Bitcoin Forum
November 06, 2024, 06:04:23 AM *
News: Latest Bitcoin Core release: 28.0 [Torrent]
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 [47] 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 ... 177 »
  Print  
Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1104474 times)
anakrea
Member
**
Offline Offline

Activity: 116
Merit: 17


View Profile
January 23, 2018, 06:56:50 AM
Merited by qwk (2), Crazydome80 (1)
 #921

Ich lass das jetzt einfach mal so hier zur Info:

Quote
Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 19/370 als Antwort auf eine schriftliche Abgeordnetenfrage zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen Stellung genommen:

Frage der Abgeordneten:
„Wie werden das Mining und die Verwendung von per Mining gewonnenen Cryptowährungseinheiten umsatz- und ertragsteuerlich behandelt und wie wird der An- und Verkauf bzw. der Tausch von Cryptowährungseinheiten und digitalen Token in andere Cryptowährungseinheiten und digitale Token umsatz- und ertragsteuerlich behandelt?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 29. Dezember 2017
„Handelt es sich beim Mining von Kryptowährungen um eine gelegentliche Tätigkeit, kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG) handeln. Diese sind erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig. Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG.
 Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt, sind Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch der Kryptowährung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Die Kosten für das Mining der Kryptowährungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
 Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2015, C-264/14, Hedqvist geklärt. Danach handelt es sich bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe e MwStSystRL fällt. Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht steuerbar.
 Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Mining ist noch nicht abschließend geklärt. Die Europäische Kommission hat hierzu bereits Erörterungen im Mehrwertsteuerausschuss angestoßen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.“
Quelle: https://www.steuerberater-verband.de/2018/01/22/ertrag-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen/

"It's a dangerous business, Frodo, going out your door. You step onto the road, and if you don't keep your feet, there's no knowing where you might be swept off to.”
J.R.R. Tolkien - The Lord of the Rings
Münzpräger
Sr. Member
****
Offline Offline

Activity: 1638
Merit: 364


View Profile
January 23, 2018, 10:59:20 AM
 #922

Du bist mein Held für heute!

Tausend dank!


Edit:

Ich muss jeweils vom bruttowert ausgehen korrekt ? Sprich bspw 17 k Brutto + 10k crypto gewinne brutto ?

Korrekt.
bct_ail
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2660
Merit: 2229

https://t1p.de/6ghrf


View Profile WWW
January 23, 2018, 11:10:03 AM
 #923

Ich lass das jetzt einfach mal so hier zur Info:

Quote
Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 19/370 als Antwort auf eine schriftliche Abgeordnetenfrage zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen Stellung genommen:

Frage der Abgeordneten:
„Wie werden das Mining und die Verwendung von per Mining gewonnenen Cryptowährungseinheiten umsatz- und ertragsteuerlich behandelt und wie wird der An- und Verkauf bzw. der Tausch von Cryptowährungseinheiten und digitalen Token in andere Cryptowährungseinheiten und digitale Token umsatz- und ertragsteuerlich behandelt?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 29. Dezember 2017
„Handelt es sich beim Mining von Kryptowährungen um eine gelegentliche Tätigkeit, kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG) handeln. Diese sind erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig. Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG.
 Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt, sind Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch der Kryptowährung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Die Kosten für das Mining der Kryptowährungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
 Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2015, C-264/14, Hedqvist geklärt. Danach handelt es sich bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe e MwStSystRL fällt. Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht steuerbar.
 Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Mining ist noch nicht abschließend geklärt. Die Europäische Kommission hat hierzu bereits Erörterungen im Mehrwertsteuerausschuss angestoßen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.“
Quelle: https://www.steuerberater-verband.de/2018/01/22/ertrag-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen/

Danke für die Bestätigung.

Das kann Frau Merkel ja zum G20-Gipfel mitgeben und sagen: "Bei uns ist schon alles reguliert. Mehr brauchen wir nicht."...und weiter gehts mit dem nächsten Tagespunkt
cha145
Jr. Member
*
Offline Offline

Activity: 58
Merit: 2


View Profile
January 23, 2018, 04:20:03 PM
Last edit: January 23, 2018, 04:30:32 PM by cha145
 #924

Bin echt froh dass es euch gibt.

Ich habe hier in kurzer Zeit verdammt viel Wissen sammeln können. Vielen dank dafür schonmal.

Nochmal zu realisierten bzw nicht realisierten Gewinnen und Verlusten und co.

