mezzomix
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September 18, 2013, 02:42:43 PM |
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Salazarian hat uns leider alle angelogen und hat gar keine Firma. Deswegen muss er wohl Einfuhrumsatzzoll zahlen. Eine normale Firma müsste dies nicht. Da liegt also eine hinterhältige Täuschung von Salazarian vor.
Sehr wohl muss eine Firma Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen. Wenn man Glück hat fällt bei den Minern keine Zoll an, da als Peripherie deklariert. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt aber auf jeden Fall an. Als USt pflichtiges Unternehmen kann man diese bei der Voranmeldung, bzw. Jahresmeldung dann wieder geltend machen. Dafür muss aber beim Verkauf der erwirtschafteten Leistung der Miner wieder Mehrwertsteuer dazugerechnet werden. Für die Anteilseigner wäre der Übergang auf den kommerziellen Betrieb schon von daher Negativ zu bewerten. Oder die Maschinen gehören weiter den Anteilseignern und gehen nicht in das Betriebsvermögen über. Dann fällt auf jeden Fall Einfuhrumsatzsteuer an, da man fremde USt wohl kaum für das Unternehmen geltend machen kann. Ich weiß nicht aus welchem arabischen Land du kommst. Aber in Deutschland ist es keine Straftat schulden zu haben. Zudem wurden schon fast 10k ausgezahlt. Es sind hier einige Einzelfälle die auftauchen
Nö, aber eine geschuldete Rückzahlung nicht vorzunehmen könnte auf eine Betrugsabsicht hindeuten. Auch der Deal mit Salazarian stinkt irgendwo zum Himmel. Ich denke es gibt einige Indizien die hier auf Betrug hindeuten und da muss der Staatsanwalt üblicherweise die Details ermitteln sofern der Schuldner versucht sich einer Klärung zu entziehen.
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Freedom24
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September 18, 2013, 02:42:54 PM |
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Hab mal wieder hier rein geschaut, komme aus dem lachen nicht mehr raus. Wie sich manche Leute hinhalten lassen , was Geld zurück zahlen angeht. Geht endlich zu der Polizei und erstattet Anzeige anstatt euch Tag zu Tag mit leeren Versprechungen zu besänftigen zu lassen.
Ich weiß nicht aus welchem arabischen Land du kommst. Aber in Deutschland ist es keine Straftat schulden zu haben. Zudem wurden schon fast 10k ausgezahlt. Es sind hier einige Einzelfälle die auftauchen Noch mehr Dreistigkeit geht nicht.
Du hast von uns allen die Zollkosten abkassiert und willst die jetzt behalten und Salazarian die nochmal zahlen.
Selber bist du umgezogen und deine Anschrift ist jetzt mehr oder weniger Wertlos.
Und das mit den Daten hatten wir schon oft genug.
Schalt bitte dein Gehirn ein. Es war im übrigen auch von Anfang an abgesprochen, dass alle Kosten auf die Anteile geteilt werden. Habe ich von euch Geld verlangt weil alle Anteile bereits schulden haben? Nein... ich habs euch geschenkt. Ich hatte schon monatelang Miete bezahlt für eine Location und sie umgebaut. Aber eure Gier kennt scheinbar keine Grenzen. Lies dich doch bitte im Internet schlau. Gewerbe zahlt normalerweise keine Umsatzsteuer. Der Salazarian hat uns leider alle angelogen und hat gar kein Gewerbe. Das mit dem Zoll wäre eigentlich gar kein Problem gewesen... Ich sehe es schon als Problem, dass du von uns Zollgebühren mit einrechnest und diese nicht zahlen willst. Dass du dich mit dem Projekt übernommen hast ist nicht unser Problem. Du hast uns von Anfang an zugesichert, dass uns dafür keine Kosten entstehen.
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DerSchwede
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September 18, 2013, 02:43:28 PM |
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Lies dich doch bitte im Internet schlau. Gewerbe zahlt normalerweise keine Umsatzsteuer. Der Salazarian hat uns leider alle angelogen und hat gar kein Gewerbe. Das mit dem Zoll wäre eigentlich gar kein Problem gewesen...
