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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 880310 times)
bct_ail
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March 22, 2018, 10:03:01 AM
 #1501

wie wäre es mit einem Fragenkatalog, den ein jeder von uns bei seinem FA anbringt und die entsprechenden Antworten hier gesammelt würden?

Scheede, die meisten Antworten aus Deinem Fragenkatalog sind in diesem FAQ ausreichend diskutiert und die verschiedenen Ansichten erörtert worden. Auf Seite 1 gibt es sogar eine Zusammenfassung davon.

Und ich glaube nicht, dass sich die Ämter über einen Fragenkatalog freuen.
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Scheede
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March 22, 2018, 11:29:54 AM
Last edit: March 22, 2018, 12:19:42 PM by Scheede
 #1502

wie wäre es mit einem Fragenkatalog, den ein jeder von uns bei seinem FA anbringt und die entsprechenden Antworten hier gesammelt würden?

Und ich glaube nicht, dass sich die Ämter über einen Fragenkatalog freuen.

Scheede, die meisten Antworten aus Deinem Fragenkatalog sind in diesem FAQ ausreichend diskutiert und die verschiedenen Ansichten erörtert worden. Auf Seite 1 gibt es sogar eine Zusammenfassung davon.

Das war nach Fertigstellung ehrlicherweise auch mein Gefühl, nur würde es jedem einzelnen ermöglichen, die konkrete/n Antwort/en von seinem "direkt zuständigen" Bearbeiter zu erhalten, was zusätzliche Sicherheit beim Anwenden der zusammengetragenen Informationen im OP gäbe, sie quasi in Stein gemeiselt werden könnten bzw. an der einen oder anderen Stelle (falls abweichend bewertet) nachjustiert werden könnte (z.B. "wird nicht bei jedem FA so gesehen, diesen Punkt bitte im Einzelfall mit deinem SB beim FA besprechen).  

Die (ggf. unterschiedliche) Behandlung der Bounty-Erträge bspw. würde ich gern einmal von offizieller Stelle erhalten, da ich dazu noch ausreichend infromationen finden konnte...

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kael60
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March 22, 2018, 12:21:16 PM
 #1503

Hallo an alle fleißigen und kompetenten Schreiber,

ich lese hier aus Interesse schon einige Tage mit, bin aber noch nicht mit allen Seiten durch, dieses Forum ist bisher das Beste zu diesem Thema :-)

folgender Fall:

1. Btc gekauft und angelegt bei einem KryptoTradingservice, wo es Erlöse in Form von (Btc-)Zinsen gab, außerdem gab es fürs Weiterempfehlen kleine Provisionen in Btc, Eth bzw. Dollar.
Es liefen also unregelmäßige Zinsen für das angelegte Geld auf und Provisionen.
Beides (sagen wir in Summe 10T€ abzgl. investierte Summe) wird sicher mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert, richtig?!

nach ein paar Monaten wurde das Investdepot wieder aufgelöst und incl. Zinsen auf die Wallet transferiert.

2. die angesammelten Btc und Eth blieben vorerst in dem Portal liegen und wurden, sobald eine nennenswerte Summe zusammen kam, ins eigene Wallet transferiert.
Innerhalb der Jahresfrist wurden vom Wallet auch einige Positionen wieder verkauft, wobei dieser Gewinn nochmals zu versteuern wäre, richtig so?!

3. werden die restlichen Coins nun gehodelt und erst nach 365+1 Tag verkauft, sind die dann steuerfrei, da sie ja ab Datum der Transferierung auf das eigene Wallet keine Zinsen mehr generieren und ja eigentlich schon versteuert wurden (siehe 1.)?!

Sind meine Gedanken so richtig?!

kael60
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March 22, 2018, 02:08:00 PM
 #1504


...und noch was, weil ich das gerade auf Seite 67 las

Quote
Lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen, 1 Mio Gewinn gemacht, all in geblieben, € 420k Steuerzahlung, Coins sind nur noch 100k wert (10%)... davon dürfte es ein paar geben... is klar.

Wenn ich jetzt also auf die Marktkapitalisierung schaue, ist der Gesamtmarkt um rd. 40% vom Höchststand zurückgegangen, dass ist schon traurig, war aber nach dem Boom im Dezember zu erwarten. Muss also eine interessante Portfoliostrategie sein, die aus dem eingesetzten Kapital 1 Mio macht und dann sind alle Coins nur noch 10% des Gewinns wert. Also das eingesetzte Kapital + 1 Mio ist weg... also nicht ganz... aber eigentlich ja doch.

