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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 882240 times)
bct84
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March 18, 2018, 06:33:24 PM
 #1481

servus, ich hätte eine allg. frage zu airdrops(davon hängt ab ob ich unter 600 euro gewinn für 2017 bleibe :-)

konkret geht es um ebtc was ja 2017 n "bisschen" gewinn abwarf bei verkauf.

wie wird dies nun steuerlich behandet.

a) wird als schenkung betrachtet-->schenkungssteuer?

oder b) versteuerung bei erhalt(wert was die coins hatten,als ich sie erhalten hatte) mit einkommensteuer/soli
 
+ nochmal versteuern bei verkauf der coins?(kann man glaub ich ausschließen oder)?

vielen dank für ne antwort schon mal :-)

PS: hab auch noch ne frage, die für 2018 relevant wird:
geht um ontology und die steuer.

muss ich die gratis erhaltenen onts einmal verkauft haben, damit die 1 jahres haltefrist greift?
hab gehört, das airdrops die ja gratis waren, keinen anschaffungswert haben und somit auch die  1 jahreshaltefrist nicht greift.(egal ob die zinsen abwerfen oder nicht) aber was greift dann??

danke nochmal
Scheede
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March 19, 2018, 02:31:45 AM
 #1482

Frage: Wenn ich die Anlage SO ausfülle?

In welche Zeile kommt dann mein Jahresergebnis aus Krypto-Gewinnen?

Hier die Einschätzung meines Steuerberaters:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg29932187#msg29932187

diesen Post hatte ich noch im Hinterkopf, es seinerzeit allerdings versäumt, mir ein Lesezeichen zu setzen - merciii! Smiley

Der Link zur Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017 funktioniert nicht mehr.

Folgendes nochmal zur allgemeinen Steuerpflicht aus Trades (< 1 Jahr)

[Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–51]

In den Zeilen 31 bis 51 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. «Spekulationsgeschäften» zu erfassen.

Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 € betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten.

[Andere Wirtschaftsgüter → Zeilen 41–48]

Die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens (Zeile 41) ist steuerpflichtig, wenn Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres (Zeile 42) erfolgt sind.

Bei Wirtschaftsgütern, mit denen steuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden (z. B. Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern), gilt ein Zehnjahreszeitraum. Nicht steuerpflichtig ist der Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Pkw).

Der ermittelte Gewinn ist bei Ehegatten wegen der Freigrenze dem zutreffenden Ehegatten zuzuordnen.

[Verluste → Zeile 51]

Verluste, die Sie aus privaten Veräußerungsgeschäften erlitten haben, können nur mit gleichartigen Gewinnen des Vorjahres oder in Folgejahren verrechnet werden.

Auch eine Begrenzung des Verlustrücktrags zugunsten eines Vortrags auf künftige Gewinne ist möglich. Tragen Sie hier ein, wenn Sie Verluste aus 2014 nicht bzw. nur begrenzt mit Gewinnen in 2013 verrechnen lassen wollen.


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WaramBuffet
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March 19, 2018, 07:13:21 AM
 #1483

Der Link zur Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017 funktioniert nicht mehr.
Hier findet man alle Formulare und Anleitungen:Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung

Zur Ausfüllhilfe Anlage SO kommt man über Steuerformulare-> Einkommensteuer 2017-> Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2017 -> Anleitung zur Anlage SO 2017

Aktuell gilt dieser Link
raetsch
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March 19, 2018, 12:33:22 PM
 #1484




[Andere Wirtschaftsgüter → Zeilen 41–48]

Die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens (Zeile 41) ist steuerpflichtig, wenn Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres (Zeile 42) erfolgt sind.

