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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1095880 times)
LeonardV123x
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April 25, 2019, 06:21:41 PM
 #2121



Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...wenn der ursprüngliche Absender allerdings nicht ganz doof ist wird er gucken wo das Geld landet und entsprechend Nachforschungen anstellen...
[/quote]

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?
Danke vielmals!
Skerberus
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April 25, 2019, 06:34:59 PM
 #2122



Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...wenn der ursprüngliche Absender allerdings nicht ganz doof ist wird er gucken wo das Geld landet und entsprechend Nachforschungen anstellen...

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?
Danke vielmals!

Dann sag das doch einfach. Nein man muss das immer min. als Sonstige Einnahmen versteuern, ansonsten würde das doch jeder so machen....

Acura3600
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April 25, 2019, 09:35:27 PM
 #2123

Hey Jungs.

Eventuell kam schon mal die Frage, aber muss ich etwas dokumentieren bzw. versteuern lassen wenn ich Bitcoins von einem Freund oder "zufällig" erhalten habe.
Angenommen, ich hätte auf einen meiner Wallets 10BTC erhalten und würde alles (wöchentlich einen BTC) auf mein Bankkonto senden (um das Geld zu nehmen), kann ich dann die Argumentation verwenden ein Familienmitglied hat mir diese als Geschenk gesendet oder "ich weiss nicht wie die BTC auf meinem Wallet kamen".

Noch eine andere Frage ist, wenn ich jetzt in einem Bitcoin Casino spiele und auch soviel Geld gemacht hätte und von dem Casino die Bitcoin auf meinem normalen Wallet sende und dann die verkaufe und das Geld auf meinem Bankkonto habe, muss ich da irgendwas angeben? die Frage kommt da der Casino-Besitzer mir gesagt hat, dass ich selber verantwortlich bin wenn ich Steuern oder sonstiges bezahlen muss, aber für Glücksspiele muss man keine Steuern zahlen in Deutschland und ich habe ja in diesem Sinne Bitcoin nur als eine Währung benutzt und nicht als Gewinn.

Danke vielmals für eine ehrliche und hilfreiche Antwort.

VG

Leonard

Lifehack: Du hast deine Briefmarkensammlung/Fahrrad oder sonstiges auf einem dezentralem Marktplatz an jemanden im Ausland verkauft der dich mit diesen 14 BTC bezahlt hat - war halt nen Megaangebot für dich - da konntest halt nicht nein sagen und hast die 14 BTC dafür kassiert - Bezahlnachweiss hast Du dann ja anhand des Verkaufs auf dem dezentralem Marktplatz Cheesy
bct_ail
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April 26, 2019, 07:13:20 AM
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 #2124

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?
Danke vielmals!

Ich verstehe dich nicht. Ich habe doch oben geschrieben, dass wir schon wissen müssen, wie es war. Plötzlich x BTC erhalten, Familienmitglieder aus dem Ausland schenken dir es, dann noch ein Casino und ein Freund......so bringt das nichts. Wenn du Steuerhinterziehung machen möchstest, dann ist das deine Sache. Möglichkeiten gibt es dafür genug. Lese diesen Thread durch, setze dich mit den entsprechenden Paragraphen und Gesetzen auseinander (Tip: Schenkungssteuer, §22/23 EStG) und dann entscheide dich für eine Argumentation. Du bist hier in der Steuer-FAQ!

Die Idee von Acura3600 kannst du ja gerne ausprobieren. Berichte uns doch mal, wie die Behörden und/oder Bank darauf reagiert haben.

Hier sonst auch was zum lesen:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2495363.0
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2495363.0

P.S. Wenn du auf einen Post antworten möchtest, dann kannst du mit Klick auf
Code:
quote 
den Text zitieren. Das ist einfacher für alle dann zum Lesen.
Scheede
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April 26, 2019, 11:22:56 AM
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 #2125

"Der Bescheid ergeht nach §164 Abs. 1 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Steht da denn nichts weiter drin, auf was sich der Vorbehalt bezieht?

Zum § 164 AO steht in den "Erläuterungen zur Festsetzun" lediglich:

"[...] sollten die Belege bis zur Aufhebung bzw. bis zum Entfallen des Vorbehalts der Nachprüfung aufgehoben werden"


Laienmeinung Anfang:
Anrufen würde ich nicht. Du musst nun schriftlich eine Änderung mit dem Hinweis auf § 164 AO beantragen und das Begründen....in deinem Fall also mit den korrigierten Daten. Alternative: Änderung beantragen mit dem Hinweis, wann du die korrigierten Daten hinschickst. So musst du nicht befürchten, dass während deiner Korrekturzeit das FA deinen Bescheid plötzlich als bestandskräftig deklariert.
Laienmeinung Ende.

Klingt vernünftig, derLaienmeinung kann ich mich wohl machen. Merci.