Beispiel Hinkebein?

z.B. jemand kauft für 10000€ am 15.1.17 1000 Stück ETH (Werte alle der Einfachheit wegen gerundet).
Kurz bevor das Jahr ausläuft, entdeckt er einen guten ICO, z.B. Envion und denkt, cool, da bin ich überzeugt davon und wandelt seine ganzen ETH's in EnvionToken um. ETH-Preis am 7.1.18 ca. 1000€, realisierter Gewinn somit ca. 900000€, aber das Geld ist ja in den Tokens gebunden.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es dem ein oder anderen ICO- bzw. Kryptoenthusiasten im 1. Jahr ohne jegliches Steuerwissen so passiert ist, oder?!
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March 22, 2018, 02:19:57 PM
 #1505


...und noch was, weil ich das gerade auf Seite 67 las

Quote
Lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen, 1 Mio Gewinn gemacht, all in geblieben, € 420k Steuerzahlung, Coins sind nur noch 100k wert (10%)... davon dürfte es ein paar geben... is klar.

Wenn ich jetzt also auf die Marktkapitalisierung schaue, ist der Gesamtmarkt um rd. 40% vom Höchststand zurückgegangen, dass ist schon traurig, war aber nach dem Boom im Dezember zu erwarten. Muss also eine interessante Portfoliostrategie sein, die aus dem eingesetzten Kapital 1 Mio macht und dann sind alle Coins nur noch 10% des Gewinns wert. Also das eingesetzte Kapital + 1 Mio ist weg... also nicht ganz... aber eigentlich ja doch.

Beispiel Hinkebein?

z.B. jemand kauft für 10000€ am 15.1.17 1000 Stück ETH (Werte alle der Einfachheit wegen gerundet).
Kurz bevor das Jahr ausläuft, entdeckt er einen guten ICO, z.B. Envion und denkt, cool, da bin ich überzeugt davon und wandelt seine ganzen ETH's in EnvionToken um. ETH-Preis am 7.1.18 ca. 1000€, realisierter Gewinn somit ca. 900000€, aber das Geld ist ja in den Tokens gebunden.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es dem ein oder anderen ICO- bzw. Kryptoenthusiasten im 1. Jahr ohne jegliches Steuerwissen so passiert ist, oder?!

Auszuschließen ist das nicht, aber es besteht wie bereits gesagt die Möglichkeit auch Verluste zu realisieren und ins letzte Jahr zurückzutragen. Bei 900k€ potentiellem steuerpflichtigem Gewinn könnte man dann auch ganz entfernt über einen Steuerberater nachdenken.
shahim
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March 23, 2018, 12:17:02 PM
 #1506


...und noch was, weil ich das gerade auf Seite 67 las

Quote
Lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen, 1 Mio Gewinn gemacht, all in geblieben, € 420k Steuerzahlung, Coins sind nur noch 100k wert (10%)... davon dürfte es ein paar geben... is klar.

Wenn ich jetzt also auf die Marktkapitalisierung schaue, ist der Gesamtmarkt um rd. 40% vom Höchststand zurückgegangen, dass ist schon traurig, war aber nach dem Boom im Dezember zu erwarten. Muss also eine interessante Portfoliostrategie sein, die aus dem eingesetzten Kapital 1 Mio macht und dann sind alle Coins nur noch 10% des Gewinns wert. Also das eingesetzte Kapital + 1 Mio ist weg... also nicht ganz... aber eigentlich ja doch.

Beispiel Hinkebein?

z.B. jemand kauft für 10000€ am 15.1.17 1000 Stück ETH (Werte alle der Einfachheit wegen gerundet).
Kurz bevor das Jahr ausläuft, entdeckt er einen guten ICO, z.B. Envion und denkt, cool, da bin ich überzeugt davon und wandelt seine ganzen ETH's in EnvionToken um. ETH-Preis am 7.1.18 ca. 1000€, realisierter Gewinn somit ca. 900000€, aber das Geld ist ja in den Tokens gebunden.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es dem ein oder anderen ICO- bzw. Kryptoenthusiasten im 1. Jahr ohne jegliches Steuerwissen so passiert ist, oder?!

Auszuschließen ist das nicht, aber es besteht wie bereits gesagt die Möglichkeit auch Verluste zu realisieren und ins letzte Jahr zurückzutragen. Bei 900k€ potentiellem steuerpflichtigem Gewinn könnte man dann auch ganz entfernt über einen Steuerberater nachdenken.

Auf jedenfall bei diese Summen. Mir wurde gestern erklärt für jede Person gibt es sozusagen ein Spielraum in dem ein Einkommen variieren kann. Wenn man bisher halt nur brutto 60k oder so verdient hat und plötzlich da eine Summe von einer Million auftaucht, gehen die roten Lampen an und es wird intensiv geprüft.
Und wenn dann aber über einen Berater eingereicht wurde, ist schon klar dass da einer war, der bereits geprüft hat! Die Erklärung hat dann ein ganz anderes Gewicht.

robertNACO
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March 23, 2018, 02:12:27 PM
 #1507

wie wäre es mit einem Fragenkatalog, den ein jeder von uns bei seinem FA anbringt und die entsprechenden Antworten hier gesammelt würden?

Scheede, die meisten Antworten aus Deinem Fragenkatalog sind in diesem FAQ ausreichend diskutiert und die verschiedenen Ansichten erörtert worden. Auf Seite 1 gibt es sogar eine Zusammenfassung davon.

