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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1102552 times)
CryptoTax
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December 03, 2018, 04:33:14 PM
 #1961

Hallo zusammen,

wir von CryptoTax bekommen täglich viele Anfragen bezüglich einer möglichen Gewerblichkeit bei Kryptowährungen.

Daher haben wir einen Gewerblichkeitstest für die Community entwickelt.

Diesen findet ihr unter: https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/
bct_ail
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December 04, 2018, 12:37:27 PM
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 #1962

Hallo zusammen,

wir von CryptoTax bekommen täglich viele Anfragen bezüglich einer möglichen Gewerblichkeit bei Kryptowährungen.

Daher haben wir einen Gewerblichkeitstest für die Community entwickelt.

Diesen findet ihr unter: https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/


Schon die erste Frage können sicherlich viele nicht richtig beantworten bzw. würden Nein sagen, weil sie es nicht als Einnahmen ansehen:
Quote
Werden durch die Tätigkeit Einnahmen erzielt?

In der zweiten Frage steht dann gleich etwas von "Überschuss". Damit können viele ebenso wenig anfagen.

Dann steht bei euch:
Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.
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December 04, 2018, 01:55:27 PM
 #1963

Vielleicht haben wir die Antworten auf unsere Bounty-Unklarheiten dann auch schon in 2-3 Jahren  Grin

Das glaube ich kaum. Die Steuerbehörden haben es bisher noch nicht mal geschafft, einfache Anfragen international auszutauschen und nun wollen sie einen globalen Standard einführen? Es wird eventuell mal in DE Klarheit herrschen. Aber auch das wage ich zu bezweifeln.
CryptoTax
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December 04, 2018, 03:54:53 PM
 #1964

Hallo zusammen,

wir von CryptoTax bekommen täglich viele Anfragen bezüglich einer möglichen Gewerblichkeit bei Kryptowährungen.

Daher haben wir einen Gewerblichkeitstest für die Community entwickelt.

Diesen findet ihr unter: https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/


Schon die erste Frage können sicherlich viele nicht richtig beantworten bzw. würden Nein sagen, weil sie es nicht als Einnahmen ansehen:
Quote
Werden durch die Tätigkeit Einnahmen erzielt?

In der zweiten Frage steht dann gleich etwas von "Überschuss". Damit können viele ebenso wenig anfagen.

Dann steht bei euch:
Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.


Erstmal vielen Dank für dein Feedback. Wir haben unter jede Frage noch eine Beschreibung eingefügt. Bei der ersten Frage lautet diese: ,, Gib hier an, ob du durch deine Tätigkeit Zahlungen erhälst. Die Zahlungen können dabei in beliebiger Form ausgestaltet sein. (Veräußerungsgewinne, Block-Reward, Transaktionseinnahmen, Zahlungen aus Airdrops etc.)“

Wenn du weitere Anregungen hast, wie es für die Community verständlicher ist, wären wir dir sehr verbunden.

Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/
bct_ail
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December 05, 2018, 08:17:35 AM
 #1965


Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.


Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Ihr verwirrt mich.  Huh

Weshalb ist eine Masternode mit Staking gleichzusetzen?

Und dann verstehe ich nciht, weshalb ihr schreibt,  nicht steuerbar, aber auf dem verlinkten Artikel (ziemlich weit unten)

Quote
Die Gegenleistung, die der Steuerpflichtige für seine Leistung erhält, kann dabei aus Geld- oder Sachwerten bestehen.[23] Damit sollten die Tatbestandsmerkmale des § 22 Nr. 3 EStG u.E. regelmäßig erfüllt sein und Einkünfte aus sonstigen Leistungen vorliegen.

https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

steht. Huh

CryptoTax
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December 06, 2018, 11:27:13 AM
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Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
https://cryptotax.io/gewerblich-oder-privat-bei-kryptowaehrungen-wie-bitcoin/

Wollt ihr das noch etwas näher ausführen? Ihr bewegt euch in die total gegensätzliche Richtung als dieser Thread.


Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Ihr verwirrt mich.  Huh

Weshalb ist eine Masternode mit Staking gleichzusetzen?

Und dann verstehe ich nciht, weshalb ihr schreibt,  nicht steuerbar, aber auf dem verlinkten Artikel (ziemlich weit unten)

Quote
Die Gegenleistung, die der Steuerpflichtige für seine Leistung erhält, kann dabei aus Geld- oder Sachwerten bestehen.[23] Damit sollten die Tatbestandsmerkmale des § 22 Nr. 3 EStG u.E. regelmäßig erfüllt sein und Einkünfte aus sonstigen Leistungen vorliegen.

https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

steht. Huh



Hallo bct_ail,

steuerlich gesehen ist innerhalb der Vermögensphäre Staking mit dem Betrieb einer Masternode gleichzusetzen, da bei einem Zufluss durch die jeweilige Tätigkeit kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang stattfindet.

Die Coins werden lediglich durch die Tätigkeit dem Nutzer zugeschrieben.

Laut Urteilen des Bundesfinanzhof (vgl. BFH, U. v. 22.09.1987, IX R 15/84, BStBl II 1988 S. 250.) ist nur der Verkauf von entgeltlich angeschafften Vermögenswerten innerhalb des § 23 EStG steuerbar.

Am Beispiel von Coins, die durch eine Masternode zugeflossen sind (Auszug aus dem verlinkten Artikel):

"Coins, die der Steuerpflichtige durch den Betrieb einer Masternode erhält, wurden durch ihn selbst erstellt und haben somit keinen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. Da das Tatbestandsmerkmal des privaten Veräußerungsgeschäftes einen Anschaffungsvorgang gegen Entgelt fordert, sollten Verkäufe und damit verbundene Gewinne kein privates Veräußerungsgeschäft und damit steuerneutral zu behandeln sein."

Ich hoffe wir konnten die Verwirrung klären.
Skerberus
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December 06, 2018, 04:05:52 PM
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Quote
Werden durch Mining, Staking, Masternodes etc. geschaffene Kryptowährungen verkauft, ist dies in Deutschland nicht steuerbar, da diese nicht entgeltlich angeschafft wurden.
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Bezüglich der nicht steuerbaren Spähre bei nicht entgeltlich angeschafften Kryptowährungen kannst du eine ausführliche Beschreibung in diesem von uns verfassten Artikel nachlesen: https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

Ihr verwirrt mich.  Huh

Weshalb ist eine Masternode mit Staking gleichzusetzen?

Und dann verstehe ich nciht, weshalb ihr schreibt,  nicht steuerbar, aber auf dem verlinkten Artikel (ziemlich weit unten)

Quote
Die Gegenleistung, die der Steuerpflichtige für seine Leistung erhält, kann dabei aus Geld- oder Sachwerten bestehen.[23] Damit sollten die Tatbestandsmerkmale des § 22 Nr. 3 EStG u.E. regelmäßig erfüllt sein und Einkünfte aus sonstigen Leistungen vorliegen.

https://cryptotax.io/masternodes-wirtschaftlichen-steuerlichen-auswirkungen/

steht. Huh



Hallo bct_ail,

steuerlich gesehen ist innerhalb der Vermögensphäre Staking mit dem Betrieb einer Masternode gleichzusetzen, da bei einem Zufluss durch die jeweilige Tätigkeit kein entgeltlicher Anschaffungsvorgang stattfindet.

Die Coins werden lediglich durch die Tätigkeit dem Nutzer zugeschrieben.

Laut Urteilen des Bundesfinanzhof (vgl. BFH, U. v. 22.09.1987, IX R 15/84, BStBl II 1988 S. 250.) ist nur der Verkauf von entgeltlich angeschafften Vermögenswerten innerhalb des § 23 EStG steuerbar.