Nur damit eines klar ist Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer sind 2 völlig verschiedene dinge. Nur weil ich eine Firma habe und die Umsatzsteuer abführen kann, heisst das nicht, dass ich keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss. Die Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich nach § 11 UStG folgendermaßen: Wert der Ware inkl. Transportkosten in die EG (Zollwert = (vereinfacht) FOB-Preis + Transportkosten) + ggf. Zoll + ggf. Verbrauchsteuer + ggf. innergemeinschaftliche Beförderungskosten = Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer (EUSt-Wert) * Steuersatz (seit 1. Januar 2007: 19 % oder 7 %) = Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Und jeder der Wahren aus dem Ausland bestellt muss diese Zahlen. Gewerblich oder Privat Umsatzsteuer kann ich als gewerbetreibender abführen wenn ich einnahmen mit Ust gegenüberstellen kann! Auch das hat nichts damit zu tun ob ich eine Firma habe, sondenr ob ich entsprechende Buchungen habe.
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DerSchwede
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September 18, 2013, 02:45:16 PM |
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Habe ich von euch Geld verlangt weil alle Anteile bereits schulden haben? Nein... ich habs euch geschenkt. Ich hatte schon monatelang Miete bezahlt für eine Location und sie umgebaut. Aber eure Gier kennt scheinbar keine Grenzen.
Lies dich doch bitte im Internet schlau. Gewerbe zahlt normalerweise keine Umsatzsteuer. Der Salazarian hat uns leider alle angelogen und hat gar kein Gewerbe. Das mit dem Zoll wäre eigentlich gar kein Problem gewesen...
Ich sehe es schon als Problem, dass du von uns Zollgebühren mit einrechnest und diese nicht zahlen willst. Dass du dich mit dem Projekt übernommen hast ist nicht unser Problem. Du hast uns von Anfang an zugesichert, dass uns dafür keine Kosten entstehen. da gebe ich dem lieben freedom recht. du hast angegeben das mit der ahlung alle kosten abgedeckt sind. da kannst du jetzt nicht jammern.
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candoo
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September 18, 2013, 02:48:20 PM |
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Nicht ganz.
Normalerweise hätte er den Einfuhrumsatzzoll gegenrechnen können. (Also er bekommt sie wieder)
Er muss ja die 19% vom Strom nicht zahlen und kann es gegen rechnen. Desweiteren bekommt er ja eine Verwaltungsgebühr die 19% enthält.. Da er es ja an uns endkunden verwaltet
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Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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Freedom24
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September 18, 2013, 02:50:58 PM |
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Nicht ganz.
Normalerweise hätte er den Einfuhrumsatzzoll gegenrechnen können. (Also er bekommt sie wieder)
Er muss ja die 19% vom Strom nicht zahlen und kann es gegen rechnen. Desweiteren bekommt er ja eine Verwaltungsgebühr die 19% enthält.. Da er es ja an uns endkunden verwaltet
Das ist aber eine Hausnummer, dass er jetzt 27 Cent pro KW/h abrechnen will. Das alles stinkt bis zum Himmel.
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candoo
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September 18, 2013, 02:52:48 PM |
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Nicht ganz.
Normalerweise hätte er den Einfuhrumsatzzoll gegenrechnen können. (Also er bekommt sie wieder)
Er muss ja die 19% vom Strom nicht zahlen und kann es gegen rechnen. Desweiteren bekommt er ja eine Verwaltungsgebühr die 19% enthält.. Da er es ja an uns endkunden verwaltet
Das ist aber eine Hausnummer, dass er jetzt 27 Cent pro KW/h abrechnen will. Das alles stinkt bis zum Himmel. Ja sage ich doch... Salazarian ist sehr shady! Die 1000 m2 Bürofläche besitzt er übrigens gar nicht.
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Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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Red_Evil
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September 18, 2013, 02:59:03 PM |
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Nicht ganz.
