WaramBuffet
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January 16, 2018, 12:36:46 PM |
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Sorry für die blöde fragestellung, ich hab mich verlesen: wenn cryptos zinstragend veranlagt werden ist ein sondersteuersatz von 27.5% zu verrichten.
Du meinst wahrscheinlich 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Soli und ggf. Kirchensteuer, über dem Sparerpauschbetrag, oder? Das ist keine Sondersteuer, sondern das hat vermutlich jedes Kind schon auf seine Sparbuchzinsen bezahlt...
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Münzpräger
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January 16, 2018, 12:57:25 PM |
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Vermutlich ist Sandalien Österreicher. Ich glaube, die haben 27,5% Kapitalertragssteuer.
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gjacc
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Activity: 10
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January 16, 2018, 09:42:25 PM |
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mucke12
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January 17, 2018, 07:06:42 AM |
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Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:
3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig
D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!
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zauce
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January 17, 2018, 08:18:50 AM |
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Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:
3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig
D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!
Quelle?
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Acura3600
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January 17, 2018, 08:25:04 AM |
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Info aus dem Netz:
neue Infos bzw. Bestätigungen aus einem Gespräch eines Beamten der Oberfinanzdirektion NRW und dem Kollegen Dipl. Kfm. Christian Densch die mir zugetragen worden sind:
- Die eigene Anschaffung von Hardware zur Generierung von Coins (Mining) ist der gewerblichen Tätigkeit (§ 15 EStG) zuzuordnen, ein Gewerbe ist anzumeldem. Das "in Verkehr bringen" der erzeugten Coins bedarf unter Umständen einer Erlaubnis der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen). Die erzeugten Coins sind nach den Regelungen im HGB (Bewertung nach Herstellungskosten zzgl. eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags - verlustfreie Bewertung als Stichwort) zu bewerten.
- Wenn der Gewinn aus allen Veräüßerungsgeschäften eines Jahres UNTER 600€ liegt, ist der Gewinn auch nicht anzugeben.
- Gewinne die aus dem Halten der Coins über ein Jahr steuerfrei sind, NICHT angeben
- Sofern das Hodln einzelner Coins durch entsprechende Trennung vom Tradingbestand nachgewiesen werden kann, wird das akzeptiert. Die Finanzverwaltung behandelt dies somit wie die Depottrennung bei Wertpapieren bis zur Steuerreform 2008/2009. Es gilt also der Einzelnachweis (alles andere wäre auch Unsinn). In Deutschland wird dies im Gesetz eben nur nicht erwähnt, die Österreicher schreiben dies in ein BMF Schreiben.
- Einnahmen aus Cloudmining führen zu sonstigen Einkünften nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG, es sind nie! Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen darum auch nicht der Abgeltungssteuer von 25% + Soli und Kirchensteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz (so lange man Server nur mietet und nicht per Darlehen oder Mietkauf erwirbt sonst -> Gewerbe)
- sogenannte "lending"- Geschäfte lösen keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre aus
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zidane
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January 17, 2018, 12:02:40 PM |
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Es wäre viel einfacher wenn es einen Pauschalsteuersatz geben würde. Meinetwegen 25% unabhängig ob man länger als 1 Jahr hält
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Scheede
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January 17, 2018, 12:07:15 PM |
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Info aus dem Netz:
neue Infos bzw. Bestätigungen aus einem Gespräch eines Beamten der Oberfinanzdirektion NRW und dem Kollegen Dipl. Kfm. Christian Densch die mir zugetragen worden sind:
- Die eigene Anschaffung von Hardware zur Generierung von Coins (Mining) ist der gewerblichen Tätigkeit (§ 15 EStG) zuzuordnen, ein Gewerbe ist anzumeldem. Das "in Verkehr bringen" der erzeugten Coins bedarf unter Umständen einer Erlaubnis der BaFin (Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen). Die erzeugten Coins sind nach den Regelungen im HGB (Bewertung nach Herstellungskosten zzgl. eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags - verlustfreie Bewertung als Stichwort) zu bewerten.
- Wenn der Gewinn aus allen Veräüßerungsgeschäften eines Jahres UNTER 600€ liegt, ist der Gewinn auch nicht anzugeben.
- Gewinne die aus dem Halten der Coins über ein Jahr steuerfrei sind, NICHT angeben
- Sofern das Hodln einzelner Coins durch entsprechende Trennung vom Tradingbestand nachgewiesen werden kann, wird das akzeptiert. Die Finanzverwaltung behandelt dies somit wie die Depottrennung bei Wertpapieren bis zur Steuerreform 2008/2009. Es gilt also der Einzelnachweis (alles andere wäre auch Unsinn). In Deutschland wird dies im Gesetz eben nur nicht erwähnt, die Österreicher schreiben dies in ein BMF Schreiben.
