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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 877977 times)
bct_ail
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May 24, 2018, 06:58:21 AM
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 #1701


ABER: Wie zur Hölle soll man im ELSTER Formular seine Trades angeben wenn man 1000+ hat?
Kann man eine Excel Tabelle (in der alle .csv Dateien der Exchanges zusammgenfügt wurden) anhängen wo alle Trades verschiedener Exchanges drauf sind?

Wenn man sich zB von Bitfinex die .csv mit allen Trades holt und bspw. BTC/BCH getraded hat muss man dann den Wert jedes Trades für das FA in EUR umrechen?

Oder sollte ich mir einfach CoinTracking kaufen und das den Job machen lassen?

Hoffe auf hilfreiche Antworten um die verdammte Abgabefrist noch einhalten zu können …

Ob du eine Excel-Liste beilegst, was von CoinTracking oder eine Kladde ist völlig egal.
Jeder Trade ist in EUR umrechnen
Du kannst auch beim FA um Verlängerung bitten. 2 Monate sollten nach meiner Erfahrung kein Problem sein. Grund kann sein, dass du noch auf Unterlagen wartest.
Ansonsten:

Das heißt ich lege der Anlage SO nur WAS aus meinen Cointracking Berichten bei?
bct_ail hat natürlich völlig recht, ein Beleg muss nicht beigelegt werden, es sei denn, es steht ausdrücklich dabei. Von daher kannst Du einfach den resultierenden Gewinn in Anlage SO eintragen und gut ist. Es schadet aber auch nicht, gleich den CoinTracking-Auszug beizulegen.
Die Anlage SO 2017 ist derart gestaltet, das in den Zeilen 41-47 ein einzelnes Geschäft mit Anschaffungszeitpunkt und Veräußerungszeitpunkt eingetragen wird. Falls man weitere Geschäfte gemacht hat, kann deren Aufsummierung in die Zeile 48 eingetragen, dann sollte mEn. auch die erwähnte "gesonderte Aufstellung" beigelegt werden. Dazu kann die detaillierte Berechnung aus CT sehr passend sein.

Anlage SO 2017: https://www.steuern.de/fileadmin/user_upload/Steuerformulare_2017/Anlage-SO_2017.pdf
Ausfüllhilfe zu Anlage SO 2017: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/F1B1BDC942237AEA2E3A/form/anltg_so_17.pdf
EDIT: neuer Link Ausfüllhilfe (oben) https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E8C5989A7DF94CDA2F4
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May 24, 2018, 10:10:11 AM
Last edit: May 24, 2018, 12:04:04 PM by noClueAtAll
 #1702

Würde es also ausreichen wenn man den Steuerbericht von Cointracking als Anlage anfügt?

Denn laut Cointracking: "…berechnet CoinTracking all Ihre Trades auf den Cent genau und bereitet diese automatisch so auf, dass diese nur noch bei der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden müssen."

Oder gibt es einen Thread wo genau erklärt wird wie die Steuererklärung gemacht wird bzw. welche Anhänge in die Anlago SO sollen?
bct_ail
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May 24, 2018, 12:21:09 PM
 #1703

Würde es also ausreichen wenn man den Steuerbericht von Cointracking als Anlage anfügt?

Denn laut Cointracking: "…berechnet CoinTracking all Ihre Trades auf den Cent genau und bereitet diese automatisch so auf, dass diese nur noch bei der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden müssen."

Na, wenn die das sagen.  Roll Eyes
Wer unterschreibt deine Steuererklärung?
Aber generell scheint das Tool geeignet zu sein.

Oder gibt es einen Thread wo genau erklärt wird wie die Steuererklärung gemacht wird bzw. welche Anhänge in die Anlago SO sollen?

Guck doch mal einen Eintrag über dir.
Da wohl viele Steuererklärungen nicht Schema F entsprechen, kann dir das Internet die Steuererklärung erklären. Oder ein Steuerberater.

