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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1104018 times)
Morama
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June 25, 2019, 08:16:51 PM
Last edit: August 02, 2019, 05:34:14 AM by Morama
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 #2261

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Pentaquark1
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June 25, 2019, 09:06:12 PM
 #2262


Normalerweise solltest du alles angeben, denn das FA stellt die erst die Steuerfreiheit fest.
Deshalb die Frage: Hattest du sonstige private Veräußerungsgeschäfte die zusammen mit den 360€ mehr als 600€ Gesamtgewinn erzeugt haben?

Ich habe ein bisschen altes Zeug bei eBay verkauft. Zaehlt das als privates Verauesserungsgeschaeft? Wenn ja, wie wuerde das berechnet?
Nichts davon wurde ueber dem Anschaffungspreis verauessert, also wuerde das allenfalls mit den Gewinnen aus den 3 Trades verrechnet werden?



Wie ist die Lage in 2018 bei dir? Wie ging es da weiter?

2018 war nichts mehr.

Sollte ich diese Information zu den Trades aus 2017 (schaetze mal den ledger von der exchange Website und/oder die cointracking Ausleitung) dann versuchen noch nachzureichen?

Morama
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June 26, 2019, 08:45:45 AM
Last edit: August 02, 2019, 05:36:09 AM by Morama
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 #2263

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Skerberus
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June 26, 2019, 09:45:54 AM
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 #2264

Servus,

folgende Situation:
Ende 2017 Coins auf kraken erworben.
Diese wurden bis heute gehalten, sollten somit steuerfrei sein.
Einziger Knackpunkt ist, dass Ende 2017 auch 3 Trades zum Rebalancing gemacht wurden. Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich nicht das Gefuehl damit Profit gemacht zu haben. Nun steht allerdings die erste Steuererklaerung an, daher habe ich die Trades mit cointracking ueberprueft.
Es kam ein Gewinn bei rum, der sich auf 360 EUR belief.

Nach meinem Verstaendnis wuerde das noch unter die Freigrenze fallen und waere somit immer noch unbedenklich?
Oder haette ich das damals dem Finanzamt melden muessen?
Werden in die Freigrenze noch andere Kapitalertraege eingerechnet?

...
Normalerweise solltest du alles angeben, denn das FA stellt die erst die Steuerfreiheit fest.
...

Steuerfreie Gewinne muss man nicht in der Steuererklärung angeben, entsprechend stimmt der Satz nicht.
Siehe hierzu auch die Aussage von IUDICA (Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen)
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1876340.msg20889354#msg20889354


Wenn du unterhalb der Freigrenze bist musst du auch nichts angeben und hast daher keine Nacherklärungspflicht.
Morama
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June 26, 2019, 10:12:15 AM
 #2265



Steuerfreie Gewinne muss man nicht in der Steuererklärung angeben, entsprechend stimmt der Satz nicht.
Siehe hierzu auch die Aussage von IUDICA (Steuerberater mit Fachgebiet Cryptowährungen)
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1876340.msg20889354#msg20889354


Wenn du unterhalb der Freigrenze bist musst du auch nichts angeben und hast daher keine Nacherklärungspflicht.

Dann nehme ich diesen Part zurück und behaupte das Gegenteil. Wink
Ich habe bisher auch nicht so richtig verstanden, wie das funktionieren soll.

Passt! Ich editier das mal
Ioneye13
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June 26, 2019, 12:30:43 PM
 #2266

Ich melde mich nochmal,
ich habe ein kleines Problem bezüglich dem Jahr 2017/2018. Ich habe Ende 2017 für rund 3000€ BTC erworben, nach dem Crash Anfang 2018 habe ich diese nach einiger Zeit in LTC umgetauscht und in einen Telegram Bot investiert. Dadurch habe ich im Endeffekt nachdem der Bot beendet wurde 23 LTC auf Coinbase wieder gehabt (Herbst 2018). Nachdem ich eine Weile nichts weiter mit den Coins gemacht habe, habe ich wie bereits erwähnt vor 2 Monaten angefangen mit dem Daytrading. Dazu habe ich die 23 LTC von Coinbase zu Coinbase Pro überwiesen. Wie gehe ich in dieser Situation am besten vor um einen sauberen "Neustart" zu haben ohne in steuerliche Problemzonen zu gelangen?
Steuererklärung für das Jahr 2017 sowie 2018 sind noch nicht eingereicht.
Morama
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June 26, 2019, 02:18:34 PM
Last edit: August 02, 2019, 05:35:23 AM by Morama
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 #2267

