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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 867371 times)
tt77
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December 30, 2017, 01:52:11 PM
 #621

Frage zu PoS-Coins, z.B. PIVX.
Um zu verhindern, dass eine PoS-Coin Erträge abwirft und somit 10 Jahre gehalten werden muss, könnte man sie einfach auf einem Exchange liegen lassen.
Was natürlich auch keine allzu schlaue Idee ist, wenn es um größere Summen geht, aber rein von der Logik her:
Somit wäre doch verhindert, dass einem (in dem Fall ungewollte) Dividenden aufs Wallet transferiert werden, und die Coin könnte nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden, richtig?

Das ist glaube ich nicht ganz richtig. Die Knackfrage lautet glaube ich: kannst du über die coins auf dem exchange frei verfügen? Ich denke das muss bejaht werden: du kannst ja einfach auf "withdraw" klicken.

Das Thema mit PoS Coins interessiert mich derzeit auch sehr und habe versucht rauszufinden, ob man die theoretisch ablehnen kann.
z.B. bei NavCoin musst du (soweit ich weiß) NavCoin Wallet laufen und staken lassen, dass es auch wirklich mehr werden.
Das heißt dann wiederum, wenn ich es auf einem per walletgenerator.net erstellten Wallet als Paper Wallet nutze, sollte es keine Möglichkeit geben die 'Zinsen' zu erhalten.

Das würde wiederum heißen, nicht jede in eine Blockchain eingetragene Adresse nimmt am Staking Teil, sondern nur die die sich aktiv dafür entscheiden.

Bitte korrigiert meine Logik falls ihr was findet.

P.S.:
Was ist dann allerdings, wenn es Coins gibt die
Quote
Das würde wiederum heißen, nicht jede in eine Blockchain eingetragene Adresse nimmt am Staking Teil, sondern nur die die sich aktiv dafür entscheiden.
nicht so handhaben?`

P.P.S.: Diese ganze Sache mit PoS macht einiges aus, was man kaufen kann oder nicht.
Stell dir vor ETH wechselt dann zu PoS (hat es noch nicht glaube ich?) oder demnächst Cardano (ADA). Das sind große Namen und wenn du ein Investment machen möchtest über 1 Jahr wgn. Steuern, sind die schon mal raus, falls man das mit PoS nicht verhindern kann.
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lassdas
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December 30, 2017, 02:00:32 PM
 #622

Mining bedeutet Schürfen, hierbei ist zu beachten, dass dabei neue Kryptowährungen entstehen. Wer durch das Erzeugen von beispielweise Bitcoins Gewinne erzielt, hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dh.h. dies wird vom ersten Euro an genauso besteuert wie ihr ... und unterliegt auch der Gewerbesteuer.

Frage: Wann werden diese Einkünfte erzielt? Zum zeitpunkt des minens oder bei (möglicherweise Jahre) späterem verkauf?

hat da jemand eine Einschätzung zu?
Statt wann würde ich eher fragen, WER denn überhaupt neue Coins erzeugt.
Die Anzahl der Leute, die tatsächlich selbst neue Coins erzeugen, dürfte (zumindest in D) doch nahe null liegen.
Es sind doch in erster Linie Pool-Betreiber, die neue Blöcke und damit neue Coins generieren,
die sogenannten "Miner" verkaufen nur ihre Rechenleistung an den Pool-Betreiber und erzeugen selbst lediglich Hashes, aber keine Coins.

molecular
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December 30, 2017, 02:36:55 PM
 #623

Mining bedeutet Schürfen, hierbei ist zu beachten, dass dabei neue Kryptowährungen entstehen. Wer durch das Erzeugen von beispielweise Bitcoins Gewinne erzielt, hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dh.h. dies wird vom ersten Euro an genauso besteuert wie ihr ... und unterliegt auch der Gewerbesteuer.

Frage: Wann werden diese Einkünfte erzielt? Zum zeitpunkt des minens oder bei (möglicherweise Jahre) späterem verkauf?

hat da jemand eine Einschätzung zu?
Statt wann würde ich eher fragen, WER denn überhaupt neue Coins erzeugt.
Die Anzahl der Leute, die tatsächlich selbst neue Coins erzeugen, dürfte (zumindest in D) doch nahe null liegen.
Es sind doch in erster Linie Pool-Betreiber, die neue Blöcke und damit neue Coins generieren,
die sogenannten "Miner" verkaufen nur ihre Rechenleistung an den Pool-Betreiber und erzeugen selbst lediglich Hashes, aber keine Coins.

