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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 865888 times)
Roccker
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May 08, 2021, 02:20:33 PM
 #3041

Mein Steuerberater sagt ich bin total eindeutig gewerbsmäßig tätig – weil nachhaltig + mit Gewinnabsicht, das sei ganz eindeutiger klarer fall ): -> also wohl 50% Steuer wenn ich verkaufe, egal ob unter oder über einem Jahr Sad (er wird es natürlich anders versuchen, aber denkt dass das Finanzamt sich da draufsetzen wird)
Meine Situ: Seit 2014 dabei, immer erst nach 1 Jahr wieder verkauft und dann wieder gekauft, 2017 und 2020 halt auch einige Altcoins (Altcoins von 2017 dann zb 1,5 jahre später im Verlust verkauft), jetzt halt paar hunderttausender wert.

Ich dachte wenn ich mich an 1-Jahres-Frist halte dann kann ja automatisch auch nix passieren zwecks Gewerbe. Ich dachte auch da ich nie daytrade hab ich eh fast keine Transaktionen. Aber zb 2020 hatte ich 2 Monate wo ich täglich verschiedenes bisschen gekauft habe – dann habe ich halt schon viele Käufe. 

Er sagt es steht so eindeutig im Gesetz drinnen – „nachhaltig“ und „mit Gewinnabsicht“. Das ist so als würd ich über Jahre Kunststücke kaufen und wieder verkaufen und damit Gewinn machen.
Aber ich habe nur ständig gehört ‚nach 1 Jahr halten steuerfrei‘.
Und das mit Gewerbe habe ich überhaupt noch nicht so gehört.
Hat mein Steuerberater da eine komische Meinung?
Über jeden Kommentar dankbar

(ps Ist Krypto steuerlich wie Gold? Ich stell mir halt vor Krypto kauft man ja viel leichter als Gold weils so mühelos ist, bei Gold wird man wohl viel viel seltener kaufen)

pps ich bin Österreicher, und wer auch in so ähnlicher Situation ist wie ich würd ich mich gern vernetzen und Steuer(berater)-Erfahrungen austauschen, wenn du das willst bitte PN schicken

The Case for Bitcoin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=4882599.msg43979219#msg43979219


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herrykerry
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May 08, 2021, 06:28:16 PM
Last edit: May 08, 2021, 06:40:12 PM by herrykerry
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 #3042

Mein Steuerberater sagt ich bin total eindeutig gewerbsmäßig tätig – weil nachhaltig + mit Gewinnabsicht, das sei ganz eindeutiger klarer fall ): -> also wohl 50% Steuer wenn ich verkaufe, egal ob unter oder über einem Jahr Sad (er wird es natürlich anders versuchen, aber denkt dass das Finanzamt sich da draufsetzen wird)
Meine Situ: Seit 2014 dabei, immer erst nach 1 Jahr wieder verkauft und dann wieder gekauft, 2017 und 2020 halt auch einige Altcoins (Altcoins von 2017 dann zb 1,5 jahre später im Verlust verkauft), jetzt halt paar hunderttausender wert.

Ich dachte wenn ich mich an 1-Jahres-Frist halte dann kann ja automatisch auch nix passieren zwecks Gewerbe. Ich dachte auch da ich nie daytrade hab ich eh fast keine Transaktionen. Aber zb 2020 hatte ich 2 Monate wo ich täglich verschiedenes bisschen gekauft habe – dann habe ich halt schon viele Käufe.  