Bei Wirtschaftsgütern, mit denen steuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden (z. B. Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern), gilt ein Zehnjahreszeitraum. Nicht steuerpflichtig ist der Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Pkw).




ich bezahle beinahe täglich mit btc, wenn ich das nun täglich mache, ist der verkauf steuerfrei? Wink
Sharpbit
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March 19, 2018, 03:51:03 PM
 #1485

ich bezahle beinahe täglich mit btc, wenn ich das nun täglich mache, ist der verkauf steuerfrei? Wink

Würde mich auch interessieren. Ich habe letztes Jahr Silbermünzen mit Bitcoin gekauft. Die Frage ist, ob der Kaufpreis dann ebenfalls versteuert werden muss wenn die Bitcoin ursprünglich auch durch Bounties generiert wurden?
Walli5
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March 19, 2018, 06:30:38 PM
 #1486

Wow,

danke für diese ausführlichen Informationen.

Also muss ich tatsächlich keine Steuern zahlen, wenn ich meine heute gekauften Altcoins ein Jahr lang behalte? Grandios!

Ich habe im vergangenen Dezember mit dem Traden begonnen und bisher keinen Gewinn eingefahren, da die Kurse ja ziemlich stark abfielen... meine neue Ausbeute plane ich jedoch länger zu behalten. Wenn dem so ist, dass ich die Gewinne steuerfrei einfahren kann, wenn ich nur geduldig bin, dann werde ich das tun.  Smiley
puffmais
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March 19, 2018, 06:56:18 PM
 #1487

Hallo,
nach über 1 Jahr Haltezeit habe ich Kryptowährungen im Ausland verliehen und dafür Kryptowährungen an Zinsen erhalten. Wie gebe ich diese Kryptowährungs-Zinsen richtig in der Steuererklärung an?
Beispiel:
Tag 1: 0,5 Zinsen (Wert am Tag 1 10Euro) / Tag 2: 0,1 Zinsen (Wert am Tag 2 15Euro) Ich gebe also 25Euro Zinsgewinn in der Steuererklärung an (Wo genau?) Wenn ich diese 0,6 Zinsen nun verkaufe am Tag 3 (Wert am Tag 3 jetzt 30 Euro) muss ich darauf wieder Steuern zahlen?
Wie ist es wenn man innerhalb des 1 Jahres Zeitraum verleiht?
Vielen Dank im Voraus!
Scheede
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March 20, 2018, 12:49:12 AM
 #1488



[Andere Wirtschaftsgüter → Zeilen 41–48]

Die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens (Zeile 41) ist steuerpflichtig, wenn Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres (Zeile 42) erfolgt sind.

Bei Wirtschaftsgütern, mit denen steuerpflichtige Einnahmen erzielt wurden (z. B. Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern), gilt ein Zehnjahreszeitraum. Nicht steuerpflichtig ist der Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Pkw).


ich bezahle beinahe täglich mit btc, wenn ich das nun täglich mache, ist der verkauf steuerfrei? Wink

Ich schätze mal, dass du deine Frage auf "Nicht steuerpflichtig ist der Verkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs (z. B. Pkw)." beziehst und würde sagen: wenn Jürgen (oder hieß er Klaus?) deine Bitcoin als "Bedarf" einstuft: Jooa.

Solltest du also auf deinem Bitcoin auf Arbeit reiten, MUSS er das wohl sogar entsprechend einstufen  Wink

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zidane
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March 21, 2018, 07:20:22 AM
 #1489

Hallo,
nach über 1 Jahr Haltezeit habe ich Kryptowährungen im Ausland verliehen und dafür Kryptowährungen an Zinsen erhalten. Wie gebe ich diese Kryptowährungs-Zinsen richtig in der Steuererklärung an?
Beispiel:
Tag 1: 0,5 Zinsen (Wert am Tag 1 10Euro) / Tag 2: 0,1 Zinsen (Wert am Tag 2 15Euro) Ich gebe also 25Euro Zinsgewinn in der Steuererklärung an (Wo genau?) Wenn ich diese 0,6 Zinsen nun verkaufe am Tag 3 (Wert am Tag 3 jetzt 30 Euro) muss ich darauf wieder Steuern zahlen?
Wie ist es wenn man innerhalb des 1 Jahres Zeitraum verleiht?
Vielen Dank im Voraus!

