Ich habe erst vor Kurzem davon gehört, dass es auch die Möglichkeit gibt, Coins einzeln zu halten und nachzuweisen. Also dass FIFO nicht allein gültig ist. Das ist auf jeden Fall interessant und wurde auch im OP beschrieben. Ich will aber noch mal nachfragen.
Grundsätzlich ist alles, was nicht auf einer einzelnen Bitcoinadresse abgelegt ist einzeln nachweisbar. Ich nehme an dass es sogar möglich ist, wenn man auf einer einzelnen Bitcoinadresse Bitcoins ein- und auszahlt. Da es dort die Inputs gibt und diese einen Zeitpunkt der Ein- und Auszahlung haben. Wenn man also beim Versenden von Coins die Coininputs selbst wählt, dann sollte es nicht angreifbar sein, wenn man die Coininputs einzeln für die Besteuerung verwaltet, ist das richtig?
Ich selbst habe das nie gemacht, insofern kann ich da nur auf die Erfahrungen zurückgreifen, die andere so berichten.
Nach meinem Verständnis kommt es vor allem darauf an, dem FA gegenüber plausibel machen zu können, warum man nun die einzelnen Coins unterschiedlich behandeln will.
Wenn ich z.B. 10 Bitcoins in einer Paper-Wallet "für die Rente" aufhebe, und 10 Bitcoins auf einer Börse liegen habe, um damit gelegentlich zu traden, ist es sehr naheliegend, diese beiden "Töpfe" (so nannte molecular das) oder Depots unterschiedlich zu handhaben. Da wird dann auch das FA nicht meckern.
Willst du aber einfach zur steuerlichen Optimierung quasi "im Nachgang" für jeden einzelnen Coin in deiner Wallet individuell entscheiden, was denn nun günstiger ist, dürfte das den Gestaltungsfreiraum sprengen.
Oder wäre eine Einzahlung in ein Shared Wallet auf einem Exchange sogar stets ein Veräußerungsgeschäft
Nein.
Ich deute zwar im OP kurz an, dass es eine solche Sichtweise geben
könnte, aber das ist zumindest noch von niemandem jemals berichtet worden.
Sollte ein FA jemals so etwas zu deinem Nachteil versuchen, würde ich es in jedem Fall auf eine richterliche Klärung ankommen lassen, denn das ist, gelinde gesagt, Bullshit.
Muss halt alles einmal rechtlich klargemacht worden sein.
Das ist der springende Punkt.
Wenn du aus irgendeinem Grund mal ein steuerliches Szenario hast, in dem so eine Betrachtungsweise "aber die Coins auf der Börse sind ja was ganz anderes" für dich nützlich wäre, könntest du natürlich versuchen, das durchzusetzen.
Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass das besonders erfolgversprechend wäre.
Da mir auch kein Szenario einfällt, wo das nützlich sein könnte, ist das alles eher eine akademische Fragestellung.
Bei POS-Coins, angenommen man hat vor über einem Jahr POS-Coins gekauft. Diese haben auf einer Adresse gelegen und ein paar zusätzliche Coins erstaked. Diese liegen dann natürlich auf der selben Adresse. Aber selbst dann sollte es möglich sein die Inputs sauber zu trennen. Die gekauften Coins einzeln zu handhaben. Die gemineten sind eigene Inputs. Es ist also klar unterscheidbar, welche Coins gekauft und welche vom POS Mining kommen. Seht ihr das auch so?
Ja.
Wie nennt man eigentlich diese Art der Buchführung? Also nicht FIFO oder LIFO, sondern jede einzelne Coin-TX einzeln aufzeichnen?
Keine Ahnung, "individuelle Verbrauchsfolgen" oder so?
Falls Mining aus POS wirklich als Dividenden angesehen werden, was durchaus logischer klingt als erminete POW-Coins
Es ist wirklich erstaunlich, dass in dieser Frage bis heute keine Klarheit herrscht. So selten ist POS ja nun auch wieder nicht.
Meine persönliche Auffassung ist (mittlerweile), dass ich die POS-Erträge analog zu Erträgen aus Mining sehen würde, schließlich erfüllt das "Staken" den selben Zweck wie das Mining.
Wenn dem so ist, handelt es sich wahrscheinlich um "Solo-Mining", und diese Einkünfte wären grundsätzlich nicht steuerbar, wenn ich das richtig sehe.
Allerdings mit sehr viel Vorsicht zu genießen, wie gesagt, klar ist da nix.
(Im Übrigen sollte ich da mal das OP korrigieren ...
TODO )
"Günstigerregelung"
[...]
Die Option zu setzen kann in keinem Fall schaden
Schaden kann sie sicher nicht
Ich habe auch noch eine Frage, im OP steht gestohlene Coins sind Coins auf die man Steuern zahlen muss. Muss man nicht erst Gewinne realisiert haben?