- Einnahmen aus Cloudmining führen zu sonstigen Einkünften nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG, es sind nie! Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen darum auch nicht der Abgeltungssteuer von 25% + Soli und Kirchensteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz (so lange man Server nur mietet und nicht per Darlehen oder Mietkauf erwirbt sonst -> Gewerbe)
- sogenannte "lending"- Geschäfte lösen keine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre aus
Besten Dank dafür! Den markierten Absatz muss ich die Tage nochmal sacken lassen, verstehen & sinnvoll umzusetzen versuchen...
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jztxeno
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January 17, 2018, 01:31:17 PM |
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Gibt es mittlerweile schon mehr Infos zu Masternodes? Gewerbe oder kein Gewerbe?
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molecular
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January 17, 2018, 04:24:57 PM |
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Kann es sein daß der Text den du verlinkt hast geändert wurde? Ich lese unter obigem link: Mining Unklar ist die Besteuerung der selbst geschaffenen -geminten- Bitcoins. Die Zahlungen hierfür können Einnahme aus sonstigen Leistungen i. S. des § 23 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sein. Diese bleiben bis zu 256 Euro im Kalenderjahr steuerfrei.
Was eine völlig andere aussage ist. Ah, doch... später: Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf einer privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird.
Das ist doch Quatsch, oder? "steuerfrei da keine Anschaffung"... verstehe ich nicht, kann ich mir nicht vorstellen.
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PGP key molecular F9B70769 fingerprint 9CDD C0D3 20F8 279F 6BE0 3F39 FC49 2362 F9B7 0769
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molecular
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January 17, 2018, 04:31:46 PM |
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Ich hätte mal eine Frage:
Wie ist das eigentlich mit der Haltefrist beim EURO? Ich mache ständig Verluste mit dieser Drecks-Coin die immer nur nach unten geht (wegen dem riesigen perma-mine)! Ich verkaufe natürlich immer sofort wieder wegen dem knallharten Preisverfall ("weg mit dem Scheiss"). Ich mache FIFO, daher sind enorme Verluste zu verzeichnen (habe bereits 70 BTC Verlust über die Jahre). Kann ich diese Verluste gegen meine anderen Trading-Gewinne gegenrechnen?
(dieser Post ist natürlich ein Witz zur Auflockerung dieses doch sehr zehrenden und ernsten Threads.)
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zauce
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January 17, 2018, 05:05:21 PM |
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Ich hätte mal eine Frage:
Wie ist das eigentlich mit der Haltefrist beim EURO? Ich mache ständig Verluste mit dieser Drecks-Coin die immer nur nach unten geht (wegen dem riesigen perma-mine)! Ich verkaufe natürlich immer sofort wieder wegen dem knallharten Preisverfall ("weg mit dem Scheiss"). Ich mache FIFO, daher sind enorme Verluste zu verzeichnen (habe bereits 70 BTC Verlust über die Jahre). Kann ich diese Verluste gegen meine anderen Trading-Gewinne gegenrechnen?
(dieser Post ist natürlich ein Witz zur Auflockerung dieses doch sehr zehrenden und ernsten Threads.)
Setz es doch mal in deiner Steuererklärung an und berichte
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mucke12
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January 17, 2018, 05:31:42 PM |
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Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:
3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig
D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!
Quelle? Selbe wie Acura3600 gepostet hat.
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Münzpräger
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January 17, 2018, 06:04:02 PM |
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Leute, sehr gute Nachrichten was den erhalt von GAS betrifft:
3. Der Erhalt von "Gas" ist ebenso als sonstige Einkünfte zu bewerten, auf Grund des Zuflussprinzips (§ 11 EStG) sind die Erträge erst zum Zeitpunkt der Nutzung (geldwerter Vorteil) oder Veräußerung steuerpflichtig
D.h. die Haltefrist von NEO verlängert sich nicht auf 10 Jahre!!
Quelle? Selbe wie Acura3600 gepostet hat. Kannst du es vielleicht noch etwas erläutern? Die Begründung verstehe ich nicht. Nach dem Zuflussprinzip entsteht die Steuer zum Zeitpunkt des Zuflusses, also bei Erhalt im Wallet. Wo holst du oder besser der Beamte jetzt her, dass erst die Nutzung oder Veräußerung steuerpflichtig ist? Damit wären dann auch alle PoS Coins nach einem Jahr steuerfrei?
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bct_ail
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https://t1p.de/6ghrf
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January 18, 2018, 10:23:25 AM |
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Info aus dem Netz:
neue Infos bzw. Bestätigungen aus einem Gespräch eines Beamten der Oberfinanzdirektion NRW und dem Kollegen Dipl. Kfm. Christian Densch die mir zugetragen worden sind:
Wo befindet sich denn die Quelle in Netz dazu? Gespräche sind ja nur mündlich....wer schreibt, der bleibt!
