Ich lese aus dem Entwurf, dass ein Wallet eine Adresse ist.
Das halte ich für ein Missverständnis, und es wäre wohl auch nicht praktikabel.
Da an anderer Stelle für den Nachweis der Haltefrist der Verbleib in der Wallet als "erste Wahl" angesehen wird, würde damit jede Transaktion, die deine Coins dann auf eine Change-Adresse sendet, die Haltefrist zumindest aus Sicht des FA unterbrechen (wobei du immer noch mit geeigneten Belegen nachweisen dürftest, dass dem nicht so ist).
Es ist nicht klar, ob ein irgendwann-innerhalb-der-10 -Jahren Staking zur Versteuerung führt oder ob ein Staking innerhalb der Haltefrist begonnen werden muss.
Das ist spezifisch nicht für Kryptowährungen zu klären, sondern eine allgemeine Fragestellung für alle Dinge, die dieser besonderen 10-jährigen Haltefrist unterworfen sind.
Ich selber gehe davon aus, dass tatsächlich gemeint sein dürfte, dass zum Zeitpunkt deiner Veräußerung geklärt wird, ob innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums davor jemals mit diesen Coins Staking betrieben wurde.
Ansonsten ergibt die gängige Definition mit "in einem Wirtschaftsjahr" nicht sonderlich viel Sinn.
Konkret bedeutet das aus der umgekehrten Sicht des HODLers natürlich, dass er seine eigentlich schon steuerfreien, weil mehr als ein Jahr gehaltenen Coins wieder steuerbar macht, wenn er sich nach 9 Jahren und 11 Monaten entscheidet, sie zu staken. Klar, das ist dann blöd, aber eben auch nur folgerichtig.
Aber die Haltefrist würde sich nicht "ab dem Moment des ersten Stakings"
um 10 Jahre verlängern, sondern insgesamt
auf 10 Jahre, verkauft er die Coins im Beispiel also 2 Monate später, sind sie wieder steuerfrei.
Umgekehrt ergibt es ja auch wenig Sinn, wenn ich bspw. eine Maschine kaufe, und diese normalerweise der 10-jährigen Haltefrist unterliegt, weil aus ihr Erträge generiert werden, ich das aber mit dem Steuertrick umgehen kann, dass ich die Maschine erstmal ein Jahr lang im Lager stehen lasse.
Fork-Coins gelten als angeschafft zum Anschaffungszeitpunkt der "Mutter-Coin".
Anschaffungspreis wird anteilsmäßig am Fork-Tag verteilt.
Verstehe ich immer noch nicht.
Du kaufst am 01.03. 10 BTC zu je 10 EUR.
Am 01.04. kommt es zum Fork von BTA.
Am 01.04. wird BTC zu 19 EUR gehandelt, BTA zu 1 EUR.
Am 01.05. verkaufst du deine BTA.
Als Anschaffungszeitpunkt für BTA gilt der 01.03.2012, also der Tag, an dem du die BTC erworben hast, somit "erbt" BTA bspw. auch die Haltefrist (die hier aber keine Rolle spielt, schließlich wollen wir für das Beispiel ja Steuern zahlen müssen).
Als Anschaffungspreis deiner BTA gilt 1 EUR, ihr Wert vom Forkzeitpunkt.*
* Die von mir angedeutete Fehlerquelle sehe ich darin, dass man das mit viel bösem Willen auch so interpretieren
könnte, dass BTA nur 5% des Anschaffungswerts von BTC hat, aber der Anschaffungswert von BTC herangezogen wird, damit wäre der Anschaffungspreis von BTA nur 0,5 EUR. Aber das halte ich für so konstruiert, dass ich es eigentlich ausschließe. Die Formulierung im Entwurf gibt das aber IMHO her.
Aber der Erhalt ist eine Anschaffung -> Haltefrist. Ich glaube, hierzu werden noch welche Klagen.
Ja, sie sind beim Erhalt zu versteuern, und später ist die Wertsteigerung zu versteuern, sofern man die Haltefrist nicht erfüllt.
Wieso sollte da jemand klagen?
Weil es eine Doppelbesteuerung wäre. Außerdem mangelt es an einer Anschaffung.
Nein und nein.
Der Entwurf zielt, soweit ich ihn interpretiere, darauf ab, den Vorfall "Leistungserbringung gegen Bezahlung" vom Vorfall "Anschaffung einer Kryptowährung" zu trennen.
Ich mache also irgendwas, bspw. indem ich ein Formular mit meinen Daten ausfülle, und erhalte dafür eine Bezahlung i.H.v. 10 EUR.
Das ist ein steuerbarer Vorgang nach EStG 22 3.
Danach schaffe ich für diese 10 EUR Coins an, das ist eine Anschaffung, und es beginnt die Haltefrist dieses Coins.
Veräußere ich den Coin innerhalb der Haltefrist, ist das steuerbar.
Auch hier wird es deutlicher, wenn man es sich umgekehrt ansieht:
Wieso soll es steuerlich unterschieden werden, ob ich den Coin anschaffe oder derjenige, der mich bezahlt?
Ich führe den Hund von jemandem Gassi, und er bezahlt mir 10 EUR.
Dafür kaufe ich mir 10 Shitcoins. Nach einem halben Jahr verkaufe ich die.
Das wären zwei steuerbare Vorgänge.
Warum soll das zu einem einzigen steuerbaren Vorgang werden, bloß weil er mich nicht in EUR, sondern gleich in Shitcoin bezahlt?
Für welchen Steuerzeitraum wird das überhaupt gelten?
Keine Ahnung.