Er sagt es steht so eindeutig im Gesetz drinnen – „nachhaltig“ und „mit Gewinnabsicht“. Das ist so als würd ich über Jahre Kunststücke kaufen und wieder verkaufen und damit Gewinn machen.
Aber ich habe nur ständig gehört ‚nach 1 Jahr halten steuerfrei‘.
Und das mit Gewerbe habe ich überhaupt noch nicht so gehört.
Hat mein Steuerberater da eine komische Meinung?
Über jeden Kommentar dankbar

(ps Ist Krypto steuerlich wie Gold? Ich stell mir halt vor Krypto kauft man ja viel leichter als Gold weils so mühelos ist, bei Gold wird man wohl viel viel seltener kaufen)

pps ich bin Österreicher, und wer auch in so ähnlicher Situation ist wie ich würd ich mich gern vernetzen und Steuer(berater)-Erfahrungen austauschen, wenn du das willst bitte PN schicken


Dann würde ich ihn mit konkreten Fragen auf die Probe stellen wie weit sein Wissen reicht. Allgemein mich fragen mit was für Themen der Berater sonst zu tun hat und ob das seine erste Kryptogschichte ist. Österreich kann anders sein als DE, aber fragen würde ich trotzdem:

- dass zu seinen genannten Punkten aber noch das Überschreiten der privaten Vermögensverwaltung kommen muss.
- wie er es bei Aktien sieht. Wenn er sagt da haben wir halt ne andere Steuer danach fragen wie es vor dieser Aktiensteuer war.
- wie er es bei der Vermietung von Wohnungen sieht. Jetzt natürlich nicht konkret, aber im Hinblick darauf, wenn er sagt Nachhaltigkeit u Gewinnerzielungsabsicht reichen aus.
- dass sich länger auf einem Markt aufhalten bei Aktien (das versteht er wohl) sicherlich kein Indiz für Gewerblichkeit ist. Eher Ausdruck eines langfristigen Anlegers. Und Gewinne realisieren doch die Natur der Sache ist.
Bei Kryptos aufgrund massiv höherer Kursbreite sollte er doch dann verstehen, dass es natürlich ist bei massiver Volatilität und allgemein schnellen Änderungen im Bereich Positionen zu ändern. Auch sagen man sollte doch eben die gutsspezifischen Eigenschaften beachten. Höchst teilbar, handelbar 24/7 in "der Hosentasche", ein Verkauf von 1 BTC kann auch mal 100 Einzeltrades nach sich ziehen, höchst anfällig bei verschiedenen Ereignissen, die ganze Geschichte noch in der Ursuppe seiner Entstehung steckt und es 1000de Projekte gibt, deren Ausgang höchst ungewiss ist.
- Kryptowährungen wie BTC die Referenzwährung für alle anderen war bzw. teilweise ist. Heißt will ich Coin xy musstest du meistens über BTC gehen. Heißt da findet da schon immer eine Veräußerung statt. Wenn du jetzt in alle Projekte investieren wölltest, hättest du schon nen Haufen Transaktionen.
- du mit meistens einer Haltedauer von über einem Jahr doch das Gegenteil von einem Kurzanleger bist. Auch in Augen des Gesetzgebers, da du ja eben nach der Spekulationsfrist gehandelt hast.
- wo er denn jetzt nach den Ausführungen sieht, dass du dich von einem Privatanleger unterscheidest und welche Merkmale du denn hast, die der privaten Vermögensverwaltung fremd wären. Ich weiß nicht, ob das maßgeblich ist in Österreich. Aber das ist in DE die Vorgehensweise.

Wenn er da garnichts zu sagen kann oder sagt muss er sich mal überlegen, weil er sich mit Vermögenssachen nicht auskennt, würde ich mich fragen, ob ich an der richtigen Adresse bin. Weil bis er sich eingearbeitet hat vergeht Zeit...

Es fühlt sich oft an als würden Steuerberater, die im Vermögensbereich nichts machen, nur die kurzen zwei drei Sätze im Gesetz zur Gewerblichkeit kennen. Mit der Vermögensverwaltung im Schlepptau muss man dann aber bedeutend differenzierter drüber Nachdenken. Wie gesagt, ob das in Österreich überhaupt ne Rolle spielt, weiß ich nicht.


Keine Steuer oder Rechtsberatung. Nur mal so ein paar Argumente, die du dem Berater vorlegen kannst. Kann mich auch täuschen und in Österreich ist das alles ganz anders.


edit: https://kryptosteuerguide.com/ . Doch da gibts anscheinend auch was in Richtung Vermögensverwaltung in Österreich. Wenn er sagt alles was da drin steht, Schmarrn. Gut, dann wird er seine Gründe haben.
Roccker
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May 08, 2021, 06:38:57 PM
 #3043

herrykerry, Danke voll!!