Interessant...

Wenn diese Argumentation gilt könnte man also die durch pool-mining erzielten coins als "Anschaffung" verbuchen?

Solche die man ge-solo-mined hat allerdings nicht?

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December 30, 2017, 03:20:31 PM
 #624

Interessant...
Wenn diese Argumentation gilt könnte man also die durch pool-mining erzielten coins als "Anschaffung" verbuchen?
Solche die man ge-solo-mined hat allerdings nicht?

Wenn man diesem angehenden Steuerberater folgt, kann beim pool-mining ggf. die Umsatzsteuer entfallen (Leistungsort), ansonsten erkenne ich da keinen weiteren steuerlichen Unterschied zum Solo-Mining: https://www.finanzgefluester.de/mining-und-die-steuer/

Ah, es gibt wohl noch eine Ergänzung vm 9.12.: https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-von-cloud-mining/
molecular
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December 30, 2017, 04:01:09 PM
 #625

Interessant...
Wenn diese Argumentation gilt könnte man also die durch pool-mining erzielten coins als "Anschaffung" verbuchen?
Solche die man ge-solo-mined hat allerdings nicht?

Wenn man diesem angehenden Steuerberater folgt, kann beim pool-mining ggf. die Umsatzsteuer entfallen (Leistungsort), ansonsten erkenne ich da keinen weiteren steuerlichen Unterschied zum Solo-Mining: https://www.finanzgefluester.de/mining-und-die-steuer/

Falls es stimmt, daß es bei gemineten coins keine Haltefrist gibt (das weiss ich nicht, aber man liest es immer mal wieder), dann ist das schon ein unterschied. Beim solo-mining gäbe es keine Haltefrist (es gibt einfach keine "Anschaffung") und man müsste einen Verkaufserlös komplett versteuern, oder? Hingegen wenn ich vom pool-betreiber "in Bitcoins bezahlt" werde für meine Hash-Leistung, dann ist das eine Anschaffung, oder nicht?

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December 30, 2017, 04:15:50 PM
 #626

Wenn man diesem angehenden Steuerberater folgt, kann beim pool-mining ggf. die Umsatzsteuer entfallen (Leistungsort), ansonsten erkenne ich da keinen weiteren steuerlichen Unterschied zum Solo-Mining: https://www.finanzgefluester.de/mining-und-die-steuer/

Der Artikel gibt Antwort auf meine Frage "wann die Einnahme durch mining zu versteuern ist:

Frequently asked Questions
Wann sind die Einnahmen aus dem Mining zu erfassen?
Die Einnahmen aus dem Mining sind dann zu erfassen, wenn sie entstehen. Das heißt, dann, wenn ein Bitcoin entsteht, dann ist er als Einnahme zu erfassen. Das heißt, es gilt der Kurs, der im Zeitpunkt der Entstehung zu Buche stand. Alternativ lässt der Gesetzgeber aus den Durchschnittskurs oder Schlusskurs des Tages zu.

Wäre es dann folgendermassen zu verbuchen?

  • 1.3.2011: 10 BTC gemined => Gewinn aus Gewerbe: €30,30 (Kurs von €1.01 angenommen, ich guck jetzt nicht)

Aber was ist mit den 10 BTC? Gehen die dann in's "privatvermögen", sind fortan teil der persönlichen Vermögensverwaltung und es geht folglich folgerndermassen weiter:

  • 1.3.2011: Anschaffung 10 BTC für €30,30
  • 1.3.2017: Verkauf 10 BTC für €50.000,00 => länger als 1 Jahr gehalten, Gewinn steuerfrei

Oder ist das jetzt Wunschdenken von mir?

Randbemerkung: mann mann... und wieder verbringen ich die Zeit "zwischen den Jahren" mit diesem leidigen Thema "Steuer"

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wuclx
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December 31, 2017, 12:21:26 AM
 #627

P.P.S.: Diese ganze Sache mit PoS macht einiges aus, was man kaufen kann oder nicht.
Stell dir vor ETH wechselt dann zu PoS (hat es noch nicht glaube ich?) oder demnächst Cardano (ADA). Das sind große Namen und wenn du ein Investment machen möchtest über 1 Jahr wgn. Steuern, sind die schon mal raus, falls man das mit PoS nicht verhindern kann.