-> Idee: Hast du deine Screenshots und die csv mitgeschickt? Falls nein, könntest du evtl. argumentieren, dass du bei der Erstellung der Unterlagen nur von den csv.-Daten ausgegangen bist und nun durch Zufall beim Sichten eines Sreenshots über diese Abweichung gestolpert bist  Roll Eyes

Das entspricht sogar der Realität, ich habe alle BTC-Werte gem. der CSV-Datei zu Grunde gelegt, sowohl bei Alt-Kauf/BTC-Verkauf als auch vice versa Alt-Verkauf/BTC-Kauf. Nur das die Fees (bei Bittrex) immer in BTC abgezogen werden und nicht im Altcoin.

Ergo die separat aufgeführten Fees in der CSV sind nocht nicht im "Total" enthalten.

Ich habe auch die Tage mal Cointracking dahingehend getested und es sah mir so aus, als wären auch dort die Fees ignorniert.

Wenn ich nun aber bspw. 10 ETH zu einem Preis von 0.1 BTC/ETH verkaufe, erhalte ich nicht 1 BTC sondern. 0.9975 BTC (nach Abzug der 0.25% Fee).

Bei einem Bsp.Kurs von 10,000€ / BTC ist der FIAT-Gegenwert dieser TX dann eben 9,975€ (nicht 10,000€)

Meiner Erachtens ist dieser Wert dann maßgeblich für die Gewinnberechung, geht so aber nicht aus der CSV hervor, wenn man die Fees nicht ein- und rausrechnet.

Vielleicht bin aber auch ich hier auf dem Holzweg - complicated  Huh

BTCitcointalk
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April 26, 2019, 11:55:43 AM
Merited by tyz (3), aundroid (1)
 #2126

Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.
Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?

Nein, woher sollen wir denn wissen, was du meinst?

Willst du hier einen Leitfaden zur Steuerhinterziehung?

Okay, dann gebe ich mal einen:
1. gib bei der Steuerklärung einfach nix an.
2. zahle dir das Geld auf's Konto aus.
3. kauf dir ein Auto.
4. antworte auf die Nachfrage des FA, woher du das Geld für's Auto hast mit "einfach so bekommen".
5. gehe in das Gefängnis. Begib dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4000 ein. Roll Eyes



Also noch mal von vorn:
1. woher hast du deine 14 BTC?
2. wirklich, woher hast du deine 14 BTC?
3. nein, jetzt mal ganz ehrlich, woher hast du deine 14 BTC?

Es gibt ja nur ein paar Möglichkeiten:

1. du hast irgendwann mal bar "an der Straßenecke" 14 BTC gekauft, und willst jetzt "auscashen".
Das ist kein Problem. Wenn der Kauf länger als ein Jahr her ist, musst du keinen Cent Steuern dafür bezahlen, du musst auch nichts auf deiner Steuererklärung angeben, das Finanzamt geht es tatsächlich nichts an, woher du dein Geld hast. Allerdings musst du auf Nachfrage in der Lage sein, plausibel darzulegen, dass du die BTC länger als ein Jahr hast, und im Zweifelsfall auch, dass du sie gekauft hast (oder eventuell selbst gemint).
Ist es weniger als ein Jahr her, behalte die Coins einfach so lange, bis das Jahr rum ist.

2. du hast irgendwie mit zigtausend Shitcoins getradet und hast dadurch auf irgendwelchen Hinterhofbörsen aus ein paar hundert Euro heute 70.000 EUR gemacht. Tja, den Gewinn musst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit deinem Einkommensteuersatz versteuern. Aber ist das denn wirklich so tragisch?

3. du hast Drogen verkauft, Waffen, Nutten, was auch immer, und bist so zu deinen BTC gekommen.
Die Steuer dürfte in dem Fall noch dein kleinstes Problem sein.
Spende deine Coins an eine Suchtpräventionsstelle oder dergleichen, leiste Abbitte bei der Gottheit deiner Wahl, und hoffe darauf, dass niemand jemals davon erfährt.

4. du hast die Coins geklaut. Gib sie zurück!

 Roll Eyes

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April 26, 2019, 12:00:51 PM
 #2127

Zusammengefasst: Ja, ich habe zufällig BTC auf meinem Wallet erhalten und versuche diese steuerfrei auszuzahlen.
Du hast einfach so 14 BTC erhalten, schon klar ^^. Dann schick sie der armen Person doch zurück, die zufällig! deine Adresse eingegeben hat..sind schließlich schlappe 70000$! Nehmen wir mal an, dass das stimmt Wink, dann musst du die trotzdem versteuern als Sonstiges Einnahmen. Du musst den Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Erhalts versteuern...

Mensch ihr wisst doch was ich meine... und wenn ich die BTC als Geschenk bekommen hätte von einem Cousin aus dem Ausland? wie wäre es dann? oder mit dem Casino?

Nein, woher sollen wir denn wissen, was du meinst?

Willst du hier einen Leitfaden zur Steuerhinterziehung?

