zauce
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January 11, 2018, 06:29:12 PM |
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Sorry, ich verstehe die Frage immer noch nicht wirklich. Geht es dir nur darum, ob durch den Wechsel von BTC <-> Alt die Haltefrist von Anfang beginnt, kann ich die Frage nur bejahen.
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peripher
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January 11, 2018, 06:36:44 PM |
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Fiat->BTC->Alt ist das was jetzt macht. Weil man an Alt nicht direkt rankommt.
Die Frage ist genau anders rum. 1 Jahr warten (Haltefrist durch, Steuerfrei).
Nun Alt->BTC. Jetzt ist die Haltefrist neu gesetzt. Wenn ich jetzt die BTC->Fiat wechsle, zahle ich steuern. Das liegt daran dass es keinen Exchange gibt der mir direkt Alt->Fiat wechselt, das würde die Alt-Haltezeit nicht unterbrechen.
Wenn ich aber einem Dealer "beauftrage" meine Alt->BTC zu wandeln und mir dann das Fiatgeld auszuzahlen, wäre das Problem beseitigt? Das ist die Frage. Ich weiß nicht wie ich es noch einfacher machen kann.
Alt->BTC->Fiat von mir = Steuerpflichtig da unter einem Jahr Alt->(BTC->)Fiat vom Händler = Haltefrist wird bewahrt
Bei Devisen gibt es anscheinend regularieren dass solche verdeckte Wechsel offiziell verbietet.
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zauce
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January 11, 2018, 06:45:27 PM |
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Ich glaube, jetzt habe ich es verstanden und ich glaube du "schätzt" die Situation falsch ein. Es spielt nach einem Jahr eigentlich keine Rolle, ob du von Coin X zu Y und dann in Fiat wechselst oder von X direkt zu Fiat. Da du den Wechsel X->Y->Fiat normalerweise in wenigen Minuten durchführst, fällt hier (normalerweise) auch kein Gewinn mehr für Y an, den du versteuern müsstest, obwohl für Y natürlich eine neue Haltefrist beginnt. Ich hoffe ich konnte meine Antwort einigermaßen verständlich formulieren und das ist die Antwort auf deine Frage
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blacksky
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January 11, 2018, 06:51:27 PM |
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Fiat->BTC->Alt ist das was jetzt macht. Weil man an Alt nicht direkt rankommt.
Die Frage ist genau anders rum. 1 Jahr warten (Haltefrist durch, Steuerfrei).
Nun Alt->BTC. Jetzt ist die Haltefrist neu gesetzt. Wenn ich jetzt die BTC->Fiat wechsle, zahle ich steuern. Das liegt daran dass es keinen Exchange gibt der mir direkt Alt->Fiat wechselt, das würde die Alt-Haltezeit nicht unterbrechen.
Wenn ich aber einem Dealer "beauftrage" meine Alt->BTC zu wandeln und mir dann das Fiatgeld auszuzahlen, wäre das Problem beseitigt? Das ist die Frage. Ich weiß nicht wie ich es noch einfacher machen kann.
Alt->BTC->Fiat von mir = Steuerpflichtig da unter einem Jahr Alt->(BTC->)Fiat vom Händler = Haltefrist wird bewahrt
Bei Devisen gibt es anscheinend regularieren dass solche verdeckte Wechsel offiziell verbietet.
Da brauchst du doch keinen Dealer. Es ist ja nur der Gewinn zu versteuern. Beim Wechsel Alt>BTC>Fiat fällt ja i.d.R. kein Gewinn an, es sei denn, in der kurzen Zeit des Wechsels steigt das BTC vs. Fiat.
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Scheede
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January 11, 2018, 07:00:10 PM |
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Fiat->BTC->Alt ist das was jetzt macht. Weil man an Alt nicht direkt rankommt.
Die Frage ist genau anders rum. 1 Jahr warten (Haltefrist durch, Steuerfrei).
Nun Alt->BTC. Jetzt ist die Haltefrist neu gesetzt. Wenn ich jetzt die BTC->Fiat wechsle, zahle ich steuern. Das liegt daran dass es keinen Exchange gibt der mir direkt Alt->Fiat wechselt, das würde die Alt-Haltezeit nicht unterbrechen.