Ich kaufe im November 2017 BTC und trade hiermit im selben Jahr an einer Börse gegen Altcoins. Die altcoins werfen gewinne ab und ich verkaufe sie wieder für BTC oder ETH (hier findet nun ein realisierter Gewinn, sprich steuerpflichtiger Vorgang statt).

Nun kaufe ich mir von BTC oder ETH NEO (auch hier findet ein steuerpflichtiger Vorgang statt, falls ETH oder BTC in der Zeit zwischen verkauf von Altcoins zu ETH oder BTC und dem Einkauf von NEO fällt, dann kann ich diese Verluste gegenrechnen, gleiches Gilt für Kursanstiege in diesem Zeitraum)

Neo lasse ich nun liegen und neo steigt im Jahr 2018 auf unendlich viel Wert, ich führe allerdings keinen Trade hiermit durch (hier findet ein unrealisierter Gewinn, sprich kein steuerpflichtiger Vorgang statt)

Im Jahr 2019, mehr als 365 Tage nach dem Einkauf von NEO entschließe ich mich dazu NEO für BTC zu verkaufen (Hier findet kein steuerpflichtiger Vorgang statt, da die Coins länger als ein Jahr gehodled wurden)

BTC verkaufe ich nun gegen EURO (hier findet ein steuerpflichtiger Vorgang statt und ich muss eventuelle Kursanstiege oder Kursabfälle in der zeit zwischen Neo verkauf an BTC und BTC verkauf in EURO versteuern)

Ergo: Es macht verdammt viel sinn sich bei jedem mit enormen Gewinn abgeschlossenen Trade (und somit realisiertem, und somit steuerpflichtigem, Gewinn ) DIREKT einen Großteil in Euro auszahlen zu lassen und diese erst einmal liegen zu lassen um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.


Bitte lasst mich recht haben  Grin
crofly
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 208
Merit: 100


View Profile
January 23, 2018, 05:20:00 PM
 #925

Bin echt froh dass es euch gibt.

Ich habe hier in kurzer Zeit verdammt viel Wissen sammeln können. Vielen dank dafür schonmal.

Nochmal zu realisierten bzw nicht realisierten Gewinnen und Verlusten und co.

Ich kaufe im November 2017 BTC und trade hiermit im selben Jahr an einer Börse gegen Altcoins. Die altcoins werfen gewinne ab und ich verkaufe sie wieder für BTC oder ETH (hier findet nun ein realisierter Gewinn, sprich steuerpflichtiger Vorgang statt).

Nun kaufe ich mir von BTC oder ETH NEO (auch hier findet ein steuerpflichtiger Vorgang statt, falls ETH oder BTC in der Zeit zwischen verkauf von Altcoins zu ETH oder BTC und dem Einkauf von NEO fällt, dann kann ich diese Verluste gegenrechnen, gleiches Gilt für Kursanstiege in diesem Zeitraum)

Neo lasse ich nun liegen und neo steigt im Jahr 2018 auf unendlich viel Wert, ich führe allerdings keinen Trade hiermit durch (hier findet ein unrealisierter Gewinn, sprich kein steuerpflichtiger Vorgang statt)

Im Jahr 2019, mehr als 365 Tage nach dem Einkauf von NEO entschließe ich mich dazu NEO für BTC zu verkaufen (Hier findet kein steuerpflichtiger Vorgang statt, da die Coins länger als ein Jahr gehodled wurden)

BTC verkaufe ich nun gegen EURO (hier findet ein steuerpflichtiger Vorgang statt und ich muss eventuelle Kursanstiege oder Kursabfälle in der zeit zwischen Neo verkauf an BTC und BTC verkauf in EURO versteuern)

Ergo: Es macht verdammt viel sinn sich bei jedem mit enormen Gewinn abgeschlossenen Trade (und somit realisiertem, und somit steuerpflichtigem, Gewinn ) DIREKT einen Großteil in Euro auszahlen zu lassen und diese erst einmal liegen zu lassen um steuerrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.


Bitte lasst mich recht haben  Grin

Du hast die zu versteuernden Trades richtig erkannt.

