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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 880310 times)
qwk (OP)
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August 22, 2017, 12:23:22 PM
 #101

ok danke !
macht mir schonmal mehr Mut, ich habe wirklich keine Ahnung wie man tausende Trades erfassen soll.

Und wie mach ich das mit Schenkungen in den Topf ?
Wenn ich zb 10BTC hatte, dann rumgetradet und dann wirft mir jemand noch 2BTC ins Boot ?
Soll ich einfach Anschaffungsnachweise der 12BTC bringen und dann den Endstand in BTC an Silvester quasi?
 Embarrassed
Dir hat also jemand 2 BTC geschenkt?
Kommt drauf an, wer das war, da gibt es unterschiedliche Freibeträge, das hat aber nicht wirklich etwas mit Bitcoin zu tun.

Ab dem Moment, wo du die 2 BTC zur Verfügung hast, hast du sie wieder getradet? Dann sind die ab dem Moment einfach Teil deines "Anfangsvermögens", das du bei der GuV am Ende des Jahres abziehst, um den Gewinn zu ermitteln.

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August 22, 2017, 12:41:52 PM
 #102

Ja weil derjenige kalte Füße gekriegt hat wegen der Fork Diskussion und meinte ich solle es ihm irgendwann einfach zum damaligen Wert zurückgeben, er hat kein Plan gehabt von Exchanges und es bei Bitcoin.de rumliegen

Naja mal schauen danke nochmal, ich frage mal den Steuerberater was geht Tongue
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August 22, 2017, 01:03:39 PM
 #103

Bitcoin wurden als Rechnungseinheit seitens Bafin eingestuft. Ist Rechnungseinheit = Fremdwährung = Devisen?
Jein. Rechnungseinheiten sind keine Devisen, sie sind den Devisen aber im KWG gleichgestellt.
Das hat aber mit der Steuer nichts zu tun, sondern da geht es nur darum, zu klären, welche Institute, also z.B. Banken unter welchen Bedingungen mit was handeln dürfen.
Okay, nun wird es interessant:
Thema: Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre, wenn ein Coin "Zinsen" generiert -> § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG

LfSt Bayern, Verfügung v. 10.3.2016, S 2256.1.1 – 6/6 St 32
Das BayLfSt weist darauf hin, dass diese Fristverlängerung bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift, weil die erzielten Zinsen nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“ sind, sondern aus der eigentlichen Kapitalforderung resultieren. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der 1-jährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn.

aus https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/veraeusserungsgewinne-bei-fremdwaehrungsgeschaeften-im-fokus_164_373742.html
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August 22, 2017, 01:12:19 PM
 #104

Okay, nun wird es interessant:
Thema: Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre, wenn ein Coin "Zinsen" generiert -> § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG

LfSt Bayern, Verfügung v. 10.3.2016, S 2256.1.1 – 6/6 St 32
Das BayLfSt weist darauf hin, dass diese Fristverlängerung bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift, weil die erzielten Zinsen nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“ sind, sondern aus der eigentlichen Kapitalforderung resultieren. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der 1-jährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn.
Da hat das BayLfSt auch recht, nur greift das nicht bei Altcoins, die "Zinsen" abwerfen durch PoS o.ä.
Es geht im obigen Beispiel darum, dass nicht die Fremdwährung selbst, also z.B. der US-Dollar, die Zinsen bringt, sondern deine auf US-Dollar lautende Forderung gegenüber einer Bank (die Bank "schuldet" dir dein Konto-Guthaben und gibt dir deswegen Zinsen).

Im Falle einer PoS-Coin aber hast du keine Forderung gegenüber einem Dritten, aus dem dir Zinsen zufließen, sondern der Ertrag kommt direkt aus der "Nutzung" der Coins selbst. IMHO gelten also die 10 Jahre.