Und ich glaube nicht, dass sich die Ämter über einen Fragenkatalog freuen.

Hallo ich bin Robert und arbeite für ein Steuerbüro aus Hamburg, würde mich gerne einbringen ...

Die meisten Aspekte dieses Fragen-Katalogs sind schon geklärt und durch einschlägige Fachliteratur bestätigt.

schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
robertNACO
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March 23, 2018, 02:30:37 PM
 #1508


5. Kennt jemand einen Berater in Hamburg mit Bitcoin / altcoin Erfahrung?


Wir sitzen in Hamburg Bahrenfeld und befassen uns intensiv mit dem Thema bei Interesse schau gerne mal bei naco-hamburg.de/kryptowährungen vorbei.

Grüße

schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
robertNACO
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March 23, 2018, 02:37:40 PM
 #1509

Hallo an alle fleißigen und kompetenten Schreiber,

ich lese hier aus Interesse schon einige Tage mit, bin aber noch nicht mit allen Seiten durch, dieses Forum ist bisher das Beste zu diesem Thema :-)

folgender Fall:

1. Btc gekauft und angelegt bei einem KryptoTradingservice, wo es Erlöse in Form von (Btc-)Zinsen gab, außerdem gab es fürs Weiterempfehlen kleine Provisionen in Btc, Eth bzw. Dollar.
Es liefen also unregelmäßige Zinsen für das angelegte Geld auf und Provisionen.
Beides (sagen wir in Summe 10T€ abzgl. investierte Summe) wird sicher mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert, richtig?!

nach ein paar Monaten wurde das Investdepot wieder aufgelöst und incl. Zinsen auf die Wallet transferiert.

2. die angesammelten Btc und Eth blieben vorerst in dem Portal liegen und wurden, sobald eine nennenswerte Summe zusammen kam, ins eigene Wallet transferiert.
Innerhalb der Jahresfrist wurden vom Wallet auch einige Positionen wieder verkauft, wobei dieser Gewinn nochmals zu versteuern wäre, richtig so?!

3. werden die restlichen Coins nun gehodelt und erst nach 365+1 Tag verkauft, sind die dann steuerfrei, da sie ja ab Datum der Transferierung auf das eigene Wallet keine Zinsen mehr generieren und ja eigentlich schon versteuert wurden (siehe 1.)?!

Sind meine Gedanken so richtig?!



Hey, ich würde gerne Input zu deinen Fragen geben.

1. ist pauschal nicht so zu beantworten, was genau für einen Vertrag hast du da gehabt? Margin Trading? Future Geschäfte? Normales Traiding?
Wenn du als Beispiel jemanden beauftragt hast aus 1 BTC 1,5 BTC zu machen fällt deine ESt erst an wenn du die 0,5 BTC wieder verkaufst, allerdings kannst du die Kosten durch die Dienstleistung nur geltend machen wenn du innerhalb der Jahresfrist verkaufst.

2. Transfers lösen keine Steuer aus nur dann die Veräußerung.

3. siehe Antwort 1 Smiley

Grüße

schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
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March 23, 2018, 02:44:44 PM
 #1510

Hallo ich bin Robert und arbeite für ein Steuerbüro aus Hamburg, würde mich gerne einbringen ...

Die meisten Aspekte dieses Fragen-Katalogs sind schon geklärt und durch einschlägige Fachliteratur bestätigt.

Hallo,
schön dich an Board zu haben. Fachliches Wissen ist hier immer gefragt.

Mich würde interessieren wie du die Sache mit den Bounties siehst? Hier scheint es noch am meisten Klärungsbedarf zu geben. Insbesondere auch ältere Bounties aus früheren Jahren die heute deutlichen Wert habne und deren Herkunft nicht immer nachgewiesen werden kann? Wie ist dies steuerlich zu betrachten?
bct_ail
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March 23, 2018, 02:58:55 PM
 #1511

Hallo ich bin Robert und arbeite für ein Steuerbüro aus Hamburg, würde mich gerne einbringen ...

Hallo Robert,

schön dich hier zu sehen. Wie schon erwähnt würden wir uns über eine weitere Diskussion zu Bountys und Airdrops "freuen".
Einige sind der Meinung, es ist als § 22 ESTg (1) 3 zu definieren. Da es keine Anschaffung gibt, ist der volle Verkaufspreis zu versteuern. Haltefrist gib es nicht.
Andere sind der Meinung, es gilt § 23 EStG (1) 2: Anschaffungspreis ist zu versteuern (der gemeine Wert beim Zufluss) und Verkaufsgewinn zu versteuern, wenn Haltefrist < 1 Jahr.
Schenkung bei Airdrop steht auch noch im Raum zu Diskussion  Grin


Hier wird auch nochmal gesagt, dass das Entgelt eine geldwerte Gegenleistung sein kann!

Dazu hatte Münzpräger ja oben schon berechtigt eingewandt:

Liegt wohl daran, dass das FA deine "Arbeit", die entgeltet wird und die Anschaffung darstellt, nicht anerkennen wird.

