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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 865535 times)
Milquetoast
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April 07, 2019, 08:02:39 AM
 #2101

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.
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April 07, 2019, 08:49:00 AM
 #2102

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.

Danke für die schnelle Anwtort!  Smiley

Ich habe durch den Verkauf ca. 55€ Gewinn erzielt. Ab welcher Höhe muss man denn versteuern?
tyz
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April 07, 2019, 10:49:00 AM
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 #2103

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.

Danke für die schnelle Anwtort!  Smiley

Ich habe durch den Verkauf ca. 55€ Gewinn erzielt. Ab welcher Höhe muss man denn versteuern?

Es gibt eine jährliche Freigrenze von 600€, diese beinhaltet aber alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Machst du also im Jahr 55€ Euro Gewinn mit Bitcoinhandel und 550€ mit einem anderen privaten Geschäft, dann musst du beides vollversteuern. Bleibt es aber insgesamt bei den 55€, dann musst du sie nicht mal in der Steuererklärung angeben.

Quote
Wird ein Veräußerungsgeschäft innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift zumindest noch eine Freigrenze von 600 Euro p.a. – die Freigrenze gilt allerdings für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr, bezieht sich also nicht nur auf Bitcoin-Geschäfte des Steuerpflichtigen.
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer.html
Scheede
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April 07, 2019, 12:56:41 PM
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 #2104

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoins an meiner Börse verkauft habe, aber noch nicht auf mein Konto ausgezahlt habe?
Ja, der Verkauf zählt, nicht die Auszahlung.
Ob du allerdings Steuern zahlen musst ist natürlich von der Höhe des Gewinns abhängig.

Danke für die schnelle Anwtort!  Smiley


Bitte bedenke, dass alle Antworten auf D bezogen sind, das wird zwar höchstwahrscheinlich in deinem Sinne sein, aber sicher ist sicher.

Darüber hinaus, nimm Dir bitte die Zeit den OP zu lesen, hier hat sich qkw ziemlich viel Mühe gemacht, alle gesammelten Infos & Erkenntnisse übersichtlich zusammenzufassen: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg19673755#msg19673755

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Morama
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April 13, 2019, 05:08:33 PM
 #2105

Eine eigentlich einfache Frage, die ich aber aus Verständnisgründen sehr ausführlich aufschreibe:

Man betreibt Mining - folgendes Beispiel:
- Gewerbe dafür ist angemeldet
- Es wird der Beispielcoin gemint
- Es gibt kein FIAT-Paar für diesen Coin. Es wird der €-Wert über den BTC-Umtauschkurs zum Eingangszeitpunkt auf die Wallet ermittelt (Beispielcoin ist z.b. 0.01 BTC wert)
- Steuerlich relevant wird der Eingang auf der Wallet Zeitpunkt 1(1 Beispielcoin kommt auf die Wallet = 0.01 BTC zum damaligen Zeitpunkt ist der Beispielcoin 40 € wert)
- Mining läuft weiter und die Wallet füllt sich
- nun soll 1 Beispielcoin nach FIFO-Prinzip zum Zeitpunkt 2 veräußert werden
- der Coin hat sich gut gemacht und 1 Beispielcoin ist nun 0.05 BTC wert... der BTC-Preis hat sich auch geändert, aber z.B. nach unten -> wir nehmen also an, der €-Wert von 1 Beispielcoin ist nun 100€

Nun die Frage:
Wenn man nun ein paar Monate später den 1 Beispielcoin in BTC tauscht hat man:
0.05 BTC mit dem Wert 100€.

Nun gibt es einen weiteren "Gewinn" von 60 € (100€ Zeitpunkt 2 - 40€ Zeitpunkt 1 (Eingang Wallet)).
Da dieser Handel mit dem im Gewerbebetrieb geschürften Coins stattfindet, ist es nicht einfach die Einkommenssteuer auf den Gewinn richtig?
Welche Steuer muss hier gezahlt werden? Bzw. was muss angesetzt werden?

Vielen Dank!
molecular
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April 14, 2019, 07:25:45 PM
 #2106

@Scheede deine Fragen kann ich leider nicht beantworten.

