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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1095322 times)
SebastianJu
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May 01, 2019, 08:56:35 PM
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 #2141

Perfekt, danke dir @qwk. Merited...

Wenn ich z.B. 10 Bitcoins in einer Paper-Wallet "für die Rente" aufhebe, und 10 Bitcoins auf einer Börse liegen habe, um damit gelegentlich zu traden, ist es sehr naheliegend, diese beiden "Töpfe" (so nannte molecular das) oder Depots unterschiedlich zu handhaben. Da wird dann auch das FA nicht meckern.

Willst du aber einfach zur steuerlichen Optimierung quasi "im Nachgang" für jeden einzelnen Coin in deiner Wallet individuell entscheiden, was denn nun günstiger ist, dürfte das den Gestaltungsfreiraum sprengen.

Vielleicht ist der Anwendungsfall auch eher sehr selten vorhanden. Allerdings ist das Transaktionshandling mit Inputs direkt eigentlich schon eine interessante Sache. Man kann ja in einem Wallet jetzt zwei verschiedene Adressen haben, eine mit 10 BTC für das Reihenhaus in einem Jahr und eine mit der man handelt bzw seine täglichen Dinge erledigt. Es wäre immer klar nachweisbar, notfalls sogar mit der Blockchain, dass die 10 BTC die ganze Zeit da lagen. Alle anderen Adressen beeinflussen das dann ja nicht.

Man könnte aber, da es einfach eine andere Sichtweise ist, auch eine einzelne Adresse nutzen und z.B. einen Input haben, der von vor einem Jahr ist. Der wurde nicht angefasst in der Zeit. Daneben gibt es vielleicht 5 oder 6 Inputs, alle ebenfalls mit einem Eingangszeitpunkt, die halt jünger sind. Im Prinzip wäre das die Funktionalität eines Wallets, nur auf einem niedrigeren Level. Das könnte man sogar sehr schön darstellen, ganz ähnlich wie in einem Wallet, wie Bitcoin-Core oder Electrum.

Bei Ripple hat man vermutlich noch andere Sorgen. Aber da kenne ich mich nur insofern aus, dass man nur eine Einzahladresse hat.

Falls Mining aus POS wirklich als Dividenden angesehen werden, was durchaus logischer klingt als erminete POW-Coins
Es ist wirklich erstaunlich, dass in dieser Frage bis heute keine Klarheit herrscht. So selten ist POS ja nun auch wieder nicht.
Meine persönliche Auffassung ist (mittlerweile), dass ich die POS-Erträge analog zu Erträgen aus Mining sehen würde, schließlich erfüllt das "Staken" den selben Zweck wie das Mining.
Wenn dem so ist, handelt es sich wahrscheinlich um "Solo-Mining", und diese Einkünfte wären grundsätzlich nicht steuerbar, wenn ich das richtig sehe.
Allerdings mit sehr viel Vorsicht zu genießen, wie gesagt, klar ist da nix.
(Im Übrigen sollte ich da mal das OP korrigieren ... TODO Roll Eyes)

Das Solomining muss ich mir dann noch mal durchlesen. Hab das schon ewig nicht mehr gemacht. Mehr als POS ist den Aufwand auch nicht wirklich wert. Viel Arbeit, Zeit, Geld und Risiko, wobei die Preisschwankungen einen möglichen Profit doch eh in den Schatten stellen.

Mal angenommen man investiert in ein Scam-ICO, dann verkauft man ja seine Coins in dem Moment in dem man andere Coins dafür bekommt. Wenn das ICO Scam ist dann werden auch diese gekauften Coins wertlos. Wodurch sich das Ganze ausgleichen sollte. Selbst wenn man die erhaltenen Coins dann verkauft hat man einen Verlust erwirtschaftet, der gegengerechnet werden kann. Damit sollte sich der Wert der Investionssumme mit der des Verlusts im Scam ausgleichen.
Verstehe ich jetzt nicht ganz.
Kannst du das noch mal an einem Beispiel konkretisieren, so nach dem Schema:
1. ich kaufe 100 ShitcoinAlpha für 1 Bitcoin
2. einen Monat später kaufe ich XXX...
3. zwei Monate später macht die Börse dicht
4. Profit!
so in der Art.