Okay, dann gebe ich mal einen:
1. gib bei der Steuerklärung einfach nix an.
2. zahle dir das Geld auf's Konto aus.
3. kauf dir ein Auto.
4. antworte auf die Nachfrage des FA, woher du das Geld für's Auto hast mit "einfach so bekommen".
5. gehe in das Gefängnis. Begib dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht DM 4000 ein. Roll Eyes



Also noch mal von vorn:
1. woher hast du deine 14 BTC?
2. wirklich, woher hast du deine 14 BTC?
3. nein, jetzt mal ganz ehrlich, woher hast du deine 14 BTC?

Es gibt ja nur ein paar Möglichkeiten:

1. du hast irgendwann mal bar "an der Straßenecke" 14 BTC gekauft, und willst jetzt "auscashen".
Das ist kein Problem. Wenn der Kauf länger als ein Jahr her ist, musst du keinen Cent Steuern dafür bezahlen, du musst auch nichts auf deiner Steuererklärung angeben, das Finanzamt geht es tatsächlich nichts an, woher du dein Geld hast. Allerdings musst du auf Nachfrage in der Lage sein, plausibel darzulegen, dass du die BTC länger als ein Jahr hast, und im Zweifelsfall auch, dass du sie gekauft hast (oder eventuell selbst gemint).
Ist es weniger als ein Jahr her, behalte die Coins einfach so lange, bis das Jahr rum ist.

2. du hast irgendwie mit zigtausend Shitcoins getradet und hast dadurch auf irgendwelchen Hinterhofbörsen aus ein paar hundert Euro heute 70.000 EUR gemacht. Tja, den Gewinn musst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit deinem Einkommensteuersatz versteuern. Aber ist das denn wirklich so tragisch?

3. du hast Drogen verkauft, Waffen, Nutten, was auch immer, und bist so zu deinen BTC gekommen.
Die Steuer dürfte in dem Fall noch dein kleinstes Problem sein.
Spende deine Coins an eine Suchtpräventionsstelle oder dergleichen, leiste Abbitte bei der Gottheit deiner Wahl, und hoffe darauf, dass niemand jemals davon erfährt.

4. du hast die Coins geklaut. Gib sie zurück!

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Geiler Post von Dir Smiley

Zu Punk1 habe ich in letzter Zeit mitbekommen das sie anscheinend manche FA Beamte querstellen - da sie einen kaufnachweiss haben wollen und den nachweiss per Blockchain nicht akzeptieren wollen.
Das ist halt der blöde Punkt das man beim Face2Face treffen keine Rechnungen etc ausstellt - Ich denke das wird noch vor Gericht geklärt werden dieser Punkt die nächsten jahre.
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April 26, 2019, 12:10:20 PM
 #2128

Zu Punk1 habe ich in letzter Zeit mitbekommen das sie anscheinend manche FA Beamte querstellen - da sie einen kaufnachweiss haben wollen und den nachweiss per Blockchain nicht akzeptieren wollen.
Das ist halt der blöde Punkt das man beim Face2Face treffen keine Rechnungen etc ausstellt - Ich denke das wird noch vor Gericht geklärt werden dieser Punkt die nächsten jahre.

Ja, das hatte mal ein User hier geschrieben. Man kann es dann natürlich noch mit einem Eigenbeleg versuchen. Alternative: Face2ATM (oder andersherum, je nach Betrachtungsweise  Cheesy) Bei 14 BTC muss man den aber zur Zeit mit 7 Personen besuchen  Grin
OT: Weißt du es etwas über den ATM in Brunssum? Der soll umgezogen sein...Huh?
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April 26, 2019, 12:15:55 PM
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Zu Punk1 habe ich in letzter Zeit mitbekommen das sie anscheinend manche FA Beamte querstellen - da sie einen kaufnachweiss haben wollen und den nachweiss per Blockchain nicht akzeptieren wollen.
Das ist halt der blöde Punkt das man beim Face2Face treffen keine Rechnungen etc ausstellt - Ich denke das wird noch vor Gericht geklärt werden dieser Punkt die nächsten jahre.

Ja, das hatte mal ein User hier geschrieben. Man kann es dann natürlich noch mit einem Eigenbeleg versuchen. Alternative: Face2ATM (oder andersherum, je nach Betrachtungsweise  Cheesy) Bei 14 BTC muss man den aber zur Zeit mit 7 Personen besuchen  Grin
OT: Weißt du es etwas über den ATM in Brunssum? Der soll umgezogen sein...Huh?

Sorry für Offtopic:

Ja der soll ungezogen sein - die neue Adresse müsste unter dem alten Link von Coinatm zu finden sein.

