WaramBuffet
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December 31, 2017, 06:37:56 PM |
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Also kann man fast sagen, jeder der über 800 Euro im Monat verdient, muss bis 31.07. des Folgejahres abgeben, nur weil er ein paar kleinere Gewinne durch Spekulationsgeschäfte erzielt hat?
Naja, woher die Einnahmen kommen spielt ja keine Rolle, es könnte z.B. auch genau andersrum sein, 800€ BTC ... ;-) Was passiert denn wenn ich erst später abgebe und meine Gewinne dann angebe? Ich glaube der großen Masse ist das garnicht so bewusst.
Das Übliche, 6% Verzugszinsen und ggf. Strafen bis zu "Hoeneß" ... kannst du leicht recherchieren.
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Münzpräger
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December 31, 2017, 07:49:36 PM Last edit: December 31, 2017, 08:19:36 PM by Münzpräger |
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Was meint er denn damit? Kannst du das ein wenig ausführen?
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crofly
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December 31, 2017, 08:08:34 PM |
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Hey Leute,
eine ganz kurze Frage, bei welcher ich keine Infos über Google gefunden habe.
Für meine Steuererklärung habe ich aktuell 4 Jahre Zeit. Ich habe jedoch in 2017 ein paar kleinere Gewinne durch den Verkauf von Coins innerhalb der Jahresfrist erzielt. Muss ich dadurch diie Steuererklärung für 2017 zeitiger machen oder gilt dieselbe Verjährungsfrist wie bisher? Also für 2017 spätestens bis 31.12.2021?
Danke euch.
Das hängt davon ab, ob deine zu versteuernden Einnahmen den steuerfreien Grundbetrag überschreiten: Dieser beträgt in 2017 alleinstehend: 8.820 € verheirate: 17.640 € Falls höher, bist du zur Abgabe in der Regelfrist verpflichtet, also bis 31.7.2018 sofern du nicht steuerlich beraten wirst, sonst bis 28.2.19. Ist es nicht 31.05? Wenn man aber das schreiben paar Seiten zuvor liest wissen manche Sachbearbeiter auch nicht bescheid, dass man die Gewinne in der nächsten Erklärung angeben muss und nicht erst wenn man zurück in Euro geht.
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WaramBuffet
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December 31, 2017, 11:59:11 PM |
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Ist es nicht 31.05?
Sorry, stimmt, die neue Frist gilt erst ab dem Steuerjahr 2018.
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bonefish75
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January 01, 2018, 12:17:40 AM |
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Hey Leute,
eine ganz kurze Frage, bei welcher ich keine Infos über Google gefunden habe.
Für meine Steuererklärung habe ich aktuell 4 Jahre Zeit. Ich habe jedoch in 2017 ein paar kleinere Gewinne durch den Verkauf von Coins innerhalb der Jahresfrist erzielt. Muss ich dadurch diie Steuererklärung für 2017 zeitiger machen oder gilt dieselbe Verjährungsfrist wie bisher? Also für 2017 spätestens bis 31.12.2021?
Danke euch.
Wenn man aber das schreiben paar Seiten zuvor liest wissen manche Sachbearbeiter auch nicht bescheid, dass man die Gewinne in der nächsten Erklärung angeben muss und nicht erst wenn man zurück in Euro geht. Was meinst du damit? Die Gewinne muss man ja angeben, unabhängig davon ob man in den Euro geht oder nur innerhalb der Kryptos Gewinne realisiert. Oder gilt bei Gewinnen die man nicht in Euro gewandelt hat doch eine andere Frist? PS: Wünsche Allen einen guten Start ins neue Jahr. Bleibt Gesund und viel Erfolg mit euren Investitionen.
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crofly
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January 01, 2018, 09:38:26 AM |
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Was meinst du damit? Die Gewinne muss man ja angeben, unabhängig davon ob man in den Euro geht oder nur innerhalb der Kryptos Gewinne realisiert. Oder gilt bei Gewinnen die man nicht in Euro gewandelt hat doch eine andere Frist?
PS: Wünsche Allen einen guten Start ins neue Jahr. Bleibt Gesund und viel Erfolg mit euren Investitionen.
