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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 859076 times)
crofly
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January 07, 2018, 02:17:58 PM
 #721

Dein persönlicher Steuersatz ist vielleicht aktuell weit unter 40%, dieser kann aber ganz schnell - je nach dem wie hoch dein steuerpflichtiger Gewinn ausfällt - sogar auf bis zu ca. 50% ansteigen.

Ich bin gespannt was bei dem Thema rumkommt und bis dahin werde sicherheitshalber mein NEO was ich halten will schön auf der Exchange lassen.
Reichensteuer ist ab  260k 45% und bleibt bei 45% soweit ich gelesen habe.
Lasse mich gerne korrigieren.
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jospa
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January 07, 2018, 02:46:30 PM
 #722

Ich habe folgende konkrete Fragen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von digitalen Währungen nach dem EStG:

1. Kann ich zwischen FIFO und LIFO wählen? Grundsätzlich und welche Erfahrungen mit dem FA hierzu gibt es, ggf. konkret mit Bonn-Außenstadt.

2. Wenn ja, kann ich bei der Steuerklärung im folgenden Jahr die Methode wechseln?

3. Ich habe meine Daten in Cointracking.info erfasst. Wird der von dort erzeugte Steuerreport durch das FA akzeptiert?
Gibt es hierzu Erfahrungen mit dem FA?

Es wäre nett, wenn mir dazu geantwortet werden könnte.

Vielen Dank.
WaramBuffet
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January 07, 2018, 02:51:22 PM
 #723

Reichensteuer ist ab  260k 45% und bleibt bei 45% soweit ich gelesen habe.
Lasse mich gerne korrigieren.
plus Soli und ggf. Kirchensteuer ... führen dann zu etwas mehr Prozenten an Steuerbelastung.
dobber74
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January 07, 2018, 03:31:49 PM
 #724

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage, auf die ich beim lesen des Threads keine Antwort gefunden habe. Sie bezieht sich auf die Haltefrist:

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ich mir z.B. auf Poloniex oder Bitfinex mit USDT Bitcoin leihe, also Margin Trading Betreibe. Dann verkaufe ich die GELIEHENEN Bitcoins und kaufe sie später. Wird dadurch meine Haltefrist meiner eigenen Bitcoins verletzt?

happy trading!
sele147
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January 07, 2018, 05:33:08 PM
 #725

Hallo zusammen, hätte auch mal eine kleine Frage:

Ich habe im November einen kleinen Anfängerfehler gemacht und mir für 5 Ethereum aus meinem Wallet ALT-Coins gekauft.
Die ETH hatte ich erst ein paar Monate und der Wert beim Kauf von ALT-Coins lag insgesamt etwa 1000€ höher als beim Kauf. Also habe ich 1000€ Gewinn gemacht und muss das versteuern, richtig?
Und noch eine kleine etwas außergewöhnliche Frage: Als Student liege ich mit meinem jährlichen Gehalt immer unter dem Freibetrag von ca. 8800€ und bekomme dementsprechend die gesamte Lohnsteuer zurück. Wenn ich mit den 1000€ Gewinn aus dem ETH-Verkauf noch immer unter dem Freibetrag liege, kann es dann sein, dass ich die Versteuerung aus dem Gewinn dann auch wieder zurück bekomme, oder ist das etwas komplett anderes?

Danke schonmal!
Fci_2
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January 07, 2018, 05:56:50 PM
 #726

@jospa: Es gibt vom BMF eine wie ich finde gute Infoseite zum Thema:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Was LIFO angeht: Nachdem meine Deals bei Cointracking.info endlich sauber erfasst sind habe ich festgestellt, dass die LIFO-Methode für mich die deutlich günstigere ist. Diese wird auf der verlinkten Seite nicht explizit erwähnt, aber:

Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Dass man die gewählte Methode in den Folgejahren beibehalten muss, ist im Startbeitrag dieses Threads mit einem ? versehen. Ich kann das aus diesen Informationen nicht entnehmen und würde behaupten, dass man folglich auch von Jahr zu Jahr die Methode wechseln kann.

Wenn man seine Steuer zwar mit möglichst geringer Last, aber nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und dann dahingehend einen Fehler macht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das als Steuerhinterziehung ausgelegt wird. War hier oder in einem anderen Thread auch mal thematisiert. Soll keine Einladung zur Fahrlässigkeit sein, aber entweder setzt man einen Steuerberater ein oder macht es eben so gut man kann selbst und "riskiert", dass etwas korrigiert werden muss.  
TeePee
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January 07, 2018, 06:25:26 PM
 #727

@ TeePee

Die Differenz aus Kaufpreis (11.500€) und Verkaufspreis (12.500€) sind 1.000€. Diese 1.000€ sind zu versteuern.
Bei 50x Trades pro Jahr mit 1 BTC sind das 50.000€ die zu versteuern wären.