Nein, wenn dir dein Geld gestohlen wird, kommt hinterher trotzdem das Finanzamt und "stiehlt" dir die Steuer.
Sorry, aber das isso.
Vorausgesetzt, eine Steuerschuld ist entstanden, ist diese auch zu begleichen.
Natürlich ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schuld überhaupt entstanden ist.
Wenn du dir jetzt z.B. heute einen Bitcoin kaufst, und der wird dir in einem Monat geklaut, ist natürlich keine Steuerschuld entstanden.
Dazu hättest du den Bitcoin tatsächlich zwischendurch mal verkaufen müssen.
Aber wenn du den Bitcoin in der Zwischenzeit auf einer Börse benutzt, um irgendwelche Altcoins zu traden, dann entstehen durch deine "Buchgewinne" eventuell Steuerschulden, und die sind auch dann zu begleichen, wenn die Börse plötzlich "gehackt" wird.
Mal angenommen man investiert in ein Scam-ICO, dann verkauft man ja seine Coins in dem Moment in dem man andere Coins dafür bekommt. Wenn das ICO Scam ist dann werden auch diese gekauften Coins wertlos. Wodurch sich das Ganze ausgleichen sollte. Selbst wenn man die erhaltenen Coins dann verkauft hat man einen Verlust erwirtschaftet, der gegengerechnet werden kann. Damit sollte sich der Wert der Investionssumme mit der des Verlusts im Scam ausgleichen.
Verstehe ich jetzt nicht ganz.
Kannst du das noch mal an einem Beispiel konkretisieren, so nach dem Schema:
1. ich kaufe 100 ShitcoinAlpha für 1 Bitcoin
2. einen Monat später kaufe ich XXX...
3. zwei Monate später macht die Börse dicht
4.
Profit!so in der Art.
Hat man in Cloudmining investiert sieht das vermutlich eher anders aus, weil man etwas anderes als eine Coin erworben hat.
Ja.
Das Cloudmining ist im Wesentlichen eine Dienstleistung, die man bezahlt, und deren Ergebnis ist wiederum ein Ertrag aus eigener Leistung.
Ob das nun gewerblich ist oder nicht, sei noch dahingestellt, aber im Wesentlichen ist das nix anderes, als wenn du "normal" minst.
Beim "klassischen" Mining hast du halt Anschaffungskosten der Hardware, Stromkosten, etc., beim Cloudmining eben nur ein Dienstleistungs-"Paket".
Es gibt, wie ich irgendwo schon mal angemerkt habe, auch einen Steuerberater (Dirk Winkler*) in Deutschland, der das anders sieht, aber dessen Einzelmeinung halte ich hier nicht für maßgeblich.
* vielleicht hat er es mittlerweile auch korrigiert, oder ich habe seine Ausführungen falsch verstanden, ich will nichts schlechtes über ihn sagenObwohl man auch dort damit argumentieren könnte, dass man ein Finanzprodukt erworben hat. Es ist nichts materielles, es ist ein virtueller Vertrag der auch an Wert verliert. Wenn er nicht gehandelt wird kann man es vielleicht auf den Preisen auf der Webseite sehen oder vielleicht durch einen Verkaufsthread nachweisen, dass die Verträge keiner haben will, sie damit wertlos geworden sind und man einen Verlust erwirtschaftet hat.
Die Verträge verlieren ja sogar an Wert ohne dass es ein Scam ist.
Ein Cloudmining-Vertrag ist sicher kein Finanzmarktprodukt.
Der Wertverlust eines "gebrauchten" Vertrags bei Weiterverkauf wäre noch eine spannende Frage, die man mal klären könnte:
Wenn ich einen Cloudmining-Vertrag mit Verlust weiterverkaufe, kann ich dann den Verlust absetzen?
Vermutlich schon.
Allerdings natürlich nur, wenn ich tatsächlich gewerblich handle.
Privat vermutlich nicht.
Vielleicht könnte man auf die Art, die Verträge als Finanzprodukt anzusehen, sogar POW machen ohne die Steuerprobleme durch POW mit eigenem Miner.
Es gibt (wahrscheinlich) keine Steuerprobleme durch POW mit eigenem Miner.
Mein letzter Stand ist der, dass Mining für dich selbst nicht steuerbar ist, also die geminten Coins dem Finanzamt nicht gemeldet werden müssen, keine Steuer anfällt etc.
Voraussetzung: man macht das privat.
Bei Gewerbe sieht es anders aus.
Und nein, Mining ist
nicht automatisch gewerblich. Punkt.
wenn die gestohlenen Coins nach dem Kauf und bis zum Diebstahl 10x so viel Wert bekommen haben, dann kann man den Diebstahl sicher nicht als Veräußerung sehen
Nein.
Nochmal: eine bereits entstandene Steuerschuld ist weiterhin zu tilgen, ob deine Coins geklaut wurden oder nicht.
Durch den Diebstahl an sich entsteht natürlich keine neue, eigene Steuerschuld.