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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1095923 times)
SebastianJu
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February 27, 2020, 02:34:51 PM
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 #2481

Wie kommt es, dass hier niemand über die Bindingsteuer spricht? Diese wird effektiv verhindern dass irgendwer aus DE noch mit Hebel handeln kann.
Der Begriff selbst ist mir schon neu, und finde ich bei google auch nur eine Handvoll Mal.

Soweit ich das sehen kann, sind damit die Änderungen am EStG gemeint:
Quote from: Alte Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.

Quote from: Neue Fassung
(6) 1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3 § 10d Abs. 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6 Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7 Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 vorliegt.
Dabei ist Satz 5 zu Satz 7 geworden (blau).
Neu eingefügt wurden der neue Satz 5 & 6.

Ohne das jetzt vertieft angesehen zu haben, lese ich da eine mögliche Deckelung der Verlustverrechnung z.B. bei Hebelgeschäften i.H.v. 10.000 EUR.
Den Klein-Trader, der nicht gerade vom Daytrading lebt, sehe ich da jetzt nicht betroffen.

Ja, das ist das.

Ich denke man darf nicht unterschätzen wie viel Volumen man eigentlich handelt. Speziell für Trader die erst am Üben ist ist das schon heftig. Trading funktioniert ja durch einen kleinen Vorteil der aus einer Menge an Trades halt Gewinne erzeugt. Wenn es nur darum gehen würde am Ende des Jahres mögliche Verluste anzugeben, weil man z.B. mit dem Trading 10T€ verloren hat, dann wäre das nicht so schlimm, aber derjenige hat vielleicht 50 oder 100 Trades gemacht. Und da man die Summe aller Verluste und aller Gewinne nehmen muss ist da ein heftiger Hebel drin.

Ich denke die meisten werden überrascht sein, wie viel das wirklich ist.

Ich bin noch nicht sicher wie ich darauf reagieren werde. Evtl. eher auf Altcointrading setzen. Das Trading von reinen Coins ist ja nicht betroffen.

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February 27, 2020, 07:38:42 PM
 #2482

Reicht zur Erfüllung der Haltefrist von 1 Jahr, wenn das Kalenderdatum übereinstimmt (also z.B. Kauf am 28.02.2019 und Verkauf am 28.02.2020), oder wird auch die Uhrzeit berücksichtigt?
Wäre bei einem Kauf am 28.02.2019 um 19.00 Uhr, und Verkauf am 28.02.2020 um 06.30 Uhr die Haltefrist erfüllt, oder nicht?

bct_ail
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February 28, 2020, 07:48:49 AM
 #2483

Reicht zur Erfüllung der Haltefrist von 1 Jahr, wenn das Kalenderdatum übereinstimmt (also z.B. Kauf am 28.02.2019 und Verkauf am 28.02.2020), oder wird auch die Uhrzeit berücksichtigt?
Wäre bei einem Kauf am 28.02.2019 um 19.00 Uhr, und Verkauf am 28.02.2020 um 06.30 Uhr die Haltefrist erfüllt, oder nicht?

Nein

Da ich es immer wieder lese und es leider falsch ist:

Haltefrist: Beginn am Folgetag des Kauftages, der Ablauftag hat meist das selbe Datum wie der Kauftag, eben nur einJahr später. der Ablauftag ist aber noch in der Frist!!! Kauf 1.1.2019 Fristbeginn: 02.01.2019 Fristende 01.01.2020 steuerfrei 02.01.2020 - MERKEN!
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February 29, 2020, 05:48:23 PM
 #2484

Hallo Leute,

muss ich meine Coins eigentlich beim Finanzamt angeben, selbst wenn ich davon noch nichts verkauft habe?
Morama
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February 29, 2020, 09:20:20 PM
 #2485

Hallo Leute,

muss ich meine Coins eigentlich beim Finanzamt angeben, selbst wenn ich davon noch nichts verkauft habe?
Hast du den ersten Post hier im Thread mal gelesen?
SebastianJu
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March 05, 2020, 12:43:20 PM
 #2486

Ändert sich eigentlich etwas mit dieser Bafin-Meldung? https://blockchain-hero.com/bafin-gibt-bekannt-kryptowaehrungen-sind-finanzinstrumente/

Soweit ich hier lese ist das doch schon seit 2016 so, oder? https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html

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March 05, 2020, 12:50:43 PM
 #2487

Nein.
Aufsichtsrecht hat i.d.R. keine steuerrechtlichen Auswirkungen.