Meine Worte - wundert mich auch, dass das Thema sonst niemanden zu interessieren scheint.
tt77
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December 31, 2017, 12:44:56 AM
 #628

P.P.S.: Diese ganze Sache mit PoS macht einiges aus, was man kaufen kann oder nicht.
Stell dir vor ETH wechselt dann zu PoS (hat es noch nicht glaube ich?) oder demnächst Cardano (ADA). Das sind große Namen und wenn du ein Investment machen möchtest über 1 Jahr wgn. Steuern, sind die schon mal raus, falls man das mit PoS nicht verhindern kann.

Meine Worte - wundert mich auch, dass das Thema sonst niemanden zu interessieren scheint.

Ich verlinke hier mal einen Thread den ich auf Englisch erstellt habe hier im Forum bezüglich PoS:


https://bitcointalk.org/index.php?topic=2667685.msg27213774#msg27213774

Das heißt also, bei PoS (natürlich sollte man es bei jedem Coin einzeln nachschauen) kann man sich für oder gegen Zinsen entscheiden. Das würde es zum optimalen Algorithmus machen?

P.S.: das gleiche anscheinend für Airdrops. Die geschehen nur wenn man sich dafür ‚anmeldet‘? Hat hier jemand Erfahrung zu?

P.P.S.: was ist damit: ganz viel PoS Coins kaufen -> 1 Jahr liegen lassen -> nach 1 Jahr die Zinsen annehmen? Falls du das nicht schon vorgeschlagen hattest. Legitim?
wuclx
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December 31, 2017, 01:18:56 AM
Last edit: December 31, 2017, 02:00:10 AM by wuclx
 #629

Das heißt also, bei PoS (natürlich sollte man es bei jedem Coin einzeln nachschauen) kann man sich für oder gegen Zinsen entscheiden. Das würde es zum optimalen Algorithmus machen?

P.S.: das gleiche anscheinend für Airdrops. Die geschehen nur wenn man sich dafür ‚anmeldet‘? Hat hier jemand Erfahrung zu?

Das hängt von der konkreten Umsetzung ab.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die meisten Projekte sich dafür entscheiden die Dividenden optional auszuzahlen,
da einem sonst in manchen Ländern das Gesetz in die Quere kommen kann, bzw. wie bei uns das Finanzamt.
Beispiel: Bei Quantstamp sind u.a. Holder aus den USA von den Airdrops ausgenommen.
Wie es bei Ethereum laufen wird, weiß ich nicht.

P.P.S.: was ist damit: ganz viel PoS Coins kaufen -> 1 Jahr liegen lassen -> nach 1 Jahr die Zinsen annehmen? Falls du das nicht schon vorgeschlagen hattest. Legitim?

Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall trotzdem eine Haltefrist von 10 Jahren gilt sobald Erträge erzielt werden.
Wär für mich zumindest das einzig Logische.
posmonkey
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December 31, 2017, 03:16:28 AM
 #630

Servus und guten Morgen !

Mal ne Frage in die Runde:

Interessiert es das Finanzamt wie ich an X Bitcoin gekommen bin?

Konkretes Beispiel:

Ich zahle im August 1000€ (in mehreren Transaktionen) ein und habe ungefähr 0.5 BTC - bis Dezember 2017 mache ich durch Trading aus 0.5 BTC 10 BTC.
Die 10 BTC zahle ich am 01.01.18 auf einen Ledger Wallet ein, warte bis zum 01.01.19 und zahle mir dann 10 BTC zum aktuellen Kurs aus - Steuerfrei.

Muss ich jetzt dem Finanzamt nachweisen wie ich aus 0.5 BTC 10 BTC gemacht habe oder reicht dem Finanzamt das ich die 10 BTC genau 1 Jahr in meiner Wallet gelagert hatte? Ich kann mir kaum vorstellen das es nachvollziehbar ist an die 1000 Trades zu beweisen?

Das ist der einzige Punkt bei dem ich derzeit noch grübel Cheesy

Gruß
WaramBuffet
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December 31, 2017, 06:40:54 AM
 #631

Ich hab eine Frage zum Steuersatz. So wie ich das verstehe muss man die Gewinne aus Verkäufen von Bitcoins mit dem persönlichen Steuersatz besteuern. Der persönliche Steuersatz errechnet sich aus (Lohnsteuer+Soli)*100/(versteuertes Einkommen), richtig? Da komm ich auf 8%. Heißt das, dass ich meine Gewinne mit 8% versteuern muss?

