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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1126601 times)
Zylon
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January 28, 2020, 08:48:26 PM
 #2461

Ja, das sehe ich ja ein und kenne die Argumentation auch schon, aber leider verunsichern dann doch immer wieder diese ... Anwälte einen, die scheinbar einfach nur Kohle machen wollen mit der Unsicherheit anderer Leute:
https://winheller.com/blog/handel-kryptowaehrungen-gewerblich-finanzamt/
...

Jetzt lass dich nicht kirre machen. Die erwähnte Kanzlei ruft m.E. um die 400€/h netto auf, damit richtet sich das Angebot per se an Gewerbetreibende. Wink

Quote
Dann gehe ich mal davon aus, dass es bisher keinen Fall gab wo der private Trader als Gewerblich eingestuft wurde

Von so einem Fall würde man hier wohl zuerst lesen.

Ja, cool!
Danke für die Beruhigung! Ich habe meine Steuerunterlagen zu 2017 schon vor einem Jahr dem Finanzamt gegeben, immer noch keine Antwort erhalten!
Mein Steuerberater sagt, dass die scheinbar jetzt abwarten, da sie selbst noch nicht wissen, wie sie das versteuern müssen.
Die warten wohl auf eine einheitliche Regelung.
Das beste wäre natürlich wenn wir wegen Vollzugsdefizit gar keine Steuern zahlen müssten, ich sehe da sehr gute Chancen!
Das gleiche gab es ja auch mal beim Aktienhandel.
Mal ehrlich, 90% der Trader zahlen ihre Steuern nicht, außer so ehrliche Leute wie wir! Grin
Fühle mich schon etwas verarscht!
1miau
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January 28, 2020, 11:35:36 PM
 #2462

Ja, cool!
Danke für die Beruhigung! Ich habe meine Steuerunterlagen zu 2017 schon vor einem Jahr dem Finanzamt gegeben, immer noch keine Antwort erhalten!
Mein Steuerberater sagt, dass die scheinbar jetzt abwarten, da sie selbst noch nicht wissen, wie sie das versteuern müssen.
Die warten wohl auf eine einheitliche Regelung.
Das beste wäre natürlich wenn wir wegen Vollzugsdefizit gar keine Steuern zahlen müssten, ich sehe da sehr gute Chancen!
Das gleiche gab es ja auch mal beim Aktienhandel.
Mal ehrlich, 90% der Trader zahlen ihre Steuern nicht, außer so ehrliche Leute wie wir! Grin
Fühle mich schon etwas verarscht!
Also ich denke schon, dass die meisten Fälle dem Finanzamt bekannt sind. Sollte da eine größere Summe von einer Krypto-Börse aufs Konto kommen und man zahlt darauf keine Steuern, wird das zurecht nicht unentdeckt bleiben. Daher glaube ich schon, dass die Gesamtsituation recht gut erfasst ist. Und schließlich wollen wir nicht bloß virtuell reich bleiben, sondern unseren Lambo einfordern. Wink (Haha Spaß, bin nicht reich und habe auch kein Geld für einen Lambo)
Und wenn wir gute Gewinne machen, geben wir auch gerne was ab.  Smiley

bct_ail
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January 31, 2020, 11:56:47 AM
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 #2463

muss man auch die unclaimed Gas die man wie eine Art Zins von Neo bekommt angeben? Also ich habe nie vor diese zu claimen und habe auch noch nie das Gas angenommen bzw. geclaimed also kurz gesagt ist es und war es immer unclaimed, muss ich die trotzdem in der Steuererklärung angeben? Oder muss man die erst angeben sobald man die claimed? Ich habe nie vor diese anzunehmen.
"Eigentlich" gilt ja das Zuflussprinzip. Sobald du die Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut hast, gilt es als zugeflossen und ist entstprechend zu versteuern. Ob als sonstiges EInkommen oder Kapitalertrag sei mal dahingestellt. Wenn du das aber für dich definierst, könntest du mit den Freigrenzen/Freibertrag evtl. so hinkommen. Die Grenzen sind aber die Summe aller Kapitalerträge bzw. des sonstigen Einkommens. Das musst du mal für dich durchrechnen.

