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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1116309 times)
lassdas
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December 28, 2017, 02:04:53 PM
 #601

Sofern der Gesamt-Gewinn-Betrag im Steuerjahr den Freibetrag übersteigt, ja.
HodorIsHodling
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December 28, 2017, 10:17:11 PM
 #602

Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?
WaramBuffet
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December 28, 2017, 11:26:45 PM
 #603

Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*
c_lab
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December 29, 2017, 02:54:43 AM
 #604

Wenn ich Nxt Coins kaufe, diese auf mein "Wallet" überweise, dann jemand eine Nachricht schreibe und dafür 3 Nxt Coins als Gebühr für die Dienstleistung "Nachricht in Blockchain aufnehmen" bezahle, muss ich dann den aktuellen Euro-Wert der 3 Nxt Coins ermitteln, und die Differenz zum Kauf als "Gewinn" versteuern.    Grin

Besser lässt sich die kranke Weltsicht der Techno- und Bürokraten anhand eines profanen Beispiels nicht veranschaulichen. Der angeführte Aspekt ist vielleicht auch ein Grund, warum sich Cryptos derzeit schwer als Zahlungsmittel etablieren können.

Einen Kaffee nach Kurssteigerung innerhalb der Haltefrist in BTC bezahlt? Dann geben Sie mal bitte (also verbindlich) Ihre (wenn noch so marginalen) realisierten Gewinne detailliert in der Steuererklärung an.  Tongue
c_lab
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December 29, 2017, 03:04:52 AM
 #605

Wie sieht es aus, wenn man am 15.12.17 Bitcoins gegen andere (zb IOTA) tauscht, die IOTA dann über ein Jahr hält und dann, um sie in FIAT zu tauschen, zuerst in Bitcoins tauscht und dann in Euro (alles an einem Tag)? Fällt dann nur Steuer für den Tausch von Bitcoin zu Euro an, falls es innerhalb dieser Stunde zu Schwankungen kommen sollte?. Die iota waren ja länger als ein Jahr im Wallet.

Ja. Aber die Haltefrist von IOTA bei einer Tiefenprüfung des FAmts beweisen zu können, dürfte aufgrund der ständigen Claims schwer fallen.
bonefish75
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December 29, 2017, 08:14:56 AM
 #606

Ich bin gerade dabei eine Excel-Liste all meiner Käufe und Verkäufe für das Finanzamt zu erstellen. Ich frage mich allerdings, wie ich den Kauf meiner Electroneum (ETN) beweisen soll. Ich hatte damals ETH direkt von Coinbase auf die ETN-Wallet übertragen und auf dieser Wallet sieht man nur die Anzahl der Coins. Sonst steht nichts dabei.

Wie muss man in diesen Fällen den Nachweis für das Finanzamt erbringen? Die Coins will ich definitiv über 1 Jahr halten. Habt ihr eine Idee wie man die Haltefrist für solche Fälle beweisen sollte?
zidane
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December 29, 2017, 08:48:53 AM
 #607

Ich bin gerade dabei eine Excel-Liste all meiner Käufe und Verkäufe für das Finanzamt zu erstellen. Ich frage mich allerdings, wie ich den Kauf meiner Electroneum (ETN) beweisen soll. Ich hatte damals ETH direkt von Coinbase auf die ETN-Wallet übertragen und auf dieser Wallet sieht man nur die Anzahl der Coins. Sonst steht nichts dabei.

Wie muss man in diesen Fällen den Nachweis für das Finanzamt erbringen? Die Coins will ich definitiv über 1 Jahr halten. Habt ihr eine Idee wie man die Haltefrist für solche Fälle beweisen sollte?