Am Beispiel von Coins, die durch eine Masternode zugeflossen sind (Auszug aus dem verlinkten Artikel):

"Coins, die der Steuerpflichtige durch den Betrieb einer Masternode erhält, wurden durch ihn selbst erstellt und haben somit keinen entgeltlichen Anschaffungsvorgang. C

Ich hoffe wir konnten die Verwirrung klären.

Wenn ich den steuerlichen Anteil hier richtig verstanden habe, dann muss man den Zufluss nach " § 22 Nr. 3 EStG u.E. " zum Zeitpunkt des Erhalts (als sonstige Einnahmen) versteuern, aber den anschließenden Verkauf der Coins, die man aus Masternodes bekommen hat eben nicht, weil sie nicht angeschafft wurden und damit ein privates Veräußerungsgeschäft nicht möglich ist (daher nicht steuerbar). Ich denke btc_ail dachte aufgrund der Formulierungen, dass man gar keine Steuern zahlen muss.

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.
TeePee
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December 06, 2018, 08:01:52 PM
 #1968

Hallo Leute,

Ich habe eine Frage. Ich habe nie mit Bitcoin oder andere Krypte getradet und nutze Bitcoin ausschliesslich fur Zahlungen und lass die Bitcoins nimmer mehr als 10 Minuten oder so auf meinem Electrum Wallet stehen. Jetzt habe ich ein Internetbuchmacher wo die Gebuhren fur Ewallet Auszahlungen (wie Neteller, Skrill etc.) sehr hoch sein. Aber fur Bitcoin Auszahlungen gibt es keine Gebuhren. Das Kontosaldo auf die Buchmacher ist immer in Euro und ich wette nur mit Euros. Wann ich auszahle in BTC, und dann so schnell wie moglich (sicher nicht mehr als 10 Minuten) nachdem die BTC auf meinem Electrum Wallet erhalten sind, diese wieder verkauf fur Euros auf Coinbase, muss ich dann hieruber das Finanzamt informieren? Und was denn genau?
Ich kann naturlich in die 10 Minuten dass ich die BTC besitze vielleich 10-20 Euro "gewinnen" im Wert, aber die chance ist auf 50/50 dass ich 10-20 Euro verliere. Mann kann davon ausgehen dass die Gewinne und Verluste sich ausgleichen, oder? Wann ich zum Beispiel 20 von solche Auszahlungen pro Jahr habe, wass muss ich dokumentieren und erklaren hieruber?
tyKiwanuka
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#birdgang


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December 06, 2018, 08:13:16 PM
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 #1969

Hallo Leute,

Ich habe eine Frage. Ich habe nie mit Bitcoin oder andere Krypte getradet und nutze Bitcoin ausschliesslich fur Zahlungen und lass die Bitcoins nimmer mehr als 10 Minuten oder so auf meinem Electrum Wallet stehen. Jetzt habe ich ein Internetbuchmacher wo die Gebuhren fur Ewallet Auszahlungen (wie Neteller, Skrill etc.) sehr hoch sein. Aber fur Bitcoin Auszahlungen gibt es keine Gebuhren. Das Kontosaldo auf die Buchmacher ist immer in Euro und ich wette nur mit Euros. Wann ich auszahle in BTC, und dann so schnell wie moglich (sicher nicht mehr als 10 Minuten) nachdem die BTC auf meinem Electrum Wallet erhalten sind, diese wieder verkauf fur Euros auf Coinbase, muss ich dann hieruber das Finanzamt informieren? Und was denn genau?
Ich kann naturlich in die 10 Minuten dass ich die BTC besitze vielleich 10-20 Euro "gewinnen" im Wert, aber die chance ist auf 50/50 dass ich 10-20 Euro verliere. Mann kann davon ausgehen dass die Gewinne und Verluste sich ausgleichen, oder? Wann ich zum Beispiel 20 von solche Auszahlungen pro Jahr habe, wass muss ich dokumentieren und erklaren hieruber?

