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Author Topic: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?  (Read 27854 times)
molecular
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December 23, 2013, 01:36:18 PM
 #41

Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.

Ganz ehrlich: ich glaube das ist als Verkauf von Bitcoins zu verbuchen. Ggf sterrelevant. Besser "unsichtbar" machen?

Dann wäre jeder Kauf mit BTCs als Verkauf von BTCs zu bewerten. Muss ich wohl mal meine Pizza-BTC-Rechnungen rauskramen. Wink

So seh ich das, auch wenn ich's nicht wahrhaben will. Ein Tausch ist ein wechselseitiges Veräusserungsgeschäft.

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December 23, 2013, 01:48:34 PM
 #42

Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.

Ganz ehrlich: ich glaube das ist als Verkauf von Bitcoins zu verbuchen. Ggf sterrelevant. Besser "unsichtbar" machen?

Dann wäre jeder Kauf mit BTCs als Verkauf von BTCs zu bewerten. Muss ich wohl mal meine Pizza-BTC-Rechnungen rauskramen. Wink

So seh ich das, auch wenn ich's nicht wahrhaben will. Ein Tausch ist ein wechselseitiges Veräusserungsgeschäft.

Hm. Dann sollte man evtl. Bitcoins miteinander tauschen. Ich biete Bitcoins, die ich zum Preis von sagen wir 800 EUR gekauft habe gegen Bitcoins, die jemand anderes für sagen wir 700 EUR gekauft hat. Ich mache einen Verlust zum aktuellen Kurs von ~ 320 EUR. Mein Tauschpartner macht nur einen Verlust von ~ 220 EUR. Beide verrechnen wir das gegen unsere Gewinne aus dem Fiat-Verkauf unserer 10 EUR-Coins.

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December 23, 2013, 02:07:18 PM
 #43

Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.

Ganz ehrlich: ich glaube das ist als Verkauf von Bitcoins zu verbuchen. Ggf steuerrelevant. Besser "unsichtbar" machen?

Nein das ist nicht relevant, das ist genauso als ob man Bitcoins gegen Litecoins handelt.
Da beide aber nicht als anerkannte Währung gelten sondern als "Ware" ist es ein tausch und kein verkauf bei dem man stuerrechtlich Gewinn realisiert (in € oder $).

Bei Gold ist das genauso, Gold ist keine Währung.

Das ganze braucht man nicht versteckt machen, sondern im Gegenteil sollte man es dokumentieren, wegen der Einjahresfrist für das Gold.
(Die Frist fängt immer von vorne an sobald man verkauft oder tauscht)

Ich war gerade bei der Steuerberatung. Man macht erst Gewinn wenn man in eine anerkannte Währung tauscht, BTC gehört nicht dazu.
Daher kann man auch keinen Wertverlust von BTC geltend machen wenn man BTC gegen BTC tauscht, das FA macht solche Spielchen sicher nicht mit  Grin

YOBIT IS SCAM , YOBIT IS SCAM , YOBIT IS SCAM meine Steuerdatei:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19244732#msg19244732
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December 23, 2013, 02:10:56 PM
 #44

Hm. Dann sollte man evtl. Bitcoins miteinander tauschen. Ich biete Bitcoins, die ich zum Preis von sagen wir 800 EUR gekauft habe gegen Bitcoins, die jemand anderes für sagen wir 700 EUR gekauft hat. Ich mache einen Verlust zum aktuellen Kurs von ~ 320 EUR. Mein Tauschpartner macht nur einen Verlust von ~ 220 EUR. Beide verrechnen wir das gegen unsere Gewinne aus dem Fiat-Verkauf unserer 10 EUR-Coins.

so ähnliche gedanken hab ich auch schon gehabt. wenn du für 800€ gekauft hast, dann brauchst du nichtmal bitcoins gegen bitcoins zu tauschen, sondern verkaufst jetzt und kaufst gleich wieder zurück, das führt nämlich theoretisch auch zu spekulationsverlusten:

in beiden beispielen sollen alle trades innerhalb eines kalenderjahres stattfinden.