Und man sollte sich generell, so denk ich zumindest, immer mal wieder etwas von den gewinnen auscashen lassen. Wozu all die Trades / Gewinne wenn man sie nicht nutzt und sich mal was gönnt, außerdem kann ich direkt auch etwas für Steuer beiseite legen.
Auscashen tu ich aber nur von den Coins die ich unter 1 Jahr Trade. Die langhalte Coins, die ich für die Steuerfreiheit halte, rühre ich nicht an.
Direkt bei jedem Gewinn etwas auscashen mach ich nich, ist dann eher eine Momentaufnahme.
Acura3600
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2971
Merit: 1271



View Profile
January 23, 2018, 05:34:47 PM
 #926

Hat denn jemand schon die Erfahrung gemacht wie das abläuft mit dem auscashen?

Sagen wir mal nen 6stelligen Euro Betrag via Kraken aufs Konto überweisen lassen. Nachweise für 12 Monate Haltefrist sind vorhanden durch Blockchain.
Vorher der Bank bescheidgeben konnte ich hier im Forum mal lesen. Und weiter? Muss man sich noch selber bei FA melden das man eine große Einzahlung erwartet, oder kommen die selber auf einen zu ?
NicKNac
Jr. Member
*
Offline Offline

Activity: 56
Merit: 1


View Profile
January 23, 2018, 05:46:12 PM
 #927

Hey Leute,

die Versteuerung des Kryptos erfolgt ja anhand dem persönlichen Steuersatz. Angenommen dieser liegt aufgrund meines Einkommens bei z.B. 30%.

Jetzt hatte ich 2018 einen Mega-Lauf und konnte steuerpflichtige Gewinne von 200.000 Euro erzielen. Der persönliche Steuersatz erhöht sich ja aufgrund der hohen Gewinne auf z. B. 40%.

Muss ich in diesen Fällen zusätzlich zu den 40% aus dem Gewinn in Höhe von 200.000 Euro, noch 10 % Steuer auf mein Einkommen draufzahlen, weil sich der Steuersatz durch die hohen Gewinnen erhöht hat oder sind das in dem Fall 2 Paar Schuhe?
cha145
Jr. Member
*
Offline Offline

Activity: 58
Merit: 2


View Profile
January 23, 2018, 06:01:42 PM
 #928

Du hast die zu versteuernden Trades richtig erkannt.

Und man sollte sich generell, so denk ich zumindest, immer mal wieder etwas von den gewinnen auscashen lassen. Wozu all die Trades / Gewinne wenn man sie nicht nutzt und sich mal was gönnt, außerdem kann ich direkt auch etwas für Steuer beiseite legen.
Auscashen tu ich aber nur von den Coins die ich unter 1 Jahr Trade. Die langhalte Coins, die ich für die Steuerfreiheit halte, rühre ich nicht an.
Direkt bei jedem Gewinn etwas auscashen mach ich nich, ist dann eher eine Momentaufnahme.

Super, danke für deine Antwort.

zauce
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 329
Merit: 101


View Profile
January 23, 2018, 06:13:34 PM
 #929

Hey Leute,

die Versteuerung des Kryptos erfolgt ja anhand dem persönlichen Steuersatz. Angenommen dieser liegt aufgrund meines Einkommens bei z.B. 30%.

Jetzt hatte ich 2018 einen Mega-Lauf und konnte steuerpflichtige Gewinne von 200.000 Euro erzielen. Der persönliche Steuersatz erhöht sich ja aufgrund der hohen Gewinne auf z. B. 40%.

Muss ich in diesen Fällen zusätzlich zu den 40% aus dem Gewinn in Höhe von 200.000 Euro, noch 10 % Steuer auf mein Einkommen draufzahlen, weil sich der Steuersatz durch die hohen Gewinnen erhöht hat oder sind das in dem Fall 2 Paar Schuhe?

Du müsstest dein reguläres Einkommen noch nachversteuern.
cha145
Jr. Member
*
Offline Offline

Activity: 58
Merit: 2


View Profile
January 23, 2018, 06:17:09 PM
 #930

Wird das reguläre Bruttoeinkommen nicht ohnehin monatlich bereits versteuert, wenn man seine Netto Bezüge erhält?
NicKNac
Jr. Member
*
Offline Offline

Activity: 56
Merit: 1


View Profile
January 23, 2018, 06:25:45 PM
 #931

Ja sicher. Aber der ändert sich ja ggf. im Nachhinein durch steuerpflichtige Gewinne aus Krypto-Verkäufen. Daher meine Frage wie das gehandhabt wird.
Crazydome80
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 163
Merit: 119


View Profile
January 24, 2018, 12:22:26 PM
Merited by qwk (2)
 #932

Es muss vom regulären Einkommen nichts nachversteuert werden.

