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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 882020 times)
bct_ail
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October 22, 2019, 02:57:20 PM
 #2401

Ich denke aber, dass ich nicht Steuerpflichtig bin. Darf das Finanzamt trotzdem eine Abgabe einer Steuererklärung verlangen?
Wie schon von Acura3600 geschrieben geht das FA von Gewinnen im Jahr 2018 aus. Pflichtveranlagung nennt sich das dann.

Quote
Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u. a. in diesen Fällen:

    Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €.

    Es wurde ein Freibetrag eingetragen.

    Es wurde Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld etc. über 410 € bezogen.

    Es bestanden parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse.

    Es liegen Kapitalerträge vor, bei denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte.

    Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen.

    Ein Ehepartner hatte das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6.
https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/finanzamt-und-formalitaeten/steuererklaerung-ist-die-abgabe-freiwillig-oder-pflicht

Wenn u.a. das also für dich zutrifft, dann hättest du deine Erklärung schon zum 31.07.2019 abgeben müssen. Mit Steuerberater bis 28.02.2020.
Für eine freiwillige Abgabe hast du bis zu 4 Jahre Zeit.
Du musst jetzt aber aktiv werden und darfst das Schreiben nicht ignorieren. Also entweder telefonisch das abklären oder schriftlich, wobei schriftlich nachweisbarer ist.

Kommt dann jedes Jahr so eine Aufforderung?
Abhängig davon, was das FA erwartet. Wenn du 2018 keine Pflicht zur Abgabe hattest, dann wahrscheinlich nicht.
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October 22, 2019, 03:04:51 PM
 #2402

Darf ich immer nur den Teil auslösen, den ich auch vor einem Jahr gekauft habe?
Um keine Steuer zu bezahlen: JA

Wie soll das genau überprüft werden?
Anhand der Transaktiondaten. Durch das Wallet oder über einen Blockexplorer zu ermittlen.
Durch Wallettrennung ist eindeutige Zuordnung möglich.
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October 22, 2019, 04:07:18 PM
 #2403

Hallo, ich habe eine Frage.
Ich habe Anfang 2018 1BTC gekauft, Anfang 2019 0,7 + 0,3 in Altcoins.
Seitdem DCA ich jeden Monat 50-100 Euro in BTC.
Was genau ist denn ein DCA?

Leider habe ich auch auf Coinbase immer wieder BTC in Altcoins umgetauscht, diese muss ich dann nach jedem Tausch auch ein Jahr halten, obwohl ich den BTC schon länger besitze, richtig?
Ja, das haben leider einige (inklusive mir), insbesondere jene, die mit dem Bullrun Anfang 2017 einstiegen und sich nicht direkt mit der Steuer sondern nur mit den verrückten Kurssprüngen beschäftigt haben.

Um deine Frage zu beantworten: Ja! Jeder Einzelne Trade (egal ob EUR->BTC, BTC-> ETH oder ETH -> Shitcoin XY) muss erfasst und versteuert werden.

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October 22, 2019, 04:27:32 PM
 #2404


Was genau ist denn ein DCA?


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October 22, 2019, 04:41:56 PM
 #2405


Ahja, merci.

Für die BTC, die auf einem Wallet liegen und wo jeden Monat ein Teil X hinzukommt, gilt dann auch die 1-Jahres-Frist gemäß FiFo.

Also bspw.

01.01.2019 0,1 BTC gekauft (und nicht verkauft/getauscht etc.) ---> 01.01.2020 steuerfrei
01.02.2019 0,1 BTC gekauft (und nicht verkauft/getauscht etc.) ---> 01.02.2020 steuerfrei
etc.

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October 22, 2019, 04:50:07 PM
 #2406

Leider habe ich auch auf Coinbase immer wieder BTC in Altcoins umgetauscht, diese muss ich dann nach jedem Tausch auch ein Jahr halten, obwohl ich den BTC schon länger besitze, richtig?
Deine Frage habe ich leider nicht ganz verstanden. Du schreibst du hast BTC in Altcoin umgetauscht und schreibst dann, dass du den "BTC schon länger besitzt". Du besitzt ihn doch garnicht mehr, wenn du ihn in Altcoins getauscht hast ... oder meinst du das anders?
Danke für deine Antwort. Ich habe den BTC bspw. am 02.06.2019 gekauft und am 02.09.2019 in XLM umgetauscht. Die Haltefrist vom XLM beginnt jetzt aber wieder am 02.09 und nicht am 02.06, korrekt? Dann werde ich mich ab sofort nämlich hüten, Coins zu traden und werde sie einfach nur holden.
Danke auch an Scheede.