beispiel A:
kaufe 100 BTC für je 400€ in der hoffnung, dass der kurs steigt
kurs steigt tatsächlich
verkaufe 100 BTC für je 480€ in der hoffnung billiger wieder nach kaufen zu können
kurs fällt wirklich
kaufe 120 BTC für je 400€ und hoffe, dass der kurs wieder hoch geht
kurs will aber nicht mehr hoch, sondern geht weiter runter und dümpelt dann bis zum jahresende bei 300€ rum
mach keine weiteren trades mehr in diesem jahr

resultat: spekulationsgewinne im diesem jahr: (100*480€ - 100*400€) = 8000€, spekulationsverluste: keine
spekulationsgewinne - spekulationsverluste = 8000€ => 0.25*8000€ = 2000€ steuern



beispiel b:
kaufe 100 BTC für je 400€ in der hoffnung, dass der kurs steigt
kurs steigt tatsächlich
verkaufe 100 BTC für je 480€ in der hoffnung billiger wieder nach kaufen zu können
kurs fällt wirklich
kaufe 120 BTC für je 400€ und hoffe, dass der kurs wieder hoch geht
kurs will aber nicht mehr hoch, sondern geht weiter runter und dümpelt dann bis zum jahresende bei 300€ rum
verkaufe 120 BTC für je 300€ und kaufe im nächste moment gleich wieder 120 BTC für je 300€
mache keine weiteren trades mehr in diesem jahr

resultat: spekulationsgewinne im diesem jahr: (100*480€ - 100*400€) = 8000€, spekulationsverluste: (120*400€ - 120*300€) = 12000€
spekulationsgewinne - spekulationsverluste = -4000€ < 0€ => keine steuern, da insgesamt kein gewinn, sondern verlust





bei der diskussion im anderen thread (https://bitcointalk.org/index.php?topic=294667.40) stellte sich dann aber schnell raus, dass man das steuern zahlen dann nur aufs nächste jahr verschiebt und das nur nützlich ist, wenn man nächstes jahr gar nicht traden will.
daraufhin hab ich meine gedanken weiter gesponnen und mir folgendes überlegt:

wenn ich mit dem anlegen eines privaten depots wirklich komplett frei wählen kann, welchen coins ich bei einem verkauf los werden will, dann könnte man doch theoretisch mit meiner idee folgendes machen und komplett steuerfrei aus der sache rauskommen (vorausgesetzt man will nicht mit all seinen coinns handeln, sondern nur mit einem teil)


kaufe x coins und packe x/2 coins ins private depot A und x/2 coins ins private depot B.

im ersten jahr, handle nur mit coins aus depot A, die vor jedem verkauf aus dem depot auf die börse geschoben werden und nach einem kauf direkt wieder zurück ins depot gehen. depot B bleibt im ersten jahr komplett unangetastet.
sei nun y die anzahl der coins, die kurz vor ende des jahres im depot A liegen und g die differenz aus spekulationsgewinnen und spekulationsverlusten bezüglich depot A. außerdem bezeichnen wir mal mit p den niedrigsten preis von allen aktuellen datum-preis-stempeln der coins aus depot A. verkaufe nun alle y coins zum (billigeren) preis p - g/y und kaufe die coins gleich wieder neu ein zu diesem preis. dann ist die neue summe aus spekulationsgewinnen und spekulationsverlusten kleiner oder gleich g - (y*p - y*(p - g/y)) = 0.
damit also keine spekulationsgewinne und keine steuern im ersten jahr.

im zweiten jahr verwende nun zum traden nur die coins aus depot B, die zu beginn des neuen jahres alle ihre datum-preis-stempel verlieren, da sie nun länger als ein jahr gehalten wurden. depot A bleibt im zweiten jahr unangetastet ....



