mucke12
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February 16, 2018, 08:24:11 PM |
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Hey mal ne frage an Experten unter Euch,obwohl es hier schon einige Antworten dazu gab will Ich mich noch mal bei Euch vergewissern! Ich habe letzes Jahr einen Gewinn von ca. 100k € gemacht mit Coins wobei ich sagen muss das 90% des Gewinns einfach nur HODL Coins waren, die Ich am Ende des Jahres auscashen lies(unter einem Jahr gehalten).Die restlichen 10% Gewinn waren alles Trading Geschäfte. Habe insgesamt auf 12-14 verschiedenen Börsen getradet und einige Coins umgetauscht (kein Arbitrage handel) .Es war aber kein Daytrading oder so ,einfach nur alle 1-3 Wochen Coins umtauschen oder Neu dazu kaufen und gut ist. Habe auch an 2 ICOs teilgenommen .Insgesamt komme ich letzes jahr auf ca. 800-900 einzelne Trades und insgesamt um die 20 verschiedene Coins die ich getradet/getauscht habe! Nun kommt die frage, Gewerbe oder Privat? Das Finanzamt wird bestimmt faxen machen, weil die Summe nun mal größer ausgefallen ist,werden die versuchen mich als Gewerbetreibenden einzustufen?! Bin natürlich nicht daran interessiert als Gewerbliche Person eingestuft zu werden, aber falls das Finanzamt doch damit ankommt ,womit kann ich argumentieren ? Habe ausschließlich mit meinem privatem Vermögen gehandelt! Ich bedanke mich für Eure Antworten!!! Hey Leute, für die Steuerberater unter Euch.Wie sieht Ihr die Sache, ist das Privat oder doch Gewerblich? Einen Steuerberater habe Ich auch aber bekomme leider noch keine konkrete antworten. Bedanke mich im voraus für die Antworten! Aus den ganzen beitragen zuvor gehr doch auch unter anderem hervor, das es privat ist! Aber mal ganz ehrlich, was hindert dich bei solch einem Gewinn mal einen Steuerberater mit Kryptoerfahrung zu konsolidieren?? Hier wurde ja mindest einer erwähnt...
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WAMBO
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February 16, 2018, 08:43:07 PM |
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Hey mal ne frage an Experten unter Euch,obwohl es hier schon einige Antworten dazu gab will Ich mich noch mal bei Euch vergewissern! Ich habe letzes Jahr einen Gewinn von ca. 100k € gemacht mit Coins wobei ich sagen muss das 90% des Gewinns einfach nur HODL Coins waren, die Ich am Ende des Jahres auscashen lies(unter einem Jahr gehalten).Die restlichen 10% Gewinn waren alles Trading Geschäfte. Habe insgesamt auf 12-14 verschiedenen Börsen getradet und einige Coins umgetauscht (kein Arbitrage handel) .Es war aber kein Daytrading oder so ,einfach nur alle 1-3 Wochen Coins umtauschen oder Neu dazu kaufen und gut ist. Habe auch an 2 ICOs teilgenommen .Insgesamt komme ich letzes jahr auf ca. 800-900 einzelne Trades und insgesamt um die 20 verschiedene Coins die ich getradet/getauscht habe! Nun kommt die frage, Gewerbe oder Privat? Das Finanzamt wird bestimmt faxen machen, weil die Summe nun mal größer ausgefallen ist,werden die versuchen mich als Gewerbetreibenden einzustufen?! Bin natürlich nicht daran interessiert als Gewerbliche Person eingestuft zu werden, aber falls das Finanzamt doch damit ankommt ,womit kann ich argumentieren ? Habe ausschließlich mit meinem privatem Vermögen gehandelt! Ich bedanke mich für Eure Antworten!!! Hey Leute, für die Steuerberater unter Euch.Wie sieht Ihr die Sache, ist das Privat oder doch Gewerblich? Einen Steuerberater habe Ich auch aber bekomme leider noch keine konkrete antworten. Bedanke mich im voraus für die Antworten! Aus den ganzen beitragen zuvor gehr doch auch unter anderem hervor, das es privat ist! Aber mal ganz ehrlich, was hindert dich bei solch einem Gewinn mal einen Steuerberater mit Kryptoerfahrung zu konsolidieren?? Hier wurde ja mindest einer erwähnt... Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?
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tyz
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February 16, 2018, 08:57:19 PM |
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Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?
