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Author Topic: Der Aktuelle Kursverlauf  (Read 5892185 times)
wendel
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February 24, 2014, 11:28:33 AM
 #20161

Lustig anzusehen, wie sich die Bots auf Stamp kontinuierlich durch 1000er Walls beissen. Kaufen Kaufen Kaufen blos nicht nachdenken ...
Bin gespannt wenn die Betreiber merken, dass ihre Coins zu teuer waren.
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dewdeded
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February 24, 2014, 11:32:09 AM
 #20162

Solarstorm: Du verwechselst irgendetwas. Einklagbar ist nur, dass der Staat Steuern in Euro akzeptiert.

Privat-zu-Privat oder Privat/Geschäftlich ist ein Euro-Zwang nicht einklagbar.
Weder dass ein geschuldeter Vertragsgegenstand in Euro zu leisten ist. Noch dass ein Business oder Privatperson, welches keinen Euro akzeptiert Deinen Euro akzeptieren muss (Rechtgrundsatz: Vertragsfreiheit).
mezzomix
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February 24, 2014, 11:35:20 AM
 #20163

Du kannst noch nicht mal Deinen Bäcker verklagen, wenn er Dir für Deine EUR morgen keine Brötchen mehr herstellt.
Solange EUR gesetzliches Zahlungsmittel ist und die Steuerschuld in EUR beglichen werden muss, solange der Bäcker seine Kredite in EUR abzahlen muss und Löhne und Gehälter in EUR zahlt, solange wird er mir auch seine Brötchen für EUR verkaufen. Beim FIAT besteht eben ein Zwang zur Nutzung.

Der erste Teil betrifft den Staat, der zweite das Schuldverhältnis Bäcker/Bank. Beim dritten hast Du bewusst oder unbewusst schon Deine Hoffnung ausgedrückt, dass der Bäcker Dir Brötchen verkauft. Er muss es nicht, und Du kannst in auch nicht per Gesetz dazu zwingen, Dir 1. Brötchen zu verkaufen und 2. die Brötchen zu einem Dir genehmen oder bezahlbaren Preis anzubieten.

Wenn Du das einklagbare Recht auf ein Brötchen bei Deinem Bäcker glaubst, dann lebst Du in einer Traumwelt. Allerdings bist Du bei weitem nicht alleine.
Solarstorm75
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February 24, 2014, 11:41:32 AM
 #20164

Solarstorm: Du verwechselst irgendetwas. Einklagbar ist nur, dass der Staat Steuern in Euro akzeptiert.

Andersherum wird ein Schuh draus: Wenn Du ein Business hast, wird der Staat irgendwann kommen und Steuern in EUR verlangen.

Der erste Teil betrifft den Staat, der zweite das Schuldverhältnis Bäcker/Bank. Beim dritten hast Du bewusst oder unbewusst schon Deine Hoffnung ausgedrückt, dass der Bäcker Dir Brötchen verkauft. Er muss es nicht, und Du kannst in auch nicht per Gesetz dazu zwingen, Dir 1. Brötchen zu verkaufen und 2. die Brötchen zu einem Dir genehmen oder bezahlbaren Preis anzubieten.

Wenn Du das einklagbare Recht auf ein Brötchen bei Deinem Bäcker glaubst, dann lebst Du in einer Traumwelt. Allerdings bist Du bei weitem nicht alleine.

Du verdrehst hier einiges. Der Bäcker kann seinen Laden natürlich zu lassen und nichts verkaufen. Öffnet er Ihn wird er EUR nehmen. Wenn er irgendwas anderes als Zahlunsgmittel akzeptieren sollte, z.B. Bitcoin, wird er trotzdem irgendwann in den Zwang kommen seine Steuerschuld in EUR zu begleichen, d.h. er muss seine Bitcoins (oder einen Teil) in EUR umtauschen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel

Die Papierscheine funktionieren nur deshalb, weil der Staat mit Macht und Gesetz dahintersteht.
Mota
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February 24, 2014, 11:43:33 AM
 #20165

Das ändert ja nichts dran das das 2 verschiedene Sachen sind. Was der Bäcker mit dem Staat klärt interessiert dich ja erstmal nicht.
Solarstorm75
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February 24, 2014, 11:46:26 AM
 #20166

Das ändert ja nichts dran das das 2 verschiedene Sachen sind. Was der Bäcker mit dem Staat klärt interessiert dich ja erstmal nicht.