Was mir aber einfiel, als ich deinen Beitrage gelsenen habe ist, dass mir neulich, als ich meine Trades für 2017 bei Bittrex in Cointracking importierte auffiel, dass z.B. BCH Trades im Nirwana verschwanden. Die Einzahlung ist noch drin und auch in Bittrex ersichtlich, aber weder trades noch BCH Auszahlungen tauchen dann noch auf  Tongue Das muss irgendwie bei deren Umstellung verloren gegangen sein... Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass ich damlas die BCH kurz nach dem Fork verklopft hatte, aber zu welchem Preis, keine Idee mehr...

Ob das nur mir so erging?...

probier mal "BCC" anstatt BCH

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mustermann
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April 20, 2019, 09:37:05 AM
Last edit: April 20, 2019, 12:34:12 PM by mustermann
 #2107

Hallo Leute,
ich habe einige Fragen an euch bezüglich der Steuer.

im Zeitraum von April 2017 bis Januar 2018 habe ich hobbymäßig mit meinen zwei Grafikkarten ETH und ETC gemined. Ich bin technisch interessiert somit bin ich auf Kryptomining gestoßen. Das Mining wurde in einem großen Pool (Nanopool) durchgeführt. Insgesamt wurden etwa 2-3 ETH gemined und etwa 30 ETC. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht, was dieses Mining steuerrechtlich für Konsequenzen hat. Wie gesagt für mich war es nur "Spaß". Zudem habe ich unterschiedliche Kryptowährungen bei Poloniex und Kraken mit der geschürften Währung getauscht.

Ich würde gerne jetzt die geschürfte Währung auszahlen lassen, ohne "Steuerhinterziehung" zu begehen.
Jetzt habe ich gelesen, dass Mining in den Bereich "Kleingewerbe fällt". Ich war 2017 noch ein Student und hatte weder ein Kleingewerbe angemeldet noch sonstige Einkünfte. Ist eine Kleingewerbe-Anmeldung für 1-2 GPUs überhaupt notwendig? Zumal die Karten auch mal mehrere Tage nicht gelaufen sind oder wenn ich Computerspiele gespielt habe die Mining Software beendet habe.

Die zentrale Frage die sich mir stellt ist das ganze noch privates Mining oder schon gewerbliches Mining?
Wer kann mir diese Frage beantworten und was kann mir passieren, wenn ich mir die Kryptowährung auszahlen lasse (Marktwert aktuell 450-500€) ohne sie bei der Steuer explizit anzugeben?

Da die Coins alle eine Haltefrist von >1 Jahr haben könnte ich diese eigentlich nun ohne zu versteuern Verkaufen oder fallen die Coins nicht mehr unter ein "privates Veräußerungsgeschäft", da sie gemined wurden?

Wie soll ich mit den Coins vorgehen? Ich würde sie ungern einfach nur liegen lassen und nicht mehr antasten, nur weil ich im Jahr 2017 nicht wusste ein Kleingewerbe anzumelden.

Wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen?



Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße
Scheede
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April 20, 2019, 01:14:27 PM
 #2108

Also all diese Trades aufzubereiten (obwohl ich jeden (händisch) "live" erfasse) ist echt schon ne ziemlich zeitaufwändige Nummer.

Daher spiele ich nun doch wieder mit dem Gedanken, mir Cointracking zu holen.

Auch dafür würde mich interessieren, welchen Betrag Cointracking in einem solchen Bsp. einfängt, da sie ja mWn auch "nur" die CSV-Dateien der Börsen haben.

Mag das mal jemand der Cointracking-Nutzer an einem vgl. in Erfahrung bringen?

Ich sitze nun mal wieder an der EkSt.-Erklärung für 2018 und bin nun über Ungenauigkeiten in meiner 2017-Erklärung (die durch und beglichen ist) gestolpert und bräuchte mal euer Schwarmwissen:

Im Detail:

In der Bittrex-CSV finden sich die Kosten/Erträge pro Trade in BTC, sieht so aus:



Auf Bittrex selbst sieht es so aus:



Sprich, der "tatsächlich bezahlte Betrag in BTC (für den Kauf von XVG) beträgt 0,0667665 BTC (nicht 0,0666000 wie in der CSV)"

Soweit so klar, handelt sich ja um 0,25% Differenz (Trading-Fees).