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May 24, 2018, 12:34:24 PM
 #1704

Würde es also ausreichen wenn man den Steuerbericht von Cointracking als Anlage anfügt?

Denn laut Cointracking: "…berechnet CoinTracking all Ihre Trades auf den Cent genau und bereitet diese automatisch so auf, dass diese nur noch bei der Steuererklärung als Anlage beigefügt werden müssen."

Na, wenn die das sagen.  Roll Eyes
Wer unterschreibt deine Steuererklärung?
Aber generell scheint das Tool geeignet zu sein.

Oder gibt es einen Thread wo genau erklärt wird wie die Steuererklärung gemacht wird bzw. welche Anhänge in die Anlago SO sollen?

Guck doch mal einen Eintrag über dir.
Da wohl viele Steuererklärungen nicht Schema F entsprechen, kann dir das Internet die Steuererklärung erklären. Oder ein Steuerberater.



CoinTracking ist noch lange nicht ausgreift, um es freundlich auszudrücken. Ausdrucken kannst du im Prinzip nur die zugrunde liegenden Tabellen. Die nicht unwichtige Aufsummierung und Berechnung fehlt dann aber. Roll Eyes
Man kann auch per Elster keine Anhänge versenden, also muss man alles ausdrucken und per Post verschicken. 
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May 26, 2018, 11:25:40 AM
Last edit: May 26, 2018, 07:42:33 PM by Crazydome80
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 #1705

So, kurz mal von mir ein kurzer Erfahrungsbericht zur Steuererklärung. Habe sie am 3.05. eingereicht und gestern den Steuerbescheid ohne irgendwelche Rückfragen oder Beleganforderungen erhalten.
Ich hatte in der Anlage SO für jede Kryptowährung, die ich letztes Jahr steuerpflichtig gehandelt habe, einen zusammenfassenden Eintrag vorgenommen zum Beispiel "Bitcoin (Kryptowährung) - 6 Trades aggregiert", dann den kleinsten gemeinsamen Nenner beim Datum gesetzt. Auf die Weise habe ich dort 9 Kryptowährungen aufgeführt...bis zu 11 Einträge wären möglich.
Manche waren mit Verlust, der größte Teil mit Gewinn...wurde alles akzeptiert und die Steuernachzahlung entsprechend berechnet. Die zugehörige detailierte Auflisting der Trades bewahre ich dann jetzt einfach mal auf.
shahim
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May 26, 2018, 11:42:17 AM
 #1706

So, kurz mal von mir ein kurzer Erfahrungsbericht zur Steuererklärung. Habe sie am 3.05. eingereicht und gestern den Steuerbescheid ohne irgendwelche Rückfragen oder Beleganforderungen erhalten.
Ich hatte in der Anlage SO für jede Kryptowährung, die ich letztes Jahr steuerpflichtig gehandelt habe, einen zusammenfassenden Eintrag vorgenommen zum Beispiel "Bitcoin (Kryptowährung) - 6 Trades aggregiert", dann den kleinsten gemeinsamen Nennen beim Datum gesetzt. Auf die Weise habe ich dort 9 Kryptowährungen aufgeführt...bis zu 11 Einträge wären möglich.
Manche waren mit Verlust, der größte Teil mit Gewinn...wurde alles akzeptiert und die Steuernachzahlung entsprechend berechnet. Die zugehörige detailierte Auflisting der Trades bewahre ich dann jetzt einfach mal auf.

Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim
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May 26, 2018, 06:53:49 PM
Last edit: May 26, 2018, 07:43:20 PM by Crazydome80
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 #1707

Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Nein, zumindest in Bezug auf die Einkünfte im Bereich SO ist er nicht als vorläufig gekennzeichnet.

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Also zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte haben, wie gesagt, zu einer Nachzahlung geführt. Alles andere war ja steuerfrei.
Das würde dann nur in meinen Aufzeichnungen auftauchen, wenn sie dann angefordert werden würden.
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Ich habe FIFO angewendet, aber das war jetzt auch nirgendwo in der Erklärung vermerkt.