1. Habe 1 BTC, kaufe damit 1000 Shitcoin. Eventuell entstandene Verluste/Gewinne des BTC zwischen dessen Kaufpreis und dem Shitcoinkauf werden versteuert.
2. ICO goes Scam. Shitcoinwert ist 0. Coinwert verloren, es entsteht keine neue Steuerpflicht. Aber es entsteht ein Handelsverlust. Die Shitcoins müssen nur verkauft werden um diesen zu realisieren. Damit hat man zwar den initialen 1BTC verloren, hat aber einen Verlustvortrag für das aktuelle oder folgende Jahre. Verkaufen kann man die Shitcoins in jedem Fall. Sei es auf einem Exchange oder OTC. Der Preis muss natürlich glaubhaft sein.

Wenn man die Shitcoins nicht verkauft hat man keinen gegenrechenbaren Verlust. Wobei ich mir gerade unsicher bin ob man den Verlust auch vortragen kann.

Obwohl man auch dort damit argumentieren könnte, dass man ein Finanzprodukt erworben hat. Es ist nichts materielles, es ist ein virtueller Vertrag der auch an Wert verliert. Wenn er nicht gehandelt wird kann man es vielleicht auf den Preisen auf der Webseite sehen oder vielleicht durch einen Verkaufsthread nachweisen, dass die Verträge keiner haben will, sie damit wertlos geworden sind und man einen Verlust erwirtschaftet hat.
Die Verträge verlieren ja sogar an Wert ohne dass es ein Scam ist.
Ein Cloudmining-Vertrag ist sicher kein Finanzmarktprodukt.
Der Wertverlust eines "gebrauchten" Vertrags bei Weiterverkauf wäre noch eine spannende Frage, die man mal klären könnte:
Wenn ich einen Cloudmining-Vertrag mit Verlust weiterverkaufe, kann ich dann den Verlust absetzen?
Vermutlich schon.
Allerdings natürlich nur, wenn ich tatsächlich gewerblich handle.
Privat vermutlich nicht.

Ok, noch mal zur Definition, vermutlich viel falsch. Paragraph 20 war normales Einkommen, Paragraph 22 waren Kapitalerträge?
Es gibt nur bei Kapitalerträgen einen Verlustvortrag. Gültig für Privat und Business.
Wird §20 anders behandelt wenn man privat handelt? Versteuern würde man es doch in jedem Fall und damit auch Verluste gegenrechnen. Es gibt bei §20 nur keinen Verlustvortrag ins nächste Jahr.
Und da das Thema aufkam, Bounties sind ja normales Einkommen, die Umsatzsteuer müsste man davon ja immer abziehen oder ist das bei privat anders? Es ist ja eine Dienstleistung gewesen für die man entlohnt wurde, selbst wenn man keine Rechnung stellt.
Wobei das ja praktisch nie möglich ist. Hier sind alle anonym, USt muss man ja aber allen gegenüber abrechnen, da man das normal nicht kann, bedeutet das, man muss immer einen Teil dessen, dass man eingenommen hat als USt abgeben. Theoretisch kann man sich das von dem Land desjenigen zurückholen, praktisch ist es aus mehreren Gründen unmöglich. Ist ein blödes Thema.

Und dann kommt ja noch dazu, sollte mal was bei privat besser sein, hat man die Chance, dass man einfach als geschäftlich eingestuft wird und schon kann mehr Steuer verlangt werden. Cheesy Immer diese Risiken. Ist wirklich traurig im Cryptobereich.

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 #2142

Wenn ich z.B. 10 Bitcoins in einer Paper-Wallet "für die Rente" aufhebe, und 10 Bitcoins auf einer Börse liegen habe, um damit gelegentlich zu traden, ist es sehr naheliegend, diese beiden "Töpfe" (so nannte molecular das) oder Depots unterschiedlich zu handhaben. Da wird dann auch das FA nicht meckern.