Plausibel erklären sollte genügen. Eigenbelege werden auch anerkannt. Zur Not einfach mit dem Finanzamt an deinem Wohnort sprechen.
Acura3600
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December 29, 2017, 08:55:49 AM
 #608

Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*



Und wenn er kein kaufdatum nachweisen kann, jedoch ca 36 Monate Haltefrist anhand der Blockchain, dann sind sie nicht mehr steuerfrei?  Grin
Mir fehlt weiterhin der Passus der besagt dass das Kaufdatum zwingend erforderlich - sonst lese ich immer nur "12Monate Haltefrist"
zidane
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December 29, 2017, 09:34:06 AM
 #609

Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*



Und wenn er kein kaufdatum nachweisen kann, jedoch ca 36 Monate Haltefrist anhand der Blockchain, dann sind sie nicht mehr steuerfrei?  Grin
Mir fehlt weiterhin der Passus der besagt dass das Kaufdatum zwingend erforderlich - sonst lese ich immer nur "12Monate Haltefrist"

Es gilt die 12 monate Haltefrist. Casht du zb meinetwegen 500 Euro auf dein Konto und kannst 12 monate Haltefrist nachweisen wird keiner was sagen.
Casht du 4mil Euro auf dein Konto darfst du nachweisen woher das Geld kommt, da Geldwäscheverdacht vorliegen könnte.
Münzpräger
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December 29, 2017, 12:35:59 PM
 #610

Wenn ich Nxt Coins kaufe, diese auf mein "Wallet" überweise, dann jemand eine Nachricht schreibe und dafür 3 Nxt Coins als Gebühr für die Dienstleistung "Nachricht in Blockchain aufnehmen" bezahle, muss ich dann den aktuellen Euro-Wert der 3 Nxt Coins ermitteln, und die Differenz zum Kauf als "Gewinn" versteuern.    Grin

Besser lässt sich die kranke Weltsicht der Techno- und Bürokraten anhand eines profanen Beispiels nicht veranschaulichen. Der angeführte Aspekt ist vielleicht auch ein Grund, warum sich Cryptos derzeit schwer als Zahlungsmittel etablieren können.

Einen Kaffee nach Kurssteigerung innerhalb der Haltefrist in BTC bezahlt? Dann geben Sie mal bitte (also verbindlich) Ihre (wenn noch so marginalen) realisierten Gewinne detailliert in der Steuererklärung an.  Tongue

Ich würde die NXT eher als Gebühren von der Steuer abziehen wollen. 
Du darfst schließlich sonstige Transaktionsgebühren auch abziehen, zB Senden von Börse auf Wallet. Sonst müsstest du die auch als Gewinn aus einer Dienstleistung verbuchen, was aber keinen Sinn macht.
crofly
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December 29, 2017, 12:58:36 PM
Last edit: December 29, 2017, 10:25:03 PM by crofly
 #611

Hier stand wirres Zeugs, dass bereits beantwortet wurde.
Gewinnrealisierung ist auch ein Tausch des Altcoints zurück in BTC, also Steuer zahlen.
zauce
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December 29, 2017, 01:20:48 PM
 #612

Du schreibst ziemlich wirr. Die Gewinne sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie realisiert werden und nicht in dem Jahr, in dem das Geld auf deinem Konto landet...
MaWo
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December 29, 2017, 01:31:56 PM
Last edit: December 29, 2017, 01:47:24 PM by MaWo
 #613

Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*



Und wenn er kein kaufdatum nachweisen kann, jedoch ca 36 Monate Haltefrist anhand der Blockchain, dann sind sie nicht mehr steuerfrei?  Grin
Mir fehlt weiterhin der Passus der besagt dass das Kaufdatum zwingend erforderlich - sonst lese ich immer nur "12Monate Haltefrist"

Es gilt die 12 monate Haltefrist. Casht du zb meinetwegen 500 Euro auf dein Konto und kannst 12 monate Haltefrist nachweisen wird keiner was sagen.
Casht du 4mil Euro auf dein Konto darfst du nachweisen woher das Geld kommt, da Geldwäscheverdacht vorliegen könnte.