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August 22, 2017, 01:42:59 PM
 #105

Kann man zur Zeit wirklich keine verlässliche Aussage treffen ob nun LIFO erlaubt ist?
Nein. Kann man leider nicht.
Aber eigentlich ist mir kein handfestes Argument dafür bekannt, dass LIFO unzulässig sein sollte.
Insofern würde ich eine Steuererklärung ggf. einfach mit LIFO abgeben, wenn das für mich nützlich wäre.
Wird diese abgelehnt, muss man das halt im Zweifelsfall vor Gericht klären.
Das würde dann wenigstens vorläufig Klarheit für alle anderen schaffen.

Ich hatte mich eigentlich darauf verlassen, dass LIFO akzeptiert wird und habe dementsprechend getradet, es würde in meinem Fall einen erheblichen Unterschied ausmachen, wenn ich nun doch nach FIFO besteuert werde.
§ 23 EStG
"Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Fest steht doch, dass Kryptowährungen in Deutschland nicht als Währung akzeptiert und angesehen werden, daher sollte doch ganz klar eine Besteuerung nach LIFO möglich sein?
Andernfalls sollen sollte der Staat doch bitte Kryptowährungen als echte Währung akzeptieren! Smiley
Ganz genau so sehe ich das auch, Bitcoins sind sicherlich keine "Fremdwährung".
Aber nur bei Fremdwährungen gilt das "LIFO-Verbot" nach EStG 23.

Danke für die Hilfe, ich werde es dann wohl so machen und es darauf ankommen lassen!
denk an uns und teile das Ergebnis bitte!

Quote
Eine Frage hätte ich aber noch zu LIFO, man hört immer wieder, dass es auch Nachteilig sein kann?
Also wenn ich mich jetzt für LIFO entscheide, kann ich das ja nicht mehr ändern, wie verhält es sich dann wenn ich Coins verkaufen möchte?
Last in - First Out. Imho kann das nicht nachträglich für ein konto (aka depot, wallet, account) geändert werden
wenn du einen Coin verkaufst, ist das dann immer der letzte neu gekaufte...
Quote
Angenommen ich kaufe im Januar 2017 100 BTC und kaufe im November 2017 weitere 100 BTC Coins.
Wären dann im Februar 2018 100 BTC steuerfrei?
...nach lifo eben nein, dann hast du den letzten coin von November 2017 bis Februar 2018 gehalten und liegst damit innerhalb der 12 Monatigen frist.
Erst wenn die Coins aus November 2017 dann verkauft sind, "kommst du an die alten ran" die dann aber steuerfrei wären.
Quote
Oder müsste ich am besten immer ein Jahr warten und alle BTC Coins verkaufen bevor ich weitere hinzukaufe?

Ich nehme dabei an, dass LIFO immer nur für eine Währung gilt, dh. andere Währungen wie ETH, NEM etc. wären  von meinem BTC Trade nicht betroffen!?

Ja, LIFO oder FIFO ist für jedes Wirtschaftsgut getrennt möglich.

Hast du alle Coins aus einem nach LIFO abgerechneten Konto verkauft und erwirbst neue müsstest du dich neu entscheiden können, oder?
Ich werde meine Steuererklärung ja erst Anfang des nächsten Jahres abgeben, daher wird es noch etwas dauern, bis ich eine Rückantwort bekomme Smiley
Aber dann werde ich euch Bescheid geben!

Also wie ich das jetzt verstanden habe, kann man entweder nur LIFO machen oder FIFO, daher ist es auch nicht möglich sich das für verschiedene Währungen auszusuchen!
Weiterhin ist es noch nicht einmal wirklich vom Finanzamt bestätigt, ob es im Falle von FIFO nützt, wenn man unterschiedliche Wallets hat!
Also ein Wallet zum traden und eine Wallet zum Halten, daher sollte man in dieser Sache auch sehr vorsichtig sein, da das Finanzamt scheinbar einfach alle Wallets zusammenwirft und nach FIFO besteuert!
Deswegen wird auch bei Cointracking nicht zwischen Wallets unterschieden, apropos die Software kann ich jedem nur empfehlen, ist zwar recht kompliziert aber der Support ist top!

