HeRetiK
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December 14, 2021, 02:43:21 PM Merited by andreas8888 (1) |
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Hallo, also ich versteh die neue Regelung die ab März kommen soll aber rückwirkend sein soll, noch nicht so ganz. Und zwar habe ich im Sommer 2021 btc in iota getauscht. Dabei hatte ich aber die btc schon weit über einem Jahr gehalten. Muss ich jetzt also die Gewinne mit den btc versteuern ? oder erst wenn ich die iota verkaufe ?
Und was ist eigentlich wenn ich meine Steuererklärung gleich im Januar abgebe, also noch bevor das neue Gesetz überhaut in Kraft tritt ??
lg
Der Thread für AT ist hier: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5371412.0 Nachdem du die Bitcoin schon mehr als ein Jahr gehalten und vor dem Stichtag 01.03.2020 gekauft hast, fallen für den Wechsel zu IOTA keine Steuern an. Nachdem du IOTA nach dem Stichtag 01.03.2020 gekauft hast, hast du jetzt zwei Möglichkeiten: a) Wenn du vor in Kraft treten der neuen Regelung verkaufst, fällst du noch in die alte Regelung und musst auf etwaige Gewinne die ESt bezahlen da du vor Ablauf der einjährigen Haltefrist verkauft hast. Der versteuerbare Gewinn fällt dann je nachdem wann du die Coins verkaufst entweder ins Steuerjahr 2020 oder 2021 -- wann du die Steuererklärung abgibst ist hierfür irrelevant. Das gilt auch wenn du IOTA nicht für EUR verkaufst sondern in BTC oder eine andere Kryptowährung wechselst. b) Wenn du nach in Kraft treten der neuen Regelung verkaufst (ab 01.03.2021), fällt zwar für den Wechsel in eine andere Kryptowährung keine Steuerlast mehr an, dafür wird auf etwaige realisierte Gewinne die KESt fällig sobald du zurück in EUR wechselt. Kostenbasis zur Gewinnermittlung wäre hierbei der Euro-Gegenwert deines BTC/IOTA Trades. Disclaimer: Kein Steuerberater, im Zweifelsfall noch mal bei den Profis nachfragen, ich übernehme keine Haftung für nichts und niemanden
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andreas8888
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December 14, 2021, 09:51:40 PM |
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Hallo HeRetiK, ich beziehe mich schon auf Deutschland - hast du jetzt Österreich gemeint ? lg
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HeRetiK
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December 14, 2021, 10:23:22 PM |
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Hallo HeRetiK, ich beziehe mich schon auf Deutschland - hast du jetzt Österreich gemeint ? lg
Mein obiges Kommentar bezieht sich auf Österreich. Meines Wissens bleibt in Deutschland soweit alles unverändert und nur in Österreich wird mit März kommenden Jahres anders versteuert (deswegen das Aufsplitten des Threads vor 1-2 Seiten). Außer ich hab verpennt dass jetzt Deutschland steuerrechtlich nachgezogen hat, was natürlich auch sein kann.
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andreas8888
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December 16, 2021, 04:01:05 AM |
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Hallo, ich hab da wohl auf einer Webseite was gelesen und hab gedacht das würde sich auf Deutschland beziehen, aber es war anscheinend nur für Österreich.. Insofern für Deutschland gilt demnach wohl nach wie vor das auf der ersten Seite dieses Treads geschriebene. lg
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ewibit
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December 16, 2021, 01:26:44 PM |
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Meines Wissens bleibt in Deutschland soweit alles unverändert und nur in Österreich wird mit März kommenden Jahres anders versteuert
die Frage ist nur - wie lange noch? (neue Regierung...)