Das ist die beste Erklärung zur Abgrenzung zur Gewerblichkeit die ich gefunden habe - 8 Minuten von Enzinger, die wohl die größte Kryptosteuer-Expertin in Österreich ist: https://www.youtube.com/watch?v=dB60sDqyrKA&t=277s

In Kurz: Ich mache private Vermögensverwaltung und kein Gewerbe

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May 12, 2021, 10:27:13 PM
 #3044

Depottrennung = Wallettrennung wird bei FIFO empfohlen.
Würdet ihr ein Wallet als einzelne Adresse ansehen oder als alle Adressen, die aus einem Seed abgeleitet werden?

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Neshdan
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May 13, 2021, 08:52:00 AM
 #3045

Ich habe 2014 eine Weile Dogecoin-Mining betrieben - im kleinen Stil über ca. 3 Monate, nur mit dem PC (Graka), aber da kam mengenmäßig natürlich noch ein guter Teil an. Umgerechnet wäre die Gesamtmenge der Coins im Jahr 2014 ca. 60 Euro wert gewesen.

Die Coins lagen jetzt 6,5 Jahre auf meinem Wallet, durch den Hype habe ich mich jedoch entschlossen, die Coins zu verkaufen.

Nun stellen sich für mich mehrere Fragen:
Hätte ich in der Steuer für 2014 die 60 Euro angeben müssen, auch wenn sie unter dem Freibetrag (256 Euro bei Mining, wenn ich das richtig verstanden habe) gelegen haben?
Muss ich damit rechnen, dass das Finanzamt (in D) aufgrund der Größe des ausbezahlten Betrages (etwas über 100k) versuchen wird, mir daraus einen Strick zu drehen bzw. kann ich damit rechnen Steuern nachzahlen zu müssen?

Mein Problem ist, dass man viele verschiedene Aussagen antrifft, wenn man z.B. Google nach Crypto-Steuern befragt und vieles dabei unklar bleibt.
Der Eingangspost in diesem Thread hat mich zwar ein gutes Stück weit beruhigt (von wegen nicht gewerblich, unter bestimmten Summen zum Zeitpunkt der Erzeugung etc.), Restzweifel bleiben dennoch.

Da es hier in meiner Region scheinbar keine Kompetenzen im steuerlichen Fachbereich für Crypto gibt, fällt es mir momentan etwas schwer, mich diesbezüglich abzusichern.
Sollte ich irgendetwas unternehmen oder einfach die Füße still halten und auf die Steuererklärung für dieses Jahr warten?
mole0815
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May 14, 2021, 08:28:28 AM
 #3046

Ich habe 2014 eine Weile Dogecoin-Mining betrieben - im kleinen Stil über ca. 3 Monate, nur mit dem PC (Graka), aber da kam mengenmäßig natürlich noch ein guter Teil an. Umgerechnet wäre die Gesamtmenge der Coins im Jahr 2014 ca. 60 Euro wert gewesen.

Die Coins lagen jetzt 6,5 Jahre auf meinem Wallet, durch den Hype habe ich mich jedoch entschlossen, die Coins zu verkaufen.

Ich persönlich denke nicht, dass dir das Finanzamt Probleme machen wird. Und auch Strick wird es keinen geben Smiley
Damals war das mining mehr ein Rumspielen und sicher kein gewerblicher Vorgang... und die Haltefrist von 1 Jahr hast du mit deinen 6,5 Jahren auch weit überschritten.
Da du unter dem Freibetrag geblieben bist hast du auch nichts verschwiegen denn das musst du nicht angeben.