Wieviel Steuern du bezahlen musst, hängt davon welche weitere Einkommen du noch hast, mindestens sind es aber 12.432€ (s. http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2018.pdf). Gegebenenfalls kannst du Gebühren der Exchanges von der Steuer absetzen, das weiß ich aber nicht genau.



Ja die Gebuhren sind schon rausgeholt, weil die sind schon sofort abgebucht vom Exchange Konto und damit nicht ausgezahlt aufs Bankkonto. Mit die Gebuhren hat das Finanzamt gar nichts zu tun, wichtig ist nur was von Bankkonto abgebucht ist und was ein paar Tage spater wieder eingebucht ist.
Also wann ich fur 11.500 euro BTC kaufe (einfach minus 11.500 Euro auf meinem Bankkonto an zu schauen) und denn die Bitcoins abschicke und weiterverkaufe auf einem anderen Exchange und dann nach Gebuhrenabzug zum Beispiel 12.500 auf meinem Bankkonto zuruckbekommen.
Dann ist es super einfach? Ich habe 1000 Euro Gewinn gemacht und das ist einfach Einkommen?
Ich brauche kein Unternehmen an zu fangen, und mich nicht als Freiberfuler oder etwas an zu melden? Einfach als Burger/Person mache ich die Transaktionen und das ist Einkommen?

Und noche eine Frage: gilt fur meinem Beispiel vielleicht eine andere Ordnung? Weil in meinem Beispiel handelt es sich nicht um einem Kurssteigerung, aber einfach um Arbitrage (auf das gleichen Moment wann ich die Bitcoins kaufe ist die Kurs auf die andere Exchange schon viel hoher, und ich weiss schon das ich einem Gewinn bekomme, also hat nichts mit Kurssteigerung zu tun). Nur die 10 minuten dass es dauert (okay mit Bitcoin vielleicht langer als 10 minuten, aber mit Ethereum doch nicht langer als 10 min und ich denke ich gehe das mit Ethereum machen) um die Coins von Exchange bis Exchange ab zu schicken bin ich ausgelegt an Kurssteigungen/senkungen.

Hat einer bitte noch ein Antwort hierauf?
zauce
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January 07, 2018, 06:36:54 PM
 #728

Da mir dein letzter Text zu verschwurbelt geschrieben ist, kann ich dir nur auf die Frage nach dem Arbitrage-Handel beantworten: Steuerpflichtig! Auch hier handelt es sich um Kursgewinne.
Scheede
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January 07, 2018, 06:38:02 PM
 #729

@jospa: Es gibt vom BMF eine wie ich finde gute Infoseite zum Thema:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html


Obacht!
.at = Österreich!

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January 07, 2018, 06:54:20 PM
 #730

dieses ganze steuerthema ist ja eine riesige pest.
wie siehts denn aus wenn ich ins ausland ziehe, dort steuergünstig oder steuerfrei auscashe, und dann nach 1-2 jahren mit dem vermögen nach deutschland zurückkomme?
was meine ersten google recherchen ergeben haben muss man das vermögen was man bei wiedereinreise nach Deutschland mitbringt nicht versteuern?! man muss natürlich nachweisen wo das geld herkommt aber das wäre ja kein problem zB über das zypern modell. aber das klingt irgendwie auch zu einfach?!  Cheesy
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January 07, 2018, 07:14:52 PM
 #731

dieses ganze steuerthema ist ja eine riesige pest.
wie siehts denn aus wenn ich ins ausland ziehe, dort steuergünstig oder steuerfrei auscashe, und dann nach 1-2 jahren mit dem vermögen nach deutschland zurückkomme?
was meine ersten google recherchen ergeben haben muss man das vermögen was man bei wiedereinreise nach Deutschland mitbringt nicht versteuern?! man muss natürlich nachweisen wo das geld herkommt aber das wäre ja kein problem zB über das zypern modell. aber das klingt irgendwie auch zu einfach?!  Cheesy

vllt. reicht es auch schon, die 183-Tage-Regelung zu nutzen... Wink

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January 07, 2018, 07:17:29 PM
Merited by qwk (1)
 #732

Ich habe hier noch was zum Thema FiFo vs. LiFo gefunden.

Im Bericht selbst findet sich auch, dass es irrelavant ist, da FiFo festgelegt wurde (ggf. schon wieder geändert?)