Darf ich immer nur den Teil auslösen, den ich auch vor einem Jahr gekauft habe?
Um keine Steuer zu bezahlen: JA

Ok. Sagen wir, ich habe am 02.02.2019 100€ in IOTA investiert, am 30.09.2019 nochmal 55€. IOTA geht am 02.02.2020 unwahrscheinlich völlig "zum Mond" und meine 155 Euro sind 6721€ wert. Jetzt muss ich mir genau errechnen, welchen Gewinn ich rausziehen darf, ohne Steuern zum bezahlen?


Das mit dem DCA ist mir tatsächlich das größte Rätsel. Ich würde sehr gerne jeden Monat weiter einen gewissen Betrag zurücklegen, für jede Transaktion beginnt die Haltefrist dann also erneut. Könnte beim Auszahlen kompliziert werden, denn ich möchte auf keinen Fall vor der 1-jährigen Haltefrist auszahlen.

Danke an Scheede für die gerade geschriebene Antwort.
Scheede
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October 22, 2019, 05:00:19 PM
 #2407

Ich habe den BTC bspw. am 02.06.2019 gekauft und am 02.09.2019 in XLM umgetauscht.
An der Stelle musst du den BTC-Einkaufswert (in EUR) vom 02.06.2019 dem BTC-Verkauftswert (in EUR) am 02.09.2019 gegenüberstellen. (Der Kauf von XLM ist steuerrechtlich gleichzeitig ein Verkauf von BTC in diesem einen Trade).

Daraus ergibt sich für die BTC, die du für den XLM-Kauf genutzt hast ein Gewinn oder Verlust.

Die Haltefrist vom XLM beginnt jetzt aber wieder am 02.09 und nicht am 02.06, korrekt? Dann werde ich mich ab sofort nämlich hüten, Coins zu traden und werde sie einfach nur holden.
Korrekt. Die Haltefrist vom XLM beginnt am 02.09.

Ok. Sagen wir, ich habe am 02.02.2019 100€ in IOTA investiert, am 30.09.2019 nochmal 55€. IOTA geht am 02.02.2020 unwahrscheinlich völlig "zum Mond" und meine 155 Euro sind 6721€ wert. Jetzt muss ich mir genau errechnen, welchen Gewinn ich rausziehen darf, ohne Steuern zum bezahlen?
Du darfst am 02.02.2020 (vielleicht eher am 03.02.2020 um das "1 Jahr Haltedauer" sicher zu gewährleisten) genau die IOTAs steuerfrei verkaufen, die du am  02.02.2019 für 100€ gekauft hast.

Verkaufst du ebenfalls die IOTA, die du am 30.09.2019 für 55€ gekauft hast "schon" am 03.02.2020, entsteht hier ein steuerpflichtiger Gewinn.
Verkaufst du die IOTA, die du am 30.09.2019 für 55€ gekauft hast erst am 01.10.2020, ist auch dies steuerfrei.

Das mit dem DCA ist mir tatsächlich das größte Rätsel. Ich würde sehr gerne jeden Monat weiter einen gewissen Betrag zurücklegen, für jede Transaktion beginnt die Haltefrist dann also erneut. Könnte beim Auszahlen kompliziert werden, denn ich möchte auf keinen Fall vor der 1-jährigen Haltefrist auszahlen.
Keine Sorge, vor diesen Gedanken standen wir alle, das kriegen wir schon hin.

1. Du kaufst also jeden Monat für 100-150€ EUR BTC nach, richtig?
2. Diese BTC kommen dann alle auf ein Wallet? Oder auf unterschiedliche?

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anmnq
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October 22, 2019, 05:09:47 PM
Last edit: October 22, 2019, 07:46:35 PM by anmnq
 #2408

Ich habe den BTC bspw. am 02.06.2019 gekauft und am 02.09.2019 in XLM umgetauscht.
An der Stelle musst du den BTC-Einkaufswert (in EUR) vom 02.06.2019 dem BTC-Verkauftswert (in EUR) am 02.09.2019 gegenüberstellen. (Der Kauf von XLM ist steuerrechtlich gleichzeitig ein Verkauf von BTC in diesem einen Trade).