Meines Wissens liegt die Beweislast für Steuerbetrug oder Geldwäsche immer noch beim Staat. Die SPD wollte das 2016 ändern, aber ich habe dazu nichts gefunden.
Eigentlich ziemlich clever so eine Beweislastumkehr. Wenn dein Haus abbrennt und deine Beweise für dein Einkommen mit verbrennen, dann kann auch noch der Staat deine letzten Groschen rauben, weil man ja nicht mehr nachweisen kann, woher das Geld stammt. Denunzianten wird es es immer einfacher gemacht.
zidane
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December 29, 2017, 08:02:20 PM
 #614

Mal ne Frage, ich habe 2014 fünf BTC gekauft, und will nun evtl. die Hälfte verkaufen (also ca. 20.000-30.000 €).

Könnte ich mir den Betrag nun einfach von einer Exchange auf mein Konto überweisen lassen, ohne dass ich irgendwelche Probleme mit dem Finanzamt etc. bekomme? (Ich habe die BTC ja schon weit länger als ein Jahr, also muss ich nichts versteuern, oder?)

Ich bin halt ein armer Student dessen Kontostand sich immer zwischen 0 und 450€ bewegt, es würde also wahrscheinlich schon auffallen, wenn ich auf einmal so einen Batzen Geld auf mein Konto überwiesen bekomme. Aber rein rechtlich müsste es in Ordnung sein, so wie ich das verstehe.

Ich habe auch nur einen Nebenjob auf 450€ Basis, ich mache also auch keine Steuererklärung o.ä.

Kann da jemand was dazu sagen?

Wenn du das Kaufdatum von 2014 nachweisen kannst, sind deine Erträge steuerfrei und müssen auch nicht angegeben werden. *imho*



Und wenn er kein kaufdatum nachweisen kann, jedoch ca 36 Monate Haltefrist anhand der Blockchain, dann sind sie nicht mehr steuerfrei?  Grin
Mir fehlt weiterhin der Passus der besagt dass das Kaufdatum zwingend erforderlich - sonst lese ich immer nur "12Monate Haltefrist"

Es gilt die 12 monate Haltefrist. Casht du zb meinetwegen 500 Euro auf dein Konto und kannst 12 monate Haltefrist nachweisen wird keiner was sagen.
Casht du 4mil Euro auf dein Konto darfst du nachweisen woher das Geld kommt, da Geldwäscheverdacht vorliegen könnte.


Meines Wissens liegt die Beweislast für Steuerbetrug oder Geldwäsche immer noch beim Staat. Die SPD wollte das 2016 ändern, aber ich habe dazu nichts gefunden.
Eigentlich ziemlich clever so eine Beweislastumkehr. Wenn dein Haus abbrennt und deine Beweise für dein Einkommen mit verbrennen, dann kann auch noch der Staat deine letzten Groschen rauben, weil man ja nicht mehr nachweisen kann, woher das Geld stammt. Denunzianten wird es es immer einfacher gemacht.

Zur Not lassen Sie dich alles versteuern. Geht ganz einfach.
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December 30, 2017, 12:54:22 PM
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 #615


Meines Wissens liegt die Beweislast für Steuerbetrug oder Geldwäsche immer noch beim Staat. Die SPD wollte das 2016 ändern, aber ich habe dazu nichts gefunden.
Eigentlich ziemlich clever so eine Beweislastumkehr. Wenn dein Haus abbrennt und deine Beweise für dein Einkommen mit verbrennen, dann kann auch noch der Staat deine letzten Groschen rauben, weil man ja nicht mehr nachweisen kann, woher das Geld stammt. Denunzianten wird es es immer einfacher gemacht.

Zur Not lassen Sie dich alles versteuern. Geht ganz einfach.