Aber da es ja noch kein finales Gesetz zu geben scheint, vllt. in Zunkunft interessant, darüber nachzudenken:


Aus Sicht der Steuerpflichtigen wäre die Anwendung des Lifo-Verfahrens oder eines Verfahrens der Durchschnittsbewertung oft von Vorteil, da mit einem Teil des Bestands an Kryptowährungen weiter gehandelt werden kann, wobei der andere (zuerst angeschaffte Teil) im Bestand bleiben kann und nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden kann.

Die Anwendung des Fifo-Verfahrens ist regelmäßig nachteilig, da immer die zuerst angeschafften und damit bereits am längsten gehaltenen Teile der Währung als veräußert gelten.

Die Überschreitung der 1-jährigen Spekulationsfrist, nach der die Veräußerung steuerfrei erfolgen kann, ist somit bei Anwendung des Fifo-Verfahrens am schwierigsten.

Das deutsche Steuerrecht schreibt in § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG eindeutig die Anwendung des Fifo-Verfahrens (first-in-first-out) für die Veräußerung von mehreren gleichartiger Fremdwährungsbeträgen vor.

Wie oben dargestellt geht die Einordnung des EuGH der Bitcoins dahin, dass es sich bei Kryptowährungen um „vertragliche Zahlungsmittel“ und den klassischen Währungen vergleichbaren „virtuellen Währungen“ handelt.

Dementsprechend sind Kryptowährungen meines Erachtens gegenüber dem in Deutschland vorrangigen Zahlungsmittel „Euro“ als „Fremdwährung“ zu werten.

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January 07, 2018, 07:21:33 PM
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 #733

Auch interessant, falls es in 2018 zu Verlusten kommt:

Mit einer Steuererstattung aufgrund erzielter Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen darf somit regelmäßig nicht gerechnet werden. Nur falls auf der anderen Seite Gewinne aus dem Verkauf von anderen (Krypto-)Währungen oder anderen Wirtschaftsgüter wie z. B. Grundstücken erzielt wurden können die Verluste steuerlich genutzt werden.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass erzielte Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen eines Jahres in zukünftige Steuerveranlgungszeiträume vorgetragen werden dürfen (Verlustvortrag) und in den unmittelbar davorliegenden Steuerveranlagungszeitraum zurückgetragen werden können (Verlustrücktrag).

Beispiel

Im Jahr 2017 werden aus dem kurzfristigen Handel (innerhalb von 1 Jahr) Gewinne durch den An- und Verkauf von Bitcoins erzielt. Diese müssen zunächst in der Steuererklärung 2017 angegeben werden und mit der Steuerveranlagung 2017 versteuert werden.

Im nächsten Jahr 2018 werden aus dem kurzfristigen An- und Verkauf von Bitcoin insgesamt Verluste erzielt. Diese Verluste können in die Steuerveranlagung 2017 zurückgetragen werden, so dass es zu einer Steuererstattung für das Jahr 2017 kommt.

Soweit sich die Verluste des Jahres 2018 aus einer anderen Kryptowährung (z. B. Litecoin oder IOTA) ergeben, wäre eine Verrechnung mit den Gewinnen aus der Veräußerung der Bitcoins im Jahr 2017 ebenso möglich.

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wuclx
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January 07, 2018, 07:39:05 PM
Last edit: January 07, 2018, 07:52:56 PM by wuclx
 #734

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage, auf die ich beim lesen des Threads keine Antwort gefunden habe. Sie bezieht sich auf die Haltefrist:

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ich mir z.B. auf Poloniex oder Bitfinex mit USDT Bitcoin leihe, also Margin Trading Betreibe. Dann verkaufe ich die GELIEHENEN Bitcoins und kaufe sie später. Wird dadurch meine Haltefrist meiner eigenen Bitcoins verletzt?

happy trading!

Die geliehenen Coins besitzt du ja nicht, von daher gehe ich davon aus, dass dies keinen Einfluss auf die Haltefrist hat.

Wenn wir aber gerade beim Thema sind:
Beim Öffnen einer Margin-Position liegt nach meinem Verständnis keine Veräußerung vor, da keine Coins aus dem vorigen Bestand verkauft werden.
Nun bezahlt man während die Position offen ist Zinsen.
Aktuell ist mir nicht klar, ob diese Zinszahlungen im exportierten Polo-Log sichtbar sind.
Was drin ist unter der Kategorie "Settling", das sind Käufe/Verkäufe zum Marktpreis, die automatisch getätigt wurden,
falls der BTC- bzw. Alt-Kontostand zu niedrig war für eine Zinszahlung (bei Margin Long werden Zinsen in BTC fällig, bei Margin Short in Alt).
Gleichermaßen kann es für den Fall, dass man beim Margin-Trade Verlust gemacht hat, zu einer Veräußerung beim Schließen der Position kommen, um die Schulden zu begleichen.
Diese sind aus meiner Sicht wie gewöhnliche Veräußerungen zu behandeln.

