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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 882312 times)
phreeksta
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October 13, 2017, 08:21:51 AM
 #241

Der "Trick" besteht darin, Coins zu verwenden, die man eben nicht hält und somit nicht unnötig die Haltefrist verlängert.

Man muss dabei aber auch bedenken, inwiefern der aktuelle Kurs und der damalige Kurs des Erwerbszeitpunkts die Kaufmenge des neuen Coins beeinflusst.

Beispiel: Ich habe 1000€ zum Investieren und möchte davon einen Altcoin blablabla erwerben. Für 1 BTC erhalte ich zur Zeit 5000 Stück blablabla. Vor 360 Tagen habe ich 1 BTC für 1000€ gekauft, heutiger Preis bei 4000€.
Nehme ich für den Altcoinkauf den 360Tage-alten BTC muss ich zwar 3000€ versteuern, erhalte aber 5000 blablabla. Nehme ich nun einen anderen Altcoin (z.B. ETH) für den Erwerb von blablabla, so sollte ich erst rechnen, welche Menge blablabla ich dann für meine Investition von 1000€ bekomme.

Ich hoffe,  das ist verständlich ausgedrückt.

Abgesehen davon, dass ich in diesem Fall die paar Tage warten würde, um das Jahr voll zu machen :-) ... ist dein Vergleich ein wenig sinnfrei. Du hast 1000 EUR und 1 BTC im Wert von 4000 EUR. Natürlich kannst du dir mit 4000 EUR mehr Altcoin "blablabla" kaufen, als mit 1000 EUR.

bonefish75
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October 14, 2017, 06:01:22 PM
 #242

Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.
xxxABJxxx
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October 14, 2017, 06:30:55 PM
 #243

Gibt es Ergänzungen zum Mining als Gewerbe?

Was ich gelesen habe ist:

- Die Mehrwertsteuer von der Hardware kann nicht zurückgeholt werden weil auf dem erwirtschafteten Umsatz durchs Mining keine Umsatzsteuer gezahlt wird.

Macht das jemand gewerblich und kann ein paar Tips geben?

- Muss man irgendjemand, für das bereitstellen der Rechenleistung, eine Rechnung schreiben?
- Unter welchen Umsätzen fällt das?
- Wie ist die Dokumentation?
- Kann ich beim Mining die Coins sammeln? Oder muss ich jeden Tag zum Tageskurs den Coins auszahlen?
Serpens66
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October 14, 2017, 06:55:27 PM
 #244

Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.
Du rechnest einfach "pro Coin". Dh. du hast 1 €/coin bezahlt und nun 2€/coin erhalten, wobei du nur 500 coins verkauft hast.
Daher hast du hier einen Gewinn von 500€ gemacht. Was dann mit deinen weiteren 500 coins passiert, ist egal. die 500€ müssen versteuert werden.
Natürlich kannst du Verluste und Gewinne zusammenrechnen. Sobald du die anderen 500 coins verkaufst und dabei zb 500€ verlust machst (im vergleich zum einkaufspreis), dann bist du im endeffekt bei +-0, auch steuerlich.  
Bei überschreiten der Haltefrist von 1 Jahr (falls du die andern 500 erst nach nem jahr verkaufst) sind aber weder Gewinne noch Verluste zu versteuern, also bei verkauf nach Haltefrsit zählen deine Verluste auch nicht mehr und du kannst sie nicht mit Gewinnen verrechnen.

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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zauce
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October 14, 2017, 06:57:10 PM
 #245

Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.

Dreisatz Ankauf:

1.000 Euro = 1.000 Coins
1 Euro = 1 Coin

Dreisatz Verkauf:

1.000 Euro = 500 Coins
2 Euro = 1 Coin

Differenz zwischen An- und Verkauf ist dein Gewinn/Verlust. Ich glaub du musst das Rechnen nochmal etwas üben.  Wink

Edit: Mist, zu spät  Roll Eyes
xxxABJxxx
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October 16, 2017, 05:41:08 PM
 #246

Schade das sich zum Mining noch keiner gemeldet hat.

Ich habe viele Forenbeiträge gelesen wo gesagt wird, das man auch die Mehrwertsteuer von der Hardware wiederbekommt. Dem ist aber nicht so wie eine Rechtanwaltskanzlei im Internet schreibt.
Daher möchte ich ungern weiter suchen und hoffe das sich jemand meldet der dies 100% auch weiß.

Ich habe mich bei dieser Kanzlei gemeldet und eine "Erstgespräch" kostet 400€. Ich bekomme bald 2 Miner und das ist im Vergleich schon viel Geld.