Zur Sicherheit - hast du dich im Thread der Steuerberater umgesehen?
Es gibt auch Anbieter die z.B. 15-30 Minuten-Skype-Beratungen anbieten um kurz und relativ günstig solche Fragen zu klären Smiley



denn auch ich habe bereits etwas gegen BTC verkauft und diese BTC halte ich seit knapp 1,5 Jahren. Bis zu diesem Beitrag war ich immer der Meinung, dass hier 1. ein steuerfreier Vorgang (Verkauf gegen BTC) stattgefunden hat und höchstens die Haltefrist von einem Jahr zu berücksichtigen ist. Und auch das habe ich gemacht.
Ich denke an dieser Stelle kommt es darauf an was du verkauft hast. Wenn du ein zb. eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren oder andere Vermögensgegenständen (z.B. Gold, Schmuckstücke, Gemälde) innerhalb der entsprechenden Spekulationsfrist verkaufst und dabei einen Gewinn erzielt hast dürfte dies Steuerpflichtig sein, auch unabhängig von der Haltefrist der Bitcoins. Zumindest wenn der Gesamtgewinn aus privaten Verkäufen/sonstigen Einkünften im Kalenderjahr mehr als 600 Euro betragen hat.
Wenn du aber z.B. aus deiner eigenen privaten Sammlung eine seltene Erstpressung einer Beatles LP verkaufst, dürfte deine Denkweise stimmen.

Es handelt sich dabei um keine Immobilie sondern einen Gegenstand. Also z.B. Fahrrad, Uhr oder Thermomix (gute Beispiele, oder? Grin).
Die Frist für steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte beträgt 1 Jahr und spielt hier keine Rolle da Franz (aus dem Beispiel sie schon länger besitzt).

Beispiel:

Also Franz verkauft eine Uhr um 1 BTC (zu dem Zeitpunkt hatte er die Uhr länger als 1 Jahr im Besitz) im Wert von 10.000 Euro.
Heute 2 Jahre später ist die Haltefrist von einem Jahr längst überschritten und der BTC ist 20.000 Euro Wert.
Muss Franz den Gewinn von 10.000 Euro angeben/bezahlen? mMn. nein. Gegenargumente?

Jemand noch eine Idee bzw. noch besser belegbare Aussage dazu? Smiley


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May 14, 2021, 09:04:14 AM
 #3047

Es handelt sich dabei um keine Immobilie sondern einen Gegenstand. Also z.B. Fahrrad, Uhr oder Thermomix (gute Beispiele, oder? Grin).
Die Frist für steuerpflichtige Spekulationsgeschäfte beträgt 1 Jahr und spielt hier keine Rolle da Franz (aus dem Beispiel sie schon länger besitzt).

Beispiel:

Also Franz verkauft eine Uhr um 1 BTC (zu dem Zeitpunkt hatte er die Uhr länger als 1 Jahr im Besitz) im Wert von 10.000 Euro.
Heute 2 Jahre später ist die Haltefrist von einem Jahr längst überschritten und der BTC ist 20.000 Euro Wert.
Muss Franz den Gewinn von 10.000 Euro angeben/bezahlen? mMn. nein. Gegenargumente?

Jemand noch eine Idee bzw. noch besser belegbare Aussage dazu? Smiley

Fahrrad und Thermomix würde ich sogar unter "Gegenstände des täglichen Gebrauchs" einordnen, bei einer Uhr kommt es dann sicherlich schon wieder drauf an ob es ein Alltagsmodell oder eine ROLEX/A.Lange & Soehne o.ä. ist.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs werden ja nicht mit einer Geinnerziehlungsabsicht angeschafft und unterliegen in der Regel innerhalb eines Jahres einem Wertverlust, daher hat der Gesetzgeber (DE) diese explizit aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG ausgeschlossen. Da bei Franz, in deinem Beispiel, die Anschaffung sogar länger zurück liegt dürfte keine Steuerpflicht eingetreten sein.

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 #3048

OK also keine Steuerpflicht für Franz da der Gegenstand bereits seit X Jahren in seinem Besitz war... Der Verkauf gegen BTC ist schon mal kein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft gewesen.
Der erhaltene BTC aus dem Beispiel entsprach damals 10.000 Euro. Heute ist dieser BTC 40.000 Euro wert.
Verkauft Franz diesen BTC (den er vor 1,5 Jahren für die Uhr erhalten hat) fallen keine Steuern (für den Gewinn von 30.000 Euro) an da er ihn länger als 1 Jahr gehalten hat. Schlüssig und korrekt, oder? Smiley

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 #3049

Sitze im Dilemma... was würdet ihr tun?