Ist doch ganz einfach, schau wieviel Euro du am Anfang des Jahres hattest und dann wieviel es am Ende des Jahres sind und ziehe die Neuinvestitionen mit Fiatgeld ab.
Schon hast du einen groben Überblick was anfällt.

twbt
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March 21, 2018, 08:30:49 AM
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 #1490

Mal wieder ein kurzer Blick über den Steuerteich. Die ABA hat dem IRS Vorschläge zur steuerlichen Einordnung von Krypto-Hardforks vorgelegt. Zentrale Punkte sind:

1. Taxpayers who owned a coin that was subject to a Hard Fork in 2017 would be treated as having realized the forked coin resulting from the Hard Fork in a taxable event
2. The deemed value of the forked coin at the time of the realization event would be zero, which would also be the taxpayer’s basis in the forked coin.

Empfohlen wird also die Einordnung von Forkcoins als steuerbarem Zufluss, allerdings mit einem Wert von 0 zum Zuflusszeitpunkt. Begründet wird diese Preisbewertung im Kern folgendermaßen:

Quote
After a Hard Fork occurs, there is a process of market price discovery.  However, this process often takes place on multiple exchanges that do not “talk” to each other.  As a consequence, the same type of cryptocurrency—even established cryptocurrencies such as BTC—may have different values on different exchanges at the same time.  Thus, even though market values for a forked coin may emerge quickly (though, in some cases, a market may fail to materialize), the same coin may have different market values on different exchanges even within the same country at any point in time.  Nonetheless, at the moment that a Hard Fork occurs—the first moment at which an owner of the original coin may obtain an interest in the forked coin—the forked coin arguably has no market value because it has not been previously traded and it is not clear whether a market will emerge for the coin.

Wie immer, sind diese Ausführungen für die steuerliche Einordnung im deutschsprachigen Raum unerheblich. Auch in den USA liegt noch keine Einschätzung des IRS vor. Dennoch sind die ausführlichen Überlegungen der ABA - auch in technischer Hinsicht - evtl. hilfreich für den einen oder anderen, der sich diesseits des Atlantiks mit seinem Finanzamt argumentativ auseinandersetzen muss.

bct_ail
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March 21, 2018, 12:11:59 PM
 #1491

Da sich in diesem Thread das geballte Wissen sammelt:

Welche Probleme könnten auftreten, wenn NACH der Haltefrist ein Coin anonymisiert und sporadisch in FIAT ausgecasht wird?
Oder befreit einen der Ablauf der Haltefrist jedliche behördliche bzw. staatsanwaltschaftliche Nachfragen?

EDIT aufgrund nächsten Post: Natürlich kann die Anschaffung des Coin nachgewiesen werden
zidane
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March 21, 2018, 12:16:02 PM
 #1492

Da sich in diesem Thread das geballte Wissen sammelt:

Welche Probleme könnten auftreten, wenn NACH der Haltefrist ein Coin anonymisiert und sporadisch in FIAT ausgecasht wird?
Oder befreit einen der Ablauf der Haltefrist jedliche behördliche bzw. staatsanwaltschaftliche Nachfragen?

Wenn Du nicht nachweisen kannst woher dein Zufluss kommt und dieser sonst nicht zu Dir passt hast Du ein riesen Problem.

Klar kann man nicht pauschal jeden mit Geld beschuldigen aber, angenommen aus welchem Grund auch immer ist dein bis dato unversteuerter Cryptokram aufeinmal 1.5Mille Wert.
Dann hast Du ein kleines Problem. Deshalb immer schön ehrlich sein und alles angeben.
Schließlich werden von der Steuer viele Wichtige Dinge bezahlt, oder musst Du beim Brand die Feuerwehr vorher anzahlen ;-)
shahim
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March 21, 2018, 01:20:46 PM
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 #1493

Hallo zusammen,

hier wird ja viel diskutiert und hin und her. Viel geht es um steuerliche Themen, was wie behandelt werden könnte.