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HeRetiK
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December 16, 2021, 05:48:53 PM |
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Meines Wissens bleibt in Deutschland soweit alles unverändert und nur in Österreich wird mit März kommenden Jahres anders versteuert
die Frage ist nur - wie lange noch? (neue Regierung...) Ich hoffe das Österreich sich eher von Deutschland die Cannabis-Legalisierung abschaut als Deutschland die österreichische Krypto-Versteuerung Geringe Chancen, aber wer weiß, vielleicht können die ganzen CBD Shops dann auch endlich mal was Vernünftiges verkaufen. Wenn Deutschland Cannabis legalisiert und weiterhin keine Krypto-Gewinne versteuert wird es für mich Zeit umzuziehen ;p
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andreas8888
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December 18, 2021, 01:46:02 PM Last edit: December 22, 2021, 02:19:04 PM by andreas8888 |
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Betrifft Deutschland: Guten Morgen zusammen. Da die Iota Foundation gestern ihr Incentive Testnet angekündigt hat, kam natürlich auch das Steuerthema auf. https://shimmer.network/Kurzgefasst: Um Tokens für dieses Netzwerk zu bekommen, muss man seine Iota Token im eigenen Wallet zum "staking" locken. 1 Miota = 1SMR alle 10 sekunden. Obendrein sind die SMR Token mindestens 90 Tage dem Wert 0 zuzuordnen und keiner weiß was damit danach passiert. Das ist unerheblich, solange die nicht dauerhaft und immer gar keinen Wert hätten. Dann könnte man argumentieren, dass es an den Einkünften fehlt. da diese zum Zeitpunkt wenn man sie erhält ja nichts wert sind, kann man sie ja auch als Einkünfte nicht versteuern (?) Das würde aber ja auch bedeuten dass die IOTAs welche man dafür stakt dann nicht in die 10 Jahres Frist hineinfallen - oder ? Ich zitiere aus Seite 1 dieses Treads: Die Coins "beginnen" ihre Existenz überhaupt erst im Vermögen des Halters. Damit liegt keine steuerpflichtige Schenkung vor. lg
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jok1337
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January 15, 2022, 04:29:58 PM |
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Frage in die Runde:
Ich kaufe Token A und halte diesen 6 Monate, dann macht das "Unternehmen" ein rebranding und bringt einen neuen Token B raus. Alle Token-Halter werden gezwungen Token A in Token B zu swappen. Nach den 6 Monaten habe ich bereits 1000% Gewinn auf Token A und möchte bis zur steuerfreiheit hodln. Nun werde ich zum swap gezwungen, wie sieht das jetzt steuerrechtlich aus? Gibt viele Unterlagen und Berichte zu dem Rebranding und dem Swap, könnte man dem FA auch erklären. Wenn ich nun Token B weitere 6 Monate hodel komme ich auf 12 Monate und müsste steuerfrei sein
Was denkt ihr?
Ist ja so ähnlich wie damals antshare zu neo - hat da schon jemand Erfahrung gesammelt?
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Münzpräger
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January 16, 2022, 01:39:06 PM |
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Betrifft Deutschland: Guten Morgen zusammen. Da die Iota Foundation gestern ihr Incentive Testnet angekündigt hat, kam natürlich auch das Steuerthema auf. https://shimmer.network/Kurzgefasst: Um Tokens für dieses Netzwerk zu bekommen, muss man seine Iota Token im eigenen Wallet zum "staking" locken. 1 Miota = 1SMR alle 10 sekunden. Obendrein sind die SMR Token mindestens 90 Tage dem Wert 0 zuzuordnen und keiner weiß was damit danach passiert. Das ist unerheblich, solange die nicht dauerhaft und immer gar keinen Wert hätten. Dann könnte man argumentieren, dass es an den Einkünften fehlt. da diese zum Zeitpunkt wenn man sie erhält ja nichts wert sind, kann man sie ja auch als Einkünfte nicht versteuern (?) Das würde aber ja auch bedeuten dass die IOTAs welche man dafür stakt dann nicht in die 10 Jahres Frist hineinfallen - oder ? Ich zitiere aus Seite 1 dieses Treads: Die Coins "beginnen" ihre Existenz überhaupt erst im Vermögen des Halters. Damit liegt keine steuerpflichtige Schenkung vor. lg Wenn es keinen Marktpreis gibt, kannst du wohl 0 Euro ansetzen bei Zufluss. Ein Verkauf wäre dann rein logisch auch nicht möglich, weil es keine Nachfrage gibt. Aber wo ist der Anreiz wertlose Token zu erstaken? Also irgendwas lasst ihr hier aus. 10 Jahresfrist kann halt niemand beantworten, da Lindner durchaus an dem BMF Papier noch drehen könnte.