Für die GuV-Berechnung der XVG-Trades in 2017 lass ich das mal so stehen, aber  Mein Problem:

Für die GuV-Berechnung der BTC-Trades in 2017 habe ich in der Aufrechnung aller "verkaufter BTC" den kleineren Betrag (im Bsp. 0,0666000 statt 0,0667665 BTC) genommen und so am Ende des Jahres mehr Restbestand als tatsächlich vorhanden war.

OK, das bekomme ich korrigiert, ist ja quasi nur für die eigene Buchhaltung relevant, aber das unschöne daran:

Mit der ursprünglichen Variante kam ich bei BTC-Trades in 2017 auf einen Gewinn von >1.2k €, die ich sie angegeben und versteuert habe.

In der Nachberechnung der Werte (mit den korrekten Zahlen) ergibt sich nun, dass ich lediglich 300€ Gewinn gemacht habe.

2 Fragen

1. Habe ich einen Denkfehler drin? (ggf. gleicht sich das monetär 1:1 mit der Ungleichheit auf der anderen Seite (GuV-Berechnung der XVG-Trades) aus und kommt auf das gleiche Gesamtergebnis?

2. Falls nicht: kann ich den Fehler, den ich in der ESt-Erklärung für 2017 gemacht habe, nachträglich angeben?

Vielen Dank im voraus, falls sich jemand bemüßigt fühlt, mit mir zu überlegen.

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April 21, 2019, 08:59:38 PM
 #2109

~snip~
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Generell solltest du nicht unter gewerblichkeit fallen. Keine Ahnung, wo du das gelesen hast. Aber schaue doch mal auf die erste Seite dieser FAQ. Da steht einiges zum Mining.

Ansonsten: Wenn due die Haltefrist bei jedem Tausch brav eingehalten hast, dann hast du keine steuerlichen Konsequenzen zu befürchten. Falls es doch mal zu Nachfragen kommt, dann kannst du hoffentlich deine Haltefristen durch entsprechende Dokumentation nachweisen.

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April 23, 2019, 11:57:33 AM
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 #2110

Also all diese Trades aufzubereiten (obwohl ich jeden (händisch) "live" erfasse) ist echt schon ne ziemlich zeitaufwändige Nummer.

Daher spiele ich nun doch wieder mit dem Gedanken, mir Cointracking zu holen.

Auch dafür würde mich interessieren, welchen Betrag Cointracking in einem solchen Bsp. einfängt, da sie ja mWn auch "nur" die CSV-Dateien der Börsen haben.

Mag das mal jemand der Cointracking-Nutzer an einem vgl. in Erfahrung bringen?

Ich sitze nun mal wieder an der EkSt.-Erklärung für 2018 und bin nun über Ungenauigkeiten in meiner 2017-Erklärung (die durch und beglichen ist) gestolpert und bräuchte mal euer Schwarmwissen:

Im Detail:

In der Bittrex-CSV finden sich die Kosten/Erträge pro Trade in BTC, sieht so aus:



Auf Bittrex selbst sieht es so aus:



Sprich, der "tatsächlich bezahlte Betrag in BTC (für den Kauf von XVG) beträgt 0,0667665 BTC (nicht 0,0666000 wie in der CSV)"

Soweit so klar, handelt sich ja um 0,25% Differenz (Trading-Fees).

Für die GuV-Berechnung der XVG-Trades in 2017 lass ich das mal so stehen, aber  Mein Problem:

Für die GuV-Berechnung der BTC-Trades in 2017 habe ich in der Aufrechnung aller "verkaufter BTC" den kleineren Betrag (im Bsp. 0,0666000 statt 0,0667665 BTC) genommen und so am Ende des Jahres mehr Restbestand als tatsächlich vorhanden war.

OK, das bekomme ich korrigiert, ist ja quasi nur für die eigene Buchhaltung relevant, aber das unschöne daran:

Mit der ursprünglichen Variante kam ich bei BTC-Trades in 2017 auf einen Gewinn von >1.2k €, die ich sie angegeben und versteuert habe.