Willst du aber einfach zur steuerlichen Optimierung quasi "im Nachgang" für jeden einzelnen Coin in deiner Wallet individuell entscheiden, was denn nun günstiger ist, dürfte das den Gestaltungsfreiraum sprengen.

Vielleicht ist der Anwendungsfall auch eher sehr selten vorhanden. Allerdings ist das Transaktionshandling mit Inputs direkt eigentlich schon eine interessante Sache. Man kann ja in einem Wallet jetzt zwei verschiedene Adressen haben, eine mit 10 BTC für das Reihenhaus in einem Jahr und eine mit der man handelt bzw seine täglichen Dinge erledigt. Es wäre immer klar nachweisbar, notfalls sogar mit der Blockchain, dass die 10 BTC die ganze Zeit da lagen. Alle anderen Adressen beeinflussen das dann ja nicht.

Man könnte aber, da es einfach eine andere Sichtweise ist, auch eine einzelne Adresse nutzen und z.B. einen Input haben, der von vor einem Jahr ist. Der wurde nicht angefasst in der Zeit. Daneben gibt es vielleicht 5 oder 6 Inputs, alle ebenfalls mit einem Eingangszeitpunkt, die halt jünger sind. Im Prinzip wäre das die Funktionalität eines Wallets, nur auf einem niedrigeren Level. Das könnte man sogar sehr schön darstellen, ganz ähnlich wie in einem Wallet, wie Bitcoin-Core oder Electrum.
verlangt werden. Cheesy Immer diese Risiken. Ist wirklich traurig im Cryptobereich.
Die überwiegende Meinung ist Depottrennung gleich Wallettrennung. Jetzt ist zunächst die Frage, wie ist ein Wallet definiert, um daraus die Frage abzuleiten, welche Adressen gehören zu dem Wallet? Heißt für mich, dass Wallet und alle daraus zu genierenden Adressen sind durch den Seed definiert. (Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege)
Das ist alles sehr technisch und das FA müsste im Zweifel also den Nachweis anfordern, welche Adresse zu welchem Wallet gehört .
Ob sie das können (ist das Wissen dort vorhanden) oder nicht, muss jeder selber bei der Steuererklärung bewerten.   Roll Eyes
-> Argument könnte sein: Ich habe eine Adresse online generiert.



1. Habe 1 BTC, kaufe damit 1000 Shitcoin. Eventuell entstandene Verluste/Gewinne des BTC zwischen dessen Kaufpreis und dem Shitcoinkauf werden versteuert.
2. ICO goes Scam. Shitcoinwert ist 0. Coinwert verloren, es entsteht keine neue Steuerpflicht. Aber es entsteht ein Handelsverlust. Die Shitcoins müssen nur verkauft werden um diesen zu realisieren. Damit hat man zwar den initialen 1BTC verloren, hat aber einen Verlustvortrag für das aktuelle oder folgende Jahre. Verkaufen kann man die Shitcoins in jedem Fall. Sei es auf einem Exchange oder OTC. Der Preis muss natürlich glaubhaft sein.

Wenn man die Shitcoins nicht verkauft hat man keinen gegenrechenbaren Verlust. Wobei ich mir gerade unsicher bin ob man den Verlust auch vortragen kann.

Genau. Wenn du die Shitcoins innerhalb der Haltefrist zu den Wert 0,0000000x noch an den Mann oder die Frau bringst, dann kannst du diesen Verlust aus §23 EStG gegenrechen. Ein verbleibender Verlust ist entweder als Rücktrag ins Vorjahr oder ein Vortrag in die Folgejahre möglich
Quote
Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte
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 #2143

Ich habe auch noch eine Frage, im OP steht gestohlene Coins sind Coins auf die man Steuern zahlen muss. Muss man nicht erst Gewinne realisiert haben?
Nein, wenn dir dein Geld gestohlen wird, kommt hinterher trotzdem das Finanzamt und "stiehlt" dir die Steuer. Tongue
Sorry, aber das isso.
Vorausgesetzt, eine Steuerschuld ist entstanden, ist diese auch zu begleichen.
Natürlich ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schuld überhaupt entstanden ist.
Wenn du dir jetzt z.B. heute einen Bitcoin kaufst, und der wird dir in einem Monat geklaut, ist natürlich keine Steuerschuld entstanden.
Dazu hättest du den Bitcoin tatsächlich zwischendurch mal verkaufen müssen.

