magnet1235
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April 30, 2018, 07:08:38 PM |
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ohne um Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen
FTFY Zuerst wollte ich anonym schreiben: "Hier sind die besten Steuerjungs, glaubt mir die allerbesten. Geht zu denen und dankt mir später. Wer da nicht hingeht ist ein Noob" Hab mich dann umentschieden. Zur Sicherheit: würde gerne deine Dienstleistung in anspruch nehmen, konnte dir jedoch keine PN senden da ich als " noob " abgestempelt werde :/ über eine rückmleudng würde ich mich freuen.
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kryptosteuer
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April 30, 2018, 07:25:06 PM |
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ohne um Schleichwerbung für mich selbst machen zu wollen
FTFY Zuerst wollte ich anonym schreiben: "Hier sind die besten Steuerjungs, glaubt mir die allerbesten. Geht zu denen und dankt mir später. Wer da nicht hingeht ist ein Noob" Hab mich dann umentschieden. Zur Sicherheit: würde gerne deine Dienstleistung in anspruch nehmen, konnte dir jedoch keine PN senden da ich als " noob " abgestempelt werde :/ über eine rückmleudng würde ich mich freuen. Hi. Schreib mir über Twitter. @kryptosteuer
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eisena
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May 01, 2018, 10:31:25 AM |
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@ krainznaster Ja nee is klar.. der seriöse lambo händler wird dich vorher fragen wo du deine btc her hast bevor der kauf stattfindet.. und beim fiat macht er das auch bestimmt Made my day Lasst uns doch ein Cryptoautohaus aufmachen!
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Master of Puppets (EIRE)
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May 02, 2018, 06:25:01 PM |
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Gibts schon sowas in der art, nennt sich carcoins (de).. aber vorsicht, vorher die herkunft deiner BTC klären und überprüfen, der Dietmar von nebenan der sein Toyota MR2 verkauft könnte sonst die Annahme verweigern :p
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Broesel
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May 04, 2018, 12:18:53 PM |
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Da muss ich sauke18 zustimmen. Tendenziell liest man sehr viel öfter, dass die Haltefrist sich auf 10 Jahre verlängert beim verleihen. Aber wie es scheint hat sich das FA mit vielen Sachen bezüglich Cryptobesteuerung noch nicht wirklich eingehend auseinander gesetzt und oft sind die Regelungen nicht klar formuliert. Wenn jemand damit schon Erfahrungen beim FA hat, BITTE POSTEN! Ich denke aber nicht, dass man in den Knast geht, wenn man sich an die Anweisungen seines Steuerberaters hält. Vieles sheint bis jetzt auch wirklich noch Auslegungssache zu sein. Besten Dank an qwk für dieses Thread!
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qwk (OP)
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May 04, 2018, 12:25:27 PM |
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"Nein, deine Haltefrist verlängert sich (ziemlich) sicher nicht auf 10 Jahre."
Interessant, das scheint hier im Forum anders gesehen zu werden. Im Netz steht überall, dass es ein Verleihen auf 10 Jahre erhöht. [...] Insgesamt finde ich das System sowieso absurd. Einige Steuerberater sagen ja, andere nein? Dann vertraut man einem, und nach 2 Jahren kommt dann heraus, das Finanzamt hätte es doch gerne anders, von daher ab in den Knast.