Stromkosten kann man wohl absetzen aber kann ich auch die Mehrwertsteuer zurück bekommen?
musikgreg
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October 16, 2017, 05:58:53 PM
 #247

was das mining betrifft, denke ich (bin aber auch kein Fachmann), dass man den Aspekt des "Gewerblichen" (mit der Folge, dass man ev auch noch Gewerbesteuer zahlen muss) v.a. nicht ungeklärt lassen sollte - daran kann ansonsten noch Einiges knüpfen
rstephan
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October 16, 2017, 11:57:19 PM
 #248

Danke für die gute Erklärung der Versteuerung von Kryptowährungen, was ich mich aber frage ist, ob man diese Trades dann aber auch immer aufzeichnen muss? Wäre doch extremer Aufwand.
phreeksta
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October 17, 2017, 07:17:59 AM
 #249

Danke für die gute Erklärung der Versteuerung von Kryptowährungen, was ich mich aber frage ist, ob man diese Trades dann aber auch immer aufzeichnen muss? Wäre doch extremer Aufwand.

Du musst sie ja versteuern, also ja ... und ja es ist extremer Aufwand :-) Grundsätzlich interessiert das Finanzamt zunächst einmal nur die zu versteuernde Summe, es kann aber natürlich sein, dass das Finanzamt deine Unterlagen dazu anfordert. Dann muss man die halt auch haben.
gloana
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October 17, 2017, 07:20:37 AM
 #250

Schade das sich zum Mining noch keiner gemeldet hat.

Ich habe viele Forenbeiträge gelesen wo gesagt wird, das man auch die Mehrwertsteuer von der Hardware wiederbekommt. Dem ist aber nicht so wie eine Rechtanwaltskanzlei im Internet schreibt.
Daher möchte ich ungern weiter suchen und hoffe das sich jemand meldet der dies 100% auch weiß.

Ich habe mich bei dieser Kanzlei gemeldet und eine "Erstgespräch" kostet 400€. Ich bekomme bald 2 Miner und das ist im Vergleich schon viel Geld.

Stromkosten kann man wohl absetzen aber kann ich auch die Mehrwertsteuer zurück bekommen?

Wenn du als Miener sowieso gewerblich bist, dann gehst du zur Gemeinde oder zum Gewerbeamt und meldest einfach noch ein Gewerbe an! Das kostet vielleicht so zwischen 20-50 € (z.B. IT-Beratung, Computer-Service) und schon kannst du die Mwst von jeglichen fürs Geschät gebrauchten Gegenständen usw. absetzen und darfst Rechnungen mit MWst ausstellen. Du brauchst dann noch Steuernummer und USt Nummer. Und ggfs. einen Steuerberater, und eine Buchführung. Ob sich der ganze Aufwand für 2 Miener lohnt?!
bonefish75
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October 18, 2017, 04:38:10 PM
 #251

Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.

Dreisatz Ankauf:

1.000 Euro = 1.000 Coins
1 Euro = 1 Coin

Dreisatz Verkauf:

1.000 Euro = 500 Coins
2 Euro = 1 Coin

Differenz zwischen An- und Verkauf ist dein Gewinn/Verlust. Ich glaub du musst das Rechnen nochmal etwas üben.  Wink

Edit: Mist, zu spät  Roll Eyes

Hi,

Rechnen klappt schon. Wollte eigentlich darauf hinaus, dass ich mit den restlichen Coins ja evtl. einen Totalverlust erleide. Daher anders ausgedrückt, wenn ich 2018 500 Coins für 1000 Euro verkaufe und 2019 für die restlichen Coins für zum Beispiel 1 Euro verkaufe, wird dann ja die Steuer nicht fällig, korrekt? Geht mir nur drum ob ich künftig zumindest mein Invest sichern möchte.
zauce
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October 18, 2017, 08:07:55 PM
 #252

Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.

Dreisatz Ankauf:

1.000 Euro = 1.000 Coins
1 Euro = 1 Coin

Dreisatz Verkauf:

1.000 Euro = 500 Coins
2 Euro = 1 Coin

Differenz zwischen An- und Verkauf ist dein Gewinn/Verlust. Ich glaub du musst das Rechnen nochmal etwas üben.  Wink

Edit: Mist, zu spät  Roll Eyes

Hi,

Rechnen klappt schon. Wollte eigentlich darauf hinaus, dass ich mit den restlichen Coins ja evtl. einen Totalverlust erleide. Daher anders ausgedrückt, wenn ich 2018 500 Coins für 1000 Euro verkaufe und 2019 für die restlichen Coins für zum Beispiel 1 Euro verkaufe, wird dann ja die Steuer nicht fällig, korrekt? Geht mir nur drum ob ich künftig zumindest mein Invest sichern möchte.