Ui, da ist mir doch gerade eine Idee gekommen. Was ist, wenn das FA mal in der Lage ist und alle Transaktionen nachverfolgt und feststellt, da wurde ein gestohlener BTC innerhalb der Haltefrist in Fiat an einem ATM umgewandelt. Dann wäre man zunächst erstmal in der Beweispflicht, dass dieser BTC wirklich gestohlen wurde. 



Falls Mining aus POS wirklich als Dividenden angesehen werden, was durchaus logischer klingt als erminete POW-Coins
Es ist wirklich erstaunlich, dass in dieser Frage bis heute keine Klarheit herrscht. So selten ist POS ja nun auch wieder nicht.
Meine persönliche Auffassung ist (mittlerweile), dass ich die POS-Erträge analog zu Erträgen aus Mining sehen würde, schließlich erfüllt das "Staken" den selben Zweck wie das Mining.
Wenn dem so ist, handelt es sich wahrscheinlich um "Solo-Mining", und diese Einkünfte wären grundsätzlich nicht steuerbar, wenn ich das richtig sehe.
Allerdings mit sehr viel Vorsicht zu genießen, wie gesagt, klar ist da nix.

Die überwiegende Mehrzahl der Steuerberater sieht doch POS-Coins als sonstiges Einkommen. Dieses wurde hier auch so wiedergegeben. Warum hast du nun eine neue Auffassung? Wenn sie technisch erklärt wird, dann sicherlich ja. Aber erkläre das mal dem FA.

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May 04, 2019, 10:00:16 AM
 #2144

Jungs der Staat ist Kriminell.

Steht auf und wehrt euch gegen diese Hurensöhne  Wink

machen wir ja, indem wir crypto groß machen und verbreiten. Beste Waffe, keine Gewalt.


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May 04, 2019, 10:04:36 AM
 #2145

Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte

Ja wunderbar, genau die Info hat mir noch gefehlt (wo / wie genau der Verlustvortrag (bzw. -rücktrag) kennzuzeichnen ist. Irgendwann kann sich vllt. der eine oder andere hier im Fadeb beim FA als Krypto-Sachbearbeiter bewerben Wink

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May 04, 2019, 10:13:15 AM
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 #2146

Wie nennt man eigentlich diese Art der Buchführung? Also nicht FIFO oder LIFO, sondern jede einzelne Coin-TX einzeln aufzeichnen?

Ich nenne es bei mir "Bestimmung der Verbrauchsfolge unter Benutzung von Depots" (hab ich grad erfunden). Mache das schon ewig so (jede Börse stellt ein Depot dar, der Rest ist "Depot privat". Transfers zwischen den Depots sind einfach über die withdrawal/deposit historien der Exchanges nachweisbar (also keine verwendung von blockchain-daten hierfür in meinem Fall). Hätte auch keinen Schmerz mehrere privat-Depots zu führen (z.B getrennte wallets). Ich hab zwar viele getrennte Wallets, aber das nicht so abgebildet). Kein FA hat mich bisher eingehender geprüft. Meine Steuerberatung ist sich völlig sicher daß es in Ordnung ist das so zu machen solange Transfers zwischen den Depots nachweisbar sind und Käufe/Verkäufe eindeutig einem der Depots zugeordnet werden könnne (kann coins auf bitcoin.de nur aus dem bitcoin.de depot veräußern, ist ja völlig schlüssig). Mann könne nur nicht ständig die Systematik ändern. Wenn man mal so angefangen hat, muss man's auch so weitermachen.