Generell sollte man also sehr vorsichtig mit unbestätigten Aussagen sein, das habe ich zumindest für mich an der ganzen Thematik gelernt!

Nochmal zu meiner Frage, wie verhält es sich genau wenn man nach LIFO vorgeht?
Muss man nach der Haltefrist von einem Jahr wirklich alles erst verkaufen, um dann die gleiche Währung hinzuzukaufen, wenn man steuerfrei aus der Sache rauskommen will??
Oder gibt es da eine andere Möglichkeit?



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August 22, 2017, 01:52:11 PM
 #106

Okay, nun wird es interessant:
Thema: Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre, wenn ein Coin "Zinsen" generiert -> § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG

LfSt Bayern, Verfügung v. 10.3.2016, S 2256.1.1 – 6/6 St 32
Das BayLfSt weist darauf hin, dass diese Fristverlängerung bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift, weil die erzielten Zinsen nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“ sind, sondern aus der eigentlichen Kapitalforderung resultieren. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der 1-jährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn.
Da hat das BayLfSt auch recht, nur greift das nicht bei Altcoins, die "Zinsen" abwerfen durch PoS o.ä.
Es geht im obigen Beispiel darum, dass nicht die Fremdwährung selbst, also z.B. der US-Dollar, die Zinsen bringt, sondern deine auf US-Dollar lautende Forderung gegenüber einer Bank (die Bank "schuldet" dir dein Konto-Guthaben und gibt dir deswegen Zinsen).

Im Falle einer PoS-Coin aber hast du keine Forderung gegenüber einem Dritten, aus dem dir Zinsen zufließen, sondern der Ertrag kommt direkt aus der "Nutzung" der Coins selbst. IMHO gelten also die 10 Jahre.
Ich weiß nicht genau, was du mit POS-Coins meinst. Ich beziehe mich hier z.B. auf das verleasen von WAVES (ich bekomme für das verleasen meiner Waves "Zinsen"). Nach bisherige Meinung somit Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre, wenn Zinsen im 1. Jahr generiert werden.

Hier habe ich noch etwas:

Kein Spekulationsgeschäft mit Devisen liegt vor, wenn Sie

    Ihre Devisen z.B. auf einem Festgeldkonto anlegen (BFH-Urteil vom 2.5.2000, IX R 73/98, BStBl. 2000 II S. 614). Das gilt aber nicht, wenn Sie mit den Devisen Wertpapiere kaufen (siehe unten);

    sich zwecks Ausnutzung von Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Ländern in einer Fremdwährung verschulden und das Fremdwährungsdarlehen innerhalb eines Jahres seit Abschluss des Darlehensvertrages zurückzahlen (BFH-Urteil vom 30.11.2010, VIII R 58/07, BStBl. 2011 II S. 491);

    auf Ihrem Konto in Fremdwährung angefallene Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden) in Euro oder eine andere Währung umtauschen (BMF-Schreiben vom 25.10.2004, BStBl. 2004 I S. 1034 Tz. 42).


http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39129.xhtml?currentModule=steuern

Ich will ja nur eine Argumentation finden, um die 10 Jahre zu vermeiden  Smiley
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August 22, 2017, 02:03:27 PM
 #107

Nochmal zu meiner Frage, wie verhält es sich genau wenn man nach LIFO vorgeht?
Muss man nach der Haltefrist von einem Jahr wirklich alles erst verkaufen, um dann die gleiche Währung hinzuzukaufen, wenn man steuerfrei aus der Sache rauskommen will??
Ich verstehe nicht ganz, was du mit "aus der Sache rauskommen" meinst.
Verkaufen und wieder neu kaufen musst du auf jeden Fall nicht.
Wenn im Falle von LIFO dein letzter Bitcoin-Kauf mehr als ein Jahr zurückliegt, ist die Haltefrist von einem Jahr für alle deine Bitcoins auf jeden Fall erfüllt.
Damit sind dann alle Kursgewinne steuerfrei.