Portfolio momentan 32%BTC / 68% Altcoins. Portfolio in BTC gemessen geht gerade gut ab, würde am liebsten bis Sommer ALLE altcoins in BTC getauscht haben. Problem: Lebe gerade noch in UK und würde auf die Alts=>BTC trades wohl eine saftige Steuer rechnung bekommen. wahrscheinlich so saftig dass ich auf jeden fall BTC Bestände verkaufen müsste um die überhaupt zahlen zu können (Oder Kredit aufnehmen ?? will eigtl keine BTC verkaufen)

Plane nach dem Sommer nach Deutschland zu ziehen.  65% meiner BTC und 70% meiner Altcoins wären steuerfrei in DLAND weil länger wie 1 Jahr gehalten....ist natürlich verlockend...

Wenn ich jetzt aber warte um die altcoins steuerfrei in BTC zu traden später, ist das Risiko hoch dass die Altcoins bis dahin EINIGES an BTC wert verlieren werden... daher tendiere ich in den sauren apfel zu beissen und jetzt den BTC bestand zu maximieren und die hohe Steuerrechnung halt irgendwie schlucken...

was meint ihr ??
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 #3050

Steuerpflichtig in D wärst du doch ohnehin erst, wenn du mehr als x Tage (glaube 6 Monate + 1 Tag) in D den ständigen Wohnsitz hast. Im Sommer, also z.B. August kommen, würde dafür nicht mehr ausreichen und du müssest trotzdem in UK Steuern zahlen. Aber der Fall klingt halt so als sollte man einfach einen Steuerberater fragen...
tyz
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May 16, 2021, 11:30:36 AM
 #3051

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Steuerberater 1 sagt:
Der NEM-Verkauf ist steuerfrei, da ja 6 Jahre gehalten. Der Erhalt der Symbol-Token ist nicht steuerbar, da es zum Zeitpunkt des Erhalts noch kein Preis gab und daher kein Wert bestand. Werden also als 0 Euro Wertzufluss gesehen.

Steuerberater 2 sagt:
Der Verkauf der NEM-Token muss komplett versteuert werden, da aus dem Besitz der NEM-Token neue Werte (Symbol-Token) generiert wurden, die zwar zum Zeitpunkt des Erhalts (X+7) noch keinen Wert besaßen, aber zum Zeitpunkt X+10. Daher greift hier die 10-Jahres-Regel für die NEM-Token. Der Wertzufluss an Symbol-Token muss ebenfalls versteuert werden, und zwar mit dem ersten Preis zum Zeitpunkt X+10.

-snip-

Ich wollte mal kurz ein Update dalassen, nachdem ich gestern mit einem dritten Steuerberater gesprochen hatte. Er tendiert ganz klar zur ersten Aussage, obwohl sich manche Finanzämter darauf nicht sofort einlassen, es nach einem Widerspruch i.d.R. aber akzeptieren. Er meinte aber auch, die zweite Meinung wird in verschiedenen Versionen durchaus von wenigen im Steuerbereich vertreten, daher hat ihn diese Aussage nicht überrascht.
Münzpräger
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May 16, 2021, 12:07:41 PM
 #3052

Musstest du alle drei Steuerberater für diese Einschätzung eines kurzen Falls bezahlen oder ist das noch kostenloses Erstgespräch?
SultanOfPara
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May 16, 2021, 12:16:28 PM
Merited by mole0815 (1)
 #3053

Hallo Freunde,

ich hab ein Problem, das mir seit geraumer Zeit Kopfschmerzen bereitet.. und zwar bin ich das erste Mal Anfang 2017 mit Bitcoin in Berührung gekommen. Ich war immer sehr überzeugt von Bitcoin und hatte eigentlich vor meine Coins bis zum Tod zu hodlen, lol. Mir kam es nie in den Sinn Bitcoin in Fiat umzutauschen, denn der Gedanke war, dass sich Bitcoin irgendwann bei einem bestimmten Preis festsetzen und kurstechnisch nicht mehr so volatil wird. Dadurch wird es salonfähiger, sodass es gar nicht nötig wäre Euros zu besitzen, weil man beispielsweise bei Lidl und Aldi mit Bitcoins bezahlen kann.