Das ist auch ein leidiges Thema und war (nicht nur hier) schon oft Gegenstand der Diskussion. Es ist einfach so, dass eine wörtliche Auslegung des Gesetzes zur Verlängerung der Haltefrist führt, die wörtliche Auslegung aber allgemein als falsch angesehen wird. Insofern kann kein Steuerberater eindeutig mit 100%iger Bestimmtheit sagen, dass die Haltefrist sich nicht verlängert, aber eigentlich gehen alle, die sich eingehend mit der Thematik befasst haben, davon aus. Und ja, das bedeutet, dass du dich heute auf etwas verlässt, was möglicherweise von einem Finanzgericht später doch wieder anders ausgelegt wird. "In den Knast" wirst du dafür aber mit Sicherheit nicht wandern, da du dich hier auf die einschlägige Expertise von Steuerberatern verlassen durftest. Die Steuern, falls die Haltefrist dann doch 10 Jahre beträgt, wirst du aber natürlich zahlen müssen. Insofern lautet mein persönlicher Rat auch weiterhin, dieses minimale Restrisiko zu meiden, wenn möglich. Also im Zweifel besser nicht verleihen und keine POS-Coins kaufen.§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG ordnet Folgendes an: „Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre“. Allerdings versteht sich die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG ausweislich der Gesetzesbegründung als Missbrauchsverhütungsvorschrift zur Verhinderung von Steuersparmodellen [...] Ungeachtet dessen spricht als weiteres Argument gegen die Anwendung der zehnjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG auch ein Urteil des BFH v. 2.5.2000 - IX R 73/98 (BStBl 2000 II S. 614). Wenn ein Steuerpflichtiger ein Fremdwährungskonto unterhält und dieses als Festgeld zinsbringend anlegt, dann trennt der BFH gedanklich dieses Fremdwährungskonto in zwei selbständige Wirtschaftsgüter auf: zum einen in das Fremdwährungsguthaben (Einkünfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und zum anderen in die Darlehensforderung, die entsteht, wenn der Steuerpflichtige das Fremdwährungsguthaben als Festgeld anlegt (keine Einkünfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Hierauf basierend weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) in einer Verfügung v. 10.3.2016 - S 2256.1.1 - 6/6 St 32 darauf hin, dass die Fristverlänge- rung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift. Die erzielten Zinsen sind gerade nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“, sondern resultieren aus der Darlehensforderung. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der einjährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn. Ebenso wie bei Fremdwährungsguthaben ist auch bei Kryptowährungen ent- sprechend zu differenzieren. Bei verzinslicher Hingabe einer Kryptowährung sind etwaige Zinsen daher der daraus resultierenden Darlehensforderung und nicht dem Kryptoguthaben selbst zuzuordnen. Es kommt zu keiner Verlängerung der Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.
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Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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flipperfish
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Dolphie Selfie
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May 05, 2018, 02:01:33 PM |
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Kannst du (oder jemand anders?) die Datei bitte nochmal hochladen? Ich habe den Zeitraum leider verpasst
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Redaxo
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May 06, 2018, 08:41:10 PM |
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Hallo zusammen!
Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.
Nun zu meinen Fragen:
1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?
2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?
3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?
Viele Grüße!
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Peddalustig
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May 06, 2018, 09:16:54 PM |
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Guten Abend,
erstmal vorab - toller Thread, ich habe mir viele der Seiten interessiert durchgelesen.
Da der 31.5 naht beschäftige ich mich gerade etwas mit dem Thema Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017.
Laut cointracking muss ich ca. 1300€ an Gewinn aus dem Handel mit Coins versteuern. Das werde ich in Elster in der Anlage SO Zeile 48 so angeben und den Steuerreport von Cointracking dem FA zuschicken. Was mir aber viel wichtiger ist sind die Gewinne, die ich evtl. dieses Jahr realisiere, nach Ablauf der 1 Jahr Haltefrist unter Berücksichtigung des FIFO-Prinzips. Hier habe ich Verschiedenes gehört. Zum einen soll die Angabe solcher Gewinne gar nicht nötig sein, da sie ja steuerfrei sind, von anderen wird wieder betont, dass nur das Finanzamt Gewinne als "steuerfrei erklären kann". Gibt es da von den hier anwesenden Experten schon eine eindeutige Meinung zu?
Ich hab grundsätzlich kein Problem damit dem Finanzamt meine Coins die ich aktuell halte mitzuteilen, in Form irgendeiner bei cointracking.info erhältlichen Übersicht. Ich will einfach später keinen Stress. Ist es sinnvoll, so eine Übersicht bei der Steuererklärung für 2017 schon beizufügen, oder ist es eh (wenn überhaupt) fällig in der Steuererklärung von 2018?
Viele Grüße
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robertNACO
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May 07, 2018, 09:49:43 AM |
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Guten Abend,
erstmal vorab - toller Thread, ich habe mir viele der Seiten interessiert durchgelesen.
Da der 31.5 naht beschäftige ich mich gerade etwas mit dem Thema Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017.