Quote
verkaufe nun alle y coins zum (billigeren) preis p - g/y und kaufe die coins gleich wieder neu ein zu diesem preis.
diese stelle ist natürlich der entscheidene punkt.
damit das funktioniert muss p - g/y muss natürlich größer null sein und ich muss die coins auch zu diesem preis verkaufen und dann gleich wieder kaufen können.

zu p - g/y > 0 sei gesagt, dass dieser preis natürlich noch optimiert werden kann, wenn man zum beispiel die freigrenze von 600€ miteinbezieht, g mit dem programm von molecular minimiert, und die akutellen datum-preis-stempel genauer analysiert, als einfach nur den niedrigsten preis p zu wählen.

zum zweiten punkt würde ich ganz einfach sagen, jeder hat ein paar vertrauenswürdige kumpel, die bestimmt coins zu freundschaftspreisen kaufen würden, dann aber feststellen, dass sie damit nichts anfangen können. als ein guter kumpel kauft man die coins in so einer situation natürlich wieder zum gleichen preis zurück  Cool
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December 23, 2013, 02:19:31 PM
 #45

Ich war gerade bei der Steuerberatung. Man macht erst Gewinn wenn man in eine anerkannte Währung tauscht, BTC gehört nicht dazu.

Sehe ich bei privaten Tauschgeschäften genauso. Bei gewerblichen Tauschgeschäften sieht es anders aus.

Daher kann man auch keinen Wertverlust von BTC geltend machen wenn man BTC gegen BTC tauscht, das FA macht solche Spielchen sicher nicht mit  Grin

Ich hoffe, meine "Rechnung" war auch ohne Ironietags als solche erkennbar. Smiley

molecular
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December 23, 2013, 05:29:44 PM
 #46

Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.

Ganz ehrlich: ich glaube das ist als Verkauf von Bitcoins zu verbuchen. Ggf sterrelevant. Besser "unsichtbar" machen?

Dann wäre jeder Kauf mit BTCs als Verkauf von BTCs zu bewerten. Muss ich wohl mal meine Pizza-BTC-Rechnungen rauskramen. Wink

So seh ich das, auch wenn ich's nicht wahrhaben will. Ein Tausch ist ein wechselseitiges Veräusserungsgeschäft.

Hm. Dann sollte man evtl. Bitcoins miteinander tauschen. Ich biete Bitcoins, die ich zum Preis von sagen wir 800 EUR gekauft habe gegen Bitcoins, die jemand anderes für sagen wir 700 EUR gekauft hat. Ich mache einen Verlust zum aktuellen Kurs von ~ 320 EUR. Mein Tauschpartner macht nur einen Verlust von ~ 220 EUR. Beide verrechnen wir das gegen unsere Gewinne aus dem Fiat-Verkauf unserer 10 EUR-Coins.

Sollte gehen. Allerdings ist darauf zu achten, daß die coins auch kürzer als 1 Jahr gehalten wurden. Ansonsten sind die Verluste nicht in anschlag zu bringen.

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December 23, 2013, 05:34:39 PM
 #47

Das schlauste was man machen kann ist beim nächsten mal Gold mit Bitcoins kaufen.

Ganz ehrlich: ich glaube das ist als Verkauf von Bitcoins zu verbuchen. Ggf steuerrelevant. Besser "unsichtbar" machen?

Nein das ist nicht relevant, das ist genauso als ob man Bitcoins gegen Litecoins handelt.
Da beide aber nicht als anerkannte Währung gelten sondern als "Ware" ist es ein tausch und kein verkauf bei dem man stuerrechtlich Gewinn realisiert (in € oder $).

Bei Gold ist das genauso, Gold ist keine Währung.

Das ganze braucht man nicht versteckt machen, sondern im Gegenteil sollte man es dokumentieren, wegen der Einjahresfrist für das Gold.
(Die Frist fängt immer von vorne an sobald man verkauft oder tauscht)

Ich war gerade bei der Steuerberatung. Man macht erst Gewinn wenn man in eine anerkannte Währung tauscht, BTC gehört nicht dazu.
Daher kann man auch keinen Wertverlust von BTC geltend machen wenn man BTC gegen BTC tauscht, das FA macht solche Spielchen sicher nicht mit  Grin

Ein Schrank und ein Computer sind auch keine Währungen, und trotzdem:

Begrifflich handelt es sich beim Tausch um ein wechselseitiges Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft. Die Anschaffungskosten bemessen sich nach dem Wert des hingegebenen WG (§ 6 Abs. 6 EStG).