Ansonsten andere Argumente finden, weshalb das Gas kein Zins/Einkommen ist....da fällt mir aber so nichts ein.
Ich glaube wir hatten hier mal über eine Art von Entlohnung zur Erhaltung der Netzwerkstabilität diskutiert. War irgendwas mit Netzwerkbefähigungs......HuhHuh Aber ob das bei Gas für Neo zutifft, weiß ich nicht.

Was mir gerade dazu einfällt als etwaiges Argument:
Einige Steuerberater sagen ja, das z.B. Bountytoken erst beim Verkauf versteuert werden müssen und somit der Zuflusszeitpunkt und -wert egal ist.  Wink
Ohne Gewähr.
nod74
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February 06, 2020, 01:25:42 PM
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 #2464

Hallo Zusammen,
erst einmal Danke für die vielen hilfreichen Infos die hier zusammengetragen worden sind im Hinblick auf Steuern.

Ich hätte ein paar Fragen bzgl. DPOS und Steuern, um genauer zu sein geht es hier um den #EOS Coin

Zwischen 2018 und 2019 habe ich für ein EOS-Projekt gearbeitet und wurde hierfür auch in EOS Coins bezahlt. Ich hatte damals eine ganz normale Rechnung geschrieben und auch als Zusammenfassende Meldung bei der Steuer eingereicht (Empfänger war im EU-Ausland mit MwstNummer)
Diese EOS habe ich außer sie auf andere Wallets zu verschieben nicht getradet. Jedoch wurde vor einiger Zeit EOS Rex eingeführt.
Das heißt, man wandelt seine EOS in REX um und verleiht so seine EOS Ressourcen (CPU/NET). Man erhält hierfür eine kleine Dividende (0,5%-1%)
Möchte man seine EOS wieder haben kann man die REX wieder umwandeln zu EOS + die erwirtschafteten 0,5-1%. Die REX Tokens sind nicht transferierbar oder handelbar, sie bleiben also im „EOS-EcoSystem“

Hier der Link zum REX Pool: https://eosrex.io

Meine Fragen:

1.)   Erlischt die 1 Jahresfrist für die steuerfreien EOS wenn ich die EOS in den REX-Pool transferiere?

3.)    Wie sind die erwirtschafteten EOS zu versteuern, als Mining?

4.)   Da EOS ein DPOS Coin ist, gibt es Proxys denen ich mein Stimmrecht verleihen kann, im Gegenzug dazu erhalte ich ca. 3% - 4% EOS. Wie ist diese Einnahme zu deklarieren? Als Mining? Ich verwende Cointracking.com um die Steuern zu erfassen.

5.)   Neben dem REX Pool kann man seine EOS auch ganz einfach Staken (Für NET und CPU) hierfür erhalte ich keine EOS sondern nur das Recht das Netzwerk zu benutzen und zu BlockProducer zu wählen. Wird hierdurch auch die 1 Jahreshaltefrist unterbrochen; wenn ich Stake und Unstake?

Besten Dank vorab und Grüße,
NOD


Skerberus
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February 08, 2020, 02:50:52 PM
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 #2465

Hallo Zusammen,
erst einmal Danke für die vielen hilfreichen Infos die hier zusammengetragen worden sind im Hinblick auf Steuern.