Ich habe nun die Jahre 2014 bis heute komplett aufgearbeitet mit dem cointracking tool. Wie viele muss auch ich für 2017 (die Jahre davor zum Glück keine steuerbaren Umsätze) einen Gewinn angeben.

Dazu möchte ich gerne mal in die Runde fragen:

1. Steuerberater -- Nützlich oder nicht? Habt ihr euch einen gesucht und hat es etwas gebracht? Alle mit denen ich bisher gesprochen habe, musste ich erstmal erklären, was Crypto ist und wie der Staat damit umgehen soll. 

Ich habe hier ehrlich ghesagt etwas angst. Man wird mit Crypto ja gerne mal in die kriminelle Ecke geschoben. Mein Gedanke derzeit ist, dass eine vom Berater eingereichte Erklärung "ernster" genommen wird vom Finanzamt. ANdererseits habe ich alles sauber aufgearbeitet und kann Käufe anhand von Kreditkarte über virwox und Coinmama aus 2014 / 15 und 16 Nachweisen. Der Rest liegt in Excel. bzw. Cointracking vor und ist absolut logisch wasserdicht.

2. Hat jemand denn bereits eine Antwort vom Finanzamt erhalten? Bisher lese ich nur hier und da, dass abgegeben wurde, aber niemand hat bisher von seinem Steuerbescheid bzw. von einer Antwort des FA geschrieben. Für 2017 sollen ja keine Belege mehr eingereicht werden. Wenn ich nun durch dummes trading einen Gewinn von 130t€ dort eintrage, kommen da nicht Rückfragen?

3. Transfer über Elster, oder ausgedruckt per Brief abgeben? (und wenn per Brief... gleich mit ANhang?)

4. Ich habe mich für LIFO entschieden. Durchgehend von 2014 an ergibt LIFO für mich erst im Jahr 2017 eine zu zahlende Einkommenssteuer. Hat jemand hier Erfahrungen?

5. Kennt jemand einen Berater in Hamburg mit Bitcoin / altcoin Erfahrung?

Vielen Dank und Gruß

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March 21, 2018, 01:32:00 PM
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 #1494

Welche Probleme könnten auftreten, wenn NACH der Haltefrist ein Coin anonymisiert und sporadisch in FIAT ausgecasht wird?
Oder befreit einen der Ablauf der Haltefrist jedliche behördliche bzw. staatsanwaltschaftliche Nachfragen?

EDIT aufgrund nächsten Post: Natürlich kann die Anschaffung des Coin nachgewiesen werden

Aus meiner Sicht erwächst die zukünftige Freude am Auscashen nur aus einer stichhaltigen Dokumentation sowohl des Erwerbs als auch des Überschreitens der Haltefrist. Sofern beides gewährleistet ist, sollten die Finanzbehörden bei der derzeitigen Steuerlage keine nachhaltigen Probleme bereiten können.
qwk (OP)
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March 21, 2018, 01:32:07 PM
 #1495

1. Steuerberater -- Nützlich oder nicht? Habt ihr euch einen gesucht und hat es etwas gebracht? Alle mit denen ich bisher gesprochen habe, musste ich erstmal erklären, was Crypto ist und wie der Staat damit umgehen soll. 
Nützlich schon alleine wegen der Fristverlängerung zur Abgabe.
Solange z.B. die Fragen zum BCash-Fork nicht ein bisschen "ausdiskutiert" sind, würde ich die Steuererklärung für 2017 erstmal hintan stellen.