Braucht es mich auch nicht. Ich weiß aber über das Verhältnis zwischen Bäcker und Staat Bescheid und kann mir sicher sein, dass der Bäcker meine EUR nimmt. Dass der Bäcker meine BTC nimmt, das wäre reines Wohlwollen des Bäckers.
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February 24, 2014, 11:52:09 AM
 #20167

Wenn Du das einklagbare Recht auf ein Brötchen bei Deinem Bäcker glaubst, dann lebst Du in einer Traumwelt. Allerdings bist Du bei weitem nicht alleine.

Weshalb ja Zeitgenossen die nicht an Neger, Frauen oder wen auch immer nicht verkaufen wollen regelmäßig Ärger bekommen. Oder

http://de.wikipedia.org/wiki/Haushalts%C3%BCbliche_Menge

Quote
Steht in einem Werbeprospekt für Gutscheinkarten „Nur haushaltsübliche Mengen“ haben Endverbraucher Anspruch auf den Kauf von mindestens vier Gutscheinkarten, urteilte das Landgericht Hamburg, Az. 327 O 272/11, F 5 0330/11. Ein Elektronik-Discounter hatte den Kunden zunächst nur zwei Karten zugestanden.[3] Das Landgericht Lübeck urteilte mit Beschluss vom 11. Dezember 2012, Aktenzeichen: 11 O 65/12, dass Händler deutlich und unmissverständlich klarmachen müssten, wenn sie nur eine Festplatte pro Kunde anbieten wollen. Haushaltsüblich könnte auch mehr als ein externer Speicher sein.[4]

Und nun stell dir mal vor der Händler hätte argumentiert 'An Sie verkaufe ich kein Brötchen, das brauch ich nicht' ...
mezzomix
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February 24, 2014, 11:53:24 AM
 #20168

Ich ... kann mir sicher sein, dass der Bäcker meine EUR nimmt.

Wenn Du in Geschichte aufgepasst hast, dann weisst Du, dass Du Dir hier eben nicht sicher sein kannst, dass der Bäcker morgen noch Deine EUR nimmt. Ganz zu schweigen davon, dass Du Brötchen gegen EUR einklagen kannst.
Solarstorm75
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February 24, 2014, 11:55:27 AM
 #20169

Ich ... kann mir sicher sein, dass der Bäcker meine EUR nimmt.

Wenn Du in Geschichte aufgepasst hast, dann weisst Du, dass Du Dir hier eben nicht sicher sein kannst, dass der Bäcker morgen noch Deine EUR nimmt.


Doch wird er, solange EUR gesetzliches Zahlungmittel sind. Dass ein Brötchen evtl. irgendwann 1.000.000 EUR kosten könnte, steht auf einem anderen Blatt.
qwk
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February 24, 2014, 11:56:24 AM
 #20170

Eine Transaktion ist für geeignete Anwendungsfälle schon nach wenigen Sekunden unwiderruflich.
Na dann erzähl mal was das für geeignete Anwendungsfälle sind, ich hab da etliche seit dem 11.2 unbestätigte 1 Satoshi-Transaktionen. Blöderweise kannst Du auch mit modifizierten Clients Transaktionen die noch nicht in Blöcke aufgenommen wurden weitertransferieren (und das aus gutem Grund). Das die Transaktionen in der Wallet angezegt werden ist in etwa so soviel Eigentumsübertragung wie ein Sceenshot von der Bankseite.
Es handelt sich bei den 1 Satoshi-Transaktionen um ungeeignete Anwendungsfälle. Das weißt du aber auch selbst, schließlich sind diese mit der Intention erzeugt worden, ungeeignet zu sein.

Die prinzipielle Möglichkeit der Manipulation vor Konfirmation ist für geeignete Bezahlvorgänge unerheblich. Geeignet in diesem Sinne sind Bezahlvorgänge im normalen Handelsgeschäft von Person zu Person. Und nur bei diesen kann ich einen Bedarf für ein Zeitfenster im Bereich weniger Sekunden erkennen.

Für ungeeignete Anwendungsfälle, in denen sich das kurze Zeitfenster vor Konfirmation ausnutzen ließe, ist eine BTC-Zahlung eben nicht sekundenschnell, hat auch keiner behauptet. Bestes Beispiel hierfür sind Börsen wie MtGox, bei denen aus genau diesem Grund die üblichen 6 Confirmations abgewartet werden, und bei denen ein "schnellerer" Bezahlvorgang auch keinen besonderen Nutzen mit sich bringt (naja, manche Nutzer würden sich das vielleicht wünschen, aber für die Börse hat es keinen Nutzen).

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February 24, 2014, 11:58:30 AM
 #20171

Neuigkeiten zu Mt.GOX !