Normalerweise hätte er den Einfuhrumsatzzoll gegenrechnen können. (Also er bekommt sie wieder)
Er muss ja die 19% vom Strom nicht zahlen und kann es gegen rechnen. Desweiteren bekommt er ja eine Verwaltungsgebühr die 19% enthält.. Da er es ja an uns endkunden verwaltet
Das ist aber eine Hausnummer, dass er jetzt 27 Cent pro KW/h abrechnen will. Das alles stinkt bis zum Himmel. Ja sage ich doch... Salazarian ist sehr shady! Die 1000 m2 Bürofläche besitzt er übrigens gar nicht. Verursacher bist doch du candoo.... Hattest du dein projekt korrekt ubergeben ware es nie dazu gekommen ! Abgesehen das jede einzelne order nix mehr an wert hat ware es deine aufgabe dich uber einenen geeignetet hoster zu kümmern ! Ebenfalls hattest du die shareholder um erlaubniss fragen mussen einen dritten einzubinden .... den das stimm recht hast nicht du da du nur verwalter hoster bist Eigentümer erst recht nicht auch wenn du es weg editierst hast
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Search_and_Destroy
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September 18, 2013, 02:59:25 PM |
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Nicht ganz.
Normalerweise hätte er den Einfuhrumsatzzoll gegenrechnen können. (Also er bekommt sie wieder)
Er muss ja die 19% vom Strom nicht zahlen und kann es gegen rechnen. Desweiteren bekommt er ja eine Verwaltungsgebühr die 19% enthält.. Da er es ja an uns endkunden verwaltet
Das ist aber eine Hausnummer, dass er jetzt 27 Cent pro KW/h abrechnen will. Das alles stinkt bis zum Himmel. Ja sage ich doch... Salazarian ist sehr shady! Die 1000 m2 Bürofläche besitzt er übrigens gar nicht. Halt du mal den ball flach!!! Du hast auch nichts gemietet. NIEMAND hat je bilder von deinen angeblich angemieteten locations gesehen!
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DerSchwede
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September 18, 2013, 02:59:57 PM |
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Nicht ganz.
Normalerweise hätte er den Einfuhrumsatzzoll gegenrechnen können. (Also er bekommt sie wieder)
Er muss ja die 19% vom Strom nicht zahlen und kann es gegen rechnen. Desweiteren bekommt er ja eine Verwaltungsgebühr die 19% enthält.. Da er es ja an uns endkunden verwaltet
ZOLL != STEUER kein gewerbetreibender kann zoll einfach Gegenrechnen! Zoll muss immer bezahlt werden wenn aus den USA bestellt wird, es sei den es handelt sich um zollbefreite Güter. auch der käse mit der Verwaltungsgebühr stimmt nicht, es wird keine UST auf die Verwaltungsgebühr erhoben, da es keine Rechnung gibt. da kann er garnix gegenrechnen. und das mit dem strom , sehe ich nur als schlechten witz ok ? das was du schreibst stimmt einfach nicht! Zoll ist zoll und zoll fällt an! du wirfst hier alles durcheinander und versuchst jetzt von dir und dem was du schon alles verbockt hast ab zu lenken.
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Salazarian
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September 18, 2013, 03:00:16 PM Last edit: September 19, 2013, 10:40:48 AM by Salazarian |
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Schöner Vorwurf CANDOO der ist sogar strafbar ich habe ein Unternehmen was ich immer gesagt habe wenn du mir unterstellst, dass ich habe kein Unternehmen dafuq und ich bin in der Kleinunternehmerregelung wo ich keine Mwst abziehen darf und immer gesagt habe dass Einfuhr immer versteuert wird!
Das Unternehmen ist LEDIGLICH eine Nebengeschichte und hat mit diesem Hosting keine geschäftliche Verbindung. Ich hätte die Räume dazu also Laber keine falschen Fakten! Ich poste näher mal den Gewerbeschein lol
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candoo
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September 18, 2013, 03:01:13 PM |
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Nicht ganz.
