c_lab
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December 23, 2017, 10:30:10 PM |
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und immer dran denken, die jungs aus dem Finanzamt lesen hier immer mit ;-) und die IP gibts beim Forenbetreiber gratis...
Heißt das du arbeitest dort? Zum Fettgedruckten: per Mail aus Panama? https://whois.icann.org/en/lookup?name=bitcointalk.org
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CoinTS70
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December 23, 2017, 10:45:10 PM |
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Hi,
nur damit das klar ist, ich zahle immer brav meine Steuern, nur habe ich hier auf einen Umstand mit den speziellen Coins hingewiesen, mehr war nicht meine Absicht. Sorry Zidane, da solltest du mich nicht falsch verstehen. Ich werde dann sowieso zu einem Steuerberater gehen, damit alles "safe" ist.
Ich habe halt einfach 2017 erstmalig Verkäufe im Kryptobereich getätigt (und das waren keine tausende EUR Gewinn), bin ja neu in dieser Thematik, deswegen die Nachfrage, auch in Bezug auf das kommende Jahr 2018.
Aber eine Klarheit sollte für die Steuergesetzgebung in diesem Neuland schon geben... das hat mit "Schönreden" in meinem Falle nichts zu tun.
Gruß
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twbt
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December 23, 2017, 11:38:31 PM |
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@CoinTS70: Lass Dich von zidane nicht kirre machen, aber geh' an Steuerthemen auch nicht "mit gesundem Menschenverstand" ran. Das mit den Zinsen und der Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre ist hier im Thread immer wieder Thema gewesen. Vieles deutet darauf hin, dass wohl tatsächlich Zinseinnahmen die Haltefrist verlängern. Es gibt einige, gut begründete Positionen, dass das nicht der Fall ist. Nach meinem Kenntnisstand ist das bislang tatsächlich unterm Strich: unklar. Es gibt aber wohl eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich die Haltefrist tatsächlich verlängert (auch bei Bitcoins, wenn man Lending betrieben hat auf z.B. Poloniex). Da würde ich sowohl die Beratung durch einen Steuerberater empfehlen, aber selbstverständlich auch den Aufbau eigenen Wissens...
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CoinTS70
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December 24, 2017, 12:31:53 AM |
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@twbt: Ja, vielleicht war es in meinem Antwort-Post zu Zidane zu flapsig formuliert von mir, aber du hast verstanden, was meine Intention eigentlich ist. Habe mittlerweile auch ein paar Posts gefunden, wo diese Besteuerung bzw. die Haltefrist der PoS-Coins ein Thema ist. z.B. hier: https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476interessant ist dieses Zitat aus dem o.g. Post: ".. b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist. ..." Wenn ich mir das alles so durchlese, ist es in der Tat noch unklar und muss jeder für sich mit seinem Steuerberater und/oder dem FA klären. Für mich konkret bedeutet das nun, dass ich versuche, das meine PPC auf dem PaperWallet keine Zuflüsse durch "Minting" in 2018 zu bekommen. Nächstes Jahr sind wir hier hoffentlich etwas weiter mit der Besteuerung. Kurz nochmal zu mir, habe mir meine ersten BTC Anteile für niedrige zweistellige EUR-Beträge monatlich ab 07/2016 bei "bitcoin.de" gekauft. Mitte des Jahres 2017 habe ich dann doch etwas kalte Füße bekommen und habe Gewinne mitgenommen. Diese muss ich versteuern, das ist mir klar. Ich habe diese EUR-Gewinne in PPC umgetauscht. So nun habe ich diese in meiner Paper-Wallet (zuerst Onlinewallet), und wende die "Kostolany"-Methode an... nicht mehr reinschauen, schlafen, warten und einfach halten. 2019 sehe ich dann weiter und dann entscheiden ob ich einen Teil meiner PPC Gewinne (sofern vorhanden) mitnehme und mit dem Steuerberater klären, ob und was genau zu versteuern ist. Also, immer sachlich und friedlich bleiben... Gruß
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twbt
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December 24, 2017, 12:41:45 AM |
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Kurz nochmal zu mir, habe mir meine ersten BTC Anteile für niedrige zweistellige EUR-Beträge monatlich ab 07/2016 bei "bitcoin.de" gekauft. Mitte des Jahres 2017 habe ich dann doch etwas kalte Füße bekommen und habe Gewinne mitgenommen. Diese muss ich versteuern, das ist mir klar. Ich habe diese EUR-Gewinne in PPC umgetauscht. So nun habe ich diese in meiner Paper-Wallet (zuerst Onlinewallet), und wende die "Kostolany"-Methode an... nicht mehr reinschauen, schlafen, warten und einfach halten. 2019 sehe ich dann weiter und dann entscheiden ob ich einen Teil meiner PPC Gewinne (sofern vorhanden) mitnehme und mit dem Steuerberater klären, ob und was genau zu versteuern ist.