Daraus ergibt sich für die BTC, die du für den XLM-Kauf genutzt hast ein Gewinn oder Verlust.

Verstehe, in diesen beiden Jahren habe ich nicht mehr als 400€ Gewinn durch diese Transaktionen erzielt, das ist super.

Die Haltefrist vom XLM beginnt jetzt aber wieder am 02.09 und nicht am 02.06, korrekt? Dann werde ich mich ab sofort nämlich hüten, Coins zu traden und werde sie einfach nur holden.
Korrekt. Die Haltefrist vom XLM beginnt am 02.09.
Perfekt Smiley

Ok. Sagen wir, ich habe am 02.02.2019 100€ in IOTA investiert, am 30.09.2019 nochmal 55€. IOTA geht am 02.02.2020 unwahrscheinlich völlig "zum Mond" und meine 155 Euro sind 6721€ wert. Jetzt muss ich mir genau errechnen, welchen Gewinn ich rausziehen darf, ohne Steuern zum bezahlen?
Du darfst am 02.02.2020 (vielleicht eher am 03.02.2020 um das "1 Jahr Haltedauer" sicher zu gewährleisten) genau die IOTAs steuerfrei verkaufen, die du am 02.02.2019 für 100€ gekauft hast.

Verkaufst du ebenfalls die IOTA, die du am 30.09.2019 für 55€ gekauft hast "schon" am 03.02.2020, entsteht hier ein steuerpflichtiger Gewinn.
Verkaufst du die IOTA, die du am 30.09.2019 für 55€ gekauft hast erst am 01.10.2020, ist auch dies steuerfrei.
Gut, dann müsste man sich den Gewinn errechnen, den man rausziehen darf. Alles klar.

Das mit dem DCA ist mir tatsächlich das größte Rätsel. Ich würde sehr gerne jeden Monat weiter einen gewissen Betrag zurücklegen, für jede Transaktion beginnt die Haltefrist dann also erneut. Könnte beim Auszahlen kompliziert werden, denn ich möchte auf keinen Fall vor der 1-jährigen Haltefrist auszahlen.
Keine Sorge, vor diesen Gedanken standen wir alle, das kriegen wir schon hin.
Dann bin ich beruhigt Smiley

1. Du kaufst also jeden Monat für 100-150€ EUR BTC nach, richtig?
2. Diese BTC kommen dann alle auf ein Wallet? Oder auf unterschiedliche?
Genau, jeden Monat kaufe ich ein wenig nach. Die kommen alle auf den Ledger auf die selbe Wallet. Eventuell splitte ich aber auch und kaufe bspw. einen Monat für 100€ BTC und für 50€ IOTA, im nächsten dann 150€ BTC, im übernächsten 100€ BTC und 50€ VET.
Morama
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October 22, 2019, 05:49:57 PM
 #2409


Gut, dann müsste man sich den Gewinn errechnen, den man rausziehen darf. Alles klar.


Nein, du musst garnichts berechnen. Vergiss €.
Schau dir an wieviele IOTA du am 02.02.2019 gekauft hast. Die darfst du am 02.02.2020 verkaufen.
Hast du dort 100 gekauft, darfst du 100 verkaufen, hast du nur 50 gekauft, darfst du 50 verkaufen um steuerfrei durch Haltedauer >1 Jahr zu bleiben.

Die € an Gewinn ergeben sich dann.

Wenn du weitere 60 IOTA am 30.09.2019 gekauft hast, darfst du diese 60 eben erst am 30.09.2020 verkaufen um garantiert steuerfrei zu sein.

Was willst du da berechnen?
anmnq
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October 22, 2019, 05:54:59 PM
 #2410


Gut, dann müsste man sich den Gewinn errechnen, den man rausziehen darf. Alles klar.


Nein, du musst garnichts berechnen. Vergiss €.
Schau dir an wieviele IOTA du am 02.02.2019 gekauft hast. Die darfst du am 02.02.2020 verkaufen.
Hast du dort 100 gekauft, darfst du 100 verkaufen, hast du nur 50 gekauft, darfst du 50 verkaufen um steuerfrei durch Haltedauer >1 Jahr zu bleiben.

Die € an Gewinn ergeben sich dann.

