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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 867120 times)
mucke12
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May 17, 2019, 05:04:12 PM
 #2181

Du solltest bloß darauf achten, dass du nicht wertpapierähnliche Tokens dir anschaffst (Security Tokens). Diese werden nämlich anders besteuert und da existiert beispielsweise die Abgeltungssteuer ohne jegliche Spekulationsfrist.
Das gilt immer noch zu klären ob Security Tokens darunter fallen. Hierzu gibt es auch wieder verschiedene Aussagen von Steuerberatern.
Wenn hier unterschiedliche Steuerberater zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, liegt das i.d.R. daran, dass sie nicht verstehen, um was es dabei geht.

Die Frage ist im Kern relativ einfach: sind Security Tokens "Coins" oder "Wertpapiere o.ä."?
Dafür ist nicht maßgeblich, wie dieses Token aussieht oder heißt, sondern was es repräsentiert.

Wenn du ein Token kaufst, das durch vertragliche Vereinbarung eine Art "Unternehmensanteil" darstellt, ist das wie ein Unternehmensanteil zu bewerten.
Wenn du ein Token kaufst, das durch vertragliche Vereinbarung einfach nur die Repräsentation eines Gramms Gold darstellt, ist es wie ein Gramm Gold zu bewerten.

Es kommt also nicht darauf an, ob etwas "Security Token" heißt, sondern alleine darauf, was es durch vertragliche Vereinbarung ist.
Schließlich kann ich eine Aktie auch nicht zum Goldbarren machen, indem ich "Goldbarren" draufschreibe Wink

Leider versuchen windige Geschäftemacher den Anlegern gerne weiszumachen, dass Security Tokens irgend etwas ganz "Neues", "Einzigartiges" wären, nur ist das eben weder in juristischer noch in steuerlicher Hinsicht wahr (und i.d.R. auch nicht in technischer).

Aber wie ist es z.B bei NASH/NEX bei dem man sich durch NEX einen Anteil an den Tradingfees "garantiert" wenn man diese Staked. Ist ja jetzt kein UNTERNEHMENSANTEIL aber vergleichbar mit deinem Gold Beispiel? Danke =)
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May 17, 2019, 05:30:23 PM
 #2182

Die Frage ist im Kern relativ einfach: sind Security Tokens "Coins" oder "Wertpapiere o.ä."?
Dafür ist nicht maßgeblich, wie dieses Token aussieht oder heißt, sondern was es repräsentiert.

Wenn du ein Token kaufst, das durch vertragliche Vereinbarung eine Art "Unternehmensanteil" darstellt, ist das wie ein Unternehmensanteil zu bewerten.
Wenn du ein Token kaufst, das durch vertragliche Vereinbarung einfach nur die Repräsentation eines Gramms Gold darstellt, ist es wie ein Gramm Gold zu bewerten.
Aber wie ist es z.B bei NASH/NEX bei dem man sich durch NEX einen Anteil an den Tradingfees "garantiert" wenn man diese Staked. Ist ja jetzt kein UNTERNEHMENSANTEIL aber vergleichbar mit deinem Gold Beispiel?
Woher soll ich das denn wissen?
Ich kann doch nicht jeden Shitcoin kennen Wink

Also musst du dir die Frage einfach selber beantworten.
Ich würde in etwa nach dem Schema fragen:
1. wer verkauft mir die Coins?
2. welche Eigenschaften des Coins hat er versprochen?
3. wenn dabei z.B. regelmäßig "Geld" "rauskommt":
3. a) von wem kommt dieses Geld?
3. b) ist es überhaupt "Geld", bzw. hat es einen Geldwert?
4. habe ich z.B. Mitspracherechte oder Eigentumsanteile an irgendeiner Art von Unternehmen?

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
mucke12
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May 17, 2019, 06:11:39 PM
 #2183

Die Frage ist im Kern relativ einfach: sind Security Tokens "Coins" oder "Wertpapiere o.ä."?
Dafür ist nicht maßgeblich, wie dieses Token aussieht oder heißt, sondern was es repräsentiert.