Beispiel:

Schreinermeister S erwirbt vom Computerhändler C einen Computer und liefert dafür einen Büroschrank. Der gemeine Wert der Gegenstände beträgt jeweils 3 570 € (einschließlich 19 % USt). Der Einkaufspreis (Buchwert) des Computers betrug bei C 1 500 € und der Einkaufspreis (Buchwert) des Büroschranks bei S 2 000 €.

Lösung:

Ertragsteuerrechtlich ist der Wert des hingegebenen WG als Anschaffungskosten für das angeschaffte WG maßgebend. Für das hingegebene WG kommt jedoch nicht der Buchwert, sondern der gemeine Wert in Betracht. Durch den Ansatz des gemeinen Werts tritt gleichzeitig eine Gewinnrealisierung für das hingegebene (veräußerte) WG ein, wenn stille Reserven vorhanden sind. Bei S betragen die Anschaffungskosten für den Computer 3 000 € (gemeiner Wert des hingegebenen WG). Die in dem gemeinen Wert enthaltene USt i.H.v. 19/119 von 3 570 € = 570 € ist als Vorsteuer abzugsfähig, wenn sie von C in Rechnung gestellt worden ist. Für den veräußerten Büroschrank ergibt sich folgender Veräußerungsgewinn:

Also doch wohl: Gewinnrealisierung des hingegebenen Wirtschaftsgutes (Bitcoin)

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December 23, 2013, 05:37:06 PM
 #48

Ich war gerade bei der Steuerberatung. Man macht erst Gewinn wenn man in eine anerkannte Währung tauscht, BTC gehört nicht dazu.

Sehe ich bei privaten Tauschgeschäften genauso. Bei gewerblichen Tauschgeschäften sieht es anders aus.

Könnte sein daß es im privaten Bereich nicht so ist wie in meinem letzten post von gequotet. Wäre schön.

Kann das jemand irgendwie handfester machen?


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December 23, 2013, 05:38:35 PM
 #49


verkaufe 120 BTC für je 300€ und kaufe im nächste moment gleich wieder 120 BTC für je 300€
Wieso denkst du, dass das gleichzusetzen mit Verlust wäre? Hier rechnest du doch nur ganz einfach Kauf gegen Verkauf gegeneinander auf. Soll heißen mit diesem Trade machst du +-0 und mit den Trades zuvor hast du Gewinn gemacht -> derselbe Gewinn, wie wenn du diesen letzten Trade nie gemacht hättest.

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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 #50


verkaufe 120 BTC für je 300€ und kaufe im nächste moment gleich wieder 120 BTC für je 300€
Wieso denkst du, dass das gleichzusetzen mit Verlust wäre? Hier rechnest du doch nur ganz einfach Kauf gegen Verkauf gegeneinander auf. Soll heißen mit diesem Trade machst du +-0 und mit den Trades zuvor hast du Gewinn gemacht -> derselbe Gewinn, wie wenn du diesen letzten Trade nie gemacht hättest.

Nein, macht er nicht.

Ich glaube er hat die 120 BTC vorher für mehr gekauft, sagen wir für €400 jeweils. Der Gewinn/Verlust fällt ja beim Verkauf an. Also 120 * (€300 - €400) = -€12.000 (ein Verlust). Die sofortige Wieder-Anschaffung hat erstmal keine steuerliche Auswirkung, dient dann aber bei späterer Veräußerung wiederum als Anschaffungspreis (und Zeitpunkt).