Wenn du weitere 60 IOTA am 30.09.2019 gekauft hast, darfst du diese 60 eben erst am 30.09.2020 verkaufen um garantiert steuerfrei zu sein.

Was willst du da berechnen?
Das macht natürlich Sinn, daran habe ich gar nicht gedacht.
Scheede
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October 22, 2019, 06:32:45 PM
 #2411

Sorry fürs Formatting, bekomme es nicht hin.

Die geschickte Korrektur hatte einen Fehler meinerseits, versuch es nochmal bitte Smiley

Das ist nicht als Beschäftigungstherapie vorgesehen, aber falls du vorhast, länger im Forum aktiv zu sein, wäre es von Hilfe, das einmal zu verstehen und ein bisschen HTML üben ist ja auch nicht das Schlimmste - so jedenfalls macht es das recht schwer zu lesen Wink

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 #2412

Schau dir an wieviele IOTA du am 02.02.2019 gekauft hast. Die darfst du am 02.02.2020 verkaufen.
Hast du dort 100 gekauft, darfst du 100 verkaufen, hast du nur 50 gekauft, darfst du 50 verkaufen um steuerfrei durch Haltedauer >1 Jahr zu bleiben.

Die € an Gewinn ergeben sich dann.

Wenn du weitere 60 IOTA am 30.09.2019 gekauft hast, darfst du diese 60 eben erst am 30.09.2020 verkaufen um garantiert steuerfrei zu sein.
Ich verfolge IOTA nicht so, daher meine Frage. Kann bei IOTA nachgewiesen werden, dass die 100 IOTA auch wirklich ein Jahr gehalten wurden?

Falls nicht, könnte das FA unterstellen, dass die 60 IOTA am 02.02.2020 veräußert wurden. Über unterschiedliche Adressen kann ich sowas vermeiden.
Bei BTC kann ich z.B. mit Electrum in einem Wallet mit mehreren Adressen genau auswählen, welche BTC ich veräußere.
oligatrik
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October 25, 2019, 07:30:17 AM
 #2413

Wie läuft es bei Prof of Stake Coins ab... Huh

Also werden die Proof of Stake Coins so betrachtet der Zufluss der neuen Coins als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung angegeben, wenn ja wie genau würde es im Detail aussehen?

Und wenn es zu einem späteren Zeitpunkt dann zu Kursgewinn kommen sollte, werden diese Coins dann noch bei der Veräußerung besteuert, wenn man diese dann unterhalb der Haltefrist von 1 Jahr diese verkauft, oder sind diese Coins dann steuerfrei beim Verkauf, weil die Coins nicht entgeltlich angeschafft wurden, sondern lediglich zugeflossen sind?

Wie sieht es bei den Prof of Stake Coins aus, die man sich die ersten dieser Coins zu Anfangszeit angeschafft (gekauft) hat und es vorhat diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder gegen Bitcoin zu verkaufen, müßen diese versteuert werden, wenn man diese unter 1 Jahr Haltefrist gehalten hat?
bct_ail
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October 25, 2019, 08:35:02 AM
 #2414

Wie läuft es bei Prof of Stake Coins ab... Huh
POS Coins haben nichts mit der Haltefrist von 1 Jahr zu tun!
Ansonsten #1 in der FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".
Morama
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October 25, 2019, 10:51:55 AM
 #2415

Schau dir an wieviele IOTA du am 02.02.2019 gekauft hast. Die darfst du am 02.02.2020 verkaufen.
Hast du dort 100 gekauft, darfst du 100 verkaufen, hast du nur 50 gekauft, darfst du 50 verkaufen um steuerfrei durch Haltedauer >1 Jahr zu bleiben.

Die € an Gewinn ergeben sich dann.

Wenn du weitere 60 IOTA am 30.09.2019 gekauft hast, darfst du diese 60 eben erst am 30.09.2020 verkaufen um garantiert steuerfrei zu sein.
Ich verfolge IOTA nicht so, daher meine Frage. Kann bei IOTA nachgewiesen werden, dass die 100 IOTA auch wirklich ein Jahr gehalten wurden?

Falls nicht, könnte das FA unterstellen, dass die 60 IOTA am 02.02.2020 veräußert wurden. Über unterschiedliche Adressen kann ich sowas vermeiden.
Bei BTC kann ich z.B. mit Electrum in einem Wallet mit mehreren Adressen genau auswählen, welche BTC ich veräußere.