Soweit ich hier lese ist das doch schon seit 2016 so, oder? https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html
Das ist nach Auffassung der BaFin schon mindestens seit 2013 so.

Interessant ist, dass in dem Link, den du da gepostet hast, die BaFin sogar eine Erlaubnispflicht für Pool-Betreiber sieht, das war sogar mir neu.
Aber mit Steuern hat auch das nichts zu tun.

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March 07, 2020, 07:43:17 AM
 #2488

Hi, mal eine frage in die Runde. Wie wird den steuerlich der Security-Token von NASH behandelt? Also ich rede vom NEX-token. Dieser kann in einem smart Contract gelockt werden und man wird zu einem gewissen Teil an den Trading-fees der Exchange beteiligt. Jemand eine "Idee"?

Würde das noch einmal gerne Aufgreifen und wissen ob sich da mittlerweile etwas geändert hat.

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March 08, 2020, 10:03:06 PM
 #2489

Hi, mal eine frage in die Runde. Wie wird den steuerlich der Security-Token von NASH behandelt? Also ich rede vom NEX-token. Dieser kann in einem smart Contract gelockt werden und man wird zu einem gewissen Teil an den Trading-fees der Exchange beteiligt. Jemand eine "Idee"?

Würde das noch einmal gerne Aufgreifen und wissen ob sich da mittlerweile etwas geändert hat.

Zur Ergänzung, bei NASH werden die "Dividenden" nur in Krypto ausbezahlt und zwar in der jeweils Gehandelten "Währung"

Grüße
Weiterhin sehe ich das so, wie ich damals geschrieben habe. Die "Ausbezahlung" gilt als Zufluss, somit ist der Europreis zu dem Zeitpunkt steuerlich relevant.
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March 11, 2020, 12:46:27 PM
 #2490

ich habe mich heute etwas mit dem nachweis der haltedauer beschäftigt.
wäre dabei auf Steuer: Wie Haltedauer nachweisen? gestoßen.

wie handhabt ihr das bei einem f2f/otc deal? bringt doch nicht viel wenn ich einen zettel mit "username x verkauft am xx.02.2020 xx BTC zum preis von xxxx euro an user y" schreibe?
oder sollte das in verbindung mit einem blockchain tx vermerkt ausreichend sein? Smiley

muss mich hier selbst zitieren um die frage nochmal nach oben (bzw. unten) zu holen... wie würdet ihr einen OTC deal (von privat) abwickeln damit nicht irgendwann probleme entstehen?
also nicht bei der abwicklung selbst sondern wenn teile von diesen token in zukunft veräußert/getauscht werden sollen.

es gibt ein paar threads wie Steuer: Wie Haltedauer nachweisen? oder Kaufnachweis für Bitcoins aber alles relativ alt und ich komme auf keinen grünen zweig Undecided
Also wie einen OTC deal schriftlich festhalten damit das kaufdatum garantiert nachgewiesen werden kann?

//edit: es geht nicht um BTC sondern um verschiedenste altcoins. am besten vielleicht einfach alles 1x bewegen und dann den ETH explorer als nachweis verwenden?

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March 11, 2020, 12:57:05 PM
 #2491

muss mich hier selbst zitieren um die frage nochmal nach oben (bzw. unten) zu holen... wie würdet ihr einen OTC deal (von privat) abwickeln damit nicht irgendwann probleme entstehen?
Quittung. Fertig.
Wenn man's schöner haben will, Transaktion ausdrucken und die mit dran heften.
Wenn dein Gegenüber natürlich Anonymität haben will, ist es vllt. schwieriger, ihn davon zu überzeugen.

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March 11, 2020, 01:15:20 PM
 #2492

Quittung. Fertig.
Wenn man's schöner haben will, Transaktion ausdrucken und die mit dran heften.
Wenn dein Gegenüber natürlich Anonymität haben will, ist es vllt. schwieriger, ihn davon zu überzeugen.

bei "echter" quittung wird es natürlich schwierig...

Quote
Gesetzliche Anforderungen an die Quittung

- Name und die Anschrift des Ausstellers,
- Ausstellungsdatum,
- Art und Menge der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen,
- Bruttopreis und der anzuwendende Steuersatz.

vielleicht doch einfach in diese richtung: "username x verkauft am xx.03.2020 xx [token/coin/wasauchimmer] zum preis von xxxx euro an user y" und hoffen dass das auch hält wenn es mal ernst wird mit dem finanzamt. das ganze ist ein deal der f2f geplant wäre aber der verkäufer möchte (so gut es geht) anonym bleiben.