Allerdings brachten mich die Vorfälle der letzten Wochen mit den Musk-Tweets und dem medialen Bashing zum Nachdenken und ehrlich gesagt hatte ich das erste Mal seit Jahren wirklich Zweifel an der Zukunft, aber darum soll es hier gar nicht gehen. Kurz gesagt, ich will meine Bitcoins, zumindest einen großen Teil davon auscashen. Das Problem ist allerdings, dass ich nie wirklich Wert auf die "Buchführung" gelegt habe, weil wie bereits gesagt, ich hatte eigentlich nie vor auszucashen und auch die Beträge waren ziemlich unbedeutend (zumindest vor 2021), daher waren Steuern für mich gar nicht von Bedeutung. Tief im Inneren muss ich wohl auch gedacht haben, dass der Kurs niemals über 20k steigen wird.  Cry

Jetzt habe ich meine Kontoauszüge durchwühlt und gesehen, dass ich erstmals 2017 auf Anycoindirect Bitcoins gekauft habe. Das müsste zu einem Kurs von +-1000€ gewesen sein. 2018, 2019 und 2020 wurden ebenfalls einige Bitcoin-Käufe getätigt, einige Male über Blockchain.com mit meiner Kreditkarte und auch mal über Coinbase. Natürlich war da der Kurs viel höher. Das bedeutet, dass ich vielleicht die Herkunft von 0.3 BTCs belegen kann. Da bleibt aber noch der Rest, der sich über die Jahre durch Kleinkram angehäuft hat. Slotgames, Sportwetten auf Nitrogensports, Tausch/Handel auf ePVP etc. etc. Zig Wallets wurden währenddessen benutzt und erstellt, unzählige Transaktionen abgewickelt. Nicht einmal die Haltedauer kann ich im Fall der Fälle vernünftig nachweisen. Das war selbst vor paar Monaten noch so ein unbedeutender Betrag, um sich darüber Gedanken zu machen.

Wie dem auch sei, wenn ich nun heute meine Bitcoins auszahlen würde, wäre das ein "niedrig bis mittlerer" fünfstelliger Betrag. Was würde mich erwarten? Wie gehe ich vor, wenn das Finanzamt Kaufbelege sehen will und ich nur einen Teil nachweisen kann? Was soll ich überhaupt bei der Steuererklärung angeben? Soll ich überhaupt was angeben, weil theoretisch sind die Gewinne steuerfrei. Oder übertreibe ich einfach und der Betrag ist viel zu niedrig, als das man mich da ausfragen würde? Wobei man beim deutschen Staat ja nie wissen kann. Roll Eyes Das Letzte, was ich will, ist eine Anklage wegen Geldwäsche oder Steuerhinterziehung.
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May 16, 2021, 10:39:28 PM
 #3054

Wie gehe ich vor, wenn das Finanzamt Kaufbelege sehen will und ich nur einen Teil nachweisen kann? Was soll ich überhaupt bei der Steuererklärung angeben? Soll ich überhaupt was angeben, weil theoretisch sind die Gewinne steuerfrei.

Also wenn du keine steuerbaren Gewinne hattest (entweder Haltefrist eingehalten oder max. 599,99€ Gewinn pro Kalenderjahr), dann brauchst du es nicht anzugeben. Es gibt einige User die der Meinung sind, dass man trotzdem alles angeben soll. Aber generell bist du es nicht schuldig.