Es ist schon richtig, dass es unabhängig ist. Zumindest sagen es alle... Was ich meine ist dieses Bild und Punkt 6. Das wurde paar Seiten (Seite 31 im Thread) vorher gepostet und ist angeblich die Antwort von einem Sachbearbeiter. 6. Wenn Euro in Bitcoins umgetauscht werden, handelt es sich um eine Anschaffung. Der steuerpflichtige Verkauf entsteht meines Wissens erst dann, wenn die angeschaffte Kryptowährung wieder in Euro umgewandelt, also verkauft wird. Ein Tausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen löst diesen steuerpflichtigen Verkauf demnach nicht aus.
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tt77
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January 01, 2018, 09:57:54 AM |
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Was meint er denn damit? Kannst du das ein wenig ausführen? Wollte wissen ob man, wenn Proof of Stake in diesem Fall bei ADA veröffentlicht wird, die Möglichkeit hat seine Coins explizit nicht zu staken. Und er sagte, dafür haben sie anscheinend eine Lösung die 2 Probleme auf einmal löst. Also haben es hoffentlich erkannt, dass es für manche problematisch ist. Allerdings ist das auch nur der eine von XY Coins.
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lassdas
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January 01, 2018, 10:13:59 AM |
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Also haben es hoffentlich erkannt, dass es für manche problematisch ist.
Es ist für manche problematisch, Steuern zu zahlen? Muss man jetz nich verstehen, oder?
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WaramBuffet
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January 01, 2018, 11:34:43 AM |
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Was ich meine ist dieses Bild und Punkt 6. Das wurde paar Seiten (Seite 31 im Thread) vorher gepostet und ist angeblich die Antwort von einem Sachbearbeiter.
Wer noch den Punkt 7 liest, sollte nach kurzem LOL dieses Schreiben für immer vergessen und sich geeignetere Quellen suchen.
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tt77
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January 01, 2018, 12:48:20 PM |
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Also haben es hoffentlich erkannt, dass es für manche problematisch ist.
Es ist für manche problematisch, Steuern zu zahlen? Muss man jetz nich verstehen, oder? Ach lassdas... lesen ist nicht deine Stärke anscheinend. Wenn man 1 Jahr investieren will und dann legal steuerfrei verkaufen möchte, dann wäre es sehr schade wenn PoS Coins mit Potential von vornherein ausgeschlossen wären, oder nicht?
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lassdas
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January 01, 2018, 12:59:35 PM |
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Ich denke schon, denn es ging ja in erster Linie um die Wortwahl.
Man kann das ja gerne "schade" finden, wenn man nur legal versteuert verkaufen kann, aber was daran "problematisch" ist, entzieht sich mir.
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tt77
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January 01, 2018, 01:05:43 PM |
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Ich denke schon, denn es ging ja in erster Linie um die Wortwahl.
Man kann das ja gerne "schade" finden, wenn man nur legal versteuert verkaufen kann, aber was daran "problematisch" ist, entzieht sich mir.
Plan: 1 Jahr halten steuerfrei verkaufen Coin: ADA -> PoS, 10 Jahre halten -> Plan =/ Coin -> Problem Selbst wenn wir unsere Wortwahldifferenzen nicht Beiseite legen können, weißt du denk ich was ich meine.
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Münzpräger
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January 01, 2018, 03:34:04 PM |
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Was meint er denn damit? Kannst du das ein wenig ausführen? Wollte wissen ob man, wenn Proof of Stake in diesem Fall bei ADA veröffentlicht wird, die Möglichkeit hat seine Coins explizit nicht zu staken. Und er sagte, dafür haben sie anscheinend eine Lösung die 2 Probleme auf einmal löst. Also haben es hoffentlich erkannt, dass es für manche problematisch ist. Allerdings ist das auch nur der eine von XY Coins. Ach so. Ada habe ich mich noch nicht mit beschäftigt. Ist es nicht bei den meisten PoS Coin so, dass man staking manuell aktivieren muss? Das Wallet muss oft auch entsperrt und online sein, so dass man da ganz gut gegensteuern kann.
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tt77
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January 02, 2018, 05:13:00 PM |
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Weiß jemand wie es ist, wenn man Altcoins 1 Jahr halten möchte um sie danach legal steuerfrei zu verkaufen. Da man ja nicht jeden Altcoin gegen € kaufen kann, muss man ja den Wechsel € -> BTC / ETH -> Altcoin machen.
Kann mir jemand sagen wie sich das verhält? Ist das in so einem kurzen Zeitrahmen, theoretisch ja wenige Minuten, dass es keine Rolle spielt oder ist dies dann ein steuerbarer Vorgang?