Den Gewinn, der beim Schließen der Margin Position entsteht, verrechne ich momentan mit den sonstigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Ob dies rechtens ist, weiß ich nicht.
Ich habe auch schon die Meinung gelesen, dass auf Gewinne aus Margin-Trades Kapitalertragssteuer anfällt, also dass diese in die Kategorie von Aktiengewinnen/Sparkontozinsen fallen, da es sich ja streng genommen nicht um eine Veräußerung handelt.
Roccker
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January 07, 2018, 07:52:08 PM
 #735

Wenn ich NEO habe die Gas abwerfen -
dann muss ich den Wert des Gases direkt bei der Erzeugung jeweils notieren,
und zusammenzählen fürs ganze Jahr und dieses mit meiner Einkommenssteuererklärung versteuern?
(= 'Einkünfte' durch Gas erhöhen mein Einkommen jeweils bei der Erzeugung,
selbst wenn ich das gas garnicht verkauft habe?)

Es gibt ja so einen Button 'Claim gas' beim Wallet,
erst wenn ich den drücke passiert das mit der 'Gas Gutschrift' (oder?).
Also wenn ich ihn einfach nicht drücke,
dann habe ich keine Einkunft und nix zu versteuern?
(Bei kurzem Blick ins Neo Wallet schien es so)

Fantastischer Thread!

The Case for Bitcoin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=4882599.msg43979219#msg43979219


[am a noob]
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Tg87
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January 07, 2018, 08:58:42 PM
 #736

Ich habe folgende konkrete Fragen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von digitalen Währungen nach dem EStG:

1. Kann ich zwischen FIFO und LIFO wählen? Grundsätzlich und welche Erfahrungen mit dem FA hierzu gibt es, ggf. konkret mit Bonn-Außenstadt.

2. Wenn ja, kann ich bei der Steuerklärung im folgenden Jahr die Methode wechseln?

3. Ich habe meine Daten in Cointracking.info erfasst. Wird der von dort erzeugte Steuerreport durch das FA akzeptiert?
Gibt es hierzu Erfahrungen mit dem FA?

Es wäre nett, wenn mir dazu geantwortet werden könnte.

Vielen Dank.

Da es in dieser Frage ziemliche Widersprüche gibt habe ich beim Finanzamt angerufen aber keiner der drei Sachbearbeiter wussten wie Crypto zu behandeln ist... Sinngemäß "machen sie es erstmal wie sie es denken und dann gucken wir mal"  Huh
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January 07, 2018, 09:22:49 PM
 #737

Ich habe folgende konkrete Fragen zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von digitalen Währungen nach dem EStG:

1. Kann ich zwischen FIFO und LIFO wählen? Grundsätzlich und welche Erfahrungen mit dem FA hierzu gibt es, ggf. konkret mit Bonn-Außenstadt.

2. Wenn ja, kann ich bei der Steuerklärung im folgenden Jahr die Methode wechseln?

3. Ich habe meine Daten in Cointracking.info erfasst. Wird der von dort erzeugte Steuerreport durch das FA akzeptiert?
Gibt es hierzu Erfahrungen mit dem FA?

Es wäre nett, wenn mir dazu geantwortet werden könnte.

Vielen Dank.

Da es in dieser Frage ziemliche Widersprüche gibt habe ich beim Finanzamt angerufen aber keiner der drei Sachbearbeiter wussten wie Crypto zu behandeln ist... Sinngemäß "machen sie es erstmal wie sie es denken und dann gucken wir mal"  Huh

Letzteres ist eben das, was ich vorhin auch bestärken wollte: Es gibt offenbar wenige Steuerberater, die sich im Thema auskennen, kaum Erfahrungen beim Finanzamt damit und viele Details, die nirgendwo eindeutig festgelegt sind. Also müssen wir es eben nach bestem Wissen und Gewissen anhand der verfügbaren Infos tun.

Und nochmal zu Fifo/Lifo: Im oben erwähnten Artikel des Bundesministeriums für Finanzen steht meines Erachtens eindeutig geschrieben, dass das Fifo-Verfahrren anzuwenden ist, wenn keine lückenlose Dokumentation vorliegt. Hat man aber z.B. mit Cointracking alle Trades sauber erfasst, hat man freie Wahl. Vor dem Hintergrund sind mir rechtliche Definitionsfragen (Fremdwährung oder nicht) relativ egal, weil es eine offizielle Quelle mit Infos zu genau unserem Anliegen gibt.