Man wird mit Crypto ja gerne mal in die kriminelle Ecke geschoben.
Warum? Von wem? Das Finanzamt interessiert sich vor allem dafür, dass du Geld abdrückst, der Rest ist zweitrangig Wink

2. Hat jemand denn bereits eine Antwort vom Finanzamt erhalten? Bisher lese ich nur hier und da, dass abgegeben wurde, aber niemand hat bisher von seinem Steuerbescheid bzw. von einer Antwort des FA geschrieben. Für 2017 sollen ja keine Belege mehr eingereicht werden. Wenn ich nun durch dummes trading einen Gewinn von 130t€ dort eintrage, kommen da nicht Rückfragen?
Es gibt jede Menge Leute, die schon Steuerbescheide für Bitcoin & Co. erhalten haben. Das Thema ist jetzt nicht mehr soooo neu.
Noch kenne ich aber keinen Fall, in dem z.B. strittige Steuerfragen mit dem FA vor Gericht gelandet wären, und das wäre eigentlich erst richtig interessant.
Wenn Nachfragen kommen, kannst du die Nachfragen doch beantworten. Also, was ist so schlimm daran?

3. Transfer über Elster, oder ausgedruckt per Brief abgeben? (und wenn per Brief... gleich mit ANhang?)
Elster, aber irgendwie Geschmacksache, oder? Und erübrigt sich mit Steuerberater.

4. Ich habe mich für LIFO entschieden. Durchgehend von 2014 an ergibt LIFO für mich erst im Jahr 2017 eine zu zahlende Einkommenssteuer. Hat jemand hier Erfahrungen?
Zu LIFO wurde hier schon viel geschrieben, Konsens scheint zu sein, dass es eine Menge Probleme bereiten kann.
Ein Steuerberater ist dringend anzuraten.
Wenn deine Steuerersparnis durch LIFO nicht besonders groß ist, würde ich daher dazu tendieren, grundsätzlich FIFO anzuraten.

5. Kennt jemand einen Berater in Hamburg mit Bitcoin / altcoin Erfahrung?
Dirk Winkler - hat auch ein E-Book zum Thema geschrieben (sind IMHO aber ein paar Fehler / Merkwürdigkeiten drin).
http://winkler-hamburg.com

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
zidane
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March 21, 2018, 02:52:34 PM
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 #1496


2. Hat jemand denn bereits eine Antwort vom Finanzamt erhalten? Bisher lese ich nur hier und da, dass abgegeben wurde, aber niemand hat bisher von seinem Steuerbescheid bzw. von einer Antwort des FA geschrieben. Für 2017 sollen ja keine Belege mehr eingereicht werden. Wenn ich nun durch dummes trading einen Gewinn von 130t€ dort eintrage, kommen da nicht Rückfragen?



Die sorge hatte ich letztes Jahr auch als ich dort einen noch höheren Betrag eintragen musste.
Rückfragen kamen klar, zunächst per Telefon, dann per Post. Im Endeffekt hat es sich in die Länge gezogen
aber im großen und ganzen war alles OK und mein Steuerbescheid traff ein.

Aber auch der nette Finanzherr war verblüfft wieviel Geld im Cryptomarkt gemacht werden kann und lauschte ganz angetan zu.
Es sind auch nur Menschen.

Nach dem letzten Jahr und den riesigen Gewinnen bin ich gespannt auf den Bescheid. Ich warte schon einige Wochen drauf ohne Rückmeldungen bis dato.
shahim
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March 21, 2018, 05:04:38 PM
 #1497

1. Steuerberater -- Nützlich oder nicht? Habt ihr euch einen gesucht und hat es etwas gebracht? Alle mit denen ich bisher gesprochen habe, musste ich erstmal erklären, was Crypto ist und wie der Staat damit umgehen soll. 
Nützlich schon alleine wegen der Fristverlängerung zur Abgabe.
Solange z.B. die Fragen zum BCash-Fork nicht ein bisschen "ausdiskutiert" sind, würde ich die Steuererklärung für 2017 erstmal hintan stellen.