Ich hätte ein paar Fragen bzgl. DPOS und Steuern, um genauer zu sein geht es hier um den #EOS Coin

Zwischen 2018 und 2019 habe ich für ein EOS-Projekt gearbeitet und wurde hierfür auch in EOS Coins bezahlt. Ich hatte damals eine ganz normale Rechnung geschrieben und auch als Zusammenfassende Meldung bei der Steuer eingereicht (Empfänger war im EU-Ausland mit MwstNummer)
Diese EOS habe ich außer sie auf andere Wallets zu verschieben nicht getradet. Jedoch wurde vor einiger Zeit EOS Rex eingeführt.
Das heißt, man wandelt seine EOS in REX um und verleiht so seine EOS Ressourcen (CPU/NET). Man erhält hierfür eine kleine Dividende (0,5%-1%)
Möchte man seine EOS wieder haben kann man die REX wieder umwandeln zu EOS + die erwirtschafteten 0,5-1%. Die REX Tokens sind nicht transferierbar oder handelbar, sie bleiben also im „EOS-EcoSystem“

Hier der Link zum REX Pool: https://eosrex.io

Meine Fragen:

1.)   Erlischt die 1 Jahresfrist für die steuerfreien EOS wenn ich die EOS in den REX-Pool transferiere?

3.)    Wie sind die erwirtschafteten EOS zu versteuern, als Mining?

4.)   Da EOS ein DPOS Coin ist, gibt es Proxys denen ich mein Stimmrecht verleihen kann, im Gegenzug dazu erhalte ich ca. 3% - 4% EOS. Wie ist diese Einnahme zu deklarieren? Als Mining? Ich verwende Cointracking.com um die Steuern zu erfassen.

5.)   Neben dem REX Pool kann man seine EOS auch ganz einfach Staken (Für NET und CPU) hierfür erhalte ich keine EOS sondern nur das Recht das Netzwerk zu benutzen und zu BlockProducer zu wählen. Wird hierdurch auch die 1 Jahreshaltefrist unterbrochen; wenn ich Stake und Unstake?

Besten Dank vorab und Grüße,
NOD




1) Ich würde sagen die Jahresfrist erlischt, ja. Letztendlich kaufst du ja mit den EOS den Token REX und sie "garantieren" dir nur, dass du für deine REX auch deine EOS wieder bekommst, wenn ich das richtig sehe. Die EOS wechseln hier ja tatsächlich den Besitzer.

3) Mining eher nicht, ich würde sagen sonstige Einkünfte § 22.

4) Siehe 3, imho das gleiche.

5) Ich würde sagen nein, die EOS verlassen hier ja nicht deinen Besitz.

xenotronic
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February 09, 2020, 08:43:27 AM
 #2466

Gute Zusammenstellung!Hier ein kleines Schema welches aufzeigt, wann Kryptowährung Privat oder als Firma eingestuft werden.

https://www.bitcoinsteuern.ch/wp-content/uploads/2017/04/Besteuerung-von-Kryptow%C3%A4hrungen-wie-Bitcoins-in-Deutschland.jpg

Infos aus: https://www.bitcoinsteuern.ch/haeufigste-fragen-und-antworten-zu-bitcoin-steuern/ (Betrifft hauptsächlich die Bitcoin Besteuerung in der Schweiz, aber denke da wird das ähnlich wie die Besteuerung in Deutschland gehandhabt.

 Huh Wieso zeigt es hier kein Bild an bei diesem (img TAG), hatte es korrekt verwendet!?

PS: Spannend wird es vorallem mit DeFi Geschichten in der Zukunft, na da wird der Krypto Treuhänder seinen Spass haben  Grin
bct_ail
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February 10, 2020, 08:33:17 AM
 #2467

Huh Wieso zeigt es hier kein Bild an bei diesem (img TAG), hatte es korrekt verwendet!?
Weil du Newbie bist. Die dürfen noch keine Bilder posten.

Gute Zusammenstellung!Hier ein kleines Schema welches aufzeigt, wann Kryptowährung Privat oder als Firma eingestuft werden.



Infos aus: https://www.bitcoinsteuern.ch/haeufigste-fragen-und-antworten-zu-bitcoin-steuern/ (Betrifft hauptsächlich die Bitcoin Besteuerung in der Schweiz, aber denke da wird das ähnlich wie die Besteuerung in Deutschland gehandhabt.
nod74
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February 10, 2020, 10:28:11 AM
 #2468

Hallo Zusammen,
erst einmal Danke für die vielen hilfreichen Infos die hier zusammengetragen worden sind im Hinblick auf Steuern.