In der Nachberechnung der Werte (mit den korrekten Zahlen) ergibt sich nun, dass ich lediglich 300€ Gewinn gemacht habe.

2 Fragen

1. Habe ich einen Denkfehler drin? (ggf. gleicht sich das monetär 1:1 mit der Ungleichheit auf der anderen Seite (GuV-Berechnung der XVG-Trades) aus und kommt auf das gleiche Gesamtergebnis?

2. Falls nicht: kann ich den Fehler, den ich in der ESt-Erklärung für 2017 gemacht habe, nachträglich angeben?

Vielen Dank im voraus, falls sich jemand bemüßigt fühlt, mit mir zu überlegen.

Hier steht erstmal etwas dazu, was du machen kannst, wenn der Steuerbescheid nachträglich geändert werden soll: https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/haben-sie-bei-ihrer-steuererklaerung-vergessen-einigewollen-sie-ihren-steuerbescheid-aendern/
Ansonsten kann ich dir leider nicht helfen, weil ich die "Problematik" (Aufrechnung aller "verkaufter BTC") nicht genau verstanden habe.

Zu Cointracking: Es gibt dort auch die Möglichkeit, eine CSV im kostenlosen Test account hochzuladen. Die Anzahl der Transaktionen ist auf 200 begrenzt. Aber vielleicht reicht es dir.

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Hier steht erstmal etwas dazu, was du machen kannst, wenn der Steuerbescheid nachträglich geändert werden soll: https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/haben-sie-bei-ihrer-steuererklaerung-vergessen-einigewollen-sie-ihren-steuerbescheid-aendern/


Na schau, da ist doch hilfreiches dabei, vielen Dank!

Zur nachträglichen Änderung:

Aus deinem Link kommt folgende Info

Quote
Was ist, wenn die Einspruchfrist schon abgelaufen ist?
Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, gibt es noch folgende Möglichkeiten den Steuerbescheid ändern zu lassen:

- Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO
- neue Tatsachen

Und ein Blick auf den Bescheid bringt mir folgendes ins Auge, worauf ich bis dato tatsächlich noch nicht geachtet hatte:

"Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung.
Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig"

Da sollte ich wohl nochmal anrufen und mit dem SB sprechen. Merci!!

In dem Zuge könnten wir hier ja vielleicht alle mal einen Blick auf unsere Bescheide für 2017 (und ggf. 2018 wenn schon zurück) werfen und hier zusammentragen, ob der "Vorbehalt der Nachprüfung." und/oder "nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig" für alle oder die Mehrheit zutrifft / sich da ggf. ein Schema entnehmen lässt.

edit: bei meiner Partnerin ist lediglich der Zusatz "Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig" enthalten.

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April 24, 2019, 07:00:53 AM
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 #2112

"Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Steht da denn nichts weiter drin, auf was sich der Vorbehalt bezieht?

Laienmeinung Anfang:
Anrufen würde ich nicht. Du musst nun schriftlich eine Änderung mit dem Hinweis auf § 164 AO beantragen und das Begründen....in deinem Fall also mit den korrigierten Daten. Alternative: Änderung beantragen mit dem Hinweis, wann du die korrigierten Daten hinschickst. So musst du nicht befürchten, dass während deiner Korrekturzeit das FA deinen Bescheid plötzlich als bestandskräftig deklariert.
Laienmeinung Ende.

Es gibt auch noch §129 AO. Da widersprechen sich aber zwei Seiten und mir ist nicht ganz klar, ob die Rechenfehler wie in deinem Fall dann überhaupt relevant für eine Änderung sind...?
Quote
Der Steuerbescheid kann noch gemäß § 129 AO berichtigt werden, wenn Ihnen oder dem Finanzbeamten Schreib-, Rechenfehler o.Ä. unterlaufen sind. Der Fehler muss bei der Offenlegung des Sachverhaltes für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich erkennbar sein. Es kommt nicht darauf an, ob die Unrichtigkeit aus dem Bescheid erkennbar ist oder ob Sie den Fehler erkennen konnten (BFH-Urteil vom 16.7.2003, X R 37/99, BStBl. 2003 II S. 867).
https://www.steuernetz.de/lexikon/aenderung-bestandskraeftiger-steuerbescheide

vs.

