SmokeTrader
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September 19, 2017, 03:49:16 AM |
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Na in unserem Fall ist "Gewinnerziehlungsabsicht" "Eigenverantwortlich" und "auf Dauer ausgerichtet" ganz einfach nicht das maß der Dinge.
R 15.7. der Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2012) sagt uns das die Verwaltung des eigenen Vermögens kein Grund ist sich selbstständig zu machen. Wäre ja noch schöner so leicht aus der Staatlichen Rentenkasse raus zu kommen...
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phreeksta
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September 19, 2017, 08:30:27 AM |
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Wie komme ich beim Traden "legal" überhaupt zur 1 Jahresfrist.
Kurze Antwort: gar nicht. Die Haltefrist dient ja gerade dazu, "Nicht-Trader" nicht zu besteuern, während Trader besteuert werden sollen. Alles andere kannst du dir eigentlich selbst ausrechnen nach den Informationen im Ursprungspost. Gibt's schon irgendwelche Neugikeiten zum Thema getrennte "Wallets" für die Börse/Exchange/Traden und zum Halten?. Da ich ja bspw. einige Coins nur über BTC kaufen/tauschen kann, könnte ich ja BTC in meinem Hardware-Wallet NIE länger als ein Jahr halten, wenn ich es nicht trennen könnte und insgesamt FIFO anwenden müsste. Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Ich pers. werde in solchen Fällen alles in einem Rutsch machen .. also AltCoin -> z.B. Bitcoin - Bitcoin -> Fiat. Natürlich kann es dazwischen zu Kursänderungen kommen, die ich aber auch berücksichtigen werde. Ein weiteres Jahr Bitcoin halten, werde ich sicherlich nicht. Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
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bct_ail
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September 20, 2017, 08:06:42 AM |
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Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
Darstellen brauchst du in der Steuererklärung zunächst gar nichts. Mittlerweile hat der Steuerbürger eine Belegvorhaltepflicht. Du gibt’s einfach die entsprechenden Daten in die Anlage SO ein. Wenn es viele Veräußerungen sind, legst du einfach eine Liste bei. WENN das FA dann mal irgendwann nachfragt, musst du denen deine Transaktionen nachvollziehbar darstellen. Nachvollziehbar heißt aber, jeden Trade aufschlüsseln.
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phreeksta
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September 20, 2017, 08:17:02 AM |
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Letztendlich werde ich in der Steuer dann nur AltCoin -> Fiat darstellen.
Darstellen brauchst du in der Steuererklärung zunächst gar nichts. Mittlerweile hat der Steuerbürger eine Belegvorhaltepflicht. Du gibt’s einfach die entsprechenden Daten in die Anlage SO ein. Wenn es viele Veräußerungen sind, legst du einfach eine Liste bei. WENN das FA dann mal irgendwann nachfragt, musst du denen deine Transaktionen nachvollziehbar darstellen. Nachvollziehbar heißt aber, jeden Trade aufschlüsseln. Ist mir schon klar. Trotzdem lege ich einen Auszug meiner Bittrex Transaktionen mit bei. Die sind nachvollziehbar, aber wenn man da was überprüfen will, ist es natürlich eine Scheiß-Arbeit.
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Serpens66
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September 20, 2017, 04:05:56 PM |
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Ah, das ist auch ein guter Artikel, gleich abgespeichert Ich hab nochmal geguckt, ich meinte diesen Artikel: http://www.eltee.de/education_id.php?id=221Denke also damit ist das Thema gewerblich oder nicht erledigt. Automatisch ist wohl kein Bitcointrader, der die vorhandene Infrastruktuer (Börsen) nutzt, gewerblich (habe die beiden links mal in meinem letzten Post in dem "Gewerbe-Thread" hinzueditiert.. damit ich ihn nicht nochmal "ausbuddle")
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Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Great Freeware Game: Clonk Rage binance.com hat nun auch SEPA und EUR Paare! Mit dem RefLink bekommst du 5% Rabatt auf die Tradinggebühren!
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archaeopter
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September 21, 2017, 10:56:44 AM |
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Wie sieht es mit Steuern aus wenn man innerhalb kurzer Zeit( heisst der Kurs des gekauften Ethers/Bitcoins ändert sich minimal) zuerst Ether/Bitcoin über Fiat kauft um mithilfe davon andere Altcoins zu kaufen um diese über ein Jahr zu halten? Zahlt man dann nur Steuern der Differenz des Fiat-Eth/Btc Kurs zur Zeit von Fiat-Eth/Btc Kauf und Eth/Btc-Alt Kauf?
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phreeksta
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September 21, 2017, 11:03:59 AM |
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Wie sieht es mit Steuern aus wenn man innerhalb kurzer Zeit( heisst der Kurs des gekauften Ethers/Bitcoins ändert sich minimal) zuerst Ether/Bitcoin über Fiat kauft um mithilfe davon andere Altcoins zu kaufen um diese über ein Jahr zu halten? Zahlt man dann nur Steuern der Differenz des Fiat-Eth/Btc Kurs zur Zeit von Fiat-Eth/Btc Kauf und Eth/Btc-Alt Kauf?