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bct_ail
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June 26, 2019, 02:42:56 PM
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 #2268

Ich versuche das mal zu ordnen:
1. Ende 2017 Kauf von BTC mit Euro -> Steuerlich nicht relevant
2. Anfang 2018 Tausch in LTC
   -> Ist eine Veräußerung der BTC .. falls die BTC beim Verkauf und damit dem Kauf von LTC weniger wert waren als beim Kauf (war so, wie du beschreibst)
   -> deshalb steuerlich nicht relevant und es gibt aus deiner Beschreibung keinen steuerlich relevanten Vorgang in 2017 - Das Jahr ist also abgehakt
Hier fängt es schon mal verkehrt an. Verluste können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Verlustvor- oder Rücktrag ist möglich.

3. LTC in einen Bot "investiert" .. was heißt das? Hast du den Bot mit LTC gekauft/gemietet oder hat der Bot deine LTC für dich getradet?
   -> welche Trades hat der Bot durchgeführt? Die sind alle steuerlich relevant und mit FIFO zu berücksichtigen
Was genau der Bot gemacht hat, ist wichtig. FIFO, LIFO oder Verbrauchsreihenfolge ist generell mögich und mit Aufwand "durchboxbar"!
Bevor es hier zur Nachfrage kommt: Wir haben hier genügend FIFO ja/nein disktuiert und bei dem schönen Wetter habe ich gerade keine Lust es rauszusuchen.

4. Überweisung der Coins an Coinbase -> steuerlich nicht relevant, Transfers sind dein Vergnügen, denn das ist keine Veräußerung
Steuerlich relevant sind die Transaktionsgebühren.


(Achtung das muss wirtschaftlich wirksam sein -> heißt verkaufen und eine Sekunde/Minute später wieder kaufen, kann dir das Finanzamt ankreiden ... es sollten schon Stunden oder Tage dazwischen sein).
Das ist nicht richtig. Verkauf und Kauf kann unmitelbar erfolgen. Auch schon alles hier diskutiert und mit Quellen belegt.

Aber das hat Nachteile: Die 1-Jahresfrist beginnt für alles von 0. Du musst beim Verkauf von "allem" die Gewinne bis zu diesem Tag ermitteln und versteuern. Das ist also kein sehr kluger Plan.
Besser wäre es, wenn du Belege oder zumindest Informationen zu allen deinen Trades und den Trades des Bots hast und damit mit Hilfe von z.B. Cointracking eine Gewinnermittlung machst. Dann brauchst du auch keinen Neustart.
Sehe ich auch so. Lieber alles dokumentieren, Steuer begleichen und die Coins behalten bzw. irgendwann nach der JAhresfrist mit Gewinn verkaufen.


Ioneye13, warum denn noch keine Erklärung für 2017 eingereicht? Die Fristen sind doch schon abgelaufen. Musst du überhaupt eine für 2017 abgeben?
Für 2018 hast du privat bis Ende Juli Zeit, mit Steuerberater bis Ende Feb 2020.
Morama
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June 26, 2019, 03:44:37 PM
Last edit: May 15, 2020, 07:18:04 PM by Morama
 #2269

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Jaxon55
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June 26, 2019, 03:55:35 PM
 #2270

Kann das FA eigentlich bei den Börsen unsere Trading Daten anfragen?und würden die Börsen diese daten rausgeben?
ptrk
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June 26, 2019, 05:49:13 PM
 #2271

Kann das FA eigentlich bei den Börsen unsere Trading Daten anfragen?und würden die Börsen diese daten rausgeben?

Bei deutschen und europäischen Börsen ist das sicherlich möglich, zumal man dort sicherlich auch ein Identverfahren durchlaufen hat. Bei außereuropäischen eher unwahrscheinlich. Da wäre es auch zu viel Bürokratie und da müssten sie schon einen dicken Fisch an der Angel haben. Bei Börsen die auf irgendeiner karibischen Insel ihren Sitz haben, halte ich es für unmöglich.