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May 05, 2019, 10:26:07 PM
 #2147

Irgendwann kann sich vllt. der eine oder andere hier im Fadeb beim FA als Krypto-Sachbearbeiter bewerben Wink

Gute Idee. Loyalität gegenüber dem Forum und der Kryptogemeinde sollte inbegriffen sein.  Grin  Roll Eyes

Freut mich, dass ich dir mit meinen Post helfen konnte und du nun weißt, wo du die Verluste eintragen musst. Hoffentlich hält es sich die Waage.
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May 06, 2019, 03:16:29 PM
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 #2148

Irgendwann kann sich vllt. der eine oder andere hier im Fadeb beim FA als Krypto-Sachbearbeiter bewerben Wink

Gute Idee. Loyalität gegenüber dem Forum und der Kryptogemeinde sollte inbegriffen sein.  Grin  Roll Eyes

Von der Loyalität dürfen wir dann sehr gewiss ausgehen Wink

Freut mich, dass ich dir mit meinen Post helfen konnte und du nun weißt, wo du die Verluste eintragen musst. Hoffentlich hält es sich die Waage.

Naja, wie man es nimmt.

Wie in dem Bsp. zu sehen, wurden zwar deutliche Verluste (in BTC) gemacht, aber da der BTC-Preis (in EUR) zwischen Kauf und
Verkauf stieg, ist der tatsächliche Verlust quasi nicht relevant :/





Und da ich nichts ausgecasht habe, sind alle realisierten Gewinne aus 2017 ohnehin "nur theoretisch" gewesen.

Ziemlicher Mist, unbedacht rumzutraden, wenn man sich dem Steuerthema nicht schon vorher widmet und das mit in seine Trading-Strategie einfließen lässt.

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 #2149

Ziemlicher Mist, unbedacht rumzutraden, wenn man sich dem Steuerthema nicht schon vorher widmet und das mit in seine Trading-Strategie einfließen lässt.
Ich glaube, nahezu keiner hat sich als erstes mit der Steuer auseinandergesetzt und hat dann erst mit dem Traden angefangen!

Die Zahl da in deinem Bild sind aber nicht das Gesamtergebnis, oder? Weil alles unter 600€ in §23 EStG muss nicht versteuert werden.
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Ziemlicher Mist, unbedacht rumzutraden, wenn man sich dem Steuerthema nicht schon vorher widmet und das mit in seine Trading-Strategie einfließen lässt.
Ich glaube, nahezu keiner hat sich als erstes mit der Steuer auseinandergesetzt und hat dann erst mit dem Traden angefangen!

Die Zahl da in deinem Bild sind aber nicht das Gesamtergebnis, oder? Weil alles unter 600€ in §23 EStG muss nicht versteuert werden.

Nein, nein, dass ist nur 1 Trading-Paar von vielen und auch das einfachste, da nur jeweils 1 Trade in bei Richtungen, der Einfachheit um es zu veranschaulichen. 

Und selbst bei diesem einen müssen ja ...

A) die BTC, die mit dem ersten Trade (Kauf Verge für BTC) verkauft wurden sowie

B) die BTC die mit dem zweiten Trade (Verkauf Verge für BTC) gekauft wurden

... in eine zweite Übersicht  Roll Eyes

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May 08, 2019, 01:30:15 PM
 #2152

Mich würde es mal Interessieren ob euer Steuerberater die Zugangsdaten für Cointracking haben will damit er einsehen kann was so gekauft wurde usw. ? Sagen wir mal der Steuerberater möchte gerne Zugang dazu haben was würdet Ihr machen ?
bct_ail
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May 08, 2019, 09:26:10 PM
 #2153

Mich würde es mal Interessieren ob euer Steuerberater die Zugangsdaten für Cointracking haben will damit er einsehen kann was so gekauft wurde usw. ? Sagen wir mal der Steuerberater möchte gerne Zugang dazu haben was würdet Ihr machen ?
Ich würde überlgen, ob der Steuerberater noch der richtige für mich ist.
Warum  will er das alles wissen? Es gibt doch einen Report, der aussagekräftig genug ist.
Hilde X
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May 15, 2019, 07:06:00 AM
Last edit: May 15, 2019, 07:17:06 AM by Hilde X
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 #2154

Da in diesem Jahr viele wichtige Projekte mit dem Staking beginnen, wäre es vllt keine schlechte Idee, dem im ersten Faden einen kleinen Bereich zu widmen.