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mole0815
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January 17, 2022, 02:30:12 PM |
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Frage in die Runde:
Ich kaufe Token A und halte diesen 6 Monate, dann macht das "Unternehmen" ein rebranding und bringt einen neuen Token B raus. Alle Token-Halter werden gezwungen Token A in Token B zu swappen. Nach den 6 Monaten habe ich bereits 1000% Gewinn auf Token A und möchte bis zur steuerfreiheit hodln. Nun werde ich zum swap gezwungen, wie sieht das jetzt steuerrechtlich aus? Gibt viele Unterlagen und Berichte zu dem Rebranding und dem Swap, könnte man dem FA auch erklären. Wenn ich nun Token B weitere 6 Monate hodel komme ich auf 12 Monate und müsste steuerfrei sein
Was denkt ihr?
Ist ja so ähnlich wie damals antshare zu neo - hat da schon jemand Erfahrung gesammelt?
Tokenswap + Haltefrist sind keine unbekannten Themen Hier z.B. https://cryptotax.io/artikel/swaps-coins-die-du-aus-tokenswaps-erhalten-hast/Also durch einen nachweislichen SWAP ändert sich die Haltefrist nicht... die neuen Token werden quasi mit dem alten Beschaffungsdatum berücksichtigt.
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smartc0ntract
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January 22, 2022, 11:12:53 AM |
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Hat jemand von euch schon eine Steuererklärung mit Kryptowährungen abgegeben? Wenn ja, wie macht ihr das? Ich hatte bisher immer alles in Excel Dateien eingetragen aber das wurde mir dann doch langsam zu unübersichtlich. Ich bin dann auf diese Anleitung https://krypto-versteuern.com/krypto-transaktionen-dokumentieren gestoßen und trage jetzt alle meine Transaktionen in das Krypto Tracking Tool ein das echt cool ist. Ich frag mich ob ich den kompletten Bericht mit allen Transaktionen aus dem Tool zur Steuererklärung beifügen muss, oder ob es reicht erstmal nur die Erträge usw. einzutragen und nur falls das Finanzamt nachfragen sollte einen kompletten Bericht nachreiche. Hat da jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?
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gdm41
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January 22, 2022, 12:32:04 PM |
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Hat jemand von euch schon eine Steuererklärung mit Kryptowährungen abgegeben? Wenn ja, wie macht ihr das? Ich hatte bisher immer alles in Excel Dateien eingetragen aber das wurde mir dann doch langsam zu unübersichtlich. Ich bin dann auf diese Anleitung https://krypto-versteuern.com/krypto-transaktionen-dokumentieren gestoßen und trage jetzt alle meine Transaktionen in das Krypto Tracking Tool ein das echt cool ist. Ich frag mich ob ich den kompletten Bericht mit allen Transaktionen aus dem Tool zur Steuererklärung beifügen muss, oder ob es reicht erstmal nur die Erträge usw. einzutragen und nur falls das Finanzamt nachfragen sollte einen kompletten Bericht nachreiche. Hat da jemand von euch schon Erfahrungen gemacht? Erstmal sollten die Erträge reichen, bei mir hat dann das FA nachgehakt und ich hab den kompletten Bericht nachgereicht. Wurde durchgewunken...
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smartc0ntract
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January 22, 2022, 12:49:44 PM |
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Hattest du auch ein Begleitschreiben oder sowas in der Art hinzugefügt?
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gdm41
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January 22, 2022, 12:50:57 PM |
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Nope. Nur halt die privaten Veräußerungsgeschäfte eingetragen.
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smartc0ntract
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January 22, 2022, 01:12:18 PM |
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Danke dir. Dann werde ich mein Glück versuchen.
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bct_ail
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https://t1p.de/6ghrf
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January 22, 2022, 09:38:42 PM |
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Hat jemand von euch schon eine Steuererklärung mit Kryptowährungen abgegeben? Wenn ja, wie macht ihr das?
Ja, ich lege immer so ein Bitcoin dabei. Das beschleunigt das ganze ziemlich schnell. Also seit der Einkommenssteuererklärung 2017 brauchst du keine Belege mehr mit einzureichen. Die bis dahin geltende Belegvorlagepflicht wurde in eine Belegvorhaltepflicht geändert. Das Finanzamt würde sich dann bei der melden, wenn sie noch Unterlagen benötigt. Daher auch keine Unterlagen innerhalb der Festsetzungsfrist wegwerfen; einige besser gar nicht. P.S. Ich hoffe der Link mit dem coolen Tool ist wirklich ein Zufallsfund von dir.