Theoretisch musst du halt die Kursgewinne in dieser kleinen Spanne dokumentieren und kannst auch eventuell entstehende Verluste gegenrechnen. Der jährliche Freibetrag liegt allerdings bei 600,- Euro und nach deiner Schilderung kommst du da nicht drüber, also alles gut - einfach weiterwetten Wink

.....wie die Zeit fliegt.....
TeePee
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December 06, 2018, 11:33:58 PM
 #1970

Hallo Leute,

Ich habe eine Frage. Ich habe nie mit Bitcoin oder andere Krypte getradet und nutze Bitcoin ausschliesslich fur Zahlungen und lass die Bitcoins nimmer mehr als 10 Minuten oder so auf meinem Electrum Wallet stehen. Jetzt habe ich ein Internetbuchmacher wo die Gebuhren fur Ewallet Auszahlungen (wie Neteller, Skrill etc.) sehr hoch sein. Aber fur Bitcoin Auszahlungen gibt es keine Gebuhren. Das Kontosaldo auf die Buchmacher ist immer in Euro und ich wette nur mit Euros. Wann ich auszahle in BTC, und dann so schnell wie moglich (sicher nicht mehr als 10 Minuten) nachdem die BTC auf meinem Electrum Wallet erhalten sind, diese wieder verkauf fur Euros auf Coinbase, muss ich dann hieruber das Finanzamt informieren? Und was denn genau?
Ich kann naturlich in die 10 Minuten dass ich die BTC besitze vielleich 10-20 Euro "gewinnen" im Wert, aber die chance ist auf 50/50 dass ich 10-20 Euro verliere. Mann kann davon ausgehen dass die Gewinne und Verluste sich ausgleichen, oder? Wann ich zum Beispiel 20 von solche Auszahlungen pro Jahr habe, wass muss ich dokumentieren und erklaren hieruber?

Theoretisch musst du halt die Kursgewinne in dieser kleinen Spanne dokumentieren und kannst auch eventuell entstehende Verluste gegenrechnen. Der jährliche Freibetrag liegt allerdings bei 600,- Euro und nach deiner Schilderung kommst du da nicht drüber, also alles gut - einfach weiterwetten Wink

Danke!
Ich werde mal von jede Auszahlung ein Printscreen machen, und auch von die Transaktionen auf Coinbase und die auf meinem PC speichern. Aber wann ich nicht mehr als 600 euro mit Gluck im Kursgewinnen pro Jahr erhalte (und das ist in meinem Fall ja 99% sicher), brauche ich im Einkommensteuererklarung auch nichts uber die Coinbase Auszahlungen zu rapportieren?
tyKiwanuka
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#birdgang


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December 07, 2018, 12:38:31 AM
 #1971

Danke!
Ich werde mal von jede Auszahlung ein Printscreen machen, und auch von die Transaktionen auf Coinbase und die auf meinem PC speichern. Aber wann ich nicht mehr als 600 euro mit Gluck im Kursgewinnen pro Jahr erhalte (und das ist in meinem Fall ja 99% sicher), brauche ich im Einkommensteuererklarung auch nichts uber die Coinbase Auszahlungen zu rapportieren?

Solange du unter 600,- Euro fürs Kalenderjahr bleibst, brauchst du nichts angeben.

Für die Dokumentation kannst du dir eventuell hier einen account zulegen, der für deine Zwecke kostenlos ist und ein bisschen Arbeit abnimmt: https://cointracking.info/. Falls du doch mal über 600,- Euro kommen solltest, hast dann gleich alles parat.

Alle Angaben beziehen sich übrigens auf GER; "rapportieren" klingt etwas schweizerisch Wink

.....wie die Zeit fliegt.....
TeePee
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December 07, 2018, 01:20:24 AM
 #1972

Danke!
Ich werde mal von jede Auszahlung ein Printscreen machen, und auch von die Transaktionen auf Coinbase und die auf meinem PC speichern. Aber wann ich nicht mehr als 600 euro mit Gluck im Kursgewinnen pro Jahr erhalte (und das ist in meinem Fall ja 99% sicher), brauche ich im Einkommensteuererklarung auch nichts uber die Coinbase Auszahlungen zu rapportieren?