FIFO ist also nur dann "wichtig", wenn du einen Teil Coins hast, die noch kein Jahr alt sind und du jetzt welche verkaufen möchtest.

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August 22, 2017, 02:10:08 PM
 #108

Ich weiß nicht genau, was du mit POS-Coins meinst. Ich beziehe mich hier z.B. auf das verleasen von WAVES (ich bekomme für das verleasen meiner Waves "Zinsen").
Ich wiederum weiß nicht genau, was Waves sind, ich kenne nicht alle Altcoins und habe, ehrlich gesagt, auch keine Lust, mich mit allen zu beschäftigen. Das wäre ein Kampf gegen Windmühlen Grin
Unter PoS-Coins verstehe ich alle Coins mit Proof of Stake, bei denen man für den "Besitz" oder das "Halten" von Coins eine "Reward" oder "Zinsen" im Coin-Netzwerk selbst erhält.
Bei denen gilt zumindest nach meinem Dafürhalten die 10-Jahres-Haltefrist.

Wenn du jetzt aber z.B. Coins irgendeiner Art hast, die du auf eine Börse einzahlst, und diese Börse zahlt dir wiederum Zinsen, erhältst du nicht auf die Coin selbst Zinsen, sondern auf die Schulden, die diese Börse bei dir hat.
Damit wären die Coins selbst weiterhin nach der 1-jährigen Haltefrist steuerfrei.


Ich will ja nur eine Argumentation finden, um die 10 Jahre zu vermeiden  Smiley
Das ist dein gutes Recht, und im Zweifelsfall auch der Grund, weshalb man auch mal zu seinen eigenen Gunsten interpretieren "darf".
Das Finanzamt wird dir dann schon sagen, ob sie deiner Argumentation folgen Grin

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August 22, 2017, 02:25:51 PM
 #109

Nochmal zu meiner Frage, wie verhält es sich genau wenn man nach LIFO vorgeht?
Muss man nach der Haltefrist von einem Jahr wirklich alles erst verkaufen, um dann die gleiche Währung hinzuzukaufen, wenn man steuerfrei aus der Sache rauskommen will??
Ich verstehe nicht ganz, was du mit "aus der Sache rauskommen" meinst.
Verkaufen und wieder neu kaufen musst du auf jeden Fall nicht.
Wenn im Falle von LIFO dein letzter Bitcoin-Kauf mehr als ein Jahr zurückliegt, ist die Haltefrist von einem Jahr für alle deine Bitcoins auf jeden Fall erfüllt.
Damit sind dann alle Kursgewinne steuerfrei.

FIFO ist also nur dann "wichtig", wenn du einen Teil Coins hast, die noch kein Jahr alt sind und du jetzt welche verkaufen möchtest.

Also, es geht mir eher darum, wie es sich mit der Haltefrist verhält, wenn ich neue Bitcoins zu den vorhandenen hinzukaufen will.
Angenommen ich kaufe 10 BTC im Januar 2017 und würde Dezember 2017 weitere 10 BTC kaufen.
Damit wäre doch ein Verkauf im Februar 2018 nicht mehr steuerfrei, da ja nach LIFO zuerst die zuletzt gekauften BTC's verkauft werden müssen, also die, die im Dezember 2017 gekauft wurden?
Korrekt oder?
Nach meinem Verständnis wäre somit ein steuerfreier Verkauf nur möglich, wenn ich nach der Haltefrist zuerst die im Januar erworbenen 10 BTC's verkaufe, um dann eventuell weitere hinzukaufen zu können?
Oder ich müsste nach einem neuen Kauf ab dem Kaufdatum wieder 1 Jahr warten!?
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August 22, 2017, 02:31:23 PM
 #110