Laut cointracking muss ich ca. 1300€ an Gewinn aus dem Handel mit Coins versteuern. Das werde ich in Elster in der Anlage SO Zeile 48 so angeben und den Steuerreport von Cointracking dem FA zuschicken. Was mir aber viel wichtiger ist sind die Gewinne, die ich evtl. dieses Jahr realisiere, nach Ablauf der 1 Jahr Haltefrist unter Berücksichtigung des FIFO-Prinzips. Hier habe ich Verschiedenes gehört. Zum einen soll die Angabe solcher Gewinne gar nicht nötig sein, da sie ja steuerfrei sind, von anderen wird wieder betont, dass nur das Finanzamt Gewinne als "steuerfrei erklären kann". Gibt es da von den hier anwesenden Experten schon eine eindeutige Meinung zu?
Ich hab grundsätzlich kein Problem damit dem Finanzamt meine Coins die ich aktuell halte mitzuteilen, in Form irgendeiner bei cointracking.info erhältlichen Übersicht. Ich will einfach später keinen Stress. Ist es sinnvoll, so eine Übersicht bei der Steuererklärung für 2017 schon beizufügen, oder ist es eh (wenn überhaupt) fällig in der Steuererklärung von 2018?
Viele Grüße
Moin, ich kopiere dir mal die Fragen und Antworten dazu aus meinem FAQ: F: Gibt es Trades die steuerfrei oder nicht steuerbar sind?A1: Trades sind steuerfrei, wenn die Summe aller Gewinne innerhalbe eines Jahres unter 600€ liegen (§ 23 Absatz 3 Satz 5) A2: Trades sind nicht steuerbar wenn zwischen dem Ankauf und Verkauf oder Tausch mehr als 1 Jahr liegt (Umkehrschluss aus § 23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1) F: Muss ich steuerfreie oder nicht steuerbare Trades trotzdem angeben?A1: Zitat Elster.de bezügliche steuerfreien Trades: „Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2017 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 Euro betragen haben. Haben Sie innerhalb der oben genannten Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.“A2: Die Anlage SO sieht auch nicht vor das nicht steuerbare Trades angegeben werden müssen Randnotiz: Ob man dennoch sein FA darüber informieren möchte, gerade wenn man einen hohen € Betrag auf seinem Girokonto erwartet, ist euch ganz selbst überlassen. Folgender Text in einem Anschreiben an das FA wäre möglich: „Ich habe im Jahr xyz mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Ich möchte mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr xyz indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.“ Grüße
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schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
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Münzpräger
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May 07, 2018, 11:20:26 AM |
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@robertNACO Vielen Dank für deinen Einsatz hier und in Telegram! Könntest du den kurzen Ausschnitt aus der Literatur zu Signaturkampagnen und Bounties hier posten? Dann hätten wir wohl zu allen Themen etwas akademisches hier im Thread.
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mucke12
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May 07, 2018, 04:59:00 PM |
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Hallo zusammen!
Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.
Nun zu meinen Fragen:
1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?
2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?
3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?
Viele Grüße!
Echt nicht böse gemeint, aber wieso holt man sich bei solchen Beträgen kein Steuerberater der spezialisiert auf sowas ist?? Bei solchen Beträgen würde ich niemals das Risiko eingehen und mich auf den Rat eines forums verlassen. Auch wenn hier alle recht haben, die Berechnung des Gewinnes/verlustes durch einen Steuerberater sichert dich ab.
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robertNACO
Jr. Member
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May 08, 2018, 07:39:52 AM |
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Hallo zusammen!
Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen.
Nun zu meinen Fragen:
1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe?
2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt?
3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen?
Viele Grüße!