Wenn ich aber einem Dealer "beauftrage" meine Alt->BTC zu wandeln und mir dann das Fiatgeld auszuzahlen, wäre das Problem beseitigt? Das ist die Frage. Ich weiß nicht wie ich es noch einfacher machen kann.
Alt->BTC->Fiat von mir = Steuerpflichtig da unter einem Jahr Alt->(BTC->)Fiat vom Händler = Haltefrist wird bewahrt
Bei Devisen gibt es anscheinend regularieren dass solche verdeckte Wechsel offiziell verbietet.
Da brauchst du doch keinen Dealer. Es ist ja nur der Gewinn zu versteuern. Beim Wechsel Alt>BTC>Fiat fällt ja i.d.R. kein Gewinn an, es sei denn, in der kurzen Zeit des Wechsels steigt das BTC vs. Fiat. So auch mein aktueller Stand. Wenn du deinen Alt (nach >1 Jahr Haltedauer) verkaufst, ist dieser steuerfrei (angeben sollten wir ihn wohl dennoch - der Form halber). Durch den Verkauf deines Alts erwirbst du ein neues Wirtschaftsgut (sei es BTC, ETH, LTC, FIAT oder what ever, is wurscht). Für dieses "neue Wirtschaftsgut" hast du gekauft und damit beginnt für dieses Wirtschaftsgut nun einen neues Geschäft. Am Tag X wirst du das neue Wirtschaftsgut wieder verkaufen (let´s say 2 Tage später gegen EUR) und daraus wird sich erneut ein (wsl. kleiner) Gewinn/Verlust ergeben, der dann steuerlich relevant ist. Kleine Eselsbrücke, mit der ich lange Probleme hatte: Beim Verkauf eines Coins (BTC oder Alt) entsteht in der gleichen Sekunde der Kauf eines neuen Coins (i.d.R. BTC) und die Haltedauer für den gerade erworbenen neuen Coin (z.B. BTC) beginnt von 0, während der verkaufte Coin nun -steuerrechtlich- Geschichte ist (solange die 1 Jahr Haltefrist für den verkauften Coin eingehalten wurde).
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peripher
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January 11, 2018, 07:03:32 PM |
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Am Tag X wirst du das neue Wirtschaftsgut wieder verkaufen (let´s say 2 Tage später gegen EUR) und daraus wird sich erneut ein (wsl. kleiner) Gewinn/Verlust ergeben, der dann steuerlich relevant ist.
Danke allen. Aber das wird ja in einigen Fällen fast unmöglich das weiterzuverfolgen. Ich kann ja wild zwischen den Coins wechseln und am Ende zahle ich mir Fiat aus. Und dann habe ich eine Liste, die vielleicht mit einer gehaltenen Coin beginnt und dann wird fröhlich mit dem Geld hin und hergewechselt. Am Ende sage ich der Steuer: "Der Teil war die gehaltene Summe" (steuerfrei) "Der Teil der Summe kam vom zocken" (steuerpflichtig) Klingt irgendwie nach Wahnsinn
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tyz
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January 11, 2018, 07:05:58 PM Last edit: January 11, 2018, 07:32:41 PM by tyz |
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Mich würde interessieren, ob schon jemand mal folgende Fragestellung mit dem Finanzamt hatte?
Ich habe seit 2015 BTC auf einer Adresse ohne Bewegungen gehabt. Wären also steuerfrei. Da ich leider einen Fehler mit dem Private Key gemacht habe und eine Kompromittierung zumindest im Bereich des Möglichen ist, habe ich heute alle von der alten auf eine neue Adresse transferiert.
Reicht dem FA die Argumentation, dass da nur ein Sicherheitstransfer von einer alten auf eine neue Adresse durchgeführt wurde und beide einem selbst gehören? Oder wollen die irgendwelche Nachweise?
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Scheede
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January 11, 2018, 07:07:33 PM |
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Am Tag X wirst du das neue Wirtschaftsgut wieder verkaufen (let´s say 2 Tage später gegen EUR) und daraus wird sich erneut ein (wsl. kleiner) Gewinn/Verlust ergeben, der dann steuerlich relevant ist.