Solange du unter 600,- Euro fürs Kalenderjahr bleibst, brauchst du nichts angeben.

Für die Dokumentation kannst du dir eventuell hier einen account zulegen, der für deine Zwecke kostenlos ist und ein bisschen Arbeit abnimmt: https://cointracking.info/. Falls du doch mal über 600,- Euro kommen solltest, hast dann gleich alles parat.

Alle Angaben beziehen sich übrigens auf GER; "rapportieren" klingt etwas schweizerisch Wink

Haha, entschuldigung, das Wort ist auch Niederlandisch und ich bin ein Niederlander und wohne in Deutschland ein paar km uber die Grenze.
Scheede
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December 08, 2018, 09:19:35 AM
 #1973

Quote
IRS erwartet, dass in dieser Steuersaison Rekordforderungen für Kryptoverluste erzielt werden

Es wird von Bitcoin.com berichtet, dass in der kommenden Steuersaison wahrscheinlich mehr Spekulanten kommen werden als je zuvor, um Verluste bei ihren Krypto-Investitionen zu melden. Dies könnte natürlich einige gefährden, die zuvor ihre Gewinne nicht gemeldet haben.
Grundsätzlich stehen die Händler vor dem Rätsel, entweder ihre Verluste zu melden, was eine gewisse Steuererleichterung bedeutet, aber ab dann  müssen sie mit dem IRS völlig transparent sein oder mit Strafen rechnen. Andernfalls könnten sie weiter nahe an der Brust spielen, ohne jedoch eine Steuererleichterung zu erhalten.

Perry Woodin, Mitbegründer des Entwicklers Node40 für Krypto-Steuerberichts-Software, wird in dem Artikel zitiert:
„Es ist klar, dass viele Menschen angesichts des massiven Rückgangs der Märkte für Kryptowährungen im Jahr 2018 abwägen werden, ob dies eine gute Gelegenheit ist, die Verluste aufzudecken, die sie erlitten haben.Die Entscheidung, Verluste in diesem Jahr offen zu legen, muss von nun an jedes Jahr über ihre Krypto-Positionen gemeldet werden, wodurch die Steuerbehörden die Krypto-Beteiligung der Menschen deutlich besser sichtbar machen. “
Darüber hinaus könnten Trader, die vielleicht schon seit vielen Jahren Gewinne aus dem IRS versteckt haben, ebenfalls unter die Lupe genommen werden, wenn sie sich jetzt entschließen, sich jetzt erneut zu melden, nachdem sie verloren haben.

Jeder Trader muss für sich selbst entscheiden, wie er vorgehen möchte, aber jeder, der beträchtlichen Geldhandel macht, wird sich wahrscheinlich mit der IRS auseinandersetzen müssen. Könnte auch in einem Jahr mit schweren Verlusten beginnen!

Quelle: https://t.me/KryptoKompassDe/2162

IRS:
Quote
The Internal Revenue Service is the revenue service of the United States federal government. The government agency is a bureau of the Department of the Treasury, and is under the immediate direction of the Commissioner of Internal Revenue, who is appointed to a five-year term by the President of the United States.

Quelle: Wikipedia

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In Spanien wird das Thema "Steuerhinterziehung" schonmal (öffentlich) hot:

Quote
Wie die spanische Tageszeitung El Pais berichtete, plant die Steuerbehörde, die Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT), „die steuerlichen Auswirkungen dieser neuen Technologien, wie der Blockchain und insbesondere Kryptowährungen“ zu überwachen. So sollen Steuerbetrug und Geldwäsche bekämpft werden.