In der entsprechenden Tabelle (Grund- oder Splitting bei Paaren) kannst du den Steuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen ermitteln, er steigt tatsächlich abhängig von deinem erzielten Gewinn, daher ist deine Frage nicht pauschal zu beantworten.
http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf
http://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2017.pdf
WaramBuffet
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December 31, 2017, 06:47:34 AM
 #632

Muss ich jetzt dem Finanzamt nachweisen wie ich aus 0.5 BTC 10 BTC gemacht habe oder reicht dem Finanzamt das ich die 10 BTC genau 1 Jahr in meiner Wallet gelagert hatte? Ich kann mir kaum vorstellen das es nachvollziehbar ist an die 1000 Trades zu beweisen?
Du musst (wenn du steuerehrlich sein magst) dem FA bereits in der Steuererklärung für 2017 alle deine Trades aus 2017 auflisten, zumindest den entsprechenden Gewinn melden, sie werden sicher danach die Auflistung verlangen.

Dadurch weiß das FA schon in 2018 wie du auf die 10BTC gekommen bist.

Das einjährige Halten führt nur zur Steuerfreiheit der etwaigen Gewinne in 2018.
DerFragende
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December 31, 2017, 03:02:27 PM
 #633

Situationsbeschreibung

Hallo Leute! Ich habe etliche Fragen… Ich bin für JEDE Antwort dankbar, auch wenn sie nur zu einer der Fragen erfolgt. Bitte wundert euch nicht, wenn ihr diese Fragen an mehreren Orten findet, denn ich werde sich an verschieden Stellen diskutieren. Zunächst eine Situationsbeschreibung:
Anfang 2017 hatte ich ca. einen Bitcoin übrig, nachdem ich im Jahr vorher, noch relativ unbeholfen, mit Altcoins „rumgezockt“ hatte ohne Gewinne zu generieren. Allerdings hatte ich auch einiges an Erfahrung gesammelt und wollte es 2017 noch einmal versuchen, mit den richtigen Altcoin Investitionen meine Bitcoins zu vermehren.
Langer Rede, kurzer Sinn: Es Begann als ein Hobby und ich machte mir nie Gedanken über Steuer, unterlag auch zunächst dem Irrglauben, dass erst bei einem Auscashen in FIAT Steuren anfallen. Ich merkte im Laufe des Jahres gar nicht, wie der Wert meines Crypto-Portfolios in Euro und die Anzahl meiner Bitcoins schleichend wuchsen. Ich war erstaunt, dass ich jetzt am Ende des Jahres 2017 einen ansehnlichen 6stelligen Betrag (in Euro) zusammenhatte. Meine Bitcoins hatten sich verfielfacht, der Wert jedes einzelnen Bitcoins in Euro ebenfalls. Auscashen ließ ich mir bisher FAST nichts.
Nun zu meinen Problemen: Da es als Hobby begann und ich nie geahnt hatte, wie groß es werden konnte, habe ich nichts von meinen Trades dokumentiert. Ich hatte keine Ahnung von Haltefristen etc. Ich habe alles stets innerhalb eines Jahres verkauft. Ich habe ETLICHE exchanges genutzt, Kryptos hin- und hergeschoben… Teilweise waren es auch dezentrale exchanges wie Etherdelta. Ich habe teils auch gestaked (eine Form von Mining), auch da habe ich keine Aufzeichnungen gemacht. Allerdings sind manche der Coins, die ich gestaked habe, während des Stakings in BTC und manche auch in Euro-Wert gefallen. Beim Staken generierte ich zwar neue Coins, diese glichen oft aber nicht den gleichzeitigen Wertverlust aus. Ich habe zwar noch ein PAAR der Wallets, allerdings bin ich nicht sicher, ob ich noch alle habe, da ich alle Coins mittlerweile verkaufte.