Man muss einfach immer unterscheiden zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

Wenn wir aus der Grundtabelle mal exemplarisch ein zu versteuerendes Einkommen (ohne Kryptogewinne) von 50.000 Euro annehmen, bist Du bei einem Grenzsteuersatz von 40% angekommen...da heißt für jeden weiteren Euro Einkommen (jetzt kommt der Kryptogewinn ins Spiel) zahlst Du 40 % Steuern. Dieser Grenzsteuersatz steigt dann bis maximal 42% an. Das heißt mit jedem weiteren Euro Gewinn, erhöht sich dann auch der Durchschnittssteuersatz, weil Du immer mehr Einkommen zu einem hohen Grenzsteuersatz hast.
Trotzdem bleibt die Steuer auf Dein normales Einkommen von 50.000 Euro gleich.
supermariocoin1
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 13
Merit: 0


View Profile
January 24, 2018, 02:42:06 PM
 #933

Hallo Leute,

danke für den interessanten Input der letzten Seiten. Ich habe heute einen spannenden und aussagekräftige Artikel zum Thema Mining und Versteuerung gefunden, welcher die jüngste Aussage (Bundestagsdrucksache 19/370) nochmal interpretiert und für "uns" auslegt. Freue mich auf weitere Diskussionen. Wichtig und für mich neu in diesem Artikel: Auch der Tausch von einer Crypto zur anderen unterbricht die Haltefrist! Deutlich wird erneut, wie viel Unsicherheit auch hier seitens der Behörden vorherrscht:

http://steuerberater-quermann.de/?c=Finanzamt-hat-Rechtsfragen-zu-Bitcoin
Fr4ncesco
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 23
Merit: 0


View Profile
January 24, 2018, 02:57:07 PM
 #934

Hallo,

ich habe ein paar Frage. Enschuldinge bitte fur mein schlecte Deutsch. Still learning it Smiley

ERSTE.
Meine Anlagestrategie ist langfristig: Halten Sie mindestens ein Jahr, um im Falle eines Umsatzgewinns keine Steuern zu zahlen.

Dies ist der Beispielfall.

Ich kaufte 2 Bitcoin am 01.10.2017 an der Exchange A bei zum Beispiel 8000. Wenn ich sie am 02.10.2018 verkaufe, zahle ich keine Steuern auf Verkaufsgewinn.

Am 01.01.2018 kaufte ich 1 Bitcoin an der Exchange B bei zum Beispiel 6000. Wenn ich sie am 02.01.2019 verkaufe, werde ich keine Steuern zahlen.

Aber, direkt nach dem Kauf, benutze ich den letzten gekauften Bitcoin, um Stellar zu kaufen, immer noch an Exchange B.

Die Frage ist: Aus finanzieller Sicht, welches Bitcoin verwende ich, um Stellar zu kaufen?
Benutze ich den ersten, den ich gekauft habe, also virtuell, den der beiden auf Exchange A?
Oder verwende ich den, der "physisch" an der Exchangeist, wo ich den Stellar kaufen werde, also Exchange B?
Mit anderen Worten, gelten die FIFO- und "1-Jahres-Regel" -Grundsätze nur intern für einen Austausch?


ZWEITEST.

Wird die Münze aus dem Empfehlungsprogramm im 1-Jahr Regel berücksichtigt?
Fur 1-Jahr regel ich meine das nach einem Jahr hast du sie, du kannst verkaufen und du zahlst keine Steuern auf Gewinn.

Vielen Danke
NicKNac
Jr. Member
*
Offline Offline

Activity: 56
Merit: 1


View Profile
January 24, 2018, 05:09:45 PM
 #935

Es muss vom regulären Einkommen nichts nachversteuert werden.

Man muss einfach immer unterscheiden zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

Wenn wir aus der Grundtabelle mal exemplarisch ein zu versteuerendes Einkommen (ohne Kryptogewinne) von 50.000 Euro annehmen, bist Du bei einem Grenzsteuersatz von 40% angekommen...da heißt für jeden weiteren Euro Einkommen (jetzt kommt der Kryptogewinn ins Spiel) zahlst Du 40 % Steuern. Dieser Grenzsteuersatz steigt dann bis maximal 42% an. Das heißt mit jedem weiteren Euro Gewinn, erhöht sich dann auch der Durchschnittssteuersatz, weil Du immer mehr Einkommen zu einem hohen Grenzsteuersatz hast.
Trotzdem bleibt die Steuer auf Dein normales Einkommen von 50.000 Euro gleich.