Bei Bounties wird man das wahrscheinlich noch darstellen können (man hat die Mühen auf sich genommen, einen Textschnipsel zu kopieren und durch regelmäßige Posts quer durchs Forum zu schleppen), bei Airdrops allerdings nicht wirklich. Im OP werden sie deshalb auch als Schenkungen eingeordnet. Aber, hat der Schenker die gedroppten Coins angeschafft, so dass dessen Anschaffungszeitpunkt (und Preis) auf den Beschenkten übergeht? Und überhaupt: Wie sieht es für diejenigen aus, die regelmäßig an Bounty-Kampagnen teilnehmen? Spätestens dann liegen ja alle Merkmale gewerbsmäßiger Tätigkeit vor - und dann droht sogar der eigentlich schon vergessen geglaubte Umsatzsteuerbumerang.
Nein. So meine ich das nicht. Ich weiß nicht, ob das immer als "Arbeit" definiert werden kann. Mir ging es um die Definition der Begriffe Anschaffung und Entgelt.
Das Entgelt ist die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Sie kann in Form von eine Geldleistung (also Währung) abgegolten werden, aber auch z.B. in Form von Füllern, Briefmarken oder eben Token (die dann eine Ersatzleistung wäre) definiert werden.

Quote
Entgeltforderung (die z. B. in Deutschland in § 286 Abs. 3 S. 1 und § 288 Abs. 2 BGB erwähnt ist) ist demnach nicht gleichbedeutend mit „Geldforderung“, mag es im konkreten Fall auch eine solche sein. Es handelt sich vielmehr um eine Forderung, die als Gegenleistung für eine Leistung versprochen war.
https://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt#Leistung_und_Gegenleistung

Fazit:
Im Grunde genommen ergibt sich aber nur der Vorteil des §23 dann, wenn der Preis des Zuflusses "0" bzw. gering ist und der Coin >1 Jahr gehalten wird. Ansonsten ist die steuerliche Belastung gleich (bei gleichbleibendem Steuersatz).
Wäre schön, wenn man gegeüber dem FA wählen könnte. Dann würden sich so manche Optimierungsmöglichkeiten ergeben Smiley





Ich glaube, wir haben das nächste Kryptosteuerarmageddon gefunden: Bounties und Airdrops. Vor meinen geistigen Auge sehe ich schon die Schlagzeile: Wie eine Diskussion bei Bitcointalk für Entsetzen in der Krypto-Branche sorgt. Grin
so true.

hammerhart
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March 24, 2018, 07:09:18 AM
 #1512

Hallo zusammen,

"BTC-neuling" hier - hatte die Sache mit der Steuernachzahlung auch unterschätzt;) Wie sieht es den aus mit dem Absetzten von persönlichem Aufwand für Trading/Asset-management/Steuererklärung. Kann man dies, für den Fall das der Aufwand dokumentiert ist oder auch nicht, mit einem "persönlichen" Stundensatz (e.g. 10€/Mindestlohn?) als Werbungskosten absetzten?
Danke und Gruß,
twbt
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March 24, 2018, 01:10:27 PM
 #1513

Nochmal kurz dazu:

... Was ich in diesem Zusammenhang übrigens ganz interessant finde sind folgende Hinweise aus den Release Notes zur kommenden Version 3.1 von Electrum:

Capital gains: For each outgoing transaction, the difference between the acquisition and liquidation prices of outgoing coins is displayed in the wallet history. By default, historical exchange rates are used to compute acquisition and liquidation prices. These value can also be entered manually, in order to match the actual price realized by the user. The order of liquidation of coins is the natural order defined by the blockchain; this results in capital gain values that are invariant to changes in the set of addresses that are in the wallet. Any other ordering strategy (such as FIFO, LIFO) would result in capital gain values that depend on the set of addresses in the wallet.

Interessant ist das deshalb, weil man damit weder FIFO noch LIFO als fiktive Verbrauchsfolge, sondern die tatsächliche Verbrauchsfolge dokumentiert. Man könnte aus einem Depot - durch Nutzung von Coincontrol - also gezielt einzelne UTXOs auswählen und an einer Exchange veräußern. ...

Electrum 3.1.1 ist inzwischen released worden und bringt die o.g. Funktionalitäten mit. Ich hab' mir das mal kurz angeschaut und denke, damit kann man recht praktisch eine Depottrennung mit automatisierter Ermittlung evtl. Steuerimplikationen abbilden - sofern man es konsequent nutzt.

robertNACO
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March 24, 2018, 01:17:23 PM
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 #1514

Hallo ich bin Robert und arbeite für ein Steuerbüro aus Hamburg, würde mich gerne einbringen ...