Ganz genau. Du musst die Differenz beim Ankauf von Alt-Coins versteuern.
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Roccker
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September 21, 2017, 11:21:21 AM |
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Man kann Bitcoin kaufen (mit gewissem bitcoin/altcoin kurs) und dann fast gleich Altcoins kaufen - hoffentlich erwischt man einen leicht niedrigeren bitcoin/altcoin kurs = 'Geldverlust' und dann muss man es nicht bei der Steuer angeben (und spart sich das) weil man ja Verlust gemacht hat - richtig?
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phreeksta
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September 21, 2017, 11:34:29 AM |
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Man kann Bitcoin kaufen (mit gewissem bitcoin/altcoin kurs) und dann fast gleich Altcoins kaufen - hoffentlich erwischt man einen leicht niedrigeren bitcoin/altcoin kurs = 'Geldverlust' und dann muss man es nicht bei der Steuer angeben (und spart sich das) weil man ja Verlust gemacht hat - richtig?
Die Verluste spielen in die Steuern mit rein, also spielt es im Endeffekt keine Rolle. Mal abgesehen davon, sind bis zu 600 EUR steuerfrei ... und sollte bei dem Prozess der Bitcoin explodieren und sie sind plötzlich mehrere 1000 EUR mehr Wert, dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen. Also an deiner Stelle hätte ich nicht so Angst vor Gewinnen :-)
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archaeopter
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September 21, 2017, 01:06:25 PM |
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Wie sieht es mit Steuern aus wenn man innerhalb kurzer Zeit( heisst der Kurs des gekauften Ethers/Bitcoins ändert sich minimal) zuerst Ether/Bitcoin über Fiat kauft um mithilfe davon andere Altcoins zu kaufen um diese über ein Jahr zu halten? Zahlt man dann nur Steuern der Differenz des Fiat-Eth/Btc Kurs zur Zeit von Fiat-Eth/Btc Kauf und Eth/Btc-Alt Kauf?
Ganz genau. Du musst die Differenz beim Ankauf von Alt-Coins versteuern. Danke für die Bestätigung!
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Serpens66
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September 21, 2017, 06:01:29 PM |
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dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen.
Darf man natürlich nicht so stehen lassen, es ist der persönliche Einkommenssteuersatz, nicht 25%.
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Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Great Freeware Game: Clonk Rage binance.com hat nun auch SEPA und EUR Paare! Mit dem RefLink bekommst du 5% Rabatt auf die Tradinggebühren!
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bct_ail
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September 21, 2017, 06:46:27 PM |
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dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen. Also an deiner Stelle hätte ich nicht so Angst vor Gewinnen :-)
Wie kommst du auf 25%? Kursgewinne im Kryptobereich haben nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun. Kryptogewinne sind mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern....der natürlich auch genau 25% betragen kann oder auch gerne Richtung 50%. Lese dir doch mal genau diese FAQ durch. Gleich im ersten Eintrag steht dazu etwas.
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SmokeTrader
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September 21, 2017, 06:54:11 PM |
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Und ich meine das die Verluste mit den Gewinnen gegen gerechnet werden dürfen. Oder nicht? Weil dann ist es ja schon interessant die an zu geben wenn auch Gewinne mit dabei sind. Wäre doch mal ein netter Tag für den Finanzbeamten 2593 Trades die am Ende auf +2€ raus laufen zu kontrollieren
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bct_ail
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September 21, 2017, 08:21:16 PM |
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Und ich meine das die Verluste mit den Gewinnen gegen gerechnet werden dürfen. Oder nicht? Weil dann ist es ja schon interessant die an zu geben wenn auch Gewinne mit dabei sind. Wäre doch mal ein netter Tag für den Finanzbeamten 2593 Trades die am Ende auf +2€ raus laufen zu kontrollieren Ja, natürlich kannst du Verluste gegenrechnen. Du darfst sogar einen Verlustrück- oder vortrag machen. Glaubst du ernsthaft, die kontrollieren deine ganzen Unterlagen, wenn +2€ in der Steuererklärung steht? Wenn du denen wirklich deine ganzen Aufzeichnungen schickst, schreiben die dir einen Brief mit der Bitte, bei der nächsten Steuererklärung bitte Aufzeichnungen erst auf Anforderung zuzuschicken. Und glaube mir mal, dass der Sachbearbeiter sich zusätzlich einen Vermerk macht.
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phreeksta
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September 22, 2017, 06:41:37 AM |
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dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen. Also an deiner Stelle hätte ich nicht so Angst vor Gewinnen :-)
Wie kommst du auf 25%? Kursgewinne im Kryptobereich haben nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun. Kryptogewinne sind mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern....der natürlich auch genau 25% betragen kann oder auch gerne Richtung 50%. Lese dir doch mal genau diese FAQ durch. Gleich im ersten Eintrag steht dazu etwas. Habe bei Websiten als Angabe bisher auch immer 25%-40% gelesen, aber ein Steuerberater sagte mir, dass es genau 25% sind. Deshalb hab ich das im Post erwähnt. Der Typ kann sich natürlich auch irren.