Wenn du ein Token kaufst, das durch vertragliche Vereinbarung eine Art "Unternehmensanteil" darstellt, ist das wie ein Unternehmensanteil zu bewerten.
Wenn du ein Token kaufst, das durch vertragliche Vereinbarung einfach nur die Repräsentation eines Gramms Gold darstellt, ist es wie ein Gramm Gold zu bewerten.
Aber wie ist es z.B bei NASH/NEX bei dem man sich durch NEX einen Anteil an den Tradingfees "garantiert" wenn man diese Staked. Ist ja jetzt kein UNTERNEHMENSANTEIL aber vergleichbar mit deinem Gold Beispiel?
Woher soll ich das denn wissen?
Ich kann doch nicht jeden Shitcoin kennen Wink

Also musst du dir die Frage einfach selber beantworten.
Ich würde in etwa nach dem Schema fragen:
1. wer verkauft mir die Coins?
2. welche Eigenschaften des Coins hat er versprochen?
3. wenn dabei z.B. regelmäßig "Geld" "rauskommt":
3. a) von wem kommt dieses Geld?
3. b) ist es überhaupt "Geld", bzw. hat es einen Geldwert?
4. habe ich z.B. Mitspracherechte oder Eigentumsanteile an irgendeiner Art von Unternehmen?

Ok danke. Btw. der Shitcoin Cheesy war der erste registrierte Security token in Europa. Ich werde trotzdem mal ein Teil von den Punkten beantworten, da ich weiss das es eine relativ große deutsche Community in D gibt.

1. NASH selbst.
2. Beteiligung and den Tradingfees von bis zu 75% ( bei 24 Monaten staking/lockup)
3. Diese fies werden in Krypto ausbezahlt, da man direkt an den getradeten FEES des entsprechendem Coins beteiligt wird
4. Nein, es besteht keine Mitspracherecht oder Eigentumsanteile an irgendeiner Art von Unternehmen.
cryptium20
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May 18, 2019, 08:04:58 AM
 #2184

Wie sieht es mit Dokumentation aus? Was ist zwingend notwending was nicht?

Müssen die ursprünglichem Eingänge bis zu Fiat Quelle dokumentiert sein, oder reicht der letze Verkauf der steuerelevant ist aus?

Z.b Ich halte mehr als ein Jahr. Coin kam von Fiat of LTC von LTC auf ETH und von ETH auf  DOGE.

Der Doge wird ein Jahr gehalten und dann verkauft. Muss ich die gesamte Transaktionskette nachweisen damit die Dogegewinne steuerbefreit sind oder reicht der DOGE Kauf/Verkauf aus?

Was muss dokumentiert werden? Soweit ich es verstehe reicht die Blockchain Info nicht immer aus da man argumentieren kann der Coin lag zwar solange am Wallet das den Besitzer aber wechseln kann.

Wenn ich den Doge gekauft habe muss ich jeden Trade der beim Kauf entstand festhalten(Screenshot) oder reicht es dass ich einen Screenshot vom Transfer auf das Wallet mache also Adresse, Datum, Anzahl der Coins und Name des Coins um zu beweisen dass ich den Coin so lange schon besessen hatte?

lassdas
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May 18, 2019, 08:28:39 AM
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 #2185

Z.b Ich halte mehr als ein Jahr. Coin kam von Fiat of LTC von LTC auf ETH und von ETH auf  DOGE.

Der Doge wird ein Jahr gehalten und dann verkauft. Muss ich die gesamte Transaktionskette nachweisen damit die Dogegewinne steuerbefreit sind oder reicht der DOGE Kauf/Verkauf aus?
Im Falle der Dogegewinne ist ausschließlich der DOGE Kauf/Verkauf relevant.