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December 23, 2013, 09:56:54 PM
 #51

Ein Schrank und ein Computer sind auch keine Währungen, und trotzdem:

Begrifflich handelt es sich beim Tausch um ein wechselseitiges Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft. Die Anschaffungskosten bemessen sich nach dem Wert des hingegebenen WG (§ 6 Abs. 6 EStG).

Beispiel:

Schreinermeister S erwirbt vom Computerhändler C einen Computer und liefert dafür einen Büroschrank. Der gemeine Wert der Gegenstände beträgt jeweils 3 570 € (einschließlich 19 % USt). Der Einkaufspreis (Buchwert) des Computers betrug bei C 1 500 € und der Einkaufspreis (Buchwert) des Büroschranks bei S 2 000 €.

Lösung:

Ertragsteuerrechtlich ist der Wert des hingegebenen WG als Anschaffungskosten für das angeschaffte WG maßgebend. Für das hingegebene WG kommt jedoch nicht der Buchwert, sondern der gemeine Wert in Betracht. Durch den Ansatz des gemeinen Werts tritt gleichzeitig eine Gewinnrealisierung für das hingegebene (veräußerte) WG ein, wenn stille Reserven vorhanden sind. Bei S betragen die Anschaffungskosten für den Computer 3 000 € (gemeiner Wert des hingegebenen WG). Die in dem gemeinen Wert enthaltene USt i.H.v. 19/119 von 3 570 € = 570 € ist als Vorsteuer abzugsfähig, wenn sie von C in Rechnung gestellt worden ist. Für den veräußerten Büroschrank ergibt sich folgender Veräußerungsgewinn:

Also doch wohl: Gewinnrealisierung des hingegebenen Wirtschaftsgutes (Bitcoin)

Tja. Das sind alles gewerbliche Tätigkeiten, keine privaten. Für den Bereich des gelegentlichen Tauschhandels von Privatpersonen habe ich bislang: keine Regelung gefunden. Es scheint explizit nur Ausnahmeregelungen für den Tausch von privaten Immobilien zu geben.

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December 23, 2013, 10:01:05 PM
 #52


verkaufe 120 BTC für je 300€ und kaufe im nächste moment gleich wieder 120 BTC für je 300€
Wieso denkst du, dass das gleichzusetzen mit Verlust wäre? Hier rechnest du doch nur ganz einfach Kauf gegen Verkauf gegeneinander auf. Soll heißen mit diesem Trade machst du +-0 und mit den Trades zuvor hast du Gewinn gemacht -> derselbe Gewinn, wie wenn du diesen letzten Trade nie gemacht hättest.

Nein, macht er nicht.

Ich glaube er hat die 120 BTC vorher für mehr gekauft, sagen wir für €400 jeweils. Der Gewinn/Verlust fällt ja beim Verkauf an. Also 120 * (€300 - €400) = -€12.000 (ein Verlust). Die sofortige Wieder-Anschaffung hat erstmal keine steuerliche Auswirkung, dient dann aber bei späterer Veräußerung wiederum als Anschaffungspreis (und Zeitpunkt).


+1 - Aber den Verlust könnte man (s.o.) gegen den Gewinn aus anderen Verkäufen privater Vermögensgegenstände des Steuerjahres gegenrechnen. - Aber, wie oben gesagt: das sind eher theoretische Überlegungen mE. Beim FA wird man mit diesem Ansatz nicht wirklich gut durchkommen, da man LIFO und FIFO dann kombinieren müsste.

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December 23, 2013, 10:04:44 PM
 #53

Tja. Das sind alles gewerbliche Tätigkeiten, keine privaten. Für den Bereich des gelegentlichen Tauschhandels von Privatpersonen habe ich bislang: keine Regelung gefunden.

Danke für Deine Recherche.

Es scheint explizit nur Ausnahmeregelungen für den Tausch von privaten Immobilien zu geben.

Was sind das für Ausnahmen, rein interesse-halber?