Die Zeitung erklärte, dass die eigentliche Motivation der Behörde jedoch die Verhinderung von illegalen Finanzströmen ist, die unter der Deckung von Kryptowährungstransaktionen ermöglicht werden. Dennoch bringen virtuelle Währungen momentan nicht viel für die Staatskasse ein. Die Tageszeitung erklärte dies, wie folgt:

„Der Besitz von Bitcoins ist für die Steuerbehörde undurchsichtig und ihre Abläufe sind für sie kaum nachvollziehbar.“

Durch die Überprüfung von 15.000 Steuerzahlern soll „den komplexen, nicht regulierten und transparenten Aktivitäten ein Ende gesetzt werden“. Bei den Steuerzahlern, die erneut überprüft werden, handelt es sich um eine Gruppe, die das Bundesamt für Betrugsbekämpfung ausfindig gemacht hatte. Das Bundesamt hatte dafür rund 60 Organisationen überprüft. Unter diesen befanden sich 40 Krypto-Börsen und 16 Banken.

Betrug soll rechtlich Einhalt geboten werden

Es nicht klar, ob es sich bei den Investoren um Unternehmen oder Privatpersonen handelt. Die Regulierung von Kryptowährungen ist, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, sehr undurchsichtig. Gewinne aus Transaktionen mit Kryptowährungen werden momentan von Regelungen, die sich auf die individuelle Einkommensteuer beziehen, besteuert. Dabei variiert der Steuersatz zwischen 19 und 23 Prozent und hängt von der Höhe des Gewinns ab.

Erst im Oktober stimmte die spanische Regierung einem Gesetzesvorschlag zu, nach dem Investoren alle Anlagen in Form von Kryptowährungen im In- und Ausland angeben müssen. Dadurch soll vor allem die Steuerhinterziehung durch die Einstufung von Kryptowährungen als Anlage umgangen werden, da diese Kategorie von der Behörde bis jetzt oft außer Acht gelassen wurde.

Quelle: https://telegra.ph/Spanien-kontrolliert-15000-Krypto-Investoren-wegen-Steuerhinterziehung-11-23

Original- Quelle: https://elpais.com/economia/2018/11/18/actualidad/1542571690_814751.html

Da ich mir kaum vorstellen kann, dass deutsche Behörden weniger interessiert an dem Thema sind, würde ich persönlich jedem hier dringlichst dazu raten, sich -wenn bisher noch nicht geschehen- mit dem Thema zu befassen, um nicht in ein paar Monaten oder Jahren das böse Erwachen zu bekommen.

Nach Spanien nun mit Dänemark ein weiteres EU-Land mit ersten Schritten gegen Steuerverschweiger.

"Die dänischen Behörden unternehmen Schritte, um Geld von Bitcoin (BTC) -Händlern zurückzuholen. Die Steuerbehörde Skattestyrelsen des Landes hat 2.700 Händler ermittelt, die in den letzten Jahren insgesamt 100 Mio. NOK (11 Mio. USD) mit BTC gehandelt haben.

Die Behörden erhielten im Sommer von der finnischen Steuerbehörde Informationen über Krypto-Investoren, die an einer in Finnland ansässigen Börse handeln. Bei diesen Geschäften wurden keine Gewinne oder Verluste gegenüber den Behörden erklärt.

Laut Steuerdirektorin Karin Bergen: "Derzeit identifizieren wir die einzelnen Bürger und halten die neuen Informationen auf dem aktuellen Stand. Wenn etwas nicht passt, werden wir uns mit ihnen in Verbindung setzen und um weitere Informationen bitten. Wie viele Leute es sind ist noch nicht bekannt... Dies ist wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Obwohl es sich um eine relativ kleine Bitcoin-Börse handelt, sind die Informationen von einer sehr wertvolle Quelle."


Quelle: https://t.me/KryptoKompassDe/2217

engl. Quelle: https://cointelegraph.com/news/denmark-targets-2-700-bitcoin-traders-for-tax-payments-after-tip-off-from-finland

Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass viele/alle Börsen -früher oder später- mit den Behörden kooperieren & personenbezogene Daten auf Wunsch herausgeben werden, Deutschland wird hierbei SICHER keine Ausnahme darstellen.