Quote
Umgekehrt sollen Rechen- und Schreibfehler des Steuerpflichtigen eine Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit nicht rechtfertigen, weil die Finanzverwaltung diesen Fehler nicht erkennen konnte.
Ausnahme: Übernimmt das Finanzamt den Fehler des Steuerpflichtigen bzw. den seines Beraters als eigenen Fehler, ist eine Korrektur möglich. Voraussetzung ist aber, dass dieser Fehler für das Finanzamt erkennbar war. Aus diesem Grunde kann es sinnvoll sein, der Steuerklärung auch Berechnungen selbst und nicht nur das Ergebnis einer Berechnung beizufügen, da dann mögliche Fehler auch für das Finanzamt erkennbar werden.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/aenderungen-des-aeao-durch-das-bmf-schreiben-vom-3112013/bescheidaenderung-bei-offenbarer-unrichtigkeit-129-ao_164_168738.html

-> Idee: Hast du deine Screenshots und die csv mitgeschickt? Falls nein, könntest du evtl. argumentieren, dass du bei der Erstellung der Unterlagen nur von den csv.-Daten ausgegangen bist und nun durch Zufall beim Sichten eines Sreenshots über diese Abweichung gestolpert bist  Roll Eyes


Er ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig

Vorläufige Festsetzungen nach 165 AO gibt es in jedem Steuerbescheid. Das sind noch ausstehende Urteile, die eine Änderung von vielen Bescheiden bewirken könnten. Das erfolgt dann automatisch durchs FA, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Ich glaube, Pendlerpauschale und Soli sind sowas.

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April 24, 2019, 10:51:15 AM
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 #2113

Neuer Stoff für Diskussion Smiley

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass Bounties und Airdrops nicht beim Erhalt versteuert werden müssen sondern erst beim Verkauf.

Somit wurden die bereits verkauften Bounties in der Erklärung steuerlich geltend gemacht und die nicht verkauften nur aufgeführt als Info, was aber laut des Steuerberaters nicht nötig gewesen wäre, da noch nicht verkauft. Das Finanzamt hatte dazu keine Einwände. Der Bescheid kam kürzlich.

Ich möchte dies erwähnen da, soweit ich das hier verfolgt habe die Auffassung gilt, dass beim Erhalt versteuert werden muss.

Sollte das schon bekannt sein, nimmt es mir nicht übel, ich schaue hier nur sporadisch vorbei.
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April 24, 2019, 11:24:36 AM
 #2114

Neuer Stoff für Diskussion Smiley

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass Bounties und Airdrops nicht beim Erhalt versteuert werden müssen sondern erst beim Verkauf.

Somit wurden die bereits verkauften Bounties in der Erklärung steuerlich geltend gemacht und die nicht verkauften nur aufgeführt als Info, was aber laut des Steuerberaters nicht nötig gewesen wäre, da noch nicht verkauft. Das Finanzamt hatte dazu keine Einwände. Der Bescheid kam kürzlich.

Ich möchte dies erwähnen da, soweit ich das hier verfolgt habe die Auffassung gilt, dass beim Erhalt versteuert werden muss.

Sollte das schon bekannt sein, nimmt es mir nicht übel, ich schaue hier nur sporadisch vorbei.

Kein neuer Stoff für die, die diesen Thread gewöhnlich beiwohnen. Einige sehen es so wie dein Steuerberater, andere sehen es anders. Noch kann jeder überwiegend selber "auswählen" was für ihn das optimalste ist.

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April 24, 2019, 02:18:13 PM
 #2115

Jungs der Staat ist Kriminell.

Steht auf und wehrt euch gegen diese Hurensöhne  Wink

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April 24, 2019, 09:22:48 PM
Merited by qwk (1)
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Neuer Stoff für Diskussion Smiley

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass Bounties und Airdrops nicht beim Erhalt versteuert werden müssen sondern erst beim Verkauf.