Der Nachweis bei Depottrennung liegt natürlich bei dir - ich denke darauf willst du hinaus?
Das FA kann dir natürlich etwas unterstellen, aber auch das muss Sinn ergeben und darf nicht im Widerspruch zu der Handhabung deiner anderen Coins stehen.

In meinem Beispiel würde ja sogar bei FIFO über die gesamten 160 IOTA keine Steuer anfallen.
Wenn du dich für FIFO entschieden hast, kann das FA nicht eigenmächtig etwas anderes hernehmen. Ganz oder garnicht, das gilt auch beim FA.

Stellst du durch Depottrennung natürlich eine für dich ungünstigere Situation dar, kann es auch zu Steuern kommen. Aber das wird das FA nicht aus der Luft erfinden, wenn du etwas anderes darstellst.
oligatrik
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October 26, 2019, 09:19:38 AM
 #2416

Wie läuft es bei Prof of Stake Coins ab... Huh
POS Coins haben nichts mit der Haltefrist von 1 Jahr zu tun!
Ansonsten #1 in der FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".

Ok, danke für die Aufklärung, was mir aber noch nicht ganz klar ist, wie ist es mit den Prof of STake Coins die man zu Anfangszeit sich gekauft hat, wenn man vorhat diese zu verkaufen muss hier auch die Haltefrist von einem Jahr eingehalten werden, damit man diese Steuerfrei veräußern kann und kommt hier auch FIFO zum Einsatz, spricht die zuerst gekauft worden sind zählen beim verkauf auch als erste?
Zyrio
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October 26, 2019, 04:35:03 PM
 #2417

Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung. Angenommen jemand wäre nicht verheiratet, angestellt und Tradinggewinne privat zusätzlich. => Hohe Steuern.

Wenn derjenige aber eine Freundin hat, die auch ein Kind hat, also nicht verheiratet, damit keine gemeinsame steuerliche Veranlagung, kann das dann trotzdem legal gesplittet werden?

Es gibt ja den Steuerfreibetrag. Für eine Mutter (Studentin, kein Bafög mehr, ansonsten nur Kindergeld) gibt es ja den Steuerfreibetrag von aktuell 9000€ für 2018 und es gibt wohl auch noch einen Kinderfreibetrag aber der gilt wohl als ausgeschöpft wenn es Kindergeld gibt.(?) Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Mal davon ausgehend, kann man die Steuerlast senken indem der Trader der Freundin ein paar tausend Euro oder Bitcoin schenkt, diese dann damit in einem neu eröffneten Exchangeaccount auf ihren Namen handelt und regelmäßig auf ihr Konto auszahlt.

Ist das irgendwie Steuerhinterziehung?

Gibt es bei der Schenkung etwas steuerlich zu beachten?

Welcher Freibetrag existiert denn mit dem Kinderfreibetrag wenn die Mutter auch Kindergeld erhält?

Gibt es ansonsten irgendwelche Risiken, z.B. dass die Krankenkasse plötzlich mehr Geld will oder irgendetwas in der Art? (Studenten zahlen eh schon fast 200€) (Dass Tradingrisiko mal außen vor gelassen.)

Danke,
Zyrio

Morama
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October 26, 2019, 05:39:04 PM
 #2418

Hallo,

ich habe eine Frage zur Besteuerung. Angenommen jemand wäre nicht verheiratet, angestellt und Tradinggewinne privat zusätzlich. => Hohe Steuern.

Wenn derjenige aber eine Freundin hat, die auch ein Kind hat, also nicht verheiratet, damit keine gemeinsame steuerliche Veranlagung, kann das dann trotzdem legal gesplittet werden?

Es gibt ja den Steuerfreibetrag. Für eine Mutter (Studentin, kein Bafög mehr, ansonsten nur Kindergeld) gibt es ja den Steuerfreibetrag von aktuell 9000€ für 2018 und es gibt wohl auch noch einen Kinderfreibetrag aber der gilt wohl als ausgeschöpft wenn es Kindergeld gibt.(?) Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Mal davon ausgehend, kann man die Steuerlast senken indem der Trader der Freundin ein paar tausend Euro oder Bitcoin schenkt, diese dann damit in einem neu eröffneten Exchangeaccount auf ihren Namen handelt und regelmäßig auf ihr Konto auszahlt.