Perfekt. Genau so würde ich es in Deiner Situation auch handhaben. Persönlich habe ich um PoS-Coins (aus rein technischen Gründen) einen riesen Bogen gemacht. Aber, das ist keine steuerliche Frage, ja.
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Limx Dev
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December 24, 2017, 08:23:09 AM |
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Gibt es eine theoretische Möglichkeit Gewinne mit der Abgeltungssteuer abzugelten. Grade wenn die Coins nicht angeschafft wurden sondern nur durch handeln und traden? Hab einige Coins noch aus 2013 aber durch das hin und her kann ich keine haltefristen nachweisen. Vergleiche "Denn Verkäufer können die Kryptowährung auch anders als durch den Kauf auf einer Börse erhalten haben, nämlich durch Mining oder Güterverkauf." https://boerse.ard.de/anlageformen/kryptowaehrungen/so-wird-der-bitcoin-besteuert100.htmlBest Weihnachtliche Grüße
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Bitcore BTX - a UTXO fork of Bitcoin - since 2017
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bonefish75
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December 24, 2017, 09:45:39 AM |
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Hey zusammen,
wie verhält es sich eigentlich, wenn ich z.B. am 01.12.17 10 ETH kaufe, für mindestens 1 Jahr halte, aber zwischenzeitlich weitere ETH gekauft habe um in ein ICO zu investieren?
Beispiel: 01.12.17 - Kauf von 10 ETH 01.01.18 - Kauf von 5 ETH und sofort in einen ICO investiert, dessen Coin ich 1 Jahr halten möchte
Die 10 ETH vom 01.12.17 verkaufe ich dann am 02.12.18.
Gibt es da Probleme mit dem Finanzamt bzw. wirkt sich der Kauf von ETH vom 01.01.18 auf die Haltefrist der ETH vom 01.12.17 aus oder sind auch innerhalb einer Währung mehrere Käufe separat zu betrachten?
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twbt
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An AA rated Bandoneonista
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December 24, 2017, 12:14:26 PM |
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Gibt es eine theoretische Möglichkeit Gewinne mit der Abgeltungssteuer abzugelten. Grade wenn die Coins nicht angeschafft wurden sondern nur durch handeln und traden? Hab einige Coins noch aus 2013 aber durch das hin und her kann ich keine haltefristen nachweisen. Nein, Kapitalertragssteuer kommt sicher nicht zur Anwendung. "handeln und traden" ist (kurzfristiger) Verkauf und Anschaffung. Sofern das nicht gewerblich erfolgt, ist Einkommenssteuer zu entrichten, werden hierbei Gewinne erzielt. Vergleiche "Denn Verkäufer können die Kryptowährung auch anders als durch den Kauf auf einer Börse erhalten haben, nämlich durch Mining oder Güterverkauf." Worauf hier hingewiesen wird ist, dass bei Erlangung von Bitcoins durch z.B. Mining oder Güterverkauf ggf. Gewerbesteuer zu zahlen ist, keine Einkommenssteuer.