Nochmal zu meiner Frage, wie verhält es sich genau wenn man nach LIFO vorgeht?
Wenn im Falle von LIFO dein letzter Bitcoin-Kauf mehr als ein Jahr zurückliegt, ist die Haltefrist von einem Jahr für alle deine Bitcoins auf jeden Fall erfüllt.
Also, es geht mir eher darum, wie es sich mit der Haltefrist verhält, wenn ich neue Bitcoins zu den vorhandenen hinzukaufen will.
Angenommen ich kaufe 10 BTC im Januar 2017 und würde Dezember 2017 weitere 10 BTC kaufen.
Damit wäre doch ein Verkauf im Februar 2018 nicht mehr steuerfrei, da ja nach LIFO zuerst die zuletzt gekauften BTC's verkauft werden müssen, also die, die im Dezember 2017 gekauft wurden?
Korrekt oder?
Ja, soweit korrekt.

Nach meinem Verständnis wäre somit ein steuerfreier Verkauf nur möglich, wenn ich nach der Haltefrist zuerst die 10 BTC's verkaufe, um dann eventuell weitere hinzukaufen zu können?
Also willst du erst die 10 BTC aus Januar 2017 verkaufen, natürlich erst im Februar 2018, und danach kaufst du erneut 10 BTC im März 2018?
Ja, dann ist der Verkauf der ersten 10 BTC steuerfrei. Aber das ist natürlich ein wenig sinnfrei.

Oder ich müsste nach einem neuen Kauf ab dem Kaufdatum wieder 1 Jahr warten!?
Ja, musst du.

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August 22, 2017, 02:38:00 PM
 #111

Ich weiß nicht genau, was du mit POS-Coins meinst. Ich beziehe mich hier z.B. auf das verleasen von WAVES (ich bekomme für das verleasen meiner Waves "Zinsen").
Ich wiederum weiß nicht genau, was Waves sind, ich kenne nicht alle Altcoins und habe, ehrlich gesagt, auch keine Lust, mich mit allen zu beschäftigen. Das wäre ein Kampf gegen Windmühlen Grin
Unter PoS-Coins verstehe ich alle Coins mit Proof of Stake, bei denen man für den "Besitz" oder das "Halten" von Coins eine "Reward" oder "Zinsen" im Coin-Netzwerk selbst erhält.
Bei denen gilt zumindest nach meinem Dafürhalten die 10-Jahres-Haltefrist.

Wenn du jetzt aber z.B. Coins irgendeiner Art hast, die du auf eine Börse einzahlst, und diese Börse zahlt dir wiederum Zinsen, erhältst du nicht auf die Coin selbst Zinsen, sondern auf die Schulden, die diese Börse bei dir hat.
Damit wären die Coins selbst weiterhin nach der 1-jährigen Haltefrist steuerfrei.


Ich will ja nur eine Argumentation finden, um die 10 Jahre zu vermeiden  Smiley
Das ist dein gutes Recht, und im Zweifelsfall auch der Grund, weshalb man auch mal zu seinen eigenen Gunsten interpretieren "darf".
Das Finanzamt wird dir dann schon sagen, ob sie deiner Argumentation folgen Grin

Wie schaut es mit dem Lending bei Bitfinex oder Poloniex aus?

Imho sind das Zinsen, und damit die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht. Dazu habe ich aber immerhin eine Klarstellung vom BMF gefunden die aussagt das die Zinsen die auf das gleiche Konto gezahlt werden Zufluss sind und damit eine Spekulation nicht vorliegt wenn diese Zinsen zum gleichen Wert in Euro getauscht werden mit dem sie (Kapitalsteuer) versteuert wurden ohne das irgendeine Haltefrist zu beachten ist. Damit dürfen also die Zinsen die in BTC gezahlt werden aus dem Konto entfernt werden ohne das FIFO greift.

