robertNACO
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße
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cofefeGandalf
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April 16, 2018, 03:34:55 PM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Wäre das dann aus Sicht des/der Beschenkten eine Anschaffung (d.h. spätere Veräußerung als privates Veräußerungsgeschäft mit Jahresfrist etc.) oder gilt hier was anderes?
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BitcoinArsenal
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April 16, 2018, 05:35:04 PM |
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@robertNACO: Wie ist deine Meinung eigentlich zur Versteuerung von Bounties. Müssen diese nur einmal versteuert werden zum Wert zum Zuflusszeitpunkt oder auch die Spekulationsgewinne danach wenn die Haltedauer geringer als 1 Jahr ist?
Bsp: Erhalt von Bounty-Token zum 15.04.2017 im Wert von 500€. Der Wert muss versteuert werden. Verkauf der Bounty-Token am 15.07.2017 zum Preis von 1000€. Müssen die 500€ Gewinn nochmals versteuert werden?
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Sharpbit
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April 16, 2018, 07:43:34 PM Last edit: April 16, 2018, 08:39:43 PM by Sharpbit |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe?
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zidane
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April 17, 2018, 01:01:49 PM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also...
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Limx Dev
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April 17, 2018, 09:10:41 PM |
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Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also... Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA.
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Bitcore BTX - a UTXO fork of Bitcoin - since 2017
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robertNACO
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April 18, 2018, 07:45:25 AM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Wäre das dann aus Sicht des/der Beschenkten eine Anschaffung (d.h. spätere Veräußerung als privates Veräußerungsgeschäft mit Jahresfrist etc.) oder gilt hier was anderes? Moin! Nein, eine Schenkung ist keine Anschaffung im Sinne des §23 EStG. Grüße
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zidane
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April 18, 2018, 07:53:55 AM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also... Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA. Dann gibst Du also auch jeden Einkauf und weiterverkauf (z.B. Kaufst Du Kaugummis und verkaufst diese an einen Freund) an und lässt das Finanzamt entscheiden? Na eure Logik hätte ich gern.
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robertNACO
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April 18, 2018, 07:55:08 AM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also... Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA. Moin! Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet. Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 - also alles bis 599,99€ oder nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist. Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren. Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.Grüße
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zidane
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April 18, 2018, 08:18:08 AM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also... Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA. auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.[/i] Grüße Verkäufe in 2018... Der Bitcoin wird in 2018 noch unter 1k USD gehen und du möchtest verkaufen? Naa
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Limx Dev
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April 18, 2018, 08:25:47 AM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also... Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA. Moin! Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet. Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 - also alles bis 599,99€ oder nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist. Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren. Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.Grüße Ich denke hier scheint auch jeder Steuerberater etwas anderes zu wissen. Ich denke es anzuzeigen ist nicht unwichtig. So wie ich das erkenne ist die Historie zum Schluss ein entschiedener Punkt. D.h. Wie ist man zu den BTC oder ähnliches überhaupt gekommen ... gibt es lücken? Wurde es mit "unbekannten" Geld gekauft? Liegt eine gewerbliche Absicht dahinter ..etc.
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Bitcore BTX - a UTXO fork of Bitcoin - since 2017
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robertNACO
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April 18, 2018, 08:32:32 AM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also... Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA. auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.[/i] Grüße Verkäufe in 2018... Der Bitcoin wird in 2018 noch unter 1k USD gehen und du möchtest verkaufen? Naa Gehts noch mehr offtopic? Es soll Leute geben die in 2018 mit Gewinnen verkaufen. PS: Leihst du mir deine Glaskugel?