Dem FA sind Kaufbelege eigentlich völlig egal. Wer sowas evtl. sehen möchte, wären (bestimmte) Exchanges und/oder Banken. Schau mal in diesen Thread dazu rein:  [Info/Diskussion] Überblick, welche Nachweise Exchanges, Banken etc. verlangen

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lassdas
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May 18, 2021, 10:14:25 AM
 #3055

Angenommen der andere Token steigt dann aber massiv im Wert und ich trade ihn nach bspw. 6 Monaten zurück in BNB, bekomme dann aber 5 BNB zurück und nicht nur einen. Dann müsste ich trotzdem Steuern zahlen, auch wenn ich die 5 BNB nicht verkaufe und nur im Wallet liegen lasse!?
Ja,
die Steuer zahlst Du ja auf Gewinne, die Du beim Verkauf des massiv im Wert gestiegenen Tokens gemacht hast.
Was Du nach dem Verkauf mit den Gewinnen anstellst (sie in der Wallet liegen lassen, oder ausgeben) ist irrelevant.

Sprich der zu versteuernde Gewinn wäre die Summe, die ich für die 5 BNB in FIAT bekomme abzüglich den Preis, den ich für 1 BNB bezahlt habe. Ist das korrekt?
Ja.

Was wäre, wenn ich diesen anderen Token mind. 1 Jahr halte, dann zurück trade gegen 5 BNB und diese 5 BNB sofort verkaufe. Müsste doch dann steuerfrei sein, oder?
Ja.
seolein
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May 18, 2021, 10:41:06 AM
 #3056

Steuerpflichtig in D wärst du doch ohnehin erst, wenn du mehr als x Tage (glaube 6 Monate + 1 Tag) in D den ständigen Wohnsitz hast.

Hast du eine Quelle dafür? ich finde leider nichts online und hör dass auch ehrlich gesagt zum ersten mal...
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May 18, 2021, 05:36:38 PM
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 #3057

Steuerpflichtig in D wärst du doch ohnehin erst, wenn du mehr als x Tage (glaube 6 Monate + 1 Tag) in D den ständigen Wohnsitz hast.

Hast du eine Quelle dafür? ich finde leider nichts online und hör dass auch ehrlich gesagt zum ersten mal...

https://www.easydigitax.de/gewoehnlicher-aufenthalt/

§ 9 Abgabenordnung und die 183-Tage Regel.
cygan
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May 19, 2021, 01:50:15 PM
 #3058

...

bin volles risiko gegangen und erstmal nichts von krypto eingetragen Cool - bis heute noch totenstille ... ich werde euch auf dem neuesten stand halten Wink

Ja, halte uns mal auf dem laufenden. Aber denk dran, du hast nur einen Anruf frei  Wink Nein, Spaß beiseite. Also wenn du nichts eingetragen hast, wie sollten sie dann auch darauf reagieren? Die wissen doch erstmal nichts davon.

ich bin ja dir/euch noch eine antwort schuldig... Wink
letzte woche kam endlich der ersehnte lohnsteuerbescheid für 2020 angeflattert - und siehe da, kein murks seitens des fa über meine verkauften Bitcoins bzw. über die größere überweisung von Ktraken auf mein bankkonto Cool Wink
also alles gut und dazu auch eine schöne summe zurückerstattet bekommen Smiley

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May 23, 2021, 10:15:11 AM
 #3059

Danke für die Info, das ist auf jeden Fall beruhigend.

Kannst du sagen, ohne aus anonymitätsgründen genaue Fakten zu nenen, welche Größenordnung die Banküberweisung ungefähr war und ob Bank in D/CH/A?
cygan
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May 23, 2021, 05:13:51 PM
 #3060

Danke für die Info, das ist auf jeden Fall beruhigend.

Kannst du sagen, ohne aus anonymitätsgründen genaue Fakten zu nenen, welche Größenordnung die Banküberweisung ungefähr war und ob Bank in D/CH/A?

der ganze betrag (5-stellig) wurde auf ein deutsches bankkonto überwiesen...
ausser einem anruf von meinem bankberater (einen tag später, als der betrag dann auf meinem konto lag), mit der frage ob ich wüsste dass eine größere überweisung auf mein konto getätigt worden ist, kam nichts mehr...

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