Ich hätte ein paar Fragen bzgl. DPOS und Steuern, um genauer zu sein geht es hier um den #EOS Coin

Zwischen 2018 und 2019 habe ich für ein EOS-Projekt gearbeitet und wurde hierfür auch in EOS Coins bezahlt. Ich hatte damals eine ganz normale Rechnung geschrieben und auch als Zusammenfassende Meldung bei der Steuer eingereicht (Empfänger war im EU-Ausland mit MwstNummer)
Diese EOS habe ich außer sie auf andere Wallets zu verschieben nicht getradet. Jedoch wurde vor einiger Zeit EOS Rex eingeführt.
Das heißt, man wandelt seine EOS in REX um und verleiht so seine EOS Ressourcen (CPU/NET). Man erhält hierfür eine kleine Dividende (0,5%-1%)
Möchte man seine EOS wieder haben kann man die REX wieder umwandeln zu EOS + die erwirtschafteten 0,5-1%. Die REX Tokens sind nicht transferierbar oder handelbar, sie bleiben also im „EOS-EcoSystem“

Hier der Link zum REX Pool: https://eosrex.io

Meine Fragen:

1.)   Erlischt die 1 Jahresfrist für die steuerfreien EOS wenn ich die EOS in den REX-Pool transferiere?

3.)    Wie sind die erwirtschafteten EOS zu versteuern, als Mining?

4.)   Da EOS ein DPOS Coin ist, gibt es Proxys denen ich mein Stimmrecht verleihen kann, im Gegenzug dazu erhalte ich ca. 3% - 4% EOS. Wie ist diese Einnahme zu deklarieren? Als Mining? Ich verwende Cointracking.com um die Steuern zu erfassen.

5.)   Neben dem REX Pool kann man seine EOS auch ganz einfach Staken (Für NET und CPU) hierfür erhalte ich keine EOS sondern nur das Recht das Netzwerk zu benutzen und zu BlockProducer zu wählen. Wird hierdurch auch die 1 Jahreshaltefrist unterbrochen; wenn ich Stake und Unstake?

Besten Dank vorab und Grüße,
NOD




1) Ich würde sagen die Jahresfrist erlischt, ja. Letztendlich kaufst du ja mit den EOS den Token REX und sie "garantieren" dir nur, dass du für deine REX auch deine EOS wieder bekommst, wenn ich das richtig sehe. Die EOS wechseln hier ja tatsächlich den Besitzer.

3) Mining eher nicht, ich würde sagen sonstige Einkünfte § 22.

4) Siehe 3, imho das gleiche.

5) Ich würde sagen nein, die EOS verlassen hier ja nicht deinen Besitz.



@Skerberus Vielen Dank für die Einschätzung. Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
qwk (OP)
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February 10, 2020, 10:38:11 AM
 #2469

Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn.
In diesem Sinne aus steuerlichen Gründen:
1. weg mit dem REX-Krempel
2. saubere, klassische Coins kaufen
3. mindestens ein Jahr warten

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February 10, 2020, 11:33:53 AM
 #2470

1.)   Erlischt die 1 Jahresfrist für die steuerfreien EOS wenn ich die EOS in den REX-Pool transferiere?
Wenn die EOS steuerfrei sind, kannst du machen, was du willst.


Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?


Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn
Huh Warum sollte ein etwaiger Verkaufsgewinn nach eineinhalb Jahren Haltezeit gezahlt werden?
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February 10, 2020, 11:46:54 AM
 #2471

Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn
Warum sollte ein etwaiger Verkaufsgewinn nach eineinhalb Jahren Haltezeit gezahlt werden?
Weil es sich um "REX" handelt, und die würde ich nach oberflächlicher Sicht der Dinge nicht als Coins bezeichnen, für die die Regelungen der privaten Veräußerungsgeschäfte gelten.
Vielmehr scheint es sich mir auf den ersten Blick um Genussscheine o.ä. zu handeln, aber ich will mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich REX nicht kenne.