Moin Redaxo, zu deinen Fragen: 1) Es gibt derzeit keine offizielle Formvorschrift, anders gefragt: Warum sollten sie den Report nicht akzeptieren? Wir hatten bisher keine Probleme mit cointracking Reports bei den FAs in ganz Deutschland. 2) Leider ist das nicht korrekt. §23 (den du ja hilfweise für Krypto heranziehst) schreibt FiFo vor! Von anderen Methoden LiFo oder Durchschnitt musst du das FA erstmal überzeugen. (Ja es gibt Leute die LiFo durchbekommen haben) 3) Ja haben wir bereits mehrere. ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich wundere wie wenig Nachfragen bezüglich der Kryptoeinkünfte erfolgen. Mit was für Rückfragen rechnest du denn die unangenehm werden könnten? Grüße
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schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
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robertNACO
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May 08, 2018, 07:55:36 AM |
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@robertNACO Vielen Dank für deinen Einsatz hier und in Telegram! Könntest du den kurzen Ausschnitt aus der Literatur zu Signaturkampagnen und Bounties hier posten? Dann hätten wir wohl zu allen Themen etwas akademisches hier im Thread. Moin, danke für das Lob! Ich habe Literatur die das behandelt, aber ich kann diese nicht veröffentlichen sonst komm ich in Teufels' Küche. Ich bitte um Verständnis. Was ich sagen kann: Bounties und Signatur = § 22 Nr. 3 solange man kein "Bountyhunter" ist und dies zur Hauptbeschäftigung wird, dann muss man evtl. über selbstständige Tätigeit nachdenken. Grüße
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schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
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mucke12
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May 08, 2018, 07:45:44 PM |
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Mal eine "bescheuerte" Frage, sind eigentlich Ein/Auszahlungen (von Börsen) und transfers von Börse zu Börse wichtig für die Dokumentation zur Steuerermittlung? Oder reichen hier nur die getätigten Trades und habe halt pech weil ich die Gebühren der einzelnen Transfers(Ein/Auszahlung) nicht berücksichtige/geltend mache.
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Münzpräger
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May 08, 2018, 09:59:32 PM |
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Mal eine "bescheuerte" Frage, sind eigentlich Ein/Auszahlungen (von Börsen) und transfers von Börse zu Börse wichtig für die Dokumentation zur Steuerermittlung? Oder reichen hier nur die getätigten Trades und habe halt pech weil ich die Gebühren der einzelnen Transfers(Ein/Auszahlung) nicht berücksichtige/geltend mache.
Die Transaktionen könnten wichtig werden wenn es um FiFo und Kaufpools geht. Wenn das FA deine eingetragenen Werte glaubt und nicht prüft, ist es wohl egal.
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jeezy
Legendary
Offline
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May 09, 2018, 01:27:24 PM |
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Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?
edit: Oben stehts ja. Die Summe aller Gewinne(!) über 600€ pro Jahr. Bei Eheleuten also die Summe aller Gewinne 2x600€(1200€), korrekt?
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mucke12
Member
Offline
Activity: 77
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May 09, 2018, 03:08:40 PM |
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Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?
Wie kommst du denn darauf das jeder einzeln für sich betrachetet wird!? Hast du einen GESAMT realsierten Gewinn über 600€, ist alles zu versteuern.
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krainzmaster
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May 10, 2018, 08:27:20 AM |
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Ich muss mal nachfragen. Wenn ich pro Jahr 10.000 Trades mit Altcoins mache. Und jeder dieser einzelnen Trades unter 600€ liegt. Ist es steuerfrei?
edit: Oben stehts ja. Die Summe aller Gewinne(!) über 600€ pro Jahr. Bei Eheleuten also die Summe aller Gewinne 2x600€(1200€), korrekt?
Nein dem ist leider nicht so. Die Freigrenze von 600€ in Deutschland (440€ in Österreich) gilt für die Summe aus allen Trades hervorgegangenen Gewinnen. Sprich wenn du 6 Trades machst bei denen du jeweils 101 gewinn gemacht hast dann bist du bereits bei 606€ also über der Freigrenze und der gesamte betrag 606€ und nicht nur die 6€ sind zu versteuern. Wie es in deutschland bezüglich Eheschließungen und der doppelten freigrenze aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Die freigrenze ist nur dann wirklich sinnvoll, wenn man nur sehr geringe gewinne aufgrund niedriger volumina macht. Oder eben wenn man vor hat iota zu kaufen und vorher btc benötigt diese aber nur mit geringem kursgewinn 20 minuten später wieder weitertauscht. Aber vorsicht, wie gesagt es gelten am ende des steuerjahres alle gewinne zusammen.
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