Aber prinzipiell war ich überrascht, dass alles so schnell und ohne Rückfragen ablief.





shahim
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May 26, 2018, 08:29:04 PM
Last edit: May 26, 2018, 08:57:02 PM by shahim
 #1708

Das klingt doch ermutigend! Vielen Dank für die Rückmeldung.
Ist der Steuerbescheid denn als vorläufig gekennzeichnet?

Nein, zumindest in Bezug auf die Einkünfte im Bereich SO ist er nicht als vorläufig gekennzeichnet.

Und wenn ich fragen darf, war der Betrag erheblich höher als das was du sonst im Jahr hast?

Also zumindest die steuerpflichtigen Einkünfte haben, wie gesagt, zu einer Nachzahlung geführt. Alles andere war ja steuerfrei.
Das würde dann nur in meinen Aufzeichnungen auftauchen, wenn sie dann angefordert werden würden.
Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Ich habe FIFO angewendet, aber das war jetzt auch nirgendwo in der Erklärung vermerkt.

Aber prinzipiell war ich überrascht, dass alles so schnell und ohne Rückfragen ablief.







Du must nun Vorauszahlung leisten? Entsprechend der summe die du dieses Jahr gezahlt hast?

Das dann als Vorauszahlung wäre ja der killer... Ich muss dieses jahr dann wirklich den Exit schaffen um mir nen guten Anwalt zu holen Smiley

Castrosito
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May 26, 2018, 09:29:48 PM
 #1709

Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)




Eventuell kannst du gegen diese Vorauszahlungen Widerspruch einlegen?! Zumindest wenn im Jahr 2018 keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Allerdings ging es damals um steuerpflichtige Gewinne, die ich durch Verkauf eines Containerschiff-Anteils erzielt hatte. Das FA hatte mir damals auch Steuervorauszahlungen auferlegt. Ein einfacher Brief mit dem Hinweis, dass der Verkauf eine einmalige Sache war, reichte aus.




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May 26, 2018, 11:09:47 PM
 #1710

Und für das nächste Jahr muss ich jetzt auch Vorauszahlungen leisten (aber die bekomme ich ja im Zweifel wieder - wenn keine erneuten steuerpflichtigen Gewinne anfallen)




Eventuell kannst du gegen diese Vorauszahlungen Widerspruch einlegen?! Zumindest wenn im Jahr 2018 keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Allerdings ging es damals um steuerpflichtige Gewinne, die ich durch Verkauf eines Containerschiff-Anteils erzielt hatte. Das FA hatte mir damals auch Steuervorauszahlungen auferlegt. Ein einfacher Brief mit dem Hinweis, dass der Verkauf eine einmalige Sache war, reichte aus.






https://kryptoszene.de/kryptoszene-podcast-003-bitcoin-steuern-mit-matthias-steger-steuerberater/

Irgendwo in dem Podcast redet der Steuerberater auch über diese Geschichte. Da kann man sicher was machen und wenn nicht gibt's hoffentlich gut Zinsen mit der Rückzahlung.  Wink
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May 27, 2018, 12:11:37 PM
 #1711

Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??
shahim
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May 27, 2018, 12:43:35 PM
 #1712

Ich hätt ne Frage an die Experten hier Smiley

Ich gebe meine Tradingliste zur StErklärung mit dazu, die Berechnungen basieren auf LiFo.
Sollte ich das unbedingt kennzeichen das nach LiFo berechnet wurde, oder nur auf nachfragen des Prüfer‘s aüssern ?

Oder gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage zum FiFo Zwang ??

Hallo,

Das Thema ist ja heiß diskutiert hier. Teilweise wird von Fifo Zwang nach Estg §23 gesprochen. Wobei dort eindeutig steht, dass es bei Fremdwährungen anzuwenden ist. Aber Coins sind ja KEINE Währungen!

