Eigentlich wollte ich mich hier nicht mehr beteiligen, aber diesem immer wieder postulierten Trugschluss muss entgegnet werden:
Da es sich anscheinend nicht um die 144 kBTC von Silk Road handeln kann, wie hier aufgeklärt wurde...
Es ist keineswegs zwingend, die beschlagnahmten Bitcoins selbst in den Handel zu bringen. Sie können auch jederzeit gegen ein anderes Portfolio gehandelt werden, dessen Bitcoins zur Finanzierung eines solchen Deals abverkauft werden, ohne dass der Markt davon Kenntnis erlangt.
Da niemand derart große Beträge unvorbereitet umsetzt und die sich daraus ergebenden Probleme abschätzbar sind (der Markt würde dem Megadump einfach ausweichen), gehört die Entwicklung einer geeigneten Strategie zu den normalen Verkaufsvorbereitungen. Man kann davon ausgehen, dass die Wallet unter Umgehung der Öffentlichkeit angeboten würde oder wurde.
Der Erwerber hätte im Übrigen ein großes Interesse, die mit seinen Verkaufsaktivitäten einhergehenden Kursveränderungen als mit anderen Ursachen im Zusammenhang stehend darzustellen. D. h. technische Problemchen kämen ihm wie gerufen.