Ist das irgendwie Steuerhinterziehung?

Gibt es bei der Schenkung etwas steuerlich zu beachten?

Welcher Freibetrag existiert denn mit dem Kinderfreibetrag wenn die Mutter auch Kindergeld erhält?

Gibt es ansonsten irgendwelche Risiken, z.B. dass die Krankenkasse plötzlich mehr Geld will oder irgendetwas in der Art? (Studenten zahlen eh schon fast 200€) (Dass Tradingrisiko mal außen vor gelassen.)

Danke,
Zyrio


Ich bin kein Steuerberater, gebe hier mal meine Meinung von mir.
Zum Kindergeld -> Keine Ahnung  Grin

Zu konkreten Fällen wird es hier von Leihen (wie mir) auch keine Steuerberatung geben, denn dafür ist die Berufsgruppe ja da (dazu brauchst du nichtmal einen Kryptoexperten für dein Beispiel) - also:
Auf jeden Fall sollte dieser hypotetische Fall bei einem Steuerberater vorher abgeklärt werden. Da kann man sich ein Ei legen, wenn man da versucht rumzutricksen.
Zumal man sich auf jeder Börse mitlerweile per KYC verifizieren muss und so eindeutig ist, wer was macht.

Ich gehe bei "Trading" mal von unterjährigem Handel aus und nicht von hodln >1 Jahr. Auch das solltest du dir genau überlegen
Verstehst du den Markt? Kannst du dir Verluste leisten etc.?

Soweit ich weiß, ist der Schenkungsfreibetrag für Ehegatten und auch eingetragene Lebenspartner 500.000€. Für nicht verheiratete sind es wie für nichtverwandte 20.000€.
Kann man hier nachlesen: https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/schenkungssteuer/tabelle/#tabelle
Auch der Steuersatz ist für nicht verwandte höher - also Achtung.

Gegenfrage: Das der Mann im Beispiel Kryptos kauft, sie der Freundin schenkt, sie handelt und dann wieder auszahlt -> weniger Steuerhinterziehung - aber vielleicht ein Fall von Geldwäsche.
Ich gehe auch davon aus, dass der Mann UND die Freundin in ihrer Steuererklärung alles korrekt angeben.
 ... wieso kauft sie nicht gleich selbst? Kaufen ist doch kein steuerrelevanter Vorgang solang im gleichen Zug kein Tausch gegen andere Kryptos stattfindet (also ein Verkauf dieser hingegebenen Kryptos beim Tausch - z.B. Bitcoin gegen Ethereum).
Da kann die Freundin doch mit ihren Euro/Dollar doch auch selbst die Kryptos kaufen... oder verstehe ich deine Frage falsch?
Traden soll sie doch auch.

Wie du schon richtig erkannt hast, muss man dann schauen ob sie nicht aus irgendwelchen Freigrenzen und Freibeträgen rausfällt.

So wie ich das sehe, ist das grundsätzlich erstmal nicht verboten, was du beschrieben hast. Jedoch hast du nicht eindeutig beschrieben, was du wie in der Steuererklärung angeben willst und was du anrechnen willst, ist jedoch nicht eindeutig ob hier schon Steuerhinterziehung die Folge wäre -> Bitte zum Steuerberater!

Bei mir und meiner Ehefrau ist das ganz einfach geregelt: Ich habe meine Kryptos und sie ihre. Da wird nichts gemixt, geschenkt oder getauscht. Alles läuft auf separaten authentifizierten Konten.
So ist bei der Steuer auch alles für das Finanzamt offensichtlich und sollte es im Falle der gemeinsamen Veranlagung zusammenaddiert werden, ist das einfach möglich. - jeder hat seine Kryptos und es läuft auch nichts "zum Schein" über den anderen .... so hört sich dein Beispiel für mich nämlich an.
Bisher gab es deshalb weder Nachfragen noch Nachforderungen bei mir.