Ich habe mittlerweile gelernt, dass alles Einnahme aus privaten Veräußerungsgeschäften sind ODER aber, dass es schon ein gewerblicher Umfang ist und alles als Gewerbe betrachtet wird… Ich habe auch gehört, dass Mining / Staking IMMER als Gewerbe angesehen wird.
Die Einnahmen NICHT anzugeben, kommt für mich nicht in Frage da es Steuerhinterziehung wäre, die in diesem Umfang (über 100.000 Eur) sogar zu einer Haftstrafe führen kann. Nein, Danke! MITTELFRISTIG überlege ich mir, Deutschland zu verlassen (entweder als perpetual traveler oder nach Zypern), aber das spielt für das vergangene Jahr keine Rolle. Ich habe auch schon mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen und sie im Groben über die Situation informiert, die waren damit aber noch recht überfragt.
Hier mein Fragenkatalog:
1.   Wenn es wahr ist, dass Staking als Sonderform des Minings IMMER als Gewerbe angesehen wird, habe ich dann überhaupt eine Wahl, ob meine Trading als Gewerbe oder als private Veräußerungsgeschäfte angesehen werden, oder wird das dann automatisch auch als Gewerbe angesehen?
2.   Selbst wenn das Traden nicht automatisch durch das Staken als Gewerbe angesehen wird, wird es evtl. zwangsläufig aufgrund des Umfangs als solches angesehen? (Ich habe übrigens noch einen normalen Job)

3.   Private Veräußerungsgeschäfte vs. Gewerbe: Was macht mehr Sinn?
2.a) Ich habe gelesen, dass sowohl bei privaten Veräußerungsgeschäften als auch bei Gewerbe Verlustrückträge möglich sind. Wenn ich also im Jahr 2017 beispielsweise 100.000 Euro Gewinn und eine Steuerlast von beispielsweise 50.000 Euro habe aber im nächsten Jahr brechen die Märkte um 80% ein, dann kann ich also die Verluste aus dem nächsten Jahr mit den Gewinnen aus diesem Jahr verrechnen. Das ist wichtig, um nicht sogar am Ende auf einem riesen Schuldenberg zu sitzen, wenn es in einem Jahr „gut lief“, man aber nichts auscashen ließ, dennoch steuerpflichtig ist (denn Verkauf innerhalb eines Jahres ist IMMER steuerpflichtig, egal ob gegen Euro oder eine andere Krypto), und im nächsten Jahr plötzlich alle Kryptos massiv an Wert verlieren…
ABER: Wie sieht es mit Hacks und Datenverlusten aus? Ich habe große Sorge, wenn ich als Privatperson trotz aller Sicherheitsvorkehrungen Opfer eines Hacks / Datenverlustes werde, dass dann gesagt wird: Pech! Die Verluste sind aber nicht steuermindernd… Und man dann am Ende wieder auf Schulden sitzen bleiben könnte. Liege ich da falsch? Bei einem Gewerbe müssten solche Szenarien als Verluste absetzbar sein, richtig?

4.   WENN es ein Gewerbe ist, muss dann, anders als bei privaten Veräußerungsgeschäften, erst dann Steuer gezahlt werden, wenn ein „Auscashen“ in Euro (und ggfs. sogar zusätzlich eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen) erfolgt?
Die Altcoins sind ja quasi wie Waren im Betriebsvermögen. Ich habe folgende Info gefunden: „Ein Vorteil ist, dass wenn Du Kryptowährungen kaufst, dann werden sie als Wirtschaftsgüter zu einer Betriebsausgabe. Das heißt, Du kannst beim gewerblichen Bitcoin-Handel mit dem Zufluss-Abfluss-Prinzip vor dem Ende des Jahres dein Gewinn erheblich drücken.“ (Quelle: finanzgefluester.de/gewerblicher-bitcoin-handel/)

Ich habe mir bisher über das Jahr fast nichts auszahlen lassen und die ganzen „Werte“ stecken in Altcoins. Deshalb macht dieser Punkt einen riesen Unterschied…
FALLS man das gesamte „Betriebsvermögen“ (also altcoins) am Jahresende erfassen und die Gewinne, abzüglich dem, was man reingesteckt hat, versteuern muss, würde das doch bedeuten, dass man am 31.12. einen „Snapshot“ seines Portfolios erstellen muss, oder? Wenn man dessen Wert ermitteln will, stellt sich für mich aber die Frage des Speads (die Lücke zwischen buy- und sellorders liegt je nach coin oft zwischen 5 und 60%) und der „market depths“: Bei manchen Coins besitze ich relevante Anteile an der Marktkapitalisierung und ein Verkauf würde die Preise teils bis zu 35% einbrechen lassen, da die Märkte nicht liquide sind und teils nur wenige buy orders vorliegen. Preise die z.B. von coinmarketcap angegeben werden, sind deshalb immer sehr theoretisch…

5.   Egal ob es jetzt als private Veräußerungsgeschäfte versteuert wird, oder ob ich nachträglich ein Gewerbe anmelden muss:

Ich habe nichts dokumentiert! Ich würde mir cointracking zulegen, versuchen so viel wie möglich nachträglich einzuspeisen, versuchen auch den Rest so gut wie möglich zu rekonstruieren und mit maximaler Transparenz auf das Finanzamt zugehen. Vielleicht ließe sich auch eine Schätzung vereinbaren?
Besonders im neuen Jahr würde ich natürlich alles von vornherein mit cointracking aufzeichnen!
Haltet ihr das für die beste Idee oder gibt es weitere Vorschläge?