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December 23, 2013, 10:08:29 PM
 #54

Was sind das für Ausnahmen, rein interesse-halber?

http://www.dr-moser-stbg.de/fileadmin/moser/docs/publikationen/Steuerfalle_beim_Tausch_von_Grundstuecken.pdf

EDIT: Aber auch hier geht es im Kern wohl um gewerbliche Fragen, denn einer der Tauscher betreibt wohl einen landwirtschaftlichen Betrieb.

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December 24, 2013, 09:15:56 AM
 #55

Was sind das für Ausnahmen, rein interesse-halber?

http://www.dr-moser-stbg.de/fileadmin/moser/docs/publikationen/Steuerfalle_beim_Tausch_von_Grundstuecken.pdf

EDIT: Aber auch hier geht es im Kern wohl um gewerbliche Fragen, denn einer der Tauscher betreibt wohl einen landwirtschaftlichen Betrieb.

Hab was gefunden bzgl. besteurung bei Tauschringen:


Steuern auf Tauschleistungen?

Keine Gewinnerzielungsabsicht - keine Steuern

Zur Besteuerung gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der Grünen keine abschließende generelle Bewertung aller Tauschaktionen ab, sondern macht dies jeweils vom Einzelfall abhängig. Sie geht davon aus, dass es sich bei den TauschpartnerInnen in der Regel nicht um Gewerbetreibende handelt, da keine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist. Tauschaktionen sind keine auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit. Selbst bei minimalem Gewinn würden sie als Bagatelltätigkeiten betrachtet. Sollten jedoch die Voraussetzungen für ein Gewerbe gegeben sein, "muss den Anforderungen der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung Rechnung getragen werden (z.B. Eintragung in die Handwerksrolle). Wegen der Vielzahl denkbarer Ausgestaltungen bleibt dies jedoch einer Einzelfallprüfung der zuständigen Behörden überlassen." Die meisten Verrechnungseinheiten sind als Zeiteinheiten nicht konvertierbar in die Landeswährung. Bei Gewerbebetrieben als Mitglieder in einem Tauschring gilt dann aber immer noch die Kleinunternehmerregelung, nach der der Betrieb umsatzsteuerfrei ist, wenn der Jahresumsatz nicht 16.000 Eur übersteigt.

Tauscheinnahmen sind kein Erwerbseinkommen

Auch bei der Einkommensteuer hält sich die Bundesregierung zurück. Sie trennt Erwerbssphäre und Privatsphäre. Erwerbseinkünfte sind gekennzeichnet durch "die entgeltliche Verwertung von Leistungen ... am Markt" und durch eine selbständige nachhaltige Betätigung mit dem "Abzielen auf positive Einkünfte durch eine unter eine Einkunftart fallende Leistung" (selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Gewerbebetrieb). Kriterien für die Nachhaltigkeit müssen allesamt gleichzeitig erfüllt sein: mehrjährige, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, planmäßiges Handeln, Beteiligung am Markt, Auftreten wie ein Händler, Unterhalten eines Geschäftslokales etc. Sie treffen für die privaten Mitglieder in Tauschringen i.d.R. nicht zu. Tauschringmitglieder gehen demnach weder einer selbständigen noch einer gewerblichen Tätigkeit nach. [11]

Bund will nicht besteuern

Der Besteuerungsansatz für Tauschleistungen wurde folgerichtig aus den Haushaltsansätzen des Bundes für die Jahre 1997/98 ersatzlos gestrichen. [12] Um die bestehenden Unsicherheiten abzubauen, fordert die Arbeitsgemeinschaft bundesdeutscher Tauschsysteme auch hier eine deklaratorische Ausnahme privater Tauschringmitglieder von Besteuerung sowie eine Steuerfreiheit für Gewerbebetriebe in Tauschringen im Rahmen einer Experimentierphase (z.B. 10 Jahre) zur Stärkung der lokalen Ökonomie und zur Regionalförderung. Sollten Steuern erhoben werden, sind diese in der Verrechnungseinheit lokal und gemeinwesenorientiert einzusetzen. Um das Entwicklungspotential der Tauschringe nutzen und künftig erweitern zu können, sollten Hindernisse vermieden bzw. abgebaut werden. http://www.tauschringe-berlin.de

also wohl wieder das alte Spiel: privat ok, gewerblich steuern zahlen.