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Robertsfrage
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December 24, 2017, 12:22:56 PM |
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Hallo,
ich habe eine frage bezüglich gewinne und steuern von verkauften bitcoins.
Ich lebe in der Türkei und ein freund in Deutschland. Wenn ich von meinem türkischen Bankkonto an mein Kumpel nach Deutschland in sein deutsches Bankkonto geld überweise ( ca. 20 000 Euro) und er kauft dann mit dem Betrag Bitcoins von einer Deutschen Bitcoin börse. Den gekauften bitcoin sendet er dann an meine Türkische bitcoin adresse ( Bitcoin adresse aus einer türkischen Bitcoin börse) und ich verkaufe die bitcoins und überweise mein kumpel nochmals 20 000 euro aus meinem türkischen bankkonto an sein deutsches Bankkonto.
meine frage ist, sind die beträge zu versteuern wenn er von mir jede woche 20 000 euro überwiesen bekommt von türkischen bankkonto auf sein deutsches bankkonto. Er selbst verkauft die bitcoins in deutschland nicht. Die in deutschland gekaufte bitcoins werde ich dann in der Türkei verkaufen und ihn regelmässig betrage wieder überweisen damit er neue Bitcoins kauft und die wiederrum an mich schickt.
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zauce
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December 24, 2017, 12:27:39 PM |
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Hallo,
ich habe eine frage bezüglich gewinne und steuern von verkauften bitcoins.
Ich lebe in der Türkei und ein freund in Deutschland. Wenn ich von meinem türkischen Bankkonto an mein Kumpel nach Deutschland in sein deutsches Bankkonto geld überweise ( ca. 20 000 Euro) und er kauft dann mit dem Betrag Bitcoins von einer Deutschen Bitcoin börse. Den gekauften bitcoin sendet er dann an meine Türkische bitcoin adresse ( Bitcoin adresse aus einer türkischen Bitcoin börse) und ich verkaufe die bitcoins und überweise mein kumpel nochmals 20 000 euro aus meinem türkischen bankkonto an sein deutsches Bankkonto.
meine frage ist, sind die beträge zu versteuern wenn er von mir jede woche 20 000 euro überwiesen bekommt von türkischen bankkonto auf sein deutsches bankkonto. Er selbst verkauft die bitcoins in deutschland nicht. Die in deutschland gekaufte bitcoins werde ich dann in der Türkei verkaufen und ihn regelmässig betrage wieder überweisen damit er neue Bitcoins kauft und die wiederrum an mich schickt.
Und was hat dein Kumpel von der Geschichte?
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Robertsfrage
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December 24, 2017, 12:33:49 PM |
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meine frage war ob mein kumpel davon steuer zahlen muss
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zidane
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December 24, 2017, 12:38:00 PM |
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Hallo,
ich habe eine frage bezüglich gewinne und steuern von verkauften bitcoins.
Ich lebe in der Türkei und ein freund in Deutschland. Wenn ich von meinem türkischen Bankkonto an mein Kumpel nach Deutschland in sein deutsches Bankkonto geld überweise ( ca. 20 000 Euro) und er kauft dann mit dem Betrag Bitcoins von einer Deutschen Bitcoin börse. Den gekauften bitcoin sendet er dann an meine Türkische bitcoin adresse ( Bitcoin adresse aus einer türkischen Bitcoin börse) und ich verkaufe die bitcoins und überweise mein kumpel nochmals 20 000 euro aus meinem türkischen bankkonto an sein deutsches Bankkonto.
meine frage ist, sind die beträge zu versteuern wenn er von mir jede woche 20 000 euro überwiesen bekommt von türkischen bankkonto auf sein deutsches bankkonto. Er selbst verkauft die bitcoins in deutschland nicht. Die in deutschland gekaufte bitcoins werde ich dann in der Türkei verkaufen und ihn regelmässig betrage wieder überweisen damit er neue Bitcoins kauft und die wiederrum an mich schickt.