Vielen Dank für deine Erklärung. Deine RM wirft jetzt bei mir noch weitere Fragen auf. Ich hoffe du kannst mir dazu Anworten geben, zumal ich den Eindruck habe, dass du dich steuerrechtlich auskennst.

Was ist denn genau der Unterschied zwischen der linken Tabelle und der rechten Tabelle? Sind die Prozente auf der rechten Seite inkl. des Soli-Zuschlags? Dann müssten wir ja grds. mit den rechten Werten rechnen oder?

An deinem Beispiel festgemacht.....aus meinem Jahresbrutto von 50.000 Euro muss ich 28% an Einkommenssteuer zahlen, korrekt? Bei welchen weiteren Einkommenarten müsste ich denn dann die 40% zahlen? Angenommen ich habe neben der Haupttätigkeit (50.000 Euro) noch eine weitere steuerpflichtige Tätigkeit mit einem jährlichen Jahresbrutto von 20.000 Euro, muss ich dann diese 20.000 Euro mit 40% versteuern? Das würde mich ja unter Umständen schlechter stellen, als einen Arbeitnehmer der aus seiner Haupttätigkeit eine Jahresbrutto von 70.000 Euro erhält.

Mir ist der Unterschied zwischen den 2 Steuersätzen noch nicht ganz klar. Wäre Super wenn du mir diesbezüglich deine Einschätzung geben würdest. 

Danke dir.
crofly
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 208
Merit: 100


View Profile
January 24, 2018, 07:12:22 PM
 #936

Es muss vom regulären Einkommen nichts nachversteuert werden.

Man muss einfach immer unterscheiden zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz.

http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2017.pdf

Wenn wir aus der Grundtabelle mal exemplarisch ein zu versteuerendes Einkommen (ohne Kryptogewinne) von 50.000 Euro annehmen, bist Du bei einem Grenzsteuersatz von 40% angekommen...da heißt für jeden weiteren Euro Einkommen (jetzt kommt der Kryptogewinn ins Spiel) zahlst Du 40 % Steuern. Dieser Grenzsteuersatz steigt dann bis maximal 42% an. Das heißt mit jedem weiteren Euro Gewinn, erhöht sich dann auch der Durchschnittssteuersatz, weil Du immer mehr Einkommen zu einem hohen Grenzsteuersatz hast.
Trotzdem bleibt die Steuer auf Dein normales Einkommen von 50.000 Euro gleich.

Vielen Dank für deine Erklärung. Deine RM wirft jetzt bei mir noch weitere Fragen auf. Ich hoffe du kannst mir dazu Anworten geben, zumal ich den Eindruck habe, dass du dich steuerrechtlich auskennst.

Was ist denn genau der Unterschied zwischen der linken Tabelle und der rechten Tabelle? Sind die Prozente auf der rechten Seite inkl. des Soli-Zuschlags? Dann müssten wir ja grds. mit den rechten Werten rechnen oder?

An deinem Beispiel festgemacht.....aus meinem Jahresbrutto von 50.000 Euro muss ich 28% an Einkommenssteuer zahlen, korrekt? Bei welchen weiteren Einkommenarten müsste ich denn dann die 40% zahlen? Angenommen ich habe neben der Haupttätigkeit (50.000 Euro) noch eine weitere steuerpflichtige Tätigkeit mit einem jährlichen Jahresbrutto von 20.000 Euro, muss ich dann diese 20.000 Euro mit 40% versteuern? Das würde mich ja unter Umständen schlechter stellen, als einen Arbeitnehmer der aus seiner Haupttätigkeit eine Jahresbrutto von 70.000 Euro erhält.

Mir ist der Unterschied zwischen den 2 Steuersätzen noch nicht ganz klar. Wäre Super wenn du mir diesbezüglich deine Einschätzung geben würdest.  

Danke dir.