Allerdings müsstest Du natürlich evtl. entstandene Gewinne aus dem LTC->ETH Tausch versteuern, sofern die LTC nicht auch ein Jahr gehalten wurden,
gleiches gilt für evtl entstandenen Gewinne aus dem ETH->DOGE Tausch, sofern die ETH nicht ein Jahr gehalten wurden. 

Was muss dokumentiert werden?
Grundsätzlich muss erstmal garnichts dokumentiert werden.
Beim steuerbefreiten Verkauf nach >1Jahr gibst Du die Trades/Gewinne ja ohnehin nirgends an, weils auch niemanden was angeht.

Aber es ist natürlich immer von Vorteil, wenn man was dokumentieren kann
und im Falle eines Falles ist es natürlich immer am besten, soviel wie möglich dokumentieren zu können.

Pauschal kann man auf die Frage also nur antworten: je mehr desto besser.
cryptium20
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May 18, 2019, 08:35:56 AM
 #2186

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Allerdings müsstest Du natürlich evtl. entstandene Gewinne aus dem LTC->ETH Tausch versteuern, sofern die LTC nicht auch ein Jahr gehalten wurden,
gleiches gilt für evtl entstandenen Gewinne aus dem ETH->DOGE Tausch, sofern die ETH nicht ein Jahr gehalten wurden.  

Ja das ist natürlich klar.

Quote
Grundsätzlich muss erstmal garnichts dokumentiert werden.
Beim steuerbefreiten Verkauf nach >1Jahr gibst Du die Trades/Gewinne ja ohnehin nirgends an, weils auch niemanden was angeht.

Das ist schon klar aber ich gehe davon aus dass man in die Situation kommt die Haltedauer/Gewinn beweisen zu  müssen.

Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.
lassdas
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May 18, 2019, 08:50:07 AM
 #2187

Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.
Na, wenn Du sagst, daß Blockchain alleine manchmal nicht ausreicht (was ich für ein Gerücht halte. Gibst dazu schon Gerichtsverfahren?), hast Du Dir die Frage, wieviel zuwenig ist, doch schon selbst beantwortet.  Wink
Scheede
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May 18, 2019, 09:53:55 AM
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 #2188

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Allerdings müsstest Du natürlich evtl. entstandene Gewinne aus dem LTC->ETH Tausch versteuern, sofern die LTC nicht auch ein Jahr gehalten wurden,
gleiches gilt für evtl entstandenen Gewinne aus dem ETH->DOGE Tausch, sofern die ETH nicht ein Jahr gehalten wurden.  

Ja das ist natürlich klar.

Quote
Grundsätzlich muss erstmal garnichts dokumentiert werden.
Beim steuerbefreiten Verkauf nach >1Jahr gibst Du die Trades/Gewinne ja ohnehin nirgends an, weils auch niemanden was angeht.

Das ist schon klar aber ich gehe davon aus dass man in die Situation kommt die Haltedauer/Gewinn beweisen zu  müssen.

Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.

Also ich persönliche behalte
A) meine eigene, händisch gepflegte Excel-Tabelle, die den "Einstieg" des FA-Beamten im Falle einer Nachfrage besser verständlich/übersichtlich/veranstaulicht) darstellt -
und
B) die CSV-Dateien vom 01.01. - 31.12.20XX von den Börsen, auf denen ich getrade habe, welche im Bedarfsfall (FA-Beamter hat meine Excel verstanden und möchte nun auch noch in die Tiefenprüfung) dann letzte Zweifel bereinigen sollten.

Darüber hinaus wüsste ich nicht, was ein bestenfalls überengagierter FA-Beamter mit seinen 30 Minuten Bearbeitungsdauer (geraten) pro Fall noch recherchieren wollen könnte, aber das dürfte dann über die Blockchain machbar sein, falls das wirklich eintritt.