Es gibt zwar den ein oder anderen Trick seine Steuerlast zu senken, aber wenn du die Einkommenssteuer vermeiden willst (zumindest geht das noch solang die Kryptos as privates Veräußerungsgeschäft laufen), dann versuche doch einfach mit dem >1 Jahr Haltefrist zu arbeiten um gänzlich aus der Steuer rauszufallen.

typsen
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October 27, 2019, 02:25:19 PM
 #2419

Hi, ich habe mal eine Frage zur BTC Besteuerung. Meine Frage ist hier bestimmt schon das ein oder andere mal aufgetaucht aber seid mir nicht böse. Ich habe keine Lust "122 Seiten" durchzusuchen um eine Antwort auf meine Frage zu finden. Deshalb stelle ich sie mal direkt und hoffe auf eine Antwort. Ist warscheinlich auch ganz einfach für jemanden der sich damit auskennt.

Mit der einjährigen Haltefrist (bis sie Steuerfrei sind) das habe ich verstanden, denke ich. Wenn ich jetzt aber z.B. heute einen BTC kaufe und mit diesem BTC trade, ein zwei drei Wochen lang (egal jetzt wie lange) und nach sagen wir mal 4 Wochen 1,1 BTC habe. Diese 1,1 BTC dann ein Jahr und einen Tag halte und sie dann verkaufe und in Fiat umwandle, sind diese 1,1 BTC dann Steuerfrei? Ist das so richtig?
Also meine Frage ist, kann ich mir einen BTC kaufen, kann mit diesem handeln so lange ich will, wenn ich dann keinen Bock mehr habe lasse ich ihn (oder möglichst mehr wie nur den einen Wink )
in meinem Wallet liegen, trade nicht mehr und verkaufe ihn dann nach einem Jahr also tausche ihn erst dann in Fiat um und lasse mir das Geld auszahlen. Dann brauch ich keine Steuern zahlen, ist das so richtig?

Oder vielleicht anders gefragt. Fallen erst Steuern an (bzw. muss ich es erst dann angeben) wenn ich den Gewinn realisiert habe also den BTC wieder in Fiat umgetauscht habe. Also kann ich auf einer Börse so lange handeln wie ich will, kaufen, verkaufen, von mir aus ein halbes Jahr lang, 100 trades durchführen, sagen wir mal, ich aus einem BTC zwei gemacht habe aber so lange ich sie nicht in Fiat getauscht habe muss ich mir auch um Steuern keine Gedanken machen und muss dies auch nirgends angeben... Ist das so?

Scheede
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October 27, 2019, 02:48:17 PM
 #2420

Wenn ich jetzt aber z.B. heute einen BTC kaufe und mit diesem BTC trade, ein zwei drei Wochen lang (egal jetzt wie lange)

1. bei JEDEM Trade entsteht ein steuerlich relevanter Vorgang

Diese 1,1 BTC dann ein Jahr und einen Tag halte und sie dann verkaufe und in Fiat umwandle, sind diese 1,1 BTC dann Steuerfrei? Ist das so richtig?
Ja.

Also meine Frage ist, kann ich mir einen BTC kaufen, kann mit diesem handeln so lange ich will, wenn ich dann keinen Bock mehr habe lasse ich ihn (oder möglichst mehr wie nur den einen Wink ) in meinem Wallet liegen, trade nicht mehr und verkaufe ihn dann nach einem Jahr also tausche ihn erst dann in Fiat um und lasse mir das Geld auszahlen. Dann brauch ich keine Steuern zahlen, ist das so richtig?
Du kannst grundsätzlich alles tun, was du willst, aber wenn du den gekauften BTC innerhalb eines Jahres nutzt, um irgendwas anderes zu kaufen (egal ob FIAT, ETH oder Shitcoin XY) dann: siehe oben

Oder vielleicht anders gefragt. Fallen erst Steuern an (bzw. muss ich es erst dann angeben) wenn ich den Gewinn realisiert habe also den BTC wieder in Fiat umgetauscht habe.
Nein.

Also kann ich auf einer Börse so lange handeln wie ich will, kaufen, verkaufen, von mir aus ein halbes Jahr lang, 100 trades durchführen, sagen wir mal, ich aus einem BTC zwei gemacht habe aber so lange ich sie nicht in Fiat getauscht habe muss ich mir auch um Steuern keine Gedanken machen und muss dies auch nirgends angeben... Ist das so?
Nein.

Du musst gar keine 122 Seiten zurückblättern, die erste (OP) sowie die aktuellste (z.B. hier https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg52842844#msg52842844) beantworten schon einigermaßen alles Smiley  

BTCitcointalk
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