Somit wurden die bereits verkauften Bounties in der Erklärung steuerlich geltend gemacht und die nicht verkauften nur aufgeführt als Info, was aber laut des Steuerberaters nicht nötig gewesen wäre, da noch nicht verkauft. Das Finanzamt hatte dazu keine Einwände. Der Bescheid kam kürzlich.
Hey, danke für deinen Erfahrungsbericht, dass ein weiterer Steuerberater das so sieht und auch danke für den Erfahrungsbericht, dass dein Finanzamt diese Sichtweise bestätigt hat. Ich sehe es auch so, dass Altcoin Bounties und Airdrops erst bei Verkauf mit dem dann erzielten Preis versteuert werden um diesen zweifelsfrei feststellen zu können, mehr dazu habe ich hier geschrieben (alle Angaben wie immer ohne Gewähr):

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg47022403#msg47022403
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg47878645#msg47878645
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2360806.msg50018971#msg50018971
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg50020929#msg50020929

Und Erfahrungsberichten von anderen:

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg46701749#msg46701749

Letztendlich gibt es da mehrere Varianten und wenn das Finanzamt die jeweilige Situation auch so sieht und sie bestätigt, passt das ja perfekt.



Jungs der Staat ist Kriminell.
Wenn du hinter Gittern bist, interessiert das aber keinen Wink

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April 25, 2019, 02:24:59 PM
 #2117

Hey Jungs.

Eventuell kam schon mal die Frage, aber muss ich etwas dokumentieren bzw. versteuern lassen wenn ich Bitcoins von einem Freund oder "zufällig" erhalten habe.
Angenommen, ich hätte auf einen meiner Wallets 10BTC erhalten und würde alles (wöchentlich einen BTC) auf mein Bankkonto senden (um das Geld zu nehmen), kann ich dann die Argumentation verwenden ein Familienmitglied hat mir diese als Geschenk gesendet oder "ich weiss nicht wie die BTC auf meinem Wallet kamen".

Noch eine andere Frage ist, wenn ich jetzt in einem Bitcoin Casino spiele und auch soviel Geld gemacht hätte und von dem Casino die Bitcoin auf meinem normalen Wallet sende und dann die verkaufe und das Geld auf meinem Bankkonto habe, muss ich da irgendwas angeben? die Frage kommt da der Casino-Besitzer mir gesagt hat, dass ich selber verantwortlich bin wenn ich Steuern oder sonstiges bezahlen muss, aber für Glücksspiele muss man keine Steuern zahlen in Deutschland und ich habe ja in diesem Sinne Bitcoin nur als eine Währung benutzt und nicht als Gewinn.

Danke vielmals für eine ehrliche und hilfreiche Antwort.

VG

Leonard
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April 25, 2019, 03:10:22 PM
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 #2118

Hey Jungs.

Eventuell kam schon mal die Frage, aber muss ich etwas dokumentieren bzw. versteuern lassen wenn ich Bitcoins von einem Freund oder "zufällig" erhalten habe.
Angenommen, ich hätte auf einen meiner Wallets 10BTC erhalten und würde alles (wöchentlich einen BTC) auf mein Bankkonto senden (um das Geld zu nehmen), kann ich dann die Argumentation verwenden ein Familienmitglied hat mir diese als Geschenk gesendet oder "ich weiss nicht wie die BTC auf meinem Wallet kamen".

Noch eine andere Frage ist, wenn ich jetzt in einem Bitcoin Casino spiele und auch soviel Geld gemacht hätte und von dem Casino die Bitcoin auf meinem normalen Wallet sende und dann die verkaufe und das Geld auf meinem Bankkonto habe, muss ich da irgendwas angeben? die Frage kommt da der Casino-Besitzer mir gesagt hat, dass ich selber verantwortlich bin wenn ich Steuern oder sonstiges bezahlen muss, aber für Glücksspiele muss man keine Steuern zahlen in Deutschland und ich habe ja in diesem Sinne Bitcoin nur als eine Währung benutzt und nicht als Gewinn.

Danke vielmals für eine ehrliche und hilfreiche Antwort.