Interessant ist in dem Zusammenhang auch das Bitcoin die ein Jahr gehalten und dann erst gegen Zinsen angelegt werden keine neue Haltefrist bekommen.
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August 23, 2017, 07:14:26 AM
 #112


Ich wiederum weiß nicht genau, was Waves sind, ich kenne nicht alle Altcoins und habe, ehrlich gesagt, auch keine Lust, mich mit allen zu beschäftigen. Das wäre ein Kampf gegen Windmühlen Grin
Geht mir genau so. Wenn du 10k Waves hast, kannst du einen Node betreiben. Als Node erhälst du Transaktionsgebühren. Wenn du weniger als 10k Waves hast, kannst du deine Waves an einen Node verleihen (nennt sich leasen bei Waves). Für das Verleihen an einen Node erhält man von diesen einen kleinen Teil Waves. Also das was man erhält sind dann Zinsen, Verleihgebühren oder wie man es sonst bezeichnen will.
Nun weißt du einen kleinen Teil, was sich hinter Waves verbirgt. (Damit du mitreden kannst, wenn der Wert to da Moon geht  Grin Roll Eyes )
Da ist eben die Frage, wie das bezüglich der 10 Jahres Frist gesehen wird.

Wenn du jetzt aber z.B. Coins irgendeiner Art hast, die du auf eine Börse einzahlst, und diese Börse zahlt dir wiederum Zinsen, erhältst du nicht auf die Coin selbst Zinsen, sondern auf die Schulden, die diese Börse bei dir hat.
Damit wären die Coins selbst weiterhin nach der 1-jährigen Haltefrist steuerfrei.
Hmm, das beißt sich meiner Meinung nach mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
Es sei denn, das Wirtschaftsgut wird als Fremdwährungsguthaben betrachtet. Unabhängig ob es auf einer Börse liegt oder auf einem Node!
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 #113

Vielen Dank erstmal für die gute Zusammenstellung.

Ich habe mir jetzt alles hier durchgelesen und immernoch Fragen, die ich mal versuche zu stellen. Habe auch schon verschiedene Informationen diesbezüglich erhalten.

Es geht um Coins (NEO), die Dividenden zahlen (GAS) und die Transaktionen zwischen BTC und Altcoins. Genauer gesagt habe ich insgesamt vier Mal Bitcoin gekauft, zwei Mal davon direkt am gleichen Tag NEO, ein mal am nächsten Tag NEO und ein mal zwei Tage später GAS gekauft. Wenn ich jetzt NEO und GAS erstmal halte müsste ich für dieses Jahr nur die Gewinne versteuern, die ich gemacht habe, weil Bitcoin zwischen Kauf und Verkauf im Wert gestiegen ist, richtig? Dies sollte zum Glück unter 600€ liegen und damit steuerfrei sein, richtig? Die Wertsteigerung von NEO, die nach dem Kauf passiert ist, muss aber noch nicht versteuert werden, weil ich es noch nicht wieder verkauft habe?
Ist es also wichtig, wenn man sich die Transaktionen aufschreibt immer den Euro-Kurs zu notieren? Hatte mir bislang dann nur den BTC/NEO-Kurs beim Kauf von NEO notiert, weil das ja der relevante für den Kauf war.
Mir ist auch bewusst, dass ich NEO wohl über 10 Jahre halten muss, um Steuerfreiheit zu erreichen. Aber wie ist es dann mit den Dividenen (GAS)?
1. Wie werden die Dividenden selbst versteuert? Zum Kurs am Jahresende, beim Erhalt oder Verkauf? Und mit welchem Prozentsatz?
2. Ist die Steuer bereist vor dem Verkauf fällig? Muss ich also am Ende des Jahres einen gewissen Betrag Steuern zahlen, ohne dass ich das GAS jemals in Euro getauscht habe?
3. Das GAS, welches ich gekauft habe, ist dann selbst aber wieder nach einem Jahr steuerfrei, da dies ja wiederum keine Dividenden abwirft oder?

Vielen Dank schonmal an denjenigen, der sich die Mühe macht, mir diese Fragen zu beantworten.

LG
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August 24, 2017, 05:50:30 PM
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 #114

Vielen Dank erstmal für die gute Zusammenstellung.