Sei einfach ehrlich.
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June 27, 2019, 11:38:50 AM
 #2272

Was genau der Bot gemacht hat, ist wichtig. FIFO, LIFO oder Verbrauchsreihenfolge ist generell mögich und mit Aufwand "durchboxbar"!
Bevor es hier zur Nachfrage kommt: Wir haben hier genügend FIFO ja/nein disktuiert und bei dem schönen Wetter habe ich gerade keine Lust es rauszusuchen.
Das hört sich jetzt nicht allzu sicher an. Aber wie wäre es mit Depottrennung, falls das Vorteile bringt?
Ja, das ist eine weitere gute Möglichkeit. HODL-Wallet vs. Tradingwallet.
Scheede
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June 27, 2019, 03:49:17 PM
 #2273

Kann das FA eigentlich bei den Börsen unsere Trading Daten anfragen?und würden die Börsen diese daten rausgeben?

Das ist (für mich) so sicher wie Missbr das Amen in der Kirche

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June 28, 2019, 08:17:12 AM
 #2274

Ich versuche das mal zu ordnen:
1. Ende 2017 Kauf von BTC mit Euro -> Steuerlich nicht relevant
2. Anfang 2018 Tausch in LTC
   -> Ist eine Veräußerung der BTC .. falls die BTC beim Verkauf und damit dem Kauf von LTC weniger wert waren als beim Kauf (war so, wie du beschreibst)
   -> deshalb steuerlich nicht relevant und es gibt aus deiner Beschreibung keinen steuerlich relevanten Vorgang in 2017 - Das Jahr ist also abgehakt
3. LTC in einen Bot "investiert" .. was heißt das? Hast du den Bot mit LTC gekauft/gemietet oder hat der Bot deine LTC für dich getradet?
   -> welche Trades hat der Bot durchgeführt? Die sind alle steuerlich relevant und mit FIFO zu berücksichtigen
4. Überweisung der Coins an Coinbase -> steuerlich nicht relevant, Transfers sind dein Vergnügen, denn das ist keine Veräußerung
5. Du hast Daytrading mit den LTC gemacht -> jeder Trade ist steuerlich relevant

Ein Reset für einen Neustart wäre so:
Du verkaufst alles und kaufst dich wieder neu ein (Achtung das muss wirtschaftlich wirksam sein -> heißt verkaufen und eine Sekunde/Minute später wieder kaufen, kann dir das Finanzamt ankreiden ... es sollten schon Stunden oder Tage dazwischen sein). Dann hast du sozusagen dein gesamtes Portfolio nach FIFO resetet.
Aber das hat Nachteile: Die 1-Jahresfrist beginnt für alles von 0. Du musst beim Verkauf von "allem" die Gewinne bis zu diesem Tag ermitteln und versteuern. Das ist also kein sehr kluger Plan.
Besser wäre es, wenn du Belege oder zumindest Informationen zu allen deinen Trades und den Trades des Bots hast und damit mit Hilfe von z.B. Cointracking eine Gewinnermittlung machst. Dann brauchst du auch keinen Neustart.


Vielen Dank schonmal!
Zu 2. Ich werde das am Wochenende mal geordnet auslisten und schauen wie es genau aussieht/ in Cointracking einbinden.

Zu 3. Der Bot lief folgendermaßen ab. Ich habe ca. 30 LTC (kumulierter Zeitwert ~3232,14€ Mai/Juni) an den Bot überwiesen und habe täglich für 99 Tage eine Rendite erhalten. Diese konnte im folgenden erneut für 99 Tage investiert werden oder ausgezahlt werden. Nach einer gewissen Zeit habe ich angefangen einen Teil auszuzahlen und habe so rund 23 LTC (kumulierter Zeitwert ~1182,09€ August/Oktober) zusammen bekommen. Durch den gefallenen LTC Kurs kommt die große Diskrepanz zustande. Eine Aufzeichnung der erhaltenen Einzelrenditen habe ich nicht und bekomme ich auch nicht mehr, da der Bot abgedampft ist.

Zu 5. Ich habe die 23,09 LTC von Oktober 2018 liegen gelassen und nichts weiter mit angestellt -> 12. Mai 2019 Transfer zu Coinbase Pro


Hier fängt es schon mal verkehrt an. Verluste können steuerlich geltend gemacht werden. Ein Verlustvor- oder Rücktrag ist möglich.
Somit könnte ich aus 2018 einen Verlustvortrag ziehen?

Steuerlich relevant sind die Transaktionsgebühren.
Kannst du mir das erläutern?