Mein Stb hat mir gesagt ich habe die wahl zwischen Fifo und Lifo als Verbrauchsfolgeverfahren. Man muss es nur durchgehend weiter nutzen! Also ein Wechsel ist nicht mehr möglich. Er meinte Fifo sei doch viel praktischer, aber als Trader ist Lifo natürlich wesentlich vorteilhafter...
Aussage war dirt einfach per Lifo berechnen. Keine Tabelle einreichen, sondern nur die Einträge in der S0 machen und abwarten ob nachfragen kommen....

Naja aber ich glaube richtige Aussagen wird man erst ende des Jahres haben. Wobei es auch von Amt zu Amt und Bearbeiter abhängig ist...

Gruß
shahim
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May 27, 2018, 12:45:58 PM
 #1713

Ok gut - Danke für dein Feedback.
Dann werde ich es auch so machen.
In unserem FA wusste die Dame nichts von Bitcoin ^^
bct_ail
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May 28, 2018, 09:30:00 AM
 #1714

Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
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May 28, 2018, 10:14:03 AM
 #1715

Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?

Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.  Cheesy
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May 28, 2018, 10:19:51 AM
 #1716

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
Kommt drauf an.
Genauer gesagt: es kommt auf den Mixer und seine Funktionsweise an.

Es gibt Mixer, die deine Coins in Altcoins umtauschen und diese dann wieder zurück tauschen, das unterbricht eigentlich die Haltefrist.
Es gibt (oder gab*) Mixer, die deine Coins lediglich in größeren "Sammeltransaktionen" hin und her schicken, die unterbrechen die Haltefrist sicher nicht.

Man kann natürlich auch den Standpunkt vertreten, dass die Nutzung des Mixers lediglich die Inanspruchnahme einer Dienstleistung darstellt, also der Betreiber des Mixers den Tausch vornimmt, dir aber deine Coins einfach wieder zurück überweist. In dem Fall wäre die Haltefrist ohnehin nicht berührt. Das ist dann ungefähr so, wie wenn du dein Bargeld bei einer Bank einzahlst. Dass die die Scheine möglicherweise in Dollars umtauschen und später wieder zurück tauschen, hat dann mit dir nichts zu tun, insofern kann auch unmöglich deine Haltefrist davon betroffen sein.
Es ist also gerechtfertigt, davon auszugehen, dass Mixer die Haltefrist nicht unterbrechen, egal wie sie arbeiten. Ergo löst man mit der Verwendung eines Mixers auch keine Pflicht zur Versteuerung aus, muss dem FA also auch nicht mitteilen, dass man einen Mixer verwendet hat.

Da man durch das Mixen natürlich andererseits der Möglichkeit beraubt wird, die eigene Haltefrist ordentlich zu belegen, bringt man sich im Zweifel auch wieder in eine gewisse Beweisnot.

TL;DR: kommt drauf an, und bringt gewisse Probleme mit sich, wenn man die Haltefrist dann doch mal nachweisen soll.

* ich bin mir nicht sicher, ob es solche Mixer überhaupt noch gibt.

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shahim
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May 28, 2018, 07:34:38 PM
 #1717

Hat dazu jemand was?

Ja, mit einem Shapeshift-Tausch beginnt eine neue Haltefrist.

Is genauso, als wenn Du die Coins für Euros verkaufen würdest, damit endet dann logischerweise auch die aktuelle Haltefrist der Coins.
Kaufst Du für die Euros (oder in Deinem Beispiel Moneros) dann wieder Coins, gilt für die neuen Coins natürlich auch ne neue Haltefrist (wobei in Deinem Beispiel schon für die Monreos ne neue Haltefrist gilt).



Mist. Dann ist es ja völlig egal, ob ich sofort nach Kauf über shapeshift und Monerowallets anonymisiere oder erst nach der Haltefrist Darlegen muss ich es dem FA evtl. so oder so.

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?