Auszug aus dem IRC Chat:

*> SarahCoinBit: kapuutt: There is no insolvency

archminer: SarahCoinBit: what is your information source? Did Mark tell you there was no insolvency?

SarahCoinBit: archminer: Seniormanagement

ade72: SarahCoinBit: Are you able to give Mark feedback from us? Or is there no feedback for him because he is not interested?

SarahCoinBit: ade72: Mark and the whole team are always interested in feedback

adam3us: couple of questions: did mtgox lose any client bitcoins during the period when they were affected by the malleability related issue?

SarahCoinBit: adam3us: I can't answer that sorry, I can say your coins are safe

ade72: SarahCoinBit: Why can you say our coins are safe. Source?

SarahCoinBit: ade72: I work for Mt.Gox*


Quelle: http://www.reddit.com/r/Bitcoin/comments/1ysaz2/sarahcoinbit_from_mtgox_support_says_there_is_no/

Wie immer gilt, soll jeder glauben was er glauben mag Wink! Ich kann mir nicht vorstellen dass das ein Fake ist.

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mezzomix
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February 24, 2014, 12:01:26 PM
 #20172

Doch wird er, solange EUR gesetzliches Zahlungmittel sind.

Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit. Falls Du der Meinung bist er muss, will ich jetzt die Quellenangabe in Forum eines Hinweis auf den entsprechenden § sehen.

Ach ja Diskriminierungsverbot ist ein anderes Thema, da muss der Händler gegebenenfalls verkaufen.
qwk
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February 24, 2014, 12:03:53 PM
 #20173

Das ändert ja nichts dran das das 2 verschiedene Sachen sind. Was der Bäcker mit dem Staat klärt interessiert dich ja erstmal nicht.
Braucht es mich auch nicht. Ich weiß aber über das Verhältnis zwischen Bäcker und Staat Bescheid und kann mir sicher sein, dass der Bäcker meine EUR nimmt. Dass der Bäcker meine BTC nimmt, das wäre reines Wohlwollen des Bäckers.
Dass der Bäcker deine Euros nimmt, ist reines Wohlwollen des Bäckers.
Dass der Bäcker dich in seinen Laden lässt, ist reines Wohlwollen des Bäckers.
Dass der Bäcker im Binnenverhältnis mit dem Finanzamt dazu verpflichtet sein mag, Euros zu bezahlen, mag deiner Lebenserfahrung nach die Wahrscheinlichkeit erheblich erhöhen, dass er ein gesteigertes Interesse an der Akzeptanz von Euros hat, und ich würde mich dieser Vermutung sogar anschließen Wink

Aber daraus dem Euro eine bestimmte, dem Bitcoin nicht ebenfalls eigene Qualität anzudichten, ergibt keinen Sinn.

Der Euro wird akzeptiert, wo der Euro akzeptiert wird.
Der Bitcoin wird akzeptiert, wo der Bitcoin akzeptiert wird.
Es gibt da sicher einen erheblichen quantitativen, jedoch keinen qualitativen Unterschied.

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February 24, 2014, 12:08:06 PM
 #20174

Deutsche Staat akzeptiert Steuern auch in Nicht-Euro (Nicht-Euro-FIAT, Patente, Wertgegenständen, Immobilien ...), nach Absprache.
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February 24, 2014, 12:12:04 PM
 #20175

Wenn die Alternative lautet, z.B. mangels Masse nichts zu bekommen, könnte ich mir vorstellen, dass der Staat auch BTC einzieht, wenn er rankommt. Zumindest die US Regierung hat sowas in der Vergangenheit schon getan.
realcoin
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February 24, 2014, 12:19:51 PM
 #20176

Du kannst noch nicht mal Deinen Bäcker verklagen, wenn er Dir für Deine EUR morgen keine Brötchen mehr herstellt.

Solange EUR gesetzliches Zahlungsmittel ist und die Steuerschuld in EUR beglichen werden muss, solange der Bäcker seine Kredite in EUR abzahlen muss und Löhne und Gehälter in EUR zahlt, solange wird er mir auch seine Brötchen für EUR verkaufen. Beim FIAT besteht eben ein Zwang zur Nutzung.

Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, das Fiat Buchgeld auf KTO etc NICHT!
Jeder Bäcker könnte uns zwingen in Bar zu bezahlen... aber ein Zwang zur Nutzung besteht nicht, das ist wie schon gesagt wurde Vertragsfreiheit.  Wink


Quote
Gesetzliche Zahlungsmittel

Gesetzliche Zahlungsmittel sind die kraft Gesetzes zur rechtswirksamen Erfüllung von Schuldverhältnissen vorgeschriebenen, in großen Mengen zirkulierenden Banknoten und Münzen eines Staates. Der Staat „hatte durch seine Gesetzgebung … in der Hand, festzusetzen, was als Zahlungsmittel genommen werden müsse im Tauschverkehr…“ Mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel „müsse sich jeder zufriedengeben, wenn er darin bezahlt worden sei.“[9] Beim gesetzlichen Zahlungsmittel nutzt der Staat seine hoheitliche Aufgabe, die Währung des Staates innerhalb der Währungsverfassung zu bestimmen, zu organisieren und als Zahlungsmittel vorzuschreiben. Der sich daraus ableitende Annahmezwang für Gläubiger kann unbeschränkt sein (bei Banknoten) oder auch administrativ beschränkt werden (in den meisten Ländern besteht bei Münzen ein beschränkter Annahmezwang).http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzliche_Zahlungsmittel

Quote
Zahlungsmittelfunktion

Buchgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel und löst daher keinen Annahmezwang beim Gläubiger aus.[5]
http://de.wikipedia.org/wiki/Giralgeld#Zahlungsmittelfunktion
Alles klar?  Roll Eyes

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lame.duck
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February 24, 2014, 12:27:26 PM
 #20177

Die prinzipielle Möglichkeit der Manipulation vor Konfirmation ist für geeignete Bezahlvorgänge unerheblich. Geeignet in diesem Sinne sind Bezahlvorgänge im normalen Handelsgeschäft von Person zu Person. Und nur bei diesen kann ich einen Bedarf für ein Zeitfenster im Bereich weniger Sekunden erkennen.

Den Bedarf sehe ich, aber ich sehe nicht inwiefern das die Möglichkeit des Betrugs eliminiert. Läßt Du aus Praktikabilitätsgründen Dein Auto mit steckendem Schlüssel stehen? Ungeeignete Testpersonen die einsteigen und wegfahren würden blenden wir einfach mal aus.
Solarstorm75
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February 24, 2014, 12:35:36 PM
 #20178

Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, das Fiat Buchgeld auf KTO etc NICHT!
Jeder Bäcker könnte uns zwingen in Bar zu bezahlen... aber ein Zwang zur Nutzung besteht nicht, das ist wie schon gesagt wurde Vertragsfreiheit.  Wink

Vertragsfreiheit vs. Annahmezwang...

Wenn ein Vertrag zustandgekommen ist, muss er mein gesetzliches Zahlungsmittel zur Schuldtilgung akzeptieren. Vertraglich kann nur vereinbart werden, dass auch etwas anderes (z.B. BTC) zur Schuldtilgung möglich ist. Mein gesetzliches Zahlunsgmittel muss er aber immer akzeptieren.


    
Gesetzliches Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass für sie ein allgemeiner, gesetzlicher Annahmezwang für Gläubiger z. B. zur Begleichung von Forderungen besteht. Schuldner können sich also durch Bezahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln rechts- und endgültig von Schulden befreien. Gläubiger können allerdings freiwillig andere Zahlungsmittel akzeptieren. Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind in voller Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen, während beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nur bis zu einer festgelegten Obergrenze angenommen werden müssen. In der Bundesrepublik Deutschland waren auf Deutsche Mark lautende Banknoten bis zur Einführung des Euro -Bargeldes am 1. Januar 2002 unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Seit 1. Januar 2002 ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland.

https://www.commerzbanking.de/P-Portal2/XML/IFILPortal/pgf.html?Tab=2000&Doc=/de/GB/sitesubs/glossar/G/popup_glossar_gesetzliches_zahlungsmittel.htm
madmax_ger
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February 24, 2014, 12:38:16 PM
 #20179

Leute... OT

Ich will hier in Ruhe die News lesen für erfolgreiches Bottomfishing...

PSST!  Grin

http://btcinvest.net/bitcoin-mining-profit-calculator.php - check it out!next difficulty + time leftcustomizable monthly (diff + USD/BTC) increasements device lead timeupdate: auto-compares device costs to BTC-buy profit ♥ 1btciBCKb59TbzNj5QzC2EXWDARxtJL1f
realcoin
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February 24, 2014, 12:39:05 PM
 #20180

Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, das Fiat Buchgeld auf KTO etc NICHT!
Jeder Bäcker könnte uns zwingen in Bar zu bezahlen... aber ein Zwang zur Nutzung besteht nicht, das ist wie schon gesagt wurde Vertragsfreiheit.  Wink

Vertragsfreiheit vs. Annahmezwang...

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