Hallo Robert,

schön dich hier zu sehen. Wie schon erwähnt würden wir uns über eine weitere Diskussion zu Bountys und Airdrops "freuen".
Einige sind der Meinung, es ist als § 22 ESTg (1) 3 zu definieren. Da es keine Anschaffung gibt, ist der volle Verkaufspreis zu versteuern. Haltefrist gib es nicht.
Andere sind der Meinung, es gilt § 23 EStG (1) 2: Anschaffungspreis ist zu versteuern (der gemeine Wert beim Zufluss) und Verkaufsgewinn zu versteuern, wenn Haltefrist < 1 Jahr.
Schenkung bei Airdrop steht auch noch im Raum zu Diskussion  Grin


Hier wird auch nochmal gesagt, dass das Entgelt eine geldwerte Gegenleistung sein kann!

Dazu hatte Münzpräger ja oben schon berechtigt eingewandt:

Liegt wohl daran, dass das FA deine "Arbeit", die entgeltet wird und die Anschaffung darstellt, nicht anerkennen wird.

Bei Bounties wird man das wahrscheinlich noch darstellen können (man hat die Mühen auf sich genommen, einen Textschnipsel zu kopieren und durch regelmäßige Posts quer durchs Forum zu schleppen), bei Airdrops allerdings nicht wirklich. Im OP werden sie deshalb auch als Schenkungen eingeordnet. Aber, hat der Schenker die gedroppten Coins angeschafft, so dass dessen Anschaffungszeitpunkt (und Preis) auf den Beschenkten übergeht? Und überhaupt: Wie sieht es für diejenigen aus, die regelmäßig an Bounty-Kampagnen teilnehmen? Spätestens dann liegen ja alle Merkmale gewerbsmäßiger Tätigkeit vor - und dann droht sogar der eigentlich schon vergessen geglaubte Umsatzsteuerbumerang.
Nein. So meine ich das nicht. Ich weiß nicht, ob das immer als "Arbeit" definiert werden kann. Mir ging es um die Definition der Begriffe Anschaffung und Entgelt.
Das Entgelt ist die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Sie kann in Form von eine Geldleistung (also Währung) abgegolten werden, aber auch z.B. in Form von Füllern, Briefmarken oder eben Token (die dann eine Ersatzleistung wäre) definiert werden.

Quote
Entgeltforderung (die z. B. in Deutschland in § 286 Abs. 3 S. 1 und § 288 Abs. 2 BGB erwähnt ist) ist demnach nicht gleichbedeutend mit „Geldforderung“, mag es im konkreten Fall auch eine solche sein. Es handelt sich vielmehr um eine Forderung, die als Gegenleistung für eine Leistung versprochen war.
https://de.wikipedia.org/wiki/Entgelt#Leistung_und_Gegenleistung

Fazit:
Im Grunde genommen ergibt sich aber nur der Vorteil des §23 dann, wenn der Preis des Zuflusses "0" bzw. gering ist und der Coin >1 Jahr gehalten wird. Ansonsten ist die steuerliche Belastung gleich (bei gleichbleibendem Steuersatz).
Wäre schön, wenn man gegeüber dem FA wählen könnte. Dann würden sich so manche Optimierungsmöglichkeiten ergeben Smiley





Ich glaube, wir haben das nächste Kryptosteuerarmageddon gefunden: Bounties und Airdrops. Vor meinen geistigen Auge sehe ich schon die Schlagzeile: Wie eine Diskussion bei Bitcointalk für Entsetzen in der Krypto-Branche sorgt. Grin
so true.


Moin,

bezüglich Airdrops gibt es eine erfreuliche Nachricht aus der Fachliteratur:

Ich zitiere hier den DWS-Verlag Ausgabe Nr. 1829:

Eine Besonderheit im Bereich der Kryptowährungen sind die sogenannten Airdrops. Airdrops sind Kryptowährungen, die dergestalt entwickelt werden, dass sie automatisch in den Wallets von Nutzern entstehen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Der jeweilige Nutzer muss seinerseits nichts dafür tun. Solange er über den privaten Schlüssel seiner Wallet verfügt, kann er die per Adirdrops entstandenen Coins nutzen.

Eine Herstellung der Coins erfolgt also - zumindest durch den Nutzer - nicht. Eine Anschaffungsvorgang kommt zumeist auch nicht in Betracht, da kein Erwerb von einem Dritten vorliegt. Die meisten per Airdrop entstandenen Coins werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen. Vielmehr beginnen sie ihre "Existenz" überhaupt erst in dessen Vermögen. Daher liegt auch keine steuerpflichtige Schenkung vor.

Damit ähneln Airdrops einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund. Mangels Erwerbsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 (1) Nr. 2 EStG seinem Wortlauf nach grundsätzlich nicht in Betracht.


Wenn ich Bounties richtig verstehe, sind sie ein reward für eine Dienstleistung welcher Art auch immer.
In der Tat ist die Kategorisierung schwierig, wenn man es auf die Spitze treibt ist es sogar eine Entlohnung für eine erbrachte Leistung. Hier entstehen dann so Überlegungen ob man nicht schon unternehmerisch handelt.
Sollte man dazu in einer 2016/2017 Erklärung Angaben machen müssen würde ich so argumentieren:
Es wurde freiwillig ein einem Projekt gearbeitet und man hat dafür einen kleinen reward erhalten. Die Anschaffungskosten sind in dem Fall jedoch 0€ und bei Verkauf < 1 Jahr wäre der gesamte Erlös zu besteuern.

