cha145
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February 09, 2018, 12:17:27 PM |
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Danke dir. Habe ihn den link zu btc echo noch einmal geschickt und diese mail erhalten. Ist dies so korrekt ?
Um dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus dem Wege zu gehen, reichen Sie bitte eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt mit ein, in der Sie die Umsätze (nicht den Gewinn) als steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 UStG behandeln und sich dabei in einem Begleitschreiben auf das EuGH-Urteil berufen. Wie in dem Artikel erwähnt, geht das EU-Recht i.d.R. nationalem Recht vor. Also bitte erstmal Ruhe bewahren. Schönes Wochenende.
Wtf?
Die Umsätze belaufen sich wenn ich richtig verstanden habe ja bei mir dann auf 100k obwohl ich nur 8k gewinn gemacht habe.
Ich raff grad gar nicht's
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twbt
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February 09, 2018, 12:30:35 PM |
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Um dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus dem Wege zu gehen, reichen Sie bitte eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt mit ein, in der Sie die Umsätze (nicht den Gewinn) als steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 UStG behandeln und sich dabei in einem Begleitschreiben auf das EuGH-Urteil berufen. Wie in dem Artikel erwähnt, geht das EU-Recht i.d.R. nationalem Recht vor. Also bitte erstmal Ruhe bewahren. Schönes Wochenende.
Ruhe bewahren ist ein guter Rat, für den Du aber hoffentlich nicht bezahlen musst. - Auch gut ist, dass Dein Steuerberater jetzt von Dir erfahren hat, dass es ein EuGH-Urteil gibt und kein Verfahren anhängig ist. Wie man sich allerdings den Vorwurf der Steuerhinterziehung einhandeln sollte, wenn man geltendes Recht anwendet, erschließt sich vlt. nur Deinem Steuerberater. Es gibt keine Verpflichtung, im Vorgriff auch die Behörden über die geltende Rechtslage aufzuklären, damit man einem schwachsinnigen evtl. Vorwurf aus dem Wege geht. Ist Umsatz jetzt Gewinn + Verlust zusammengerechnet?
Nein. Umsatz ist Erlös. Gewinn + Verlust zusammengerechnet ist das, was in Anlage SO kommt. Mit welchem Umsatz Du das Resultat erzielt hast, spiel keine Rolle. EDIT: Ah, Du hast nochmal nacheditiert: Die Umsätze belaufen sich wenn ich richtig verstanden habe ja bei mir dann auf 100k obwohl ich nur 8k gewinn gemacht habe.
Wenn das bei Dir so ist - genau. Die 100k sind völlig egal. Es zählt der Gewinn. In Deinem Fall dann also: 92k investiert, 100k wieder ausgeholt. 8k Gewinn.
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cha145
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February 09, 2018, 12:35:57 PM |
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Alles klar. Zum Glück ist es bis zum 31.Mai ja noch etwas hin. Ich denke mal dass wir bis zu diesem Zeitpunkt ein wenig Klarheit gewinnen können.
Also werd ich jetzt erstmal die Füße still halten und warten was passiert und davon ausgehen meine ganz normale Einkommensteuererklärung abzugeben.
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twbt
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February 09, 2018, 12:49:37 PM |
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Also werd ich jetzt erstmal die Füße still halten und warten was passiert und davon ausgehen meine ganz normale Einkommensteuererklärung abzugeben.
In Deiner privaten Einkommenssteuererklärung hast Du mit dem ganzen Umsatzquatsch, der da z.Z. kursiert, eh nichts am Hut. Da ich das aber gerade arg vereinfacht habe: Du musst schlicht jeden einzelnen Kauf/Verkauf notieren. Den Gewinn/Verlust eines jeden Tauschgeschäfts summierst Du dann zu Deinem Jahresgewinn/-verlust. Üblicherweise nach FIFO-Methode. Das kommt in die Anlage SO. Als Beleg legst Du die genannte Aufstellung Deiner einzelnen Tauschgeschäfte bei. Wenn das sehr viel ist, kannst Du auch sowas wie CoinTracking verwenden. - Wenn Du noch verschiedene Optionen für Dich prüfen möchtest, lies Dir den Thread hier durch.
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cha145
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February 09, 2018, 12:55:00 PM |
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Danke für deinen Einsatz Ich bin bei Cointracking (Pro) angmeldet. Um's aufn Punkt zu bringen. Ich mach meine Steuererklärung 2017 fertig hau in der Anlage SO meinen Gewinn rein und lege den bei Cointracking erstellten Auszug aus Handel mit Kryptowährungen bei. Und wenn das FA jetzt irgendwie rummucken sollte verweise ich auf das Urteil vom EuGh aus 2015 und denke mir lecko mio. Und wegen dem kursierenden Umsatzsteuerkram mach ich mir keinen Kopf. Richtig?
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twbt
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February 09, 2018, 01:00:07 PM |
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Richtig?
Yep. - Und dann schreibst Du Deinem Steuerberater eine Rechnung über die Beratungsleistung bzgl. Umsatzsteuer und EuGH. Die kommt dann in die Steuererklärung 2019.