Das ist nicht richtig. Verkauf und Kauf kann unmitelbar erfolgen. Auch schon alles hier diskutiert und mit Quellen belegt.
Also einmal alles Verkaufen und dann neu einkaufen? Muss ich hierfür Coin -> EUR Wallet -> Fiat Bankkonto durchführen oder kann der Schritt auf das Bankkonto entfallen?

Aber das hat Nachteile: Die 1-Jahresfrist beginnt für alles von 0. Du musst beim Verkauf von "allem" die Gewinne bis zu diesem Tag ermitteln und versteuern. Das ist also kein sehr kluger Plan.
Besser wäre es, wenn du Belege oder zumindest Informationen zu allen deinen Trades und den Trades des Bots hast und damit mit Hilfe von z.B. Cointracking eine Gewinnermittlung machst. Dann brauchst du auch keinen Neustart.
Sehe ich auch so. Lieber alles dokumentieren, Steuer begleichen und die Coins behalten bzw. irgendwann nach der JAhresfrist mit Gewinn verkaufen.
Wird bezüglich des Bots schwer werden, wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen?

Ioneye13, warum denn noch keine Erklärung für 2017 eingereicht? Die Fristen sind doch schon abgelaufen. Musst du überhaupt eine für 2017 abgeben?
Für 2018 hast du privat bis Ende Juli Zeit, mit Steuerberater bis Ende Feb 2020.

Ich bin Student und musste bis dato keine Steuern abführen.
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July 01, 2019, 05:14:09 PM
Merited by qwk (1)
 #2275

Mir wurde grade mitgeteilt das es lt DStR 26/2019 unter neuen Gesichtspunkten nur in Euro Geschäfte wirklich steuerlich behandelt werden unter Umständen.



...ohne Gewähr!!

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July 01, 2019, 05:28:21 PM
 #2276

Mir wurde grade mitgeteilt das es lt DStR 26/2019 unter neuen Gesichtspunkten nur in Euro Geschäfte wirklich steuerlich behandelt werden unter Umständen.



...ohne Gewähr!!

Oha, das liest ja mal ganz wunderbar (wenngleich alle Annahmen in Konjunktiv).

Frage die sich mir als erstes stellt und wsl. für einige unter uns relevant ist:

Was denkst du/denkt ihr - (wie) sollte man von seinem "Vorbehalt" gebrauch machen?

Und ein Blick auf den Bescheid bringt mir folgendes ins Auge, worauf ich bis dato tatsächlich noch nicht geachtet hatte:

"Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig"

edit: bei meiner Partnerin ist lediglich der Zusatz "Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig" enthalten.


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July 01, 2019, 09:26:18 PM
 #2277

Da GmbH und Betriebsvermögen in dem von Limx Dev geposteten Schreiben vorkommen, scheint es eher für Gewerblichkeit zu gelten....
Morama
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July 02, 2019, 05:01:53 AM
 #2278

Da GmbH und Betriebsvermögen in dem von Limx Dev geposteten Schreiben vorkommen, scheint es eher für Gewerblichkeit zu gelten....
Auch die privaten Veräußerungsgeschäfte sind genannt (links unten)
SebastianJu
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July 02, 2019, 09:27:45 PM
 #2279

Da GmbH und Betriebsvermögen in dem von Limx Dev geposteten Schreiben vorkommen, scheint es eher für Gewerblichkeit zu gelten....
Auch die privaten Veräußerungsgeschäfte sind genannt (links unten)

Wenn das so wäre, was würde das für private Veräußerungsgeschäfte bedeuten? Würde die 1-Jahresregel noch gelten?

Please ALWAYS contact me through bitcointalk pm before sending someone coins.
Morama
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July 03, 2019, 01:44:33 AM
 #2280


Wenn das so wäre, was würde das für private Veräußerungsgeschäfte bedeuten? Würde die 1-Jahresregel noch gelten?
Natürlich gilt die 1 Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte noch. Daran wird sich auch nichts ändern.

 Im Artikel steht aber, dass es eben KEINE privaten Veräußerungsgeschäfte sein könnten, weil es u.U. keine Wirtschaftsgüter sind. Deshalb evtl. keine Jahresfrist für Kryptos, denn sie fallen dann eben nicht unter private Veräußerungsgeschäfte.
Das kann für Hodler noch unschön werden, wenn dafür dann eine andere Steuer anfällt... je nachdem was irgendwann mal entschieden wird.

Hätte, könnte, sollte, zu prüfen....wie immer ist nichts gewiss. Bis dahin gilt aber die aktuelle Gesetzeslage..
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