Grüße

schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
robertNACO
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March 24, 2018, 02:01:33 PM
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Hallo zusammen,

"BTC-neuling" hier - hatte die Sache mit der Steuernachzahlung auch unterschätzt;) Wie sieht es den aus mit dem Absetzten von persönlichem Aufwand für Trading/Asset-management/Steuererklärung. Kann man dies, für den Fall das der Aufwand dokumentiert ist oder auch nicht, mit einem "persönlichen" Stundensatz (e.g. 10€/Mindestlohn?) als Werbungskosten absetzten?
Danke und Gruß,

Moin, in der Buchhaltung gibt es eine feste Grundregel: Ohne Beleg keine Buchung - in deinem Fall ohne Beleg keine Werbungskosten. Du kannst deine "Eigenleistung" nicht als Werbungskosten angeben. Du könntest die Kosten für die Steuererklärung (nur den Teil der auf die Anlage SO fällt) die ein Berater durchführt ansetzen.

Gruß

schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
hammerhart
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March 24, 2018, 04:49:20 PM
 #1516

danke für die rückmeldung, was mir nur schwer einleuchtet ist dass mein eigener Aufwand nicht anrechnungsfähig ist und wenn ich jemanden für die "gleiche" Leistung bezahle dies absetzten kann...für mich als Laien wirkt dies nicht wirklich gerecht;) 
Jeff Jefferson
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March 25, 2018, 11:28:01 AM
 #1517

Hey, das freut mich aber, dass der DWS da was rausgebracht hat!

Was steht denn in dem 1829 zu Hard Forks drin? Wie werden diese versteuert?

Grüße!
Kryptotaxpert
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...Steuerberater können das!


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March 25, 2018, 11:53:36 AM
Last edit: March 25, 2018, 12:04:18 PM by Kryptotaxpert
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 #1518

Hey, das freut mich aber, dass der DWS da was rausgebracht hat!

Was steht denn in dem 1829 zu Hard Forks drin? Wie werden diese versteuert?

Grüße!

Ich hab den Artikel nicht gelesen, da ich diese Zeitschrift nicht habe, ich schieße darum mal ins "blaue". Versteuerung des aus dem Fork neu erhaltenen Coins nach § 22 Nr. 3 EStG bei Verkauf gegen Fiat oder Tausch gegen andere Coins, Steuerfreiheit nach einem Jahr tritt in Ermangelung von Anschaffungskosten nicht ein, keine Rechtsnachfolge aus der "alten" Blockchain, da ein neues Wirtschaftsgut geschaffen wurde. Richtig?

Ich lese hier ne Seite vorher immer was von Lifo..., weil Ergebnis passt besser... ich verstehe nicht, dass es noch Leute gibt, die die Auswahl des Verbrauchsfolgeverfahrens als "Wunschkonzert" betrachten. Spätestens nach der Einfügung des Absatzes 3a zu Abschnitt 4.8.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, mit dem Kryptos in der steuerlichen Behandlung konventionellen Währungen gleichgestellt werden (freut Euch, keine Umsatzsteuer), darf man auch davon ausgehen, dass der Wortlaut des § 23 EStG gilt. Da steht ausdrücklich FIFO, verstehe die Diskussion nicht.

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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Cardamoin
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March 25, 2018, 04:01:47 PM
 #1519

Hey, das freut mich aber, dass der DWS da was rausgebracht hat!

Was steht denn in dem 1829 zu Hard Forks drin? Wie werden diese versteuert?

Grüße!

Ich hab den Artikel nicht gelesen, da ich diese Zeitschrift nicht habe, ich schieße darum mal ins "blaue". Versteuerung des aus dem Fork neu erhaltenen Coins nach § 22 Nr. 3 EStG bei Verkauf gegen Fiat oder Tausch gegen andere Coins, Steuerfreiheit nach einem Jahr tritt in Ermangelung von Anschaffungskosten nicht ein, keine Rechtsnachfolge aus der "alten" Blockchain, da ein neues Wirtschaftsgut geschaffen wurde. Richtig?

Ich lese hier ne Seite vorher immer was von Lifo..., weil Ergebnis passt besser... ich verstehe nicht, dass es noch Leute gibt, die die Auswahl des Verbrauchsfolgeverfahrens als "Wunschkonzert" betrachten. Spätestens nach der Einfügung des Absatzes 3a zu Abschnitt 4.8.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, mit dem Kryptos in der steuerlichen Behandlung konventionellen Währungen gleichgestellt werden (freut Euch, keine Umsatzsteuer), darf man auch davon ausgehen, dass der Wortlaut des § 23 EStG gilt. Da steht ausdrücklich FIFO, verstehe die Diskussion nicht.