Nochmal zur Veranschaulichung:

Fall 1:
1. ich halte EOS
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. privates Veräußerungsgeschäft mit eingehaltener Haltefrist -> keine Steuern

Fall 2.
1. ich halte REX
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. Verkauf von Genussscheinen o.ä. -> keine Haltefrist -> 25% Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer (*)

Oder bin ich gerade völlig auf dem Holzweg?


* ich bin mir nicht sicher, um was es sich bei REX handelt, also fällt es mir auch schwer, mich zu entscheiden, was denn da nun gelten müsste?

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February 10, 2020, 12:25:22 PM
 #2472

Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn
Warum sollte ein etwaiger Verkaufsgewinn nach eineinhalb Jahren Haltezeit gezahlt werden?
Weil es sich um "REX" handelt, und die würde ich nach oberflächlicher Sicht der Dinge nicht als Coins bezeichnen, für die die Regelungen der privaten Veräußerungsgeschäfte gelten.
Vielmehr scheint es sich mir auf den ersten Blick um Genussscheine o.ä. zu handeln, aber ich will mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich REX nicht kenne.

Nochmal zur Veranschaulichung:

Fall 1:
1. ich halte EOS
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. privates Veräußerungsgeschäft mit eingehaltener Haltefrist -> keine Steuern

Fall 2.
1. ich halte REX
2. ich verkaufe nach mehr als einem Jahr
3. Verkauf von Genussscheinen o.ä. -> keine Haltefrist -> 25% Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer (*)

Oder bin ich gerade völlig auf dem Holzweg?


* ich bin mir nicht sicher, um was es sich bei REX handelt, also fällt es mir auch schwer, mich zu entscheiden, was denn da nun gelten müsste?
Ich weiß ebenfalls nicht, um was es sich genau um REX handelt (kenne nur Kommissar Rex  Grin) und habe auch kein Interesse, dass in Erfahrung zu bringen. Aber das Finanzämter jetzt plötzlich schon mit ihrem Wissen so weit wären und Tokens als Genussscheine o.ä. zu differenzieren, glaube ich eher nicht.
Wahrscheinlich kann am besten ein Steuerberater diese Frage beanworten als wir beide Laien. Wir könnten höchstens einige Ideen Strategien zur Steueroptimierung mitteilen.  Wink

Die erwirtschaftete Dividende der REX sehe ich primär als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; evtl. als Kapitalertragsteuer mit Beantragung Günstigerprüfung.


edit:
Zwischen 2018 und 2019 habe ich für ein EOS-Projekt gearbeitet und wurde hierfür auch in EOS Coins bezahlt. Ich hatte damals eine ganz normale Rechnung geschrieben und auch als Zusammenfassende Meldung bei der Steuer eingereicht (Empfänger war im EU-Ausland mit MwstNummer)
Als Gewerbe, Freiberuflichkeit oder als privat deklariert?
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February 10, 2020, 01:25:35 PM
 #2473

@qwk

Quote
Nicht nur das, solange du diese "REX" hältst, läuft IMHO überhaupt keine Frist, da du diese nicht im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts verkaufen können wirst.
Wenn du also nun diese REX behältst, diese weiterhin 1:1 an EOS gebunden bleiben, EOS um 1000% steigt, und du nach eineinhalb Jahren verkaufen willst, zahlst du den vollen Einkommensteuersatz auf den Verkaufsgewinn.
In diesem Sinne aus steuerlichen Gründen:
1. weg mit dem REX-Krempel
2. saubere, klassische Coins kaufen
3. mindestens ein Jahr warten

Ja ich habe die EOS aus dem REX-Pool auch wieder umgetauscht und einfach gestaked. (nur so kann man auch BlockProducer wählen). Ich nehme an staking und unstaking gilt nicht als Handel.