Verkaufst du die ersten 500 Coins für 1.000€ innerhalb eines Jahres, dann ist dieser Gewinn selbstverständlich steuerpflichtig. Sofern du die Coins generell für 1€ (Kaufpreis) wieder verkaufst, hast du weder Gewinn, noch Verlust, dann spielt auch die Jahresfrist keine Rolle und dieser Trade wäre steuerfrei.
bonefish75
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October 19, 2017, 05:10:03 AM
 #253

Sorry, ich meinte ich verkaufe 500 Coins für 1 Euro. Also Totalverlust. Also in Summe kein Gewinn und kein Verlust, jedoch zeitlicher Versatz. Muss ich für die Gewinne in 2018 Steuern zahlen, obwohl ich 2019 eine Verlust erlitten habe? Oder kann ich das miteinander verrechnen?
phreeksta
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October 19, 2017, 07:24:07 AM
 #254

Sorry, ich meinte ich verkaufe 500 Coins für 1 Euro. Also Totalverlust. Also in Summe kein Gewinn und kein Verlust, jedoch zeitlicher Versatz. Muss ich für die Gewinne in 2018 Steuern zahlen, obwohl ich 2019 eine Verlust erlitten habe? Oder kann ich das miteinander verrechnen?

Dein Text ist leicht verwirrend .. zunächst redest du von "Totalverlust", dann wiederum von "kein Gewinn und kein Verlust" :-)

Du machst ja die Steuern immer für ein Jahr. Einen Übertrag ins nächste Jahr gibt es soweit ich weiß nicht. Also alte Verluste gegen rechnen gibts nicht, nur für das jeweilige Jahr.   
Serpens66
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October 19, 2017, 11:45:13 AM
 #255

Sorry, ich meinte ich verkaufe 500 Coins für 1 Euro. Also Totalverlust. Also in Summe kein Gewinn und kein Verlust, jedoch zeitlicher Versatz. Muss ich für die Gewinne in 2018 Steuern zahlen, obwohl ich 2019 eine Verlust erlitten habe? Oder kann ich das miteinander verrechnen?
sag mal missachtest du absichtlich meinen Post? Alles was du gerade fragst hab ich doch schon direkt als erster auf deine Frage geantwortet ?!
siehe hier:
Hallo Leite,

grds. ist mir nun vieles hinsichtlich Haltefristenusw. klar. Eine Frage habe ich jedoch noch.

Angenommen ich kaufe für 1.000 Euro 1.000 Coins ein und verkaufe dann innerhalb eines Jahres aufgrund einem Kursanstieg 500 Coins für 1.000 Euro, sind dann Steuern zu zahlen? Effektiv habe ich ansich ja noch keinen Gewinn erwirtschaftet. Also zumindest für mein Verständnis.
Du rechnest einfach "pro Coin". Dh. du hast 1 €/coin bezahlt und nun 2€/coin erhalten, wobei du nur 500 coins verkauft hast.
Daher hast du hier einen Gewinn von 500€ gemacht. Was dann mit deinen weiteren 500 coins passiert, ist egal. die 500€ müssen versteuert werden.
Natürlich kannst du Verluste und Gewinne zusammenrechnen. Sobald du die anderen 500 coins verkaufst und dabei zb 500€ verlust machst (im vergleich zum einkaufspreis), dann bist du im endeffekt bei +-0, auch steuerlich.  
Bei überschreiten der Haltefrist von 1 Jahr (falls du die andern 500 erst nach nem jahr verkaufst) sind aber weder Gewinne noch Verluste zu versteuern, also bei verkauf nach Haltefrsit zählen deine Verluste auch nicht mehr und du kannst sie nicht mit Gewinnen verrechnen.

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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bonefish75
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October 19, 2017, 04:19:46 PM
 #256

Hallo Serpens,
 
Sorry, wollte dich nicht verärgern. Ich habe mich in der Tat von Anfang an nicht klar ausgedrückt und das führte leider zu diesem Chaos. Sorry an Alle.

Deine Antwort war für mich klar verständlich. Allerdings hat sich ja der Sachverhalt durch meine weiteren Ergänzngen etwas geändert. In meinem aktuellen Beispiel habe ich ja den zeitlichen Versatz (neues Jahr). Und da ist mir nicht ganz klar wie es sich dann verhält.

Kann ich Gewinne auch dann mit Verlusten verrechnen, wenn anderes Jahr oder 1-2 Jahre dazwischen liegen?

Beispiel 1:
Gewinn 2018 innerhalb Haltefrist und Verkauf in 2018. Verlust 2019 außerhalb Haltefrist und Verkauf 2019.
Verrechnung möglich?