Anbei noch gute News 16 new Bitcoin ATMs installed at various locations in Germany!
https://coinatmradar.com/country/80/bitcoin-atm-germany/
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April 26, 2019, 12:18:35 PM
 #2130

1. du hast irgendwann mal bar "an der Straßenecke" 14 BTC gekauft, und willst jetzt "auscashen".
Das ist kein Problem. Wenn der Kauf länger als ein Jahr her ist, musst du keinen Cent Steuern dafür bezahlen, du musst auch nichts auf deiner Steuererklärung angeben, das Finanzamt geht es tatsächlich nichts an, woher du dein Geld hast. Allerdings musst du auf Nachfrage in der Lage sein, plausibel darzulegen, dass du die BTC länger als ein Jahr hast, und im Zweifelsfall auch, dass du sie gekauft hast (oder eventuell selbst gemint).
Ist es weniger als ein Jahr her, behalte die Coins einfach so lange, bis das Jahr rum ist.
Zu Punk1 habe ich in letzter Zeit mitbekommen das sie anscheinend manche FA Beamte querstellen - da sie einen kaufnachweiss haben wollen und den nachweiss per Blockchain nicht akzeptieren wollen.
Das ist halt der blöde Punkt das man beim Face2Face treffen keine Rechnungen etc ausstellt - Ich denke das wird noch vor Gericht geklärt werden dieser Punkt die nächsten jahre.
Klar, der Nachweis ist immer schlecht zu führen.
Allerdings würde ich mir auch weniger Sorgen machen, wenn sich da mal ein kleiner FA-ler "querstellt".
Grundsätzlich muss er deiner plausiblen Aussage, "ich habe die Coins bar von privat gekauft" nämlich erst einmal glauben.
Erst, wenn er hinreichend Verdachtsmomente hat, dass diese Story vielleicht nicht stimmt, darf er sich auf den Standpunkt stellen, dass er dafür einen "Beweis" bräuchte.

Im Zweifel wird man das vor einem Gericht klären müssen, und hier muss das Finanzamt dann schon gute Gründe dafür nennen, warum dein Eigenbeleg nicht plausibel ist.

Wenn du behauptest, du hättest für eine Million EUR Bitcoins an der Straßenecke gekauft, wird ein Richter das vielleicht für weniger glaubwürdig halten.
Wenn du aber angibst, vor 5 Jahren für 1.000 EUR BTC bei einem Bitcoin-Treff gekauft zu haben, und du immerhin anhand der Blockchain nachweisen kannst, dass du diese Coins wirklich auch seit 5 Jahren in deinem Besitz hattest, ist das so plausibel, dass wohl kaum ein Richter ernsthaft versuchen wird, dir daraus eine Steuerhinterziehung zu drehen.

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April 28, 2019, 05:43:11 PM
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 #2131

Ich habe erst vor Kurzem davon gehört, dass es auch die Möglichkeit gibt, Coins einzeln zu halten und nachzuweisen. Also dass FIFO nicht allein gültig ist. Das ist auf jeden Fall interessant und wurde auch im OP beschrieben. Ich will aber noch mal nachfragen.

Grundsätzlich ist alles, was nicht auf einer einzelnen Bitcoinadresse abgelegt ist einzeln nachweisbar. Ich nehme an dass es sogar möglich ist, wenn man auf einer einzelnen Bitcoinadresse Bitcoins ein- und auszahlt. Da es dort die Inputs gibt und diese einen Zeitpunkt der Ein- und Auszahlung haben. Wenn man also beim Versenden von Coins die Coininputs selbst wählt, dann sollte es nicht angreifbar sein, wenn man die Coininputs einzeln für die Besteuerung verwaltet, ist das richtig?

Bei Wallets von Exchanges ist das dann natürlich nicht machbar. Theoretisch sind das ja meistens sogar andere Coins, weshalb man ein BTC-Wallet auf einer Exchange sicher als Blackbox sehen muss bei der es nur um die Ein- und Ausgänge gehen muss. Oder wäre eine Einzahlung in ein Shared Wallet auf einem Exchange sogar stets ein Veräußerungsgeschäft, weil die originalen Coins dann nicht mehr einem selbst gehören, man nur "Anspruch" auf die selbe Anzahl von Coins hat? Ich nehme das darf nicht so gesehen werden, wenn das aber so ist würde es sicher auch den Weg für alternative Betrachtungsweisen in anderen Bereichen ebnen. Muss halt alles einmal rechtlich klargemacht worden sein.

Bei POS-Coins, angenommen man hat vor über einem Jahr POS-Coins gekauft. Diese haben auf einer Adresse gelegen und ein paar zusätzliche Coins erstaked. Diese liegen dann natürlich auf der selben Adresse. Aber selbst dann sollte es möglich sein die Inputs sauber zu trennen. Die gekauften Coins einzeln zu handhaben. Die gemineten sind eigene Inputs. Es ist also klar unterscheidbar, welche Coins gekauft und welche vom POS Mining kommen. Seht ihr das auch so?

Wie nennt man eigentlich diese Art der Buchführung? Also nicht FIFO oder LIFO, sondern jede einzelne Coin-TX einzeln aufzeichnen?