Ich habe mir jetzt alles hier durchgelesen und immernoch Fragen, die ich mal versuche zu stellen. Habe auch schon verschiedene Informationen diesbezüglich erhalten.

Es geht um Coins (NEO), die Dividenden zahlen (GAS) und die Transaktionen zwischen BTC und Altcoins. Genauer gesagt habe ich insgesamt vier Mal Bitcoin gekauft, zwei Mal davon direkt am gleichen Tag NEO, ein mal am nächsten Tag NEO und ein mal zwei Tage später GAS gekauft. Wenn ich jetzt NEO und GAS erstmal halte müsste ich für dieses Jahr nur die Gewinne versteuern, die ich gemacht habe, weil Bitcoin zwischen Kauf und Verkauf im Wert gestiegen ist, richtig? Dies sollte zum Glück unter 600€ liegen und damit steuerfrei sein, richtig? Die Wertsteigerung von NEO, die nach dem Kauf passiert ist, muss aber noch nicht versteuert werden, weil ich es noch nicht wieder verkauft habe?
Ist es also wichtig, wenn man sich die Transaktionen aufschreibt immer den Euro-Kurs zu notieren? Hatte mir bislang dann nur den BTC/NEO-Kurs beim Kauf von NEO notiert, weil das ja der relevante für den Kauf war.
Wenn du unter 600€ Gewinn liegst, ja, dann ist das Steuerfrei. Aber: du musst das Trotzdem in der Steuererklärung angeben.
Ja, am besten ist es immer den gegenwert in Euro zum Kaufzeitpunkt zu notieren.

Edit: und ja, erst bei Verkauf eines coins oder umtausch in was anderes ist der zu dem Zeitpunkt erzielte Gewinn zu versteuern.

Quote
Mir ist auch bewusst, dass ich NEO wohl über 10 Jahre halten muss, um Steuerfreiheit zu erreichen. Aber wie ist es dann mit den Dividenen (GAS)?
Die Erträge darfst du an dem Tag an dem du sie erhalten hast direkt in € Tauschen ohne Haltefristen zu beachten. Wenn du das nicht möchtest hälst du sie ein Jahr und Notierst den Tages Schluss Kurs als Anschaffungspreis (siehe unten) (es sei denn du erhälst auf GAS auch Zinsen oder so)

Quote
1. Wie werden die Dividenden selbst versteuert? Zum Kurs am Jahresende, beim Erhalt oder Verkauf? Und mit welchem Prozentsatz?
Hier handelt es sich um Kapitalerträge, diese werden entweder Pauschal mit 25% plus eventuell Soli und Kirchensteuer besteuert ODER wenn es für dich günstiger ist mit deinem persönlichen Steuersatz. Wie hoch der ist kann ich dir nicht sagen. Um zu ermitteln welcher Betrag zu versteuern ist notierst du den Tages Schluss Kurs von dem Tag an dem du sie erhalten hast.
Du hast hier einen Freibetrag von 801€ (Partner bei gemeinsamer Veranlagung das Doppelte)
Von diesem werden aber auch alle anderen Zinseinkünfte abgezogen. Also Sparbuch, Depot, Risterrente, etc.


Quote
2. Ist die Steuer bereist vor dem Verkauf fällig? Muss ich also am Ende des Jahres einen gewissen Betrag Steuern zahlen, ohne dass ich das GAS jemals in Euro getauscht habe?
Nur auf die Zinsen welche du wie oben beschrieben bewertest.

Quote
3. Das GAS, welches ich gekauft habe, ist dann selbst aber wieder nach einem Jahr steuerfrei, da dies ja wiederum keine Dividenden abwirft oder?

Vielen Dank schonmal an denjenigen, der sich die Mühe macht, mir diese Fragen zu beantworten.