Wie gesagt, es war ein kleines Hobby und ich hatte nie mit solchen Ausmaßen gerechnet.

6.   Noch ein kleiner Zukunftsausblick: FALLS es als Gewerbe geführt werden muss, macht da eurer Erfahrung nach eher ein Einzelunternehmen Sinn oder eine GmbH? Ich las, dass es ab einem gewissen Umfang mehr Sinn macht, eine GmbH zu führen…

7.   FALLS man die nicht ausgecashten Werte in einem Einzelunternehmen NICHT am Jahresende versteuren muss, sondern sie einfach im Betriebsvermögen bleiben, gibt es dann eine Möglichkeit, die Betriebsform später noch in eine andere zu „überführen“, um damit die Steuerlast zu minimieren? Evtl. auch über das Ausland? (und damit meine ich nur legale Optionen!)

8.   Noch mal zum Thema Auswandern: Wenn man in einem anderen Land lebt (Zypern bietet sich an), oder von der 183-Tageregelung Gebrauch macht, muss man als Deutscher ja keine Einkommensteuer zahlen… Wie würde es sich aber verhalten, wenn die Werte in einem Betrieb sind?

Bespiel:

Man hat zu Jahresbeginn 100.000 Euro im Betriebsvermögen und generiert bis April noch mal 50.000. Wenn man dann im April auswandern will, muss man sich ja abmelden, und auch das Gewerbe, oder? Was passiert dann mit dem Betriebsvermögen? Ich vermute, man muss es vorher ins Privatvermögen überführen, oder? Da in dem Jahr ja schon die 183-Tage-Regelung greift, muss man darauf dann keine Einkommensteuer zahlen, oder? Allerdings wird bis zum Zeitpunkt der Abmeldung Gewerbesteuer fällig, richtig?


Ich wäre UNENDLICH dankbar für Antworten, selbst wenn sie nur Teilbereiche abdecken!
tt77
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December 31, 2017, 04:03:24 PM
 #634

@DerFragende :

Das Alles hier ist nur meine Meinung und ich bin KEIN Steuerberater, in deinem Fall solltest du wirklich einen aufsuchen.

Quote
1.   Wenn es wahr ist, dass Staking als Sonderform des Minings IMMER als Gewerbe angesehen wird, habe ich dann überhaupt eine Wahl, ob meine Trading als Gewerbe oder als private Veräußerungsgeschäfte angesehen werden, oder wird das dann automatisch auch als Gewerbe angesehen?
Wenn du gestaked hast, sollte dieser Teil der Coins gewerblich sein.
Allerdings all deine anderen Trades, die mit dem Staking nichts zu tun haben, da könnte es anders aussehen.

und wegen 2.:
Desweiteren weiß ich auch nicht, ab wann / wie vielen Trades / wie viel € man ein Gewerbe aufmachen müsste als 'Daytrader', hier mal ein paar Links:
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit
https://eltee.de/education_id.php?id=221
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-Bitcoinrecht/a-106#1-situation-in-deutschland-fr-privatanleger
Bundesfinanzhof Revision 2.9.2008, Az. X R 14/07

Zu 3. kann ich dir nicht viel sagen. Aber das ist das heftige beim Daytraden. Theoretisch sollte man bei einem Trade mit Gewinn jedes mal die Steuer auscashen / sicher aufbewahren, was ja praktisch nicht durchführbar ist. Wenn du das nicht tust, spielst du mit den Steuern weiter, theoretisch. -> musst die Steuern aber trtz. in € aufwenden können.
Hoffe du konntest meinen verwirrten Gedankengang verfolgen.

4.: keine Ahnung.