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robertNACO
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April 18, 2018, 08:35:47 AM |
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du hast sie ja nicht verkauft oder? sondern verschenkt. hast doch durch die Übertragung der 0.2 keine gewinne gemacht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Ich hatte es vielleicht nicht ganz so gut präzesiert. Ich meinte, muss ich die Wertsteigerungen die zwischen dem Erhalt und dem Verschenken irgendwie steuerlich geltend machen, da ja Haltedauer geringer als 1 Jahr? Weiter wäre interessant (da ich gerade an der Steuererklärung sitze), ob ihr die Adresse angebt auf denen die Bitcoin ein bzw. ausgegangen sind, oder ob ihr nur Angaben über Zeitpunkt und Menge von Erwerb/Erhalt und Verkauf macht ohne die Adressen anzugeben? Moin! - die Schenkung ist kein steuerlicher Vorgang sofern du dich in den Freibeträgen bewegst, die Wertsteigerung ist irrelevant, da es zu keiner weiteren Veräußerung durch dich kommt. - es gibt KEINE Formvorschrift für die Aufbereitung der Daten. Theoretisch reicht auch eine handgeschriebene Kladde kurzum: mach wie du willst. Grüße Danke für deine Antwort. Gilt das auch für Bounties die noch nicht veräußert wurden? Kann das Finanzamt verlangen das man die Adressen offen legt und wäre man dazu verpflichtet? Und zuletzt noch eine Frage: Wenn ich bereits 2016 durch Bounty erhaltene Token erklärt und Steuern gezahlt habe und diese 2017 veräußert habe (steuerfrei da Jahresfrist eingehalten), dann gebe ich die einfach nochmals in der Erklärung diesmal mit Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt an. Wie weiß das FA nun, dass es sich um die Token handelt die ich 2016 schon erklärt und darauf Steuern gezahlt habe? Wieso willst Du den etwas angeben, wovon du weisst, dass die Haltedauer über 1 Jahr ist und du keine Steuern zahlen musst? Voreiliger gehorsam? Gibst Du den auch alle anderen privaten Veräusserungsgeschäfte > 1 Jahr an zb Autoverkauf etc? Nein, also... Schwer zu sagen ob es so einfach ist. Was steuerfrei ist entscheidet ja immer noch das FA. Moin! Es ist ein Trugschluss, dass das FA aktiv über Steuerfreiheit oder Steuerbarkeit entscheidet. Coins sind entweder steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 - also alles bis 599,99€ oder nicht steuerbar aufgrund der Jahresfrist. Zu beiden Sachverhalten sind keine Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen. Du kannst, wenn du proaktiv handeln möchtest, dass FA in einem Anschreiben darüber infomieren. Herr xyz hat in 2017 mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Wir möchten mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr 2018 indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.Grüße Ich denke hier scheint auch jeder Steuerberater etwas anderes zu wissen. Ich denke es anzuzeigen ist nicht unwichtig. So wie ich das erkenne ist die Historie zum Schluss ein entschiedener Punkt. D.h. Wie ist man zu den BTC oder ähnliches überhaupt gekommen ... gibt es lücken? Wurde es mit "unbekannten" Geld gekauft? Liegt eine gewerbliche Absicht dahinter ..etc. Hast du überhaupt richtig gelesen was ich geschrieben habe? Ich hab geschrieben das es keine Pflicht ist und auch nicht erwartet wird. Darüber hinaus gibt es Leute denen es wichtig ist das FA zu informieren wenn mehrere 100k auf dem Giro eingehen bevor große Investitionen (Immobilien) getätigt werden. Was hat das mit wichtig oder unwichtig zu tun?
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FlyingDutchmen2069
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April 21, 2018, 06:35:46 PM |
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Hi! Ich habe eine kurze Frage.. ich wohne in Deutschland und meine Familie wohnt in Holland. In Holland sind die steuern viel besser als hier in Deutschland.. wie kann ich dafür sorgen dass ich in Holland über meine krypto steuern Zahle? Muss ich dafür nach Holland ziehen oder geht das nicht weil ich die cryptos in Deutschland gekauft habe ?
Kann mein Bruder meine crypto auszahlen lassen damit er die steuern zahlen muss?
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Cryptohero24
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April 22, 2018, 07:34:42 AM |
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Wie streng wird das eigentlich generell nachverfolgt? Ich habe nämlich im letzten Jahr recht viel getraded und ein paar tausend Euro gewonnen aber absolut keine Aufzeichnungen geführt. Fallen solch geringe Beträge vielleicht sogar unter den Tisch oder muss man sich auch da Sorgen machen? Was passiert wenn ich es jetzt einfach ignoriere und später jemand draufkommt?
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tyz
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April 22, 2018, 10:59:32 AM |
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Du fragst uns wie du Steuern hinterziehen kannst? Steuern fallen in dem Land an in dem du deinen Sitz hast. Gehören die Coins deinem Bruder sieht das anders aus. Ich schlage vor du holst dir professionelle Hilfe Hi! Ich habe eine kurze Frage.. ich wohne in Deutschland und meine Familie wohnt in Holland. In Holland sind die steuern viel besser als hier in Deutschland.. wie kann ich dafür sorgen dass ich in Holland über meine krypto steuern Zahle? Muss ich dafür nach Holland ziehen oder geht das nicht weil ich die cryptos in Deutschland gekauft habe ?
Kann mein Bruder meine crypto auszahlen lassen damit er die steuern zahlen muss?