Last uns das Krypto-Volk da draussen informieren, um ihre Ärsche zu retten, denn "Steuer" ist nach wie vor ein Thema, dass jeder gern und so lange wie möglich von sich wegschiebt, aber schwerwiegende Folgen haben kann!

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December 17, 2018, 12:03:17 PM
 #1975

Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?


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December 17, 2018, 09:41:18 PM
 #1976

ich gehe von GMT aus und wir sind aktuell GMT+1 (auch dein Transfer).
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December 18, 2018, 05:15:39 PM
 #1977

Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?




Inwiefern sind die Zeiten steuerlich relevevant, wenn nur transferiert wurde?
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December 19, 2018, 08:28:46 AM
 #1978

Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?




Inwiefern sind die Zeiten steuerlich relevevant, wenn nur transferiert wurde?

Da hast du aber gut aufgepasst. Das war von den Zeiten kein gutes Beispiel. Ich gebe bei meinen Vorgängen den mittleren Tagespreis an. Deswegen ist das manchmal schon wichtig, ob ein Vorgang heute oder gestern war (wenn der BTC-Preis innerhalb 24h immens schwankt).
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December 19, 2018, 09:20:01 PM
 #1979

Weiß jemand, welche Zeit /Zeitzone Bittrex hat?
Ich habe hier z.B. eine Transaktion von electrum auf bittrex.

Transfer   BTC   04.11.2018 00:55
Eingang Bittrex   BTC   04.11.2018 00:18

Wäre Bittrex Eingang dann 01:18 Ortszeit in DE?
Oder 2 Stunden später wegen Winterzeit?


Inwiefern sind die Zeiten steuerlich relevevant, wenn nur transferiert wurde?

Da hast du aber gut aufgepasst. Das war von den Zeiten kein gutes Beispiel. Ich gebe bei meinen Vorgängen den mittleren Tagespreis an. Deswegen ist das manchmal schon wichtig, ob ein Vorgang heute oder gestern war (wenn der BTC-Preis innerhalb 24h immens schwankt).


Falls du eine Ausnahme machen wölltest, könntest du hier den Mittelwert des BTC-EUR-Wertes auf Kraken vin 00:18 und 01:18 nehmen

BTCitcointalk
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December 20, 2018, 05:34:16 PM
Last edit: December 20, 2018, 06:29:31 PM by GerTranslation
 #1980

Hallo,

ich bin im Dezember 2017 eingestiegen und habe damals Gewinn gemacht. Wie viel weiß ich nicht, muss ich noch zusammentragen. (vllt 4000-5000€)
Inzwischen also Dezember 2018 habe ich aber immer und immer wieder nachgekauft mit FIAT (u.a. bei einem ICO mitgemacht mit 2000€). Und generell starke Verluste eingefahren.
Würde die Gewinne, mit dem Verlust nun gerne gegenrechnen und dazu erstmal meine 4,5 Positionen verkaufen und dann zurück kaufen.
Der gennante ICO vom Jan. 2018 ist z.B. nur noch 250€ wert.

Muss ich volle 24 std. mit dem rückkauf warten oder kann ich direkt zurückkaufen? Oder vielleicht nach 0 Uhr?, sodass ich die Verkaufsdaten habe und angeben kann? Habe ich etwas übersehen?
In Zukunft werde ich nur noch BTC Pairs kaufen, da ist die ganze Sache ne Ecke einfacher. ^^

Edit: Wenn ich schonmal dabei bin.
Folgende Situation. Ein Coin, bei dem ich Verlust gemacht habe, hat sich als SCAM herausgestellt und ist Wertlos. Dafür gabs vom restlichen Team einen Airdrop in Form eines neuen Coins. Wie verhält es sich da? Cheesy
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