5.: ja, schreibe dir deine Sachen auf. Ich empfehle Excel per Hand / skripten falls du da was kannst UND cointracking (oder auch nur eines, je nachdem). Bei deinen Exchanges kannst du dir CSV (glaub ich) Dateien runterladen mit deinen Orders. je nachdem wie lange die auf jeder Exchange zurückreichen, kannst du mal gucken ob du dadurch noch einige Trades auslesen kannst.
Bei Cointracking kannst du soweit ich weiß auch einen Premiumaccount kaufen, dann verbinden mit deinen Exchanges und sobald du tradest, verbucht er dir das durch die APIs automatisch. (kann hier auch falsch liegen teilweise)

6, 7 und 8 leider auch keine Ahnung.

Ich hoffe ich konnte dir dadurch ein bisschen helfen.
Aber wie gesagt, geh am besten wirklich zu einem Rechtsanwalt der gleichzeitig Steuerberater ist oder zu einem 'normalen' Rechtsanwalt / Steuerberater, der sich damit auskennt. Hier im Forum gibt es auch eine Liste mit solchen, leider habe ich den Link nicht da. Such einfach mal nach 'steuerberater liste' und sie sollte aufploppen.

Ich wünsch dir viel Glück!
Und nochmal: ich bin kein Profi!! Alles was ich geschrieben habe kann falsch sein!

P.S.: Halte uns auf dem Laufenden! Cheesy
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December 31, 2017, 04:05:17 PM
 #635

Sicherlich eine gute Adresse für ihn

https://hellinger.eu/
DerFragende
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December 31, 2017, 04:48:59 PM
 #636

@DerFragende :

Das Alles hier ist nur meine Meinung und ich bin KEIN Steuerberater, in deinem Fall solltest du wirklich einen aufsuchen.

Quote
1.   Wenn es wahr ist, dass Staking als Sonderform des Minings IMMER als Gewerbe angesehen wird, habe ich dann überhaupt eine Wahl, ob meine Trading als Gewerbe oder als private Veräußerungsgeschäfte angesehen werden, oder wird das dann automatisch auch als Gewerbe angesehen?
Wenn du gestaked hast, sollte dieser Teil der Coins gewerblich sein.
Allerdings all deine anderen Trades, die mit dem Staking nichts zu tun haben, da könnte es anders aussehen.

und wegen 2.:
Desweiteren weiß ich auch nicht, ab wann / wie vielen Trades / wie viel € man ein Gewerbe aufmachen müsste als 'Daytrader', hier mal ein paar Links:
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit
https://eltee.de/education_id.php?id=221
https://www.bitcoinmag.de/bitcoin-handel/Bitcoin-Altcoin-steuererklaerung-steuer-steuerrecht-steuerfrei-veraeusserungsgeschaeft-Bitcoinrecht/a-106#1-situation-in-deutschland-fr-privatanleger
Bundesfinanzhof Revision 2.9.2008, Az. X R 14/07

Zu 3. kann ich dir nicht viel sagen. Aber das ist das heftige beim Daytraden. Theoretisch sollte man bei einem Trade mit Gewinn jedes mal die Steuer auscashen / sicher aufbewahren, was ja praktisch nicht durchführbar ist. Wenn du das nicht tust, spielst du mit den Steuern weiter, theoretisch. -> musst die Steuern aber trtz. in € aufwenden können.
Hoffe du konntest meinen verwirrten Gedankengang verfolgen.

4.: keine Ahnung.

5.: ja, schreibe dir deine Sachen auf. Ich empfehle Excel per Hand / skripten falls du da was kannst UND cointracking (oder auch nur eines, je nachdem). Bei deinen Exchanges kannst du dir CSV (glaub ich) Dateien runterladen mit deinen Orders. je nachdem wie lange die auf jeder Exchange zurückreichen, kannst du mal gucken ob du dadurch noch einige Trades auslesen kannst.
Bei Cointracking kannst du soweit ich weiß auch einen Premiumaccount kaufen, dann verbinden mit deinen Exchanges und sobald du tradest, verbucht er dir das durch die APIs automatisch. (kann hier auch falsch liegen teilweise)

6, 7 und 8 leider auch keine Ahnung.

Ich hoffe ich konnte dir dadurch ein bisschen helfen.
Aber wie gesagt, geh am besten wirklich zu einem Rechtsanwalt der gleichzeitig Steuerberater ist oder zu einem 'normalen' Rechtsanwalt / Steuerberater, der sich damit auskennt. Hier im Forum gibt es auch eine Liste mit solchen, leider habe ich den Link nicht da. Such einfach mal nach 'steuerberater liste' und sie sollte aufploppen.

Ich wünsch dir viel Glück!
Und nochmal: ich bin kein Profi!! Alles was ich geschrieben habe kann falsch sein!