Danke allen. Aber das wird ja in einigen Fällen fast unmöglich das weiterzuverfolgen. Ich kann ja wild zwischen den Coins wechseln und am Ende zahle ich mir Fiat aus. Und dann habe ich eine Liste, die vielleicht mit einer gehaltenen Coin beginnt und dann wird fröhlich mit dem Geld hin und hergewechselt. Am Ende sage ich der Steuer: "Der Teil war die gehaltene Summe" (steuerfrei) "Der Teil der Summe kam vom zocken" (steuerpflichtig) Klingt irgendwie nach Wahnsinn bei mir entwickelt sich das Ganze gerade zu einer Excel-Masterarbeit Aber ja, es ist Wahnsinn, wenn man es nicht in regelmässigen Abständen nachhält (da ja auch jeder Trade in EUR umgerechnet werden muss).
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Scheede
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January 11, 2018, 07:09:02 PM |
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Mich würde interessieren, ob schon jemand mal folgende Fragestellung mit dem Finanzamt hatte?
Ich habe seit 2015 BTC auf einer Adresse ohne Bewegungen gehabt. Wären also steuerfrei. Da ich leider einen Fehler mit dem Private Key gemacht habe und eine Kompromittierung zumindest im Bereich des Möglichen ist, habe ich heute alle von der alten auf eine neue Adresse transferiert.
Reicht dem FA die Argumentation, dass das nur ein Sicherheitstransfer von einer alten auf eine neue Adresse durchgeführt wurde und beide einem selbst gehören? Oder wollen die irgendwelche Nachweise?
Ziemlich sicher reicht das. Ein schönes Bsp. von einem der 40 Seiten: "Wenn du ein Stück Gold von einem Tresor in ein Bankschließfach packst, ändert sich nix am Besitzer/Steuerpflichtigen" Aber nein, mit einem Finanzbeamten ist das nicht abgestimmt...
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NicKNac
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January 11, 2018, 09:34:59 PM |
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Hey Leute,
soweit ich gelesen habe, kann man realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kryptoverkäufen (< 1 Jahr] verrechnen.
Also im Grunde genommen kann ich realisierte Gewinne bzw. Verluste aus beiden Märkten miteinander verrechnen? Korrekt?
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WaramBuffet
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January 12, 2018, 08:56:54 AM |
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Hey Leute,
soweit ich gelesen habe, kann man realisierte Verluste aus Aktienverkäufen mit steuerpflichtigen Gewinnen aus Kryptoverkäufen (< 1 Jahr] verrechnen.
Also im Grunde genommen kann ich realisierte Gewinne bzw. Verluste aus beiden Märkten miteinander verrechnen? Korrekt?
Nein, Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden.
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humpty79
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January 12, 2018, 12:24:18 PM |
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Soviel ich weiss müssen Kryptowährungen in der Schweiz als Vermögen versteuert werden. Somit wird mit einem Kursmittel in CHF umgerechnet. Bis CHF 100000.- sind es in etwa 1%.
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anakrea
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January 12, 2018, 01:19:15 PM Last edit: January 12, 2018, 01:30:06 PM by anakrea |
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Ich habe auch mal eine Steuerfrage (welche ich bisher im Thread nicht gesehen habe), vielleicht kennt sich ja einer aus. Die Frage betrifft das schweizer Steuerrecht:
Versteuerung von Kryptowährungen als Vermögen ist mir klar und stellt sicher auch kein Problem für die Berechnung dar. Wie sieht es nun mit den Einkünften aus dem Handel aus? Wie sind diese zu versteuern, bzw. unter welcher Position in der Steuerklärung wären diese anzugeben? Sind diese Einkünfte überhaupt steuerpflichtig (Gewinne aus Wertpapiergeschäften wären ja steuerfrei, solaneg ich nicht als gewerbsmässig eingestuft werde)? Falls ja, verfällt die Steuerpflicht analog deutschem Recht ab einer gewissen Haltedauer?