Im Bullenmarkt-Faden schrieb skerberus gerade (und das könnte als Warnhinweis mit übernommen werden):

Da man auch z. B. durch Staking in einem Bullenmarkt sehr hohe Gewinne einfahren kann, sollte man zudem aufpassen, dass man auch rechtzeitig die jeweiligen Coins wieder im Bullenmarkt veräußert, ansonsten muss man später für die Steuer mehr Coins verkaufen als man bekommen hat.

Die durchs Staking erhaltenen Coins gelten als Einkommen und sind zum Wert beim Zufluss zu versteuern. Sacken die Preise danach ab, sieht man sich ggf. einer hohe Steuerforderung gegenüber, hat aber nur geringen Fiat-Gegenwert beim Verkauf.

Staking im Bärenmarkt ist also super. Im Bullenmarkt muss man die erwirtschafteten Gewinne steuertechnisch genau im Auge haben und extra Reserven anlegen dafür.


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May 15, 2019, 03:04:48 PM
 #2155

Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee
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May 15, 2019, 04:42:32 PM
 #2156

Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

ich denke 1 jahr

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May 15, 2019, 04:45:59 PM
 #2157

Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

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Hilde X
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May 15, 2019, 05:07:34 PM
 #2158

Hallo,

Ich habe vor um fur 10 Tausend Euro Ethereum zu kaufen und NICHT hiermit zu traden, aber das nur zu behalten fur langere Zeit. Aber wieviel Jahren muss ich die behalten um eventuelle Gewinnen Steuerfrei auszahlen lassen konnen? War die Frist 5 Jahre oder 10 Jahre?

Mfg, TeePee

Wenn ich dir einen Tip geben kann: Streue lieber ein wenig und setze nicht alles auf ein Pferd. BTC sollte auf jeden Fall dabei sein, vielleicht noch ein oder zwei andere aus den Top 10.


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May 15, 2019, 05:27:50 PM
 #2159

Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
Quelle: https://www.steuernetz.de/lexikon/private-veraeusserungsgeschaefte

Ja wunderbar, genau die Info hat mir noch gefehlt (wo / wie genau der Verlustvortrag (bzw. -rücktrag) kennzuzeichnen ist. Irgendwann kann sich vllt. der eine oder andere hier im Fadeb beim FA als Krypto-Sachbearbeiter bewerben Wink

Genau zu dieser Frage haben wir einen ausführlichen Artikel geschrieben @Scheede und @bct_ail
Hier könnt ihr euch gerne darüber näher informieren, wo man seine Verluste einträgt (siehe zweite Hälfte des Artikels): https://www.coin.ink/mit-bitcoin-verluste-steuern-sparen
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May 15, 2019, 05:37:30 PM
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 #2160

Hallo,

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Mfg, TeePee

Hallo TeePee,

genau so wie meine Vorredner es bereits erläutert haben, gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Diese wird auch in Zukunft noch gelten soweit wir das wissen von den Finanzverwaltungen. Dies wird auch demnächst in Q4 2019 in einem Hinweisschreiben des BMF thematisiert.
Wir haben übrigens einen Artikel zur Haltefrist geschrieben mit weiteren Erläuterungen: https://www.coin.ink/bitcoin-haltefrist-von-einem-jahr

Als Tipp:
Du solltest bloß darauf achten, dass du nicht wertpapierähnliche Tokens dir anschaffst (Security Tokens). Diese werden nämlich anders besteuert und da existiert beispielsweise die Abgeltungssteuer ohne jegliche Spekulationsfrist. Solltest du rein bei Ether bleiben, dann bist du auf der sicheren Seite (steuerlich gesehen).
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