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Skerberus
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September 22, 2017, 08:35:08 AM |
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dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen. Also an deiner Stelle hätte ich nicht so Angst vor Gewinnen :-)
Wie kommst du auf 25%? Kursgewinne im Kryptobereich haben nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun. Kryptogewinne sind mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern....der natürlich auch genau 25% betragen kann oder auch gerne Richtung 50%. Lese dir doch mal genau diese FAQ durch. Gleich im ersten Eintrag steht dazu etwas. Habe bei Websiten als Angabe bisher auch immer 25%-40% gelesen, aber ein Steuerberater sagte mir, dass es genau 25% sind. Deshalb hab ich das im Post erwähnt. Der Typ kann sich natürlich auch irren. Der irrt sich in jedem Fall. Genau 25 ist doch sowieso Blödsinn, bei Abgeltungssteuer kommt doch auch noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer dazu (also bis zu 28%). Wie aber oben schon richtig erwähnt wurde gilt bei privaten Veräußerungsgeschäften der persönliche Einkommenssteuersatz! Bei Dividenden ( z. B. Taas ausgeschüttet) müsste der Abgeltungssteuersatz greifen.
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phreeksta
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September 22, 2017, 08:40:23 AM |
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dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen. Also an deiner Stelle hätte ich nicht so Angst vor Gewinnen :-)
Wie kommst du auf 25%? Kursgewinne im Kryptobereich haben nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun. Kryptogewinne sind mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern....der natürlich auch genau 25% betragen kann oder auch gerne Richtung 50%. Lese dir doch mal genau diese FAQ durch. Gleich im ersten Eintrag steht dazu etwas. Habe bei Websiten als Angabe bisher auch immer 25%-40% gelesen, aber ein Steuerberater sagte mir, dass es genau 25% sind. Deshalb hab ich das im Post erwähnt. Der Typ kann sich natürlich auch irren. Der irrt sich in jedem Fall. Genau 25 ist doch sowieso Blödsinn, bei Abgeltungssteuer kommt doch auch noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer dazu (also bis zu 28%). Wie aber oben schon richtig erwähnt wurde gilt bei privaten Veräußerungsgeschäften der persönliche Einkommenssteuersatz! Bei Dividenden ( z. B. Taas ausgeschüttet) müsste der Abgeltungssteuersatz greifen. Ok, danke für die Aufklärung. Wo nach richtet sich der Steuersatz? Also wird festgelegt wieviel ich letztendlich an Steuer zahlen muss? Ich meine 25-40% ist jetzt keine besonders genaue Angabe :-)
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Skerberus
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September 22, 2017, 09:08:26 AM |
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Ok, danke für die Aufklärung. Wo nach richtet sich der Steuersatz? Also wird festgelegt wieviel ich letztendlich an Steuer zahlen muss? Ich meine 25-40% ist jetzt keine besonders genaue Angabe :-)
Der richtet sich nach der Höhe deines Einkommens. Gibt da viele Quellen im Internet zur Berechnung z. B. http://www.einkommenssteuertabelle.de/Grob: Je mehr Einkommen, desto höher der Steuersatz .
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phreeksta
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September 22, 2017, 09:25:33 AM |
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Ok, danke für die Aufklärung. Wo nach richtet sich der Steuersatz? Also wird festgelegt wieviel ich letztendlich an Steuer zahlen muss? Ich meine 25-40% ist jetzt keine besonders genaue Angabe :-)
Der richtet sich nach der Höhe deines Einkommens. Gibt da viele Quellen im Internet zur Berechnung z. B. http://www.einkommenssteuertabelle.de/Grob: Je mehr Einkommen, desto höher der Steuersatz . Ach so, ich glaub nun verstehe ich das. Wenn ich z.B. 25% Einkommensteuer zahle ... dann zahle ich auf alle meine Krypto-Gewinne auch 25%? Irgendwie erscheint mir das alles ein wenig seltsam, das hier der Einkommensteuersatz angesetzt werden. Aber gut, wenn das so ist.
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Samarkand
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September 22, 2017, 09:33:52 AM |
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...
Ach so, ich glaub nun verstehe ich das. Wenn ich z.B. 25% Einkommensteuer zahle ... dann zahle ich auf alle meine Krypto-Gewinne auch 25%? Irgendwie erscheint mir das alles ein wenig seltsam, das hier der Einkommensteuersatz angesetzt werden. Aber gut, wenn das so ist.
Ja, genau. Außer du hältst die Kryptowährung über ein Jahr, dann zahlst du gar keine Steuern (mit der Ausnahme, wenn du gewerblich handelst, da das dann nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft gilt). Eigentlich musst du dir nur die folgende Unterscheidung merken: Kapitalerträge (z.B. Zinsgewinne bei einem Sparbuch oder eine Dividendenzahlung bei einer Aktie) = Kapitalertragsteuer + Soli + evtl. Kirchensteuer Private Veräußerungsgeschäfte (z.B. Bitcoinhandel mit Haltefrist von unter einem Jahr, Edelmetall, Briefmarken) = persönlicher Steuersatz sobald Freigrenze von 600 € überschritten ist
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