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MIGI
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January 18, 2018, 10:24:51 AM |
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Hallo Zusammen mal eine Frage.
Ich habe im letzten Jahr rund 80.000€ in Kryptos gewinn gemacht durch trading. Nun verstehe ich eines nicht. Ich trage das ganze in ANLAGE SO ein, dass versteh ich ja, aber welcher Steuersatz greift dann. Erhöhen die 80.000€ Gewinn mein Jahreseinkommen wodurch der Steuersatz auch steigt oder wird zur Ermittlung der Steuersatz ohne die 80000€ aus Anlage SO genommen.
Als Beispiel.
Jahresbruttogehalt 67000€ ( von mir und meiner Frau zusammen, sind gemeinsam veranlagt und haben einen Sohn, nur ich gehe aber arbeiten.)
Bei 67000€ beträgt die Kirchensteuer 705,06€, der Soli 430,87€ und die Lohnsteuer 10028€ Also Gesamt 11.163,93€. D.H. mein Steuersatz sind 16,66% oder nicht ?
Muss ich also nun 16,66% von den 80.000€ zahlen, also 13.328€ oder erhöhen die 80000 meinen Steuersatz als hätte ich Brutto Jahreseinkommen 143000€. Bei 143000€ hätte ich nämlich ca 30% Steuersatz und somit 24000€ Steuern aus den 80000€ zu zahlen.
Kann mir das einer sagen?
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zauce
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January 18, 2018, 12:01:53 PM |
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Das wurde im Laufe des Thread bereits beschrieben. Sofern du deine Coins innerhalb der Ein-Jahres-Frist verkaufst, die Gewinne also steuerpflichtig sind, erhöht sich dadurch dein zu versteuerndes Einkommen (sofern Gewinn über 600€) und somit letztlich dein Einkommenssteuersatz.
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D3adeye
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January 18, 2018, 12:10:04 PM |
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Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage: Es geht um die Kryptowährung NEO: Durch das Halten der Währung NEO auf einer privaten Wallet erhält man mit der Zeit kostenlos eine andere Währung, die sich GAS nennt. Das GAS wird alle paar Sekunden auf der privaten Wallet generiert, abhängig von der Höhe, wie viel NEO man besitzt. Um das GAS auf der Wallet gutzuschreiben, gibt es einen Button mit der Aufschrift "Claim". Nach Klick dieses Buttons wird dann erst die Währung GAS auf der Wallet aufgebucht und der Zähler fängt wieder von 0 an. Beispiel einer Wallet könnte sein: https://neotracker.io/address/APYDXAfDacvahwuyzcmbn3jw5VDY18js8dHier sieht man in der Balance das NEO, gleich darunter die "Geclaimden" GAS und darunter das noch nicht angenommene ("Unclaimed") GAS. Nun zu den eigentlichen Fragen: - 1. Da man mit der Zeit GAS erhält, wird das in diesem Fall als Zinsen gezählt, die man aus der Währung NEO bekommt?
- 2. Wie wird die Währung NEO und das GAS selbst in diesem Fall versteuert?
- 3. Da man aus NEO GAS erhält, erhöht sich die Haltedauer bis zur Steuerfreiheit auf 10 Jahre?
- 4. Wird zwischen angenommenen (geclaimden) und noch nicht angenommenen (unclaimed) GAS unterschieden?
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zauce
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January 18, 2018, 12:14:45 PM |
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Schau mal den Thread durch, die Fragen, v.a. bzgl. Neo und der 10-Jahres-Frist, wurden bereits beantwortet. Hätte ich selbst NEO, würde ich dir die Frage direkt beantworten.
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eumelpeter
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January 18, 2018, 01:13:28 PM |
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Vielleicht noch eine blöde Frage hier.
Ich halte keinen großen BTC-Betrag, habe aber durch die Trades zurzeit noch einen kleinen Wert an BTC rumfliegen (bspw. 0.002 BTC). Angenommen ich halte jetzt bspw. PIVX 1 Jahr lang und möchte dann meinen Gewinn mitnehmen. Hierfür muss ich ja wieder BTC benutzen. Ich erhalte beim Tausch PIVX BTC nun 5 BTC und den übrig gebliebenen Restbetrag von 0.002 BTC (insgesamt also 5.002 BTC). Da ich leider noch einen kleinen Restbetrag an BTC habe, stellt sich mir die Frage, ob ich dann auch den kompletten Gewinn der 5.002 BTC versteuern muss oder lediglich der Gewinn bzw. Verlust aus den 0.002 BTC zu versteuern und der 5 BTC Gewinn steuerfrei ist.
Danke!
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