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smartc0ntract
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January 24, 2022, 08:40:12 PM |
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Dann werde ich alles archivieren und schauen ob das Finanzamt sich meldet. Einen Zufallsfund würde ich es nicht direkt nennen, ich hab bei bing "krypto versteuern" eingegeben und dann wurde es mir angezeigt
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Serpens66
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January 30, 2022, 03:46:47 PM |
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Hallo, aktuell sind die Kurse ja außergewöhnlich stark gefallen und so mancher schaut vermutlich etwas betrübt auf den Wert seines Portfolios.
Ich überlege gerade folgendes: Mal angenommen ich habe im Sommer 2021 1 Bitcoin für 40.000 Euro gekauft (fiktiver wert, dient nur zur Anschaulichung). Aktuell liegt der Wert bei 30.000 Euro, also 10.000 Euro unter meinem Einkaufspreis. Solange ich (wohnhaft in DE) meinen Bitcoin unterjährig verkaufe sollte ich die 10.000 Euro Verlust steuerlich geltend machen können, oder? Es wäre genauso möglich direkt nach dem Verkauf des Bitcoin diesen wieder zu kaufen, so dass ich für den Neustart der einjährigen Haltefrist in diesem Beispiel Verluste in Höhe von 10.000 Euro geltend machen dürfte, oder sehe ich das falsch?
Mir ist klar dass i.d.R. nach FIFO berechnet wird. Sollte ich also noch ältere BTC in der Wallet haben geht die Rechnung nicht auf. Am einfachsten wäre hier ein Totalverkauf des Walletinhaltes und anschließendem Neukauf, dann wäre man auf der sicheren Seite. Wäre dies nicht eine Möglichkeit trotz der fallenden Kurse immerhin steuerlich Gewinne einzufahren? Ich gehe derzeit nicht davon aus dass unterjährig die Kurse vom (fiktiven) Sommer 2021 erreicht werden und rechne ohnehin mit einer längeren Haltedauer meinerseits, so das es mir nicht wehtut dass das Jahr der Haltedauer erneut startet... Grüße Ja theoretisch geht das so (wobei du "steuerliche Gewinne" schreibst, du meinst aber "Verluste" oder?). Diese Verluste kannst du dann 1 Jahr rück- und unbegrenzt vortragen in andere Jahre und dort mit Gewinnen verrechnen. Ich habe das ganze hier schon etwas weitergedacht, einmal die Frage ob und welche Umsetzung potentiell legal wäre (kein Gestaltungsmissbrauch) und annerkannt werden könnte und wie man das ganze auch bei großen Summen halbwegs kostengünstig machen könnte: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5371793.msg58459046#msg58459046
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ffischer
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January 31, 2022, 09:33:21 AM |
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Hallo zusammen,
hatte hier schon jemand das Vergnügen, sich mit ALG1 und Tradinggewinnen zu beschäftigen? (ALG1 = Arbeitslosengeld 1 in .de)
Zins/- Mieteinküfte und Kapitalerträge werden nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. (Privates Veräusserungsgeschäft?) Nebenjob - Freibetrag von 165 Euro im Monat bei maximal 15 Wochenstunden. (Ist ein sozialversicherungspflichtiger Nebenjob und ebenfalls kein Privates Veräusserungsgeschäft.)
Laut Winhe**er ist der Vorwurf der Selbstständigkeit durch das BMF Schreiben beim Trading mit Crypto nicht gegeben, wenn man nur für sich selbst handelt.
Somit dürften die Gewinne nicht anrechenbar sein und der Vorwurf der Selbstständigkeit ist ebenfalls nicht gegeben.
Wie seht ihr das?
Viele Grüße.
Frage für einen Freund.
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bct_ail
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https://t1p.de/6ghrf
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January 31, 2022, 03:40:08 PM Merited by qwk (2), ffischer (1) |
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hatte hier schon jemand das Vergnügen, sich mit ALG1 und Tradinggewinnen zu beschäftigen? (ALG1 = Arbeitslosengeld 1 in .de)
Ja, in einem anderen Thread. Wie seht ihr das?
Genau wie du. Der Bezug von Arbeitslosengeld (I) ist eine Versicherungs- und keine Sozialleistung. Daher kann der Gewinn aus Privaten Veräusserungsgeschäften nicht angerechnet werden. Nur bei Nebenjobs gibt es die Hinzuverdienstgrenze. Inwiefern die Agentur für Arbeit diesen Sachverhalt anders sieht, kann ich nicht sagen. Frage für einen Freund.
Antwort kommt direkt von mir.
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