Kann folgende Steuerberater zu Bitcoin empfehlen. Bin Klient und sehr zufrieden. Allerdings 400€ Erstberatung + 250€ jede weitere Stunde, aber bei deinem Gewinn kein Thema. Inkl. einen netten Blick auf die Frankfurter Skyline beim Vororttermin https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading.html
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Kryptotaxpert
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...Steuerberater können das!
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February 16, 2018, 09:15:15 PM Merited by qwk (2), tyz (1) |
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Guten Abend, um das Umsatzsteuerthema abzuschließen: Meine Gruppe auf Facebook ist ja bekannt: https://www.facebook.com/groups/169607323789427/ (Hinweise am Eingang müssen zwingend bestätigt werden). Ich habe heute Mittag aus sicherer Quelle beim Bundesfinanzministerium erfahren, dass das dortige Referat für Befreiungen von der Umsatzsteuer zur Zeit an dem Entwurf einer Verwaltungsanweisung arbeitet, mit der das Hedquist Urteil anerkannt und die Befreiung der Kryptowährungen von der Umsatzsteuer somit vollzogen wird. Diese zunächst telefonische Information wurde mir durch den persönlichen Referenten des für dieses Ressort zuständigen parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Michael Meister, per eMail bestätigt. Ich werde am Montag Rücksprache halten, ob ich diese Mail veröffentlichen kann. Die Finanzämter entschieden bis zur neuen Verwaltungsanweisung auf Grund der in 2014 geäußerten Meinung des BMF zur Umsatzsteuerbarkeit und Steuerpflicht, werden aber voraussichtlich ähnliche Fälle erstmal bis zum Ergehen der neuen Verwaltungsanweisung ruhen lassen. Man muss dazu wissen, dass trotz des Hedquist-Urteils keine Verwaltungsanweisungen ergangen sind und auch ein EuGH Urteil eine Entscheidung in einem Einzelfall darstellt, die, wenn sie nicht durch das BMF in geltendes Recht oder Verwaltungsanweisungen umgesetzt wird, keine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, darum müssen Finanzämter zunächst so verfahren, das hat nichts mit "böse" zu tun, dass ist eben der sogenannte Verwaltungsweg. Wie auch immer, es wird keine Umsatzsteuer auf Kryptos geben, lasst euch also also nicht von diesen seltsamen Berichten verarschen! Wenn Ihr was lest, wo dann steht, dass ab einem Umsatz von € 17.500,00 der Wegfall der Kleinunternehmerregelung droht und ihr zu gewerblichen Wertpapierhändlern gemacht werden sollt, kurz lächeln und weitermachen, auch dass ist nur Dummschwätzerei. An Eurer Stelle würde ich blogs die Postings zulassen, die zu Spenden für den armen Steuerpflichtigen aufrufen, in Zukunft meiden, "Der Postillion" ist da deutlich seröser in der Berichterstattung. Macht Euch also keine Sorgen und fragt seriöse Berater, die schüren nämlich keine Angst aus der sich Geld verdienen lässt. Christian Densch "Kryptotaxpert" Steuerberater Schönes Wochenende!
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Gruß C. Densch - "Kryptotaxpert" Steuerberater
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WAMBO
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February 16, 2018, 09:16:05 PM |
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Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?
Kann folgende Steuerberater zu Bitcoin empfehlen. Bin Klient und sehr zufrieden. Allerdings 400€ Erstberatung + 250€ jede weitere Stunde, aber bei deinem Gewinn kein Thema. Inkl. einen netten Blick auf die Frankfurter Skyline beim Vororttermin https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading.htmlDanke dir!
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twbt
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An AA rated Bandoneonista
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February 16, 2018, 09:38:49 PM |
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Besten Dank für Deinen Post, Kryptotaxpert. Wir haben das Thema ja eigentlich schon länger durch (s. hier ff.) - aber, gut zu wissen, dass da auch absehbar die notwendige Klarheit in den FAs herrschen wird. An Eurer Stelle würde ich blogs die Postings zulassen, die zu Spenden für den armen Steuerpflichtigen aufrufen, in Zukunft meiden, "Der Postillion" ist da deutlich seröser in der Berichterstattung.