Danke im Vorraus.
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crofly
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January 02, 2018, 05:23:36 PM |
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Weiß jemand wie es ist, wenn man Altcoins 1 Jahr halten möchte um sie danach legal steuerfrei zu verkaufen. Da man ja nicht jeden Altcoin gegen € kaufen kann, muss man ja den Wechsel € -> BTC / ETH -> Altcoin machen.
Kann mir jemand sagen wie sich das verhält? Ist das in so einem kurzen Zeitrahmen, theoretisch ja wenige Minuten, dass es keine Rolle spielt oder ist dies dann ein steuerbarer Vorgang?
Danke im Vorraus.
Wenn du deinen Alt in BTC verkaufst und er steigt in der Zeit bis zu ihn in € verkaufst hast, musst du den Gewinn auch versteuern. Je nach Transaktionsdauer ( Manchmal Stunden? ) kann es mehr oder weniger sein, kann aber auch in die andere Richtung gehen und du hast nen Verlust mit dem sich der zu versteuernde Gewinn reduziert. Andere Frage: Wenn ich das richtig gelesen habe, kann man die Verluste auf das Jahr zurück rechnen? Also wenn ich jetzt z.B. dieses Jahr mehr Verluste als Gewinne habe?
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blacksky
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January 02, 2018, 05:45:09 PM |
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Weiß jemand wie es ist, wenn man Altcoins 1 Jahr halten möchte um sie danach legal steuerfrei zu verkaufen. Da man ja nicht jeden Altcoin gegen € kaufen kann, muss man ja den Wechsel € -> BTC / ETH -> Altcoin machen.
Kann mir jemand sagen wie sich das verhält? Ist das in so einem kurzen Zeitrahmen, theoretisch ja wenige Minuten, dass es keine Rolle spielt oder ist dies dann ein steuerbarer Vorgang?
Danke im Vorraus.
Wenn du deinen Alt in BTC verkaufst und er steigt in der Zeit bis zu ihn in € verkaufst hast, musst du den Gewinn auch versteuern. Je nach Transaktionsdauer ( Manchmal Stunden? ) kann es mehr oder weniger sein, kann aber auch in die andere Richtung gehen und du hast nen Verlust mit dem sich der zu versteuernde Gewinn reduziert. Andere Frage: Wenn ich das richtig gelesen habe, kann man die Verluste auf das Jahr zurück rechnen? Also wenn ich jetzt z.B. dieses Jahr mehr Verluste als Gewinne habe? Man kann, wenn ich mich recht erinnere, auch Verluste ins nächste Jahr mitnehmen. Muss man beantragen und die Steuererklärung der beiden Jahre, also dem folgenden mit Gewinn den man gegenrechnen will, zeitnah abgeben. Aber besser einen Steuerberater machen lassen, die kennen sich damit aus, da gibt es ein paar Fristen einzuhalten.
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Addi1979
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January 02, 2018, 06:50:32 PM |
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Der Artikel gibt Antwort auf meine Frage " wann die Einnahme durch mining zu versteuern ist: Frequently asked Questions Wann sind die Einnahmen aus dem Mining zu erfassen? Die Einnahmen aus dem Mining sind dann zu erfassen, wenn sie entstehen. Das heißt, dann, wenn ein Bitcoin entsteht, dann ist er als Einnahme zu erfassen. Das heißt, es gilt der Kurs, der im Zeitpunkt der Entstehung zu Buche stand. Alternativ lässt der Gesetzgeber aus den Durchschnittskurs oder Schlusskurs des Tages zu.