Man wird mit Crypto ja gerne mal in die kriminelle Ecke geschoben.
Warum? Von wem? Das Finanzamt interessiert sich vor allem dafür, dass du Geld abdrückst, der Rest ist zweitrangig Wink

2. Hat jemand denn bereits eine Antwort vom Finanzamt erhalten? Bisher lese ich nur hier und da, dass abgegeben wurde, aber niemand hat bisher von seinem Steuerbescheid bzw. von einer Antwort des FA geschrieben. Für 2017 sollen ja keine Belege mehr eingereicht werden. Wenn ich nun durch dummes trading einen Gewinn von 130t€ dort eintrage, kommen da nicht Rückfragen?
Es gibt jede Menge Leute, die schon Steuerbescheide für Bitcoin & Co. erhalten haben. Das Thema ist jetzt nicht mehr soooo neu.
Noch kenne ich aber keinen Fall, in dem z.B. strittige Steuerfragen mit dem FA vor Gericht gelandet wären, und das wäre eigentlich erst richtig interessant.
Wenn Nachfragen kommen, kannst du die Nachfragen doch beantworten. Also, was ist so schlimm daran?

3. Transfer über Elster, oder ausgedruckt per Brief abgeben? (und wenn per Brief... gleich mit ANhang?)
Elster, aber irgendwie Geschmacksache, oder? Und erübrigt sich mit Steuerberater.

4. Ich habe mich für LIFO entschieden. Durchgehend von 2014 an ergibt LIFO für mich erst im Jahr 2017 eine zu zahlende Einkommenssteuer. Hat jemand hier Erfahrungen?
Zu LIFO wurde hier schon viel geschrieben, Konsens scheint zu sein, dass es eine Menge Probleme bereiten kann.
Ein Steuerberater ist dringend anzuraten.
Wenn deine Steuerersparnis durch LIFO nicht besonders groß ist, würde ich daher dazu tendieren, grundsätzlich FIFO anzuraten.

5. Kennt jemand einen Berater in Hamburg mit Bitcoin / altcoin Erfahrung?
Dirk Winkler - hat auch ein E-Book zum Thema geschrieben (sind IMHO aber ein paar Fehler / Merkwürdigkeiten drin).
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Fifo sind fast 200k steuern. LIFO nur 60k... Alao Lifo.

Vielen dank für den link!!
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Freunde der gepflegten Finanz-Diskussion.

Eine Idee: Da die Antworten jedes zuständigen FA´s ja durchaus interessant für die Gesamtbetrachtung sein könnten und sich dieser Tage gewiss Einige von uns mit ihren FA-Sachbearbeitern zum Thema unterhalten, wie wäre es mit einem Fragenkatalog, den ein jeder von uns bei seinem FA anbringt und die entsprechenden Antworten hier gesammelt würden?

Ich gehe zwar davon aus, dass alle Sachbearbeiter grundsätzlich wahrscheinlich auf die gleichen Paragraphen zugreifen müssen werden, aber interessieren könnte es uns dennoch, ob es bzgl. einiger Grundsatzfragen Abweichungen gibt bzw. ob es auf bestimmte Fragen die immer gleiche, und damit wohl überwiegend akzeptierte, Antwort geben wird.

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0. Voraussetzungen:
0.1. Wir reden nachstehend von "privaten Veräußerungsgeschäften" gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) .
0.2. "Gewerblicher Handel mit Gewinnerzielungsabsicht" kann für alle nachstehenden Fragen außer Acht vorgelassen werden (in Punkt 4 "Airdrops & Bounties" bitte als "gewerblich benennen, falls in einem der Fälle zutreffend)
0.3. Falls für eine Antwort zu den u.s. Fragen eine unterschiedliche Bewertung nach Unterscheidung zwischen "Coins" (z.B. Bitcoin) und "Token" (z.B. EOS) zu beachten ist, würde ich Sie bitten, dies zu vermerken


1. Ist zwingend FiFo oder LiFo anzuwenden?

2. Werden unterschiedliche Layer/Pools durch Benennung der unterschiedlichen Adressen/Börsenwallets akzeptiert?
- Ich habe eine (oder mehrere) Wallets/ Adresse/n, die ausschliesslich zum "Halten" dienen, sie werden folglich nicht für Trading benutzt und sollten somit vom FiFo/LiFo-Zwang meines Gesamt-Portfolios (wallet- & börsenübergreifend) ausgeschlossen sein