Der BitcoinBlog ist üblicherweise recht informativ, mir erschließt sich auch nicht, was Christoph da geritten hat. Der Beitrag orientiert sich stark an den verqueren Ausführungen von Quermann (passender Name offensichtlich). Der Hinweis am Schluss jedoch ("Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hätten die Kläger gegen die Verumsatzsteuerung von Bitcoins wohl immerhin einen Ansatzpunkt – auch wenn es laut dem Wikipedia-Artikel nicht zwingend so sein muss, dass jedes Land in steuerlichen Fragen den Entscheidungen des Gerichtshofs folgt.") ist schlichtweg sachlich falsch. Für die Frage der Umsatzsteuer auf Kryptos ist die Entscheidung des EuGH schlicht für jedes Finanzgericht in Deutschland bindend. Das hatten wir ja ebenfalls bereits mehrfach oben im Thread mitsamt entsprechender BFH-Urteile. Der Spendenaufruf hingegen ist ein echter Schenkelklopfer. Aber, wir werden selbstverständlich hier alles für die Zukunft von IOTA, Siemens und VW tun, was in unserer Macht liegt!
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mucke12
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February 16, 2018, 10:03:04 PM |
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Hast du vielleicht Kontaktdaten von Steuerberater die sich damit Super auskennen?
Christian Densch "Kryptotaxpert" Steuerberater Hat sich ja hier auch angemeldet, siehe oben. Ansonsten würde ich dir auch ne PM zukommen lassen, aber du nimmst keine an bzw. hast es ausgeschalten.
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Kryptotaxpert
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February 16, 2018, 10:15:09 PM |
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Guten Abend, Sie können mich über meine Seite https://www.facebook.com/Kryptotaxpert/ erreichen, telefonisch ausschließlich nach vorheriger Rücksprache. Über diese Seite finden Sie auch den Weg in die Gruppe, wo viele Fragen ausführlich beantwortet sind. Schönes Wochenende. Christian Densch "Kryptotaxpert" Steuerberater
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Gruß C. Densch - "Kryptotaxpert" Steuerberater
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mucke12
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February 16, 2018, 11:31:34 PM |
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Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.
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Kryptotaxpert
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February 17, 2018, 10:00:27 AM |
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Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.
Falls sie die angebliche Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre meinen, das ist Quatsch, da eben nicht aus dem Coin selber Erträge erwirtschaftet werden, sondern aus einer speziellen Rechtsbeziehung (PoS) die den erhalt der Coins regelt. Ein Beispiel zur Verlängerung der Haltefrist ist im sogenannten "Container-Erlass" zu finden. Wer hierüber geanauer beraten werden möchte, darf sich gerne per Mail an mich wenden ( steuerberater.densch@gmx.de). Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300 - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden und von mir erwartet wird, meine Kenntnisse zu verschenken, werde ich mich mit der öffentlichen Beratung in Zukunft zurück halten.
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Gruß C. Densch - "Kryptotaxpert" Steuerberater
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mucke12
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February 17, 2018, 11:08:36 AM |
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Christian Densch, könntest du noch etwas zu den POS-Coins sagen und deren Haltefrist? Darüber wird hier ja noch immer hitzig diskutiert.
Falls sie die angebliche Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre meinen, das ist Quatsch, da eben nicht aus dem Coin selber Erträge erwirtschaftet werden, sondern aus einer speziellen Rechtsbeziehung (PoS) die den erhalt der Coins regelt. Ein Beispiel zur Verlängerung der Haltefrist ist im sogenannten "Container-Erlass" zu finden. Wer hierüber geanauer beraten werden möchte, darf sich gerne per Mail an mich wenden ( steuerberater.densch@gmx.de). Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300 - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden und von mir erwartet wird, meine Kenntnisse zu verschenken, werde ich mich mit der öffentlichen Beratung in Zukunft zurück halten. Danke für die Antwort und natürlich dein gutes recht
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Joe.Miller
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February 18, 2018, 10:22:04 AM |
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Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?
Grüße
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mucke12
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February 18, 2018, 11:08:25 AM |
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Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?
Grüße
Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben.
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Joe.Miller
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February 18, 2018, 12:39:37 PM |
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Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?
Grüße
Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben. Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten?
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mucke12
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February 18, 2018, 12:53:08 PM |
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Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?
Grüße
Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben. Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten? Naja die frage ist auch ein bisschen, hast du getradet? Hast du Depottrennung dabei eingehalten? Wenn ja, dann hast du ja den Nachweiss des Kaufes, (welche Börse das auch immer seien mag). Das sollte eigentlich reichen, man sollte immer seine Tadinghistory nachweisen können, sei es über tools wie Cointracking.info oder halt eine normale Exceltabelle mit allen einkäufen/trades.
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Joe.Miller
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February 18, 2018, 02:40:14 PM |
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Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?