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March 11, 2020, 02:16:22 PM
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 #2493

muss mich hier selbst zitieren um die frage nochmal nach oben (bzw. unten) zu holen... wie würdet ihr einen OTC deal (von privat) abwickeln damit nicht irgendwann probleme entstehen?
Stichwort ist hier: Eigenbeleg. Kann, muss aber nicht anerkannt werden.

Ansonsten durch die Haltedauer nachweisen....Ja, ich weiß, einige FA wollen laut den Threads die Kaufrechnung. Aber da musst du dich dann wohl im Fall des Falles auf einer Diskussion mit dem FA einlassen. Evtl. noch mit Steuerberater. Oder du klagst dich durch bis ganz nach oben  Wink

Ansonsten in BTC tauschen, am ATM auscashen, BTC am ATM kaufen, Beleg ausdrucken und BTC in Altcoin tauschen. Ist natürlich abhängig, um welche Summe* es hier geht und ob du nochmal 1 Jahr warten willst. Aber dann hast du jedenfalls ein Beleg.

*FA: Hallo Herr Mole0815, wieso konnten sie den BTC im Wert von 150.000Euro an verschiedenen ATMs kaufen? Woher haben sie denn soviel Geld?  Wink
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April 04, 2020, 08:58:52 AM
 #2494

Muss man dem Finanzamt eigentliche Gewinne aus BTC Verkäufen melden, wenn diese nach mehr als einem Jahr Haltedauer getätig wurden? Also die Haltefrist von einem Jahr wurde eingehalten.

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April 04, 2020, 12:17:34 PM
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 #2495

Nein,
das sind Informationen, die das FA nichts angehen.

Abgesehen davon gibts afaik in der Steuererklärung auch garkeine Möglichkeit, solche Gewinne anzugeben.
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April 04, 2020, 12:32:13 PM
 #2496

Nein,
das sind Informationen, die das FA nichts angehen.

Abgesehen davon gibts afaik in der Steuererklärung auch garkeine Möglichkeit, solche Gewinne anzugeben.
Danke für die Info. Jetzt noch zur Absicherung meines Verständnisses des im FAQ bereits beschriebenen.

Ich hab 0,5 Btc vor über einem Jahr verkauft, kaufe jetzt noch einmal 0,5 Btc. Ich kann also 0,5 Btc verkaufen auf denen ich Gewinn gemacht habe (wegen FIFO) und theoretisch auch nochmal 0,5 Btc verkaufen (wenn wir davon ausgehen, dass der Kurs in dieser kurzen Haltezeit nicht explodiert ist). Bin ich da richtig?

Noch eine Frage:
Wenn ich jetzt (hypothetisch) 1 Mrd. Euro Gewinn mit meinen BTC gemacht habe und die Haltefrist auch eingehalten habe, würde das FA mich kontaktieren, dass ich Nachweise der Haltefrist liefern muss? Falls ja, ab welchem Betrag würde das FA dem nachgehen? Wie bemerken die das? Gibts da ein Scanning des Bankkontos? Meldet die Bank so etwas automatisch?

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 #2497

Ich hab 0,5 Btc vor über einem Jahr verkauft, kaufe jetzt noch einmal 0,5 Btc. Ich kann also 0,5 Btc verkaufen auf denen ich Gewinn gemacht habe (wegen FIFO) und theoretisch auch nochmal 0,5 Btc verkaufen (wenn wir davon ausgehen, dass der Kurs in dieser kurzen Haltezeit nicht explodiert ist). Bin ich da richtig?
Solange du beweist, dass der verkaufte BTC auch wirklich aus der Haltefrist raus hast, ist dieser BTC nicht steuerpflichtig. Das kannst du entweder über getrennte Wallets oder getrennte Adressen (Coin Cointrol in Electrum) nachweisen. 