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"It's a dangerous business, Frodo, going out your door. You step onto the road, and if you don't keep your feet, there's no knowing where you might be swept off to.” J.R.R. Tolkien - The Lord of the Rings
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bct_ail
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https://t1p.de/6ghrf
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January 12, 2018, 03:14:46 PM |
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Wie können gegenüber dem FA Transaktionen, die über Monero und shapeshift stattgefunden haben, nachgewiesen werden (wenn das FA einen Nachweis einfordert)?
Also zum Beispiel BTC-Wallet 1 -> shapeshift -> Monero-Wallet 1 -> Monero-Wallet 2 -> shapeshift -> BTC-Wallet 2.
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Kraddler
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January 12, 2018, 04:13:44 PM |
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Gibt es eigentlich schon Erfahrungen damit, welche Nachweise das Finanzamt verlangt. Screenshots oder CSVs können ja im Prinzip relativ leicht gefälscht werden. Eine eigens erstellte Excel-Datei sowieso. Und bei Trades kann man ja auch nix über die Blockchain nachweisen. Das geschieht ja meistens innerbörslich. Oder haben die Finanzämter schon direkten Zugriff auf die Daten der Börsen? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber man weiß ja nie
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puffmais
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January 12, 2018, 07:57:56 PM |
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Hallo, wie verhält sich das mit der Steuer beim Lending? Wenn ich z.B. jeden Tag 1BTC Zinsen erhalte, rechne ich mit dem Kurs beim erhalt der Zins-BTC und gebe die Euro Summe dann als Kapitalerträge in der Steuererklärung an? Wenn ich diese ZinsBTC dann erst einen Monat später ausgebe und der Kurs mittlerweile gestiegen ist, muss ich auf die Differenz wieder Steuern zahlen?
Jemand eine Idee?
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WaramBuffet
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January 12, 2018, 09:40:07 PM |
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Hallo, wie verhält sich das mit der Steuer beim Lending? Wenn ich z.B. jeden Tag 1BTC Zinsen erhalte, rechne ich mit dem Kurs beim erhalt der Zins-BTC und gebe die Euro Summe dann als Kapitalerträge in der Steuererklärung an? Wenn ich diese ZinsBTC dann erst einen Monat später ausgebe und der Kurs mittlerweile gestiegen ist, muss ich auf die Differenz wieder Steuern zahlen?
Jemand eine Idee? Klingt plausibel.
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MW_54321
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January 12, 2018, 11:00:19 PM |
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Hallo Zusammen, Habe alle 41 Seiten durchforstet aber keine ähnliche Frage gefunden. Ist es möglich gewerblich mit Kryptowährungen zu traden und das Ganze über eine Holding-Struktur zu versteuern? Das Prinzip wird in diesem Video gut beschrieben: https://youtu.be/T5Ssv6rFOa8Man würde sich einiges an Steuern sparen, gibt es einen Haken?
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zauce
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January 12, 2018, 11:07:52 PM |
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Hallo Zusammen, Habe alle 41 Seiten durchforstet aber keine ähnliche Frage gefunden. Ist es möglich gewerblich mit Kryptowährungen zu traden und das Ganze über eine Holding-Struktur zu versteuern? Das Prinzip wird in diesem Video gut beschrieben: https://youtu.be/T5Ssv6rFOa8Man würde sich einiges an Steuern sparen, gibt es einen Haken? Damit solltest du dich vielleicht besser an einen Steuerberater oder einen Anwalt wenden, statt auf Antworten von Fremden in einem Forum zu vertrauen. Ich denke nicht, dass du hier überhaupt eine Antwort darauf bekommen wirst.
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WaramBuffet
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January 13, 2018, 07:21:58 AM |
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Man würde sich einiges an Steuern sparen, gibt es einen Haken?
Wenn du auf den Vorteil der Steuerfreiheit von privaten Veräußerungsgeschäften verzichten kannst und den Aufwand und die Kosten dieser Holding-Strukturen nicht scheust, wirst du wahrscheinlich weniger Steuern zahlen, dafür wahrscheinlich höhere Buchhaltungs- und Steuerberatungsaufwände haben. Es lohnt sich aus meiner Erfahrung nur bei nachhaltig sehr hohen Einkünften.
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