Wäre es dann folgendermassen zu verbuchen? - 1.3.2011: 10 BTC gemined => Gewinn aus Gewerbe: €30,30 (Kurs von €1.01 angenommen, ich guck jetzt nicht)
Aber was ist mit den 10 BTC? Gehen die dann in's "privatvermögen", sind fortan teil der persönlichen Vermögensverwaltung und es geht folglich folgerndermassen weiter: - 1.3.2011: Anschaffung 10 BTC für €30,30
- 1.3.2017: Verkauf 10 BTC für €50.000,00 => länger als 1 Jahr gehalten, Gewinn steuerfrei
Oder ist das jetzt Wunschdenken von mir? Randbemerkung: mann mann... und wieder verbringen ich die Zeit "zwischen den Jahren" mit diesem leidigen Thema "Steuer"Hi molecular, genau die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt. Ich habe bis jetzt folgendes herausfinden können: Mining-Voraussetzungen: Jeder der Mining betreibt, ist grundsätzlich Gewerbetreibender. Damit benötigt man eine Gewerbeanmeldung, muss eine GuV-Rechnung machen, Inventur führen bla bla bla. Zurück zu deinem Beispiel: - 1.3.2011: Anschaffung 10 BTC für €30,30
--> Gesetzt den Fall, dass Anschaffung = Mining ist, musst du alle Coins zum Tageskurs der Erstellung am Jahresende versteuern. Diese Gewerbesteuer wird dann mit deiner Einkommensteuer verrechnet - 1.3.2017: Verkauf 10 BTC für €50.000,00 => länger als 1 Jahr gehalten, Gewinn steuerfrei
--> Leider nein. Du bist immer noch Gewerbetreibender und darfst diese Summe abzüglich der €30,30 ebenfalls versteuern, da die Coins zum Betriebsvermögen gehören. Meines Erachtens könnte man dies nur umgehen, wenn man am Tag des Eingangs der Coins in die Wallet eine Privatentnahme tätigt und die Coins in seine "private" Wallet überträgt. Leider scheiden sich da auch die Geister und einige Leute behaupten, dass man die Coins nur entnehmen kann, indem man sie in Fiat tauscht. Dann müsste man die Coins in einer Börse verkaufen und den Erlös entnehmen und direkt wieder Coins kaufen. Falls hier ein fähiger Steuerberater mit liest, würde ich mich freuen eine profunde Meinung zu lesen. Viele Grüße Addi
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Gelbstich
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January 03, 2018, 10:33:45 AM |
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Da man ja, wenn man Mining betreibt ein Gewerbe betreibt, muss man sich ja einen Gewerbeschein holen. Mal angenommen, ich habe heute am 03.01.2018 ein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet, kann ich dann bereits eine Investition in Grafikkarten vom 29.12.2017 steuerlich geltend als Ausgabe machen oder kann ich das erst bei Investitionen ab dem Anmelden des Gewerbes, also dem 03.01.2018?
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Addi1979
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January 03, 2018, 10:46:45 AM |
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Da man ja, wenn man Mining betreibt ein Gewerbe betreibt, muss man sich ja einen Gewerbeschein holen. Mal angenommen, ich habe heute am 03.01.2018 ein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet, kann ich dann bereits eine Investition in Grafikkarten vom 29.12.2017 steuerlich geltend als Ausgabe machen oder kann ich das erst bei Investitionen ab dem Anmelden des Gewerbes, also dem 03.01.2018?
Hi, soweit ich weiß, kannst du deine bereits getätigten Investitionen geltend machen. D.h. du kannst die Grafikkarten über 5(?) Jahre abschreiben. Da Cryptos umsatzsteuerbefreit sind kannst du jedoch keine 19% Umsatzsteuer ziehen. Viele Grüße Addi
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bct_ail
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Merit: 2229
https://t1p.de/6ghrf
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January 03, 2018, 10:55:01 AM |
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Hey Leute,
eine ganz kurze Frage, bei welcher ich keine Infos über Google gefunden habe.
Für meine Steuererklärung habe ich aktuell 4 Jahre Zeit. Ich habe jedoch in 2017 ein paar kleinere Gewinne durch den Verkauf von Coins innerhalb der Jahresfrist erzielt. Muss ich dadurch diie Steuererklärung für 2017 zeitiger machen oder gilt dieselbe Verjährungsfrist wie bisher? Also für 2017 spätestens bis 31.12.2021?
Danke euch.
Das hängt davon ab, ob deine zu versteuernden Einnahmen den steuerfreien Grundbetrag überschreiten: Dieser beträgt in 2017 alleinstehend: 8.820 € verheirate: 17.640 € Falls höher, bist du zur Abgabe in der Regelfrist verpflichtet Das hat doch nicht nur etwas mit der Summe der zu versteuernden Einnahmen zu tun, sondern ob Pflichtveranlagung oder Antragsveranlagung (letztere dann 4 Jahre Zeit). Pflichtveranlagung besteht z.B. bei Einkünften ohne Lohnsteuerabzug! Und dazu gehören Kryptos nunmal. http://www.finanztip.de/steuererklaerung-abgabepflicht/
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