P.S.: Halte uns auf dem Laufenden! Cheesy

Danke für deine Antworten... Die Frage ist, ob Daytrading von Crypto auch aus den in den von dir geposteten Links genannten Gründen NICHT als Gewerbe angesehen wird, da sie ja vor der Steuer wie "Waren" (nehmen wir z.B. Fahrräder) angesehen werden. Weiß nicht, ob das einen Unterschied macht.

Was deine Annahme angeht, das man die Steuer immer beiseite legen muss... Das ist nur bedingt richtig, da man ja auch Verluste mit vergangenen Gewinnen verrechnen darf und das sogar auf das Vorjahr bezogen. Sogar privat als auch gewerblich. BITTE KORRIGIERT MICH, WENN ICH HIER FALSCH LIEGE. Siehe "Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften":
http://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte-estg/

Ansonsten stellt sich für mich allerdings gerade die Frage, ob es nicht VORTEILHAFT wäre, wenn es ein Gewerbe ist. 1., weil man eventuelle Verluste durch Hacks / Datenverlust leichter verkraften könnte, weil 2. evtl. alles im Betriebvermögen bleiben kann und nicht im Jahr oder zum Jahresende versteuert werden muss und weil 3. evtl. der Betrieb später mal verwandelt und evtl auch ausgelagert werden könnte, was natürlich große Steuererleichterungen bringen könnte.

Am liebsten würde ich mir nur nen kleinen Teil auscashen und versteuern und mit dem Rest weiter traden.

Als Privatmann wäre ich nun am Spitzensteursatz und müsste 50% meines Portfolios liquidieren, nur um die Steuer zu zahlen 🙁 . Das könnte ich aber natürlich auch erst dann machen, wenn dien Steuer fällig wird und bis dahin mit den Coins weiter arbeiten. Dennoch müsste ich eben relativ bald einen großen Teil verkaufen.
bonefish75
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December 31, 2017, 05:12:10 PM
 #637

Hey Leute,

eine ganz kurze Frage, bei welcher ich keine Infos über Google gefunden habe.

Für meine Steuererklärung habe ich aktuell 4 Jahre Zeit. Ich habe jedoch in 2017 ein paar kleinere Gewinne durch den Verkauf von Coins innerhalb der Jahresfrist erzielt. Muss ich dadurch diie Steuererklärung für 2017 zeitiger machen oder gilt dieselbe Verjährungsfrist wie bisher? Also für 2017 spätestens bis 31.12.2021?

Danke euch.
tt77
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December 31, 2017, 05:44:05 PM
 #638

Bzgl. Proof of Stake, Antwort von Charles Hoskinson (CEO von IOHK -> ADA) auf meinen Tweet

https://mobile.twitter.com/iohk_charles/status/947502862912724998?ref_src=twcamp%5Eshare%7Ctwsrc%5Eios%7Ctwgr%5Eother
WaramBuffet
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December 31, 2017, 05:52:58 PM
Merited by qwk (1)
 #639

Hey Leute,

eine ganz kurze Frage, bei welcher ich keine Infos über Google gefunden habe.

Für meine Steuererklärung habe ich aktuell 4 Jahre Zeit. Ich habe jedoch in 2017 ein paar kleinere Gewinne durch den Verkauf von Coins innerhalb der Jahresfrist erzielt. Muss ich dadurch diie Steuererklärung für 2017 zeitiger machen oder gilt dieselbe Verjährungsfrist wie bisher? Also für 2017 spätestens bis 31.12.2021?

Danke euch.

Das hängt davon ab, ob deine zu versteuernden Einnahmen den steuerfreien Grundbetrag überschreiten:
Dieser beträgt in 2017 alleinstehend: 8.820 € verheirate: 17.640 €

Falls höher, bist du zur Abgabe in der Regelfrist verpflichtet, also bis 31.7.2018 sofern du nicht steuerlich beraten wirst, sonst bis 28.2.19.
bonefish75
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December 31, 2017, 06:27:05 PM
 #640

Erstmal vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.

Also kann man fast sagen, jeder der über 800 Euro im Monat verdient, muss bis 31.07. des Folgejahres abgeben, nur weil er ein paar kleinere Gewinne durch Spekulationsgeschäfte erzielt hat?

Was passiert denn wenn ich erst später abgebe und meine Gewinne dann angebe? Ich glaube der großen Masse ist das garnicht so bewusst.



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