Falls Mining aus POS wirklich als Dividenden angesehen werden, was durchaus logischer klingt als erminete POW-Coins, dann würden sicher wirklich die 25% Abgeltungssteuer? anfallen. In dem Fall sollte man beachten, dass man immer den Punkt "Günstigerregelung" in der Steuererklärung ankreuzt. Für den Fall, dass die Einkommenssteuer bei Besteuerung des Gesamteinkommens + Dividenden, zusammen besteuert geringer ausfällt als Einkommenssteuer + 25% Abgeltungssteuer auf die Dividenden, wird automatisch alles als normales Einkommen berechnet und es kann für diese Dividenden, je nach Einkommen, dann auch weniger als die 25% Pauschalbesteuerung herauskommen. Die Option zu setzen kann in keinem Fall schaden da das mal eine der seltenen Optionen ist in denen das Finanzamt immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entscheiden würde. Cheesy

Ich habe auch noch eine Frage, im OP steht gestohlene Coins sind Coins auf die man Steuern zahlen muss. Muss man nicht erst Gewinne realisiert haben? Mal angenommen man investiert in ein Scam-ICO, dann verkauft man ja seine Coins in dem Moment in dem man andere Coins dafür bekommt. Wenn das ICO Scam ist dann werden auch diese gekauften Coins wertlos. Wodurch sich das Ganze ausgleichen sollte. Selbst wenn man die erhaltenen Coins dann verkauft hat man einen Verlust erwirtschaftet, der gegengerechnet werden kann. Damit sollte sich der Wert der Investionssumme mit der des Verlusts im Scam ausgleichen.

Hat man in Cloudmining investiert sieht das vermutlich eher anders aus, weil man etwas anderes als eine Coin erworben hat. Obwohl man auch dort damit argumentieren könnte, dass man ein Finanzprodukt erworben hat. Es ist nichts materielles, es ist ein virtueller Vertrag der auch an Wert verliert. Wenn er nicht gehandelt wird kann man es vielleicht auf den Preisen auf der Webseite sehen oder vielleicht durch einen Verkaufsthread nachweisen, dass die Verträge keiner haben will, sie damit wertlos geworden sind und man einen Verlust erwirtschaftet hat.
Die Verträge verlieren ja sogar an Wert ohne dass es ein Scam ist.

Vielleicht könnte man auf die Art, die Verträge als Finanzprodukt anzusehen, sogar POW machen ohne die Steuerprobleme durch POW mit eigenem Miner.

Generell, wenn einem direkt Coins gestohlen werden ist das wohl Privatvergnügen und mindestens der Kaufpreis ist verloren, da man das Geld für den Kaufpreis ja schon versteuert hat. Aber wenn die gestohlenen Coins nach dem Kauf und bis zum Diebstahl 10x so viel Wert bekommen haben, dann kann man den Diebstahl sicher nicht als Veräußerung sehen, so dass man dann auch noch den Wertanstieg versteuern muss, oder? Wenn man Coins verkauft und etwas im Wert von 10x des Kaufpreises der Coins erhält, dann hat man halt die 9x zu versteuern. Aber wenn man nichts im Gegenzug erhält oder nur ein Honigglas, statt der versprochenen Miner, dann hat man die Coins auch nicht mit Gewinn veräußert. Es ist sogar erklärbar was passiert ist, so dass es kein "künstliches Runterrechnen zum Steuersparen" wäre.

Viele Fragen, sorry. Smiley

Please ALWAYS contact me through bitcointalk pm before sending someone coins.
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April 28, 2019, 08:40:36 PM
 #2132

Hi, mal eine frage in die Runde. Wie wird den steuerlich der Security-Token von NASH behandelt? Also ich rede vom NEX-token. Dieser kann in einem smart Contract gelockt werden und man wird zu einem gewissen Teil an den Trading-fees der Exchange beteiligt. Jemand eine "Idee"?
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April 28, 2019, 09:14:26 PM
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 #2133

Hi, mal eine frage in die Runde. Wie wird den steuerlich der Security-Token von NASH behandelt? Also ich rede vom NEX-token. Dieser kann in einem smart Contract gelockt werden und man wird zu einem gewissen Teil an den Trading-fees der Exchange beteiligt. Jemand eine "Idee"?

Ich kenne den Token nicht. Aber aufgrund der Beteiligung an den Trading-Fees musst du das als "Einkommen" nach §22 EStG betrachten. Versteuerung zum Zeitpunkt des Zuflusses (Zuflussprinzip). Da es allerdings auch als Zinsen betrachtet werden könnte, würde ich empfehlen, diese "Zinsen" als Kapitalertäge zu deklarieren und Günstigerprüfung zu beantragen.
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Last edit: April 29, 2019, 06:26:56 AM by mucke12
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 #2134

Hi, mal eine frage in die Runde. Wie wird den steuerlich der Security-Token von NASH behandelt? Also ich rede vom NEX-token. Dieser kann in einem smart Contract gelockt werden und man wird zu einem gewissen Teil an den Trading-fees der Exchange beteiligt. Jemand eine "Idee"?

Ich kenne den Token nicht. Aber aufgrund der Beteiligung an den Trading-Fees musst du das als "Einkommen" nach §22 EStG betrachten. Versteuerung zum Zeitpunkt des Zuflusses (Zuflussprinzip). Da es allerdings auch als Zinsen betrachtet werden könnte, würde ich empfehlen, diese "Zinsen" als Kapitalertäge zu deklarieren und Günstigerprüfung zu beantragen.