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cryptium20
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May 18, 2019, 10:01:27 AM
 #2189

Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.
Na, wenn Du sagst, daß Blockchain alleine manchmal nicht ausreicht (was ich für ein Gerücht halte. Gibst dazu schon Gerichtsverfahren?), hast Du Dir die Frage, wieviel zuwenig ist, doch schon selbst beantwortet.  Wink

Habe ich hier im Forum gelesen. Smiley

Angeblich soll jemand die Blockchain als Beweis verwendet haben, die haben gemeint das reiche ihnen nicht weil die Blockchain zeigt nur wie lange die Coins im Wallet lagen nicht ob ihn zu diesem Zeitpunkt das Wallet schon gehört hatte und er hat zahlen müssen.
Morama
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May 18, 2019, 10:13:48 AM
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 #2190

Wie sieht es mit Dokumentation aus? Was ist zwingend notwending was nicht?

Müssen die ursprünglichem Eingänge bis zu Fiat Quelle dokumentiert sein, oder reicht der letze Verkauf der steuerelevant ist aus?

Z.b Ich halte mehr als ein Jahr. Coin kam von Fiat of LTC von LTC auf ETH und von ETH auf  DOGE.

Der Doge wird ein Jahr gehalten und dann verkauft. Muss ich die gesamte Transaktionskette nachweisen damit die Dogegewinne steuerbefreit sind oder reicht der DOGE Kauf/Verkauf aus?

Was muss dokumentiert werden? Soweit ich es verstehe reicht die Blockchain Info nicht immer aus da man argumentieren kann der Coin lag zwar solange am Wallet das den Besitzer aber wechseln kann.

Wenn ich den Doge gekauft habe muss ich jeden Trade der beim Kauf entstand festhalten(Screenshot) oder reicht es dass ich einen Screenshot vom Transfer auf das Wallet mache also Adresse, Datum, Anzahl der Coins und Name des Coins um zu beweisen dass ich den Coin so lange schon besessen hatte?


Jeder Tausch auch von Altcoins untereinander ist steuerlich relevant, weil Gewinne/Verluste dort realisiert werden.
Um das alles im Griff zu haben, wird es schnell unmöglich mit Excel, da das FIFO-Prinzip die Geschichte sehr schnell unübersichtlich macht.

Die Blockchain ist denke ich nur als Beweis sehr praktisch, aber zum aufzeichnen natürlich ungeeignet, da Trades auf Exchanges oft garnicht über die Blockchain laufen, sondern erst bei Withdrawals oder Deposits auf die Chain gebucht werden.

Kann da Cointracking empfehlen. Mach dir doch dort mal ein Konto und spiele etwas rum. Versuche deine Coins richtig einzutragen (es gibt auch genügend Tutorials) und lass dir einen Steuerbericht erstellen. Ist bis 200 Trades sowieso gratis! Smiley

Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.
Na, wenn Du sagst, daß Blockchain alleine manchmal nicht ausreicht (was ich für ein Gerücht halte. Gibst dazu schon Gerichtsverfahren?), hast Du Dir die Frage, wieviel zuwenig ist, doch schon selbst beantwortet.  Wink

Habe ich hier im Forum gelesen. Smiley

Angeblich soll jemand die Blockchain als Beweis verwendet haben, die haben gemeint das reiche ihnen nicht weil die Blockchain zeigt nur wie lange die Coins im Wallet lagen nicht ob ihn zu diesem Zeitpunkt das Wallet schon gehört hatte und er hat zahlen müssen.
Spannende Frage, wie man ein Wallet-Eigentum zu einem Zeitpunkt X nachweist.
Man muss irgendwie nachweisen, dass man im Besitz der Private Keys war.
Bei einer Online-Wallet kann man das über den Account auf dem die Wallet läuft sehen - aber Offline oder Hardware Wallet?