Machs dir doch nicht so schwer wenn du so wenig Ahnung davon hast. Geh einfach davon aus dass du ca. 40-45%  je nach Gewinn (45% ab 254k ) + Soli u. ggf. Kirchensteuer zahlen musst. Ist es weniger kannst du dich freuen...
Die genaue Zahl was du am Ende zahlen musst wird dir hier wohl keiner sagen können oder nimm nen Steuerberater wenn du noch nen 2. Job hast...
NicKNac
Jr. Member
*
Offline Offline

Activity: 56
Merit: 1


View Profile
January 24, 2018, 07:23:43 PM
 #937

Ich rechne grds. mit 50 % bei steuerpflichtigen Gewinnen und kalkuliere entsprechend meine weiteren Investitionen. Darum geht es mir nicht. Will nur den Unterschied halbwegs verstehen und Crazydome macht diesbezüglich einen kompetenten Eindruck. Ich erwarte von ihm ja nicht, dass er mich steuerrechtlich fit macht, wird eh nicht klappen  Grin
crofly
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 208
Merit: 100


View Profile
January 24, 2018, 08:02:54 PM
 #938

Ich rechne grds. mit 50 % bei steuerpflichtigen Gewinnen und kalkuliere entsprechend meine weiteren Investitionen. Darum geht es mir nicht. Will nur den Unterschied halbwegs verstehen und Crazydome macht diesbezüglich einen kompetenten Eindruck. Ich erwarte von ihm ja nicht, dass er mich steuerrechtlich fit macht, wird eh nicht klappen  Grin
50% mit Soli und Kirchen kannst nichts falsch machen^^

Die Linke Spalte ist der pers. Steuersatz ohne Soli/Kirch, rechts mit.
Grenzsteuersatz sagt aus mit wie viel weitere verdiente € besteuert werden. So in der Theorie...
Problem mit der Tabelle ist, zumindest bei mir, stimmen für mein Jahresgehalt die werte nicht. Ich hätte  laut Tabelle 10k Steuer zahlen sollen, hab aber nur 7.7k ( das ist auch alles korrekt ). Persönlicher Steuersatz liegt ja dann drunter und damit auch ein anderer Grenz...
Auf welche werte kommt das Finanzamt? Kein Plan, mach mir da auch keinen Kopf und rechne wie du mit 50% ( inkl. Soli/Kirchen ) ..
Crazydome80
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 163
Merit: 119


View Profile
January 24, 2018, 08:16:03 PM
 #939

Also Steuerberater bin ich auf jeden Fall nicht, ich interessiere mich nur generell aus nahe liegenden Gründen für das Thema ;-)

....die rechte Spalte wurde ja jetzt schon erläutert, mit Soli und Kirchensteuer (wenn Du dann einer angehörst) wird es noch etwas teurer.
Aber mit 45-50% Rückstellung für die Steuer bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Und es bezieht sich in der Grundtabelle immer alles auf das zu versteuernde Einkommen...bei der Gehaltsabrechnung geht ja noch ein wenig was runter, bevor die Steuer berechnet wird.
Crazydome80
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 163
Merit: 119


View Profile
January 25, 2018, 08:15:32 AM
 #940

hab auch mal paar Fragen mir qualmt schon die Birne wegen der ganze Steuergeschichte.

-> Ich mache ca 1000€(in bitcoins) jeden Monat durch meine Rigs, verkaufe nur nach Nicehash

-mal angenommen ich will mir die 1000€ jeden Monat auscashen, könnte ich es dann als Privatman versteuern? Wie hoch wären die Abgaben ?

-mal angenommen ich melde dafür ein Kleingewerbe an, wie wäre das dann mit den Steuern z.B als Kleinunternehmer mit Befreieung bis 17500€. Könnte ich dann jeden Monat auscashen ohne Steuern zahlen oder würde dann noch andere Steuern anfallen?
-Bilianz könnte ich ganz einfach dank Nicehash führen...

persöhnliche Erfahrungen, wie Ihr das macht wären gut.
Danke

Bei der Kleinunternehmerregelung geht es um den Ausweis von Umsatzsteuer! Also wenn Du für jemanden selbständig arbeitest und ihm eine Rechnung schreibst, darfst Du auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten, wenn Du im Jahr unter 17.500€ bleibst. Bist dann allerdings auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt (also kannst dir die Vorsteuer, die Du für Waren/Dienstleistungen gezahlt hast, nicht wiederholen).

Einkommensteuerpflichtig sind Deine Einkünfte auf jeden Fall.

Ich zitiere noch mal einen Absatz aus einem geposteten Link weiter oben:
https://www.steuerberater-verband.de/2018/01/22/ertrag-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen/

"Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt, sind Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch der Kryptowährung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Die Kosten für das Mining der Kryptowährungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig."
Pages: « 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 [47] 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 ... 177 »
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!