Quote
* ich bin mir nicht sicher, um was es sich bei REX handelt, also fällt es mir auch schwer, mich zu entscheiden, was denn da nun gelten müsste?

Also bei dem REX handelt es sich um einen EOS-Pool. Man verleiht sozusagen seine EOS und andere können dann günstige EOS ausleihen um damit CPU und NET Resourcen zu bekommen. Dapp Enwickler brauchen beispielsweise viele Resourcen. Wenn ich meine EOS wieder haben will, werden die aus dem REX-Pool zurücktransferiert (das geht jederzeit) und ich bekommen noch obendrauf 0,5 %. Weniger werden die EOS aber nie.

https://eosrex.io

@bct_ail
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Quote from: nod74 on Today at 10:28:11 AM
Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?

Nein der Gesamtgewinn liegt für diese REX Nummer unter 600 EUR


Quote
edit:
Quote from: nod74 on February 06, 2020, 01:25:42 PM
Zwischen 2018 und 2019 habe ich für ein EOS-Projekt gearbeitet und wurde hierfür auch in EOS Coins bezahlt. Ich hatte damals eine ganz normale Rechnung geschrieben und auch als Zusammenfassende Meldung bei der Steuer eingereicht (Empfänger war im EU-Ausland mit MwstNummer)

Als Gewerbe, Freiberuflichkeit oder als privat deklariert?



Ich habe als Freiberufler Rechnungen gestellt und der Empfänger war in GB. Mwst Nummer war auch von mir und vom Empfänger drauf. Das ganze als Reverse Charge Rechnung. Also Empfänger ist Steuerschuldner. Die Rechnung sah dann so aus: Leistung blabla, es wurden X EOS bezahlt zum Zeitpunkt des Eingangs der EOS X Euro Verkaufswert.


Vielen Dank Euch für die Antworten!

Ich frage mich echt wie die Finanzämter das so machen. Da sitzen doch keine Crypto-Experten bei den Millionen an Coins und jetzt noch mit dem Defi Zeug. Da kann doch ernsthaft keiner mehr durchblicken.

Ich wills einfach nur richtig machen. Und diese REX Nummer hatte ich nie als "Trade" gesehen, aber als ich mir dann diesen Thread durchgelesen hatte war ich mir dann auch nicht mehr sicher.
Skerberus
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February 10, 2020, 01:34:50 PM
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 #2474



Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?


Welche Relevanz haben denn hier die 600 Euro? Bei 600 Euro fällt mir nur die Freigrenze ein, die bezieht sich aber auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte in Summe und NICHT auf einzelne Trades.
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February 10, 2020, 02:04:07 PM
 #2475

Zu 1.) Blöd dann habe ich mir wegen den lächerlichen 0,4 % die Jahresfrist abgeschossen Sad
Ist denn der Gesamtgewinn mehr als 600€?

Welche Relevanz haben denn hier die 600 Euro? Bei 600 Euro fällt mir nur die Freigrenze ein, die bezieht sich aber auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte in Summe und NICHT auf einzelne Trades.
Da hast du Recht. Da habe ich zu kurz gedacht. Gut, dass hier jemand mitliest  Wink



Da es sich hier aber nun um Freiberuflichkeit handelt
Ich habe als Freiberufler Rechnungen gestellt und der Empfänger war in GB. Mwst Nummer war auch von mir und vom Empfänger drauf. Das ganze als Reverse Charge Rechnung. Also Empfänger ist Steuerschuldner.
und ich diezbezüglich zu wenig Ahnung habe, welche steuerlichen Aspekte das hat, bin ich raus mit Antworten.
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February 10, 2020, 03:03:50 PM
 #2476

ich habe mich heute etwas mit dem nachweis der haltedauer beschäftigt.
wäre dabei auf Steuer: Wie Haltedauer nachweisen? gestoßen.

wie handhabt ihr das bei einem f2f/otc deal? bringt doch nicht viel wenn ich einen zettel mit "username x verkauft am xx.02.2020 xx BTC zum preis von xxxx euro an user y" schreibe?
oder sollte das in verbindung mit einem blockchain tx vermerkt ausreichend sein? Smiley

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February 18, 2020, 09:19:35 AM
 #2477

Da ich es immer wieder lese:

Die Freigrenze liegt bei € 600, das heißt bis 599 ist frei ab 600 ist zu versteuern.