Ganz kleinlich ist man ja nie im Besitz der Coins, aber Eigentümer. Die sind "auf der Blockchain". Man hat nur Zugang dazu ... Wink
Schlussfolgerung: Man muss das Eigentum nachweisen. (Ich kann ja auch Eigentümer von etwas sein, was ich aber im Moment nicht besitze -> Beispiel ein Freund fährt mein Auto)
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May 18, 2019, 11:43:05 AM
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 #2191

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Ganz kleinlich ist man ja nie im Besitz der Coins, aber Eigentümer. Die sind "auf der Blockchain". Man hat nur Zugang dazu ... Wink
Schlussfolgerung: Man muss das Eigentum nachweisen. (Ich kann ja auch Eigentümer von etwas sein, was ich aber im Moment nicht besitze -> Beispiel ein Freund fährt mein Auto)

Gute Frage. Nano Ledger kann die Historie exportieren als Excel aber das ist kein Beweis dass es in  deinem Besitz war.

Bei vielen Börsen gibt es auch keine Kaufbelege die wie eine Rechnung ausgestellt werden.

 Wenn der Nano kaputt geht kann man zwar die Coins wiederherstellen aber ich weiss nicht ob auch die Transaktionen gespeichert werden?

Online Wallets von Börsen sind allerdings riskant und schliessen manchmal auch permanent. Cold Storage ist sicherer und sinnvoller.

Skerberus
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May 18, 2019, 11:53:05 AM
 #2192

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Ganz kleinlich ist man ja nie im Besitz der Coins, aber Eigentümer. Die sind "auf der Blockchain". Man hat nur Zugang dazu ... Wink
Schlussfolgerung: Man muss das Eigentum nachweisen. (Ich kann ja auch Eigentümer von etwas sein, was ich aber im Moment nicht besitze -> Beispiel ein Freund fährt mein Auto)

Gute Frage. Nano Ledger kann die Historie exportieren als Excel aber das ist kein Beweis dass es in  deinem Besitz war.

Bei vielen Börsen gibt es auch keine Kaufbelege die wie eine Rechnung ausgestellt werden.

 Wenn der Nano kaputt geht kann man zwar die Coins wiederherstellen aber ich weiss nicht ob auch die Transaktionen gespeichert werden?

Online Wallets von Börsen sind allerdings riskant und schliessen manchmal auch permanent. Cold Storage ist sicherer und sinnvoller.



In den meisten Fällen sollte es reichen wenn du eine vorher abgemachte Nachricht signierst -> Bei den meisten Blockchains kann man ja signieren. Bei den Blockchains wo das nicht geht könnte man auch einen vorher ausgemachten Mikro-Betrag auf eine ausgemachte Adresse überweisen.

Edit: Die Transaktionshistorie des Nano Ledger kannst du in jedem Block-Explorer nachvollziehen Smiley, der hält auch nur in "gesicherter Form" den private key für die jeweiligen Adressen (vereinfacht ausgedrückt).
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May 18, 2019, 12:04:33 PM
 #2193

wie signiert man mit Nano Ledger?
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May 18, 2019, 12:07:56 PM
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 #2194

wie signiert man mit Nano Ledger?

Der Nano Ledger unterstützt ja mehrere Coins. Um welche geht es denn? Bei MyEtherWallet (Ethereum) kannst du zum Beispiel mit dem Ledger sicher connecten und dort auch signieren.
Bei Bitcoin unterstützt der Ledger das direkt siehe z. B. http://coinkraft.de/2018/09/16/so-signieren-sie-eine-nachricht-mit-ihrer-bitcoin-adresse-ledger-wallet/

Edit der oben genannte Artikel scheint eine schlechte deutsche Übersetzung zu sein (Bitcoin Gabeln  Grin ): Im Zweifel hier gucken https://coinsutra.com/sign-message-ledger-wallet/
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May 18, 2019, 12:14:35 PM
 #2195

wie signiert man mit Nano Ledger?