LG
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August 24, 2017, 08:14:21 PM
 #115

Hat einer ne Idee wie man Airdrops oder Faucet-Einkünfte behandeln soll?
Das sind ja eigentlich nur paar cent, aber wer weiß wie viel das mal Wert ist.
Hab vor kurzen sogar 4 Stratis geschenkt bekommen.
Sollte man da auch eine Exel-Tabelle führen? Und gilt da auch die 1 Jahr Haltefrist?

Könnte bitte jemand hier dazu sein Wissen hier äußern.

Und worauf basieren hier diese ganzen angaben?
Mich würde interessieren, ob da alles mit Finanzamt glatt läut oder ob es da in der Realität Probleme gibt.
AlterGaul
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August 25, 2017, 10:32:55 PM
 #116

Wenn man die Gewinnermittlung für Altcoins macht, kann man sich den historischen BTC/EUR Kurs zur Umrechnung in Euro dann eigentlich von irgendeiner Börse aussuchen?
tyz
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August 26, 2017, 02:11:47 PM
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 #117

Ich habe mir ein paar steuerrechtliche Fragen von einer großen Steuerberatergesellschaft mit Sitz in Frankfurt beantworten lassen, da diese zwei Experten zum Thema Bitcoin und Co haben (wer den Namen will kann mir gerne eine PN schicken). Der Preis war zwar nicht ganz billig aber ich habe jetzt Sicherheit bzgl. einiger Fragen und kann mich gegenüber dem Finanzamt auf die Steuerberater berufen, die zudem für die schriftliche Aussagen der Beratung haften. Eine Frage die hier oft aufkommt will ich hier mal posten.

Wie sind Bitcoin/Altcoin-Einkommen zu berücksichtigen die nicht durch nachweisbare Investitionen zustande gekommen sind (heißt, durch Faucets, Airdrops, Signature-Campaigns, Bounties, etc.)
Bis auf die Faucets und Airdrops wurde klar argumentiert, dass es sich um Einkommen aus selbstständiger Arbeit handelt. Signaturkampagnen oder Bounties sind daher mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Jedoch, und das hat mich persönlich überrascht, wird nur der Wert zum Zeitpunkt des Erhalts versteuert und nicht der Wert des Verkaufszeitpunkts. Heißt also, wenn ich z.B. vor zwei Jahren ein Bitcoin als Bounty bekommen habe (und dies natürlich in der Blockchain nachweisbar ist) und der Wert damals bei 500€ lag und ich diesen Bitcoin 2017 für 3000€ verkauft habe, dann muss ich nicht die 3000€ versteuern sondern nur die 500€.

Bei Faucets und Airdrops ist im Einzelfall zu entscheiden. Eventuell kann es sich hierbei um eine Schenkung handeln, wo es einen gewissen Freibetrag gibt, falls es unabhängig von einer bereits besitzenden Menge gewährt wird. Das Airdrop von Byteball würde z.B. nicht darunter fallen und müsste als Einkommen deklariert werden.
Jeff Jefferson
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August 26, 2017, 04:16:19 PM
 #118

Haben Sich die Steuerberater auch zum Thema bitcoin cash geäußert? Wie soll man das denn versteuern oder handhaben?
Queenvio
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August 27, 2017, 07:08:16 AM
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 #119

Vor einigen Jahren habe ich mal eine paar Fragen für einen Anealt gesammelt. (https://bitcointalk.org/index.php?topic=223402.msg2346972#msg2346972)

Wenn Interesse besteht, würde ich sowas noch mal organisieren, z.B. bei http://www.frag-einen-anwalt.de .
Die Antwortden können dann natürlich auch in dem FAQ hier verwendet werden.

Wenn ihr Interesse daran habt schreibt mir kurz ne PM, dass wir das Thema hier nicht vollspamen. Werde dann ein neues machen.
Jeff Jefferson
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August 27, 2017, 10:02:03 AM
 #120

Finde die Idee ganz toll. Wäre super, wenn paar Leute ihre Fragen an queenvio schicken würden! Ich hab map meine abgeschickt
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