Die Frage die sich mir dabei stellt, welche Coins sind bei einem Hardfork die "neuen" Coins? Was könnte hier der entscheidende Faktor sein? Ist es eine willkürliche Entscheidung die von der Masse getroffen wird, wie zB im Fall von Ethereum, wo man eigentlich argumentieren kann, dass ETC technisch gesehen die ursprüngliche und ETH die neue Chain ist?  In diesem Fall würde dann für alle, die während des Hardfork im Besitz von ETH waren, die Steuerfreiheit nach einem Jahr nicht greifen, da sie ja technisch gesehen neue Coins "erhalten" haben.
qwk (OP)
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March 25, 2018, 08:25:26 PM
Merited by mucke12 (1)
 #1520

v. 0.05 Vorwort geschrieben, Struktur geändert, inhaltliche Änderungen hervorgehoben:


Vorwort:
Diese FAQ soll häufig gestellte Fragen zum Thema Bitcoin und Steuern von privaten Anwendern beantworten.
Sie bezieht sich auf die steuerliche (und ggf. rechtliche) Situation in Deutschland, und ist nicht ohne weiteres übertragbar auf die Situation z.B. in Österreich oder der Schweiz.
Die FAQ ersetzt nicht die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema Steuern an sich und auch nicht den Gang zum Steuerberater, insbesondere wenn größere Summen oder gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Bitcoin / Kryptowährungen im Spiel sind.
Grundsätzliche Fragen zum Thema Steuern, also "wie mache ich eine Steuerklärung" sind ausdrücklich nicht Gegenstand der FAQ.
Ich bin kein Steuerberater, diese FAQ soll nur Anhaltspunkte geben, wie grundsätzlich eher einfach gelagerte Fälle zu handhaben sind.

Hinweise:
Erst informieren, dann investieren: diese Grundregel für Geldanlagen sollte man auch in Steuerfragen beherzigen. Es kann einen gewaltigen Unterschied ausmachen, wenn man seine Krypto-Investments nach steuerlichen Gesichtspunkten optimiert. Gerade, weil der Verkauf von Bitcoins in vielen Fällen steuerfrei sein kann, lohnt es sich, sich vor dem Handel mit Bitcoin Gedanken über seine Anlagestrategie zu machen!

Hin und Her macht Taschen leer: auch diese Grundregel für Geldanlagen ist auf Steuern bei Bitcoin übertragbar. "Steuerfreie" Bitcoins hat nur, wer nicht ständig tradet. Viel-Trader werden fast immer alle ihre Coins voll versteuern müssen!

Steuerberater: es ist in vielen Fällen nicht notwendig, einen "ausgewiesenen" Krypto-Experten zu suchen.
Wer lediglich Bitcoins kauft und für die Rente aufbewahrt, wird überhaupt keinen Steuerberater brauchen.
Wer lediglich gelegentlich ein wenig Trading betreibt, wird bei jedem Feld- Wald und Wiesen-Steuerberater gut aufgehoben sein.
Im Zweifelsfall kann man diesem die FAQ als Anhaltspunkt vorlegen, um ihm die entsprechende Einordnung zu erleichtern.


Steuererklärung: für eure Steuererklärung habt ihr bis zum 31.05. Zeit.
Wenn ihr euch einen Steuerberater nehmt, verlängert sich die Frist zur Abgabe bis zum Jahresende.
Da noch immer bestimmte Fragen im Bereich Krypto-Steuer ungeklärt sind, kann es ggf. sinnvoll sein, schon aus diesem Grund einen Steuerberater zu nehmen und die Klärung dieser Fragen abzuwarten (dies gilt z.B. insbesondere für den Umgang mit dem Hardfork Bitcoin / BCash).


Steuerfalle: wenn ihr in 2017 dicke Gewinne z.B. mit Altcoin-Trading eingefahren habt, kann es sein, dass ihr hierfür über 40% Steuern zu bezahlen habt, selbst wenn ihr euch keinen einzigen Euro-Cent aufs Konto habt auszahlen lassen! Diese Steuern müsst ihr dieses Jahr bezahlen. Es kann sein, dass eure Coins, die ihr jetzt noch habt, für diese Steuern nicht mehr ausreichen. Es gibt in solchen Fällen Lösungen. Ihr werdet nicht im Schuldturm landen. Aber ihr solltet euch jetzt mit dem Thema auseinandersetzen. Wenn ihr es versäumt, zu handeln, kann es sein, dass ihr um diese Steuern nicht mehr herumkommt!

Eine Liste von Krypto-Steuerberatern findet ihr hier (die meisten dürften allerdings gut gebucht sein.)


Kann ich Verluste aus einem Jahr im nächsten Jahr geltend machen?
Ja. Innerhalb einer Einkunftsart ist ein Verlustvortrag möglich.
Auch ein Verrechnen der Verluste aus einem Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr ist möglich (s.o.).