Beispiel 2:
Gewinn 2018 innerhalb Haltefrist und Verkauf in 2018. Verlust 2019 innerhalb Haltefrist und Verkauf 2019.
Verrechnung möglich?

Vielen Dank und sorry nochmal.
ImI
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October 19, 2017, 05:10:36 PM
 #257

Mal eine Frage an die Steuerexperten hier:

Wäre es eigentlich möglich anstatt alles haargenau aufzuzählen und zu berechnen einfach das gesamte Kryptoportfolio als zu versteuerndes Einkommen zu bewerten?  Smiley
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October 19, 2017, 05:57:18 PM
 #258

Wäre es eigentlich möglich anstatt alles haargenau aufzuzählen und zu berechnen einfach das gesamte Kryptoportfolio als zu versteuerndes Einkommen zu bewerten?
Eigentlich nein.
In der Praxis ist das aber durchaus denkbar.
Eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung, bei der du den Gesamtwert deines Portfolios am 31.Dezember mit dem Wert vom 1.Januar vergleichst, ergibt zwangsläufig die mathematische Obergrenze deines zu versteuernden Einkommens (vorausgesetzt, du hast natürlich zwischendrin nichts ausgecasht, das müsstest du dann natürlich dazu addieren).
Insofern wird das Finanzamt vermutlich deine GuV akzeptieren.

Grundsätzlich aber gilt die Belegpflicht, und die ist mit der GuV nicht erfüllt, theoretisch könnte also das Finanzamt deine GuV nehmen und selbst einfach noch etwas dazu schätzen, weil du nicht ausreichend belegt hast, wie du zu deiner Rechnung kommst.
Das könnte also am Ende dazu führen, dass du noch mehr Steuern bezahlst, als du selbst bei ungünstigster korrekter Rechnung schuldest.

Ergo: Belege sammeln ist schon sinnvoll.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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October 19, 2017, 06:13:24 PM
 #259

Wäre es eigentlich möglich anstatt alles haargenau aufzuzählen und zu berechnen einfach das gesamte Kryptoportfolio als zu versteuerndes Einkommen zu bewerten?
Eigentlich nein.
In der Praxis ist das aber durchaus denkbar.
Eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung, bei der du den Gesamtwert deines Portfolios am 31.Dezember mit dem Wert vom 1.Januar vergleichst, ergibt zwangsläufig die mathematische Obergrenze deines zu versteuernden Einkommens (vorausgesetzt, du hast natürlich zwischendrin nichts ausgecasht, das müsstest du dann natürlich dazu addieren).
Insofern wird das Finanzamt vermutlich deine GuV akzeptieren.

Grundsätzlich aber gilt die Belegpflicht, und die ist mit der GuV nicht erfüllt, theoretisch könnte also das Finanzamt deine GuV nehmen und selbst einfach noch etwas dazu schätzen, weil du nicht ausreichend belegt hast, wie du zu deiner Rechnung kommst.
Das könnte also am Ende dazu führen, dass du noch mehr Steuern bezahlst, als du selbst bei ungünstigster korrekter Rechnung schuldest.

Ergo: Belege sammeln ist schon sinnvoll.

Ja, Belege hätte ich jede Menge, nur ein unglaubliches Chaos  Wink und daher wäre das für mich durchaus ein gangbarer Weg.
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October 19, 2017, 08:00:32 PM
 #260

Ja, Belege hätte ich jede Menge, nur ein unglaubliches Chaos  Wink und daher wäre das für mich durchaus ein gangbarer Weg.
Ja, habe auch bereits von einigen Usern hier und da gehört, dass das Finanzamt deren grobe "Balance vorher, Balance nachher" Rechnung akzeptiert hat.
Sie meinten sie würden dadurch zwar etwas mehr zahlen, als wenn mans ganz genau rechnet, aber dafür könne man sich riesigen Aufwand sparen.
Wie sie es ganz genau machen weiß ich allerdings nicht, will damit nur sagen, dass das Finanzamt scheinbar bereit ist sich auf "Deals" einzulassen (was ich eigentlich nicht gut finde, schließlich sollte jeder gleich behandelt werden)

@bonefish75:
Indirekt hab ich das bereits beantwortet, weil ich nicht explizit erwähnt hab, dass es imselben Jahr stattfinden muss.
Aber um ehrlich zu sein, kenne ich die ganz genauen Regelungen nicht, wieviel man wieviel Jahre vor oder rück-verrechnen darf.
Ich hab aber gehört, dass man auch über die Jahre verrechnen darf, doch wie genau, weiß ich nicht.
Wäre aber Unfug, wenn man nichts über die Jahre verrechnen dürfte.
Du könntest nochmal den User iudica um ne antwort bitten. Ich glaube er hatte es auch irgendwo schonmal geschrieben..

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