3. Gewinne durch den Kauf und Verkauf bzw. Tausch zwischen Kryptowährungen (immaterielle Wirtschaftsgüter) werden nach 1 Jahr "Haltefrist" steuerfrei. Wie genau wird die 1-jährige Haltefrist definiert?
a)  365 Tage oder
b) "01.01.2017 gekauft/01.01.2018 verkauft = 1 Jahr = steuerfrei"?

4. Wie werden sog. "Aidrops & Bounties" (nachstehend "Belohnung" genannt) in folgenden Fällen steuerrechtlich eingestuft? Man bekommt eine Belohnung...
4.1. ... wenn man im Besitz eines anderen Coin/Token ist (einmalig)
4.2. ... wenn man eine dem Chat-Kanal des Projektes beigetreten ist (einmalig)
4.3. ... wenn man einen Tweet des Projektes geteilt (einmalig oder über einen Zeitraum von einer Woche bis mehreren Monaten)
4.4. ... wenn man bei Aktivität in einem Forum die Signatur des Projektes (über einen Zeitraum von einer Woche bis mehreren Monaten trägt)
4.5. ... wenn man ein Dokument für das Projekt übersetzt (einmalig)
4.6. ... wenn man einen Artikel über das Projekt schreibt & veröffentlicht (einmalig)
4.7. ... wenn man ein Video über das Projekt erstellt & veröffentlicht (einmalig)
4.8. ... wenn man einen Chat-Kanal des Projekts betreut/moderiert (über einen Zeitraum von einer Woche bis mehreren Monaten trägt)

Falls zumindest einer der unter 4. genannten Fälle steuerrechtlich relevant ist:
4.A.1-8 Welcher Betrag ist für den Zufluss der Belohnung (Auszahlung) anzusetzen?
4.B.1-8 Welchem § unterliegen diese Belohnungen?
 

5. Werden Verluste, die in 2018 realisiert werden im folgenden Jahr mit den Gewinnen, die 2017 realisiert & die Steuer für diese bereits in 2017 an das FA entrichtet wurde, verrechnt werden?
5.1. Wie wäre dann das Vorgehen für diese Verrechnung?

6.1. Welche Steuern fallen beim sog. "Mining" (Erstellen von digitalen Assets durch "Zurverfügung-Stellen" seiner Rechnerleistung) an?
6.2. Fällt das Minen oder sog. "Schürfen" von Kryptowährungen in den Bereich der gewerblichen Tätigkeit?
6.2.A. Gibt es dafür eine Grenze (ab welchem Betrag/Zeitraum) dies der Fall wäre?
6.3. Wie lang ist die Haltefrist, welche für die steuerfreie Veräusserung jener, so erzeugter immateriellen Güter einzuhalten ist?

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Korrekturen, Spezifizierungen & Ergänzungen sind gern gesehene Gäste im Fragen-Kabinett

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March 22, 2018, 05:42:32 AM
 #1499

Das hab ich grad gefunden. Könnte für die Zukunft interessant werden, falls es stimmt.


https://coincierge.de/2018/g20-kryptowaehrungen-sind-keine-waehrungen-sondern-vermoegenswerte/
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March 22, 2018, 09:28:45 AM
 #1500

Das hab ich grad gefunden. Könnte für die Zukunft interessant werden, falls es stimmt.


https://coincierge.de/2018/g20-kryptowaehrungen-sind-keine-waehrungen-sondern-vermoegenswerte/

Es ist eigentlich schon länger Konsens, dass Bitcoin keine Währung in der Definition der Notenbanken/Staaten ist. Wenn man die Dokumente oder Artikel von Personen von solchen Institutionen liest, dann ist da immer die Rede von Begriffen wie "Kryptogeld" oder "Krypto-Assets".
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