Allerdings bin ich mir trotzdem nicht sicher ob ein Tausch BTC gegen Teddybär nicht doch eine Veräußerung im Sinne der privaten Vermögensverwaltung darstellt.

Sobald ich mich vom diesjährigen Steuermarathon erholt habe, frag ich mal meinen Stuerberater. Ich hatte ihn schon gefragt, und ich meine seine Antwort war: "Ja, das ist eine Veräußerung, müssen sie versteuern".

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 #56

also wohl wieder das alte Spiel: privat ok, gewerblich steuern zahlen.

Ja. Ich bin bei meinen Recherchen letztlich auch immer nur auf Diskussionen im Zusammenhang mit Tauschringen gestoßen - die Analogie passt hier letztlich aber nur bedingt. Unterm Strich würde ich aber sagen: Eine privater Tausch von BTC gegen z.B. Gold ist eben ein Tausch und keine Veräußerung, bei der Fiat-Werte im Spiel sind.

Sobald ich mich vom diesjährigen Steuermarathon erholt habe, frag ich mal meinen Stuerberater. Ich hatte ihn schon gefragt, und ich meine seine Antwort war: "Ja, das ist eine Veräußerung, müssen sie versteuern".

Ja, manche Steuerberater neigen zu dieser Einschätzung. Letztlich verdienen Sie ja auch nur dann, wenn steuerbare Handlungen vorliegen. Cheesy

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December 24, 2013, 02:29:22 PM
 #57

Ja, manche Steuerberater neigen zu dieser Einschätzung. Letztlich verdienen Sie ja auch nur dann, wenn steuerbare Handlungen vorliegen. Cheesy

Ein Mißstand ausserordentlichen Ausmaßes. (scheiss neue rechtschreibung, jetzt weiss ich garnicht mehr wann "ß" oder "ss" kommt).
Steuerberater sollten proportional zu dem Anteil des Einkommens bezahlt werden, der nach der Steuer übrig bleibt.

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 #58

Ich denke der Steuerberater hat das einfach pauschal beantwortet weil er den Spezialfall nicht kennt.
Das vorher beschriebene über private Tauschgeschäfte trifft wohl eher zu!
Das bedeutet dann aber man darf das Gold nur mit einem privaten Verkäufer tauschen. Undecided

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 #59

Ja, manche Steuerberater neigen zu dieser Einschätzung. Letztlich verdienen Sie ja auch nur dann, wenn steuerbare Handlungen vorliegen. Cheesy

Ein Mißstand ausserordentlichen Ausmaßes. (scheiss neue rechtschreibung, jetzt weiss ich garnicht mehr wann "ß" oder "ss" kommt).
Steuerberater sollten proportional zu dem Anteil des Einkommens bezahlt werden, der nach der Steuer übrig bleibt.

Dann würden sich die Interessen von Finanzamt und Steuerberater nicht mehr so harmonisch zusammenfügen. Smiley

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 #60

Ich denke der Steuerberater hat das einfach pauschal beantwortet weil er den Spezialfall nicht kennt.
Das vorher beschriebene über private Tauschgeschäfte trifft wohl eher zu!
Das bedeutet dann aber man darf das Gold nur mit einem privaten Verkäufer tauschen. Undecided

Würde ich nicht sagen. Wichtig scheint mir allein, dass Du privat handelst - und eben nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Dass der "Verkäufer", wenn er gewerblich handelt, seine Ein- und Ausgänge buchen und Gewinne versteuern muss, ist dann eine andere Sache. Ebenso spielt es keine Rolle, ob man z.B. Bitpay für die Transaktion nutzt. Der Tausch erfolgt von Deiner Seite aus mit BTCs. Ob der "Verkäufer" das dann von Bitpay in Fiat tauschen läßt oder nicht, kann Dir egal sein mE.

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