Grüße
Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben. Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten? Naja die frage ist auch ein bisschen, hast du getradet? Hast du Depottrennung dabei eingehalten? Wenn ja, dann hast du ja den Nachweiss des Kaufes, (welche Börse das auch immer seien mag). Das sollte eigentlich reichen, man sollte immer seine Tadinghistory nachweisen können, sei es über tools wie Cointracking.info oder halt eine normale Exceltabelle mit allen einkäufen/trades. Ok, also die Coins liegen seit über einem Jahr auf ein und derselben Bitcoin-Adresse. Davor habe ich auch getradet, einen Teil der Coins in EUR gekauft, einen anderen Teil mit anderen Coins etc. Aber seit über einem Jahr hab ich die nicht angerührt. Habe schon mal versucht, mit cointracking.info alle damaligen Trades nachzuvollziehen, aber das Tool hat leider seine Macken und kann meine Trading-Historie nicht richtig abbilden. Darum frage ich, ob der Auszug von blockchain.info reicht, aus dem ja alle Ein- und Auszahlungen ersichtlich sind?
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mucke12
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February 18, 2018, 02:50:43 PM |
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Hallo zusammen,
ich habe mir jetzt den Großteil dieses Threads durchgelesen und trotzdem noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung darin, wie man gegenüber dem Finanzamt die einjährige Haltefrist nachweist? Reicht z.B. eine Liste der Transaktionen meiner Bitcoin-Adresse (z.B. via blockchain.info)? In der Zusammenfassung der Steuerfrage ist von einem "Eigenbeleg" die Rede, den man sich selbst ausstellt. Was genau ist damit gemeint?
Grüße
Redest du jetzt von den Coins die schon mehr als 1Jahr in deinem besitzt sind? Wenn ja, die musst du in deiner Steuererklärung gar nicht angeben. Ja genau. Ich habe die Coins seit mehr als einem Jahr. Wenn ich jetzt auscashe, bekommt das FA ja sicher eine Meldung meiner Bank und fragt nach. Mit welchen Unterlagen kann ich dann die Haltefrist nachweisen? Gibt es hier Erfahrungen, d.h. hat schon jemand diesen Fall erlebt und kann berichten? Naja die frage ist auch ein bisschen, hast du getradet? Hast du Depottrennung dabei eingehalten? Wenn ja, dann hast du ja den Nachweiss des Kaufes, (welche Börse das auch immer seien mag). Das sollte eigentlich reichen, man sollte immer seine Tadinghistory nachweisen können, sei es über tools wie Cointracking.info oder halt eine normale Exceltabelle mit allen einkäufen/trades. Ok, also die Coins liegen seit über einem Jahr auf ein und derselben Bitcoin-Adresse. Davor habe ich auch getradet, einen Teil der Coins in EUR gekauft, einen anderen Teil mit anderen Coins etc. Aber seit über einem Jahr hab ich die nicht angerührt. Habe schon mal versucht, mit cointracking.info alle damaligen Trades nachzuvollziehen, aber das Tool hat leider seine Macken und kann meine Trading-Historie nicht richtig abbilden. Darum frage ich, ob der Auszug von blockchain.info reicht, aus dem ja alle Ein- und Auszahlungen ersichtlich sind? Wenn du so alles lückenlos nachweißen kann, denke ich schon. (100% kann ich das aber nicht sagen)
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raetsch
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February 19, 2018, 09:59:26 AM |
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moin, bei heise gibt es einen aktuellen Artikel: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Richtig-versteuern-Kryptogeld-Millionaer-was-nun-3971930.htmlDer Inhalt vermittlet einem Leser deises Threads nichts neues, aber ist trotzdem recht informativ (und korrekt nach meinem Wissensstand) Allerdings hält sich im zugehörigen Forum dieses: "Ja, du musst es aber trotzdem beim FA angeben, denn nur sie entscheiden über die Steuerpflicht." (geht um Haltefrist und steuerfreie Gewinne) wo kommt diese auffassung her?
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bct_ail
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February 19, 2018, 10:06:49 AM |
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Nachdem ich hier und durch andere erfahren habe, dass offenbar Beratungshonorare von € 300 - € 400 für steuerliche Fragen bezahlt werden
Ähhh? Als Steuerberater sollte man das doch wissen! Oder doch kein "richtiger" Steuerberater?
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bct_ail
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February 19, 2018, 10:11:39 AM |
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wo kommt diese auffassung her?
Aufgrund der Geilheit einiger, im blinden Gehorsam, dem Behörden alles mitzuteilen.
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