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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SebastianJu
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February 26, 2020, 06:16:44 PM
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 #2478

Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann. Es wäre finanzieller Selbstmord es zu versuchen.

Ich rede nicht von der Finanztransaktionssteuer, ich rede von der Anrechenbarkeit von Verlusten. Ab 2021 wird so gerechnet:

Alle Gewinne in Summe, alle Verluste in Summe. Zu versteuern ist: Alle Gewinne - Verluste (aber maximal 10000€).

Ich habe mich die letzten Tage damit beschäftigt und es ist wirklich so. Das betrifft allen Hebelhandel, also Exchanges wie BitMEX, Deribit, Bybit usw aber auch Forex, da der auch praktisch nur gehebelt gehandelt wird. Es ist unerheblich, dass man gegen BTC handelt, z.B. auf PrimeXBT.

Da Trading hauptsächlich so funktioniert, dass man aus einer Vielzahl an Trades mit vielen Gewinne und vielen Verlusten am Ende einen Gewinn raus hat, aber die Gewinne und Verluste summiert werden, ist es einfach nicht mehr machbar das zu riskieren.

Das Ganze ist übrigens schon eine Weile beschlossen aber irgendwie hat es noch keine hohen Wellen geschlagen. Wurde wohl kurz vor Weihnachten noch in ein Gesetz gemogelt über das kurzfristig abgestimmt wurde.

Dagegen ist die Finanztransaktionssteuer ein Witz.

Und das kommt von der SPD mit Hilfe der CDU. Angeblich sollte es mal helfen die Spekulation einzudämmen aber Banken haben damit doch kein Problem. Es sind die kleinen Trader die damit reihenweise in den finanziellen Ruin gehen werden.

Einzige Lösung wäre wohl eine Gesellschaft zu gründen, da diese anders besteuert wird. Soweit zur sozialen SPD, die ihre Bürger schützen will.

Das ist einfach nur traurig und es sieht nicht aus als würde es aufgehalten werden. Trader in DE sind scheinbar einfach eine zu kleine Gruppe und damit meine ich nicht nur die Cryptotrader.

Sicherlich könnte man versuchen da zu tricksen, spezielle weil BitMEX nicht erreichbar ist für deutsche Finanzämter aber naja...

Please ALWAYS contact me through bitcointalk pm before sending someone coins.
l8orre
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February 27, 2020, 08:12:58 AM
 #2479

Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann. Es wäre finanzieller Selbstmord es zu versuchen.

Ich rede nicht von der Finanztransaktionssteuer, ich rede von der Anrechenbarkeit von Verlusten. Ab 2021 wird so gerechnet:


ich finde da kaum etwas zu, kannst du noch ein paar links posten?

(macht aber den üblichen finsteren Eindruck)
qwk (OP)
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February 27, 2020, 12:09:20 PM
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 #2480

Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann.
Der Begriff selbst ist mir schon neu, und finde ich bei google auch nur eine Handvoll Mal.

Soweit ich das sehen kann, sind damit die Änderungen am EStG gemeint:
Quote from: Alte Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.

Quote from: Neue Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6 Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.
Dabei ist Satz 5 zu Satz 7 geworden (blau).
Neu eingefügt wurden der neue Satz 5 & 6.

Ohne das jetzt vertieft angesehen zu haben, lese ich da eine mögliche Deckelung der Verlustverrechnung z.B. bei Hebelgeschäften i.H.v. 10.000 EUR.
Den Klein-Trader, der nicht gerade vom Daytrading lebt, sehe ich da jetzt nicht betroffen.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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