Normalerweise hätte er den Einfuhrumsatzzoll gegenrechnen können. (Also er bekommt sie wieder)
Er muss ja die 19% vom Strom nicht zahlen und kann es gegen rechnen. Desweiteren bekommt er ja eine Verwaltungsgebühr die 19% enthält.. Da er es ja an uns endkunden verwaltet
ZOLL != STEUER kein gewerbetreibender kann zoll einfach Gegenrechnen! Zoll muss immer bezahlt werden wenn aus den USA bestellt wird, es sei den es handelt sich um zollbefreite Güter. auch der käse mit der Verwaltungsgebühr stimmt nicht, es wird keine UST auf die Verwaltungsgebühr erhoben, da es keine Rechnung gibt. da kann er garnix gegenrechnen. und das mit dem strom , sehe ich nur als schlechten witz ok ? das was du schreibst stimmt einfach nicht! Zoll ist zoll und zoll fällt an! du wirfst hier alles durcheinander und versuchst jetzt von dir und dem was du schon alles verbockt hast ab zu lenken. Viele von euch verwechsel Zoll und Einfuhrumsatzzoll. Zoll gibt es auf computer Elektronik nicht.. nur die 19% kommen drauf
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Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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DerSchwede
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Merit: 10
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September 18, 2013, 03:01:32 PM |
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Ja sage ich doch... Salazarian ist sehr shady! Die 1000 m2 Bürofläche besitzt er übrigens gar nicht.
was völlig unerheblich ist, da wir ja jetzt in den genuss kommen das DU wieder unser 100%iger Ansprechpartner bist.
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trasla
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September 18, 2013, 03:03:25 PM |
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Ich poste näher mal den Gewerbeschein lol
Als ob das noch irgendwie wichtig wäre. Klärt das untereinander, unprofessionalität disqualifiziert einen völlig unabhängig davon, ob man irgendwelche Dokumente hat.
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candoo
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September 18, 2013, 03:04:24 PM |
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Ich poste näher mal den Gewerbeschein lol
Als ob das noch irgendwie wichtig wäre. Klärt das untereinander, unprofessionalität disqualifiziert einen völlig unabhängig davon, ob man irgendwelche Dokumente hat. Lade doch mal ein paar der Forum Mitglieder in deine 1000m2 Räume ein und mach eine führung;)
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Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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DerSchwede
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Activity: 104
Merit: 10
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September 18, 2013, 03:06:06 PM |
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Viele von euch verwechsel Zoll und Einfuhrumsatzzoll.
Zoll gibt es auf computer Elektronik nicht.. nur die 19% kommen drauf
Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind.alles andere wäre (Anstiftung) zu einer Straftat und Steuerhinterziehung. Also sollte hier niemand ein Gewerbe als BTC-Miner haben, muss bezahlt werden.
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Salazarian
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September 18, 2013, 03:10:10 PM |
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Ich poste näher mal den Gewerbeschein lol
Als ob das noch irgendwie wichtig wäre. Klärt das untereinander, unprofessionalität disqualifiziert einen völlig unabhängig davon, ob man irgendwelche Dokumente hat. Lade doch mal ein paar der Forum Mitglieder in deine 1000m2 Räume ein und mach eine führung;) Bis zu 1000qm ist meine Belastungsgrenze, versprochen habe ich 100-300qm und ich habe die Loge dazu! Ich sagte auch 1000qm sind für weitere Projekte gedacht wenn es gut gegangen wäre
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mezzomix
Legendary
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Activity: 2744
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September 18, 2013, 03:15:07 PM |
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Einfuhrumsatzsteuer kann wie Vorsteuer gezogen werden vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG, wenn Gegenstände gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG FÜR das Unternehmen eingeführt worden sind.
alles andere wäre (Anstiftung) zu einer Straftat und Steuerhinterziehung. Also sollte hier niemand ein Gewerbe als BTC-Miner haben, muss bezahlt werden.
Richtig! Ich denke eine Firma, die reines Mining betreibt gibt es in DE nicht. Das Risiko wäre viel zu gross, dass das FA irgendwann mal die ganze Sache mit den Verlusten als Liebhaberei einstuft. Dauerhafte Verluste sieht das FA gar nicht gerne. Das gilt umso mehr, wenn der Betrieb USt Meldungen macht.
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stiftmaster
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After Hack Now User 5tift
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September 18, 2013, 03:17:38 PM |
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twbt
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An AA rated Bandoneonista
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September 18, 2013, 03:18:07 PM |
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@Sala: Ändere mal Deine Signatur. Aus Deiner Sicht ist der Vertrag zwischen Dir und candoo nichtig. Folglich würde ich es an Deiner Stelle vermeiden, weiterhin als Betreiber dieses Hostingprojektes in Erscheinung zu treten.
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