Die Frage bezüglich NEO und GAS ist im Moment nicht eindeutig zu bewerten wie ich das sehe, denn: Im Artikel ist von zinstragenden Veranlagungen die Rede. Oh man GAS nun als Zins definiert oder nicht, ist eben eine offene Frage. Würde ich für meine NEOS noch mehr NEOs bekommen, wäre die Sache klar. Aber ich bekomme GAS, das ich lediglich brauche, um meine NEOS weiterzuschicken. Solange das BMF nicht eindeutig zwischen PoS und PoW-Coins unterscheidet, zerbreche ich mir darüber nicht den Kopf.
mucke12
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January 07, 2018, 09:34:13 PM
 #738

Wenn ich NEO habe die Gas abwerfen -
dann muss ich den Wert des Gases direkt bei der Erzeugung jeweils notieren,
und zusammenzählen fürs ganze Jahr und dieses mit meiner Einkommenssteuererklärung versteuern?
(= 'Einkünfte' durch Gas erhöhen mein Einkommen jeweils bei der Erzeugung,
selbst wenn ich das gas garnicht verkauft habe?)

Es gibt ja so einen Button 'Claim gas' beim Wallet,
erst wenn ich den drücke passiert das mit der 'Gas Gutschrift' (oder?).
Also wenn ich ihn einfach nicht drücke,
dann habe ich keine Einkunft und nix zu versteuern?
(Bei kurzem Blick ins Neo Wallet schien es so)

Fantastischer Thread!

Leider ist das bei NEO/GAS alles nicht ganz so einfach. Versuche aber über ein FB-Gruppe mit Steuerberaten an die info zu kommen. Er konnte spontan diesen speziellen Fall auch nicht beantworten. Kann sein das es als Dividende gehandhabt wird. Dann kommen hier "nur" die 25% Kapitalertragssteuer+soli zur Geltung. Ich gebe bescheid wenn ich mehr weiß.
dudelidude
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January 07, 2018, 10:17:00 PM
 #739

dieses ganze steuerthema ist ja eine riesige pest.
wie siehts denn aus wenn ich ins ausland ziehe, dort steuergünstig oder steuerfrei auscashe, und dann nach 1-2 jahren mit dem vermögen nach deutschland zurückkomme?
was meine ersten google recherchen ergeben haben muss man das vermögen was man bei wiedereinreise nach Deutschland mitbringt nicht versteuern?! man muss natürlich nachweisen wo das geld herkommt aber das wäre ja kein problem zB über das zypern modell. aber das klingt irgendwie auch zu einfach?!  Cheesy

vllt. reicht es auch schon, die 183-Tage-Regelung zu nutzen... Wink

ja das wäre mein plan für eine gewisse zeit aber ich glaube schon dass ich langfristig meinen lebensmittelpunkt in deutschland sehe und das geht mit der 183 tage regelung trotzdem nicht, darfst halt keinen wohnsitz in D haben sondern nur zu gast sein...
sonst jemand ne info? sonst muss ich da mal anrufen glaube
https://www.wohnsitz-ausland.com/krypto-waehrungen/
jospa
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January 08, 2018, 06:08:25 AM
 #740

@jospa: Es gibt vom BMF eine wie ich finde gute Infoseite zum Thema:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Was LIFO angeht: Nachdem meine Deals bei Cointracking.info endlich sauber erfasst sind habe ich festgestellt, dass die LIFO-Methode für mich die deutlich günstigere ist. Diese wird auf der verlinkten Seite nicht explizit erwähnt, aber:

Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen  Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode).

Dass man die gewählte Methode in den Folgejahren beibehalten muss, ist im Startbeitrag dieses Threads mit einem ? versehen. Ich kann das aus diesen Informationen nicht entnehmen und würde behaupten, dass man folglich auch von Jahr zu Jahr die Methode wechseln kann.

Wenn man seine Steuer zwar mit möglichst geringer Last, aber nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und dann dahingehend einen Fehler macht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das als Steuerhinterziehung ausgelegt wird. War hier oder in einem anderen Thread auch mal thematisiert. Soll keine Einladung zur Fahrlässigkeit sein, aber entweder setzt man einen Steuerberater ein oder macht es eben so gut man kann selbst und "riskiert", dass etwas korrigiert werden muss.  


Vielen Dank!
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