Das nennt man Geldwäsche und endet je nach Volumen im Gefängniss. Das auch jeder hier seine kriminellen Geschäfte freiwillig preisgibt
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musikgreg
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December 24, 2017, 12:40:33 PM |
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Ein ganz wichtiger Punkt den man allgemein nicht vergessen sollte ist meines Erachtens daran zu denken, dass wenn man zum Beispiel mit Btc einen Altcoin kauft und der Btc Kurs zwischen dem Erwerb des Btc und dem Kauf des Altcoins (Haltefrist des Btc unter 1 Jahr) gestiegen ist, der Kurs Gewinn auch steuerpflichtig ist
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Robertsfrage
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December 24, 2017, 12:44:47 PM |
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warum geldwäsche? in der türkei ist der Bitcoin preis 5% teuer. und somit würde man 5% gewinn machen bei jeder transaktion. Falls das dann aber steuerpflichtig wird dann lohnt sich das nicht. keiner möchte hier geldwäsche machen. deshalb frage ich ob es steuerpflichtig wird
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lassdas
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December 24, 2017, 12:49:36 PM |
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Wo Dein Kumpel die Bitcoins verkauft ( nicht in Deutschland), ist irrelevant, sobald er Gewinne macht, muss er die auch versteuern (vom Freibetrag mal abgesehen). Ich vermute aber, daß Dein Kumpel gewerblich handelt, wenn er Pech hat sogar als "Finanzdienstleister ohne Lizenz". Daher würde ich über den Ablauf nochmal nachdenken. Es wäre vielleicht besser, wenn er die Coins nicht in Deinem Auftrag und mit Deinem Geld kauft, sondern "mit seinem Geld für sich", danach kannst Du sie ihm ja abkaufen und den Kaufpreis überweisen. Dann muss er eventuelle Gewinne zwar immernoch versteuern, aber eben als private Veräußerungsgeschäfte, ohne Gewerbe- und Lizenz-Firlefanz. Aber was weiß ich schon...
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Robertsfrage
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December 24, 2017, 12:56:41 PM |
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er verkauft die bitcoins nicht auch nicht im ausland. er sendet die bitcoins an mich in die türkei und ich verkaufe diese von meinem türkischen bitcoin konto. also verkauft er nicht. sozusagen verkaufe ich die bitcoin die auf meinem bitcoin konto sind
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lassdas
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December 24, 2017, 01:03:42 PM |
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Da is dann halt die Frage, ob er (mit oder ohne Gewerbe, aber definitiv ohne Lizenz) überhaupt Coins mit Deinem Geld für Dich kaufen darf. Das könnte u.U. reichlich kompliziert werden.
Einfacher wärs da, wenn er sie kauft und sie an Dich verkauft. Wenn er dabei keinen Gewinn macht, gibts für ihn auch nix zu versteuern.
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Robertsfrage
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December 24, 2017, 01:25:57 PM |
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genau richtig erkannt. der aus deutschland macht davon kein gewinn. das ist das gleiche wie wenn er ins ausland geld überweist. nur er überweist bitcoins den gewinn mach ich dann in der türkei weil ich es selbst aus meinem ausländischen bitcoin konto verkaufe
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twbt
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December 24, 2017, 01:34:15 PM |
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Ja, "der aus deutschland" muss dafür nur die ganze Zeit fünfstellige Geldbeträge über sein deutsches Konto verschieben und später dann ggf. erklären, was er da so gemacht hat. Ein bisschen vom Gewinn solltest Du ihm also lassen. Das braucht er recht sicher später für einen guten Anwalt.
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Robertsfrage
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December 24, 2017, 01:37:46 PM |
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solange dass alles rechtlich in ordnung ist kann man ja die anwaltskosten übernehmen ))))
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