Danke für die Antwort, allerdings habe ich jetzt hier das gelesen.

"Security-Token beim Investor

Für Investoren in ICOs ist der Security-Token sicherlich die beste Wahl. Es ist der einzige Token mit echtem Investmentcharakter, der je nach Ausgestaltung meist Anteile am Gewinn oder Vermögen der Gesellschaft repräsentiert.

Security-Tokens sind beim Investor auch anders zu behandeln, als ein klassischer Currency-Token. Verkäufe von Security-Tokens werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen üblicherweise der Abgeltungsteuer"

https://youtu.be/1H8CelEMzgI?t=1927
https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/ico-initial-coin-offering/security-token.html


Aber es gibt ja auch die Aussagen,  dass jeglicher Ertrag aus Kryptos, nicht als Forderung gegen Kapital im Sinne des 20 angesehen werden. 20 ist sozusagen abschließend geregelt.
Hilde X
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May 01, 2019, 04:47:44 AM
 #2135

Ich habe das hier schon mal gefragt, finde aber leider meinen Post nicht mehr.

Weiss jemand, wie erhaltene Beträge aus Bug Bountys zu versteuern sind?

Danke euch!


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May 01, 2019, 08:39:38 AM
Merited by qwk (1)
 #2136

Weiss jemand, wie erhaltene Beträge aus Bug Bountys zu versteuern sind?

Naja, wie alle anderen Einnahmen aus Bounty- Kampagnen auch.  Wink
Meines Wissens gibt es folgende Möglichkeiten:

- Versteuerung mit Preis zum Zuflusszeitpunkt
- Versteuerung bei Verkauf

oder:
Token nach Erhalt veräußern (Steuern!) => erneut kaufen => 1 Jahr halten (Steuerfrei!) 

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May 01, 2019, 08:45:47 AM
 #2137

Ja, macht am meisten Sinn so.

Irgendwie wars halt nicht per Ansage und auf Abruf, aber schenken wird mir der Fiskus da wohl schwerlich was.

Danke dir!


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May 01, 2019, 09:02:10 AM
 #2138

"Für Investoren in ICOs ist der Security-Token sicherlich die beste Wahl. Es ist der einzige Token mit echtem Investmentcharakter, der je nach Ausgestaltung meist Anteile am Gewinn oder Vermögen der Gesellschaft repräsentiert."
Da lehnt sich Winheller aber arg weit aus dem Fenster:
Was sind Security-Token?

Security-Token: ICO, Gestaltung, Besteuerung
Security-Tokens sind Tokens, die in irgendeiner Form Gesellschaftsrechte oder ähnliche Rechte an der emittierenden Gesellschaft vermitteln. Sie können in vielen Varianten modelliert werden. Sie können z.B. die Gestalt von

Wertpapieren,
Anteilen an Investmentvermögen,
partiarischen Darlehen,
stillen Gesellschaften oder
Genussrechten
annehmen.
Juristisch sind Security-Tokens weder Wertpapiere, noch Anteile, Darlehen, Gesellschaften oder Genussrechte.
Sie repräsentieren auch nicht "per se" solche.
Erst durch Vereinbarung kann ein Token so eine Repräsentation darstellen, allerdings ist dann nicht der Token an sich maßgeblich, sondern die Vereinbarung.


Security-Tokens sind beim Investor auch anders zu behandeln, als ein klassischer Currency-Token. Verkäufe von Security-Tokens werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen üblicherweise der Abgeltungsteuer
Auch das ist fragwürdig, aber steuerlich zumindest naheliegend.
Mit dem "üblicherweise" hat man sich da gut abgesichert Wink

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May 01, 2019, 09:46:06 AM
Merited by SebastianJu (10)
 #2139

Ich habe erst vor Kurzem davon gehört, dass es auch die Möglichkeit gibt, Coins einzeln zu halten und nachzuweisen. Also dass FIFO nicht allein gültig ist. Das ist auf jeden Fall interessant und wurde auch im OP beschrieben. Ich will aber noch mal nachfragen.

Grundsätzlich ist alles, was nicht auf einer einzelnen Bitcoinadresse abgelegt ist einzeln nachweisbar. Ich nehme an dass es sogar möglich ist, wenn man auf einer einzelnen Bitcoinadresse Bitcoins ein- und auszahlt. Da es dort die Inputs gibt und diese einen Zeitpunkt der Ein- und Auszahlung haben. Wenn man also beim Versenden von Coins die Coininputs selbst wählt, dann sollte es nicht angreifbar sein, wenn man die Coininputs einzeln für die Besteuerung verwaltet, ist das richtig?
Ich selbst habe das nie gemacht, insofern kann ich da nur auf die Erfahrungen zurückgreifen, die andere so berichten.
Nach meinem Verständnis kommt es vor allem darauf an, dem FA gegenüber plausibel machen zu können, warum man nun die einzelnen Coins unterschiedlich behandeln will.