Ich habe das mit der Beweislastumkehr nun doch noch gefunden.
"Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung"
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/761/76162.html

Bei Verdacht auf Geldwäsche kann Geld eingezogen werden. Die bandenmäßige Steuerhinterziehung ist einer der Straftatbestände. §261 Absatz 4
https://dejure.org/gesetze/StGB/261.html

"Schließlich bestehen auch noch Bedenken gegen die Regelungen in § 76a Abs. 4 StGB n.F. i. V. m. § 437 StPO n.F. Nach dem Zweck dieser Regelungen kann Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis, dass dieser Vermögensgegenstand aus einer konkreten rechtswidrigen Tat stammt, selbständig eingezogen werden. Faktisch handelt es sich dabei um eine unzulässige Beweislastumkehr."
https://fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de/de/news/unternehmensstrafrecht/189-gesetz-zur-reform-der-strafrechtlichen-vermoegensabschoepfung
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December 30, 2017, 01:15:26 PM
 #616

Kann man FIFO eigentlich umgehen, wenn man mit zwei komplett getrennten Depots handelt? Also bei verschiedene Börsen handeln und verschiedene private Wallets nutzen. Beispielsweise ein Wallet zum Holden, eins zum Traden.

Bei Aktien ist sowas ja wohl möglich: https://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-12825/abgeltungsteuer-zweitdepot-trennung-erwuenscht_aid_354642.html (ich weiß - Focus - aber eine bessere Quelle finde ich gerade nicht)

Mein SB sagt: ja, das geht. Verschiedene privat-depots weiss ich nicht. Ich führe bei mir nur 1 einziges privat-Depot und dann für jeden Exchange eines. Das geht ohne blockchain-info, da ich deposit/withdrawal infos von den exchanges habe.


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December 30, 2017, 01:23:12 PM
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 #617

Kann man FIFO eigentlich umgehen, wenn man mit zwei komplett getrennten Depots handelt? Also bei verschiedene Börsen handeln und verschiedene private Wallets nutzen. Beispielsweise ein Wallet zum Holden, eins zum Traden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
1. 1. 4. "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden."

Der Default beim FA ist lt. Gesetz also FIFO. Etwas anderes benötigt eine stichhaltige Begründung und wir haben bisher leider noch von niemanden gelesen der mit substantiellen Werten ein anderes Bewertungsverfahren durchgesetzt hat.

Das ist sicher richtig. Eine Bewertung dieser herangehensweise mit Depots durch FA oder Gerichte steht noch aus.

Zum Thema "Stichhaltige Begründung" zitiere mal sinngemäß die Unterhaltung mit meinem SB:

Quote
ich: fucking shit, das fifo killt mich. Können wir da garnix machen?
SB: hmm, naja, wie ist das denn wenn sie Bitcoins verkaufen. Müssen sie die dann erst zu einer Börse oder so schicken?
ich: ja genau
SB: und dann können sie auch nur Bitcoins verkaufen die dort bei der Börse liegen?
ich: ja genau
SB: na dann ist das wie ein Depot, ähnlich wie bei Aktien.
ich: fett, dann machen wir das so. Aber wenn ich die Bitcoin zur Börse transferiere, muss ich dann an der Stelle fifo nehmen?
SB: noe, da können sie frei wählen welche Bitcoins sie hingeschickt haben
ich: wie bitte?
SB: sie haben richtig gehört, da haben sie Optimierungspotenzial
ich: wer sagt das?
SB: Da gibt's ein Urteil bzgl. Aktien-Transfers, ich muss es mal raussuchen

Er hat es bisher nicht rausgesucht oder nicht gefunden, aber ich baue seither auf dieser Grundlage meine Buchhaltung auf...

Also, ist es eine stichhaltige Begründung, daß man nur Bitcoins verkaufen kann, die auf der Börse liegen (verkauf über Exchange mal vorausgesetzt)? Ich denke schon, oder?

Ist es sicher, daß man bei Transfer zwischen Depots "frei wählen kann welche Bitcoins das waren". Ich weiss es nicht.

