materialkonto „Goldlieferung nach § 13 b USTG“). Falls Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, enthält das Konto den Nettobetrag und die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer. Bitte kennzeichnen Sie solche Rechnungen entsprechend, damit sie zutreffend verbucht werden können.
 
Melden Sie die Umsatzsteuer für die erhaltenen Goldlieferungen für den Voranmeldungszeitraum, in dem Sie die Rechnung bezahlt haben. Der Voranmeldungszeitraum ist das Kalenderjahr, wenn Ihre Umsatzsteuerzahllast nicht mehr als 1.000 € beträgt, das Kalendervierteljahr, wenn Ihre Umsatzsteuerzahllast nicht mehr als 7.500 € beträgt, und darüber hinaus der Kalendermonat.

http://www.scholz-steuer.de/index.php/steuerinformationen-17/items/umsatzsteuer-auf-goldlieferungen-ab-januar-2011.html

Hmm.... Da ich nicht gekauft habe werde ich das nur als Veräußerungsgeschäft bei mir angeben.

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