Wenn ich z.B. 10 Bitcoins in einer Paper-Wallet "für die Rente" aufhebe, und 10 Bitcoins auf einer Börse liegen habe, um damit gelegentlich zu traden, ist es sehr naheliegend, diese beiden "Töpfe" (so nannte molecular das) oder Depots unterschiedlich zu handhaben. Da wird dann auch das FA nicht meckern.

Willst du aber einfach zur steuerlichen Optimierung quasi "im Nachgang" für jeden einzelnen Coin in deiner Wallet individuell entscheiden, was denn nun günstiger ist, dürfte das den Gestaltungsfreiraum sprengen.

Oder wäre eine Einzahlung in ein Shared Wallet auf einem Exchange sogar stets ein Veräußerungsgeschäft
Nein.
Ich deute zwar im OP kurz an, dass es eine solche Sichtweise geben könnte, aber das ist zumindest noch von niemandem jemals berichtet worden.
Sollte ein FA jemals so etwas zu deinem Nachteil versuchen, würde ich es in jedem Fall auf eine richterliche Klärung ankommen lassen, denn das ist, gelinde gesagt, Bullshit.

Muss halt alles einmal rechtlich klargemacht worden sein.
Das ist der springende Punkt.
Wenn du aus irgendeinem Grund mal ein steuerliches Szenario hast, in dem so eine Betrachtungsweise "aber die Coins auf der Börse sind ja was ganz anderes" für dich nützlich wäre, könntest du natürlich versuchen, das durchzusetzen.
Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass das besonders erfolgversprechend wäre.
Da mir auch kein Szenario einfällt, wo das nützlich sein könnte, ist das alles eher eine akademische Fragestellung.

Bei POS-Coins, angenommen man hat vor über einem Jahr POS-Coins gekauft. Diese haben auf einer Adresse gelegen und ein paar zusätzliche Coins erstaked. Diese liegen dann natürlich auf der selben Adresse. Aber selbst dann sollte es möglich sein die Inputs sauber zu trennen. Die gekauften Coins einzeln zu handhaben. Die gemineten sind eigene Inputs. Es ist also klar unterscheidbar, welche Coins gekauft und welche vom POS Mining kommen. Seht ihr das auch so?
Ja.

Wie nennt man eigentlich diese Art der Buchführung? Also nicht FIFO oder LIFO, sondern jede einzelne Coin-TX einzeln aufzeichnen?
Keine Ahnung, "individuelle Verbrauchsfolgen" oder so? Wink

Falls Mining aus POS wirklich als Dividenden angesehen werden, was durchaus logischer klingt als erminete POW-Coins
Es ist wirklich erstaunlich, dass in dieser Frage bis heute keine Klarheit herrscht. So selten ist POS ja nun auch wieder nicht.
Meine persönliche Auffassung ist (mittlerweile), dass ich die POS-Erträge analog zu Erträgen aus Mining sehen würde, schließlich erfüllt das "Staken" den selben Zweck wie das Mining.
Wenn dem so ist, handelt es sich wahrscheinlich um "Solo-Mining", und diese Einkünfte wären grundsätzlich nicht steuerbar, wenn ich das richtig sehe.
Allerdings mit sehr viel Vorsicht zu genießen, wie gesagt, klar ist da nix.
(Im Übrigen sollte ich da mal das OP korrigieren ... TODO Roll Eyes)

"Günstigerregelung"
[...]
Die Option zu setzen kann in keinem Fall schaden
Schaden kann sie sicher nicht Wink

Ich habe auch noch eine Frage, im OP steht gestohlene Coins sind Coins auf die man Steuern zahlen muss. Muss man nicht erst Gewinne realisiert haben?
Nein, wenn dir dein Geld gestohlen wird, kommt hinterher trotzdem das Finanzamt und "stiehlt" dir die Steuer. Tongue
Sorry, aber das isso.
Vorausgesetzt, eine Steuerschuld ist entstanden, ist diese auch zu begleichen.
Natürlich ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schuld überhaupt entstanden ist.
Wenn du dir jetzt z.B. heute einen Bitcoin kaufst, und der wird dir in einem Monat geklaut, ist natürlich keine Steuerschuld entstanden.
Dazu hättest du den Bitcoin tatsächlich zwischendurch mal verkaufen müssen.

Aber wenn du den Bitcoin in der Zwischenzeit auf einer Börse benutzt, um irgendwelche Altcoins zu traden, dann entstehen durch deine "Buchgewinne" eventuell Steuerschulden, und die sind auch dann zu begleichen, wenn die Börse plötzlich "gehackt" wird.

Mal angenommen man investiert in ein Scam-ICO, dann verkauft man ja seine Coins in dem Moment in dem man andere Coins dafür bekommt. Wenn das ICO Scam ist dann werden auch diese gekauften Coins wertlos. Wodurch sich das Ganze ausgleichen sollte. Selbst wenn man die erhaltenen Coins dann verkauft hat man einen Verlust erwirtschaftet, der gegengerechnet werden kann. Damit sollte sich der Wert der Investionssumme mit der des Verlusts im Scam ausgleichen.
Verstehe ich jetzt nicht ganz.
Kannst du das noch mal an einem Beispiel konkretisieren, so nach dem Schema:
1. ich kaufe 100 ShitcoinAlpha für 1 Bitcoin
2. einen Monat später kaufe ich XXX...
3. zwei Monate später macht die Börse dicht
4. Profit!
so in der Art.