Hm, beim Mixen tauschst du Coin x gegen Coin x. Das ist für mich wie einen Zehner in 2 Fünfer wechseln. Es gibt nie einen Gewinn, soviel ist klar. Aber für FiFo wäre es vlt wichtig. Deine persönliche Haltefrist wird real gesehen zurückgesetzt, aber ob es rechtlich auch so ist? Die Frage ist wohl, ob das Mixen eine Veräußerung nach § 23 EStG darstellt. Als Laie tendiere zu nein. Wird dir jetzt aber nicht wirklich helfen.  Cheesy

Ich denke auch. Vor allem erhält man doch auch gar keine Nachweise über den Verlauf des Mixvorganges.
Warum solltest du das denn überhaupt angeben, wenn du am Ende eh dieselbe Anzahl an coins hast? Im Grunde hast du doch den Nachweis von wallet A und den Eingang der Coins auf Wallet B... Beides private Keys evtl auch. Von daher. Denke nicht dass die dann noch die Tx ID haben wollen...

Ich hatte auch eine Menge Wallets im Laufe der Jahre. Zwischen Börse, full Client, mobile Client und Börse hin und her und neue keys angelegt. Ich kann das alles im Nachgang auch nicht mehr rekonstruieren aber am Ende geht alles sauber auf. Wo soll da ein Problem entstehen?

bct_ail
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May 29, 2018, 08:19:35 AM
 #1718

Was ist mit Mixen? Beginnt da die Haltefrist auch neu?
Kommt drauf an.
Genauer gesagt: es kommt auf den Mixer und seine Funktionsweise an.

Es gibt Mixer, die deine Coins in Altcoins umtauschen und diese dann wieder zurück tauschen, das unterbricht eigentlich die Haltefrist.
Es gibt (oder gab*) Mixer, die deine Coins lediglich in größeren "Sammeltransaktionen" hin und her schicken, die unterbrechen die Haltefrist sicher nicht.

* ich bin mir nicht sicher, ob es solche Mixer überhaupt noch gibt.

Danke. Ich hatte hier https://bitcointalk.org/index.php?topic=3613353.msg36567020#msg36567020 einen Thread mit einigen Mixern gestartet. So wie ich es verstehe, funktionieren die doch alle so als Sammeltransaktionen. Vielleicht hat ja der ein oder andere Lust, dort zu schreiben. Wäre sonst zu viel offtopic hier.
robertNACO
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May 29, 2018, 02:41:44 PM
 #1719


Habe mir persönlich einen Steuerberater geholt. Er hat keine Ahnung von der Materie, ich wollte nur die Verlängerung bis Dezember erreichen um nicht jetzt auscashen zu müssen....

Edit: und hast du fifo oder lifo genutzt? Smiley

Wahrscheinlich sind die auch einfach froh wenn man überhaupt was angibt...

Gruß aus Hamburg
shahim

Moin,

schade das du dich nicht gleich an uns gewandt hast. Wir haben Ahnung und sind sogar aus Hamburg.  Wink
Zum Thema Fristverlängerung würde ich gerne nochmal folgenden Hinweis geben, da ich dazu mittlweile 5 Anrufe am Tag bekomme:

Praxishinweis: Solltet ihr noch nie mit dem Finanzamt in Berührung gekommen sein, möchtet aber dennoch von der Fristverlängerung gebrauch machen, reicht es aus, einfach mit Berater die Erklärung vor Ende der Fristverlängerung (für 2017 also 31.12.2018) abzugeben.

Erst wenn ihr eine Aufforderung/Errinnerung zur Abgabe erhaltet könnt ihr einen Steuerberater bemühen der dann per Telefonat einfach mitteilt, dass ihr steuerlich beraten seid. Oftmals reicht es auch aus wenn man selber anruft. Letzten Endes sieht das FA am Ende ob eure Erklärung von einem Berater übermittlet wird.

Grüße

schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
marcoreus
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May 29, 2018, 05:14:16 PM
 #1720

Hi,

wo habt ihr denn Zinsgewinne aus Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in der Steuererklärung eingetragen?
Es müsste ja Anlage KAP sein oder welche Zeile genau?
Vielleicht Zeile 15 " Ausländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 58) (Euro)"?
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