Der Nano Ledger unterstützt ja mehrere Coins. Um welche geht es denn? Bei MyEtherWallet (Ethereum) kannst du zum Beispiel mit dem Ledger sicher connecten und dort auch signieren.
Bei Bitcoin unterstützt der Ledger das direkt siehe z. B. http://coinkraft.de/2018/09/16/so-signieren-sie-eine-nachricht-mit-ihrer-bitcoin-adresse-ledger-wallet/

Edit der oben genannte Artikel scheint eine schlechte deutsche Übersetzung zu sein (Bitcoin Gabeln  Grin ): Im Zweifel hier gucken https://coinsutra.com/sign-message-ledger-wallet/

wie ist das bei anderen Altcoins z.b IOTA
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May 18, 2019, 12:19:01 PM
Last edit: May 18, 2019, 12:38:08 PM by Skerberus
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 #2196

wie signiert man mit Nano Ledger?

Der Nano Ledger unterstützt ja mehrere Coins. Um welche geht es denn? Bei MyEtherWallet (Ethereum) kannst du zum Beispiel mit dem Ledger sicher connecten und dort auch signieren.
Bei Bitcoin unterstützt der Ledger das direkt siehe z. B. http://coinkraft.de/2018/09/16/so-signieren-sie-eine-nachricht-mit-ihrer-bitcoin-adresse-ledger-wallet/

Edit der oben genannte Artikel scheint eine schlechte deutsche Übersetzung zu sein (Bitcoin Gabeln  Grin ): Im Zweifel hier gucken https://coinsutra.com/sign-message-ledger-wallet/

wie ist das bei anderen Altcoins z.b IOTA

IOTA ist hart, die unterstützen derzeit meines Wissens nach keine Signaturen. Jede Überweisung führt dort außerdem zu einer neuen Adresse (One Time Signaturen -> Winternitz). Ich würde dort mit Screenshots aus dem Trinity Wallet arbeiten + zusätzlich Screenshots des Blockexplorers (https://thetangle.org/). Zudem kommen deine IOTA ja irgendwo her, in der Regel von einer Börse und dort kannst du natürlich auch nachweisen, dass der Account dir gehört.

Edit fehlerhaften Part mit der Datentransaktion entfernt
cryptium20
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May 18, 2019, 12:30:33 PM
 #2197

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Zudem kommen deine IOTA ja irgendwo her, in der Regel von einer  und dort kannst du natürlich auch nachweisen, dass der Account dir gehört.

Wie? Börsen schliessen ja oft und ich brauche was das ich offline speichern kann.
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May 18, 2019, 12:31:30 PM
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 #2198

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Zudem kommen deine IOTA ja irgendwo her, in der Regel von einer  und dort kannst du natürlich auch nachweisen, dass der Account dir gehört.

Wie? Börsen schliessen ja oft und ich brauche was das ich offline speichern kann.

Transaktionshistorie (+ Deposit und Withdrawl) immer exportieren und Screenshots machen. Mehr kann man nicht verlangen! Ist ja nicht deine Schuld, wenn die Börse dicht macht.
Morama
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May 18, 2019, 05:15:21 PM
Last edit: May 18, 2019, 06:47:29 PM by Morama
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 #2199

Eine Frage zur Umsatzsteuer. Es gibt ja diesen bekannten Anwendungserlass vom BMF:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Tausch von konventionellen Währungen (also Euro) in Bitcoin und zurück umsatzsteuerfrei. (oder andere Kryptowährungen <-> FIAT ... siehe III.)

Wie sieht es aber mit Altcoin-Tausch bzw. Kryptowährungstausch untereinander, also Alt<->Alt oder BTC<->Alt aus?

Dazu steht da nicht wirklich was ...

Betrifft jetzt zwar nur Unternehmer (also gewerbliche Trader), aber wie ist das nun genau?

Ich würde das so interpretieren: Da auch Altcoins den Zahlungsmitteln gleichgestellt werden (sofern sie als solches dienen), gibt es beim Tausch von BTC in Alts oder Alt zu Alt nur Zahlungsmittel und keine Ware.
Daher fällt beim Altcointausch auch keine Umsatzsteuer an - richtig?