Hat man in Cloudmining investiert sieht das vermutlich eher anders aus, weil man etwas anderes als eine Coin erworben hat.
Ja.
Das Cloudmining ist im Wesentlichen eine Dienstleistung, die man bezahlt, und deren Ergebnis ist wiederum ein Ertrag aus eigener Leistung.
Ob das nun gewerblich ist oder nicht, sei noch dahingestellt, aber im Wesentlichen ist das nix anderes, als wenn du "normal" minst.
Beim "klassischen" Mining hast du halt Anschaffungskosten der Hardware, Stromkosten, etc., beim Cloudmining eben nur ein Dienstleistungs-"Paket".
Es gibt, wie ich irgendwo schon mal angemerkt habe, auch einen Steuerberater (Dirk Winkler*) in Deutschland, der das anders sieht, aber dessen Einzelmeinung halte ich hier nicht für maßgeblich.

* vielleicht hat er es mittlerweile auch korrigiert, oder ich habe seine Ausführungen falsch verstanden, ich will nichts schlechtes über ihn sagen

Obwohl man auch dort damit argumentieren könnte, dass man ein Finanzprodukt erworben hat. Es ist nichts materielles, es ist ein virtueller Vertrag der auch an Wert verliert. Wenn er nicht gehandelt wird kann man es vielleicht auf den Preisen auf der Webseite sehen oder vielleicht durch einen Verkaufsthread nachweisen, dass die Verträge keiner haben will, sie damit wertlos geworden sind und man einen Verlust erwirtschaftet hat.
Die Verträge verlieren ja sogar an Wert ohne dass es ein Scam ist.
Ein Cloudmining-Vertrag ist sicher kein Finanzmarktprodukt.
Der Wertverlust eines "gebrauchten" Vertrags bei Weiterverkauf wäre noch eine spannende Frage, die man mal klären könnte:
Wenn ich einen Cloudmining-Vertrag mit Verlust weiterverkaufe, kann ich dann den Verlust absetzen?
Vermutlich schon.
Allerdings natürlich nur, wenn ich tatsächlich gewerblich handle.
Privat vermutlich nicht.

Vielleicht könnte man auf die Art, die Verträge als Finanzprodukt anzusehen, sogar POW machen ohne die Steuerprobleme durch POW mit eigenem Miner.
Es gibt (wahrscheinlich) keine Steuerprobleme durch POW mit eigenem Miner.
Mein letzter Stand ist der, dass Mining für dich selbst nicht steuerbar ist, also die geminten Coins dem Finanzamt nicht gemeldet werden müssen, keine Steuer anfällt etc.
Voraussetzung: man macht das privat.
Bei Gewerbe sieht es anders aus.
Und nein, Mining ist nicht automatisch gewerblich. Punkt.

wenn die gestohlenen Coins nach dem Kauf und bis zum Diebstahl 10x so viel Wert bekommen haben, dann kann man den Diebstahl sicher nicht als Veräußerung sehen
Nein.
Nochmal: eine bereits entstandene Steuerschuld ist weiterhin zu tilgen, ob deine Coins geklaut wurden oder nicht.
Durch den Diebstahl an sich entsteht natürlich keine neue, eigene Steuerschuld.

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"Für Investoren in ICOs ist der Security-Token sicherlich die beste Wahl. Es ist der einzige Token mit echtem Investmentcharakter, der je nach Ausgestaltung meist Anteile am Gewinn oder Vermögen der Gesellschaft repräsentiert."
Da lehnt sich Winheller aber arg weit aus dem Fenster:
Was sind Security-Token?

Security-Token: ICO, Gestaltung, Besteuerung
Security-Tokens sind Tokens, die in irgendeiner Form Gesellschaftsrechte oder ähnliche Rechte an der emittierenden Gesellschaft vermitteln. Sie können in vielen Varianten modelliert werden. Sie können z.B. die Gestalt von

Wertpapieren,
Anteilen an Investmentvermögen,
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Juristisch sind Security-Tokens weder Wertpapiere, noch Anteile, Darlehen, Gesellschaften oder Genussrechte.
Sie repräsentieren auch nicht "per se" solche.
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Security-Tokens sind beim Investor auch anders zu behandeln, als ein klassischer Currency-Token. Verkäufe von Security-Tokens werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen üblicherweise der Abgeltungsteuer
Auch das ist fragwürdig, aber steuerlich zumindest naheliegend.
Mit dem "üblicherweise" hat man sich da gut abgesichert Wink

Danke für die Antwort. Man darf ja zudem  auch nicht vergessen, das in diesem Fall die "Dividenden" auch wieder in Krypto ausbezahlt werden und somit ja auch nicht unter  unter § 20 fallen würden.
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