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December 30, 2017, 01:26:58 PM
 #618

Unter Erträge/Einkünfte verstehe ich z.B.
- Coins durch Staking oder Forging bei PoS Coins
- Einkommen von Betreiben eines Masternodes (XEM, Dash, Crown)
- Airdrops (z.B. Aurora, Byteball, Stellar), sind Airdrops Erträge?

Zumindest bei Auroracoin dürften airdrops nicht als Erträge gewertet werden. Die voraussetzung war dort nicht der Besitz von tokens, sondern die Isländische Staatsangehörigkeit.

Bei den anderen vermutlich schon eher. Wiederum hier: keine Ahnung.

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December 30, 2017, 01:44:25 PM
 #619




ist von einem Sachbearbeiter aus dem FA - Punkt 6 ist für mich am interessantesten  Cool

Punkt 2: Mining... Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Klar ist das es zu versteuern ist.
Bedeutet dies aber das es ein MUSS ist ein Gewerbe anzumelden oder reicht es aus, die Einkünfte in der Arbeitnehmerveranlagung unter sonstige aufzulisten?

Zumindest die Punkte 6. und 7. sehe ich anders.

zu 6

6. Wenn Euro in Bitcoins umgetauscht werden, handelt es sich um eine Anschaffung. Der steuerpflichtige Verkauf entsteht meines Wissens erst dann, wenn die angeschaffte Kryptowährung wieder in Euro umgewandelt, also verkauft wird. Ein Tausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen löst diesen steuerpflichtigen Verkauf demnach nicht aus.

Ich befürchte das stimmt nicht. Ich denke eher steuerrechtlich ist ein Tausch ein wechselseitiges Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft.

Begrifflich handelt es sich beim Tausch um ein wechselseitiges Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft. Die Anschaffungskosten bemessen sich nach dem Wert des hingegebenen WG (§ 6 Abs. 6 EStG).

zu 7:

Auch die gratis durch Abspaltung (Forks) erhaltenen Kryptowähhrungen sind m.E. steuerlich wie das Mining zu behandeln

"gratis"? wohl kaum: Beispiel Bitcoin Cash fork: Der Preis eines BTC an den Börsen hat sich im Moment des Forks um den "Erstpreis" des BCH reduziert. Das war also kein Geschenk, es hat die BTC hodler gekostet. Das ganze ist also eher wie ein Aktiensplit zu bewerten: die Bitcoin Cash sind so zu betrachten als hätte man sie bereits bei der Anschaffung der pre-fork BTC erworben. (Das ist meine Meinung, aber ich finde die Argumentation schlüssig. Ihr?)

zu 2 hätte ich noch eine Frage

Mining bedeutet Schürfen, hierbei ist zu beachten, dass dabei neue Kryptowährungen entstehen. Wer durch das Erzeugen von beispielweise Bitcoins Gewinne erzielt, hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dh.h. dies wird vom ersten Euro an genauso besteuert wie ihr ... und unterliegt auch der Gewerbesteuer.

Frage: Wann werden diese Einkünfte erzielt? Zum zeitpunkt des minens oder bei (möglicherweise Jahre) späterem verkauf?

hat da jemand eine Einschätzung zu?

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December 30, 2017, 01:45:39 PM
 #620

Frage zu PoS-Coins, z.B. PIVX.
Um zu verhindern, dass eine PoS-Coin Erträge abwirft und somit 10 Jahre gehalten werden muss, könnte man sie einfach auf einem Exchange liegen lassen.
Was natürlich auch keine allzu schlaue Idee ist, wenn es um größere Summen geht, aber rein von der Logik her:
Somit wäre doch verhindert, dass einem (in dem Fall ungewollte) Dividenden aufs Wallet transferiert werden, und die Coin könnte nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden, richtig?

Das ist glaube ich nicht ganz richtig. Die Knackfrage lautet glaube ich: kannst du über die coins auf dem exchange frei verfügen? Ich denke das muss bejaht werden: du kannst ja einfach auf "withdraw" klicken.

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