Du solltest zumindest die Aufzeichnungen der Exchanges noch haben, oder? Die kannst du wunderbar auswerten. Tools gibt es. Paar Tausend gewonnen heißt vermutlich auch ein paar Tausend an Steuern!? Mehrere Tausend fallen sicherlich nicht unter die Decke. Wenn das Finanzamt aus irgendwelchen Gründen drauf kommt (muss nicht durch Krypto sein sondern auch durch andere steuerspezifische Sachverhalte) und du die Steuerfahnung an der Backe hast, dann drehen die jeden Stein einzeln um. Vorallem wenn sie den Verdacht haben, dass da noch mehr zu holen ist. Spätestens dann musst du dich nackig machen. Wenn das dann nicht mehr nachvollziehbar ist, schätzen sie einfach die Steuerlast, die oftmals höher ist als sie eigentlich wäre. Dazu kommen dann noch saftige Zinsen. Wie streng wird das eigentlich generell nachverfolgt? Ich habe nämlich im letzten Jahr recht viel getraded und ein paar tausend Euro gewonnen aber absolut keine Aufzeichnungen geführt. Fallen solch geringe Beträge vielleicht sogar unter den Tisch oder muss man sich auch da Sorgen machen? Was passiert wenn ich es jetzt einfach ignoriere und später jemand draufkommt?
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FlyingDutchmen2069
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April 22, 2018, 07:28:43 PM |
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Du fragst uns wie du Steuern hinterziehen kannst? Steuern fallen in dem Land an in dem du deinen Sitz hast. Gehören die Coins deinem Bruder sieht das anders aus. Ich schlage vor du holst dir professionelle Hilfe Hi! Ich habe eine kurze Frage.. ich wohne in Deutschland und meine Familie wohnt in Holland. In Holland sind die steuern viel besser als hier in Deutschland.. wie kann ich dafür sorgen dass ich in Holland über meine krypto steuern Zahle? Muss ich dafür nach Holland ziehen oder geht das nicht weil ich die cryptos in Deutschland gekauft habe ?
Kann mein Bruder meine crypto auszahlen lassen damit er die steuern zahlen muss?
Ich möchte nur gerne wissen ob sowas geht, da das ja einen riesen unterschied macht! Ich werde mich mal beraten lassen:)
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krainzmaster
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April 23, 2018, 09:39:04 AM |
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Wie streng wird das eigentlich generell nachverfolgt? Ich habe nämlich im letzten Jahr recht viel getraded und ein paar tausend Euro gewonnen aber absolut keine Aufzeichnungen geführt. Fallen solch geringe Beträge vielleicht sogar unter den Tisch oder muss man sich auch da Sorgen machen? Was passiert wenn ich es jetzt einfach ignoriere und später jemand draufkommt?
Ich kanns dir nur sagen, dass es in den nächsten Monaten sicher so sein wird, dass Regierungen sehr dahinter sein werden die großen Fische zu erwischen. Und es ist nach derzeitigem Stand so, dass es bis zu 5 Jahre rückverfolgbar ist. In Ö ist es so dass die FMA bereits eigene Teams hat, die nur die Blockchain abcrawlen und ich denk schon, dass sie in naher oder ferner zukunft auch kleine fische schnappen wird.
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Superchriz
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April 23, 2018, 11:10:44 AM |
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Hallo zusammen, ich habe den Thread mit Freude gelesen, vielen Dank an alle die ihre Zeit dafür geopfert haben. Kennt jemand eine gute Anleitung, wie die Anlage SO bei vielen Trades auszufüllen ist? Muss ich dort in der "Zusammenfassung" bspw. den Umsatz angeben? Der ist bei mir nämlich sehr hoch, der Gewinn jedoch relativ dazu gering, da ich große Trades für jeweils 1-3% Gewinn gemacht habe.
Danke im Vorraus.
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zidane
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April 23, 2018, 11:19:09 AM |
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Hallo zusammen, ich habe den Thread mit Freude gelesen, vielen Dank an alle die ihre Zeit dafür geopfert haben. Kennt jemand eine gute Anleitung, wie die Anlage SO bei vielen Trades auszufüllen ist? Muss ich dort in der "Zusammenfassung" bspw. den Umsatz angeben? Der ist bei mir nämlich sehr hoch, der Gewinn jedoch relativ dazu gering, da ich große Trades für jeweils 1-3% Gewinn gemacht habe.
Danke im Vorraus.
Ich glaube Du hast den Thread doch nicht gelesen, alle Fragen wurden hier mehrfach bereits beantwortet. Wer zu Faul zum lesen ist, dem empfehle ich einen Steuerberater.
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