VG

Leonard

Es ist schon ein Unterschied, ob du die BTCs von einem Freund irgendwie, zufällig erhalten oder von einem Familienmitglied geschenkt bekommen hast. Bitte entscheide dich, wie es bei dir war, dann können wir dazu auch etwas sagen. Zur Beantwortung aller Eventualitäten aus deinen Post reicht meine Schreibkraft nicht aus. Wann hast du sie bekommen? Wann hast du sie in €, $, Yen o.ä getauscht?

Was ist ein Bitcoin Casino? Ein Online Casino?  Woher hast du die Bitcoins, die da hingekommen sind? Wann hast du sie hingeschickt -> Haltefrist?

Ich lese aus deinem Post raus, dass du irgendwelche Argumentationen suchst, um keine Steuern zu zahlen. Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben, alles andere kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Gib uns mehr Details und vielleicht ist bei der alles okay und du bist sowieso nicht steuerpflichtig.

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LeonardV123x
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April 25, 2019, 03:25:16 PM
 #2119



Es ist schon ein Unterschied, ob du die BTCs von einem Freund irgendwie, zufällig erhalten oder von einem Familienmitglied geschenkt bekommen hast. Bitte entscheide dich, wie es bei dir war, dann können wir dazu auch etwas sagen. Zur Beantwortung aller Eventualitäten aus deinen Post reicht meine Schreibkraft nicht aus. Wann hast du sie bekommen? Wann hast du sie in €, $, Yen o.ä getauscht?

Was ist ein Bitcoin Casino? Ein Online Casino?  Woher hast du die Bitcoins, die da hingekommen sind? Wann hast du sie hingeschickt -> Haltefrist?

Ich lese aus deinem Post raus, dass du irgendwelche Argumentationen suchst, um keine Steuern zu zahlen. Du solltest schon bei der Wahrheit bleiben, alles andere kann zu ernsthaften Konsequenzen führen. Gib uns mehr Details und vielleicht ist bei der alles okay und du bist sowieso nicht steuerpflichtig.
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Also ich habe ein Bitcoin Wallet eröffnet und aufeinmal hatte ich von irgendeinem zufälligen Wallet 14 BTC erhalten. Nun sind die echt und ich möchte diese gerne auszahlen lassen, jedoch weiss ich nicht ob ich dann Steuern zahlen muss oder nicht, da ich ja diese aufeinmal bekommen habe (vor 3 Wochen). Ich habe die noch nicht ausgezahlt in EURO, will es jedoch bald machen, also die Bitcoin in "echtes" Geld umwandeln.

Das mit dem Bitcoin Casino, ja es ist ein Online Casino und ich hatte die Idee um keine Steuern zu zahlen die zufälligen 14BTC in das Bitcoin Casino zu legen, da einwenig zu spielen und dann diese auszuzahlen, da Glücksspiele nicht versteuert werden müssen und dann niemand mich fragen könnte. (wegen den Steuern).

Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.

Hoffe kannst mir weiterhelfen. Danke!
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April 25, 2019, 06:09:20 PM
 #2120


Also ich habe ein Bitcoin Wallet eröffnet und aufeinmal hatte ich von irgendeinem zufälligen Wallet 14 BTC erhalten. Nun sind die echt und ich möchte diese gerne auszahlen lassen, jedoch weiss ich nicht ob ich dann Steuern zahlen muss oder nicht, da ich ja diese aufeinmal bekommen habe (vor 3 Wochen). Ich habe die noch nicht ausgezahlt in EURO, will es jedoch bald machen, also die Bitcoin in "echtes" Geld umwandeln.

Das mit dem Bitcoin Casino, ja es ist ein Online Casino und ich hatte die Idee um keine Steuern zu zahlen die zufälligen 14BTC in das Bitcoin Casino zu legen, da einwenig zu spielen und dann diese auszuzahlen, da Glücksspiele nicht versteuert werden müssen und dann niemand mich fragen könnte. (wegen den Steuern).

Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.

Hoffe kannst mir weiterhelfen. Danke!

Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...wenn der ursprüngliche Absender allerdings nicht ganz doof ist wird er gucken wo das Geld landet und entsprechend Nachforschungen anstellen...
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