Noch eine Frage:
Wenn ich jetzt (hypothetisch) 1 Mrd. Euro Gewinn mit meinen BTC gemacht habe und die Haltefrist auch eingehalten habe, würde das FA mich kontaktieren, dass ich Nachweise der Haltefrist liefern muss? Falls ja, ab welchem Betrag würde das FA dem nachgehen? Wie bemerken die das? Gibts da ein Scanning des Bankkontos? Meldet die Bank so etwas automatisch?
FA könnte dich kontaktieren.
Bei hohen unüblichen Geldeingängen schau mal hier: https://bitcointalk.org/index.php?topic=5218498.msg53654466#msg53654466
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 #2498

Ich hab 0,5 Btc vor über einem Jahr verkauft, kaufe jetzt noch einmal 0,5 Btc. Ich kann also 0,5 Btc verkaufen auf denen ich Gewinn gemacht habe (wegen FIFO) und theoretisch auch nochmal 0,5 Btc verkaufen (wenn wir davon ausgehen, dass der Kurs in dieser kurzen Haltezeit nicht explodiert ist). Bin ich da richtig?
Solange du beweist, dass der verkaufte BTC auch wirklich aus der Haltefrist raus hast, ist dieser BTC nicht steuerpflichtig. Das kannst du entweder über getrennte Wallets oder getrennte Adressen (Coin Cointrol in Electrum) nachweisen. 
Ok das ist ein interessanter Punkt. Die Trennung der Wallets ist praktisch, aber leuchtet mir nicht so ganz ein. Ich kann ja über die Blockchain auch auf einer gemeinsamen Adresse nachweisen, dass ich 0,5 BTC vor > 1 Jahr gekauft habe und 0,5 Btc gerade heute. Dabei werden beide Summen vermengt auf einer Adresse, aber ich kann doch davon einfach wieder 0,5 BTC abziehen und gut ist? So rein aus meiner Logik.

Das ergibt noch einen zweiten interessanten Punkt. Ich hab einen Bitcoin, der noch nicht steuerfrei ist, aber der Kurs ist in der Haltezeit kräftig gestiegen. Jetzt kauf ich mir nochmals einen Bitcoin um Zahlungen (zB für ne Pizza) abzuwickeln. Um hier weiterhin den ersten Bitcoin nicht anzutasten, muss ich mir eine zweite Adresse besorgen und den zweiten Bitcoin gesondert lagern? Ansonsten würde ich ja mit dem Kauf einer Pizza, nach Fifo ein Teil meines ersten Bitcoin verkaufen und müsste Steuern zahlen.

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 #2499

Der gute Roland behauptet immer noch das Staking die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert..

https://www.youtube.com/watch?v=otb77c0okFI&feature=youtu.be&t=509&fbclid=IwAR2Z-h66co3b7YwNLwKeDlfwSNNsGREG-t_yDpYMOOMHkoNS79ZFxOY34Wo
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 #2500

Ok das ist ein interessanter Punkt. Die Trennung der Wallets ist praktisch, aber leuchtet mir nicht so ganz ein. Ich kann ja über die Blockchain auch auf einer gemeinsamen Adresse nachweisen, dass ich 0,5 BTC vor > 1 Jahr gekauft habe und 0,5 Btc gerade heute. Dabei werden beide Summen vermengt auf einer Adresse, aber ich kann doch davon einfach wieder 0,5 BTC abziehen und gut ist? So rein aus meiner Logik.

Das ist so der Konsens der Steuerberater... Cool

Solange du jede einzelne Bewegung deiner Coins dokumentieren kannst, ist alles in Ordnung. Das Problem ist aber: "Der Finanzbeamte muss deine Aufzeichnungen auch verstehen." Für ihn sieht das so aus:
Kauf 1 BTC am 01.01.2015
Kauf 1,5 BTC am 01.02.2015
Verkauf 0,8 BTC am 15.01.2016
FA behauptet nun, die 0,8 BTC sind aus dem Kauf vom 01.02.2016 -> steuerlich relevant.
Nun kommst du und erzählst ihnen etwas von Walletadressen, Blockexplorer, Private Key, Seed, Coin Control etc und belegst dass mit Screenshots.....und er muss das alles nachvollziehen können (unter der Annahme, er hat von all diesen Dingen schon mal was gehört). Das wird bei diesen 3 Aktionen noch ziemlich einfach sein. Aber wenn du 40 davon hast, ist das richtig aufwendig.
Da ist es einfach einfacher, seine Wallets zu trennen (Depottrennung fürs Trading und HODL) oder nur Coins anfassen, die aus der Haltefrist raus sind. Aber hier kann es natürlich auch mal zu Nachfragen kommen und dann muss du alles belegen. Also immer schön an die Zukunft denken.
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