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen". Insofern sollte man abwägen, ob der Gewinn, den man durch Zinsen / Dividenden macht, ausreicht, um eventuell eine höhere Steuerschuld aufgrund einer verlängerten Haltefrist zu rechtfertigen. Steht man z.B. vor der Wahl, in welche Coin man investiert, kann es aus Gründen der steuerlichen Vorsicht ratsam sein, den Coin ohne PoS zu wählen.


FIFO / LIFO
Es ist überwiegend Konsens, dass das LIFO-Verfahren für Bitcoin nicht anwendbar ist.
Ein Steuerberater kann in Einzelfällen möglicherweise LIFO „durchsetzen“.




Altcoins
Die FAQ beschäftigt sich eigentlich mit Bitcoin. Allerdings haben wir es einer Gruppe von (IMHO) Anlagebetrügern* zu verdanken, dass auch jeder "Alt-Bitcoiner" sich derzeit mit dem Besitz von einem Altcoin namens BCash (und mittlerweile auch BGold etc.) "herumplagen" muss.
*Ich betrachte es als Betrug, dass auf der Seite "bitcoin.com" ein Altcoin namens BCash als "Bitcoin" vermarktet wird. Dies stellt in meinen Augen eine vorsätzliche arglistige Täuschung von Anlegern dar.

Die Grundlagen zur Besteuerung von Bitcoin lassen sich auch auf Altcoins übertragen.
Im Detail gibt es vor allem Unterschiede, wenn diese Coins bestimmte Eigenschaften wie z.B. PoS / Staking aufweisen.
Außerdem kann es eine Rolle spielen, woher man seine Coins hat, gekauft, aus einem Airdrop oder als Fork einer Coin.


Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre (s.o.)
Die Dividenden sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern. Damit sind die Steuern auf die Dividenden schon fällig, auch wenn die Coins selbst vielleicht erst in vielen Jahren verkauft werden.
Die Dividenden sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist strittig.
Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen". Insofern sollte man abwägen, ob der Gewinn, den man durch Zinsen / Dividenden macht, ausreicht, um eventuell eine höhere Steuerschuld aufgrund einer verlängerten Haltefrist zu rechtfertigen. Steht man z.B. vor der Wahl, in welche Coin man investiert, kann es aus Gründen der steuerlichen Vorsicht ratsam sein, den Coin ohne PoS zu wählen.

Irgendwie habe ich den Absatz doppelt, weil ich ihn einmal bei Bitcoins "brauche" und einmal hier bei Altcoins. Ich lass' das jetzt erstmal so, aber das muss ich überarbeiten Roll Eyes


BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Vermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit (oder besser: Spin-Off) ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.



Mining
Die FAQ bezieht sich ausschließlich auf die Fragen von privaten Minern.
Wer gewerblich mint, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen, so wie wohl die meisten Gewerbetreibenden.


Ist Mining gewerblich?
Nein, nicht immer. Mining für den Eigenbedarf, also das Betreiben eines eigenen Rechners zur Herstellung von Bitcoins oder Altcoins für den eigenen Bedarf ist vermutlich nicht gewerblich.
Allerdings unterstellt das Finanzamt die Gewerblichkeit sehr schnell, wenn damit größere Einnahmen erzielt werden.
Kriterien für die Gewerblichkeit:
  • Selbständig (nicht freiberuflich)
  • Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Außenwirkung
  • Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.
Kann man also gut argumentieren, dass eines oder mehrere Kriterien nicht zutreffen, sollte man sich gegen die Unterstellung des Finanzamts wehren.
Es wird von manchen Steuerberatern auch auf den Unterschied abgestellt, ob Mining im Pool oder Solo betrieben wird. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht, und noch sind mir keine Fälle bekannt, in denen das Finanzamt dies überhaupt in seine Erwägungen einbezogen hat.

Ich gebe an dieser Stelle einfach zwei Beispiele für Miner, bei denen sicher deutlich wird, wo der Unterschied liegt.
Alice kauft sich einen kleinen USB-Stick-Miner, schließt diesen an ihren Laptop an und mint ein paar Coins. Irgendwann hat sie keine Lust mehr und schmeißt den USB-Stick weg / verkauft ihn auf Ebay. Alice handelt sicher nicht gewerblich (Pool hin oder her).
Bob mietet eine alte Lagerhalle. Er lässt eine 200kW-Stromleitung verlegen. Er importiert aus Asien 100 Miner. Er stellt 5 Leute an, um die Geräte rund um die Uhr zu überwachen. Er informiert sich ständig über die aktuell profitabelsten Coins und Pools und stellt seine Miner entsprechend ein. Bob handelt sicher gewerblich (ebenfalls Pool hin oder her).
Die meisten Privatleute werden irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegen, aber die Frage, ob man gewerblich mint oder nicht, kann man sich oft selbst beantworten.




Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Dieser Bereich der FAQ richtet sich ausnahmsweise direkt an Gewerbetreibende. Privatpersonen können diesen Teil ignorieren.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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