So wie hier beschrieben im letzten Absatz:
https://www.steuerberater-rauenberg.com/Aktuelles/Infothek;focus=1683496_YUkdzprd_PROD&path=show?m=d&a=4960896&cp=12&q=&f=tag%3Adatev.de%2C2010%3Atopic%2F6%2F12
Allerdings steht dort auch wieder "Dementsprechend ist der Umtausch solcher virtuellen Währungen in gesetzliche Zahlungsmittel und umgekehrt steuerbefreit." ... also wieder in gesetzliche Zahlungsmittel
Nun sind die Kryptowährungen diesen aber bei Nutzung als solche Zahlungsmittel gleichgestellt nach dem Erlass der sich auf $4 Abs 8 UStG bezieht.

Wat denn nu  Grin

Außerdem gibts beim Trading doch garkeinen identifizierbaren Leistungsempfänger (Der Vorraussetzung für eine Umsatzsteuer wäre)

Außerdem Nr. 2:
https://www.hulacoins.de/investment/kryptowaehrungen-bitcoin-steuer-deutschland-oesterreich-schweiz-excel-cointrackingtool-fifo-lifo-freigrenze-steuerhinterziehung-mining/a-18#weshalb-muss-beim-kauf-von-kryptowhrungen-keine-umsatzsteuer-gezahlt-werden

SebastianJu
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May 18, 2019, 07:22:05 PM
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 #2200

Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.
Na, wenn Du sagst, daß Blockchain alleine manchmal nicht ausreicht (was ich für ein Gerücht halte. Gibst dazu schon Gerichtsverfahren?), hast Du Dir die Frage, wieviel zuwenig ist, doch schon selbst beantwortet.  Wink

Habe ich hier im Forum gelesen. Smiley

Angeblich soll jemand die Blockchain als Beweis verwendet haben, die haben gemeint das reiche ihnen nicht weil die Blockchain zeigt nur wie lange die Coins im Wallet lagen nicht ob ihn zu diesem Zeitpunkt das Wallet schon gehört hatte und er hat zahlen müssen.

Das ist mal interessant. Und ja, eigentlich hat er schon recht. Es geht ja nur um den Verkauf der Coins. Was man auf einem Exchange macht, dafür braucht man erstmal eine Einzahladresse. Wenn man jetzt Coins auf die Adresse schicken würde und die verkauft, dann könnte man vielleicht nachweisen, dass die Sendeadresse einem selbst gehört. Aber das ist nicht immer gegeben.
Theoretisch könnte also jemand dafür sorgen, dass Coins von einer Adresse zum Exchange geschickt werden, die schon mindestens ein Jahr auf der Adresse lagen. Das FA wird sagen, ok, die lagen da so lange, aber ist das denn deine Adresse? Dann könnte man vielleicht sogar ja sagen, weil man die Adresse, bzw den Privkey gleich mitgekauft hat. Vielleicht neue Coins gegen alte inklusive Privkey kaufen. Dann könnte er sogar mit dem Privkey eine Signed message machen. (Hat schon mal jemand einen FA-Beamten gesehen der eine Signed message verifiziert? Cheesy Cheesy Cheesy

Also rein theoretisch ist das nicht sicher. Und das Problem mit dem Finanzamt ist immer, die müssen nachweisen, dass du Einnahmen hattest und da reicht eine Einzahlung. Aber der Steuerpflichtige muss immer beweisen dass er darauf keine Steuern zahlen muss. Theoretisch könnte das Finanzamt sich hier querstellen. Ist ja kein Bankkonto dass über die Bank nachprüfbar ist.

Ich denke das ist ein Problem. Das FA handelt nach Plausibilität aber wenn man die falschen Beamten bekommt kann man lernen was Existenzängste sind. Ist ein gruseliger Verein.

Please ALWAYS contact me through bitcointalk pm before sending someone coins.
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