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cha145
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February 09, 2018, 01:17:05 PM |
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Richtig?
Yep. - Und dann schreibst Du Deinem Steuerberater eine Rechnung über die Beratungsleistung bzgl. Umsatzsteuer und EuGH. Die kommt dann in die Steuererklärung 2019. Haha, danke dir! Hast mich echt beruhigt. Wenn grad eh schon nen freundlichen Dude zur Stelle habe. Lege ich lediglich die detaillierte Berechnung sowie die Übersichten zu Einkommen, Spenden und Schenkungen bei?
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cha145
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February 09, 2018, 01:31:32 PM |
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Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
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twbt
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February 09, 2018, 01:53:59 PM |
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Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
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WaramBuffet
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February 09, 2018, 02:00:28 PM |
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Wir hatten das Thema ja immer schon mal wieder, es gibt bestimmt auch neuere Urteile dazu. Aber ich spare mir jetzt einfach mal die weitere Recherche, da das mE für die überwiegende Zahl der Leute hier im Forum einfach keine Rolle spielen wird.
Könnte man eigentlich nicht den Sticky wieder zum Leben erwecken und regelmäßig aktualisieren? Ganz naiv gefragt ...
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cha145
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February 09, 2018, 02:06:27 PM |
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Danke euch für eure Hilfe. Ist ja der Wahnsinn wie aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. Wenn ich mir u.a. auch den zitierten Post des Steuerberaters einige Posts weiter oben durchlese ist es also nur ein Bericht eines einzelnen Prüfers gewesen, der diese ganze "Panik" ausgelöst und sogar meinen Steuerberater zum Nachdenken gebracht hat ? Unfassbar.
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WaramBuffet
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February 09, 2018, 02:08:18 PM Last edit: April 05, 2018, 07:56:39 AM by WaramBuffet Merited by qwk (2), Scheede (1) |
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Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen. Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein. Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdfAusfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdfEDIT: neuer Link Ausfüllhilfe (oben) https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E8C5989A7DF94CDA2F4
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twbt
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February 09, 2018, 02:28:54 PM |
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Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein. Yep, da hab' ich mich vom Ärger über diesen ganzen Umsatzsteuerquatsch ablenken lassen. Gewinn eintragen und CT-Auszug beilegen. Beleg wäre hier der konkrete Nachweis der jeweiligen Transaktionen an den jeweiligen Exchanges.
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twbt
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February 09, 2018, 02:37:03 PM |
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Wenn ich mir u.a. auch den zitierten Post des Steuerberaters einige Posts weiter oben durchlese ist es also nur ein Bericht eines einzelnen Prüfers gewesen, der diese ganze "Panik" ausgelöst und sogar meinen Steuerberater zum Nachdenken gebracht hat ? Zum Nachdenken? - Nein, sowas bringt offensichtlich manchen Steuerberater zur spontanen Verzückung, da sie plötzlich massenweise Gewerbetreibende als Kunden haben, die säckeweise Umsatzsteuer abführen sollen. Unfassbar. Du sagst es.
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cha145
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February 09, 2018, 02:37:19 PM |
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Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist. Was würd ich nur ohne euch tun (Wahrscheinlich tatsächlich n Gewerbe anmelden oder so... manno man)
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WaramBuffet
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February 09, 2018, 02:39:01 PM |
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Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.
2017->48 siehe oben ...
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cha145
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February 09, 2018, 02:39:53 PM |
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Also trage ich unter dem Punkt der privaten Veräußerungsgeschäfte (wäre cool wenn jemand mir hier die genau Zeile benennen könnte) meine Gewinn summe X ein und lege dann wie erwähnt die schlüssige Aufstellung der Trades bei durch welche das ganze zusammengekommen ist.
2017->48 siehe oben ... Tausend dank & sorry fürs Übersehen
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qwk (OP)
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February 09, 2018, 03:17:53 PM |
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Wir hatten das Thema ja immer schon mal wieder, es gibt bestimmt auch neuere Urteile dazu. Aber ich spare mir jetzt einfach mal die weitere Recherche, da das mE für die überwiegende Zahl der Leute hier im Forum einfach keine Rolle spielen wird.
Könnte man eigentlich nicht den Sticky wieder zum Leben erwecken und regelmäßig aktualisieren? Ganz naiv gefragt ... Ja, könnte man und wird man. Wenn ich dich richtig verstehe, das mal ein Update der FAQ ansteht Diesen Umsatzsteuer-Unsinn werde ich wohl kurzfristig mal aufnehmen müssen
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Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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bct_ail
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February 09, 2018, 03:36:16 PM |
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Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen. Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein. Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdfAusfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdfHab jetzt keine Lust, das Posting von Ludica rauszukramen, aber auch er hatte damals gesagt, einfach in Zeile 41 Kryptowährungen eintragen und je nach Tatbestand 42-46 als GESAMTanlage eintragen....und nichts mitschicken. Aber eigentlich kann jeder es so machen, wie er will. Wenn das FA etwas braucht, werden die einen schon kontaktieren.
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